Der Weltkrieg, III. Band Vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch
Part 16
Auch Graf Czernin hatte sein Programm für die Verhandlungen mitgebracht. Es kam demjenigen der russischen Delegation sehr nahe, insbesondere auch in der Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Bewohner Polens, Litauens und des Baltikums und in der Frage der Räumung der besetzten Gebiete. Jetzt war also die Zwangslage da, in der die Vertreter des Deutschen Reiches und Österreich-Ungarns in der allerkürzesten Frist angesichts des Verhandlungsgegners die bisher versäumte Einigung wenigstens insoweit nachholen mußten, daß eine einheitliche Antwort auf die russischen Vorschläge formuliert werden konnte.
Graf Czernin selbst hat in seiner Rede vom 11. Dezember 1918 über diese Lage wie folgt berichtet:
»Bei Besprechung dieses (des österreichisch-ungarischen) Entwurfs mit den deutschen Unterhändlern ergaben sich besonders in zwei Punkten große Schwierigkeiten. Die eine betraf die Räumungsfrage. Die deutsche Heeresleitung erklärte kategorisch, daß sie einer Räumung der besetzten Gebiete vor Abschluß des allgemeinen Friedens unter keinen Umständen zustimmen könne. Der zweite Gegensatz tauchte in der Behandlung der besetzten Gebiete auf. Deutschland bestand nämlich darauf, es solle im Friedensvertrag mit Rußland bloß festgestellt werden, daß Rußland den Völkerschaften auf seinen Gebieten das Selbstbestimmungsrecht gewährt habe, und daß diese Nationen von diesem Rechte bereits Gebrauch gemacht hätten. Den in unserem Entwurf eingenommenen klaren Standpunkt vermochten wir nicht durchzusetzen, obwohl dieser auch von den anderen Verbündeten geteilt wurde. Immerhin kam bei Redigierung der dann am 25. Dezember 1917 auf die russischen Friedensvorschläge erteilten Antwort unter unserem beharrlichen Drängen eine Kompromißlösung zustande, die wenigstens vorerst den ablehnenden deutschen Standpunkt in diesen beiden Fragen nicht zum Durchbruch kommen ließ. In der Frage der Räumung der besetzten Gebiete wurde deutscherseits das Zugeständnis gemacht, daß über die Zurückziehung einzelner Truppenteile eventuell schon vor dem allgemeinen Frieden Vereinbarungen getroffen werden könnten. In der Annexionsfrage konnte eine befriedigende Formulierung dadurch erzielt werden, daß sie auf den Fall des allgemeinen Friedens abgestellt wurde. Wäre damals die Entente zu einem allgemeinen Frieden bereit gewesen, so wäre das Prinzip 'keine Annexionen' vollkommen durchgedrungen.«
Am 25. Dezember 1917 verlas Graf Czernin in der Besprechung mit den russischen Bevollmächtigten namens des Vierbundes die also zustandegekommene Kompromißerklärung. Sie stellte voran die Bereitwilligkeit der Mächte des Vierbundes, unverzüglich einen allgemeinen Frieden ohne gewaltsame Gebietserwerbungen und ohne Kriegsentschädigungen zu unterschreiben; es müsse aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß sich sämtliche jetzt am Kriege beteiligten Mächte innerhalb einer angemessenen Frist ausnahmslos ohne jeden Rückhalt zur genauesten Beachtung der alle Völker in gleicher Weise bindenden Bedingungen verpflichten müßten, wenn die Voraussetzungen der russischen Delegation erfüllt sein sollten.
Im einzelnen erklärte Graf Czernin zu den sechs Punkten des russischen Vorschlags:
1. Gewaltsame Aneignung von Gebieten, die während des Krieges besetzt worden sind, liege nicht in der Absicht der verbündeten Regierungen. Über die Truppen in den zurzeit besetzten Gebieten werde im Friedensvertrage Bestimmung getroffen werden, soweit nicht über die Zurückziehung an einigen Stellen vorher Einigkeit erzielt wird.
2. Es liege nicht in der Absicht der Verbündeten, eines der Völker, die in diesem Kriege ihre politische Selbständigkeit verloren haben, dieser Selbständigkeit zu berauben.
3. Die staatliche Zugehörigkeit nationaler Gruppen, die keine staatliche Selbständigkeit besitzen, könne nicht zwischenstaatlich geregelt werden, sondern sei von jedem Staat mit seinen Völkern selbständig auf verfassungsmäßigem Wege zu lösen.
4. Der Schutz des Rechtes der nationalen Minderheiten bilde einen wesentlichen Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts der Völker.
5. Die verbündeten Mächte hätten mehrfach die Möglichkeit eines wechselseitigen Verzichtes auf Ersatz sowohl von Kriegskosten als auch von Kriegsschäden betont. Hiernach würden von jeder kriegführenden Macht nur die Aufwendungen für ihre in Kriegsgefangenschaft geratenen Angehörigen sowie die im eigenen Gebiet durch völkerrechtswidrige Gewaltakte den Zivilangehörigen des Gegners zugefügten Schäden zu ersetzen sein.
6. Die Rückgabe der während des Krieges besetzten Kolonialgebiete sei ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Forderungen. Dagegen sei die Anwendung des Selbstbestimmungsrechts der Bewohner auf die Kolonien in den von der russischen Delegation vorgeschlagenen Formen zurzeit nicht durchführbar.
Außerdem erklärte Graf Czernin die uneingeschränkte Zustimmung der Vierbundmächte zu den von der russischen Delegation vorgeschlagenen Grundsätzen der Ausschließung jedweder wirtschaftlichen Vergewaltigung.
In Erwiderung auf diese Erklärung machte der Führer der russischen Delegation zwar einige Vorbehalte, erklärte jedoch zum Schluß, daß die in der Antwort der Vierbundmächte enthaltene offene Ablehnung aller aggressiven Absichten die Möglichkeit biete, sofort zu Verhandlungen über einen allgemeinen Frieden unter allen kriegführenden Staaten zu schreiten. Mit Rücksicht hierauf schlage er vor, eine zehntägige Unterbrechung der Verhandlungen eintreten zu lassen, um den übrigen kriegführenden Völkern die Möglichkeit zu geben, sich auf der jetzt gewonnenen Grundlage den Verhandlungen anzuschließen. Nach Ablauf dieser Frist müßten die Verhandlungen unter allen Umständen fortgesetzt werden. Auf den Vorschlag des Grafen Czernin und des Herrn von Kühlmann erklärte er sich jedoch bereit, sogleich in die Besprechung der Einzelfragen einzutreten, die auch im Falle eines allgemeinen Friedens zwischen Rußland und den vier Verbündeten zu regeln wären.
Durch die von dem Grafen Czernin abgegebene Erklärung waren, soweit das Selbstbestimmungsrecht der Nationalitäten der besetzten Gebiete in Frage kam, die Meinungsverschiedenheiten nicht beseitigt, sondern nur verdeckt. Die künstlich aufgerichtete Kulisse mußte spätestens fallen, wenn -- wie vorauszusehen war -- aus den allgemeinen Friedensverhandlungen nichts wurde. Sie fiel aber schon vorher, und zwar auf Grund des Eingreifens der Obersten Heeresleitung. Diese fand die von dem Grafen Czernin abgegebene Erklärung nicht im Einklang mit den im Großen Hauptquartier mit dem Reichskanzler und Herrn von Kühlmann getroffenen Absprachen und übersah wohl auch nicht ganz die taktische Verhandlungslage. Sie remonstrierte scharf.
»Der Leiter der deutschen Friedensdelegation,« so berichtet Graf Czernin, »geriet in Gefahr, gestürzt zu werden, in welchem Falle wahrscheinlich ein Exponent der schärfsten militärischen Auffassung die Leitung der deutschen auswärtigen Politik in die Hand bekommen hätte. Da dies aber auf den weiteren Gang der Friedensverhandlungen nur eine ungünstige Wirkung ausüben konnte, mußte unsererseits alles aufgeboten werden, Herrn von Kühlmann zu halten. Zu diesem Zweck wurde ihm zur Weitergabe nach Berlin mitgeteilt, daß, wenn Deutschland bei seiner scharfen Politik beharren werde, Österreich-Ungarn sich veranlaßt sehen würde, mit Rußland einen Separatfrieden abzuschließen. Diese Erklärung ist in Berlin nicht ohne Eindruck geblieben und hat wesentlich dazu beigetragen, daß Kühlmann sich damals behaupten konnte.«
Die Wirkung des Eingreifens der Obersten Heeresleitung war, daß bei der Beratung über die mit Rußland zu regelnden Einzelfragen Herr von Kühlmann im Einverständnis mit dem Grafen Czernin am 27. Dezember 1917 einen Vorschlag für die Artikel 1 und 2 des mit Rußland abzuschließenden Friedensvertrages machte, der im wesentlichen besagte:
1. Rußland und Deutschland erklären die Beendigung des Kriegszustandes. Deutschland würde bereit sein, sobald der Frieden mit Rußland geschlossen und die Demobilisierung der russischen Streitkräfte durchgeführt ist, die besetzten russischen Gebiete zu räumen, soweit sich nicht aus 2 ein anderes ergibt.
2. Nachdem die russische Regierung für alle im Verband des Russischen Reiches lebenden Völker ein bis zur völligen Absonderung gehendes Selbstbestimmungsrecht proklamiert hat, nimmt sie Kenntnis von den Beschlüssen, worin der Volkswille ausgedrückt ist, für Polen, sowie für Litauen, Kurland, Teile von Estland und Livland die volle staatliche Selbständigkeit in Anspruch zu nehmen und aus dem russischen Reichsverbande auszuscheiden. Da in diesen Gebieten die Räumung nicht gemäß den Bestimmungen unter 1 vorgenommen werden kann, so werden Zeitpunkt und Modalitäten der nach russischer Auffassung nötigen Bekräftigung der schon vorliegenden Lostrennungserklärungen durch ein Volksvotum auf breiter Grundlage, bei dem irgendein militärischer Druck in jeder Weise auszuschalten ist, der Beratung und Festsetzung durch eine besondere Kommission vorbehalten.
Demgegenüber hielt die russische Regierung an ihrem Standpunkt fest, daß als Ausdruck des Volkswillens nur das Ergebnis einer gänzlich freien, in Abwesenheit jeglicher fremden Truppen erfolgenden Volksabstimmung angesehen werden könne; sie erklärte sich jedoch damit einverstanden, daß zur Prüfung der technischen Bedingungen für die Verwirklichung eines derartigen Referendums sowie zur Festsetzung bestimmter Räumungsfristen eine Spezialkommission eingesetzt werde.
Sodann wurde entsprechend dem russischen Vorschlage die Vertagung bis zum 4. Januar ausgesprochen, um Rußlands Verbündeten die Möglichkeit des Beitritts zu den Verhandlungen zu geben.
Die sachliche Meinungsverschiedenheit zwischen dem deutschen und dem russischen Standpunkt in der Frage der Räumung des besetzten Gebietes und der Selbstbestimmung der Nationalitäten, die durch die vom Grafen Czernin am 25. Dezember vorgetragene allgemeine Formulierung verdeckt worden war, hatte nunmehr durch den Kühlmannschen Vorschlag vom 27. Dezember eine scharfe Beleuchtung erfahren. Immerhin war die Verhandlung bis zu dem am 28. Dezember gefaßten Vertagungsbeschluß in guten Formen geführt worden.
In Petersburg dagegen schlug man sofort eine andere Tonart an. Durch die offiziöse Petersburger Telegraphenagentur wurde über die Sitzung vom 28. Dezember ein Bericht verbreitet, der dem Vorsitzenden der russischen Delegation im Wege freier Erfindung die schärfsten Worte der Kritik und des Protestes gegen die Kühlmannsche Formulierung in den Mund legte, in der Absicht, die deutsche Vertretung eines illoyalen und unanständigen Vorgehens zu beschuldigen. Außerdem ließ die Petersburger Regierung eine wahre Flut von Funksprüchen und Aufrufen los, die gröbliche Beschimpfungen der deutschen Heerführer und Heereseinrichtungen sowie Aufforderungen revolutionären Charakters an die deutschen Truppen und Arbeitermassen enthielten.
Der schon bei Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen durch das Verhalten der russischen Delegation und, mehr noch, der russischen Regierung entstandene Verdacht, daß es den führenden Männern des bolschewistischen Rußland in erster Linie auf die Propaganda für die Revolutionierung der breiten Massen und der Armeen der anderen kriegführenden Länder ankomme, wurde jetzt zur unabweisbaren Gewißheit. Wenn irgend etwas diese Gewißheit weiter verstärken konnte, so war es der am 2. Januar 1918, zwei Tage vor dem für den Wiederbeginn der Verhandlungen in Brest-Litowsk vereinbarten Termin, an die Regierungen der Vierbundmächte gefunkte Vorschlag, die Friedensverhandlungen nach Stockholm zu verlegen, zumal da dieser Vorschlag von der summarischen Feststellung begleitet war, daß die russische Regierung den vom Grafen Czernin am 25. Dezember 1917 gemachten Vorschlag -- also nicht etwa erst die Kühlmannsche Formulierung vom 27. Dezember -- als dem Grundsatz der freien Selbstbestimmung der Völker widersprechend ansehe.
Graf Hertling teilte daraufhin in dem am 4. Januar 1918 zusammengetretenen Hauptausschuß des Reichstags mit, er habe Herrn von Kühlmann ermächtigt, die Verlegung der Friedensverhandlungen nach Stockholm abzulehnen; abgesehen davon, daß wir nicht in der Lage seien, uns von den Russen den Ort der Verhandlungen vorschreiben zu lassen, sprächen gegen Stockholm technische Schwierigkeiten der telegraphischen Verbindung mit den Hauptstädten der beteiligten Staaten sowie die Gefahr von Machenschaften der Entente. Graf Hertling konnte seiner Mitteilung hinzufügen, daß inzwischen bevollmächtigte Vertreter der Ukraine, die sich am 19. Dezember 1917 zur selbständigen Volksrepublik erklärt hatte, in Brest-Litowsk eingetroffen seien, und daß wir ganz ruhig mit den Vertretern der Ukraine weiterverhandeln würden.
Die feste Haltung Deutschlands und seiner Verbündeten hatte zur Folge, daß bereits am 5. Januar die Petersburger Regierung mitteilte, daß angesichts des Eintreffens der Delegationen des Vierbundes am alten Verhandlungsort auch die russische Delegation, dieses Mal unter der Führung des Volkskommissars für die auswärtigen Angelegenheiten, des Herrn Trotzki selbst, nach Brest-Litowsk kommen werde in der Überzeugung, daß man sich dort über die Verlegung der Verhandlungen auf neutralen Boden unschwer einigen werde.
Die zweite Phase der Brester Friedensverhandlungen
In Erwartung der Ankunft Trotzkis und seiner Delegation wurden in Brest-Litowsk zunächst mit den Vertretern der ukrainischen Volksrepublik die Verhandlungen begonnen.
Bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der russischen Delegation am 9. Januar erklärte Trotzki zunächst, angesichts der grundsätzlichen Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts jeder Nation bis zur völligen Lostrennung kein Hindernis für die Teilnahme der ukrainischen Delegation an den Friedensverhandlungen zu sehen. Die Frage, ob die ukrainische Delegation eine Unterabteilung der russischen Delegation darstelle oder ob sie in diplomatischer Beziehung als Vertretung eines selbständigen Staates zu behandeln sei, erklärte Herr Trotzki als erledigt, da die ukrainische Delegation als eine selbständige Vertretung erschienen sei, da diese Vertretung von der russischen Delegation anerkannt und von keiner Seite ein anderer Vorschlag gemacht worden sei.
Am 12. Januar erklärte Graf Czernin namens der Vierbundmächte: »Wir erkennen die ukrainische Delegation als selbständige Delegation und als bevollmächtigte Vertretung der selbständigen ukrainischen Volksrepublik an. Die formelle Anerkennung der ukrainischen Volksrepublik als selbständiger Staat durch die vier verbündeten Mächte bleibt dem Friedensvertrag vorbehalten.«
Herr Trotzki erklärte in der Sitzung vom 10. Januar ferner, daß Rußland die Friedensverhandlungen weiterführen werde, unabhängig davon, ob die Entente sich anschließe oder nicht. Er nahm Akt von einer Erklärung Kühlmanns, daß mit dem Nichtbeitritt der Entente die Erklärung des Grafen Czernin vom 25. Dezember 1917 hinfällig sei, und stellte dem das unbedingte Festhalten der russischen Delegation an den von ihr dargelegten Grundlagen eines »demokratischen Friedens« entgegen. Auf die Verlegung der Verhandlungen nach einem neutralen Platz verzichtete er, »um den Mächten des Vierbundes den Vorwand eines Abbruchs der Verhandlungen aus technischen Gründen zu entziehen«.
In den folgenden Tagen entwickelte sich in der für die politischen territorialen Fragen gebildeten Kommission, an deren Sitzungen die Vorsitzenden der einzelnen Delegationen persönlich teilnahmen, ein hartnäckiger Zweikampf Kühlmann-Trotzki um die Fragen der Räumung und des Selbstbestimmungsrechts der besetzten Gebiete.
Die Diskussion wurde von Herrn Trotzki in einer unverkennbar für die Außenwelt bestimmten aufreizend-agitatorischen Weise, dabei dialektisch sehr gewandt und in vollendeter Rabulistik geführt. Die innere Unaufrichtigkeit seines Eintretens für die reine und unverfälschte, vor jeder Beeinflussung und jedem Druck zu behütende, nur in freier und allgemeiner Volksabstimmung zu verwirklichende Selbstbestimmung der Nationalitäten der besetzten Gebiete wurde in das hellste Licht gesetzt durch das Verhalten des bolschewistischen Rußland gegenüber den dem Bolschewismus abgeneigten eigenen Landes- und Bevölkerungsteilen. Während Herr Trotzki in Brest-Litowsk den in freier Abstimmung sich bekundenden Volkswillen als die höchste Norm im Völkerleben proklamierte, jagte seine Regierung in Petersburg die aus freien Volkswahlen hervorgegangene verfassunggebende Nationalversammlung mit bewaffneter Hand am Tage nach ihrem Zusammentritt auseinander (20. Januar 1918). Abgesehen von dem unerhörten Terror, den die bolschewistischen Machthaber im Sowjetrußland selbst ausübten, versuchten sie in denjenigen Gebieten, die -- wie die russische Regierung selbst anerkennen mußte -- auf Grund einwandfreier Ausübung des Selbstbestimmungsrechts sich von dem bolschewistischen Rußland zu trennen wünschten, so in Finnland und der Ukraine, mit Feuer und Schwert, mit jedem Schrecken und jeder Gewalttat die Selbstbestimmung zu unterdrücken und gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung die bolschewistische Herrschaft aufrechtzuerhalten oder herzustellen. Am entsetzlichsten wüteten die Roten Garden und bolschewistischen Banden in den jenseits der deutschen Stellungen liegenden Teilen Livlands und Estlands. Ununterbrochen kamen von dort die herzergreifenden Hilferufe der auf das schwerste bedrückten und mißhandelten Einwohnerschaft, insbesondere des deutschstämmigen Teiles der Bevölkerung, auf dessen völlige Vernichtung und Ausrottung die bolschewistischen Machthaber Rußlands auszugehen schienen. Und inmitten der bedrohten und vergewaltigten Nationalitäten wagte es einer der Urheber aller dieser Schrecken, das Selbstbestimmungsrecht der Völkerschaften der von uns besetzten Gebiete Tag für Tag in stundenlangen Agitationsreden für seine weltrevolutionäre Propaganda auszuschlachten!
Während Herr von Kühlmann mit Zähigkeit und einer geradezu phlegmatischen Ausdauer Herrn Trotzki an der Klinge blieb, riß dem General Hoffmann die Geduld. In der Sitzung vom 12. Januar ergriff er, nachdem die russische Delegation in reichlich anmaßendem Ton abermals ihre Forderungen formuliert hatte, das Wort und führte aus: Die russische Delegation spreche, als ob sie siegreich in unserem Lande stehe und uns die Bedingungen diktieren könne; die Tatsachen lägen umgekehrt. Die russische Delegation fordere für die besetzten Gebiete die Anwendung eines Selbstbestimmungsrechts, wie sie es im eigenen Lande nicht anwende. Die russische Regierung sei lediglich begründet auf Gewalt, die rücksichtslos jeden Andersdenkenden unterdrücke. Die deutsche Oberste Heeresleitung müsse eine Einmischung in die Angelegenheiten der besetzten Gebiete ablehnen. Für uns hätten deren Völker ihrem Wunsch der Lostrennung von Rußland bereits klar und unzweideutig Ausdruck gegeben.
Am nächsten Tag versuchte Herr von Kühlmann auf Grund einer Verständigung mit dem Grafen Czernin, der nichts mehr fürchtete als den Abbruch, die Verhandlungen wieder in ein ruhigeres Geleise zu bringen. Er lehnte zwar namens der deutschen und der österreichisch-ungarischen Delegation die russischen Vorschläge als unannehmbar ab, machte jedoch Gegenvorschläge, die dem russischen Standpunkt immerhin entgegenkamen. Vor allem stellte die neue Formulierung fest, daß Deutschland und Österreich-Ungarn nicht die Absicht hätten, sich die jetzt von ihnen besetzten Gebiete einzuverleiben oder sie zur Annahme einer bestimmten Staatsform zu zwingen; allerdings müßten sie für sich und die Völker jener Gebiete freie Hand für den Abschluß von Verträgen aller Art behalten. Die Zurückziehung der Truppen sei zwar, solange der Weltkrieg andauere, unmöglich; aber die Verminderung der Truppen auf eine für die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Weiterführung der technischen Betriebe nötige Zahl könne angestrebt werden. Außerdem wurde zugestanden, daß den gewählten Vertretern der Bevölkerung der besetzten Gebiete mit fortschreitender Annäherung an den allgemeinen Frieden in steigendem Umfang die Mitwirkung an den Verwaltungsaufgaben eingeräumt werden, sowie daß ein »Volksvotum auf breiter Grundlage« die Beschlüsse über die staatliche Zugehörigkeit der Bevölkerung der besetzten Gebiete sanktionieren solle. -- Diese Vorschläge wurden als der »äußerste Rahmen für eine friedliche Verständigung« bezeichnet.
Die Verhandlungen waren mit diesen Vorschlägen auf einem toten Punkt angekommen. Graf Czernin hätte unsere Vertretung gern zu weitergehenden Zugeständnissen gedrängt, dies um so mehr, als es ihm, wie er selbst bekannt hat, »im allgemeinen und speziell auch wegen Polens durchaus erwünscht gewesen wäre, die Territorialfragen auf Grund des vollständigen Selbstbestimmungsrechts zu lösen«. Er wurde jedoch an der Ausübung eines stärkeren Druckes auf Deutschland durch den Ausbruch einer akuten Ernährungskrisis in Österreich verhindert, die ihn zwang, von Deutschland eine Ausfuhr an Lebensmitteln zur Errettung Wiens vor einer Hungerkatastrophe zu erbitten. »Unter diesen Verhältnissen,« so hat Graf Czernin ausgeführt, »konnte in diesem Zeitpunkt den deutschen Unterhändlern gegenüber der Gedanke nicht mehr ausgespielt werden, daß Österreich-Ungarn gegebenenfalls mit Rußland einen Separatfrieden schließen würde, wollte man nicht die deutsche Lebensmittelhilfe gefährden; dies um so weniger, als der Vertreter der deutschen Obersten Heeresleitung damals erklärte, es sei gleichgültig, ob Österreich-Ungarn Frieden mache oder nicht; Deutschland werde unter allen Umständen nach Petersburg marschieren, falls die russische Regierung nicht nachgebe.« Auf der anderen Seite will Graf Czernin damals Herrn Trotzki bewogen haben, die Ausführung der Absicht seiner Regierung, die russische Delegation wegen mangelnder Aufrichtigkeit auf deutscher und österreichisch-ungarischer Seite abzuberufen, in Schwebe zu lassen.
Spannung zwischen der politischen Leitung und der Heeresleitung
Das Auftreten des Generals Hoffmann am 12. Januar hat den Zustand schwerer Spannung bloßgelegt, die sich im Laufe der Verhandlungen mehr und mehr zwischen unserer politischen und militärischen Leitung herausentwickelt hatte. Eine unter dem Vorsitz des Kaisers am 2. Januar im Schloß Bellevue abgehaltene Beratung hatte die Gegensätze nicht ausgeglichen, sondern nur für den Augenblick überkleistert. Damals schon schwirrten Gerüchte über eine ernstliche Krisis durch die Luft, die sich bis zur Nachricht von dem Entlassungsgesuch des Generals Ludendorff verdichteten. Der Verlauf, den die Verhandlungen in Brest nach dem Eintreffen Trotzkis nahmen, entsprach in keiner Weise den Wünschen der Obersten Heeresleitung, die wegen der Notwendigkeit, für die Frühjahrsoperationen auf dem westlichen Kriegsschauplatz ihre Dispositionen zu treffen, auf eine rasche Entscheidung drängte und in der Trotzkischen Verhandlungsmethode nur den Versuch der Verschleppung und der revolutionären Propaganda erblickte.