Der Weltkrieg, III. Band Vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch

Part 19

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Die Prüfung der Sachlage zeigte, wie scharf die Meinungsverschiedenheiten zwischen Reichskanzler und Auswärtigem Amt einerseits, der Obersten Heeresleitung andererseits sich zugespitzt hatten. Unglücklicherweise wurde der Kanzler am Ostersonntag von einem Unwohlsein befallen, das ihn für einige Tage von allen Geschäften ausschaltete; der Staatssekretär des Auswärtigen hatte sich zu einem Vortrag beim Kaiser nach Süddeutschland begeben. Als gegen Ende der Woche nach Ostern ein gemeinschaftlicher Vortrag beim Kanzler wieder möglich wurde, empfahl ich auf das dringendste, vor der Einleitung irgendwelcher materieller Verhandlungen mit dem inzwischen in Berlin eingetroffenen Herrn Tontschew die zu verfolgende Linie durch eine persönliche Aussprache mit Hindenburg und Ludendorff herbeizuführen, eventuell Herrn Tontschew gleich mit nach dem Großen Hauptquartier zu nehmen. Nach meiner Erfahrung war in solchen Lagen die unmittelbare Aussprache der einzige Weg zur Einigung; mit mehr oder weniger gereizten Telegrammen verhandelte man sich nur immer weiter auseinander. Man stimmte mir zu; aber weder der Kanzler, der ohnedies im Lauf der folgenden Woche nach Spa reisen wollte, noch auch Herr von Kühlmann zeigten Neigung, ihrerseits die notwendige Besprechung mit den Herren von der Obersten Heeresleitung zu führen; Herr von Kühlmann meinte resigniert, wenn er einen Vorschlag mache, sei dies für die andere Seite schon ein genügender Grund zur Ablehnung. Unter diesen Umständen bestand der Kanzler darauf, daß ich zu Hindenburg und Ludendorff reisen und eine Einigung versuchen solle.

Dieser Vorgang beleuchtete mir grell die Unhaltbarkeit der Verhältnisse in unserer politischen Leitung: Wir hatten in der schwersten Zeit unserer Geschichte einen Kanzler, der zum mindesten körperlich seinem Amte in keiner Weise mehr gewachsen war und der geistig jedenfalls nicht mehr die Spannkraft besaß, schwierige Fragen aufzunehmen und durchzukämpfen. Wir hatten einen Staatssekretär des Auswärtigen, der resigniert den Kampf mit der Obersten Heeresleitung für die von ihm für richtig gehaltene Politik aufgegeben hatte. Die taktisch geschickte Behandlung der Reichstagsparteien, in der Graf Hertling Meister geblieben war, und Kühlmanns wiederholte Bekenntnisse zu den Ideen der Reichstagsmehrheit täuschten die deutsche Öffentlichkeit über diesen unmöglichen Zustand hinweg; ja ich habe aus den Kreisen unserer Volksvertreter mitunter die lobende Feststellung gehört, daß unter dem Grafen Hertling die unter Herrn von Bethmann nie aufhörenden ärgerlichen Reibereien mit der Obersten Heeresleitung glücklicherweise ein Ende gefunden hätten, und daß jetzt eine erfreuliche Harmonie zwischen den drei großen politischen Faktoren, Reichsleitung, Reichstag und Oberster Heeresleitung bestehe! Diese »Harmonie« bestand nur auf der Oberfläche, und auch da nur um einen allzu hohen Preis.

Ich kam im Großen Hauptquartier mit Hindenburg und Ludendorff zu einer nach meiner Ansicht sowohl für Bulgarien, wie für die Türkei und auch für uns erträglichen Einigung. Aber der Mangel an Einheitlichkeit in unserer Politik hatte bei den Bulgaren und bei den Türken Hoffnungen geweckt, die miteinander schlechthin unausgleichbar waren; und in dem wochenlangen Hin- und Herzerren hatten sich beide Teile so sehr auf ihre Forderungen festgerannt, daß der Vermittlungsversuch jetzt auf beiden Seiten eine starke Unnachgiebigkeit fand. Zwar konnte unser Gesandter in Sofia berichten, daß die Darlegungen des Herrn Tontschew über seine Berliner Verhandlungen im bulgarischen Ministerrat eine gewisse Entspannung der Lage herbeigeführt hätten; aber in Rücksicht auf die erregte öffentliche Meinung lehnten schließlich Herr Radoslawow und sein Kabinett in der mit den Türken streitigen territorialen Frage auch das bescheidene Maß von Entgegenkommen ab, das unser Vermittlungsvorschlag ihnen zumutete, während auf der anderen Seite der türkische Widerstand gegen jede Einschränkung der territorialen Forderungen sich erheblich versteift hatte.

Bei der Fortsetzung der Verhandlungen in Bukarest gelang es unserem Staatssekretär des Auswärtigen nicht, diese Widerstände zu überwinden. So mußte der Friedensvertrag mit Rumänien schließlich am 7. Mai 1918 unterzeichnet werden, ohne daß die Streitfrage zwischen Bulgarien und der Türkei geregelt war. Infolgedessen konnte der bulgarische Wunsch, die ganze Dobrudscha im Friedensvertrag zu erhalten, nicht erfüllt werden. Der Vertrag gab vielmehr Bulgarien nur die von ihm im zweiten Balkankriege an Rumänien verlorene Süddobrudscha mit einer ansehnlichen Grenzberichtigung nach Norden hin, also das, was Bulgarien auf Grund der im September 1915 getroffenen Vereinbarungen zu beanspruchen berechtigt war. Der nördliche Teil der Dobrudscha mit Constantza und Cernavoda wurde an die vier verbündeten Mächte zu gemeinsamer Hand abgetreten, wobei mit Bulgarien Einverständnis darüber bestand, daß alsbald nach Behebung des türkischen Widerstands auch dieser Teil mit den für Constantza-Cernavoda vereinbarten Sicherungen an Bulgarien übergeben werden sollte.

Sachlich konnte sich Bulgarien mit dieser Lösung abfinden. Aber während des unglücklichen Laufes der Verhandlungen hatte die Forderung der sofortigen Überlassung der ganzen Dobrudscha sich so fest in den bulgarischen Gemütern als nationale Ehrensache festgesetzt, daß jetzt die öffentliche Meinung Bulgariens in der vorläufigen Lösung nur einen enttäuschenden Mißerfolg sah. Als auch in den auf die Unterzeichnung des rumänischen Friedensvertrags folgenden Wochen die Zustimmung der Türkei zur Überlassung der nördlichen Dobrudscha an Bulgarien nicht herbeigeführt wurde und als zudem die Unzufriedenheit in Bulgarien durch ernstliche Ernährungsschwierigkeiten vermehrt wurde, sah sich das Kabinett Radoslawow genötigt, zurückzutreten. Radoslawow wurde Mitte Juni 1918 durch den in seinen Gesinnungen für Deutschland zum mindesten zweifelhaften Führer der Opposition Malinow ersetzt.

So fanden die Bukarester Verhandlungen ihren Ausklang in einer offenkundigen Erschütterung der bulgarischen Bundesfreundschaft, die für den Ausgang des Krieges verhängnisvoll werden sollte.

Ergebnis und Folgen der östlichen Friedensschlüsse

Die Friedensverträge mit der ukrainischen Volksrepublik vom 9. Februar 1918, mit Rußland vom 3. März 1918 und mit Rumänien vom 7. Mai 1918, die durch einen am 7. März 1918 zu Berlin unterzeichneten Friedensvertrag mit Finnland ergänzt wurden, brachten die offizielle Beendigung des Kriegszustandes auf unserer ganzen Ostfront.

Die Verträge verkündigten den Grundsatz, daß die vertragschließenden Nationen fortan miteinander »in Frieden und Freundschaft« leben wollten. Sie trafen Bestimmung über die Demobilmachung der feindlichen Streitkräfte, über die Wiederaufnahme der diplomatischen und konsularischen Beziehungen, über das Wiederaufleben der durch den Kriegszustand außer Kraft gesetzten Staatsverträge, über die Wiederherstellung der während des Krieges aufgehobenen oder beeinträchtigten Privatrechte, über die Herausgabe der während des Krieges in die Gewalt des Gegners geratenen Handelsschiffe, über den Austausch der Kriegsgefangenen und der Zivilinternierten. Sie stellten fest, daß mit der Beendigung der Feindseligkeiten der Krieg auch auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Finanzen sein Ende gefunden habe, untersagten jede direkte oder indirekte wirtschaftliche oder finanzielle Kriegsmaßnahme und vereinbarten die sofortige Wiederaufnahme des Handelsverkehrs. Um diesem eine feste Grundlage zu geben, wurden die alten Handelsverträge mit gewissen Änderungen und Ergänzungen wiederhergestellt, und zwar für die Ukraine, für Rußland und Finnland für eine Übergangszeit, für Rumänien unter Verlängerung der ursprünglichen Geltungsdauer bis zum Ende des Jahres 1930. Über den Rahmen der bisher üblichen Handelsverträge hinaus wurden Vereinbarungen über Warenaustausch und Warenlieferung getroffen, durch die uns gegenüber dem Wirtschaftskrieg der Entente eine Erleichterung verschafft werden sollte. Hierher gehörten insbesondere die von der ukrainischen Volksrepublik in dem Geheimabkommen übernommene Verpflichtung, an die Mittelmächte bis Ende Juli 1918 mindestens eine Million Tonnen Getreide zu liefern, ferner einige wichtige Bestimmungen in dem Friedensvertrag mit Rumänien, die uns die Verfügung über die rumänische Petroleumproduktion und die rumänischen Überschüsse der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln geben sollten. Abmachungen über die Verkehrsmittel (Eisenbahnen, Post und Telegraph, Donauschiffahrt usw.) ergänzten die handelspolitischen Vereinbarungen.

Von einer eigentlichen Kriegskostenentschädigung wurde abgesehen. Die Frage der Kriegsschäden wurde verschieden behandelt. Mit der Ukraine, Rußland und Finnland wurde neben dem Verzicht auf den Ersatz der Kriegskosten auch ein gegenseitiger Verzicht auf den Ersatz der Kriegsschäden vereinbart, wobei die Kriegsschäden als solche Schäden definiert wurden, die den kriegführenden Staaten und ihren Angehörigen in den Kriegsgebieten durch militärische Maßnahmen mit Einschluß aller in Feindesland vorgenommenen Requisitionen entstanden sind. Vorbehalten blieb jedoch einmal die Erstattung der Kosten des Unterhalts der Kriegsgefangenen; ferner der Ersatz der Schäden, die den beiderseitigen Angehörigen aus der Durchführung von Kriegsgesetzen erwachsen waren; desgleichen der Schäden, die Zivilangehörigen jedes Teiles während des Krieges außerhalb der Kriegsgebiete von den staatlichen Organen oder der Bevölkerung des anderen Teiles durch völkerrechtswidrige Gewaltakte an Leben, Gesundheit oder Vermögen zugefügt worden waren. Rußland gegenüber wurde außerdem eine weitere Vereinbarung über den Ersatz der deutschen Vermögenswerte, die nicht durch Kriegsgesetze, sondern durch revolutionäre Enteignungsgesetze geschädigt worden waren, ausdrücklich vorbehalten. Während der grundsätzliche Verzicht auf Erstattung der Kriegskosten und Kriegsschäden gegenüber der Ukraine, Rußland und Finnland ein gegenseitiger war, verzichtete Rumänien im Bukarester Frieden einseitig auf den Ersatz der auf seinem Gebiet durch militärische Maßnahmen der Gegenpartei mit Einschluß aller Requisitionen und Kontributionen verursachten Schäden, während es sich gleichzeitig verpflichtete, den Angehörigen der anderen Parteien alle Schäden zu ersetzen, die ihnen auf seinem Gebiet durch militärische Maßnahmen eines der kriegführenden Staaten entstanden waren. Ebenso übernahm Rumänien die Einlösung der Noten der Banca Generala Romana, deren Ausgabe in der Hauptsache durch die in Rumänien zu deckenden Bedürfnisse der Operations- und Besetzungstruppen notwendig geworden war.

Über die territorialen Fragen habe ich bereits bei der Darstellung der Friedensverhandlungen ausführlich gesprochen.

Rumänien mußte Österreich-Ungarn eine nicht unerhebliche »Grenzregulierung« zugestehen und verlor die ganze Dobrudscha; dafür suchte es Ersatz durch die Angliederung Bessarabiens, deren Förderung ihm bei den Friedensverhandlungen von den Mittelmächten in Aussicht gestellt worden war.

Aber diese Gebietsveränderung trat in den Hintergrund gegenüber dem gewaltigen Ereignis des Auseinanderbrechens des in mehrhundertjähriger Politik und Kriegführung aufgebauten russischen Kolosses. Es ist nicht der Brester Friede, der den russischen Koloß zerschlagen hat. Das ursächliche Verhältnis ist umgekehrt: Der Brester Friede ist in seinen die territorialen Fragen behandelnden Teilen erst möglich geworden und in seinem wichtigsten Inhalt bestimmt worden durch das Auseinanderfallen des Russenreiches. Und dieser Zerfall hat sich von innen heraus vollzogen als Wirkung der Revolution. Wenn irgendein staatliches Gebilde, dann war das Rußland, wie es bis zum März 1917 bestand, ein Gebilde der Autokratie und des Militarismus, deren eiserne Reifen alle die Rand- und Fremdvölker, die den großrussischen Kern umgeben, mit schwerem Druck zusammenhielten. Die Revolution, die das zaristische Selbstherrschertum zertrümmerte und das unter den deutschen Schlägen zusammenbrechende russische Heer vollends auflöste, hat die zentrifugalen Kräfte freigemacht, die der russische Reichskörper trotz aller zusammenhaltenden geographischen Momente in sich barg. Der Sieg des Bolschewismus in Petersburg und Moskau hat die zentrifugalen Kräfte um einen wichtigen Faktor vermehrt: um die Auflehnung der nicht großrussischen Reichsteile gegen das bolschewistische Gewalt- und Schreckensregiment. Die bolschewistische Herrschaft in Großrußland erwies sich als das stärkste Hindernis für den Neuaufbau des Russischen Reiches auf föderativer Grundlage. Ein solcher Neuaufbau lag ursprünglich ebensosehr in der Absicht der bolschewistischen Machthaber in Petersburg und Moskau, wie in der Absicht wichtiger Reichsteile, insbesondere der ukrainischen Volksrepublik. Aber die terroristische Unduldsamkeit des großrussischen Bolschewismus, der trotz aller schönen Redensarten von der »Selbstbestimmung der Völker bis zur völligen Absonderung« überall gewaltsam die »Diktatur des Proletariats«, in Wirklichkeit die Gewaltherrschaft bolschewistischer Minderheiten, aufzurichten suchte, dazu die Zerstörung der wirtschaftlichen Organisation und der wirtschaftlichen Arbeit, die sich aus der Anwendung der bolschewistischen Grundsätze ergab, haben den föderativen Gedanken im Keim erstickt, vielleicht nicht für alle Zeiten, aber jedenfalls für den Zeitraum, mit dem wir für die Fortsetzung und Beendigung des Krieges zu rechnen hatten.

Wir haben gesehen, wie die ukrainische Zentralrada, die ursprünglich den bundesstaatlichen Zusammenschluß der auf dem Boden des früheren russischen Kaiserreichs entstandenen Freistaaten angestrebt hatte, während der Brester Verhandlungen in der Gegenwehr gegen die bolschewistischen Machenschaften sich zur völligen Lossagung von Großrußland und zur Proklamation ihrer uneingeschränkten staatlichen Selbständigkeit entschloß.

Ein ähnlicher Prozeß spielte sich in Finnland ab. Die Unabhängigkeit Finnlands wurde von seiner Volksvertretung im Dezember 1917 proklamiert und zunächst auch von der bolschewistischen Regierung in Petersburg formell anerkannt; in Wirklichkeit aber griff die Petersburger Regierung alsbald in die inneren Verhältnisse Finnlands ein und suchte mit militärischer Gewalt den Bolschewismus auch dort zur Herrschaft zu bringen mit dem Erfolg, daß in Finnland selbst Bürgerkrieg und Anarchie genährt wurden und daß zwischen der sich auf die Mehrheit der Volksvertretung stützenden finnischen Regierung und Sowjetrußland der Kriegszustand eintrat.

Im Süden und Südosten Rußlands setzte sich das Dongebiet unter der Führung von Kosakengeneralen gegen das bolschewistische Großrußland zur Wehr und erklärten die Völkerschaften des Kaukasus ihre Unabhängigkeit. Im Osten weigerte sich Sibirien, die Herrschaft der großrussischen Bolschewisten anzuerkennen; auch hier kam es schließlich zur Autonomieerklärung und zur Bildung einer eigenen Regierung.

Der Zerfall des Russischen Reiches war also ein allgemeiner.

In diesem Zusammenhange muß die Frage der westlichen Randstaaten betrachtet werden, an denen Deutschland als unmittelbarer Angrenzer ein besonderes Interesse nehmen mußte. Die deutsche Politik konnte an der Tatsache des allgemeinen Zerfalls des Russischen Reiches unmöglich achtlos vorübergehen; auch solche Politiker, denen nichts ferner lag als ein Eintreten für gewaltsame Gebietserwerbungen und die Angliederung fremdstämmiger Bevölkerungsteile an das Deutsche Reich, verschlossen sich nicht der Notwendigkeit, bei der Neugestaltung der Verhältnisse in den unserer Ostgrenze vorgelagerten Gebieten der Tatsache des Auseinanderfallens des Russischen Reiches Rechnung zu tragen. So schrieb die »Frankfurter Zeitung«, die gewiß annexionistischer Bestrebungen unverdächtig ist, unmittelbar nach Unterzeichnung des Brester Friedens am 3. März 1918:

»Sieht man genauer zu, so ergibt sich, daß der Zerfall Rußlands sich vollzogen hat zwar unter der Einwirkung des Krieges, aber doch von innen heraus als eine Wirkung der Revolution. Worauf die russische Regierung jetzt verzichtet, das haben nicht die Mittelmächte weggenommen, das hat sich von selbst losgelöst im Verlauf eines Prozesses, den vermutlich die gleiche Revolution auch ohne diesen Krieg ausgelöst hätte. Ein Rußland, das auf den Imperialismus des Zarenreiches verzichtet, braucht die Loslösung der Außengebiete nicht als eine Verstümmelung anzusehen.«

Und weiter in demselben Artikel:

»Was Deutschland braucht, ist Ruhe und Stetigkeit an seinen Ostgrenzen. Eine Zone unruhiger und miteinander hadernder Völker wäre die denkbar unglücklichste Lösung der großen Probleme, die an diesen Gebieten hängen. Die Klärung und Beruhigung wird sich erst allmählich vollziehen können. Es wird wesentlich von unserer künftigen Ostpolitik abhängen, ob sie sich rasch und sicher vollzieht.«

In ähnlicher Richtung bewegten sich die Ausführungen des Abgeordneten Friedrich Naumann bei der ersten Beratung des Brester Friedensvertrags im Reichstag am 18. März 1918. Er führte aus:

»... Nachdem in Rußland einmal der Zustand der Zerbröckelung und Anarchie vorhanden ist, jener Zustand des Kampfes aller gegen alle, muß irgendwo eine Linie gezogen sein, an der dieser anarchistische Zustand aufhört und ein Zustand der Ordnung -- ganz gleichgültig ob sozialistischer oder bürgerlicher Ordnung usw. -- eintritt. Es ist eine unmittelbar zwingende Notwendigkeit, eine solche Grenze zu setzen... Wenn wir uns um die neue Lage der russischen Hinterlassenschaft nicht kümmern, so wird damit die Entwicklung nicht stillstehen. Wohin wir nicht kommen, dahin kommt England. Beispielsweise werden ohne unser Eingreifen die Ostseeküsten englisch oder amerikanisch besetzt. Erst wenn man sich diesen Zustand des allgemeinen Drängens der menschlichen Energie an den Platz der ausgeschalteten Energie ganz verdeutlicht hat, dann wird man ohne Rücksicht auf Parteistandpunkte, die unter uns vertreten sind, den Boden einer reellen Zustimmung gegenüber dem Frieden bekommen können, der hier geschieht. Wir verwahren uns gegen diejenigen Meinungen, als ob wir etwa bloß aus beliebiger Annexionslust alldeutscher Färbung zur Aneignung von Land übergegangen sind, nur weil es uns so gefällt und weil es der Machttradition entspricht. Nein, diese Organisationsaufgabe, die heute drüben vor uns liegt, wird als unentrinnbare Entwicklung später auch von den Russen instinktiv begriffen werden.«

Auch die Sozialdemokraten stellten sich bei aller Kritik der bei den Brester Verhandlungen angewandten Methoden und der im Brester Friedensvertrag vereinbarten Abmachungen über die Randstaaten nicht auf den Standpunkt, daß Deutschland sich an der künftigen Gestaltung der Randstaaten völlig hätte desinteressieren können.

Allerdings ist es richtig, daß die deutsche Politik schon vor der russischen Revolution und der durch diese herbeigeführten Sprengung des Russischen Reiches auf eine aktive Anteilnahme an der künftigen Gestaltung der im Laufe des Krieges von unseren Truppen besetzten westrussischen Randgebiete gerichtet war. Schon am 5. April 1916 hatte der Reichskanzler von Bethmann Hollweg im Reichstag unter Berufung auf das damals von Herrn Asquith verkündigte Prinzip der Nationalitäten die Frage gestellt, ob Herr Asquith annehmen könne, »Deutschland würde jemals freiwillig die von ihm und seinen Bundesgenossen befreiten Völker zwischen der Baltischen See und den Wolhynischen Sümpfen der Herrschaft des reaktionären Rußland wieder ausliefern, -- mögen sie nun Polen, Litauer, Balten oder Letten sein«. Und am 5. November war mit der Zweikaiserproklamation über die Errichtung eines selbständigen polnischen Staates ein positiver Eingriff in die Verhältnisse der westrussischen Randvölker geschehen. Auf dieser Grundlage konnte später, am 25. Januar 1918, Herr von Kühlmann mit einem gewissen Recht von der »Zwangsläufigkeit und Bedingtheit« der deutschen Ostpolitik »durch das, was vorher geschaffen und getan worden ist«, sprechen. Aber abgesehen von Polen, hinsichtlich dessen wir durch offizielle Akte und durch Vereinbarung mit unserem österreichisch-ungarischen Bundesgenossen festgelegt waren, hatte die deutsche Politik bis zum Beginn der russischen Revolution sich ihrer Bewegungsfreiheit nicht entäußert; das ausschlaggebende Moment war hier die Auflösung des Russischen Reiches, die uns die schon bisher von der deutschen Politik beabsichtigte Anteilnahme an der künftigen Gestaltung der Randgebiete geradezu als Notwendigkeit auferlegte. Die Frage der Randstaaten war, als wir in die Brester Verhandlungen eintraten, zu einem für uns besonders wichtigen Teil, aber immerhin zu einem Teil des weit größeren Problems geworden, wie sich die deutsche Politik zu verhalten habe zu dem Auseinanderfallen Rußlands, zu den Kräften und Strömungen, die in dem Chaos des russischen Zusammenbruchs zutage traten, zu den neuen Gebilden, die sich auf den Trümmern des alten Russischen Reiches zu formen begannen.

Die Lage war äußerst schwierig und verwickelt. Nicht nur, daß die Entwicklung der Dinge in Rußland selbst undurchsichtig und unübersehbar war, daß die Nachrichten über die tatsächlichen Vorgänge und die Urteile über die für die weitere Gestaltung bestimmenden Kräfte auseinandergingen und sich in den wichtigsten Punkten widersprachen, -- auch unsere eigenen Interessen an den russischen Fragen waren vielgestaltig und schwer auf eine einheitliche Linie zu bringen.

Das dringende Gebot, das sich aus der Fortdauer des Krieges gegen unsere westlichen Feinde ergab, war die möglichst ausgiebige militärische Entlastung im Osten und die möglichst wirksame wirtschaftliche Hilfe aus dem Osten. Eine über den Krieg hinausdenkende Politik mußte auf die künftige Sicherung unserer Ostgrenzen und gleichzeitig auf ein politisch und wirtschaftlich gutes Verhältnis zu Rußland oder den an seiner Stelle entstehenden Gebilden Bedacht nehmen; in welchem Maße, darüber gingen die Meinungen allerdings erheblich auseinander: Die Anhänger der »östlichen Orientierung«, die in einem starken, zu Deutschland in freundschaftlichen Beziehungen stehenden Rußland für die Zukunft ein notwendiges Gegengewicht gegen das Angelsachsentum erblickten, standen zu der Frage, ob wir das Auseinanderfallen des Russischen Reiches und die innere Schwächung Großrußlands begünstigen oder hemmen sollten, naturgemäß anders als diejenigen Politiker, die in dem Wiedererstehen des russischen Kolosses die größte Gefahr für Deutschland erblickten und die Solidarität der westeuropäischen Kultur gegenüber dem halbasiatischen Russentum hochhielten. Dazu kamen die völkischen Verpflichtungen, die uns die Stammesverwandtschaft der Deutschbalten auferlegte. Außerdem hatte unsere Politik in den russischen Fragen Rücksichten zu nehmen auf unsere Bundesgenossen, von denen vor allem Österreich-Ungarn, aber auch die Türkei ihre eigenen unmittelbaren Interessen an der Lösung des russischen Problems wahrnahmen. Schließlich wurden die Ostfragen überschattet von dem ganz neuen Problem des russischen Bolschewismus, der nach seinen eigenen Kundgebungen sich in seiner Auswirkung nicht auf Rußland beschränken wollte, sondern die Revolutionierung der Welt erstrebte.