Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts
Part 1
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DIE ENTWICKLUNG DES BERLINER FLASCHENBIERGESCHAEFTS.
INAUGURAL-DISSERTATION
ZUR
ERLANGUNG DER DOKTORWÜRDE
DER
HOHEN PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄT
DER
UNIVERSITÄT LEIPZIG
VORGELEGT VON
GUSTAV STRESEMANN
STUD. PHIL.
GEDRUCKT BEI R. F. FUNCKE, BERLIN SO. 16. KÖPENICKERSTR. 114
Inhaltsverzeichnis.
Seite
Vorwort V
Das Flaschenbiergeschäft und seine Entstehung 1
Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts I. Periode (bis 1868) 5
Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts II. Periode (1868 bis zur Gegenwart) 19
Die gegenwärtige Lage der Berliner Bierverleger 50
Vorwort.
Die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft ist in den letzten Jahrzehnten gekennzeichnet durch ein überall bemerkbares Vordringen der Grossunternehmung, welche die kleinen Betriebe im Handel und Gewerbe verdrängt. Den unleugbaren Vorteilen, welche diese Entwicklung auf der einen Seite den Konsumenten gebracht hat, steht als Kehrseite gegenüber die Vernichtung vieler, bis dahin selbstständiger Existenzen, die anstatt eines später, wenn auch nur durch angestrengte Arbeit zu erreichenden Wohlstandes, vielfach ein Zurücksinken in die Klasse der Lohnarbeiter erleben müssen. Die Statistik zeigt in deutlicher Weise, dass die Aussicht auf eine selbständige Stellung in demselben Masse geringer wird, wie die Zahl der Personen, auf welche ein selbständiger Gewerbe- oder Handeltreibender kommt, sich vergrössert. Die Stellungnahme zu den durch diese Entwicklung herbeigeführten Erscheinungen wird verschieden sein je nach dem Ausgangspunkt, den der Betrachtende wählt. Wer vor allem die Interessen oder auch nur das Selbstbestimmungsrecht der grossen Klasse der Konsumenten berücksichtigt wissen will, wird ihr wohlwollend gegenüberstehen, wer in der Vernichtung oder Verdrängung der sogenannten Mittelstandsklassen eine Gefahr für das Allgemeinwohl erblickt, wird sie rückhaltslos bekämpfen.
In der Gegenwart hat die letztere Richtung in der Verfechtung ihrer Interessen sich besonders rührig gezeigt und die von ihr betriebene Agitation scheint nicht ohne Eindruck auf die massgebenden Kreise geblieben zu sein, wie u. a. das Gesetz über die Besteuerung der Warenhäuser erkennen lässt. Aus dem Bestreben ferner, einen Einblick in die Lage der Kleinbetriebe zu erhalten, sind die Erhebungen über die Lage des Kleinhandels hervorgegangen, welche die Handelskammer zu Hannover in Verbindung mit anderen Interessenvertretungen veranstaltet hat; allerdings ist sie über die Veröffentlichung zweier kleiner Bändchen nicht herausgekommen.
Die vorliegende Arbeit möchte nun auch als ein Beitrag zu diesen Erhebungen angesehen werden. Den äusseren Anlass zu ihrer Entstehung gaben die vielfachen Beziehungen, welche der Verfasser mit Angehörigen des Brauer- und Bierverleger-Berufes in Berlin anknüpfen konnte. Sie ist nicht in der Absicht geschrieben für oder gegen die Zweckmässigkeit der sogenannten Mittelstandspolitik einzutreten, sie will vielmehr lediglich auf Grund einer durch praktische Bethätigung und mannigfache Erkundigung gewonnenen Erfahrung eine Darstellung der Lage der Berliner Bierverleger (Flaschenbierhändler) zu geben versuchen, eine Darstellung welche zugleich die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts und seine Ueberführung in den Grossbetrieb einschliesst. Ein gewisser Wert der vorliegenden Skizze liegt vielleicht darin, dass sie eine Entwicklung schildert, welche in mancher Beziehung eine typische genannt werden kann, denn ein Kennzeichen der Entwicklung zum Grossbetrieb ist entschieden die Ausschaltung der Zwischenglieder dadurch, dass Produzent und Konsument in direkte Verbindung treten, wie es sich in dem hier behandelten Falle zeigt.
Was die Fragebogen anbelangt, von denen in der Arbeit die Rede ist, so erfolgte deren Ausfüllung nicht durch die betreffenden Bierverleger. Eine Zustellung an die einzelnen Geschäfte mit der Bitte um Auskunft über die darin gestellten Fragen hätte voraussichtlich gar keinen Erfolg gehabt. Die Erkundigungen geschahen daher durch den Verfasser auf mündlichem Wege und auf Grund der hierbei erhaltenen Angaben sind sodann die einzelnen Bogen ausgefüllt worden. Es war mir möglich, von 46 Bierverlegern, deren Geschäfte in den verschiedensten Stadtteilen liegen und deren Adressen mit Absicht ganz willkürlich aus dem Adressbuch gewählt worden waren, detaillierte Auskünfte zu erlangen, die namentlich in den Ausführungen des II. Teiles vielfach zur Illustrierung und zum Beweise für die behaupteten Thatsachen angezogen worden sind.
Wenn es mir gelungen sein sollte, die mir gestellte Aufgabe zu lösen, so danke ich dies vor allem der Unterstützung, welche mir seitens der beteiligten Kreise zu teil geworden ist. In der bereitwilligsten Weise sind mir sowohl aus Bierverleger- als auch aus Brauerkreisen oft ins Detail gehende mündliche und schriftliche Auskünfte gegeben worden, ganz besonders fühle ich mich dadurch dem Dozenten am Institut für Gährungs-Gewerbe und Sekretär des Verbandes der Brauereien von Berlin und Umgegend, Herrn Dr. Struve, zu Dank verpflichtet.
Schliesslich ist es mir Bedürfnis, Herrn Professor Dr. Bücher dafür Dank zu sagen, dass er mich nicht nur zu dieser Arbeit angeregt, sondern mich auch während der Herstellung derselben mit Rat und That unterstützt hat.
_Leipzig_, Dezember 1900.
$Der Verfasser.$
I.
Das Flaschenbiergeschäft und seine Entstehung.
Um eine Grundlage für die folgenden Ausführungen zu schaffen, wird es nötig sein, zunächst den Begriff des zu untersuchenden Gegenstandes festzulegen. Unter einem Flaschenbiergeschäft werden wir ein Unternehmen zu verstehen haben, welches sich mit dem Vertrieb von auf Flaschen gefüllten Bieren abgiebt. Zwei Formen kommen bei diesem Vertrieb hauptsächlich in Frage: der Verkauf über die Strasse und die auf Bestellung erfolgende Lieferung ins Haus. Bei letzterer Form handelt es sich naturgemäss um grössere Quantitäten, da sonst die Lieferung, zumal wenn der Kunde weit entfernt wohnt, unlohnend sein würde. Wir können diese Lieferung von auf Flaschen gefülltem Bier in grösseren Quantitäten gegenüber der allgemeinen Definition als Flaschenbierlieferungsgeschäft bezeichnen.
Die Vorbedingung jedes Flaschenbiervertriebes ist die Möglichkeit des Abzuges von Bier auf Flaschen. Die Natur des Bieres ist dabei das Entscheidende. In Deutschland liegen in dieser Beziehung die Verhältnisse derartig, dass im allgemeinen zwischen untergährigem und obergährigem Bier unterschieden werden muss. Das untergährige Lagerbier, welches vornehmlich in Süddeutschland, speziell in Bayern fast ausschliesslich genossen wird, _kann_ auf Flaschen gezogen werden, aber fast allgemein ist die Ueberzeugung, dass dieses Bier »frisch vom Fass« weit bekömmlicher und besser ist, als das auf Flaschen gezogene. Das in Norddeutschland und speziell in Berlin früher allgemein, aber auch heute noch im grossen Masse konsumierte obergährige Bier _muss_ auf Flaschen gezogen werden, weil es in diesen noch eine Gährung durchzumachen hat, ehe es genussreif wird, eine Gährung, welche im Fass nicht vor sich gehen kann. Die Grundlagen für das Flaschenbiergeschäft sind also durchaus verschiedene, je nachdem es sich um ober- oder untergähriges Bier handelt. In einer Gegend, in der ausschliesslich obergähriges Bier genossen wird und daher der Abzug des Bieres auf Flaschen eine Notwendigkeit ist, wird sich auch der Verkauf über die Strasse bald einbürgern, und das Flaschenbierlieferungsgeschäft findet einen äusserst günstigen Boden. Umgekehrt wird da, wo ausschliesslich untergähriges Bier konsumiert wird, schon der Abzug auf Flaschen und der Verkauf von Flaschenbier über die Strasse auf Schwierigkeiten stossen, man wird vorziehen, das Bier direkt in der Wirtschaft zu verzehren, oder aber es in Krügen, in welche das Bier vom Fass ausgefüllt wird, holen zu lassen.[1] In Gegenden, in denen beide Bierarten getrunken werden, wird die allgemeine Einbürgerung des Flaschenbieres davon abhängig sein, welches Bier _zuerst_ in den Konsum eingeführt wurde. Es ist Thatsache, dass beim untergährigen Bier der Abzug auf Flaschen dort weniger auf Widerstand stösst, wo man schon vorher durch den Genuss obergährigen Bieres daran gewöhnt war, Flaschenbier zu geniessen. An Orten, wo das obergährige Bier später auftritt, ist die Rückwirkung auf die Abzugsart des untergährigen Bieres eine geringere.
Die Gründe, welche von dem Abzuge des Bieres auf Flaschen zum Verkauf über die Strasse und weiterhin zum Lieferungsgeschäft führen, sind zum Teil durch die Natur des Aufbewahrungsgefässes gegeben. Dieselbe ermöglicht eine längere Haltbarkeit des Flaschenbieres und macht dadurch den Bezug grösserer Quantitäten überhaupt möglich; die bequeme Form der Flaschen erleichtert die nötige Aufbewahrung. Eine Verfälschung durch Neig- oder Tropfbier ist ausgeschlossen, ebenso ist ein »Schneiden« wie es in manchen Gastwirtschaften wohl geübt wird, beim Flaschenbier nicht möglich. Die Etikettierung der Flaschen gestattet dem Biertrinker eine Kontrolle über Herkunft des Bieres; beim direkten Bezug aus der Brauerei ist natürlich jeder Zweifel ausgeschlossen. Vor allem aber kommt die _Bequemlichkeit der Zustellung_ in Betracht. Der Flaschenbierhändler oder die Brauerei liefert bereitwilligst die Flaschen ohne Pfand und drängt nicht auf sofortige Wiedergabe. Man ist nicht an das Bier des in der Nachbarschaft wohnenden Gastwirts gebunden, sondern kann es dort bestellen, wo es einem beliebt. Die Entfernung kommt nicht in Betracht, da eine schriftliche oder telephonische Bestellung genügt, um innerhalb kurzer Zeit das Bier im Hause zu haben. Hauptsächlich fällt ins Gewicht, dass durch diese Zustellung das Lästige des Bierholens an sich vermieden wird. Den Frauen oder erwachsenen Töchtern war das Selbsteinholen des Bieres oft unbequem oder direkt peinlich, namentlich wenn kein Kolonialwarengeschäft in der Nähe war und das Bier infolgedessen aus einer benachbarten Gastwirtschaft oder Restauration geholt werden musste. Es ist nicht übertrieben, wenn man behauptet, dass durch die Zusendung des Bieres in Verbindung mit der ebenfalls üblich gewordenen Zustellung anderer Genussmittel manche Familien mit bescheidenem Einkommen einen Dienstboten ersparen.
Neben diesen Gründen sind es dann weiter wohl hauptsächlich der manchmal fühlbare _Mangel einer in der Nähe gelegenen Bezugsquelle_, welcher sich namentlich in vornehmen Stadtgegenden zeigen wird, sowie die _Rabattbewilligung_ gewesen, welche speziell das Lieferungsgeschäft gefördert haben. Von Wichtigkeit war bei der ganzen Entwicklung des Flaschenbiergeschäftes, dass die _Qualität des Flaschenbieres_ ihr _nicht_ im Wege stand. Vom hygienischen Standpunkt aus können gegen das Flaschenbier keine Bedenken obwalten: denn es enthält die nämlichen Bestandteile, die nämliche Kohlensäuremenge wie das Fassbier. Ein Verderben, »Altwerden« des Bieres durch zu langes Lagern ist bei der Minimalgrenze, bei welcher das Bier von den Händlern schon »frei ins Haus« gesandt wird, so gut wie ausgeschlossen, namentlich da es ja dem Lieferanten bei einigermassen geregeltem Absatz leicht ist, seinen Kunden das Bier möglichst frisch zu liefern. Andererseits besteht gerade bei dem Bezug von Fassbier oft die Gefahr »nicht frisches« Bier zu erhalten. Die Gastwirte sind bemüht, möglichst grosse Fässer aufzulegen, weil sie bei dem Bezuge von Bier umso besser fortkommen, je grösseres Gemäss sie nehmen (eine ganze Tonne kostet weniger als 4 Vierteltonnen) und infolgedessen lässt sich tagelanges Lagern nicht vermeiden. Auch liegt die Regulierung der Temperatur in den Händen des Empfängers, während dieselbe bei dem Bezuge von Bier vom Fass nur schwer ist. So dürfte ersichtlich sein, dass die _Qualität_ des Flaschenbieres seiner Verbreitung nicht hinderlich sein kann.
Eine Thatsache lässt sich allerdings gegen den Flaschenbierversand anführen, die ihm vielleicht bei einem Teile der Konsumenten nicht zur Empfehlung gereicht: er beruht fast durchweg auf _Barzahlung_. Der kleine Viktualienhändler, der das Bier selbst erst in Flaschen vom Bierhändler bezieht, mag seinen Kunden, die bei ihm neben anderen Waren auch Bier holen, Kredit gewähren, ebenso der Kolonialwarenhändler und der Gastwirt. Sie alle haben Gelegenheit, sich über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden näher zu unterrichten, sie vielleicht täglich zu sehen und wenden deshalb nichts dagegen ein, wenn vom 20. des Monats oder von der Mitte der Woche ab »angeschrieben« und nach Empfang des Gehaltes oder des Lohnes gezahlt wird. Der Bierhändler, der in den meisten Fällen den Kunden nur dem Namen nach kennt, kann sich hierauf natürlich nicht einlassen, wenigstens nicht, soweit es sich, wie in diesen Ausführungen, um Privatkunden handelt. Geht dem Flaschenbiergeschäft hierdurch auf der einen Seite ein Teil der Kundschaft verloren, so trägt doch andererseits das Prinzip der Barzahlung auch zu seiner Konsolidierung bei.
Fußnoten:
[1] Es kommt hierbei noch besonders in Betracht, dass infolge des stärkeren Bierkonsums in Süddeutschland und weil die süddeutschen Bierwirtschaften meist nur _eine_ Sorte Bier zu führen pflegen, die Wirtschaften pro Tag mehrere Gefässe ausschänken und infolgedessen das Bier meist frisch ist. In Norddeutschland dagegen, beispielsweise in Berlin, dauert bei den meisten Gastwirtschaften der Ausschank eines Hektoliters mehrere Tage, währenddessen steht das Bier unter Kohlensäuredruck, um es »frisch« zu erhalten. Hier ist also das Flaschenbier kein »Notbehelf« sondern wird von manchen direkt aus ästhetischen Gründen vorgezogen.
II.
Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts.
I. Periode (bis 1868.)
Mit der Thatsache, dass bis in die ersten Jahrzehnte unseres Jahrhunderts hinein in Berlin nur obergähriges Bier produziert wurde erübrigt sich die Aufgabe, die _Entstehung_ des _Flaschenbiergeschäfts_ für Berlin zu begründen. Schon Krünitz[2] erwähnt im fünften Bande seiner Encyklopädie in dem Artikel über das Bier, der nebenbei bemerkt 287 Seiten umfasst, »das Weissbier wird in Berlin _selten vom Fass_ verkauft, sondern insgemein an die Bierschänker abgeliefert und von diesen auf Bouteillen gezogen«. Bei der hier erwähnten Ausnahme handelt es sich wahrscheinlich um das Koffent von dem Professor Holtze in seiner Skizze »Berlin vor zwei Menschenaltern« schreibt: »Der gemeine Haustrunk war ein mattherziges Weiss- oder Braunbier, die Quartflasche zu 1 Silbergroschen. Ein noch viel wohlfeileres und viel dünneres Getränk gab es in dem südlichen Teile der Wilhelmstrasse und gewiss auch anderwärts unter dem Namen Koffent. Wenn der Koffent, über dessen Geschmack und Wirkungen ich nicht mitreden kann, vom Fass gezapft wurde, wie ich mich zu erinnern glaube, _so war es das einzige Bier, welches in anderer Gestalt als in Flaschen aus dem Keller kam_.« In welcher Weise der Koffent mit dem Weissbier verwandt und wie es möglich war, ihn vom Fasse zu verzapfen, oder ob es sich bei den hier von Krünitz und Holtze in allerdings sehr unbestimmter Form ausgesprochenen Beobachtungen um eine Art Frischbierverkauf (vgl. sp. S. 57) handelte, soll an dieser Stelle nicht näher untersucht werden, zumal ja aus beiden Aeusserungen hervorgeht, dass der Koffent nur eine geringe Rolle unter den Berliner Bierarten gespielt hat. Wenn wir von dem Koffent absehen, so bleibt also die Thatsache bestehen, dass bis weit in unser Jahrhundert hinein in Berlin nur obergähriges Bier produziert wurde, das, wie es bei Krünitz heisst, »auf Bouteillen« gezogen wurde. Die Produktion lag im achtzehnten Jahrhundert in Berlin, wie auch sonst in Brandenburg, in den Händen der Brauberechtigten, d. h. die Braugerechtigkeit war als Realrecht mit gewissen Grundstücken verbunden. Geschah das Brauen zunächst in den Häusern selbst, so wurden später, angeblich aus feuerpolizeilichen, vornehmlich aber wohl aus fiskalischen Gründen eigene Brauhäuser vom Magistrat errichtet, in denen die Bürger reihum brauten. Doch machten gegen den Anfang unseres Jahrhunderts viele Brau_eigner_ -- wie sie im Adressbuch bezeichnet wurden -- von ihren Braurechten keinen Gebrauch mehr, noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts wurden in Berlin 426 Braustellen gezählt, im Jahre 1800 war ihre Zahl schon auf 85 gesunken. In dem Jahrzehnt zwischen 1770 bis 1780 verliert die Brauerei den ihr bis dahin eigenen Charakter eines Nebengewerbes und tritt als alleiniges Gewerbe ohne Berufsvereinigung auf, wenigstens ergiebt die Statistik in diesen Jahren zum ersten Mal, dass die Zahl der im Brauereigewerbe beschäftigten Personen _grösser_ ist, als die der Braueigner, während früher beide Zahlen mit einander stets übereinstimmten.[3] Die älteste von den noch heute bestehenden Brauereien, die Weissbierbrauerei von Albert Bier, führt ihre Gründung auf das Jahr 1792 zurück. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit verschwindet das Eigenbrauen nach und nach vollständig und das Brauereigewerbe entwickelt sich in ungehinderter Weise.
Mit dem Vorherrschen des obergährigen Bieres war nun zunächst der Flaschenbierhandel in der Form des Verkaufs über die Strasse verbunden. Wenn das Bier von den Bierschänkern auf »Bouteillen« gezogen wurde, so wird es nicht nur in der Wirtschaft zum Ausschank gekommen, sondern auch von den Bürgersleuten zum Teil zu Hause getrunken worden sein. Wahrscheinlich war dieser Absatz zunächst nicht gross, da es nach den Schilderungen, die wir über das Berlin des vorigen Jahrhunderts besitzen, den Anschein hat, als ob der Hauptabsatz des Bieres in den Gastwirtschaften lag und das Bier überhaupt mehr für die _männliche_ Bevölkerung reserviert und noch nicht in dem Masse wie heute als tägliches Genussmittel in die Familie eingedrungen gewesen wäre. Immerhin bleibt auch dann für den Verkauf über die Strasse noch eine andere Art der Bierverwendung übrig, nämlich der Zusatz von Bier zu Biersuppen, ferner zum Karpfenkochen, wovon übrigens auch schon Krünitz berichtet.
Frühzeitig fand nun in Berlin schon ein Import von allerlei Bieren statt, aus verschiedenen Teilen der Mark, ebenso wie aus Pommern (bes. Stettin), und im Jahre 1711 findet man in der Jahresrechnung der Steuerbehörde schon 52 Sorten fremder Biere, die in 40464 Tonnen zum Ausschank kamen; kurze Zeit darauf sind es gar 72 Sorten geworden, während später dieser Import wieder auf ca. 20000 Tonnen herabsank. Ob sich unter den eingeführten Sorten auch untergährige Biere befanden, lässt sich schwer feststellen, überwiegend waren wohl die eingeführten Biere auch obergährig. Für den Fall, dass auch untergährige Bierarten mit eingeführt wurden, lässt sich als sicher annehmen, dass auch bei diesem Bier der Abzug auf Flaschen oder Kruken sich eingebürgert hat, da die Berliner durch das Weissbier an den Genuss von Bier in der Form von Flaschenbier gewohnt waren.
In welcher Weise sich nun der Verkauf über die Strasse erweitert hat, welche der vorher angegebenen _allgemeinen_ Gründe für die Entwicklung des Berliner Flaschenbierversandgeschäftes besonders massgebend gewesen sind, dass lässt sich bei dem vollständigen Mangel an irgendwelchem Material weder nachweisen noch konstruieren. Thatsache ist jedenfalls, dass wir schon sehr früh authentische Nachrichten über das Bestehen eines Flaschenbierhandels haben und zwar durch folgende, der Vossischen Zeitung entnommene Inserate:
Aus dem Jahrgang 1820:
Stettiner Doppelbier von A. Bergemanns Erben ist in Gefässen und Flaschen in deren Niederlage zu haben. R. Bettge, Gertraudt- u. Rossstr.-Ecke. Lautersack, Jägerstr. 52.
Stettiner Bier in grossen und kleinen Gebinden, in Quart und Flaschen zu haben bei G. C. Elgeti.
Porter Bier à Fl. 6 Gr. »bei mehreren Flaschen billiger«. Friedrichsgracht 60.
Diese Anzeigen bedeuten nur eine Stichprobe und liessen sich leicht vervielfachen. Während in ihnen zunächst nur die vage Ankündigung »in Partieen billiger«, »bei mehreren Flaschen Rabatt« sich findet, geben spätere Anzeigen darüber genauere Angaben:
1823. Bergemanns Stettiner Doppelbier, die grosse Flasche 5 Gr. 10 gr. Fl. für 1 2/3 Thl. ferner Süssrahmbutter empfiehlt Dittmann, Zimmerstr. 78.
1828. Wir liefern 22 Fl. à 3/8 oder 12 Fl. à ¾ Quart für 1 Thlr. und senden es jedem frei in seine Wohnung. Ostermann & Co., Spandauerstr. 29.
Ein anderer Bierhändler führt mehrere Biersorten und empfiehlt in seiner Anzeige aus dem Jahre 1836: Bayrisches Felsenkeller-Bier, Grünthaler, Ale und Porter; schon 6 Jahre früher, 1830, findet sich eine Annonce, welche speziell auf Wiederverkäufer berechnet ist:
Den Herren _Gastwirten_ und _Restaurateuren_ liefere ich frei ins Haus: für 1 Thlr. 18 ¾ Fl. auch 42 2/8 Fl.; die To. zu 7 Thlr. Einfach-Bier To. 3 Thlr., bei mehreren To. billiger. Niederlage bei Ostermann, Brüderstr. 7, Philipson, Poststr. 1.
Es ist diesen Anzeigen eines gemeinsam: fast durchweg empfehlen sie auswärtige Biere, es wird Stettiner, Kottbuser, Potsdamer, Fürstenwalder, Augsburger, Crossener und Köstritzer Bier empfohlen, daneben Porter und Ale. Jedoch wäre es falsch, aus dieser Thatsache folgern zu wollen, dass das Flaschenbierlieferungsgeschäft sich zuerst bei den auswärtigen Bieren eingebürgert hätte. Auch in den Zeiten, als das Flaschenbierlieferungsgeschäft längst eine grössere Bedeutung erlangt hatte, wird man vergebens nach Anzeigen suchen, welche das Berliner Weissbier empfehlen. Wenn in diesen frühen Jahren und auch später in den Annoncen nur von auswärtigen Bieren die Rede ist, so beweist dies nur, dass diese Biere zu ihrer Einführung fortgesetzter Reklame bedurften, während die Weissbierlieferungsgeschäfte eine solche für unnötig hielten. Auf der anderen Seite lässt die zum Teil intensive Benutzung der Reklame seitens der Niederlagen für auswärtige Biere auch einen Schluss auf ihre kaufmännische Ueberlegenheit zu.