Die beiden Freundinnen und ihr Giftmord

Part 5

Chapter 53,627 wordsPublic domain

Sie demonstrierte sich seine Brutalität; am eindringlichsten, wo er das Kind, das ihn begrüßen sollte, bei den Beinen anfaßte und mit dem Kopf gegen die Tischkante schlug. Da sprach sie noch Heimlicheres aus. Sie selbst war solch kleines Mädel gewesen, hatte in Link eine Vaterähnlichkeit gesehen, hatte sie in ihm gesucht. Sie wollte ihn Vater ansprechen, ihm entgegen gehen wie das kleine Mädel des Traums. Aber er enttäuschte sie in der furchtbarsten Weise. Sie klagte ihn an, er suche sie zu töten, er hätte versucht, das Kind in ihr zu töten. Sie wandte sich so verborgen schutzsuchend an die Eltern selbst und suchte sie als ihre Zeugen: sie sollten gut sein. Sie phantasierte: er warf sie vom Schiff, schlug ihr vor den Kopf. Die Enttäuschung ihrer Verbindung mit Link: er hatte ihr Schuhe versprochen und bot ihr Holzschuhe, die gut genug für sie waren. Die sexuellen Überfälle kehrten wieder in der Verschleierung des Bildes von der Schlange, die aus dem Eimer auf sie zukroch und ihr in den Hals biß.

Und ihr eigenes Vergehen suchte sie sehr klein zu machen; sie hätte nichts getan als eine Zigarette geraucht und aus Versehen ein Loch in die weiße Fahne mit dem schwarzen Adler gebrannt. Das war die Verletzung des Gesetzes.

Sie wollte sich nicht mit dem Mord und mit Link auseinandersetzen. Sie jammerte, daß sie immer morden, sich immer mit ihm beschäftigen mußte, mit dem doch Toten. Lauter Tote lagen in ihrem Saal, sie sollte sie waschen und anziehen. Sie wollte sie wegstoßen, wollte weglaufen, aber war an die Stelle gebannt.

Dazu aber war in ihr lebendig und wütete in den Träumen fort der Sadismus, die krampfhafte Haßliebe, die er in ihr geweckt hatte. So verbunden hing sie noch an dem Toten. Sonderbar überlagerten sich in ihr die Dinge: die Neigung sich wieder zu reinigen, Kind zu sein, zu den Eltern zurückzukehren, trieb ihr solche Phantasien in den Kopf; zugleich schluckte daran, sättigte sich an ihnen der sadistische Drang. Sie gruselte sich, konnte sich aber nicht losreißen. Sie konnte nicht zu den Eltern zurück über den Stachelzaun des Gewissens, und in dem Haß wollte sie nicht bleiben. Sie dachte in ihrem Hin und Her sich durch den Tod zu retten; eine Aufseherin im Traum half ihr, schnitt ihr den Körper mit einem Messer durch. Einmal erhängte sie sich, wie es ihr Mann öfter versucht hatte. In diesem Traum mit der Kriegsflagge der Marine identifizierte sie sich auch mit dem Mann, der im Krieg Matrose gewesen war, und bestrafte sich, indem sie sein Schicksal erlitt.

Sie strafte sich überhaupt mit diesen Phantasien. Sie fürchtete sich vor ihnen und verhängte sie über sich.

Im Gesicht und in den Bewegungen blieb sie die harmlose, schuldlose, muntere Frau. Ihr Inneres, erneut in einer Krise, rang schwer und warb um die Wiederkehr zu den Eltern.

Sie hatte die Bende nicht vergessen. An die geschlechtlichen Dinge erinnerten die sonderbaren Bilder von dem Ballspielen mit den vier Bällen. Einmal lag, erzählt ein Traum, in ihrem Zimmer eine „ganz kalte Person“, um die sie sich sehr auffällig bemühte, die sie wärmen und zum Leben erwecken wollte. Es war – träumte sie diskret, aber sehr deutlich – weder ein Er noch eine Sie. Auffällig leid tat ihr diese Person, ihr, die sonst so stark sich in Mord vertiefte. Es war nicht der tote Link. Endlich einmal nicht der tote Link. Sie hing noch an Grete und es wurde deutlich: Grete war nicht nur räumlich von ihr getrennt, Elli hatte den Wunsch, sich von ihr zu lösen. Elli schämte sich dieser Neigung, die aber noch in ihr lebte. Sie stieß diese Neigung weg, wie sie den Toten und den Mord wegstieß. Sie zeigte so, wie eng die Neigung mit Link und der Tat zusammen hing. Aber es war noch immer Süßes dabei. Sie wollte Grete lebendig machen, aber wollte es nur scheinbar, tat nur so. Sie tat es mit einem ganz unmöglichen Mittel, mit glühenden Kohlen, die sie erwärmen sollten. Natürlich verbrannten sie die kalte Person. Elli wollte die Bende haben und wollte sie nicht haben. Wie die Kohlen dann das Bett verbrannten, war Elli ganz von Sinnen, „glich einer Wahnsinnigen.“ So war sie vorher vor einem anderen mächtigeren Zwiespalt in den Tod geflohen.

Ellis Innere wurde in der Haft sehr vertieft. Unter großen Schwierigkeiten, mit Erscheinungen, die eine leichte Psychose streiften, vollzog sich die Veränderung, deren Richtung auf neuen Anschluß an die Familie ging.

Der anderen, der Bende, geschah nicht viel in der Haft. Sie war viel einfacher, innerlich elastischer, umfangreicher in ihren Gefühlen. Sie hing immer mit ihrer Mutter zusammen; dieses Zentrum war unversehrt. Weich, eifersüchtig und empfindlich hatte sie Elli manches vorzuwerfen. Aber sie liebte sie, auch in ihren Träumen, hegte ihre Liebe. Elli blieb ihr Kind, das sie vor dem bösen Mann beschützte.

Über die Hauptverhandlung vom 12.-16. März wurde von allen Berliner Zeitungen, auch von zahlreichen auswärtigen, ausführlich und in großer Aufmachung berichtet. Täglich wechselten die sensationellen Überschriften: Giftmischerinnen aus Liebe, die Liebesbriefe der Giftmischerinnen, ein seltsamer Fall.

Elli Link saß blond und unscheinbar auf der Anklagebank, gab verschüchtert Antwort. Margarete Bende, großgewachsen, trug einen Ledergürtel um die schlanke Taille; das Haar voll, sauber gewellt, die Gesichtszüge energisch. Ihre Mutter aufgeregt, weinte viel. Die Frau Elli Link wurde angeklagt, „durch zwei selbständige Handlungen vorsätzlich einen Menschen, nämlich ihren Ehemann, getötet zu haben, und zwar indem die Tötung mit Überlegung ausgeführt wurde; zweitens der Bende zur Begehung ihres Verbrechens, nämlich des versuchten Mordes an dem Ehemann Bende, durch Rat und Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben.“

Frau Margarete Bende, „durch zwei selbständige Handlungen erstens der Link zur Begehung ihres Verbrechens, nämlich des Mordes an dem Ehemann Link, durch Rat wissentlich Hilfe geleistet zu haben. Zweitens den Entschluß, einen Menschen, nämlich den Ehemann Bende, zu töten, durch vorsätzliche und mit Überlegung begangene Handlungen, die einen Anfang der Ausführung dieses beabsichtigten, aber nicht zur Vollendung gekommenen Verbrechens enthalten, betätigt zu haben.“

Die Mutter, Frau Schnürer angeklagt „durch zwei selbständige Handlungen von dem Vorhaben erstens des Mordes an Link, zweitens des Mordes an Bende, zu einer Zeit, in der die Verhütung des Verbrechens möglich war, glaubhafte Kenntnis erhalten und es unterlassen zu haben, hiervon der Behörde oder den durch die Verbrechen bedrohten Personen zur rechten Zeit Anzeige zu machen, und zwar ist der Mord an Link und ein strafbarer Versuch des Mordes an Bende begangen worden.“

Verbrechen und Vergehen strafbar nach §§ 211, 43, 49, 139, 74 des Strafgesetzbuches.

Es waren 21 Zeugen geladen, darunter der Ehemann Bende, die Mutter des toten Link, der Vater der Elli, die Wirtin der Eheleute Link, der Drogist, die Wahrsagerin. Als Zeugen und Sachverständige die Ärzte, die den Kranken Link behandelt hatten. Dann die Gerichtsärzte, die die Obduktion vorgenommen hatten, der Chemiker, der die Analyse der Leichenteile ausgeführt hatte. Hinzu kamen psychiatrische Sachverständige.

Auf die einleitende Frage des Vorsitzenden des Landgerichts an Elli Link, ob sie zugebe, ihrem Ehemann Arsen gegeben zu haben, antwortete sie: ja. Sie gab dann an, daß sie sich von ihrem Mann habe befreien wollen. Er sei oft betrunken nach Hause gekommen, habe die schlechte Behandlung seiner Mutter auf sie übertragen, sie mit Dolch und Gummiknüppel bedroht. Er habe sie geschlagen, die Wohnung verunreinigt, im ehelichen Leben die abscheulichsten Zumutungen an sie gestellt. „Wollten Sie Ihren Mann vergiften?“ „Nein. Ich dachte immerzu daran, daß er mich schlug, daß sein Herz nicht mehr für mich war. Und deshalb beherrschte mich Tag und Nacht nur der eine Gedanke: frei, nur frei. Das machte mich für alles andere kopflos.“ Als der Vorsitzende zweifelte: sie hätte ihm einen Teelöffel auf einmal in das Essen getan, danach sei er so schwer erkrankt, daß er in das Krankenhaus gebracht werden mußte und dort starb, was sie sich denn dabei dachte, Frau Link: „Ich dachte an die Mißhandlungen. Er hatte mich ja so dämlich geschlagen, daß ich nicht wußte, was ich machte.“ Auf den Hinweis des Vorsitzenden, daß sie von den fürchterlichen Dingen in ihrer Ehescheidungsklage nichts gesagt hatte, und auch in ihrem Briefwechsel mit Frau Bende nichts von alledem zum Vorschein gekommen sei, Frau Link: „Ich habe nichts davon gesagt, weil mir alles so peinlich war; verschiedene Angaben habe ich aber meinem Anwalt gemacht.“ Ihre Vernehmung war beendet, nachdem sie sich noch auf Veranlassung ihres Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. B., näher über die Mißhandlungen seitens ihres Mannes ausgelassen hatte.

Der Vorsitzende zu Frau Bende gewandt: sie solle das Gleiche wie Frau Link bei ihrem Ehemann versucht haben; sich von der Kartenlegerin ein zum Glück unschuldiges weißes Pulver habe geben lassen. Frau Bende, Margarete: „Ich war mehrfach bei der Frau F. und habe mir die Karten legen lassen, weil ich an die Karten glaubte. Ich habe meinen Mann zuerst geliebt, weil ich glaubte, Gegenliebe zu finden. Ich habe ihn geheiratet, wie er war, mit einem einzigen Anzug auf dem Leibe. Die Ehe wurde aber unglücklich, weil mein Mann bei Verbrechern tätig war und mich mit meiner Vaterlandsliebe und meinem Gottvertrauen, in denen ich großgezogen bin, verhöhnte und verspottete. Er bedrohte mich schließlich mit Erstechen oder Erschlagen, und als ich sagte: ich merke ja nicht viel davon, du aber, da sagte er mir: mir kann keiner, ich spiele den Geisteskranken.“ Auch sie gibt an, sich geschämt zu haben, von diesen Dingen in den Briefen zu sprechen. Sie versucht verfängliche Äußerungen in den Briefen harmlos zu deuten. Fest behauptet sie, mit ihrem Mann nichts Böses im Sinn gehabt zu haben. Gegen Frau Link hatte sie zwar einen gewissen Verdacht, jedoch hat sie nicht gewußt, daß sie ihren Mann ermorden wollte. Sie sahen sich beide seit lange zum ersten Mal wieder, in der Verhandlung, auf der Anklagebank hinter den Schranken. Sie wußten nicht, wie sie zueinander standen, blickten prüfend eine zur andern. Sie freuten sich leise. Keine belastete die andere.

Die dritte Angeklagte, die Mutter der Frau Bende, weint: „Ich habe von allem nichts gewußt. Wenn ich Kenntnis davon gehabt hätte, dann hätte ich alte Frau dafür gesorgt, daß das Unheil vermieden würde.“

Die 600 Briefe kamen mit Unterbrechungen zur Verlesung. Von Zeugen, besonders der Ehemann Bende, der gesunde, vierschrötige Mann. Er hatte keine Vergiftung an sich bemerkt. Interessant war die Mitteilung des chemischen Sachverständigen, daß im März in den Kopfhaaren des Bende Arsen gefunden wurde. Man könne noch nach zwei Jahren im Körper, besonders in den Haaren und der Haut Arsen nachweisen; ein Schluß auf die Menge des zugeführten Arsens sei aus dem Nachweis nicht möglich. Es wurde eingewandt, daß der Mann arsenhaltige Medikamente im Verlauf einer Kur gebraucht habe. Frau Bende und ihre Mutter eiferten, solch Rezept bei ihm gesehen zu haben, was er bestritt. Gewisse sexuelle Besonderheiten mußte er gedrängt zugeben. Am Schluß des zweiten Verhandlungstages, nach der sehr belastenden Verlesung der Briefe, die sie in die schreckliche Zeit zurückführte, erfolgte eine Art Zusammenbruch der Angeklagten. Sie nahmen laut weinend von einander Abschied. Frau Bende fiel ihrer Mutter in die Arme, schrie: „Liebe Mutter, denk an deine einzige Tochter. – Gott verläßt uns nicht.“

Vor Ende der Briefverlesung wurde Ellis Vater vernommen. Er hatte vieles in dieser Sache in der Hand gehabt, hatte nichts gewußt davon, wußte es auch jetzt nicht. Er war ein grader einfacher Mann. Elli liebte ihn, bemäkelte seine Entschlüsse auch jetzt nicht. Er bekundete, seine Tochter habe sich wiederholt über ihren Mann und über Mißhandlungen durch ihn beklagt. Ein sehr wichtiger Zeuge, ein Arbeitskollege des toten Link. Der sagte mit großer Bestimmtheit aus, der Ehemann Link sei ein in der Trunkenheit brutaler Mann gewesen, der zu sexuellen Exzessen neigte, sich ihrer rühmte. Das hätte ihn, den Zeugen, veranlaßt, dem Link die Freundschaft zu kündigen.

Als noch einmal der Ehemann Bende auf Veranlassung des Staatsanwalts sich über Vorfälle bei angeblich vergifteten Speisen äußern sollte, kam es zu einem erregten Auftritt. Frau Schnürer hatte sich bisher leidlich ruhig verhalten, jetzt sprang sie auf, schleuderte roten Gesichts ihrem Schwiegersohn entgegen: „Sie haben meinem Kind mehr Gift eingeflößt als Sie bekommen konnten. Der Mann dort hat mein Kind vergiftet, und daher bin ich dieser Frau (Frau Link) für ihr Tun dankbar. Denn sonst läge mein Kind schon unter der Erde.“

Von den Sachverständigen, die man nun rief, nach dem Chemiker und den beiden Obduzenten, äußerte sich zuerst in einem umfangreichen Gutachten Sanitätsrat Dr. Juliusburger, ein psychologisch und psychiatrisch besonders geschulter Arzt, ein feiner allgemein gebildeter Mann. Es handele sich um einen besonders seltenen und schwierigen Fall. Man wisse nicht, wo die Natur ihr Werk anfinge und wo die Krankheit beginne. Frau Link besäße eine auffallende Gleichgültigkeit im Kommen und Gehen der Gefühle. Ihre große Oberflächlichkeit sei hervorstechend. Eine wirklich ernste, gesunde Gefühlsreaktion sei bei ihr nicht wahrzunehmen. Frau Link sei überschwänglich in der Liebe gegen die Freundin und im Haß gegen den Mann. Von Perversionen ist in den Briefen nichts zu finden, denn Frauen lassen sich lieber malträtieren, als dem Arzt Andeutungen über ihre Eheerlebnisse machen. Die Briefe zeigten einen Schreibdrang, wie man ihn deutlicher nicht finden könne. Die Briefe, 600 innerhalb von fünf Monaten geschrieben, oft täglich mehrere, sind ein Beweis für die ins Krankhafte gesteigerte Leidenschaft ihrer Liebe zueinander. Der Inhalt der Briefe ist Grausamkeit gepaart mit betonter Wollust. Es ist nicht auffallend, wenn sich dabei Züge von echtem Mitleid zeigen. Es geht eine Art Rauschzustand durch die Briefe, der entschieden pathologischer Natur ist. „Wir empfinden es förmlich nach, welcher Rausch der Liebe und des Hasses insbesondere die Angeklagte Link durchtobt hat.“ Sie ist die beeinflußbarere Natur von kindlicher Konstitution. Sie war der Bende untertan, hörig und wollte ihr den Beweis erbringen, daß ihre Liebe echt sei. Sie hat die Briefe trotz ihrer Gefährlichkeit nicht vernichtet. Man könnte das für die berühmte Strafecke halten. Man kann auch versuchen, es aus geistiger Schwäche heraus zu erklären. Aber wenn man den Rauschzustand betrachtet, so ist zu sagen, daß für Elli Link die Briefe Kleinode, eine Art Fetisch waren. Wo ist nun der Übergang zur Krankhaftigkeit zu sehen? Bewußtlosigkeit hat nicht vorgelegen. Von Wahnvorstellungen und Sinnestäuschungen findet sich keine Spur. Der Fall, findet der vorsichtige menschenfreundliche sensitive Mann, steht an der Grenze. Man kann, was Frau Link anlangt, sagen, daß sie im Bann überwertiger Gefühle stand. Man hat es bei ihr mit einer krankhaft gesteigerten Gemütsart zu tun. Man kann also nicht sagen, daß § 51 (Strafausschluß wegen Unzurechnungsfähigkeit) nicht zutrifft, und kann ebenfalls nicht erklären, er trifft zu. Frau Bende hält der Sachverständige für die stärkere aktivere Natur. Wenn man ihre Persönlichkeit und die Kette der Briefe betrachte, so liegt, meinte der Sachverständige, bei ihr eine nicht so hochgradige und abnorme Überspannung von Gefühlen vor wie bei der Link, aber eine starke Minderwertigkeit. Er glaubt, daß auch hier ein Grenzfall ist.

Der zweite Sachverständige war der Sanitätsrat Dr. H., untersetzt, breit, mit buschigem herabhängenden Schnurrbart. Er ist ein nüchterner exakter Mensch, ein Wissenschaftler, auch ein Kämpfer. Er ist der Mann, der in Fällen dieser besonderen Art, der Beziehung gleichgeschlechtiger, die größte praktische Erfahrung hat. Er kam zu dem Schluß, daß dieser langsame Giftmord das Ergebnis eines tiefen Hasses sei. Bei der Angeklagten Link besteht eine körperliche und geistige Entwicklungshemmung, bei der Bende eine auf erblicher Belastung beruhende geistige Beschränktheit. Er wies darauf hin, daß bei einer Schreibsucht, wie sie vorlag, die Neigung bestehe, zu übertreiben, so daß nicht alles, was in den Briefen stehe, ohne weiteres glaubhaft sei. Die Ursache für den tiefen Haß sieht er vor allem in der gleichgeschlechtigen Veranlagung der Frauen, die infolgedessen die Zumutungen ihrer Männer äußerst schwer empfanden und in dem Streben zueinander nur noch von der fixen Idee geleitet wurden, wie sie die Link aussprach: nur frei. Dieser fanatische Haß schränkt zweifellos die Zurechnungsfähigkeit ein, aber weder dieser Haß noch die gleichgeschlechtige Neigung schließt nach seinem Dafürhalten die freie Willensbestimmung im Sinne des § 51 aus. Der Sachverständige giebt aber auf die Frage des Verteidigers zu, daß die Auffassung des ersten Sachverständigen richtig sein könne; er persönlich halte die Voraussetzung zur Anwendung des § 51 nicht für gegeben.

Der Gerichtsmedizinalrat Dr. Th.: Die Angeklagte Link hat planmäßig und überlegt gehandelt. Da sie aber körperlich und geistig nicht ganz vollwertig sei, müsse man die Tat anders bewerten, als bei einer vollwertigen.

Der vierte Sachverständige, Sanitätsrat Dr. L. lehnte jede Milderung ab. Er stellte fest, daß die Angeklagte Link sich in ihrer Lebensführung nie unselbständig gezeigt habe. Man könne sie nicht als eine schwer minderwertige betrachten; denn jeder Mörder sei ja schließlich ein minderwertiger Mensch, dem eben die normalen Hemmungen fehlen. Es sei für jede Leidenschaft das Maßlose, Unüberlegte charakteristisch; der eine sei einer schwächeren, der andere einer stärkeren Leidenschaft fähig, ohne daß man dabei von Krankheit sprechen könne.

Der erste Staatsanwalt bat nun die Geschworenen auf ihren Bänken bei der Link die Schuldfrage auf Mord, bei der Bende die auf versuchten Mord und Beihilfe zum Mord zu bejahen. Aus der langen Dauer der Tötung wie aus dem Briefwechsel gehe klar hervor, daß die Link mit voller Überlegung gehandelt habe. Gegen die Annahme mildernder Umstände spräche die kalte Rohheit und Grausamkeit, welche die Briefe zeigten. Den Frauen hätte der Weg der Ehescheidung offen gestanden.

Die Reihe war an den Juristen, den Verteidigern. Der Verteidiger der Link, Rechtsanwalt Dr. A. B.: Die Frau sei mit großen Erwartungen in die Ehe gegangen und dann von dem Mann ausgesucht ekelhaft gequält worden. Die Brutalität des Mannes habe sie schließlich zum Weibe gedrängt. Der Affekt in ihr habe sich bis zum Wahnsinn gesteigert. So habe sie den Entschluß zur Tat gefaßt. Es fehlte ihr in diesem Zustand jede Urteilskraft und klare Überlegung. Sie handelte scheinbar zweckmäßig wie eben der Wahnsinnige innerhalb des Wahnsinns. Die abstoßende Rohheit der Briefe, die manische Schreibsucht, das Aufbewahren der Briefe beweist den Rauschzustand und seine Stärke. Angesichts des Urteils des ersten Sachverständigen – er könne die Frage nach § 51 nicht entscheiden – und der Erklärung des zweiten Sachverständigen – er halte die Auffassung des ersten Sachverständigen für möglicherweise richtig – müsse man nach dem Rechtsgrundsatz urteilen: im Zweifelsfalle für den Angeklagten.

Der Verteidiger der Bende, Dr. G., warf ein, daß sich die Anklagen gegen die Bende nur auf den Inhalt der Briefe stütze, die kein sicheres Beweismittel seien. Die von dem Giftmordversuch getroffene Person könne sich nicht einmal an das vermeintliche Salzsäureattentat erinnern. Ebenso unhaltbar sei der Verdacht der Mitwisserschaft gegen die Frau Schnürer, der sich auch nur auf die Briefe stütze.

Den Geschworenen auf den Bänken, die alles angehört hatten, wurden zwanzig Schuldfragen vorgelegt: sie lauteten bei Frau Link auf Mord bzw. Totschlag und Beibringung von Gift sowie auf Beihilfe zum versuchten Mord an Bende, bei Frau Bende auf Beihilfe zur Tat der Link und auf Mordversuch bzw. versuchten Totschlag und Beibringung von Gift, bei Frau Schnürer auf Unterlassung der Anzeige des ihr bekannt gewordenen beabsichtigten Verbrechens.

In ihrem abgeschlossenen Zimmer sahen sich die Geschworenen, diese ernsten ruhigen Männer, dann gegenüber der merkwürdigen Frage, die man ihnen mitgegeben hatte, und mancher von ihnen wurde noch stiller. Es war keine Versammlung von Affektbereiten, Zornmütigen, Hitzigen, Rachgierigen, keine Recken mit Schwertern und Fellen, keine mittelalterlichen Inquisitoren. Man hatte vor ihnen einen großen Apparat aufgeboten. Fast ein Jahr hatte die Voruntersuchung gedauert. Weit hatte man in das Vorleben der Angeklagten hineingeleuchtet. Eine kleine Schar geschulter Männer hatte die körperliche und seelische Verfassung der Frauen beobachtet und versucht, sich ein Bild zu machen auf Grund ausgedehnter Erfahrung. Lichter auf die Vorgänge warfen die Äußerungen des Staatsanwalts, der Verteidiger. Bei all dem drehte es sich aber nicht um die Tat, um den nackten Giftmord, sondern beinah um das Gegenteil einer Tat: nämlich wie dieses Ereignis zustande kam, wie es möglich wurde. Ja man ging darauf aus, zu zeigen, wie das Ereignis unvermeidlich wurde: die Reden der Sachverständigen klangen in diesem Ton.

Man war gar nicht mehr auf dem Gebiet des „Schuldig-Unschuldig“, sondern auf einem anderen, auf einem schrecklich unsicheren, dem der Zusammenhänge, des Erkennens, Durchschauens.

Der tote Link hatte sich an Elli gehängt, die ihn nicht recht mochte. Sollte man ihn dafür schuldig sprechen? Eigentlich müßten sie es; es war die Ursache und so doch auch die Schuld des Folgenden. Er hatte zweimal Elli deutlich gegen ihren Willen festgehalten, hatte sie gequält und gemißbraucht.

Elli selbst hatte sich von ihm zur Ehe verleiten lassen. Sie war von Haus aus nicht voll entwickelt, geschlechtlich kühl oder besonders. Ihre weiblichen Organe waren nicht regelrecht ausgebildet. Sie stieß den Mann zurück. Das reizte ihn, reizte sie, der Haß war da und dann das Folgende.

Und so ihre Freundin. Es war schwer, unmöglich, von Schuld in dieser Ebene zu sprechen, nicht einmal von größerer und kleinerer Schuld. Die Geschworenen in dem geschlossenen Zimmer sahen sich vor die Notwendigkeit gestellt, einen Uterus, einen Eierstock schuldig zu sprechen, weil er so und nicht so gewachsen war. Sie sollten auch eigentlich Recht sprechen über den Vater, der Elli wieder ihrem Mann zugeführt hatte – und dieser Vater war der Inbegriff einwandfreier bürgerlicher Gesinnung. Ein Urteil über ihn fiel auf sie zurück.

Ein anderer Gedanke aber stand im Vordergrund: es ist etwas geschehen; was läßt sich tun, damit es nicht wieder geschieht. Man hatte einzugreifen. Das Gericht fragte nicht nach der Beteiligung, „Schuld“, Kleins, des Vaters, der Mutter Kleins; es griff ein Faktum heraus, den Mord. Das Unrecht durfte sich in bestimmten Grenzen bewegen; überschritt es die, so mußte man eingreifen. Die Geschworenen wurden gedrängt, wegzublicken von dem, was innerhalb des Kreises, der Grenzen geschah; die Skala der Vorgänge mußten sie außer acht lassen. Eigentlich war es eine Inkonsequenz, ihnen erst die Skala zu zeigen und sie dann zu veranlassen, sie nicht zu beachten. Eine leichte flimmernde Erinnerung an die Skala der Vorgänge durften die Geschworenen anklingen lassen: nach dem Tatbestand wurden sie gefragt, und dann: liegen mildernde Umstände vor?

Nach zweistündiger Beratung kehrten sie zurück, ließen die Geschworenen als ihren Spruch verkünden: die Link ist der vorsätzlichen Tötung ohne Überlegung mit mildernden Umständen schuldig. Die Bende ist der versuchten Tötung nicht schuldig, wohl aber der Beihilfe zum Totschlag; hierbei werden ihr die mildernden Umstände versagt. Die Angeklagte Schnürer ist der Mitwisserschaft nicht schuldig.