Der Weltkrieg, III. Band Vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch

Part 15

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In jenen Novembertagen des Jahres 1917, in denen die Frieden heischenden Funksprüche der neuen Männer Rußlands in die Welt hinausgingen, schien sich endlich die Hoffnung zu erfüllen, die acht Monate zuvor mit dem Ausbruch der russischen Revolution aufgedämmert war: die Hoffnung auf das Zurückebben der blutigen Hochflut des Krieges. Damals war diese Hoffnung gescheitert. Das Rußland der Miljukow und Kerenski vermochte sich ebenso wenig von den Ideen des panslawistischen Imperialismus zu trennen, wie sich von der Furcht vor dem deutschen Imperialismus zu befreien und sich aus der Gebundenheit an die Entente zu lösen. Der Krieg nach Osten ging weiter, und der Eintritt der Vereinigten Staaten in den Krieg, der kurz auf den Ausbruch der russischen Revolution folgte, kündigte die größte Ausdehnung und höchste Steigerung des Völkerringens an.

Jetzt aber sprachen alle Zeichen dafür, daß die Rückbildung des Krieges Ernst werden solle, daß zum erstenmal eine der ganz großen Mächte, dazu die Macht, die damals im Juli 1914 die Brandfackel in das Haus der Völker geschleudert hatte, die Waffen niederlegen werde. Alle Nachrichten von der russischen Front und aus dem Inneren Rußlands stimmten dahin überein, daß des russischen Volkes Kraft und Wille zum Krieg endgültig gebrochen sei, und daß nur eine Regierung sich werde halten und durchsetzen können, die dem russischen Volke den Frieden bringe.

Endlich wurde die Aussicht auf die Sprengung des feindlichen Ringes, die Aussicht auf die Befreiung von dem ungeheuren russischen Druck und auf die Beendigung des »Zweifrontenkrieges« in greifbare Nähe gerückt. Und mehr als das! Nach dem furchtbaren Schlage, den unsere und unseres österreichisch-ungarischen Verbündeten Herbstoffensive dem italienischen Heere in Venetien versetzt hatte, war für uns auch an der Südfront die seit zweieinhalb Jahren drohende Gefahr abgewendet und freiere Hand gewonnen. Zum erstenmal seit Kriegsausbruch zeigte sich für uns die Möglichkeit, unsere Kraft im wesentlichen auf dem für das Schicksal des Krieges entscheidenden westlichen Kriegsschauplatz zu konzentrieren, wo uns fast die gesamte Macht der Franzosen und Briten mit ihren Hilfsvölkern gegenüberstand und wo wir das Eingreifen der Amerikaner zu erwarten hatten. Dazu versprach der Friede im Osten endgültig die Hungerblockade zu brechen, die immer schwerer auf unserem Volke lastete und unsere Kraft zum Kämpfen und Durchhalten empfindlich zu schwächen drohte. Diese Möglichkeiten mußten nicht nur unsere Aussichten für einen militärischen Endkampf erheblich verbessern; sie erschienen auch geeignet, unsere westlichen Feinde zum Nachdenken zu veranlassen und ihnen das Betreten des Weges einer billigen Verständigung nahezulegen.

Der gute Geist unseres Volkes und der Menschheit schien den Weg zu weisen, der aus dem völkerzermalmenden Elend des Krieges herausführte.

Der Waffenstillstand von Brest-Litowsk

In dem Funkspruch der neuen russischen Regierung vom 28. November 1917 hieß es:

»Der Friede, den wir beantragt haben, soll ein Völkerfriede sein, er soll ein Ehrenfriede des Einverständnisses sein, der einem jeden Volke die Freiheit der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung sichert... Wir haben die Geheimverträge des Zaren und der Bourgeoisie mit den Verbündeten veröffentlicht und diese Verträge für unverbindlich für das russische Volk erklärt. Wir beantragen, mit allen Völkern öffentlich einen neuen Vertrag auf der Grundlage des Einverständnisses und der Zusammenarbeit zu schließen. Unseren Antrag haben die offiziellen und offiziösen Vertreter der regierenden Klassen der verbündeten Länder mit der Weigerung beantwortet, die Räteregierung anzuerkennen und sich mit ihr ins Einvernehmen über die Friedensverhandlungen zu setzen. Die Regierung der siegreichen Revolution entbehrt die Anerkennung der professionellen Diplomatie; aber wir fragen die Völker, ob die reaktionäre Diplomatie ihre Gedanken und Bestrebungen zum Ausdruck bringt, ob die Völker ihrer Diplomatie erlauben, die große Friedensmöglichkeit, die durch die russische Revolution eröffnet wurde, fallen zu lassen.«

Hierauf antwortete die österreichisch-ungarische Regierung am 29. November mit einem Telegramm, in dem sie die von der russischen Regierung bekanntgegebenen Richtlinien für den abzuschließenden Waffenstillstand und Friedensvertrag als geeignete Grundlagen für die Einleitung von Verhandlungen bezeichnete und sich bereit erklärte, in Verhandlungen über einen sofortigen Waffenstillstand und allgemeinen Frieden einzutreten. Die deutsche Regierung ließ die am gleichen Tage vom Reichskanzler im Reichstag abgegebene Erklärung gleichen Sinnes durch Funkspruch verbreiten.

Bereits am 3. Dezember begannen in Brest-Litowsk, dem Hauptquartier des Oberbefehlshabers-Ost, des Prinzen Leopold von Bayern, die Verhandlungen zwischen Vertretern der Mächte des Vierbundes und der russischen Sowjetrepublik.

Die russische Delegation versuchte zunächst, eine Diskussion über einen allgemeinen Frieden und einen Waffenstillstand an allen Fronten herbeizuführen. Da die Verbündeten Rußlands überhaupt nicht vertreten waren, konnte eine solche Diskussion kein praktisches Ergebnis haben. Die Delegationen des Vierbundes, deren Vollmachten nur auf den Abschluß eines Waffenstillstandes mit Rußland lauteten, bestanden deshalb auf dieser Beschränkung des Verhandlungsgebietes, die allein Erfolg versprach. Die russische Delegation fügte sich widerstrebend. Schon jene erste Besprechung ließ den Verdacht aufkommen, daß es den Russen mindestens ebenso sehr auf eine Propaganda für ihre revolutionäre Weltanschauung wie auf die Erzielung eines unmittelbar praktischen Ergebnisses im Sinne des Friedens ankam. Sie behielten sich das Recht vor, die Verhandlungsprotokolle unverkürzt zu veröffentlichen. Von diesem Recht haben sie den ausgiebigsten Gebrauch gemacht und ihre Ausführungen bei den Verhandlungen von vornherein weniger auf den unmittelbaren Verhandlungszweck als auf die propagandistische Wirkung zugeschnitten.

In der Frage des Waffenstillstands selbst stellten die Russen zunächst übertriebene Bedingungen. Vor allem verlangten sie die Erstreckung des Waffenstillstands auf sechs Monate, womit ihnen jedes Interesse an dem baldigen Abschluß eines endgültigen Friedens genommen gewesen wäre. Außerdem forderten sie die Räumung der Inseln des Rigaischen Meerbusens durch unsere Truppen. Als sie mit diesen Forderungen bei unseren Verhändlern auf unüberwindlichen Widerstand stießen, begnügten sie sich zunächst mit dem Abschluß einer »Waffenruhe«, die vom 7. bis zum 17. Dezember laufen sollte, und reisten zur Einholung weiterer Instruktionen nach Petersburg zurück.

Auch an der rumänischen Front wurde Waffenruhe vereinbart.

Die Verhandlungspause wurde von der russischen Regierung ausgiebig benutzt, um im Weg der Funkspruchpropaganda die Arbeiter und Soldaten der kriegführenden Mächte zu bearbeiten. In einem Funkspruch »An Alle« vom 12. Dezember 1917 führte sie aus: Die Verantwortung für den Sondercharakter des Waffenstillstands treffe die Regierungen, die sich weigerten, sich an den Verhandlungen zu beteiligen. Der Friede dürfe keine gewaltsamen Annexionen bringen. Alle Völker, die sich unterdrückt fühlten, müßten die Möglichkeit erhalten, in freier Volksabstimmung über ihr ferneres Schicksal Bestimmung zu treffen. Dieser Grundsatz müsse auf die Gebiete aller kriegführenden Staaten ausgedehnt werden, sowohl auf die Mutterländer wie auch auf die Kolonien. Die Gebiete, die besonders schwer unter dem Krieg gelitten hätten, müßten aus einem internationalen Fonds entschädigt werden, der von den kapitalistischen Klassen der kriegführenden Länder aufzubringen sei. Die arbeitenden Klassen der mit Rußland verbündeten Länder seien jetzt durch die Geschichte berufen, ihre ganze Kraft in die Wagschale zu werfen, um ihre Teilnahme an den Friedensverhandlungen zu sichern. Eine nicht minder hohe Pflicht des Proletariats Deutschlands, Österreich-Ungarns, Bulgariens und der Türkei sei die Schaffung solcher Bedingungen, welche die tatsächliche Anerkennung der Grundlagen des demokratischen Friedens durch die Vertreter dieser Länder sicherten. Jetzt habe die Stunde geschlagen, in der die Völker selbst den Vertrag unterzeichnen sollten, der auf allgemeiner Zusammenarbeit und gegenseitiger Achtung begründet sei. Für die sozialistischen Parteien sei die Stunde gekommen, den vor siebzig Jahren verkündeten großen Ruf zu verwirklichen: Proletarier aller Länder, vereinigt euch!

Am 13. Dezember wurden in Brest-Litowsk die Waffenstillstandsverhandlungen wieder aufgenommen. Die Russen kamen auf die Räumung der Rigaischen Inseln nicht mehr zurück. Hinsichtlich der Friedensfrage teilten sie lediglich mit, daß ihre Regierung wünsche, sofort nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes in Friedensverhandlungen einzutreten, was sich mit unseren eigenen Wünschen durchaus deckte. In der Frage der Truppenverschiebungen während des Waffenstillstands, die bei den ersten Verhandlungen einige Schwierigkeiten gemacht hatte, wurde die Formel vereinbart, daß keine operativen Truppenverschiebungen stattfinden sollten, es sei denn, daß diese Verschiebungen im Augenblick der Unterzeichnung des Waffenstillstands bereits eingeleitet seien.

In der Nacht vom 16. zum 17. Dezember wurde der Waffenstillstandsvertrag unterzeichnet. Der Waffenstillstand erstreckte sich danach auf die gesamte Landfront von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer sowie auf den türkisch-russischen Kriegsschauplatz in Asien, ferner auf das Schwarze Meer und auf die Ostsee östlich des 15. Längengrades. Der Waffenstillstand sollte vom 17. Dezember 1917, mittags 12 Uhr, bis zum 14. Januar 1918 dauern, vom 21. Tag an mit siebentägiger Frist kündbar sein und mangels Kündigung automatisch weiterlaufen. Die Friedensverhandlungen sollten sofort aufgenommen werden.

Die Vorbereitungen für die Friedensverhandlungen

Nachdem mein Abschiedsgesuch am 9. November bewilligt worden war, hatte ich mich als bayrischer Reserveoffizier a. D. dem bayrischen Kriegsministerium für eine militärische Verwendung zur Verfügung gestellt. Ehe jedoch hierüber eine Bestimmung getroffen war, trat Anfang Dezember der Reichskanzler Graf Hertling an mich heran und ersuchte mich, angesichts der durch die Novemberrevolution in Rußland in nahe Sicht gerückten Friedensverhandlungen die einheitliche Zusammenfassung der Vorarbeiten der einzelnen Ressorts für den wirtschaftlichen Teil der Friedensverhandlungen zu übernehmen. Ich stellte meine Bedenken gegen die Übernahme einer solchen Aufgabe durch eine nicht mit der Autorität des Reichskanzlers oder seines Vertreters ausgestattete Persönlichkeit zurück, nachdem mir auch von denjenigen meiner früheren Kollegen in der Reichsleitung und im Preußischen Staatsministerium, die am stärksten an den Vorarbeiten für die Friedensverhandlungen beteiligt waren, der dringende Wunsch ausgesprochen worden war, daß ich mich dem Ruf des Reichskanzlers nicht entziehen möchte, und nachdem ich mich überzeugt hatte, daß seit meinem Ausscheiden nichts mehr für die einheitliche Leitung dieser Vorarbeiten geschehen war. Ich sprach meinerseits den Wunsch aus, den neuen Auftrag im Ehrenamt und ohne irgendwelche Besoldung oder Vergütung übernehmen zu dürfen.

Am 4. Dezember wurde mir der Auftrag der Zusammenfassung der wirtschaftlichen Friedensvorarbeiten der Ressorts durch einen Erlaß des Reichskanzlers erteilt.

Auf Grund mündlicher Besprechungen mit den Ressortchefs machte ich dem Reichskanzler am 10. Dezember für die Gestaltung meiner Tätigkeit folgenden Vorschlag:

»Ich denke mir die Ausführung des Auftrags so, daß ich mich über das in den einzelnen Ressorts vorliegende Material unterrichte, dieses Material bei mir sammle und ordne, daß ich ferner die Vorarbeiten auf ihre Vollständigkeit sowie daraufhin einer Durchsicht unterziehe, ob zwischen den Absichten und Wünschen der einzelnen Ressorts Übereinstimmung besteht. Anregungen und Vorschläge, die ich zur Erwägung nach beiden Richtungen hin etwa für notwendig erachte oder die sich sonst aus der sachlichen Zusammenfassung ergeben, beabsichtige ich dann, sei es im Wege des Schriftverkehrs, sei es im Wege der mündlichen Erörterung, mit den Herren Ressortchefs oder ihren Vertretern zur Erledigung zu bringen. Dadurch, daß ich mich auf Anregungen und Vorschläge dieser Art beschränke, wird von vornherein überflüssige Doppelarbeit und ein Eingriff in die sachliche Bearbeitung, die ausschließlich den beteiligten Ressorts gemäß ihrer Zuständigkeit überlassen bleibt, vermieden werden.«

Ebenso wie die Vorbereitung der wirtschaftlichen Verhandlungen mit Rußland wurde mir später (25. Dezember 1917) der gleiche Auftrag für die Gesamtheit der Wirtschaftsfragen erteilt, die bei den Friedensverhandlungen mit allen gegen uns im Kriege stehenden Staaten zu regeln sein würden.

Die Zeit, die von der Erteilung des Auftrags für Rußland bis zum Beginn der Friedensverhandlungen zur Verfügung stand, war außerordentlich knapp bemessen. Trotzdem gelang es, vor der Abreise unserer Unterhändler eine Einigung der Ressorts auf ein Programm für die Regelung der deutsch-russischen Wirtschafts- und Rechtsfragen herbeizuführen, das den schwierigen durch den Wirtschaftskrieg und die sozialistische Revolution in Rußland geschaffenen Verhältnissen Rechnung tragen sollte. Es war dies keine leichte Aufgabe; denn die Wiederherstellung der deutschen Rechte und des deutschen Eigentums und die Vereinbarung der Entschädigung für den Fall der Unmöglichkeit oder Untunlichkeit dieser Wiederherstellung, ferner die Wiederherstellung der vertragsmäßigen Grundlagen für die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen erforderte angesichts der von der bolschewistischen Regierung Rußlands erstrebten und teilweise bereits in Angriff genommenen Sozialisierung von Unternehmungen sowie von Produktions- und Betriebsmitteln auf dem Gebiete der Landwirtschaft, des Bergbaues, der Industrie und des Handels das Einschlagen neuer Wege, für die es bisher kein Vorbild gab. Unser Programm fand in den wesentlichen Punkten die Zustimmung und später bei den Verhandlungen die Unterstützung unserer Bundesgenossen, namentlich Österreich-Ungarns.

Dagegen stimmte es mich sehr bedenklich, als ich kurz vor der Abreise unserer Delegation gelegentlich einer am 17. Dezember beim Reichskanzler abgehaltenen Besprechung mich überzeugen mußte, daß in den wichtigsten politischen und territorialen Fragen eine klare Übereinstimmung weder zwischen uns und unseren Bundesgenossen, noch auch zwischen unserer politischen Leitung und der Obersten Heeresleitung vorlag.

Die Anfang November noch von mir geleiteten Besprechungen mit dem Grafen Czernin, bei denen Polen im Vordergrund stand, hatten zu keinem Ergebnis geführt. Graf Czernin hatte damals die alsbaldige Mitteilung von Gegenvorschlägen und die Wiederaufnahme der Besprechungen im Beisein des österreichischen und des ungarischen Ministerpräsidenten und sachverständiger Berater für eine nahe Frist in bestimmte Aussicht gestellt. Ich erhielt nunmehr auf meine Anfrage die Auskunft, daß die Besprechungen bisher nicht wieder aufgenommen worden seien, da Graf Czernin einen geplanten weiteren Besuch in Berlin im letzten Augenblick infolge einer Erkrankung habe aufgeben müssen. Auch auf anderem Wege war eine Verständigung mit unserem Bundesgenossen über die Ostfragen und die Festlegung einer einheitlichen Marschroute für die Verhandlungen mit der russischen Regierung nicht erzielt worden. Wir hatten also damit zu rechnen, daß Österreich die Erreichung seines Zieles, das ehemals russische Polen für den Anschluß an die Donaumonarchie in irgendeiner Form zu gewinnen, durch ein Zusammenspielen mit den Russen und eventuell auch den Polen versuchen würde, ohne uns die von uns für nötig gehaltenen Sicherungen zu gewähren.

Die Gefahr eines Zusammenspielens der österreichischen Diplomatie mit den Russen und Polen war um so größer, als die Österreicher davon überzeugt waren, ihr polnisches Ziel auf dem Wege der vorbehaltlosen Anerkennung des von den Russen wie von den Polen gewünschten Selbstbestimmungsrechts der Völkerschaften der besetzten russischen Gebiete erreichen zu können; denn man war in Österreich sicher, daß um den Preis Galiziens der Anschluß des neuen Polen an das Reich der Habsburger zu haben sein werde.

Ich habe die undefinierte und damit uneingeschränkte Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Nationalitäten stets für eine Gefahr gehalten, nicht nur für das Deutsche Reich hinsichtlich seiner Grenzmarken im Osten, Westen und Norden, sondern vor allem auch für die habsburgische Monarchie, für die es kein stärkeres Sprengpulver geben konnte. Der Gedanke, daß man die Anwendung des einmal in der Sache uneingeschränkt anerkannten Grundsatzes territorial auf die von uns und unseren Verbündeten besetzten russischen Gebiete werde beschränken können, war angesichts der Kundgebungen der neuen russischen Regierung und auch gewisser von dem Präsidenten Wilson aufgestellter Thesen, vor allem aber angesichts der in unverhüllter Deutlichkeit zutage tretenden Bestrebungen der Polen, der Tschechen und Slowenen, geradezu naiv.

Unsere deutsche Politik hatte sich in ihrer Praxis auch nur mit starken Vorbehalten zu dem Selbstbestimmungsrecht der Völkerschaften der besetzten russischen Gebiete bekannt, indem sie das Recht, an der Gestaltung der Neuordnung der unmittelbar vor unserer Haustür liegenden Gebiete mitzusprechen, tatsächlich ausübte und in den Staatsräten, Landesversammlungen und Landesräten Polens, Litauens und Kurlands hatte Organe schaffen helfen, deren Beschlüsse sie als Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Bewohner jener Gebiete anzusehen gewillt war.

Man mag diese von unserer Regierung befolgte Politik hinsichtlich der russischen »Randstaaten« für richtig oder für falsch halten, -- falsch war es auf jeden Fall, in die Friedensverhandlungen mit Rußland hineinzugehen, ohne daß vorher wenigstens mit unserem österreichisch-ungarischen Bundesgenossen eine nochmalige Aussprache stattgefunden hatte und mit ihm eine klare Einigung über die in den Verhandlungen einzunehmende Haltung erzielt war.

Auch zwischen dem Kanzler und dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes auf der einen Seite, der Obersten Heeresleitung auf der anderen Seite war, als am 17. Dezember die Besprechung im Reichskanzlerpalais stattfand, ein festes Einverständnis über die Linie, die bei den Verhandlungen über den Ostfrieden innegehalten werden sollte, noch nicht vorhanden. Kanzler und Staatssekretär reisten am Abend desselben Tages nach dem Großen Hauptquartier, um dort, unmittelbar vor der Abreise des Herrn von Kühlmann nach Brest-Litowsk, noch einmal die wichtigsten Fragen zu besprechen. Ich habe späterhin nicht den Eindruck gewonnen, daß in jener letzten Aussprache vor den Verhandlungen die nötige Klarheit und Einigkeit herbeigeführt worden wäre.

Der Dualismus der Auffassungen und Ziele, der hier fortbestand, kam schon in einer Besonderheit unserer Vertretung bei der Friedenskonferenz in Brest zum Ausdruck. Der Kaiser erteilte dem Reichskanzler das Mandat zum Abschluß der Friedensverhandlungen und bestellte Herrn von Kühlmann zum bevollmächtigten Unterhändler. Neben Herrn von Kühlmann nahm aber an den Verhandlungen als »Vertreter der Obersten Heeresleitung« der Chef des Generalstabs des Oberbefehlshabers Ost, Generalmajor Hoffmann, teil, der mitunter ausdrücklich namens der Obersten Heeresleitung in die Verhandlungen eingriff und auch die Verträge als »Vertreter der Obersten Heeresleitung« unterzeichnete. Dieses Verhältnis ist sowohl bei den Verhandlungen selbst von dem Chef der russischen Delegation wie auch späterhin im Reichstag beanstandet worden, zweifellos mit Recht; denn bei Friedensverhandlungen zwischen zwei Staaten gibt es als zur Abgabe von Erklärungen und zur Unterzeichnung der Verträge berechtigte Personen nur bevollmächtigte Vertreter der einheitlichen Staatsgewalt. Es hätte nichts im Wege gestanden, daß der Kaiser neben Herrn von Kühlmann den Generalmajor Hoffmann als Unterhändler bevollmächtigt hätte; für einen »Vertreter der Obersten Heeresleitung« war jedoch bei der Verhandlung und bei der Unterzeichnung der Friedensverträge kein Raum. Aber diese kleine formale Unkorrektheit, infolge deren das Deutsche Reich bei den Verhandlungen in Brest zwiespältig vertreten war, hatte ihren tieferen Grund in der Zwiespältigkeit, die zwischen der politischen Leitung und der Obersten Heeresleitung nun einmal bestand und deren Ausgleich nicht restlos gelungen war.

Mir blieb nichts übrig, als eindringlich auf die Gefahren des Fehlens einer einheitlichen Linie hinzuweisen. Ich überschritt damit, da die unausgeglichenen Meinungsverschiedenheiten auf politischem und territorialem Gebiet lagen, ohnedies schon den Rahmen meiner auf die wirtschaftlichen Vorbereitungen beschränkten Befugnisse. Zu meiner Sorge mußte ich auch hier wieder die Beobachtung machen, daß der Graf Hertling nicht mehr über die Kraft verfügte, um solcher Situationen Herr zu werden und das von ihm als richtig Erkannte durchzusetzen. Von Herrn von Kühlmann gewann ich den Eindruck, daß er sich zu sehr auf seinen guten Stern verließ und darauf rechnete, es werde sich schließlich doch alles zurechtziehen.

Die erste Phase der Brester Friedensverhandlungen

Am 22. Dezember 1917 fand in Brest die erste Verhandlung über den Frieden statt. Die Leiter der auswärtigen Politik sämtlicher beteiligten Staaten waren, abgesehen von dem russischen Volkskommissar für die auswärtigen Angelegenheiten, der sich durch Herrn Joffe, den späteren russischen »Botschafter« in Berlin, vertreten ließ, persönlich anwesend.

In seiner Eröffnungsansprache führte Herr von Kühlmann u. a. aus:

»Unsere Verhandlungen werden erfüllt sein von dem Geist versöhnlicher Menschenfreundlichkeit und gegenseitiger Achtung. Sie müssen Rechnung tragen einerseits dem historisch Gegebenen und Gewordenen, um nicht den festen Boden der Tatsachen unter den Füßen zu verlieren, andererseits aber auch getragen sein von jenen neuen und großen Leitgedanken, auf deren Boden die hier Versammelten zusammentreffen.«

Mit dem Hinweis auf das »historisch Gegebene und Gewordene« waren die Vorbehalte angedeutet, die unsere Unterhändler in der Frage des Selbstbestimmungsrechts der Nationalitäten machen mußten, sobald die praktische Anwendung dieses Prinzips in Frage kam.

Schon in jener ersten Sitzung entwickelte die russische Delegation ihr Programm. Sie schlug vor, folgende sechs Punkte den Verhandlungen zugrundezulegen:

1. Keine gewaltsame Angliederung von eroberten Gebieten; die Truppen werden die von ihnen besetzten Gebiete alsbald räumen.

2. Volle Wiederherstellung der politischen Selbständigkeit der Völker, die ihre Selbständigkeit im Kriege verloren haben.

3. Den nationalen Gruppen, die vor dem Kriege keine politische Selbständigkeit besaßen, wird die Möglichkeit gewährleistet, die Frage ihrer Zugehörigkeit zu diesem oder jenem Staat oder ihrer staatlichen Selbständigkeit durch freie Volksabstimmung zu entscheiden.

4. Gewährleistung der Rechte der nationalen Minderheiten in national gemischten Gebieten.

5. Keine Kriegsentschädigung. Privatschäden sind aus einem besonderen Fonds, zu dem alle kriegführenden Länder proportional beisteuern, zu entschädigen.

6. Die kolonialen Fragen werden unter Beachtung der in den Punkten 1-4 enthaltenen Grundsätze entschieden.

Die russische Delegation schlug weiter vor, jede Art versteckter Bekämpfung der Freiheit schwächerer Nationen durch stärkere auszuschließen, so den wirtschaftlichen Boykott, die wirtschaftliche Unterjochung eines Landes durch ein anderes im Wege aufgezwungener Handelsverträge, die Verhängung von Seeblockaden, die nicht unmittelbare Kriegszwecke verfolgen.

Die Vertreter der Mächte des Vierbundes erklärten ihre Bereitwilligkeit, in eine Prüfung der russischen Vorschläge einzutreten.