Der Weltkrieg, III. Band Vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch
Part 17
Am Sonntag, 13. Januar, am Tag nach der Hoffmannschen Erklärung in Brest, besuchte mich in der Frühe vor neun Uhr unangesagt der Kronprinz, der -- ebenso wie Hindenburg und Ludendorff -- in Berlin eingetroffen war. Er wollte offen und ungeschminkt meine Meinung über Herrn von Kühlmann hören, dem von der Obersten Heeresleitung die schwersten Vorwürfe wegen seiner Verhandlungsleitung gemacht würden. Ich legte dem Kronprinzen die außerordentlichen Schwierigkeiten dar, unter denen Kühlmann zu verhandeln hatte und die meines Erachtens von der Obersten Heeresleitung nicht in vollem Umfang erkannt und gewürdigt würden. Kühlmann habe im Kampf mit einem so gerissenen, skrupellosen und zielbewußten Gegner wie Trotzki stets auch unsere Bundesgenossen und unsere eigene innere Lage im Auge zu behalten. Ich machte kein Hehl daraus, daß nach meiner Ansicht der Kardinalfehler darin liege, daß wir in diese schwierigen Verhandlungen hineingegangen seien, ohne daß vorher eine klare Verständigung zwischen unserer politischen und militärischen Leitung und zwischen uns und Österreich-Ungarn herbeigeführt worden sei. Daraus müsse man für künftige Verhandlungen lernen; ich könne aber nur auf das dringendste widerraten, jetzt Herrn von Kühlmann abzuhalftern. Das Wesentlichste sei, daß Reichskanzler und Oberste Heeresleitung sich endlich aufrichtig und vollständig über das verständigten, was sie von den Russen wollten; nötigenfalls müsse der Kaiser ein Machtwort sprechen und eine klare Parole ausgeben.
Der Kronprinz sagte mir am Schluß der zweistündigen Unterhaltung, er halte es für dringend geboten, daß ich mit Ludendorff über die Sache spräche. Als ich es ablehnte, meinerseits in einer Angelegenheit, die außerhalb meines Aufgabenkreises liege, einen Schritt bei dem General Ludendorff zu tun, antwortete er, dann werde er Ludendorff veranlassen, sich an mich zu wenden. Auf diese Weise hatte ich Gelegenheit, noch an dem gleichen Nachmittag dem General Ludendorff meine Ansichten über Sache und Personen darzulegen und so dazu beizutragen, daß damals in der kritischen Zuspitzung der Brester Verhandlungen ein Wechsel in der Leitung unserer auswärtigen Politik und in der Führung der Friedensdelegation vermieden wurde.
Der Friedensvertrag mit der Ukraine
In Brest-Litowsk wurden angesichts der Stockung, die in den Verhandlungen mit der russischen Delegation infolge der Unvereinbarkeit der beiderseitigen Formulierungen eintrat, Sonderverhandlungen mit der ukrainischen Delegation geführt.
Eine am 13. Januar stattgehabte vertrauliche Aussprache zwischen der deutschen und der ukrainischen Delegation ergab, daß die ukrainische Delegation in Anwendung des Selbstbestimmungsrechts des ukrainischen Volkes auf die Regelung zweier Fragen einen besonders großen Wert legte: auf die Einbeziehung des früher zu Kongreßpolen gehörigen und erst im Jahre 1911 von der russischen Regierung aus dem Generalgouvernement Warschau ausgesonderten Gouvernements Cholm in das Gebiet der ukrainischen Volksrepublik; ferner auf Autonomie für den ganz vorwiegend von Ukrainern (Ruthenen) bevölkerten östlichen Teil Galiziens und nördlichen Teil der Bukowina.
Hinsichtlich Ostgaliziens verlangte in jener Unterredung der ukrainische Staatssekretär Holubowitsch in erster Linie sogar eine Volksabstimmung über die Zugehörigkeit zum österreichischen oder zum ukrainischen Staat. Herr von Kühlmann behielt sich seine Stellungnahme zur Cholmer Frage vor; hinsichtlich Ostgaliziens erklärte er, jede Macht, die nicht die territoriale Integrität unserer Bundesgenossen als erste Voraussetzung jeder Verhandlung unbedingt annehme, erkläre damit, daß sie nicht den Frieden, sondern den Krieg wünsche.
Die ukrainische Delegation kam bei den weiteren Verhandlungen auf den Wunsch einer Angliederung österreichischer Gebiete nicht zurück, bestand aber auf der Angliederung des größtenteils von Ukrainern bewohnten Gouvernements Cholm und auf besonderen Sicherungen für die nationalen und politischen Rechte der ukrainischen Bevölkerung des österreichischen Staatsgebietes. Graf Czernin lehnte zwar anfangs jede Einmischung in die inneren Verhältnisse der Monarchie ab, zeigte auch Neigung, das Cholmer Gouvernement für das künftige Polen zu beanspruchen, gab aber dann in beiden Punkten nach. Ausschlaggebend war offenbar für ihm die Hoffnung, durch einen raschen Friedensschluß mit der Ukraine der schwierigen Ernährungslage Österreichs wirksam abhelfen zu können. Dieser Gesichtspunkt war für ihn so wichtig, daß er um seinetwillen die sicher zu erwartende tödliche Feindschaft der in Österreich so einflußreichen Polen in Kauf nahm.
Hinsichtlich des Gouvernements Cholm begnügte er sich mit der Kautel, daß die Grenze zwischen der Ukraine und Polen im einzelnen nach den ethnographischen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der Wünsche der Bevölkerung durch eine gemischte Kommission festgesetzt werden solle.
Hinsichtlich der ostgalizischen Frage schlug Graf Czernin eine Deklaration vor, nach der Österreich der innerhalb seiner Grenzen wohnenden ukrainischen Bevölkerung und die Ukraine den in ihren Grenzen bleibenden polnischen Minoritäten die freie nationale und kulturelle Entwicklung gewährleisteten. Er fügte hinzu, daß er sich diese Gewährleistung so denke, daß die Ukrainer Ostgaliziens eine eigene Provinz innerhalb Österreichs bilden würden.
Auf dieser Grundlage kam die Einigung zustande. Die Vereinbarung über die Gewährung der Autonomie an die österreichischen Ukrainer sollte in Rücksicht auf den zu erwartenden heftigen Widerstand der galizischen Polen einstweilen geheimgehalten werden; sie wurde deshalb auch nicht in den öffentlichen Friedensvertrag aufgenommen. Außerdem wurde dieses Zugeständnis an einige wichtige Bedingungen gebunden, vor allem an das Zustandekommen des Friedensvertrages innerhalb einer kurzbemessenen Frist und an die Lieferung von mindestens einer Million Tonnen Getreide durch die Ukraine bis zum 1. August 1918. Das Wort »Brotfriede«, das Graf Czernin später für den Frieden mit der Ukraine prägte, war bezeichnend; denn soweit Österreich in Betracht kam, ging dieser Friede in der Tat nach Brot.
Im übrigen war für den Friedensvertrag mit der Ukraine, namentlich für seinen wirtschaftlichen und seinen rechtlichen Teil, in den Kommissionsverhandlungen über den russischen Friedensvertrag bereits wertvolle technische Vorarbeit geleistet worden. Da außerdem auf beiden Seiten der gute Wille vorhanden war, rasch zu einem Abschluß zu kommen, wurde in der kurzen Zeit bis zum 20. Januar so weit Übereinstimmung über die Grundlagen des abzuschließenden Friedens erzielt, daß die Delegationen zur letzten Besprechung mit ihren Regierungen nach Hause reisen konnten.
Als Ende Januar die Chefs der Delegationen nach Brest zurückgekehrt waren und die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden, bot Trotzki alles auf, um das Zustandekommen des Friedens mit der Ukraine zu verhindern. Er führte zwei Vertreter der ukrainischen Arbeiter-, Bauern- und Soldatendeputierten, die sich inzwischen in Charkow als Gegenregierung gegen die Zentralrada in Kiew konstituiert hatten, als Mitglieder der russischen Delegation ein und erklärte, nachdem der größte Teil der Kiewer Garnison zur ukrainischen Sowjetregierung übergegangen sei, werde die Kiewer Rada, mit deren Delegierten die Vertreter des Vierbundes bisher verhandelt hatten, überhaupt nur noch wenige Tage existieren. Jedenfalls könnten nur solche mit der Ukraine getroffenen Abmachungen anerkannt werden, die durch die Regierung der föderativen russischen Republik ihre formelle Bestätigung erhielten.
Demgegenüber erklärte die ukrainische Delegation, daß die ukrainische Volksrepublik sich ursprünglich bemüht habe, eine Föderation der verschiedenen auf dem Gebiet des früheren russischen Kaiserreiches entstandenen Republiken zu schaffen, daß aber, nachdem diese Versuche gescheitert seien, die ukrainische Zentralrada die ukrainische Volksrepublik am 24. Januar zu einem ganz selbständigen und von niemand abhängigen Staat proklamiert habe. Die Differenzen mit den ukrainischen Bolschewisten seien eine innere Angelegenheit der ukrainischen Volksrepublik, die auf deren völkerrechtliche Stellung keinen Einfluß haben könne. Die Unruhen in der Ukraine seien von der Petersburger bolschewistischen Regierung mit Hilfe nichtukrainischer Soldaten, die in einzelnen Städten Soldatenräte gebildet hätten, hervorgerufen worden. Die Wahlen zur russischen Konstituierenden Nationalversammlung hätten in der Ukraine eine Mehrheit von mehr als drei Vierteln zugunsten der ukrainischen Zentralrada ergeben, und eine Minderheit von nur zehn Prozent für die Bolschewisten.
Graf Czernin erklärte im Namen der Delegationen der vier verbündeten Mächte, daß für diese kein Anlaß vorliege, die am 12. Januar ausgesprochene Anerkennung der ukrainischen Delegation als einer selbständigen Delegation und als einer bevollmächtigten Vertretung der ukrainischen Volksrepublik zurückzunehmen oder einzuschränken; die Regierungen des Vierbundes sähen sich vielmehr weiter veranlaßt, die ukrainische Volksrepublik schon jetzt als unabhängigen, freien, souveränen Staat anzuerkennen, der in der Lage sei, selbständig internationale Abmachungen zu treffen.
Am 9. Februar morgens zwei Uhr wurde der Friedensvertrag zwischen den Regierungen des Vierbundes und der ukrainischen Volksrepublik unterzeichnet. Es war der erste Friedensschluß im Weltkrieg. Er betraf den wirtschaftlich wichtigsten Teil des Russischen Reiches; denn die Ukraine hatte in Friedenszeiten von der Getreideausfuhr Rußlands 40 vom Hundert, von seiner Zuckerausfuhr sogar 80 vom Hundert aufgebracht, und von der russischen Kohlenförderung und Eisengewinnung entfielen etwa zwei Drittel auf die ukrainischen Gruben und Werke.
Die letzte Phase der Brester Friedensverhandlungen
An dem gleichen Tag, in dessen ersten Morgenstunden der ukrainische Friedensvertrag unterzeichnet worden war, erklärte Herr Trotzki: Vom russischen Standpunkt sei die Anwendung, die von der Gegenseite dem Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker gegeben werde, gleichbedeutend mit der Ablehnung dieses Grundsatzes. Außerdem sei eine neue Schwierigkeit entstanden durch die Stellungnahme des Vierbundes gegenüber der Ukraine. Er protestierte gegen den Abschluß des ukrainischen Friedensvertrages und bemerkte, die Handlungsweise des Vierbundes müsse Zweifel hervorrufen, ob die Mittelmächte zu einer Verständigung mit der Regierung des föderativen Rußland gelangen wollten.
Noch einmal versuchte Graf Czernin durch einen Kompromißvorschlag die Fortsetzung der Verhandlungen zu retten. Aber auch die neue Formulierung, die Herr von Kühlmann im Einverständnis mit dem Grafen Czernin den russischen Delegierten vorschlug, fand nur Ablehnung.
Schließlich führte Herr Trotzki in der Sitzung vom 10. Februar aus, daß nach Ansicht seiner Delegation jetzt die Entscheidungsstunde gekommen sei. Rußland wolle keinen Teil mehr am Krieg haben; deshalb führe Rußland sein Heer und Volk aus dem Kriege heraus. Unter Verzicht auf die Unterzeichnung eines Friedensvertrages erkläre Rußland den Kriegszustand mit Deutschland, Österreich-Ungarn, der Türkei und Bulgarien für beendigt und erteile gleichzeitig den Befehl zur völligen Demobilisation der russischen Streitkräfte an allen Fronten. Für die aus dieser Lage sich ergebenden weiteren Besprechungen zwischen den Mächten des Vierbundes und Rußland über die Gestaltung der wechselseitigen diplomatischen, konsularischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen verwies Herr Trotzki auf den Weg unmittelbaren Verkehrs zwischen den beteiligten Regierungen und auf die bereits in Petersburg befindlichen Kommissionen des Vierbundes.
Herr von Kühlmann hatte die Geistesgegenwart, sofort die durch diese überraschende Erklärung geschaffene Situation zu präzisieren. Er stellte fest, daß der Vierbund mit der russischen Regierung im Kriege stehe, daß die Kriegshandlungen zwar durch den Waffenstillstand eingestellt seien, bei Wegfall dieses Vertrages aber wieder aufleben würden. Der Waffenstillstandsvertrag bezeichne als seinen Zweck den Abschluß des Friedens. Komme dieser Zweck des Waffenstillstandsvertrages in Wegfall, so würden die Kriegshandlungen nach Ablauf der vorgesehenen Frist wieder aufleben. Die Tatsache, daß die eine von den beiden Parteien demobilisiere, würde hieran weder tatsächlich noch rechtlich etwas ändern. Im Anschluß an diese Feststellung schlug er für den nächsten Tag eine Vollsitzung vor, in der die Stellungnahme der Verbündeten zu den neuesten Mitteilungen der russischen Delegation bekanntgegeben werden sollte.
Herr Trotzki erwiderte, die russische Delegation habe jetzt alle ihre Vollmachten erschöpft und halte es für notwendig, nach Petersburg zurückzukehren. Die Mitteilungen, welche die Delegationen des Vierbundes machen würden, werde die Regierung der föderativen russischen Republik beraten und darauf die Antwort erteilen.
Bei der auf diese Sitzung folgenden Aussprache zwischen den diplomatischen und militärischen Unterhändlern Deutschlands und Österreich-Ungarns stellte sich Graf Czernin auf den Standpunkt, daß der durch die Erklärung Trotzkis geschaffene Zustand, der den Frieden »via facti« herbeiführe, akzeptiert werden müsse. Er behauptete später, daß auch Herr von Kühlmann, trotz seines vorsichtigen Vorbehaltes in der Sitzung selbst, sich dieser Auffassung angeschlossen habe, und daß einzig und allein der General Hoffmann eine abweichende Haltung eingenommen und die Kündigung des Waffenstillstandes, den Vormarsch nach Petersburg und die militärische Unterstützung der Ukraine gefordert habe.
In der Tat vertrat Herr von Kühlmann, der alsbald nach Deutschland zurückkehrte, gegenüber den Forderungen der Obersten Heeresleitung einen Standpunkt, der sich demjenigen des Grafen Czernin näherte. Demgegenüber verlangte das Große Hauptquartier, daß Trotzkis Erklärung als Kündigung des Waffenstillstandes behandelt und sofort nach Ablauf der siebentägigen Frist mit dem Vormarsch der deutschen Heere in Estland und Livland und dem Einmarsch in die von den Sowjettruppen auf das äußerste bedrängte Ukraine beantwortet werden müsse. Die offiziöse »Norddeutsche Allgemeine Zeitung« dagegen veröffentlichte eine Zuschrift eines Staatsrechtslehrers, in der ausgeführt wurde, die Erklärung Trotzkis habe hinsichtlich des Waffenstillstandes zur Folge, daß die Feindseligkeiten erst wieder aufgenommen werden könnten, wenn der Waffenstillstand unter Einhaltung der vertragsmäßigen Fristen ausdrücklich gekündigt worden sei.
Die Entscheidung wurde in einer Beratung herbeigeführt, die am 13. Februar unter Vorsitz des Kaisers im Großen Hauptquartier zu Homburg stattfand. Sie fiel zugunsten der Auffassung und des Programms der Obersten Heeresleitung, nachdem auch der Reichskanzler Graf Hertling sich schließlich auf deren Standpunkt gestellt hatte. Herr von Kühlmann, der ursprünglich die Kabinettsfrage gestellt hatte, entschloß sich auf Drängen des Reichskanzlers zum Bleiben.
Am 16. Februar veröffentlichte das Wolffsche Bureau eine offiziöse Note, die besagte: Durch die einseitige Erklärung Trotzkis sei selbstverständlich der Kriegszustand nicht beseitigt; vielmehr habe die Weigerung Trotzkis, einen Friedensvertrag zu unterzeichnen, die Herstellung des Friedens unmöglich gemacht. Gerade zur Herbeiführung des Friedens aber sei der Waffenstillstandsvertrag, wie seine Einleitung ausdrücklich hervorhebe, abgeschlossen worden. Der Verzicht auf den Frieden sei deshalb der Kündigung des Waffenstillstandes gleichzuachten; die Kündigung sei als am 10. Februar erfolgt anzusehen. Die deutsche Regierung müsse sich deshalb nach Ablauf der vertraglich vorgesehenen siebentägigen Frist freie Hand nach jeder Richtung vorbehalten.
Am gleichen Tag überreichte die ukrainische Delegation in Brest-Litowsk der deutschen Regierung eine Botschaft an das deutsche Volk, in der sie die Hilfe des deutschen Heeres gegen die russischen Bolschewisten erbat, die in die Ukraine eingerückt waren.
Ebenfalls an demselben Tag verließen die Kommissionen der verbündeten Regierungen, die nach Abschluß des Waffenstillstandes im Dezember 1917 zur Regelung des Austausches der Zivilgefangenen und dienstuntauglichen Kriegsgefangenen sowie zur Wiederherstellung des wirtschaftlichen Verkehrs nach Petersburg entsandt worden waren, die russische Hauptstadt. Bezeichnend war, daß ein Wiener Communiqué diesen Schritt mit der »durch die Anarchie bedingten Unsicherheit« begründete und hinzufügte: »Sobald die Sicherheitsverhältnisse in Petersburg es gestatten, wird sich die Kommission wieder dorthin zurückbegeben.«
Am 17. Februar begannen die deutschen Truppen im Baltikum und in Wolhynien ihren Vormarsch. In wenigen Tagen war ganz Livland, fast ganz Estland und ein großer Teil Wolhyniens besetzt.
Am 20. Februar ließ die russische Regierung einen Funkspruch ergehen, lautend: »Der Rat der Volkskommissare sieht sich veranlaßt, in Anbetracht der geschaffenen Lage sein Einverständnis zu erklären, den Frieden unter den Bedingungen zu unterzeichnen, die von den Delegierten des Vierbundes in Brest-Litowsk gestellt wurden.«
Nun schwenkte auch Graf Czernin ein und ließ erklären: Die neue Wendung sei ausschließlich dem ohne Zögern erfolgten militärischen Vorgehen gegen die großrussische Republik zu danken; es sei selbstverständlich, daß diese Aktion auf dem Einvernehmen der beiden Mittelmächte beruhe; wenn bisher nur das Vorgehen deutscher Kräfte gemeldet werde, so ergebe sich das aus der Tatsache, daß das Schwergewicht der österreichisch-ungarischen Streitkräfte an dem südlichen Teil der Ostfront liege. -- Diese Begründung war natürlich nur ein durchsichtiger Vorwand; denn für die österreichisch-ungarischen Truppen hatte durchaus die Möglichkeit bestanden, sich an dem Einmarsch in die Ukraine zu beteiligen.
Die deutsche Regierung beantwortete den russischen Funkspruch mit einem achtundvierzigstündigen Ultimatum, das die in Brest-Litowsk gestellten Bedingungen ergänzte und in einigen wesentlichen Punkten verschärfte. Insbesondere wurde neu verlangt, daß die aus der russischen Territorialhoheit ausscheidenden Gebiete in der Gegend von Dünaburg bis zur Ostgrenze Kurlands erweitert würden; ferner daß Livland und Estland von den russischen Truppen geräumt und von deutscher Polizeimacht besetzt werden sollten, bis Landeseinrichtungen die Sicherheit gewährleisteten und die staatliche Ordnung hergestellt sei. Außerdem hatte sich Rußland zu verpflichten, sofort Frieden mit der ukrainischen Volksrepublik zu schließen und sofort seine Truppen sowohl aus der Ukraine wie aus Finnland zurückzuziehen.
Dieses Ultimatum wurde am 24. Februar von dem Vollzugsrat der großrussischen Sowjets mit 126 gegen 85 Stimmen bei 26 Stimmenthaltungen angenommen. Dagegen stimmten insbesondere die »linken Sozialrevolutionäre«.
Am 2. März trafen die Delegationen Rußlands und der Vierbundmächte in Brest-Litowsk wieder zusammen.
Bereits am folgenden Tag unterzeichneten die russischen Bevollmächtigten die ihnen vorgelegten Verträge unter ausdrücklichem Verzicht auf eine Durchberatung und auf Abänderungsanträge. Einen förmlichen Protest erhoben sie gegen einen von der türkischen Delegation mit Unterstützung der übrigen Vierbunddelegationen erst bei dieser neuen Zusammenkunft verlangten Zusatz, nach dem die kaukasischen Bezirke Erdehan, Kars und Batum ohne Verzug von den russischen Truppen geräumt werden sollten und Rußland sich zu verpflichten hatte, sich in die Neuordnung der staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Verhältnisse dieser Bezirke nicht einzumischen, sondern es der Bevölkerung dieser Bezirke zu überlassen, die Neuordnung im Einvernehmen mit den Nachbarstaaten, namentlich der Türkei, durchzuführen. Aber die russische Delegation ließ es bei dem Protest bewenden und unterzeichnete auch diese Bestimmung. Der Führer der russischen Delegation, Herr Sokolnikow, erklärte: Rußland weiche der Gewalt, der Friede sei kein Verständigungsfriede. Die Randvölker würden unter dem Vorwand des Selbstbestimmungsrechts dem Einfluß des Gegners unterstellt, um die dort herrschenden Klassen gegen die Revolution zu schützen und die Kräfte der Gegenrevolution zu stärken. Auch in Finnland und der Ukraine schütze der Vierbund die revolutionsfeindlichen Bestrebungen. Rußland, durch den Bruch des Waffenstillstandes vergewaltigt, unterzeichne den Friedensvertrag ohne Verhandlung, nachdem es vergeblich an die deutschen Arbeiter appelliert habe.
Der letzte Satz bestätigte erneut die Taktik Trotzkis und seiner Genossen in der russischen Regierung. Die bolschewistischen Machthaber brauchten den Frieden; denn durch das Friedensbedürfnis des völlig zerrütteten und erschöpften russischen Volkes waren sie zur Macht gekommen, und nur durch die -- wenigstens scheinbare -- Erfüllung des Friedensbedürfnisses konnten sie sich an der Macht halten. Das russische Heer lief ihnen unter den Händen auseinander. Es demobilisierte von selbst, längst ehe Trotzki am 10. Februar die Demobilisation ankündigte. Aber die Lenin und Trotzki hofften die Friedensverhandlungen so führen zu können, daß ihnen in den deutschen Mannschaften und Arbeitermassen eine Hilfstruppe erwüchse und daß die von ihnen erstrebte Weltrevolution Deutschland erfasse. Später, Anfang Juli 1918, hat Lenin auf dem Sowjetkongreß in Moskau gesagt: »Zwischen dem Sieg der Oktoberrevolution und der internationalen sozialistischen Revolution ist ein weiter Weg. Die Ausbrüche müssen in anderen Ländern beginnen. Wir haben während der Verhandlungen von Brest alles Mögliche getan, um diese Ausbrüche zu beschleunigen.«
Die Bolschewisten sind in ihrer Hoffnung durch gewisse Vorgänge in Deutschland und Österreich-Ungarn zweifellos bestärkt worden. Die »Sozialistische Korrespondenz« berichtete Anfang Januar 1918, es sei ihr aus Stockholm aus einer vollkommen unanfechtbaren Quelle die Mitteilung zugegangen, daß die Bolschewiki in den Tagen vor Weihnachten von Führern der deutschen Unabhängigen Sozialdemokratie die dringende Mahnung erhalten hätten, die Friedensverhandlungen zu verschleppen, da die Entwicklung in Deutschland sich in ihrem, d. h. im revolutionären Sinn vollziehe; der Abschluß eines Separatfriedens zwischen Deutschland und Rußland wäre verwerflich, weil er diese Entwicklung in Deutschland beeinträchtigen und die herrschenden Schichten stärken würde. -- Eine Bestätigung solcher Aussichten mochten die Bolschewistenführer vor allem in der Streikbewegung erblicken, die in der letzten Januarwoche zuerst in Wien und den österreichischen Industriegebieten zum Ausbruch kam und alsbald auf Berlin übersprang. Der Streik in Berlin entstand gegen den Willen der Gewerkschaften und der alten Sozialdemokratie; aber die Sozialdemokraten traten in die Streikleitung ein, um die Führung zu gewinnen und den Streik »in geordnete Bahnen zu leiten«. Die Streikenden erhoben nicht nur wirtschaftliche, sondern auch weitgehende politische Forderungen. Die Reichsleitung, vertreten durch den Staatssekretär des Innern Wallraf, erklärte sich bereit, über die politischen Forderungen der Streikenden zwar mit den sozialdemokratischen Abgeordneten, nicht aber mit der »Streikleitung« oder dem »Arbeiterrat« zu verhandeln, und hielt diesen Standpunkt auch aufrecht. Der verschärfte Belagerungszustand wurde verfügt, ein Verbot von Versammlungen, auch von solchen der Streikleitung und des Arbeiterrats, wurde erlassen. Eine Anzahl von Agitatoren wurde verhaftet, darunter auch der Reichstagsabgeordnete Dittmann. Die Provinz verhielt sich in der Hauptsache ablehnend. Am 4. Februar war der Streik im wesentlichen zu Ende.
Auch in Österreich, wo auf Grund der Nahrungsmittelkrisis die Streikbewegung einen größeren Umfang und einen bedenklicheren Charakter annahm, gelang es, ihrer Herr zu werden.