Der Weltkrieg, III. Band Vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch

Part 33

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Jedenfalls kam das Kriegskabinett über das Votum Ludendorffs und Scheers hinaus zu dem Beschluß, auch den neuen Forderungen Wilsons zu entsprechen. Auch eine eindringliche Vorstellung, die der Feldmarschall von Hindenburg noch in der Nacht zum 20. Oktober unternahm und in der er insbesondere seine Zustimmung zu der Einstellung des U-Bootkriegs ausdrücklich verweigerte, vermochte den Entschluß des Kriegskabinetts nicht zu ändern. Vergeblich hatte Hindenburg die Frage gestellt: »Will das deutsche Volk um seine Ehre nicht nur in Worten, sondern tatsächlich bis zum letzten Mann kämpfen und sich damit die Möglichkeit des Widerstehens sichern, oder will es sich zu der Kapitulation und damit zum Untergang =vor= der äußersten Kraftanstrengung drängen lassen?«

Die deutsche Antwortnote vom 20. Oktober enthielt die erneute Bitte, Herr Wilson möchte zur Regelung der Einzelheiten der Räumung der besetzten Gebiete Gelegenheit schaffen, und sprach dabei das Vertrauen aus, der Präsident werde keine Forderung gutheißen, »die mit der Ehre des deutschen Volkes und der Anbahnung eines Friedens der Gerechtigkeit unvereinbar sein würde«. Daß die =deutsche Regierung= keine solche Forderung gutheißen würde, wagte man bereits nicht mehr auszusprechen. Die Note enthielt ferner eine lahme Verwahrung gegen den von Wilson gegen die deutschen Land- und Seestreitkräfte erhobenen Vorwurf ungesetzlicher und unmenschlicher Handlungen. »Wo trotzdem Ausschreitungen vorkommen, werden die Schuldigen bestraft.« Die deutsche Regierung schlage vor, den Sachverhalt durch neutrale Kommissionen aufklären zu lassen. »Um alles zu verhüten, was das Friedenswerk erschweren könnte, sind auf Veranlassung der deutschen Regierung an sämtliche U-Bootkommandanten Befehle ergangen, die eine Torpedierung von Passagierschiffen ausschließen.« -- In Wirklichkeit war die völlige Einstellung des U-Bootkriegs gegen Handelsschiffe angeordnet worden. -- Die Note machte ferner dem Präsidenten Wilson Mitteilungen über den »grundlegenden Wandel«, der im deutschen Verfassungsleben eingetreten sei; die neue Regierung sei in völliger Übereinstimmung mit den Wünschen der Volksvertretung aus den Führern der großen Reichstagsparteien gebildet, und auch künftig werde keine Regierung ihr Amt antreten oder weiterführen können, ohne das Vertrauen der Mehrheit des Reichstags zu besitzen. Die Verantwortung des Reichskanzlers gegenüber der Volksvertretung werde gesetzlich ausgebaut und sichergestellt. Die erste Tat der neuen Regierung sei eine Vorlage gewesen, die zur Entscheidung über Krieg und Frieden die Zustimmung der Volksvertretung erforderlich mache. Das Friedens- und Waffenstillstandsangebot gehe also aus von einer Regierung, die, frei von jedem willkürlichen und unverantwortlichen Einfluß, getragen werde von der Zustimmung der überwältigenden Mehrheit des deutschen Volkes.

Nun endlich erklärte der Präsident Wilson in einer weiteren Note vom 23. Oktober, daß er auf Grund der von der deutschen Regierung abgegebenen Erklärungen glaube, es nicht ablehnen zu können, mit den Regierungen seiner Verbündeten die Frage eines Waffenstillstandes aufzunehmen. Mit Zugeständnissen von kaum hoch genug zu veranschlagendem Gewicht, die wertvolle Trümpfe in den Verhandlungen über die Bedingungen eines Waffenstillstandes hätten sein können, und um den Preis von Demütigungen, die im deutschen Volk die letzte Widerstandskraft zerstören mußten, hatte die deutsche Regierung nun also erreicht, was sie am ersten Tage hätte haben können, wenn sie sich mit bestimmten Vorschlägen direkt an die Kriegführenden gewandt hätte. Aber Herr Wilson legte Wert darauf, jede Illusion gründlich zu zerstören. Er eröffnete uns, daß nur ein Waffenstillstand in Frage kommen könne, der unsere Feinde »in der Lage beließe, jede zu treffende Vereinbarung zu erzwingen und eine Erneuerung der Feindseligkeiten deutscherseits unmöglich zu machen«. Das hieß Übergabe auf Gnade und Ungnade. Es war bitterer Hohn, wenn der Präsident hinzufügte, die Annahme eines solchen Waffenstillstandes durch Deutschland werde der beste Beweis dafür sein, daß Deutschland die Grundbedingungen und Grundsätze der ganzen Friedensaktion unzweideutig annehme. Im übrigen zeigte sich der Präsident mit den ihm notifizierten deutschen Verfassungsänderungen noch nicht befriedigt; er müsse es offen aussprechen, daß die Völker der Welt kein Vertrauen in die Worte derjenigen setzten, die bisher die Herren der deutschen Politik gewesen seien, und daß beim Friedensschluß die Vertreter der Vereinigten Staaten einzig und allein mit echten Vertretern des deutschen Volkes würden verhandeln können. »Wenn die Vereinigten Staaten jetzt mit den militärischen Beherrschern Deutschlands und monarchischen Autokraten verhandeln sollen, werden sie nicht Friedensverhandlungen, sondern Übergabe verlangen.«

Als Antwort schlugen Hindenburg und Ludendorff den Abbruch der Verhandlungen vor. Unser Heer stehe unbesiegt auf feindlichem Boden und dürfe nicht kapitulieren. Hindenburg erklärte in einer Besprechung am 25. Oktober: »Wir sind über den Berg gekommen.«

Die deutsche Antwort vom 27. Oktober lautete jedoch:

»Der Präsident kennt die tiefgreifenden Wandlungen, die sich in dem deutschen Verfassungsleben vollzogen haben und vollziehen. Die Friedensverhandlungen werden von einer Volksregierung geführt, in deren Händen die entscheidenden Machtbefugnisse tatsächlich und verfassungsmäßig ruhen. Ihr sind auch die militärischen Gewalten unterstellt. Die deutsche Regierung sieht nunmehr den Vorschlägen für einen Waffenstillstand entgegen, der einen Frieden der Gerechtigkeit einleitet, wie ihn der Präsident in seinen Kundgebungen gekennzeichnet hat.«

Das Schlußstück in diesem Notenwechsel war die Rückäußerung des Präsidenten Wilson in der Note vom 5. November. Der Präsident teilte mit, daß er den Notenwechsel den mit den Vereinigten Staaten verbundenen Regierungen mitgeteilt habe; darauf habe er ein Memorandum der alliierten Regierungen erhalten, in dem es heiße:

»Die alliierten Regierungen erklären mit den folgenden Einschränkungen ihre Bereitschaft zum Friedensschluß mit der deutschen Regierung auf Grund der Friedensbedingungen, die in der Ansprache des Präsidenten Wilson an den Kongreß vom 8. Januar 1918, sowie der Grundsätze, die in seinen späteren Ansprachen niedergelegt sind.«

Die Einschränkungen bezogen sich auf Wilsons Forderung der Freiheit der Meere, hinsichtlich deren sich die alliierten Mächte alles vorbehalten müßten; ferner auf die Wiederherstellung der besetzten Gebiete, worunter sie verstehen wollten, »daß Deutschland für allen durch seinen Angriff zu Land, zu Wasser und in der Luft der Zivilbevölkerung und ihrem Eigentum zugefügten Schaden Ersatz leisten soll«.

Der Präsident fügte hinzu, daß nunmehr der Marschall Foch von der Regierung der Vereinigten Staaten und den alliierten Regierungen ermächtigt worden sei, »Vertretern der deutschen Regierung die Waffenstillstandsbedingungen mitzuteilen«.

Am 6. November reisten die deutschen Bevollmächtigten unter Führung des Staatssekretärs Erzberger nach dem Großen Hauptquartier, um sich von dort an den von dem General Foch zu bestimmenden Verhandlungsort zu begeben.

Inzwischen hatte der General Ludendorff seinen Abschied eingereicht und war am 26. Oktober zur Disposition gestellt worden. Zu seinem Nachfolger war der General Gröner ernannt worden, der sich bei den Beratungen über das Hilfsdienstgesetz das besondere Wohlwollen der Mehrheitsparteien erworben hatte.

Die Kapitulation unserer Verbündeten

Österreich-Ungarn und die Türkei hatten sich unserm Schritt vom 5. Oktober bei dem Präsidenten Wilson angeschlossen. Herr Wilson hatte jedoch den weiteren Notenwechsel ausschließlich mit Deutschland geführt und bekanntgeben lassen, daß er mit unseren Bundesgenossen einzeln und für sich die Friedensangelegenheit behandeln werde.

Ehe Herr Wilson überhaupt an Österreich-Ungarn eine Antwort erteilte, hatte Kaiser Karl sich veranlaßt gesehen, einen Schritt zu tun, der die Auflösung der Donaumonarchie einleitete. Am 17. Oktober hatte er ein Manifest erlassen, überschrieben: »An meine getreuen österreichischen Völker.« In diesem Manifest führte er aus, der Neuaufbau Österreichs müsse auf zuverlässigen Grundlagen in Angriff genommen und dabei müßten die Wünsche der Völker untereinander in Einklang gebracht werden; er sei entschlossen, dieses Werk unter Mitwirkung der Völker und im Geiste des Friedensangebots der Mittelmächte durchzuführen. Demgemäß solle Österreich in einen Bundesstaat umgewandelt werden; dem Anschluß der polnischen Gebiete an ein unabhängiges Polen solle damit nicht vorgegriffen werden; Triest mit seinem Gebiet werde eine Sonderstellung erhalten.

Der österreichische Kaiser beeilte sich also, Herrn Wilsons möglichen Wünschen in bezug auf die Selbstbestimmung der Völker zuvorzukommen. Aber er wurde grausam enttäuscht.

Einmal waren seine »getreuen Völker« so wenig mehr getreu, daß ihre Vertreter zu der Obmännerkonferenz, in der das Programm des Manifestes durch den Ministerpräsidenten erläutert werden sollte, größtenteils überhaupt nicht erschienen: die Tschechen, Polen und Südslawen blieben fern. Dann aber sandte der Präsident Wilson um dieselbe Zeit, in der Kaiser Karl sein Manifest erließ, endlich seine Antwortnote auf das österreichisch-ungarische Friedensersuchen ab: das Todesurteil für die Donaumonarchie. Er, der Präsident Wilson, könne auf die Vorschläge der Wiener Regierung nicht eingehen; denn seit seiner Kongreßbotschaft vom 8. Januar habe die Regierung der Vereinigten Staaten die Tschecho-Slowaken als kriegführende Macht und den tschecho-slowakischen Nationalrat als kriegführende Regierung anerkannt; desgleichen habe sie in der weitestgehenden Weise die Gerechtigkeit der nationalen Bestrebungen der Jugoslawen anerkannt. Die bloße Autonomie der österreichischen Völker sei mithin als Grundlage für den Frieden überholt. Diese Völker selbst müßten jetzt Richter darüber sein, wie ihre Aspirationen als Mitglieder der Familie der Nationen befriedigt werden könnten.

Die folgenden Tage brachten die Proklamation selbständiger Staaten der Tschecho-Slowaken, der Südslawen und der Ruthenen. Die Deutsch-Österreicher folgten dem Beispiel und proklamierten in einer Vollversammlung aller deutschen Reichsratsabgeordneten am 21. Oktober den Staat Deutsch-Österreich. Die Auflösung und das Chaos waren da. In Budapest legte Herr Wekerle, in Wien Herr von Hussarek das Ministerpräsidium nieder. Ebenso trat Graf Burian als Minister des Auswärtigen zurück. Zu seinem Nachfolger ernannte der Kaiser den Grafen Julius Andrassy, obwohl für einen »gemeinsamen Minister des Äußeren« bei dem offenkundigen Zerfall der Monarchie kein Raum mehr war.

Die einzige Amtshandlung des Grafen Andrassy war der Verrat an dem deutschen Bundesgenossen. In einer Note vom 28. Oktober an die Regierung der Vereinigten Staaten teilte er die Zustimmung der »österreichisch-ungarischen Regierung« zu der Auffassung Wilsons über die Rechte der Völker Österreich-Ungarns, speziell der Tschecho-Slowaken und der Jugoslawen, mit und schloß daran die Erklärung der Bereitwilligkeit, »ohne das Ergebnis anderer Verhandlungen abzuwarten«, in Verhandlungen über den Frieden und über einen sofortigen Waffenstillstand an allen Fronten Österreich-Ungarns einzutreten. Dieses Angebot eines Sonderfriedens und eines Sonderwaffenstillstandes wurde ohne vorherige Vereinbarung mit Deutschland, ja ohne vorherige Verständigung des deutschen Botschafters und der Reichsregierung abgesandt. So wurde das von dem Vater Andrassy gezeichnete Bündnis zwischen den beiden Reichen durch den Sohn Andrassy in der Stunde höchster Not, die höchste Treue gefordert hätte, zerrissen. Die Donaumonarchie wurde durch diesen Verrat nicht gerettet, ihr Untergang wurde nur besiegelt. Überall flammte die Revolution auf. Arbeiter- und Soldatenräte wurden gebildet, die sich der öffentlichen Gewalt zu bemächtigen suchten. In Budapest wurde am 31. Oktober die Republik ausgerufen und der frühere Ministerpräsident Graf Tisza, der stärkste Mann der ehemaligen Donaumonarchie, ermordet.

Am 3. November kam der von dem Grafen Andrassy nachgesuchte Waffenstillstand zwischen Österreich-Ungarn und den Alliierten zustande. Er war in der Sache eine bedingungslose Kapitulation. Die Unterwerfung ging so weit, daß den Alliierten das unbedingte Recht eingeräumt wurde, alle Straßen, Wasserwege, Eisenbahnen und Transportmittel Österreich-Ungarns für die freie Bewegung ihrer Truppen zu benutzen, also auch zu einem Aufmarsch gegen Deutschland; daß ferner die Internierung der deutschen Truppen zugestanden wurde, die Österreich-Ungarn nicht innerhalb der unmöglich einzuhaltenden Frist von fünfzehn Tagen verlassen haben sollten.

Die Türkei war mit der Kapitulation um drei Tage, Bulgarien um mehrere Wochen vorangegangen.

Das Ende

Deutschland war jetzt auf sich allein gestellt.

Aber auch Deutschland war in seinen Grundfesten erschüttert.

Die seit den schwarzen Tagen am Ende des September verflossenen fünf Wochen hatten im deutschen Volke in Heer und Heimat den letzten Rest von Widerstandskraft gebrochen.

Zwar wurden jetzt im Sturmwind der Zeit alle Blütenträume der Demokraten Wirklichkeit. Das gleiche Wahlrecht in Preußen war gesichert, nachdem auch die konservativen Parteien in Rücksicht auf die Lage des Vaterlands ihren Widerstand aufgegeben hatten. Die Reichstagsabgeordneten durften ohne Verlust ihres Mandats Mitglieder der Reichsleitung werden. Die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und seiner Stellvertreter, der Staatssekretäre, gegenüber dem Reichstag wurde unzweideutig und einwandfrei festgelegt. Dem Reichstag wurde das volle Mitbestimmungsrecht bei den Entscheidungen über Krieg und Frieden gegeben. Die mit der Handhabung des Belagerungszustandes betrauten militärischen Befehlshaber wurden in ihren Maßnahmen und Anordnungen an die Zustimmung des Reichskanzlers oder dessen für diese Geschäfte bestellten Stellvertreters gebunden. Die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der Kriegsminister für die Verwaltung ihrer Kontingente wurde festgelegt. Darüber hinaus wurde eine weitgehende Amnestie für die wegen politischer Verbrechen oder Vergehen verurteilten Personen erlassen. Unter anderen wurden Karl Liebknecht und der Abgeordnete Dittmann in Freiheit gesetzt. »Manchem von ihnen« -- sagte der Prinz Max am 22. Oktober im Reichstag -- »hat die Regierung die Gnade erst nach Überwindung ernster vaterländischer Sorgen vermittelt. Die Überzeugung von der Heilkraft einer Politik des Vertrauens hat den Ausschlag gegeben.«

Diese »Politik des Vertrauens« hat nach innen nicht minder Schiffbruch gelitten wie nach außen. Denn diese »Politik des Vertrauens« war nach innen wie nach außen nichts anderes als eine Politik der Schwäche und der Illusionen.

Für die nationale Verteidigung, das höchste Gebot der Stunde, wurde durch alle diese Volksrechte nichts gewonnen; ja es wurde von den neuen Machthabern durch ihre Behandlung der innen- und außenpolitischen Dinge geradezu jeder patriotische Aufschwung im Keim erstickt. Dagegen wurden die letzten Dämme gegen die revolutionäre Flut, die bereits die Grundmauern des Reiches unterspülte, hinweggeräumt und allen zerstörenden Kräften die Bahn freigemacht. Die aus den Gefängnissen befreiten Propheten des gewaltsamen Umsturzes begaben sich, umstrahlt von der Glorie des Märtyrertums, erneut an ihre Arbeit und predigten öffentlich die Revolution. Der rote Generalstab in der russischen Botschaft entfaltete mit russischen Agitatoren und russischem Gelde eine fieberhafte Tätigkeit. Das Bewußtsein, daß niemand mehr es wagen würde, einem revolutionären Ausbruch tatkräftig entgegenzutreten, drang in die Massen des Volkes und der bewaffneten Macht.

Der Boden war für die revolutionäre Saat auf das beste bereitet. Die schweren Opfer und Leiden des Krieges, die Überspannung der Kräfte gegen eine Welt hatten das Volk moralisch und physisch mehr und mehr zermürbt. Das Vertrauen in die staatlichen Autoritäten, die sich den unerhört schweren Anforderungen der Zeit nicht gewachsen gezeigt hatten, war schwer erschüttert. Die bewußt revolutionäre Wühlarbeit hatte auch bei Parteien, die auf dem Boden der Staatsordnung standen, allzu bereite Unterstützung gefunden. Die allzu oft deutlich herausgekehrte scharfe Kritik der Männer der Obersten Heeresleitung an den Personen und Maßnahmen der Zivilregierung hatte zweifellos dazu beigetragen, die Achtung vor den staatlichen Behörden zu untergraben. Nun kam, für die große Masse des Volkes wie der Blitz aus heiterem Himmel, der Sturz von der Höhe unserer militärischen Erfolge in den Abgrund der Niederlage. Volk und Heer waren gegenüber diesem Sturz völlig unvorbereitet. Die Heeresberichte hatten zwar für den Urteilsfähigen, der sie Tag für Tag in Kenntnis der Verhältnisse auf der Karte verfolgte, nicht aber für die große Masse des Volkes den verhängnisvollen Umschwung in seiner ganzen Schwere erkennen lassen. Die große Masse des Volkes aber lebte noch in den Hoffnungen der großen Siege des Frühjahrs, und es klangen jedermann noch die stolzen und zuversichtlichen Worte im Ohr, die er bis in die letzte Zeit von unseren Heerführern gehört hatte. Mit dem plötzlichen und furchtbaren Rückschlage sank die einzige große Autorität in den Staub, auf die das Volk während des ganzen Krieges ein unbeschränktes Vertrauen gesetzt hatte.

Dazu machte sich jetzt die verheerende Wirkung der Friedenspropaganda geltend, wie sie unter der Führung der Mehrheitsparteien des Reichstags -- von den Unabhängigen Sozialdemokraten ganz zu schweigen! -- seit der Mitte des Jahres 1917 betrieben worden war. Mit allen Mitteln war in Volk und Heer der Wahn großgezüchtet worden, wir könnten längst einen ehrenhaften Frieden haben, wenn nicht die übertriebenen Kriegsziele der Alldeutschen und der Militärs, denen der Kaiser sich anschließe und die Reichsleitung sich unterwerfe, hindernd im Wege ständen. Ein Erzberger, dessen Kredit durch den militärischen Rückschlag stark gehoben wurde, hatte sich anheischig gemacht, in einer kurzen Unterredung mit Lloyd George den Frieden herbeizuführen. Da mußte es doch wohl an der Untüchtigkeit oder dem bösen Willen der Regierenden liegen, wenn der Friede trotzdem nicht gekommen war! Der ganze Groll des leidenden und hungernden Volkes war von den Einbläsern der öffentlichen Meinung, statt gegen die Unerbittlichkeit unserer Feinde, gegen die Unersättlichkeit der Annexionisten und Kriegsgewinnler des eigenen Landes gelenkt worden. Diese verhängnisvolle Stimmung wurde dadurch noch gesteigert, daß gewissenlose Agitatoren und verblendete Flagellanten das Gift des Zweifels an der Reinheit und Gerechtigkeit unserer Sache in die Herzen des Volkes träufelten. In Handzetteln und Flugblättern, in durchsichtigen Andeutungen und allmählich auch in offener Rede wurde die deutsche Regierung und wurde vor allem der Kaiser beschuldigt, den Krieg herbeigeführt zu haben. Der Elende, der bald nach Kriegsbeginn in feiger Anonymität und im sicheren Schutz eines neutralen Landes mit seinem »J'accuse« als falscher Ankläger gegen das eigene Vaterland aufgetreten war, fand immer mehr Nachahmer und Gläubige.

Das alles erzeugte den verhängnisvollen Wahn, daß wir uns nur zur deutschen »Schuld« zu bekennen, die Hand gegen die »Schuldigen« zu erheben und die Waffen niederzulegen brauchten, um unsere Feinde zu versöhnen und einen gerechten Frieden herbeizuführen.

Die feindlichen Staatsmänner und die feindliche Presse wußten diesen Wahn vortrefflich zu nähren und zu züchten. Vor allem waren die Worte des Präsidenten Wilson raffiniert darauf berechnet, das deutsche Volk gegen seine »Machthaber« aufzureizen und ihm den Frieden der Völkerversöhnung zu verheißen, wenn es sich nur seiner »militärischen Herren und monarchischen Autokraten« entledigen, seine Waffen niederlegen und seine Sache vertrauensvoll dem hohen Gerechtigkeitssinn seiner Feinde übergeben wollte. Es verschlug nichts, daß die Taten mit diesen gleißenden Worten nicht im Einklang standen; es verschlug nichts, daß seit unserem Ersuchen um Waffenstillstand vom 5. Oktober Woche auf Woche verging, ohne daß unsere Feinde sich beeilten, dem sinnlos gewordenen Morden ein Ende zu machen; es verschlug nichts, daß jene edlen Menschenfreunde das deutsche Heer, dessen kampfloser Rückzug hinter die Reichsgrenze ihnen angeboten war, Stunde für Stunde mit einem unaufhörlich niederprasselnden Hagel von Geschossen aller Kaliber überschütteten, daß sie Woche auf Woche durch hinhaltende Rückfragen den Zeitpunkt hinausschoben, der den verderbenspeienden Feuerschlünden Einhalt gebieten sollte. Unser Volk war in seinen blind gewordenen Massen auch durch diesen handgreiflichen Beweis des Kriegs- und Vernichtungswillens unserer Feinde nicht mehr zu belehren. Im Gegenteil, statt daß jenes Hinauszögern von Waffenstillstand und Friedensverhandlungen und die offenbar absichtliche Verlängerung des Menschenmordens unserem Volk die Augen über die wahre Gesinnung und die wahren Pläne unserer Feinde geöffnet hätte, vollendete der über Heimat und Heer verhängte Druck der Ungewißheit im Verein mit der hilflosen und jammervollen Haltung unserer »Volksregierung« gegenüber den uns von Herrn Wilson mit jeder seiner Noten angesonnenen Demütigungen das Werk der Zermürbung und des Zusammenbruchs.

Der Kaiser, der alsbald nach der Verabschiedung des Grafen Hertling zur Beratung des Weiteren in Berlin eingetroffen war, hatte gegenüber dem stürmischen Verlangen der Mehrheitsparteien und ihrer Regierung nach Änderungen der Verfassung, die den größten und wichtigsten Teil der Kronrechte auf die Volksvertretung übertrugen und das Deutsche Reich aus einem konstitutionell-monarchischen Staate zu einer radikal-demokratischen Schattenmonarchie machten, keinerlei Widerstand geleistet. Er hatte die Verfassungsänderungen nicht nur hingenommen und gebilligt, er war auch -- niemand zweifelte daran -- gewillt und entschlossen, sie loyal durchzuführen und sich ehrlich und aufrichtig dem neuen Zustand anzupassen. Bei der Vollziehung der Reformgesetze am 28. Oktober richtete er an den Prinzen Max einen Erlaß, in dem er dies zum Ausdruck brachte. In diesem Erlaß sagte er:

»Vorbereitet durch eine Reihe von Regierungsakten tritt jetzt eine neue Ordnung in Kraft, welche grundlegende Rechte von der Person des Kaisers auf das Volk überträgt. Damit wird eine Periode abgeschlossen, die vor den Augen künftiger Geschlechter in Ehren bestehen wird. Trotz aller Kämpfe zwischen überkommenen Gewalten und emporstrebenden Kräften hat sie unserem Volke jene gewaltige Entwicklung ermöglicht, die sich in den wunderbaren Leistungen dieses Krieges unvergänglich offenbart. In den furchtbaren Stürmen der vier Kriegsjahre aber sind alte Formen zerbrochen, nicht um Trümmer zu hinterlassen, sondern um neuen Lebensgestaltungen Platz zu machen. Nach dem Vollbringen dieser Zeit hat das deutsche Volk den Anspruch, daß ihm kein Recht vorenthalten wird, das ihm eine freie und glückliche Zukunft verbürgt. Dieser Überzeugung verdanken die jetzt vom Reichstag angenommenen und erweiterten Vorlagen der verbündeten Regierungen ihre Entstehung. Ich aber trete diesen Beschlüssen der Volksvertretung mit meinen hohen Verbündeten bei, in dem festen Willen, was an mir liegt, an ihrer vollen Auswirkung mitzuarbeiten, überzeugt, daß ich damit dem Wohle des deutschen Volkes diene. Das Kaiseramt ist Dienst am Volke.«