Part 5
Zu dem Hofe gehörte ein umfangreicher Grundbesitz, der noch eine Anzahl Wohngebäude und Lagerräume umfaßte, die sich um die St. Peterkirche gruppierten. Da die Russen zu Überfällen geneigt waren, wurde alles, sowohl bei Tage wie bei der Nacht, verschlossen gehalten und bewacht. Den Hofwarten lag die strenge Pflicht ob, zu jeder Zeit auf die äußere Ordnung im Hofe zu achten. Sie konnten nicht eher ihre Schlafstelle aufsuchen, bevor nicht drei von den Kaufherren, den Meistern, die auf eigene Kosten im Hofe wohnten, schliefen. Große Hunde liefen während der Nachtzeit frei umher. Auch über diese hatte der Hofwart die Aufsicht. Für jeden Schaden, den die Hunde anrichteten, wurde er verantwortlich gemacht. Im 14. Jahrhundert kam eine neue Skra mit mannigfachen Erläuterungen heraus, in denen deutlich die Vorherrschaft Lübecks erkennbar war. Die neue Verordnung verbot dem Kaufmann, von einem Russen Waren auf Kredit zu nehmen. Gleichzeitig untersagte sie ihm, mit einem Fläminger oder Engländer oder Russen eine Handelsgesellschaft einzugehen. Das Handelsgut, das auf den Hof kam, mußte von den Älterleuten und den Beigeordneten beschaut werden; schlechte und verfälschte Waren wurden mit einer Geldstrafe belegt.
Als Meister auf dem Hofe galt damals der, welcher auf eigene Rechnung wohnte. Hatte er Knappen mitgebracht, so mußte er diese bei einer Strafe von fünf Mark wieder mit nach Hause nehmen. Es bestand für ihn die Verpflichtung, sobald er seine Ware verkauft und seine Angelegenheiten geordnet hatte, daß er abfuhr.
Der Petershof in Nowgorod bildete einen mit Planken umzäunten Raum, in dem die Häuser standen, die man als Verkaufshallen, Wohnbuden, Lagerhäuser usw. benutzte. Ein Hauptgebäude bildete die Kirche, die hier den Hansen unter Andersgläubigen besonders lieb war. Die Geistlichen warteten nicht nur ihres Amtes, sie halfen auch dem Kaufmann bei seinem Schreibwerk. In der Kirche bewahrte man auch die Kleinodien, die Schriften, die Kasse des Hofes, sowie das für alle Streitfälle nötige Normalmaß und Gewicht.
Nach der Mitte des 14. Jahrhunderts erfuhr die Kontorordnung eine Erweiterung. Von nun an konnte der einzelne bei seiner Ankunft wählen, ob er seine Waren außerhalb oder innerhalb des Hofes niederlegen wollte, denn die Warenhäuser auf den Höfen hatten nur beschränkten Raum. Die drei größeren von ihnen, ‚Kleten‘ genannt, boten für je vierundzwanzig Meistermänner Platz. Jede Haushaltung des Hofes hatte wieder eine besondere Ordnung, einen selbstgewählten Vogt mit einem Meister und einem Knappen als Gehilfen und Aufseher über jeden Zweig der Haushaltung. Der Vogt war für die Ordnung des Hofes verantwortlich, hatte jeden Sonnabend Gericht zu halten und durfte für alle Vergehen gegen die Ordnung Geldstrafen erkennen. Jedes Spiel, wobei über einen Vierding[5] verloren werden konnte, war bei zehn Mark Strafe verboten; spielte aber jemand in einem russischen Hofe, so zahlte er fünfzehn Mark und verlor das Hofrecht; wer den andern erstach, hatte sein Leben verwirkt, wer ihn vorsätzlich verwundete, verlor die Hand, wer ihn schlug und ohne Grund schimpfte, zahlte eine Geldstrafe. Diebe wurden in gemeinen Versammlungen gerichtet und kamen an den Galgen.
2. Bergen.
Unter günstigeren Verhältnissen als in Rußland lebte der hansische Kaufmann in Norwegen, nachdem er dort Herr des Handels geworden war. Kleinere Kaufhöfe bestanden in Tönsberg und Oslo, die Rostock benutzte. Eine größere Bedeutung erhielt das Kontor zu Bergen, das an einer geschützten Meeresbucht liegt.
Schon seit dem 13. Jahrhundert zog es die deutschen Kaufleute und Handwerker an; diese führten die Bezeichnung ‚Schuster‘, so genannt, weil jene ihre stärkste Gilde bildeten. Sie hielten sich allezeit im Glück und im Unglück zu den Hansen. Dadurch, daß eine Anzahl von Kaufleuten während der langen Winterzeit in Bergen blieb und daselbst für den Aufenthalt Häuser erwarb, wurde der Grund gelegt zu dem hansischen Kontor, von dem um die Mitte des 14. Jahrhunderts zuerst in der Geschichte berichtet wird; nach 1429 kam diese Niederlassung erst zur vollen Blüte. Der Teil des Gestades, an dem die alten Baulichkeiten standen, führte die Bezeichnung: ‚Die deutsche Brücke‘. Sie lag am Ende der Meeresbucht Vaagen so günstig, daß die Schiffe dicht an den Landungsbrücken anlegen konnten und hier mit Hilfe von hohen beweglichen Kranen sehr leicht ihre Warenballen löschten. In einer Reihe lagen dreißig Häuser; sie führten die Bezeichnung Garde oder Garten; aus rohen Balken hergestellt, waren sie meist dreistöckig, hatten zwar eine schmale Vorderseite, aber eine große Tiefe, außerdem standen sie dicht nebeneinander. In ihnen lebten Kaufleute und Kaufmannsgesellen, Bootsjungen und Dienstleute zu besonderen Familien abgeteilt unter Aufsicht der ‚Hausbonden‘ in engen, niedrigen Stuben. Im Hintergrunde der Gebäude lag der ‚Schütting‘, ein langer, viereckiger Raum, ohne jeden Schmuck, mit nur wenigen kleinen Fensteröffnungen. In ihm versammelten sich während der Winterzeit um die lodernden Holzfeuer die Hausgenossenschaften. Eine Luke im Dach ließ den Rauch von dem Feuer abziehen. An den Wänden herum standen Bänke. Jeder Bewohner hatte seinen bestimmten Platz und über diesem in einem Schränkchen sein Eß- und Tischgerät. Die Zubereitung der Speisen geschah in einem besonderen Küchenraume, der ‚Elthaus‘ hieß, dort befand sich auch der Brunnen. Die Speisen wurden durch ein Schiebefenster von der Küche in den Schütting hineingereicht. Hinter den Gebäuden lag ein kleiner Garten, der die nötigen Küchengewächse lieferte. In jedem dieser Häuser wohnten etwa hundert Mann, insgesamt also dreitausend; während der Zeit des Sommerverkehrs vergrößerte sich die Zahl natürlich erheblich. In den Räumlichkeiten herrschte keine gute Luft, weil die Bewohner dicht zusammengepfercht hier hausten und die umliegenden Gebäude nur wenig Licht und Luft hereinließen. Der Geruch der getrockneten Fische, der Qualm und der Dunst von den Feuerstätten machten den Aufenthalt nicht angenehmer.
Im Kontor zu Bergen herrschte gleichfalls eine strenge Zucht; niemand durfte verheiratet sein, dazu war den Frauen der Aufenthalt in der ‚deutschen Brücke‘ verboten. Man pflegte auch keinen freundschaftlichen Verkehr mit den Norwegern; wer eine Norwegerin heiratete, verlor sein deutsches Recht. Den Tag verbrachten alle in angestrengter Arbeit, und der Abend bot bei einem fröhlichen Umtrunk die Entschädigung, bis die festgesetzte frühe Stunde alle in die dumpfe Stube zwang. Für Beratungen, als Sammelplatz für die Börse und auch als Amtshaus benutzten die Hansen das nahegelegene Kaufmannshaus.
Auch in der Ferne wurde der Gottesdienst nicht vergessen, zwei Pfarrkirchen boten die Gelegenheit dazu. In einer walteten deutsche Priester ihres heiligen Amtes.
3. Spiele der Hansen zu Bergen.
Bei den Kaufleuten im Kontor zu Bergen gab es allerlei berühmte, oder besser gesagt, berüchtigte Spiele, durch die insbesondere die neuen Lehrburschen geplagt wurden. Sie sollten die Kurzweil bieten für die Unbehaglichkeit des Kontors. Der Zweck der Veranstaltungen war, wie die Geschichte berichtete, junge reiche Leute abzuschrecken, sich nach Bergen aufs Kontor zu begeben, damit später aus ihnen keine gefährlichen Konkurrenten erwüchsen. Besonders spielten die Prügel eine große Rolle. Durch die eigentümliche Art der Erprobung verfolgte man auch den Zweck, Muttersöhnchen den Aufenthalt zu erschweren, oder man wollte sie im Ertragen von körperlichen Anstrengungen und Beschwerden, deren ihrer genug im Kontor warteten, prüfen. Ähnliche Gebräuche, wie wir sie im hansischen Kontor zu Bergen finden, hat man auch in anderen Berufsständen während des Mittelalters geübt.
Der Neuling im Kontor mußte drei Proben bestehen, ehe er völlig in dem Kreis der Hansen Aufnahme fand. Der Schmerz, den die jungen Burschen bei diesen Proben empfanden, belustigte die älteren Hansen, die Prinzipale und Gesellen, und gerade diese nannten die Spiele ergötzlich.
Die erste Probe wurde das Rauchspiel, auch ‚+Rookspill+‘, genannt; es stellte eine Art Feuerprobe dar. Im feierlichen Zuge holte an einem Feierabend um zehn Uhr unter Trommelschlag eine Prozession von Gesellen den Neuling ab. Ein gar buntes Bild bot der Zug. Einige der Burschen als Bauern, andere als alte Weiber und Narren verkleidet, trugen allerlei Holzspäne, altes Gerümpel, Lederstücke und dergleichen Sachen mehr. Im feierlichen Zuge ging’s in ihren Schütting. Der Lehrling, dem die Veranstaltung galt, wurde in einen Sack gesteckt und durch die Dachluken des Schüttings hinaufgewunden, unter ihm wurden das Holzgerümpel, die Haare und das Leder verbrannt, den beißenden Qualm und den erstickenden Rauch mußte der Neuling aushalten. Damit er auch nicht zu wenig in seinen Hals bekam, hatte er auf alle ihm vorgelegten Fragen laut und vernehmlich zu antworten, ja sogar Lieder zu singen. Endlich war’s denn genug, der arme Bursche wurde heruntergehoben und zur Abkühlung und Neuerweckung seiner Lebensgeister mit sechs Tonnen Wasser übergossen.
Die zweite Probe bildete das ‚+Waterspill+‘; alljährlich am zweiten Mittwoch nach dem Pfingstsonntag fand es statt. Die Neulinge wurden zuvor gut bewirtet und am Nachmittage um drei Uhr in Kähnen aufs Meer gefahren. Hier entkleideten sie sich, wurden ins Wasser geworfen und dreimal untergetaucht, jedoch hielt man sie an den Armen fest. Während sie noch im Wasser lagen, peitschten die Gesellen den bloßen Rücken mit Ruten. Allzuhart ging es hierbei nicht her, denn jeder Prüfling hatte einen Gesellen, der ihm Beistand leistete, indem dieser mit Hilfe eines dichtbelaubten Maienbusches die Rutenstreiche auffing und den Körper deckte. War diese Schaustellung vorüber, so kleidete man die Burschen wieder an und führte sie zurück. Am Abend ging es in dem Schütting hoch her, die Lehrburschen mußten beim Gelage ihre Prinzipale und Gesellen bedienen.
Am Sonntage nach dem ‚Waterspill‘ kam die dritte Probe, das ‚+Stupenspill+‘ oder die ‚+Stupe+‘, zur Ausführung. Am Abend vor dieser Schaustellung erwuchs den neuen Lehrburschen die Pflicht, nach der nächsten Holzung zu rudern, um dort die neuen Maien- und Birkenzweige zu holen, aus denen die Ruten gemacht wurden. Am nächsten Morgen führte man die Lehrburschen unter Trommelschlag nach einem Garten vor dem Tore; zwei Prinzipale, herrenmäßig gekleidet, waren die Anführer. Andere der Kaufherren gingen als Rechenmeister mit, sie besorgten auch die Bewirtung. Selbstverständlich fehlte auch nicht der Hanswurst oder Narr; seine Kumpane waren ein als Bauertölpel gekleideter Gesell und ein als Bauernweib maskierter Lehrling. Dieses Kleeblatt foppte und neckte alle Welt, sprach in Reimen und trieb allerlei Possen mit der Einwohnerschaft von Bergen, die diesem Aufzuge gern zusah. Im Vorstadtgarten trieb die Schar sich eine Zeitlang herum und kehrte alsdann mit Maienzweigen in den Händen auf den Hof zurück, wo in der größten Schüttingstube um zwölf Uhr ein Mahl stattfand. Dann begann der wichtige Augenblick für die armen Neulinge. Der Narr und einige als Herren verkleidete Gesellen fingen zum Schein einen Streit an; hierauf erhielten die neuen Lehrlinge den Befehl, ihn ins Paradies zu bringen. Es war dies ein Alkoven oder ein Winkel im Schüttingsaale, der zuvor heimlich in eine Marterkammer umgewandelt wurde. Gewöhnlich hatte man die Lehrburschen bei dem Festmahl trunken gemacht, so daß sie beim Eintritt in das sogenannte Paradies ihre vierundzwanzig als Bauern vermummten Peiniger nicht erkannten. Einer der Gesellen redete die Opferlämmer mit dem alten Spruch an:
„Ehr sey gott, ehr sey gott, Daß reedt ich wahrlich sonder spott. Ey krupp ni dat hillige paradis, Dar skult du smecken barikenris, barikenris mit hupen, als 24 buren op din stert konnen stupen.“[6]
Ein ohrenbetäubender Lärm hub an; Pauken, Trommeln und Becken wirbelten durcheinander, während die vierundzwanzig Gesellen über die Lehrlinge herfielen, sie packten, über die Bank warfen und mit Birkenruten aus Leibeskräften so lange bearbeiteten, bis das Jammergeschrei der Armen die laute Musik übertönte. War auch diese letzte Probe überstanden, dann galt der Lehrbursche als vollgültiges Mitglied der hansischen Vereinigung in Bergen.
Ohne Frage waren es grobe, allzu derbe Spiele. Im Jahre 1671 bereitete ihnen König Christian V. von Dänemark und Norwegen durch ein besonderes Gesetz ein Ende; er verbot den Hansen bei schwerer Geldstrafe die Veranstaltung dieser Spiele.
4. Der Stahlhof in London.
Oberhalb von der Londoner Brücke lag, von engen Straßen begrenzt, festungsartig mit hohen Mauern umgeben, der +Stahlhof+, das Kontor der Hansen in London. Die starken Mauern, die ihn umgaben, waren nicht umsonst so dick, denn mehrmals boten gerade sie den Insassen vor den Angriffen des Pöbels Schutz. Diese Niederlassung erhielt in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ihre Bezeichnung von der größten Halle der Anlage, in der die Tücher, die von Köln kamen, ‚gestalt‘, das heißt geprüft wurden. Im 16. Jahrhundert führten von dem mehrstöckigen Gebäude drei Steintüren nach der Straße; zwei von diesen waren vermauert, die mittelste aber stets streng bewacht. Lateinische Inschriften zierten den Eingang. Sie hießen: „Fröhlich ist dieses Haus und stets mit Gutem gefüllet, hier sind Friede, hier Ruhe und immer ehrbare Freude“. Eine andere lautete: „Gold ist der Vater anmutigen Glücks und der Sprößling des Schmerzes; es zu entbehren ist hart, es zu besitzen bringt Furcht.“ Eine dritte besagte: „Wer sich weigert, dem Guten zu gehorchen, vermeidet den Rauch, aber fällt in die Flammen!“ Die Versammlungen und die festlichen Veranstaltungen der Hansen fanden in der Halle statt. Ein reiches Geschirr zierte die Tafeln, an den Wänden prangten zwei Gemälde von Hans Holbein: ‚Triumph des Reichtums‘ und ‚Triumph der Armut‘. Von den übrigen zahlreichen Baulichkeiten, den Wohnungen, Kaufräumen und den Warenhäusern wurde das rheinische Weinhaus von der vornehmen Einwohnerschaft Londons gern und viel besucht. Allerlei Leckerbissen, unter anderem Kaviar und geräucherte Zunge, bildeten hier eine willkommene Zugabe zum Wein. Ein benachbarter Garten, in dem Obstbäume und Weinreben sich fanden, gewährte im Sommer angenehmen Aufenthalt und bot Platz für allerlei Spiele. Auch auf dem Stahlhofe zu London herrschte strenge Zucht und Ordnung; dort verboten die Statuten, die aus dem Jahre 1320 stammten, den Frauen den Zutritt. Nach strenger Sitte hatte auch hier jeder seinen festen Platz inne. Meister und Gesellen saßen stets gesondert voneinander bei Tisch. Die Trunkenheit, das Würfelspiel und die Unsittlichkeit wurden nicht geduldet; wer sich gegen die festgesetzten Sittenregeln verging, mußte schwere Bußen erlegen. Pünktlich um neun Uhr schloß man das Tor. Alle Bewohner des Stahlhofes mußten Wehr und Waffen tragen, nicht nur zum eigenen Schutz, sondern auch zur Verteidigung der Stadtmauern, denn im Falle eines Krieges lag den Insassen des Stahlhofes die Pflicht ob, ein besonderes Tor zu verteidigen.
Alle Geschäfte erledigte jeder Insasse nach eigenem Ermessen. Nur hieß es darauf zu achten, beim Handel die allgemeinen Bestimmungen zu befolgen. Fröhliche Feste erfreuten und erfrischten auch hier den hansischen Kaufmann.
Eine besondere festliche Feier hielt alljährlich am 4. Dezember die Hansen und ihre englischen Gäste zusammen. Ein auserlesenes Festmahl eröffnete den Reigen, an den dargereichten Leckerbissen erfreuten sich auch die Gäste aus der Stadt. Bei den Festfeiern der Londoner fehlten die Hansen ebenfalls nicht, sie erschienen im geschlossenen Zuge und nahmen als Gesamtheit, als Körperschaft hinter den städtischen Beamten ihren Platz ein. An solchen Festtagen erstrahlte in den Abendstunden der Stahlhof im schönsten Glanze. Tausende von Kerzen und viele brennende Pechtonnen tauchten ihn in ein Lichtmeer, das dem Kleinbürgertum Londons ein willkommenes Schauspiel bot, und gern labten sich die Bewohner an freigebig gespendetem Wein und Bier. Selbst die vornehmeren Bürger nahmen die Ehrengaben, die in Kaviar oder Hering, Lachs oder gar in barem Gelde bestanden, gern an. Ein begehrtes Geschenk bildeten ein Paar gute Handschuhe. An der Spitze der Niederlassung stand wie in den übrigen Kontoren ein Ältermann. In seinem Regimente unterstützten ihn zwei Besitzer und neun Ratsleute. Alle Streitigkeiten zwischen den Deutschen schlichtete der Ältermann, hingegen die zwischen Deutschen und Engländern ein aus Vertretern beider Nationen zusammengesetztes Gericht; Verbrechen, auf die Todesstrafe stand, unterstanden dem Urteile königlicher Richter. Der Stahlhof hatte ein besonderes Wappen seit 1434. Es war ein wagerecht geteilter Schild, oben weiß, unten rot, der den schwarzen Doppeladler mit goldenem Schwanz zeigte, um den Hals eine Krone, zwischen den beiden Köpfen einen Reichsapfel.
Die Handelswaren der Hansezeit.
In den Jahrhunderten, in denen die Hanse herrschte, haben sowohl die Waren als auch die Art, in der der Kaufmann seine Waren vertrieb, eine mannigfache Änderung erfahren. Der Aufstieg des hansischen Handels kam langsam, der Abstieg schneller; auch der Anteil, den die einzelnen Hansestädte am Umsatz hatten, war verschiedenartig. Der Handel der Hansestädte beschäftigte sich sehr stark mit Rohstoffen und ihrer Herbeischaffung durch die Seefahrt. Ein großer Teil der eingeführten Rohstoffe wurde entweder im Süden Deutschlands verarbeitet, oder er ging auf dem Seewege nach Brügge, nach England, ja sogar bis nach Spanien. Die Tätigkeit des hansischen Kaufmanns bildete nicht etwa der Frachtverkehr, sondern der Zwischenhandel, in dem er zwischen dem Verkäufer und dem Abnehmer als selbständiger Kaufmann auftrat. So wie der Hanse die Rohstoffe verhandelte, schaffte er den flandrischen und englischen Industrieerzeugnissen und denen des Gewerbes und der Kunst ein Absatzgebiet. Einen reichen Gewinn zogen die Seestädte aus dem Frachtverkehr, indem sie ihre Schiffe an den binnenländischen Kaufmann vermieteten, da dieser der Fahrzeuge zum Fortschaffen seiner Waren benötigte.
Die Art des Handels war zunächst sehr einfach; im sogenannten ‚Proper-Handel‘, das heißt Eigenhandel, erstand der Kaufmann persönlich seine Waren, führte sie fort und schloß am anderen Ort den Kaufvertrag mit dem Käufer ab. Oft kam eine Art Tauschhandel zustande, Ware wurde gegen Ware vertauscht, und ein hinzugerechneter Aufschlag schuf den Gewinn. Allmählich kam dann die Entwicklung; sie brachte den Kommissionshandel auf, die reinen Geldgeschäfte nahmen zu, und die Zahlungsanweisung, der Wechsel, fand von Italien aus den Weg nach Deutschland.
Mit dem Wachsen des Handels entstand auch der Großkaufmann. Er zog Untergebene zur Abwicklung seiner Geschäfte heran. Sie hießen die ‚Lieger‘ und waren berechtigt, eigene Geschäfte abzuschließen, auch Schulden konnten sie einziehen. Entweder wohnten die Lieger an einem fremden Platz, oder sie begleiteten die Waren nach ihrem neuen Bestimmungsort; dort verkauften sie die Sendung und erwarben andere Handelsartikel. In den hansischen Kontoren des Auslandes galt auch für sie das Kaufmannsrecht.
Die Verkaufsläden und die Speicher bedienten die Gesellen oder Knechte, die Verpackung, die Verladung und dergleichen Arbeiten gehörten ebenfalls zu ihren Aufgaben. Die Kaufmannssöhne aus den vornehmsten Familien begannen ihre Laufbahn auf der untersten Staffel. Glänzende und verlockende Kaufläden mit prächtig aufgebauten Waren, die heute die Städte zieren, kannte das Kaufmannshaus der hansischen Zeit nicht. Die Vorratsräume in den Speichern, die Bodenräume und die Diele des eigenen Hauses genügten zur Stapelung der Waren; in einer engen, einfachen Schreibstube wurden die Handelsgeschäfte abgeschlossen, die Buchführung und der Schriftwechsel erledigt. An manchen Orten besaßen die Gilden dafür besondere Häuser. Die Krämer, die Kleinkaufleute der damaligen Zeit, benutzten Keller, Vorbauten oder Stuben, um von ihnen aus ihre Handelsgeschäfte im Kleinverkauf zu betreiben.
Die Verpackung der Waren, wie Ballen, Säcke, Fässer usw., wurde durch besondere Handelsmarken gekennzeichnet, die sich aus geraden oder krummen Linien zusammensetzten und so zur Kennzeichnung des Besitzers dienten. Eine solche Marke hatte damals rechtlichen Schutz und bedeutete für jene Zeit das, was heute die Firma darstellt. Der hansische Kaufmann brachte seine Marke in den Handelsbriefen an, er trug sie in seinem Siegelring, den er stets bei sich führte in dem breiten Gürtel, in dem er auch seine Geldbörse bewahrte.
Höchst mannigfaltig waren die Gegenstände, die der hansische Kaufmann verhandelte. Alle Reiche der Natur spendeten ihre Gaben. Als wertvollsten Handelsartikel brachten der Norden und der Osten Pelzwerk, das in der damaligen Kulturwelt weithin, selbst bis in den Orient seine Verbreitung gefunden hat. Kostbares Pelzwerk galt als ein Zeichen der Vornehmheit und des Reichtums. Verordnungen verboten zeitweise den unteren Volksständen, Pelze und Pelzverbrämungen zu tragen. Als ein Zeichen der mittelalterlichen Hochschätzung des Pelzwerks sei daran erinnert, daß der Hermelinmantel noch heute als das Zeichen fürstlicher Würde gilt. In der Verarbeitung des Pelzwerkes, in der Zubereitung der Felle, in der Gerberei und der Kürschnerei hatten die Russen eine große Kunstfertigkeit erlangt. Der Kaufmann mußte streng darauf achten, daß er nicht übervorteilt wurde; er kaufte aus dem Grunde gern ungegerbte Ware. Der Hauptstapelplatz für diese wertvollen Handelsartikel war +Nowgorod+. Unter den Pelzarten fanden den meisten Absatz: Hermelin und Wiesel, Eichhorn, Bär, Biber, Bisam, Fuchs, Iltis, Luchs, Marder, Otter, Zobel, kurzum alle die Tiergattungen, die auch heute ihre Felle zu allerlei Kleidungsstücken und Gebrauchsgegenständen hergeben müssen. Mit dem größeren Anbau und der Zunahme der Bevölkerung traten andere Handelsartikel hinzu. Lebendes Vieh und frisches Fleisch, Handelsgegenstände, die heute große Bedeutung haben, konnten damals nur in benachbarten Landstrichen verhandelt werden, ein größeres Absatzgebiet fanden jedoch gedörrtes und gepökeltes Fleisch. Pferde brachte der Kaufmann von Preußen und Schweden bis nach England. Andere Erzeugnisse der Tierzucht erfuhren eine vielfache Verwendung. Rohe und gegerbte Häute, Leder aller Art, Talg, Speck, Butter, Käse kamen aus Norwegen und Schweden, Dänemark, Rußland und Deutschland. Ein größeres Absatzgebiet errang sich die Wolle, die vorwiegend in Flandern und England verarbeitet wurde. Die Hauptreichtumsquelle des hansischen Kaufmanns bildete aber der Hering. Seine Ausfuhr erstreckte sich über ganz Europa, und nur wenig geringer war der Handel mit getrocknetem Fleisch, dem Stockfisch. Hierfür bildete +Bergen+ den Hauptstapelplatz.