Part 6
Trotzdem man den Verteidigern der dreimaligen Untertauchung von allen Seiten die Unrichtigkeit ihrer Behauptung beweist, halten sie doch an dem plumpen Irrtum fest. Anstatt der Wahrheit die Ehre zu geben, ziehen sie es vor, lieber noch weiter im Nebel umherzutappen, und da es zur Begründung ihrer Idee an Schriftzeugnissen fehlt, versuchen sie mit fieberhafter Tätigkeit aus dem Labyrinth menschlicher Traditionen Beweismaterial für ihre Sache herbeizuschaffen. Doch was ihnen ein Beweis zu sein scheint, dient nur dazu, noch ein paar der spärlichen Flämmchen auszulöschen, die hier und dort brennen. So wird zum Beispiel ein Dokument herangezogen, das man als „die Lehren der zwölf Apostel“ bezeichnet. Daraus will man den „unumstößlichen“ Beweis erbringen, daß die dreimalige Untertauchung schon apostolische Praxis gewesen wäre. Natürlich kann dies nur für solche ein Beweis sein, die dieses Schriftstück wirklich als „ein letztes Vermächtnis der zwölf Apostel an die Kirche“ anerkennen. Die Historiker sind sich heute aber vollständig klar und einig darüber, daß diese sogenannten „Lehren der zwölf Apostel“ auf keinen Fall von den Aposteln selbst herstammen, sondern ein Produkt der späteren Jahrhunderte sind. Das Schriftstück ist aber für uns insofern von nicht geringem Nutzen, da wir dadurch die gleichgültige und oberflächliche Denkungsart jener Zeit kennen lernen. Dieses fragliche Dokument wurde im Jahre 1883 durch einen gewissen +Philoteos Bryennios+, damals Rektor einer höheren griechischen Schule in Konstantinopel, in der Bibliothek des Klosters zum allerheiligsten Grabe von Jerusalem in Konstantinopel entdeckt. Die ganze Sammlung wurde ins Deutsche von Prof. A. +Harnack+ übersetzt und in der „Theologischen Literaturzeitung“ vom 9. Februar 1884 veröffentlicht. Zwei Jahre später nahm er vom 12. Juni ab durch eine Reihe von Artikeln eine skeptische Stellung zu dieser Sammlung ein. Er legte der ganzen Sache wenig Wert bei, weil man weder über das Datum der Entstehung noch über den Verfasser derselben etwas Genaues wissen könne. Wie weit die verschiedenen Festsetzungen der Abfassungszeit dieser Schrift zeitlich auseinander gehen, geht klar aus einer interessanten Zusammenstellung von Prof. A. Harnack hervor. Er schreibt: „Der erste setzt die neuentdeckte Schrift vor die paulinischen Briefe, ja vor das Apostelkonzil (Sabatier), der zweite in die Zeit des Paulus, der dritte bald nach der Zerstörung Jerusalems (Bestmann), der vierte in die letzten Dezennien des 1. Jahrh. (eine sehr beliebte Datierung), der fünfte unter Trajan (ebenfalls beliebt), der sechste unter Bar-Kochba, der siebente in die Zeit der Antonine, der achte etwa unter Commodus (Krawutzky), der neunte in das dritte Jahrhundert, der zehnte in das vierte, und es gibt auch noch solche, die das fünfte und noch spätere Jahrhunderte empfehlen. Das wäre die Abfassungszeit. Es steht an keinem andern Punkte besser..... Dies wäre eine kleine Musterkarte; sie könnte beliebig vermehrt werden, wenn man auf die Adresse und Aufschrift des Buches, auf die einzelnen in ihm enthaltenen Stücke usw. eingehen wollte.“[156]
In dem 7. Kapitel der „Lehren der Apostel“ soll also der Beweis für das dreimalige Untertauchen liegen. Prof. Drews sagt: „Wir können daraus auf ein dreimaliges Untertauchen schließen: bei jedem Glied der Formel findet eine Untertauchung statt.“[157] Zu dieser Hypothese kommt man nur dadurch, daß die „Lehren der Apostel“ außer der Untertauchung auch noch bei Mangel an Wasser die dreimalige Begießung zulassen. Damit aber der werte Leser selbst urteilen kann, wie unberechtigt diese Schlußfolgerung ist, geben wir den in Frage kommenden Abschnitt hier vollständig wieder, und zwar in der Übersetzung von Prof. A. Harnack: „Was aber die Taufe betrifft, so taufet so: Taufet, nachdem ihr obige Lehren alle (d. h. die moralischen Unterweisungen, Kap. 1-6) vorher mitgeteilt, auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des hl. Geistes in fließendem Wasser. Wenn du aber fließendes Wasser nicht hast, so taufe in anderem Wasser; wenn kein kaltes Wasser da ist, in warmem. Wenn du aber beides nicht hast, so begieße das Haupt dreimal mit Wasser auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des hl. Geistes. Vor der Taufe aber soll der Täufer und der Täufling fasten und wer es sonst noch vermag. Dem Täufling aber sollst du befehlen, daß er einen oder zwei Tage vorher faste.“[158]
Wir fragen nun jeden unparteiischen und wahrheitsliebenden Leser: Steht hier auch nur ein Wort von einer dreimaligen Untertauchung? Jeder Aufrichtige wird genötigt sein, die Frage zu verneinen. Hier lesen wir nur, falls nicht genügend Wasser vorhanden sei, solle der Täufer das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begießen. Übrigens scheint der Verfasser dieses merkwürdigen Dokumentes ein, wie man heute sagen würde, sehr liberaler Mann gewesen zu sein. Sein Rat lautet: „Taufet in fließendem Wasser, wenn ihr könnt; wenn ihr aber nicht könnt, dann in anderem. Wenn ihr kein kaltes habt, nehmt warmes, und wenn ihr überhaupt nicht „taufen“ könnt, dann besprengt ihr eben, es tut’s auch.“ Also solche Regeln und Grundsätze wagt man als „apostolisch“ zu stempeln. Wir möchten dann doch gerne wissen, was nicht apostolisch ist. Hier hat man es vielmehr mit den „Kohlensäcken der Väter“ zu tun, von denen Luther in seinen „Tischreden“, 2586, spricht, und dafür danken wir bestens. Auch überlassen wir den Anhängern der dreifachen Taufe sehr gerne alle Ehre, welche sie sich durch Gebrauch derartiger „Geschichtsquellen“ aneignen.
In +nachapostolischer Zeit+ wird +Justin der Märtyrer+ (100-166), der älteste christliche Kirchenvater, zitiert, und man will aus seiner ersten Apologie (Verteidigungsschrift), die er etwa ums Jahr 147 schrieb, welche an den Kaiser Antoninus Pius gerichtet ist, in der er eine ausführliche Beschreibung von den gottesdienstlichen Handlungen der Christen liefert, und darin auch die trinitarische Taufformel erwähnt, schließen, daß zu seiner Zeit auch die dreimalige Untertauchung im Gebrauch gewesen wäre. Die Stelle, worin Justin sich über diesen Punkt äußert, lautet: „Hierauf werden sie (die Täuflinge) von uns hingeführt, wo Wasser ist, und werden in jener Art und Weise wiedergeboren (getauft), wie auch wir selbst wiedergeboren (getauft) worden sind; im Namen Gottes, des Vaters und Herrn aller Dinge, und unseres Heilandes Jesu Christi und des hl. Geistes empfangen sie nämlich dann die Abwaschung (das Taufbad) im Wasser.“[159] Justin sagt hier gar nichts von einer dreifachen Taufe oder von einem dreimaligen Untertauchen; auch kann diese Idee nicht der Sprache des Schreibers entnommen werden. Trotzdem ist man schnell dabei und setzt fest: „Die Taufe selbst bestand in der Regel in vollem dreimaligen Untertauchen in fließendem Wasser unter Aussprechen der trinitarischen Taufformel.“[160] Wir geben diese unberechtigte Schlußfolgerung dem werten Leser als Muster eines Argumentes, wie es zugunsten der dreimaligen Untertauchung gebraucht wird.
+Irenäus+, Bischof zu Lyon (140-202), der noch den Unterricht des Apostelschülers +Polykarp+ (gest. 167) genoß, der ihm „von seinem Umgang mit Johannes und mit den andern, die den Herrn gesehen hatten,“ erzählte, wie Irenäus selbst in seinem Briefe an seinen Freund und Jugendgenossen Florinus erwähnt,[161] und der, wie ~Dr.~ Schaff schreibt,[162] „der Vorkämpfer kirchlicher Rechtgläubigkeit im Gegensatz zur gnostischen Häresie und der Vermittler zwischen der morgen- und abendländischen Kirche“ war, erwähnt ebenfalls nichts in seinen zahlreichen Schriften, das uns den Anlaß geben könnte, zu glauben, daß in seinen Tagen die dreimalige Untertauchung in Anwendung gebracht worden wäre.
Die erste Spur einer dreimaligen Untertauchung
finden wir bei +Tertullian+ (gest. 230), welcher ausdrücklich in seiner Schrift gegen Praxeas, Kap. 26, sagt: „Wir werden nicht einmal, sondern +dreimal+ bei Nennung jedes einzelnen Namens auf die einzelnen Personen untergetaucht.“ Ebenso bestätigt er dies in seiner Abhandlung „Vom Kranze des Soldaten,“ Kap. 3, welches wir hier in der Übersetzung von Prof. Kunze geben: „Um mit der Taufe zu beginnen, so beteuern wir beim Eintritt ins Wasser ebenda, aber auch schon etwas früher in der Gemeinde (Kirche) unter der Hand des Priesters, daß wir dem Teufel, seinem Gefolge und seinen Engeln entsagen; alsdann werden wir dreimal untergetaucht, indem wir ein etwas Mehreres antworten (oder erfüllen), als der Herr im Evangelium [nämlich Matth. 28, 19] angeordnet hat.“[163] Man beachte, Tertullian redet hier von dem Gebrauch der dreimaligen Untertauchung als von etwas dem Evangeliumsbefehl Hinzugefügtem. Klar zeigt er die Quelle, aus der dieses Taufverfahren entsprungen ist. Er sagt: „Wenn dieselbe [die dreimalige Untertauchung] auch durch keine Stelle der Schrift bestätigt wird, so ist sie doch sicher durch die +Gewohnheit+ befestigt, und diese ist +ohne Zweifel aus der Tradition+ erflossen.“[164] Ebenso in Kap. 4 derselben Schrift: „Wenn du für diese und andere Punkte der Kirchenzucht eine ausdrückliche Vorschrift aus der hl. Schrift verlangen wolltest, so wirst du +keine+ auftreiben können. Man wird dir die +Tradition+ entgegenhalten +als die Urheberin davon+.“ Eine Schriftbestimmung für den Ritus der dreimaligen Untertauchung gibt es nach Tertullians eigener Aussage nicht, sondern nur die Macht der Gewohnheit, welche aus der Tradition geflossen war, ist als die einzige Urheberin zu bezeichnen. Also bleibt er nur eine rein menschliche Einrichtung.
Auch +Basilius der Große+ (gest. 379) bemerkt in seinem Buche „Vom hl. Geiste“, Kap. 27, daß die verschiedenen Gebräuche in der Kirche, unter denen er auch das dreimalige Untertauchen bei der Taufe erwähnt, nicht in der hl. Schrift, sondern in der Tradition ihren Grund haben. Er erklärt: „Wir begnügen uns nicht mit dem, was die Apostel oder das Evangelium uns mitteilen, sondern wir haben noch eine ungeschriebene Lehre. Woher ist es genommen,“ fragt er darauf, „daß wir den Täufling +dreimal untertauchen+? Aus welchem Buche haben wir die übrigen Taufgebräuche, wie unter anderem, daß dem Teufel und seinen Engeln entsagt wird? Rühren sie nicht aus jener verborgenen Geheimlehre her, welche unsre Väter in der Stille aufbewahrten?“[165] Ebenso erwähnt der Bruder des Basilius, +Gregor von Nyssa+ (gest. 395), die dreimalige Untertauchung.[166]
Und +Cyrill von Jerusalem+ (gest. 386), der eine ausführliche Beschreibung der in der Kirche des Altertums gebräuchlichen Taufzeremonien liefert, führt ebenfalls daß dreimalige Untertauchen an, in dem er, nicht wie Tertullian,[167] eine Beziehung auf den dreieinigen Gott sieht, sondern eine besondere Beziehung auf den dreitägigen Aufenthalt Jesu im Grabe erblicken will. Seine Ausführung lautet: „Ihr bekanntet das heilbringende Bekenntnis und tauchtet dreimal ins Wasser unter und wieder auf, und deutetet hiermit sinnbildlich daß dreitägige Begrabensein Christi an.“[168] Dieser Deutung traten auch noch andere Kirchenväter bei, so Gregor von Nyssa in seiner Katechese, Kap. 35, sowie Athanasius u. a. m.
Von Papst +Gregor dem Großen+ (590-604) wird das dreimalige Untertauchen ausdrücklich vorgeschrieben. Seine Anordnung lautet wörtlich: „Der Priester soll unter dreimaligem Untertauchen, wobei er ebenso oft die heilige Dreieinigkeit anruft, taufen mit folgenden Worten: Ich taufe dich im Namen des Vaters, und tauche ihn einmal unter, und des Sohnes, und tauche ihn zum andern Male unter, und des hl. Geistes, und tauche ihn zum dritten Male unter.“[169]
Und aus der Synode zu Worms im Jahre 868 erklärte man: „Sowohl die einmalige als auch die dreimalige Untertauchung bei der Taufe ist erlaubt, letztere wegen der Dreiheit der Personen, erstere wegen der Einheit der Substanz.“[170]
Die +morgenländische Kirche+ blieb bei der dreimaligen Untertauchung bis auf den heutigen Tag. So heißt es im „Rechtgläubigen Bekenntnis“ der griechischen Kirche: „Die Taufe ist eine Abwaschung und Wegnehmung der Erbsünde durch +dreimalige Untertauchung+ ins Wasser.“[171] Im „Ausführlichen Katechismus“ der russischen Kirche, verfaßt von Erzbischof +Philaret+ wird gelehrt, daß das Allerwichtigste in der heiligen Taufhandlung „das dreimalige Untertauchen im Wasser im Namen des Vaters, des Sohnes und des hl. Geistes“ sei.[172]
Während die morgenländische Kirche ein dreimaliges Untertauchen übt, bringt „die abendländische Kirche ein dreimaliges Besprengen oder Überschütten eines Kopfteiles des Täuflings beim Vollziehen der Taufe in Anwendung. In beiden Kirchen vollzieht sich die eine Taufe im dreimaligen Untertauchen oder im dreimaligen Besprengen mit Wasser.“[173]
Aus dem Bisherigen ersehen wir, daß die dreimalige Untertauchung im N. Testament nicht zu finden ist, somit an eine Ausführung derselben durch die Apostel durchaus nicht zu denken ist. Auch die der apostolischen Zeit am nächsten lebenden Kirchenväter wissen nichts von einem derartigen Brauch. Erst am Ende des 2. und anfangs des 3. Jahrh., und zwar in den Tagen Tertullians, brachte man diese Neuerung auf und gründete sie, da es an Schriftzeugnissen fehlte, einfach auf die Tradition. Noch später wurde es durch die strengen Erlasse der Synoden jedem Täufer zur unerläßlichen Pflicht gemacht, die Taufe nach diesem Modus zu vollziehen, bis sie schließlich im Laufe der Zeit in ein dreimaliges Begießen oder Besprengen verwandelt wurde. Wir gelangen zu dem Schluß, daß die dreimalige Untertauchung wohl von den verschiedenen Kirchen in Anwendung gebracht wurde, unter keinen Umständen darf sie aber auf einen Befehl Christi und der Apostel zurückgeführt werden.
Die Begießung und Besprengung.
Wie bei der dreimaligen Untertauchung, so versucht man auch den Ritus der Begießung und Besprengung als schon von den Aposteln in Anwendung gebrachte Sitte zu erklären. Man zitiert sogar Bibeltexte, aus denen „klar“ hervorgehen soll, daß zur Zeit der Apostel außer der Regel der Untertauchung auch durch Übergießen oder Besprengen getauft worden wäre. Um nachzuweisen, wie haltlos diese Behauptung ist, unterziehen wir die in Frage kommenden Bibelstellen einer genauen Untersuchung.
Die erste Stelle wäre Apg. 1, 5 in Verbindung mit Apg. 2, 17. 33. Man glaubt, in der Taufe des hl. Geistes ein Argument zugunsten der „Übergießung“ gefunden zu haben, denn der hl. Geist wurde „ausgegossen“.[174] Diese Schlußfolgerung wird aber vollständig durch die Tatsache entkräftet, daß, trotzdem der hl. Geist am Pfingsttage ausgegossen wurde, „erfüllte er das ganze Haus,“ worin die Apostel versammelt waren.[175] Wenn nun Wasser in einen Raum ausgegossen werden würde, bis der Raum ganz „+gefüllt+“ wäre, so würden alle Personen in demselben von Wasser umgeben oder in demselben „untergetaucht,“ „begraben“ sein. Dies war auch der Fall bei der Ausgießung des hl. Geistes am Tage der Pfingsten. Zu beachten ist noch, daß das Wort „ausgießen“ (~ekchèo~) in der vorliegenden Stelle (Apg. 2, 17) nur da gebraucht wird, wo es vom hl. Geist spricht; wenn aber die Schrift von den Personen spricht, die mit dem hl. Geist getauft werden sollen, so gebraucht sie das Wort „baptizein“,[176] welches, wie schon oben aufs klarste bewiesen wurde, stets „untertauchen“, „begraben“ und „versenken“ bedeutet. Dies wurde auch in Wahrheit dadurch bewerkstelligt, daß der Geist Gottes den ganzen Raum „füllte“, in dem die Jünger versammelt waren. Nehmen wir den Grundtext zur Hand, so sind wir allen Schwierigkeiten enthoben, denn wir lesen da in Apg. 1, 5; Matth. 3, 11 und Mark. 1, 8 nicht „mit“ sondern „im“ hl. Geist getauft werden, d. h. in den hl. Geist +hineingetaucht+ werden. So erklärt auch Bischof +Jakobson+ von der englischen Hochkirche diese Stelle: „Erfüllte das ganze Haus, d. h. wie ein Bad mit Wasser gefüllt wird, so daß sie untergetaucht werden konnten in dem hl. Geist zur Erfüllung von Apg. 1, 5.“[177] Somit haben wir in diesem Text einen starken Beweis für die Praxis der „Untertauchung“, nie aber für das „Aufgießen“.
Die nächste Stelle, die einen Beweis für die Besprengung enthalten soll, ist Apg. 2, 41. Hier berichtet Lukas von der Bekehrung und Taufe der Dreitausend. Man behauptet, 1. sei es nicht möglich gewesen, daß so viele an einem Tage untergetaucht worden seien[178], und 2. konnte es nicht geschehen, weil Jerusalem sehr arm an Wasser und Privatbädern war.[179] Mit welcher Berechtigung man die Taufe der Dreitausend an einem Tage einfach als unmöglich erklärt, ist uns unverständlich. Die Erfahrung und Geschichte lehrt vielmehr die Möglichkeit einer solchen zahlreichen Taufe an einem Tage. So schreibt ~Dr.~ +Brenner+ in seiner „Geschichte der Taufe,“ S. 236, daß +Remigius+, Erzbischof von Rheims (gest. 533), 3000 an einem Tage getauft habe. Und Pfarrer +Kranz+ (seit 1892 Missionar in China) berichtet in seiner Schrift „Einundzwanzig Gründe“, S. 30: „Zwei Beispiele aus der neueren Missionsgeschichte beweisen die Möglichkeit der Taufe von mehreren Tausend Personen an einem Tage. Am 3. Juli 1878 wurden bei Vilumpilly zwischen Ongole und Hyderabad (Südindien) 2222 Personen im Gundalacumaflusse getauft. Nur je zwei Prediger, welche jede Stunde von zwei anderen abgelöst wurden, vollzogen die Taufe, und die dazu gebrauchte Zeit war von 6 bis 10 Uhr vormittags und von 2 bis gegen 6 Uhr nachmittags. -- Am 28. Dezember 1890 wurden 1671 Personen im Baptisterium des ~Dr.~ Clough in Ongole getauft, die dazu nötige Zeit war 4 Stunden und 25 Minuten.“
Was nun die zweite Einwendung anbetrifft, wo behauptet wird, daß Jerusalem sehr arm an Wasser sei, und deshalb die Taufe der 3000 nicht durch Untertauchung, sondern durch Übergießen oder Besprengen vollzogen worden sei, so tut es uns leid, sagen zu müssen, daß diese Behauptung den geschichtlichen Tatsachen nicht entspricht. Wer das Vorrecht hatte, Jerusalem selbst in Augenschein zu nehmen, wird zugeben müssen, daß in Jerusalem und in seiner nächsten Umgebung so viele Teiche sind, daß man ohne jegliche Schwierigkeit Tausende durch Untertauchen taufen könnte. Pfarrer Kranz gibt nach ~Dr.~ Hiscox folgende Teiche an: „1. Teich Bethesda, 360 Fuß (engl.) lang, 130 Fuß weit, 75 Fuß tief. 2. Teich Siloah, 53 Fuß lang, 18 weit, 19 tief. 3. Der „Obere Teich“, 316 Fuß lang, 218 weit, 18 tief. 4. Der „Teich des Hiskia“, 240 Fuß lang, 144 weit. 5. Der „Untere Teich“, 592 Fuß lang, 260 Fuß weit, 40 Fuß tief (während der Kreuzzüge noch voll Wasser). 6. Außerdem gab es mehrere kleine Teiche.“[180] ~Dr.~ +Winer+ erwähnt ebenfalls alle diese Teiche.[181] Und Kirchenpropst +Caspers+ führt aus: „Weder die Unmöglichkeit noch die Unwahrscheinlichkeit einer Taufe mit dem Untertauchen des ganzen Leibes ist objektiv darzutun, denn es befanden sich in Jerusalem viele Teiche, welche das Untertauchen leicht ermöglichten.“[182]
Auch Apg. 8, 36-39, wo die Taufe des Kämmerers der Königin Kandaze aus Mohrenland berichtet wird, wird angeführt, wobei das Bedenken laut wird, ob in diesem Fall genügend Wasser vorhanden war, um das Untertauchen vornehmen zu können, denn Vers 26 sagt von der Gegend, daß sie, „wüste“ war. Das Wort „Wüste“ bezeichnet in der Bibel fast immer eine unbewohnte Gegend, die aber nicht notwendigerweise trocken oder eine nackte Sand- und Steinfläche ohne Wasser und Vegetation zu sein braucht.[183] Als Beweis sei hier auf Matth. 14, 13-19 hingewiesen. Hier wird erzählt, daß Jesus sich in eine „Wüste“ zurückzog, wohin ihm viel Volks nachfolgte. Als nun die Nacht hereinbrach, verlangten die Jünger von Jesu, daß er die Menge wegschicken sollte, damit sie in die Märkte gehen und sich Nahrung verschaffen möchten. Aber anstatt der Jünger Verlangen zu willfahren, befahl er, daß sich das Volk ins „+Gras+“ setze, woselbst er sie mit fünf Broten und zwei Fischen speiste. Man beachte ferner, daß in Apg. 8, 36 es ausdrücklich heißt: „Und als sie zogen der Straße nach, kamen sie an ein Wasser.“ Diese Tatsache wird auch noch durch die Erklärung des Kämmerers bestätigt, indem er sagt: „Siehe, da ist Wasser; was hindert’s, daß ich mich taufen lasse?“ In Vers 38 lesen wir, daß beide, der Kämmerer sowie Philippus, in das Wasser stiegen, und er taufte ihn -- ~katébesan amphòteroi eis to hùdor~ -- und gleich der nächste Satz lautet, daß sie nach Vollzug der Taufe aus dem Wasser stiegen -- ~ote dé anébesan ek tou hùdatos~. Wenn, wie man hier gerne behaupten will, die Taufe durch Aufgießen oder Besprengen vollzogen worden sei, so möchten wir doch gerne fragen, wozu wäre dann ein Hineinsteigen in das Wasser nötig gewesen? All die Umstände, welche die Taufe des Kämmerers begleiten, passen auf keine andere Art der Ausführung derselben als nur auf die des Untertauchens. Der Bericht ist so klar und unzweideutig, daß er weder mißverstanden noch umgedeutet werden kann. Und wer noch ein wenig Achtung vor der hl. Schrift besitzt, wird auch nie versuchen, solch klare Zeugnisse durch seine Ideen und Meinungen zu verdunkeln.
~Dr.~ +Doddridge+ faßt sein Urteil, dem auch wir nur beipflichten können, in folgenden Worten zusammen: „Es würde ganz unnatürlich sein, wenn man annehmen wollte, daß sie bloß deshalb in das Wasser hinabgestiegen wären, damit Philippus davon ein wenig in seine Hand nehmen und es über den Kämmerer ausgießen könnte. Ein Mann von solchem Stande hatte auf der Reise durch ein wüstes Land ohne Zweifel mancherlei Gefäße bei seinem Geräte, in welchem Wasser hätte nach dem Wagen gebracht werden können; eine solche Vorsicht ist in jenen Ländern durchaus notwendig für Reisende und wird niemals von ihnen unterlassen.“[184] Und +Calvin+ bemerkt in seinem Kommentar zu Apg. 8, 38: „Hier sehen wir, wie die Taufe bei den Alten verrichtet wurde, denn sie tauchten den ganzen Leib in das Wasser.“ Dasselbe bezeugt auch +Starke+ zu dieser Stelle.[185]
Reisende und Forscher, die den Weg von Jerusalem nach Gaza zurücklegten, berichten, daß genügend Quellen und Teiche auf der Strecke vorhanden seien, um eine Taufe durch Untertauchen vornehmen zu können. Der Pilger Pourdeaux beschreibt nach kaum 300 Jahren, 333 n. Chr., die Sachlage wie folgt: „Von hier (Bethlehem) bis Bethazsora sind 14 Meilen, wo sich der Teich befindet, in dem Philippus den Kämmerer taufte.“[186]