Der Weltkrieg, III. Band Vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch

Part 20

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Der Brester Friede hat nichts weniger als eine endgültige Lösung dieser Probleme gebracht. Er konnte sie nicht bringen, weil für eine endgültige Lösung die Entwicklung der Dinge in Rußland selbst noch nicht reif war und weil die endgültige Lösung der östlichen Fragen nicht außer Zusammenhang gestellt werden konnte mit der noch ausstehenden Entscheidung nach Westen hin und mit der Gestaltung unseres künftigen Verhältnisses zu den übrigen Großmächten. Er konnte sie aber auch nicht bringen, weil -- wie ich an einer anderen Stelle ausgeführt habe -- unsere Verhändler, als sie in die Brester Verhandlungen hineingingen, mangels einer Einigung sowohl zwischen den maßgebenden Faktoren in Deutschland, als auch zwischen den einzelnen Teilhabern des Vierbundes, ein klares Programm überhaupt nicht mitbrachten, auch nicht in den konkreten Punkten, in denen ein solches einheitliches Programm möglich und notwendig gewesen wäre.

So schuf der Brester Friede gerade in denjenigen territorialen Fragen, die Deutschland am nächsten angingen, nur einen unfertigen Übergangszustand. Er beschränkte sich auf die Feststellung, daß die Gebiete westlich einer genauer bezeichneten Linie -- es handelte sich um Polen, Litauen, Kurland und einen Teil von Livland -- der russischen Staatshoheit nicht mehr unterstehen und daß diesen Gebieten aus der ehemaligen Zugehörigkeit zu Rußland keinerlei Verpflichtungen gegenüber Rußland erwachsen sollten. Rußland verzichtete auf jede Einmischung in die inneren Verhältnisse dieser Gebiete. Über das Verhältnis der Mittelmächte zu den so von Rußland abgetrennten Gebieten wurde lediglich gesagt: »Deutschland und Österreich-Ungarn beabsichtigen, das künftige Schicksal dieser Gebiete im Benehmen mit deren Bevölkerung zu bestimmen.« Außerdem verpflichtete sich Rußland auf Grund der Bedingungen, die nach Abbruch der Verhandlungen durch Trotzki in dem deutschen Ultimatum gestellt wurden, das gesamte Gebiet von Estland und Livland, dessen Grenze näher bezeichnet wurde, ohne Verzug durch Zurückziehung der russischen Truppen und der Roten Garde zu räumen. Estland und Livland sollten von einer deutschen Polizeimacht besetzt werden, bis dort die Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die staatliche Ordnung wiederhergestellt sein würde.

Polen, Litauen und Kurland wurden also endgültig von Rußland abgetrennt; aber über die künftige Gestaltung dieser Gebiete wurde im Friedensvertrag nur festgesetzt, daß sie durch die Mittelmächte im Benehmen mit der Bevölkerung dieser Gebiete bestimmt werden sollte. Das »Wie?« der künftigen Gestaltung ließ der Friedensvertrag offen. Estland und Livland wurden, im Gegensatz zu Polen, Litauen und Kurland, nicht von dem russischen Staatsgebiet abgetrennt. Diese Gebiete sollten nur für einen Übergangszustand von deutschen Polizeitruppen besetzt werden. Mit der Schaffung »eigener Landeseinrichtungen« und der Wiederherstellung der staatlichen Ordnung sollte dieser Übergangszustand sein Ende finden. Wie die »eigenen Landeseinrichtungen« gedacht waren, vor allem, wie sie sich zu der russischen Staatsgewalt verhalten sollten, darüber enthielt der Friedensvertrag nichts. Jedenfalls blieb hinsichtlich Estlands und Livlands die russische Regierung als Inhaberin der Staatshoheit über jene Gebiete berechtigt, bei der künftigen Gestaltung mitzusprechen, während das Recht Deutschlands auf eine Mitwirkung bei dieser Gestaltung nicht vorgesehen war; allerdings mußte in einem künftigen Zeitpunkt eine Verständigung zwischen Rußland und Deutschland darüber nötig werden, ob die Voraussetzungen der Räumung Estlands und Livlands von der deutschen »Polizeimacht« gegeben seien.

Der Brester Vertrag schuf also für die uns benachbarten Randgebiete nur einen Rahmen, der vorläufig noch des Bildes entbehrte. Die Politik der Mittelmächte und insbesondere Deutschlands hatte es in der Hand, wann und wie sie diesen Rahmen ausfüllen wollte; sie hatte durchaus die Möglichkeit, sich dabei der weiteren Gestaltung der Dinge in Rußland und der weiteren Entwicklung des Krieges anzupassen.

Über die uns benachbarten Randgebiete hinaus nahm die deutsche Politik während der Brester Verhandlungen positiv Stellung zu der Frage der Lostrennung Finnlands und der Ukraine vom russischen Reichskörper.

Schon Ende Dezember 1917 hatte der Reichskanzler eine finnische Delegation empfangen, die um die Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands nachsuchte. Der Reichskanzler hatte bei diesem Empfang sich darauf beschränkt, die Sympathien des deutschen Volkes und der deutschen Regierung für die Bestrebungen des finnländischen Volkes zum Ausdruck zu bringen und darauf aufmerksam zu machen, daß die Anerkennung der Selbständigkeit Finnlands durch Deutschland von der Verständigung Finnlands mit der russischen Regierung abhängig sei, mit der Deutschland sich in Friedensverhandlungen befinde. Er konnte dabei hinzufügen, daß der russische Volkskommissar für das Auswärtige den deutschen Delegierten in Brest-Litowsk auf eine Anfrage hin habe erklären lassen, daß Rußland den finnischen Wünschen entgegenkommen werde, wenn sich Finnland an die russische Regierung wenden würde. Nachdem die finnische Regierung den erforderlichen Schritt in Petersburg unternommen hatte und nachdem die französische Regierung mit der Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands vorausgegangen war, erklärte der Reichskanzler der finnischen Delegation bei einem erneuten Empfang am 6. Januar 1918 im Namen des Deutschen Reiches die Anerkennung der Unabhängigkeit. Der Abschluß eines besonderen Friedensvertrags mit Finnland war die notwendige Konsequenz dieser Anerkennung.

Unter welchen Umständen während der Verhandlungen in Brest-Litowsk die Anerkennung der Unabhängigkeit der ukrainischen Volksrepublik durch die Mächte des Vierbundes und der Abschluß des Friedens zwischen Vierbund und Ukraine erfolgte, ist bei der Schilderung der Brester Verhandlungen bereits dargelegt worden. Die Anerkennung der Selbständigkeit der ukrainischen Volksrepublik und der Abschluß des Friedens mit deren Regierung erfolgte nicht zum wenigsten als taktische Kampfmaßnahme gegen die Regierung Sowjetrußlands in einem Augenblick, als Trotzki die ursprüngliche Anerkennung der Selbständigkeit der Delegation der Kiewer Zentralrada bereits zurückgezogen hatte, und gegen den erklärten Einspruch der russischen Vertreter. Bei der Ukraine handelte es sich nicht mehr um ein »Randgebiet«, sondern um ein an Bevölkerung und mehr noch an natürlichen Hilfsquellen hochbedeutendes Stück des Zentrums des Russischen Reiches. Deshalb war die Anerkennung der Selbständigkeit der Ukraine und der Abschluß eines Sonderfriedens mit diesem neuen Staatswesen in viel höherem Maße als die Abtrennung der westlichen Randländer einschließlich Polens eine aktive Beteiligung der Mittelmächte an der Zertrümmerung des russischen Kolosses.

Der russischen Regierung selbst wurde die Anerkennung der also geschaffenen Rechts- und Sachlage in dem Brester Vertrag ausdrücklich auferlegt. Rußland mußte sich verpflichten, sofort Frieden mit der ukrainischen Volksrepublik zu schließen, den Friedensvertrag zwischen der Ukraine und den Mächten des Vierbundes anzuerkennen, das ukrainische Gebiet unverzüglich zu räumen und jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder die öffentlichen Einrichtungen der ukrainischen Volksrepublik einzustellen. Die gleiche Verpflichtung der Räumung und des Unterlassens jeder Propaganda wurde der russischen Regierung hinsichtlich Finnlands auferlegt.

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Aber die Entwicklung blieb nicht bei diesen vertragsmäßigen Abmachungen stehen. Die Bevölkerung des Baltikums und Litauens drängte auf die Schaffung endgültiger Verhältnisse, und weder die Ukraine noch auch Finnland vermochten aus eigener Kraft die von ihnen verkündigte Unabhängigkeit zu erhalten.

Wenige Tage nach Abschluß des deutsch-russischen Friedensvertrags, am 8. März 1918, faßte der kurländische Landesrat einen Beschluß, der unter Bezugnahme auf frühere Beschlüsse der allgemeinen Landesversammlung vom 21. September 1917 folgende Wünsche aussprach:

1. Der Deutsche Kaiser und König von Preußen möchte für sich und seine Nachfolger die Herzogskrone Kurlands annehmen.

2. Durch Konventionen über Militär-, Zoll-, Verkehrs-, Maß- und Gewichtswesen und weitere Verträge möchte eine möglichst enge militärische und wirtschaftliche Verbindung Kurlands mit dem Deutschen Reiche hergestellt werden.

3. Das gesamte Baltenland, also Kurland, Estland und Livland, möchte zu einer staatlichen Einheit zusammengefaßt und dem Deutschen Reiche dauernd angegliedert werden.

Der Beschluß wurde durch eine Delegation des Landesrats am 15. März 1918 dem Reichskanzler Grafen von Hertling überreicht. In seiner Antwort äußerte sich dieser zur Frage der Personalunion dahin, daß die Allerhöchste Entscheidung nach Anhörung der zur Mitwirkung berufenen Stellen getroffen werden würde. Er sprach ferner namens des Kaisers die Anerkennung der Freiheit und Unabhängigkeit Kurlands aus, sagte Schutz und Beistand des Deutschen Reiches bei der Einrichtung des Staatswesens und dem Ausbau der Verfassung Kurlands zu, wobei er ausdrücklich erwähnte, daß die Verfassung eine »Landesvertretung auf breiter Grundlage« vorsehen müsse; wegen der Festlegung und Formulierung der vom Landesrat beschlossenen engen Verbindung mit dem Deutschen Reiche sei er vom Kaiser beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Hinsichtlich des dritten Punktes, der Zusammenfassung des gesamten Baltenlandes zu einer an das Deutsche Reich anzugliedernden staatlichen Einheit, drückte sich der Kanzler sehr vorsichtig aus: er wies darauf hin, daß die deutsche Anteilnahme an dem Schicksal der übrigen baltischen Gebiete bereits im deutsch-russischen Friedensvertrag zum Ausdruck gekommen sei, und versicherte, »daß die Gestaltung der Verhältnisse in diesen Gebieten auch weiterhin von der ganzen Anteilnahme Seiner Majestät des Kaisers und Königs getragen sein werde«.

Diese vorsichtige Zurückhaltung hinsichtlich der Lostrennung des ganzen Baltenlandes bis hinauf nach Narwa von Rußland und seiner Angliederung an Deutschland war geboten nicht nur durch den Brester Friedensvertrag, der Estland und den größten Teil von Livland bei Rußland beließ, sondern auch durch die Erwägung, daß Rußland zwar die Abtrennung Kurlands würde verschmerzen können, daß aber die Abtrennung des gesamten Baltenlandes dem russischen Hinterland den Zugang zur Ostsee in einer kaum erträglichen Weise blockieren würde. Noch am 25. Februar 1918 hatte Graf Hertling im Reichstag mit der größten Bestimmtheit erklärt: »Wir denken nicht daran, uns in Estland oder Livland festzusetzen.«

Aber die einmal ausgelöste Bewegung drängte weiter. Nationale Bestrebungen, wirtschaftliche Bedürfnisse und der bolschewistische Schrecken wirkten zusammen in der Richtung der Erhaltung der Einheit des Baltenlandes und der Anlehnung an Deutschland. In Deutschland fanden diese Bestrebungen einen lebhaften Widerhall. Im April trat zu Riga ein Vereinigter Landesrat von Livland, Estland, Riga und Ösel zusammen und faßte den Beschluß, an das Deutsche Reich die Bitte zu richten, die baltischen Länder dauernd unter seinem militärischen Schutz zu behalten und sie bei der endgültigen Durchführung ihrer Loslösung von Rußland zu unterstützen. Der Beschluß sprach ferner den Wunsch aus, daß die sämtlichen baltischen Gebiete zu einem einheitlichen monarchisch-konstitutionellen Staat zusammengeschlossen, durch Personalunion mit Preußen und durch militärische und wirtschaftliche Konventionen mit dem Deutschen Reiche verbunden werden möchten.

Der Kaiser antwortete dem Vorsitzenden des Vereinigten Landesrats auf die Mitteilung dieses Beschlusses am 14. April 1918, die Bitte um Anschluß an das Deutsche Reich unter seinem Zepter werde mit Wohlwollen geprüft werden; er nehme sie als ein Zeichen des Vertrauens zu seiner Person, zu seinem Hause und zu Deutschlands Zukunft.

Am 21. April 1918 wurde eine Deputation des Vereinigten Landesrates vom Grafen Hertling empfangen. Graf Hertling teilte mit, der Kaiser sei bereit, den baltischen Ländern den Schutz des Deutschen Reiches zu gewähren, sie bei der Durchführung ihrer Loslösung von Rußland wirksam zu unterstützen und sie nachher auch formell als selbständige Staaten anzuerkennen. Die kaiserliche Zusage einer wohlwollenden Prüfung des Wunsches nach Anschluß an das Deutsche Reich und Preußen wurde durch den Mund des Reichskanzlers wiederholt.

Diese Antwort trug dem Umstande Rechnung, daß eine Anerkennung der Selbständigkeit Estlands und Livlands und die Durchführung des Anschlusses dieser Gebiete an das Deutsche Reich ohne Verletzung des Brester Friedens so lange nicht möglich war, als Rußland sich nicht mit dem Ausscheiden dieser Gebiete aus dem Verband des Russischen Reiches einverstanden erklärt hatte. Die Unterstützung, die Kaiser und Kanzler dem Vereinigten Landesrat für die Durchführung seiner Bestrebungen zugesagt hatten, mußte also in erster Linie eine diplomatische Unterstützung bei der russischen Regierung sein, an die sich die Balten verwiesen sahen. Für diese Unterstützung ergab sich bald eine Gelegenheit. Am 13. Mai 1918 erschienen Vertreter der baltischen Provinzen bei dem diplomatischen Vertreter der russischen Sowjetrepublik in Berlin, Herrn Joffe, um ihm eine Note zu übergeben, in der mitgeteilt wurde, daß die Bevölkerung Livlands und Estlands durch die Erklärung ihrer Vertretungen von dem Recht der Selbstbestimmung Gebrauch gemacht und die Loslösung von Rußland vollzogen hätten. Herr Joffe verweigerte die Entgegennahme dieser Note und verwies die Abordnung auf den Weg einer direkten Mitteilung nach Moskau oder auf die Vermittlung des deutschen Auswärtigen Amtes. Die Abordnung wählte den letzteren Weg, und das Auswärtige Amt fand sich bereit, die Note der baltischen Abordnung Herrn Joffe amtlich zu übermitteln. In seiner Antwort an den Staatssekretär des Auswärtigen Amtes erinnerte Herr Joffe an einen bereits früher erhobenen Einspruch dagegen, daß über das Schicksal Estlands und Livlands ohne vorheriges Einvernehmen mit der russischen Regierung entschieden werden könne; er sprach außerdem der baltischen Delegation, die er als »Vertreter der Ritterschaft« bezeichnete, das Recht ab, im Namen des estnischen und lettischen Volkes zu sprechen. Unter voller Wahrung dieses Standpunktes habe er seiner Regierung die ihm vom Auswärtigen Amt zugestellten Schriftstücke übermittelt.

Im weiteren Verlauf wurde die Angelegenheit in die Ende Mai von der russischen Regierung angeregten Verhandlungen über gewisse mit der Auslegung und Durchführung des Brester Friedens zusammenhängende Fragen einbezogen, auf die ich weiter unten zu sprechen kommen werde.

In Litauen hatte der Landesrat schon am 11. Dezember 1917 die Wiederherstellung eines unabhängigen litauischen Staates mit der Hauptstadt Wilna proklamiert und den Schutz und die Hilfe des Deutschen Reiches erbeten. Der Beschluß hatte sich ferner für ein ewiges, festes Bundesverhältnis des litauischen Staates mit dem Deutschen Reiche ausgesprochen, das seine Verwirklichung hauptsächlich in einer Militär- und einer Verkehrskonvention sowie in einer Zoll- und Münzgemeinschaft finden sollte. Mitte Februar 1918 befaßte sich der litauische Landesrat abermals mit der Errichtung des litauischen Staates. Er proklamierte erneut »die Wiederherstellung eines auf demokratischer Grundlage aufgebauten unabhängigen litauischen Staates mit der Hauptstadt Wilna und seine Abtrennung von allen staatlichen Verbindungen, die mit anderen Völkern bestanden haben«. Die Grundlagen dieses Staates und seine Beziehungen zu den anderen Staaten sollten durch eine von allen Einwohnern auf demokratischer Basis zu wählende konstituierende Versammlung endgültig festgelegt werden. Der Beschluß wurde durch den obersten Litauischen Nationalrat in Bern allen in der Schweiz beglaubigten diplomatischen Vertretungen übermittelt.

Auf deutscher Seite vermißte man in diesem Beschluß die ausdrückliche Wiederholung des Wunsches einer engeren militärischen und wirtschaftlichen Verbindung mit dem Deutschen Reiche. Nachdem von litauischer Seite anerkannt worden war, daß der Beschluß vom Februar denjenigen vom Dezember nicht aufhebe, empfing der Reichskanzler am 23. März 1918 eine Abordnung des litauischen Landesrats und sprach vor dieser auf Grundlage der Erklärung des Landesrats vom 11. Dezember 1917 namens des Deutschen Reiches die Anerkennung Litauens als eines freien und unabhängigen Staates aus. Mit dieser Formulierung war die enge militärische und wirtschaftliche Verbindung des neuen litauischen Staatswesens mit dem Deutschen Reiche zur Voraussetzung der Anerkennung der litauischen Unabhängigkeit gemacht.

Die deutsche Politik arbeitete also im Anschluß an den Brester Frieden auf eine militärische und wirtschaftliche Angliederung sowohl Litauens als auch der baltischen Provinzen an das Deutsche Reich. Man ging dabei über die Widerstände hinweg, die sich sowohl in Litauen wie auch teilweise bei den Letten und Esten gegen eine solche Lösung zeigten. Die Angliederung dieser Randstaaten wurde bei uns namentlich auch von den militärischen Stellen betrieben, die in dieser Lösung am einfachsten einen besseren Grenzschutz nach Osten hin zu erreichen hofften und für den Fall des Unterbleibens der Angliederung nicht unerhebliche Grenzregulierungen zugunsten Deutschlands für notwendig erklärten.

Gleichzeitig gestalteten sich die Dinge in Polen sehr unerfreulich. Die Selbständigkeit Polens mit Anlehnung an die beiden Kaiserreiche war seit dem Zwei-Kaiser-Manifest vom 5. November 1916 ein erklärter Grundsatz der deutschen und österreichisch-ungarischen Politik. Aber während die Polen immer stürmischer auf den Ausbau ihrer Selbständigkeit und ihrer eigenen staatlichen Einrichtungen noch während des Krieges drängten und dabei von der Wiener Politik wie von der deutschen Reichstagsmehrheit unterstützt wurden, verflüchtigte sich die Anlehnung an die Mittelmächte mehr und mehr. Noch unter der Kanzlerschaft des Herrn Michaelis war den Polen in dem Patent vom 12. September 1917 ein Regentschaftsrat, ein Ministerium und ein erweiterter Staatsrat mit gesetzgeberischen Befugnissen zugestanden worden; dagegen blieb das künftige Verhältnis Polens zu den Zentralmächten nach wie vor ungeklärt. Während Berlin und Wien sich über die Gestaltung dieses Verhältnisses nicht einigen konnten und die von Wien nach wie vor mit Hartnäckigkeit vertretene austro-polnische Lösung diskutierten, entfachte der Abschluß des Friedens mit der Ukraine bei den Polen einen Sturm der Entrüstung, der deutlicher, als es bisher geschehen war, deren wahres Gesicht zeigte. Die Bestimmungen des Friedensvertrags über das Gouvernement Cholm veranlaßten das polnische Ministerium zur Demission und den polnischen Regentschaftsrat zu einem Manifest an das polnische Volk, das in heftigen Worten gegen die »neue Teilung« protestierte und verkündete, daß der Regentschaftsrat das Recht zur Ausübung der obersten Staatsgewalt, das er wenige Monate zuvor aus den Händen der beiden Kaiser entgegengenommen hatte, aus dem Willen des Volkes herleite in der Überzeugung, daß das polnische Volk ein Symbol der Unabhängigkeit haben wolle und sich um dieses zu scharen beabsichtige. Schon kurz zuvor, am 22. Januar, hatte der Polenklub im österreichischen Abgeordnetenhaus eine Resolution eingebracht, die erklärte, daß sich das Selbstbestimmungsrecht der Polen auf alle Polen ohne Rücksicht auf die politischen Grenzen beziehen müsse und daß die einzig mögliche Lösung der polnischen Frage die Vereinigung aller polnischen Gebiete mit Zutritt zum Meere sei. Jetzt, nach dem Abschluß des Friedens mit der Ukraine, erklärte das Präsidium des Polenklubs, daß der ganze Polenklub sich genötigt sehe, im Reichsrat und in der österreichischen Delegation zur Opposition überzugehen. Auch eine nachträgliche für Polen günstige Modifikation der das Cholmer Gebiet betreffenden Bestimmung des Friedensvertrags brachte keine Beschwichtigung der kochenden polnischen Volksseele. Dieses edle Volk, das lediglich den Waffenerfolgen Deutschlands und seiner Verbündeten und dem Blute vieler Tausender von Deutschen und Österreichern die Aussicht auf seine staatliche Wiederauferstehung verdankte, das für dieses große nationale Ziel keine Hand gerührt und keinen Tropfen Blut vergossen, sondern in diesem größten Krieg aller Zeiten abwartend beiseitegestanden hatte, wandte sich, nachdem es von Rußland nichts mehr zu befürchten hatte, immer deutlicher gegen seine Befreier. Die polnische Frage, das schwierigste aller östlichen Probleme, wurde also durch die Brester Friedensverträge nicht nur nicht gelöst, sondern geradezu verschärft.

Auch hinsichtlich der Ukraine und Finnlands schuf der Brester Friede keine endgültigen Verhältnisse.

Die Ukraine hatte, wie oben dargestellt ist, alsbald nach Abschluß ihres Friedens mit den Mittelmächten diese um Hilfe gegen Sowjetrußland bitten müssen. Deutschland hatte seine Truppen sofort in die Ukraine einrücken lassen; österreichisch-ungarische Truppen waren gefolgt, nachdem der deutsche Vormarsch und das deutsche Ultimatum die russische Regierung gezwungen hatten, ihre Vertreter wieder nach Brest-Litowsk zu schicken. Aber auch nach Abschluß des Friedens mit Rußland hörten die Kämpfe in der Ukraine nicht auf, obwohl Rußland sich zur Zurückziehung seiner Truppen, einschließlich der Roten Garden, hatte verpflichten müssen. Unsere Militärs vertraten nachdrücklich die Ansicht, daß die Ukraine den von ihr übernommenen Verpflichtungen wirtschaftlicher Art, von deren Erfüllung die Mittelmächte eine wesentliche Entlastung ihrer schwierigen Ernährungslage erwarteten, wenn überhaupt, so nur dann würde nachkommen können, wenn durch eine Säuberung des Landes von den bolschewistischen Unruhestiftern Ordnung und Sicherheit wiederhergestellt werden würden. Im Laufe der Monate März, April und Mai wurde in häufigen Kämpfen mit bolschewistischen Truppen und Banden das ganze Gebiet der Ukraine bis zum Don, einschließlich der Halbinsel Krim, von unseren Truppen, zu deren Oberbefehlshaber Anfang April der Feldmarschall von Eichhorn ernannt wurde, durchzogen und besetzt.

Schließlich sah sich der deutsche Oberbefehlshaber veranlaßt, auch in die inneren Verhältnisse der Ukraine mit bewaffneter Hand einzugreifen. Die Zentralrada erwies sich immer mehr als unfähig, ihre Autorität durchzusetzen; vor allem gelang es ihr weder die von ihr übernommenen Getreidelieferungen sicherzustellen noch auch für eine ausreichende Frühjahrsbestellung zu sorgen. Es kam zu starken Reibungen mit der Zentralrada, ja zu Anschlägen gegen das Leben der deutschen Offiziere und zu scharfen Maßnahmen des deutschen Oberbefehlshabers, unter anderem zur Verhaftung einzelner kompromittierter Radamitglieder aus einer Sitzung dieser Körperschaft heraus. Gleichzeitig kam es zu einer Auflehnung der Bauernschaft, die mit den kommunistischen Enteignungsgesetzen der Rada, nicht einverstanden war. Eine Versammlung von Bauerndelegierten in Kiew sagte sich von der Rada los und rief den General Skoropadski zum Hetman und Diktator der Ukraine aus. Der Hetman erhielt die deutsche Anerkennung und die tatkräftige Unterstützung des in der Ukraine stehenden deutschen Militärs.

Für unser Verhältnis zu Sowjetrußland war dieser Umschwung in der Ukraine von großer Bedeutung. Der russische General und ehemalige Flügeladjutant des Zaren Skoropadski galt dort als Vorkämpfer der großrussischen Gegenrevolution; die ihm von Deutschland gewährte Unterstützung wurde namentlich von den »Linken Sozialrevolutionären«, die in der Ukraine den Hauptteil ihrer Anhängerschaft hatten, voller Erbitterung als eine feindselige Handlung Deutschlands gegen die russische Revolution hingestellt und zu einer erneuten Aufpeitschung der Volksstimmung gegen Deutschland benutzt.