Die Christliche Taufe im Lichte der hl. Schrift und der Geschichte von der Zeit ihrer Entstehung bis auf die Gegenwart

Part 10

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Weitere Stellen, durch die man den Beweis erbringen will, daß die Apostel auch Kinder tauften, sind Apg. 10, 48; 16, 15. 33; 18, 8 und 1. Kor. 1, 16, wo uns berichtet wird, daß ganze „Häuser“ getauft wurden. Man behauptet, daß bei einer Taufe ganzer Familien auch unbedingt kleine Kinder dabei waren. Untersuchen wir die betreffenden Stellen aber etwas genauer, so werden wir bald sehen, auf welch schwachen Füßen diese Annahme ruht, denn es steht in keinem dieser Texte, daß auch Kinder oder wohl gar Säuglinge getauft wurden; vielmehr wird uns darin berichtet, daß nur, „die dem Worte zuhörten“ getauft wurden.[324] Auch der Haushalt der Lydia bestand aus erwachsenen Personen, denn die mit ihr getauft wurden, werden „+Brüder+“ genannt, welche Paulus noch vor seiner Abreise durch das Wort ermahnte und tröstete.[325] Sie müssen somit in gereiftem Alter gestanden haben und im Besitze des rechten Verständnisses von dem gewesen sein, was Paulus ihnen vorführte. Dies ist aber bei Säuglingen ausgeschlossen. +Olshausen+ meint, daß die mit Lydia Getauften Verwandte und Diener ihres Hauses waren. Er fährt dann fort und sagt: „+Es fehlt uns nämlich durchaus an einer sicheren Beweisstelle für die Kindertaufe im apostolischen Zeitalter+, und aus der Idee der Taufe läßt sich ihre Notwendigkeit nicht ableiten. Der Nachweis, daß die Kräfte des Geistes auch in dem bewußtlosen Kinde, selbst im Mutterleibe, schon tätig sein konnten, reicht dazu nicht hin, indem die Wiedergeburt, als deren Vermittlung die Taufe ihrer vollen Idee nach dasteht, mehr ist als ein bloßes Aufnehmen höherer Kräfte, nämlich eine Aufnahme derselben im tiefsten Lebensgrunde und eine dadurch herbeigeführte Veränderung der ganzen Lebenseinrichtung, welche ohne Bewußtsein und Bekenntnis der Hingabe an den heiligen und erhabenen Inhaber dieser Kräfte nicht denkbar ist.“[326]

Dem Kerkermeister zu Philippi wurde durch Paulus und Silas „das Wort des Herrn und allen, die in seinem Hause waren,“ gesagt, worauf er und sein Haus sich taufen ließen und sich mit ihnen freuten, daß er an Gott gläubig geworden war.[327] Auch diese Stelle enthält nicht den leisesten Beweis, daß hier an unmündigen Kindern die Taufe vollzogen worden wäre, denn denen konnte doch Paulus sicher keinen Vortrag halten.

Von Krispus, dem Obersten der Schule zu Korinth, wird berichtet, daß er an den Herrn mit seinem ganzen Hause glaubte und getauft wurde. Und von dem Haushalt des Stephanus lesen wir, „daß sie die Erstlinge in Achaja waren und haben sich selbst verordnet zum Dienst den Heiligen“.[328] Dies kann doch unmöglich von Säuglingen gesagt werden. Es ist somit auch hier von Erwachsenen die Rede.

Wir lassen hier noch einige Autoren zu Worte kommen, die das, was wir bis dahin ausführten, bestätigen. Zunächst lassen wir den großen +Neander+ reden. Er sagt: „Daß Christus die Kindertaufe nicht eingesetzt hat, ist gewiß......, daß die Apostel eine Kindertaufe eingesetzt haben, läßt sich wenigstens nicht beweisen; -- aus solchen Stellen, wo von der Taufe ganzer Familien die Rede ist, wie in Apg. 16, 33; 1. Kor. 1, 16 kann dies gewiß nicht dargetan werden, denn es fragt sich ja, ob in diesen Familien Kinder von solchem Alter waren, daß bei ihnen noch gar keine bewußte Annahme des Christentums stattfinden konnte, nur hierauf kommt es an.“[329]

Das Gleiche entnehmen wir auch dem „Theologischen Universal-Lexikon“, Art. „Taufe“, S. 1478: „Die Kindertaufe kennt das N. Testament noch nicht (auch nicht 1. Kor. 1, 16 oder an Stellen wie Apg. 16, 15 „sie und ihr Haus“; 16, 31 ff.), sie muß vielmehr durch 1. Kor. 7, 14 als ausgeschlossen gedacht werden.“ Ferner Prof. ~Dr.~ F. +Probst+: „Für die Kindertaufe beruft man sich gewöhnlich auf jene Stellen, denen gemäß die Apostel ganze Familien tauften, obwohl sie keine genügende Beweiskraft besitzen. Denn es ist fraglich, ob sich unter den Familiengliedern kleine Kinder befanden, worum es sich gerade handelt.“[330] Prof. P. +Lobstein+, der in einer Abhandlung die Kindertaufe verteidigt, ist genötigt, unverhohlen zuzugeben, daß das N. Testament von einer Kindertaufe nichts wisse: „Alle Stellen des N. Testaments,“ schreibt er, „die von der Taufe reden, beziehen sich auf Erwachsene und setzen bei den Neubekehrten freie Zustimmung, willige Unterwerfung unter die Bedingungen des Eintritts in die christliche Gemeinde voraus. +Die Urkunden des Urchristentums zeigen nicht die geringste Spur von der Sitte der Kindertaufe+; die Beispiele und Analogien, auf welche sich die Anhänger der Überlieferung berufen, sind ohne durchschlagende Bedeutung. Das Zeugnis der Geschichte der ersten Jahrhunderte ist nicht weniger entscheidend.“[331] ~Dr.~ +Steitz+ schreibt: „Daß im N. Testamente sich keine Spur von Kindertaufe findet, darf wohl für die wissenschaftliche Exegese [Auslegung] als festgestellt gelten; alle Versuche, dieselbe aus den Einsetzungsworten oder aus Stellen wie 1. Kor. 1, 16 zu deduzieren [abzuleiten], sind darum als +willkürliche Künsteleien+ aufzugeben.“[332] Ebenso ~Dr.~ +Feine+: „Die Übung der Kindertaufe ist in der apostolischen und nachapostolischen Zeit nicht nachweisbar. Wir hören mehrfach von der Taufe ganzer Hausgemeinden. Apg. 16, 15. 32 ff.; 18, 8; 1. Kor. 1, 16. Aber die letzte Stelle zusammengehalten mit 1. Kor. 7, 14 spricht nicht zugunsten der Annahme, daß damals auch die Kindertaufe üblich war.“[333] Und ~Dr.~ +Schenkel+ führt aus: „An die Taufe von unmündigen Kindern im apostolischen Zeitalter kann nicht gedacht werden. Man beruft sich zwar auf Stellen, wie Apg. 16, 15. 33; 18, 8; 1. Kor. 1, 16, in denen von der Taufe eines „Hauses“, d. i. einer Familie, die Rede ist, um die Meinung glaubhaft zu machen, daß unter anderm auch Kinder mitgetauft worden seien. Allein unter dem „Hause“ sind erwachsene Familiengenossen und Sklaven zu verstehen; unmündige Kinder von christlichen Eltern galten als durch die Eltern dem Herrn geheiligt. (1. Kor. 7, 14.) Erst die spätere +dogmatische Befangenheit+, nach welcher die Geistesmitteilung und mithin die Teilnahme am christlichen Heil schlechterdings durch die Taufe bedingt sein sollte, ließ die Kindertaufe als eine unerläßliche Pflicht erscheinen, und da es, um dieselbe zu begründen, an +Schriftzeugnissen fehlte+, so wurde die aus der +Luft gegriffene mündliche Überlieferung zu Hilfe genommen+... +Unter keinen Umständen darf sie+ [die Kindertaufe] +auf einen Befehl Christi und der Apostel zurückgeführt werden+.“[334]

Schließlich will man auch in 1. Kor. 7, 14, wo Paulus erklärt, daß die Kinder gläubiger Eltern nicht unrein, sondern „+heilig+“ seien, ein Argument zugunsten der Kindertaufe gefunden haben. Wenn aus den Worten des Apostels das Recht zur Kindertaufe folgen soll, so kann mit demselben Recht daraus geschlossen werden, daß der ungläubige Mann einer gläubigen Frau oder die ungläubige Frau eines gläubigen Heidenchristen, von denen Paulus ja in der ersten Vershälfte redet, sofort getauft werden darf. Diese Stelle hat übrigens mit der Kindertaufe gar nichts zu tun, sie birgt vielmehr unseres Erachtens einen starken Beweis dafür, daß die Apostel noch keine Säuglinge tauften, denn wäre sie schon zu der Zeit üblich gewesen, so würde sich der Apostel, wie auch Prof. +Heinrich+ meint, für die Heiligkeit der Christenkinder einfach auf die Taufe berufen haben.[335] Prof. +Schmiedel+ bemerkt zur Stelle: „Der von der Gottgeweihtheit der Kinder entnommene Beweis zeigt, daß die Kindertaufe noch nicht üblich war, da das „unrein“ sonst gar nicht als möglich gesetzt werden konnte.“[336] Ebenso +Olshausen+: „Übrigens ist klar, daß Paulus diese Beweisgründe nicht gewählt haben würde, wenn damals schon die Kindertaufe üblich gewesen wäre.“[337] Und ~Dr.~ +de Wette+ schreibt: „Sonach hätten wir denn in dieser Stelle [1. Kor. 7, 14] einen Beweis, daß zur Zeit der Apostel die Kinder noch nicht getauft wurden.“[338] Stadtpfarrer +Bossert+ bedient sich derselben Sprache: „Die Kindertaufe war noch nicht apostolische Praxis, wie unseres Erachtens aus 1. Kor. 7, 14 hervorgeht, wo der Apostel die Heiligkeit oder Gottgeweihtheit der Kinder christlicher Eltern sicherlich nicht von ihrer natürlichen Zugehörigkeit zu den letzteren abgeleitet haben würde, wenn die Taufe als an ihnen bereits vollzogen vorausgesetzt wäre.“[339] Ebenso Prof. W. +Beyschlag+: „+Von einer Kindertaufe ist bei Paulus wie im ganzen N. Testament keine Rede+; vielmehr ist die Art und Weise, wie er in 1. Kor. 7, 14 in betreff der Christenkinder argumentiert, -- daß, wenn der nicht christliche Gatte unrein und nicht vielmehr durch die Lebensgemeinschaft mit dem christlichen Gatten „geheiligt“ wäre, dann auch die Christenkinder unrein sein würden, -- der schlagendste Beweis, daß an ein „Heiligen“ der Christenkinder durch die Taufe noch gar kein Gedanke war. Also zur Taufe kam damals nur, wen sein entstehender persönlicher Glaube dazu trieb; und wiederum war dieser Glaube noch kein entschiedener, solange er nicht ins Taufwasser trieb; das Sichtaufenlassen war der entscheidende Schritt aus der Welt in die Gemeinde der Gläubigen.“[340] Auch W. +Heitmüller+ macht das Zugeständnis, daß das apostolische Zeitalter keine Kindertaufe kannte.[341] Und Prof. ~Dr.~ v. +Palmer+, der der Kindertaufe aus pädagogischen Gründen eine bedeutende Stelle einräumt, ist genötigt, indem er von den geschichtlichen Anfängen derselben redet, zuzugeben: „Die Kindertaufe kann aber jedenfalls noch nicht in den Zeitraum fallen, aus dem die neutestamentlichen Schriften stammen, da diese auch nicht die leiseste Spur jener Sitte enthalten.“[342] Dasselbe Zugeständnis macht auch ~Dr.~ +Riehm+[343], ~Dr.~ +Bernhard Weiß+ in seiner Erläuterung zu 1. Kor. 7, 14[344], sowie Dekan +Ziegler+ aus Neuenstadt in einem Vortrag über die Taufe, den er in Stuttgart im Kreise der Freunde der christlichen Welt hielt.[345] Selbst von katholischer Seite wird offen zugestanden, daß „sich kein Beispiel in der hl. Schrift vorfindet, daß Kinder getauft worden wären“.[346]

Findet man selbst unter den neueren protestantischen Dogmatikern noch solche, die die Kindertaufe als eine apostolische Praxis anerkennen und sich bemühen, sie durch Schrtftbeweise aufrechtzuerhalten,[347] so ist es doch von höchster Wichtigkeit, daß fast alle modernen Exegeten und Kirchenhistoriker in ihrem Urteil übereinstimmen, daß die Kindertaufe im apostolischen Zeitalter nicht geübt wurde. So schreibt z. B. Prof. +Drews+: „Dafür, daß in der apostolischen Zeit auch Kinder getauft worden seien, fehlt jedes sichere Zeugnis. Wenn man für die Kindertaufe einen Schriftbeweis zu erbringen versucht hat, so ist das immer vergebliche Mühe gewesen...., denn keine der angeführten Stellen reichen zum Beweise aus.“[348] Ein noch klareres Zeugnis in dieser Richtung stammt aus der Feder des bekannten Pastors J. +Dammann+: „Ich weiß, daß vor mehreren Jahren in einem unserer Predigerseminare die Sakramente behandelt wurden und am Schlusse des Semesters von sämtlichen Teilnehmern der Satz angenommen wurde: Die Kindertaufe ist eine kirchlich gewordene Einrichtung, die weder vom dogmatischen noch vom biblischen Standpunkte aus aufrechtzuhalten ist.“[349]

Und ~Dr.~ +Lange+, der ehemalige Professor an der Universität zu Jena, der alle Gründe, die man zur Verteidigung der Kindertaufe herbeiführt, untersuchte und aus Grund der hl. Schrift und der Vernunft widerlegte, schließt seine sachliche Ausführung mit den Worten: „Wollen wir solche und ähnliche Gründe da gelten lassen, wo es wesentlich darauf ankommt, ein vernünftiges, tatkräftig in das Leben der Menschen eingreifendes Christentum, nicht bloß im Buche sondern im Leben der Menschen geltend zu machen, und all den Sauerteig auszufegen, der sich noch in Lehre und Disziplin unserer evangelischen Kirche aus dem Katholizismus erhalten hat, so wird es nie möglich, eine wahre +evangelische+ Kirche herzustellen: bald soll die Schrift die höchste und letzte Norm sein, bald Rücksichten, welche die Schrift nicht kennt, und durch welche die wahre Lehre derselben ihrer Bedeutsamkeit gänzlich beraubt wird.“ „Man hat in neuerer Zeit schon zugestanden, daß das Bestehen der Kindertaufe in der apostolischen Zeit weder historisch noch exegetisch bewiesen werden könne. Es war auch in der Tat ein mehr als zu desperates Ausfluchtsmittel, wenn evangelische Theologen, die doch nichts in die hl. Schrift hineintragen sollen, unter „machet zu Jüngern alle Völker“ (Matth. 28, 19) auch die Kinder der Heiden mit begriffen wissen wollten.“[350]

Wir schließen mit den beachtenswerten Worten des berühmten lutherischen Professors W. +Beyschlag+, dem allerseits das Zeugnis gegeben werden muß, daß er in seinen Abhandlungen sachlich, unparteiisch und wahrheitsliebend ist und der in theologischen Kreisen als eine Autorität gilt. Er führt aus: „Was aber die historische Zurückführung kirchlicher Erbgüter auf Christus und seine Apostel angeht, so wird, wenn damit wissenschaftlich Ernst gemacht wird, wenig oder nichts Außerbiblisches übrig bleiben: z. B. daß Christus oder seine Apostel den Episkopat als vom Presbyteriat verschiedenes Kirchenamt eingesetzt oder das sogenannte apostolische Symbolum verfaßt oder die Kindertaufe, die Firmung, den Sonntag und die Feiertage verordnet, läßt sich nicht nur nicht erweisen, sondern es läßt sich sogar das Gegenteil zu aller nach Lage der Zeugnisse denkbaren Evidenz bringen.“ „Wie vieles, was wir halten, Sonntag und Feiertage, Apostolikum, Kindertaufe und Konfirmation, diese wesentlichen Hauptpunkte unseres kirchlichen Lebens, haben wir ja nicht aus dem N. Testament, sondern aus der kirchlichen Überlieferung.“[351]

Beschneidung und Taufe.

Da alle Stellen des N. Testaments, die zur Begründung der Kindertaufe herangezogen werden, nicht ausreichen, um dieselbe aufrechtzuerhalten, so greift man in der Not ins A. Testament zurück und ist der Meinung, daselbst etwas Stichhaltiges für die Säuglingstaufe gefunden zu haben. Man sagt nämlich, die Taufe sei im N. Testament an die Stelle der Beschneidung getreten. Wie nun im A. Testament die Beschneidung das Bundeszeichen wäre, ebenso sei es die Taufe im N. Testament. Deshalb, wie im A. Bund die Kinder schon das Bundeszeichen empfangen hätten, so sollten sie es auch im N. Bunde empfangen. Wir wollen nun auch diesen letzten Beweisgrund an etlichen allgemeinen Tatsachen und auf Grund von Gottes Wort prüfen.

Zuerst: Ist die Taufe im N. Testament an die Stelle der Beschneidung getreten? Diese Frage ist an der Hand einiger Bibelstellen leicht zu beantworten. So wird in Röm. 2, 29 gesagt: „Die Beschneidung des Herzens ist eine Beschneidung, die im Geist und nicht im Buchstaben geschieht.“ Was nun diese „Beschneidung des Herzens“ zu bedeuten hat, sagt derselbe Apostel in seinem Brief an die Kolosser: „In welchem ihr auch beschnitten seid mit der Beschneidung ohne Hände, durch Ablegung des sündlichen Leibes im Fleisch.“[352] Diese Worte Pauli sind für jeden Unbefangenen ein klarer Beweis dafür, daß an Stelle der Beschneidung nicht die Taufe, sondern die Herzensbekehrung trat, welche der Apostel hier als eine Beschneidung des Herzens erklärt, die aber das Ablegen der Sünde als Erkennungszeichen trägt. Wie im A. Testament das Zeichen des Bundes die Beschneidung war, so ist die Beschneidung des Herzens das Siegel des N. Bundes. Aber der letzte Text birgt für diesen Punkt noch einen Beweis. Es heißt nämlich da, daß diese Beschneidung des Herzens „+ohne Hände+“ geschieht. Die Taufe wird aber mit den Händen vorgenommen wie auch die Beschneidung des A. Testaments.

Ein weiterer Beweis, daß die Taufe nicht an die Stelle der Beschneidung trat, ergibt sich aus den Verhandlungen auf dem Apostelkonzil zu Jerusalem, wo über die Frage verhandelt wurde, ob auch die Heiden sich nach dem mosaischen Gesetze beschneiden lassen müßten, um als wirkliche Bekenner Christi angesehen zu werden. Wäre nun die Taufe wirklich an die Stelle der Beschneidung getreten, so hätten dies die Apostel unbedingt in ihren Erklärungen erwähnen müssen. Doch findet sich auch nicht das geringste davon in den Urkunden jenes Konzils vor.[353] Ferner lesen wir, daß Paulus Timotheus beschnitt, nachdem er schon getauft war.[354] Andererseits widersetzte er sich entschieden, Titus zu beschneiden.[355]

~Dr.~ +Lange+ führt in bezug auf die Herbeiführung der Kindertaufe aus: „Andere beriefen sich auf die Parallele zwischen der jüdischen Beschneidung und der christlichen Taufe. Kol. 2, 11. Wenn bekanntlich schon im 2. Jahrh. diese Vergleichung zur allmählichen Empfehlung und Einführung der Kindertaufe mitwirkte, so wollen wir das dem christlichen Altertum gern zugute halten; wir wissen aber auch, daß auf dieselbe Weise das Priestertum, die Hierarchie, in die christliche Kirche eingeführt worden ist. In letzter Hinsicht hat unsere Kirche die Unstatthaftigkeit einer solchen Parallele erkannt; hinsichtlich der Taufe will man sie noch auf +gut katholische Weise+ gelten lassen, ohne zu bedenken, daß das ~tertium comparationis~ so etwas gar nicht gestattet.“ „Der Heide und Jude sollte +geistig+ beschnitten werden, die Vorhaut des Fleisches, Begierden und Sünden ablegen. Konnte man aber an eine solche allegorische Deutung bei der Kindertaufe denken? Hat man später in der Kirche, nachdem die Lehre von der angeborenen Sündhaftigkeit, von dem Einwohnen des Teufels und der bösen Geister in den Seelen der Ungetauften Eingang gefunden, eine solche Parallele angewendet, so erlaubt diese dem heutigen evangelischen Theologen, der allein der hl. Schrift folgen soll, keine Anwendung auf die Schriftlehre.“[356]

Wenn aber die Verteidiger der Kindertaufe aus der Vorschrift der Beschneidung doch eine Berechtigung für die Säuglingstaufe folgern wollen, so sind sie doch nur berechtigt, die Knaben zu taufen, und dies müßte dann auch genau am achten Tage geschehen.

Schließlich ist zu beachten, daß die Beschneidung ein nationaler Akt war, und schon die fleischliche Abstammung berechtigte zur Annahme dieses Zeichens, während im N. Bunde eine „+neue Kreatur+“, eine „+Wiedergeburt von oben her+“, erforderlich ist.[357] Der N. Bund pflanzt sich nicht durch leibliche Geburt von Christen fort, auch nicht durch äußerliche Gemeinschaft mit Christen, sondern durch den Glauben an Christum.[358] Der Mensch muß seine höhere geistige Bestimmung, seinen Ursprung von Gott erkennen. Liebe zur Wahrheit und Tugend machen ihn allein der Liebe Gottes, die er durch seinen eingebornen Sohn offenbarte, würdig, und der Glaube an diesen gibt einem jeden die Hoffnung wahrer und ewiger Seligkeit.[359] „Wie viele ihn aber aufnahmen, denen gab er Macht, Gottes Kinder zu werden, die an seinen Namen glauben; welche nicht von dem Geblüt noch von dem Willen des Fleisches noch von dem Willen eines Mannes, sondern von Gott geboren sind.“[360] Der Unterschied zwischen dem A. und N. Bund besteht darin: Unter dem ersten hatten wohl die leiblichen Nachkommen Abrahams ein Anrecht auf das Bundeszeichen, und zwar nur die Kinder männlichen Geschlechts; aber unter dem zweiten ist kein Unterschied zwischen Juden und Griechen, zwischen Knecht und Freiem, zwischen Mann und Weib, d. h. es besteht kein anerkannter Unterschied in der Vorsehung des Evangeliums, sondern „ihr seid allzumal +einer+ in Christo Jesu“.[361] Alle Klassen, alle Nationen müssen, wenn sie der Vorrechte und Segnungen des N. Bundes teilhaftig werden wollen, die Beschneidung des Herzens annehmen. Nur unter dieser Bedingung können sie Abrahams Same und Miterben der gleichen Verheißungen werden.[362] „In Christo Jesu gilt weder Beschneidung noch Vorhaut etwas, sondern der Glaube, der durch die Liebe tätig ist.“[363]

Wir kommen also zu dem Schluß, daß aus der Beschneidung des A. Bundes auch nicht im geringsten die Berechtigung zur Kindertaufe hergeleitet werden kann. Diejenigen, die die Taufe an die Stelle der Beschneidung setzen, weisen ihr einen Platz an, den die Bibel ihr nie angewiesen hat. Diese Theorie ist nur eine rein menschliche Erfindung, und zwar nur, um die Kindertaufe aufrechtzuerhalten.

Das Dogma vom vorhandenen Glauben und dem hl. Geist in den Kindern und der Wiedergeburt durch die Taufe.

Die hl. Schrift lehrt, daß alle Menschen ohne Unterschied, ob jung oder alt, reich oder arm, allzumal Sünder sind und des Ruhmes, den sie an Gott haben sollen, ermangeln.[364] „Derhalben, wie durch einen Menschen die Sünde ist kommen in die Welt und der Tod durch die Sünde, und ist also der Tod zu +allen+ Menschen durchgedrungen, dieweil sie alle gesündigt haben.“[365] Von dieser Sünde, die uns nur den Tod bringt, kann uns allein Jesus, das wahre Gotteslamm, befreien.[366] Die ihn nun als den Erlöser von Sünden und Tod erfassen und an ihn glauben, „wie die Schrift sagt“[367], wiedergeboren werden zu einer neuen Kreatur in Christo Jesu[368] und dann dem Heilande in der Taufe folgen, werden von Christo die Zusicherung bekommen: „Solcher ist das Himmelreich.“[369] Also ein bewußter freiwilliger Glaube und eine persönlich erlebte Wiedergeburt berechtigen allein zum Empfang der Taufe.