Der Streit über die Tragödie

Chapter 2

Chapter 23,545 wordsPublic domain

Man wird nicht umhin können, den Scharfsinn zu bewundern, der zu solchen Schuldbeweisen aufgeboten worden ist. Im übrigen gewähren sie ein wenig erfreuliches Schauspiel. Als ob es nicht genug wäre, daß der Dichter seine Helden leiden läßt, werden sie nun auch noch von den Ästhetikern mißhandelt. Man zwingt sie erbarmungslos auf die Anklagebank, um alles an ihnen hervorzukehren, das Innerlichste und Äußerlichste, das was sie gethan und das was sie, zwar nicht gegen ihre eigene, aber gegen des Ästhetikers bessere Einsicht unterlassen haben, Fehler, von denen Dichter und Kunstwerk wissen, und solche, von denen beide nichts wissen. Nachdem so das Verborgenste ans Licht gezogen ist, "plädiert" man für und wider. Wo der eine eine kleine Schuld findet, wittert der andere eine große; wo der eine milde gestimmt ist, redet sich ein anderer in Entrüstung hinein. Alle aber stimmen sie schließlich in das Schuldig ein: "Was brauchen wir weiter Zeugnis? Weg mit ihnen."

Was aber will man denn eigentlich mit dem allem? Darum handelt es sich ja doch nicht, ob die tragische Persönlichkeit überhaupt "unschuldig" ist, so unschuldig, daß auch derjenige, der seiner Theorie zuliebe einen Tadel an ihr finden muß und will, keinen zu finden vermag. Wir sind allzumal Sünder, und die etwa ausgenommen sind, die neugeborenen Kinder oder die Heiligen des Himmels, wird man gewiß auch in Zukunft nicht zu Helden von Tragödien machen. Nur das kann doch die Frage sein, ob der Held eine Schuld auf sich geladen hat, für die das Leiden, das ihn trifft, als gerechte _Strafe_ erscheint, eine Schuld, die nur mit _Vernichtung gesühnt_ werden kann. Und dies wiederum nicht nach einem Maßstabe, den wir speciell für die Tragödie zurecht schneiden mögen, sondern nach demjenigen, den unser natürliches sittliches Gefühl uns an die Hand giebt.

Reden wir ganz speziell. Hat ein Weib, das ganz erfüllt von reinster Bruderliebe, die heiligste Verpflichtung, die ihr diese Bruderliebe auferlegt, festhält, trotz der Drohungen eines Tyrannen, angesichts der Notwendigkeit elend dahinzusterben, kurz, hat ein Weib, das ebenso handelt wie ANTIGONE, und aus ebensolcher Gesinnung, durch dies Handeln und durch diese Gesinnung den Tod verdient, nicht irgend einen, sondern den grausamen und schmachvollen, wie ihn ANTIGONE erleidet? Ist sie durch unser natürliches Gefühl gerichtet, als eine, die nicht verdient, weiterzuleben? Haben wir, wenn sie ihrem schrecklichen Schicksal verfällt, das Bewußtsein, ihr sei recht geschehen und weiter nichts, und ist es dieses Bewußtsein, ist es dies befriedigte "Gerechtigkeitsgefühl", aus dem wir den erhabenen Genuß schöpfen, den uns die Tragödie gewährt?

Man rede nicht von einem höheren sittlichen Standpunkte gegenüber dem Kunstwerk. Reiner allerdings ist der Standpunkt, wir stehen nirgends auf einem reineren sittlichen Standpunkt als gegenüber dem tragischen Kunstwerk. Aber er ist reiner, nicht weil er dem natürlichen Gefühl Hohn spricht, sondern sofern er eben dies Gefühl unbeeinflußt durch Rücksichten, wie sie der Zusammenhang der Wirklichkeit mit sich bringt, zur Geltung kommen läßt.

SCHULD UND "STRAFE".

Doch urteilen wir nicht zu schnell. Sehen wir der Theorie etwas näher ins Gesicht. Worin denn soll jener "höhere" Standpunkt bestehen? Ist er ein höherer, weil er ein strengerer ist, der mißt nicht nach menschlichem Maßstabe, sondern nach dem Maßstabe sittlicher Vollkommenheit? Von sittlicher Vollkommenheit allerdings bleibt ja alle menschliche Tugend weit entfernt. Vielleicht sieht ein vollkommenes Wesen, sieht die Gottheit die besten der Menschen so weit von sich entfernt, daß das Gute, das an ihnen ist, ihr unendlich klein erscheint. Besteht es darum für sie gar nicht mehr? Darf sie es völlig für nichts achten?

Doch was reden wir? Sind denn wir die Gottheit? Können wir denn einen anderen Maßstab haben als den menschlichen? Ist der Dichter nicht Mensch und wendet sich an Menschen?

Lassen wir uns aber jenen höheren Standpunkt einen Augenblick gefallen. Die besten der tragischen Helden seien trotz ihres guten Wollens so nichtswürdig, als es von jenem höheren Standpunkt irgend scheinen mag. Müssen sie darum vernichtet werden? Gewiß wird einem absolut vollkommenen Willen jede Unvollkommenheit, jeder Mangel, jedes Böse widerstreben. Er wird demgemäß das Böse überall aufzuheben und zu vernichten streben. Aber heißt dies, er wird die _Menschen_ vernichten? Sind denn die Menschen die Unvollkommenheit, der Mangel, das Böse? Sind sie das Nichtseinsollende, weil das Nichtseinsollende ihnen anhaftet? So gewiß nur das, was am Menschen böse ist, oder der Mensch, sofern er böse ist, dem vollkommenen Willen widerspricht, so gewiß kann die Gegenwirkung dieses Willens nur gegen dies Böse gerichtet sein, nicht gegen das Ganze des Menschen. Der vollkommene Wille kann nicht seinen Zorn von dem Bösen auf das ganze Wesen übertragen und so mit dem Bösen auch das, sei es noch so geringe Gute, oder den Keim des Guten, der im Menschen wohnt, zugleich vernichten wollen. Dies Gute muß er lieben und zu erhalten streben, so gewiß er das Böse haßt und aufzuheben strebt. Mögen wir vermöge eines natürlichen Irrtums unseres Empfindens Menschen hassen, statt das Böse in ihnen zu hassen, dem vollkommenen sittlichen Willen liegt solcher Irrtum fern.

Welche Bedeutung dürfen wir dann noch der Strafe beimessen?--Strafe ist nicht _unmittelbar_ Aufhebung oder Verneinung _des Bösen_. Sie ist Verhängung eines Übels über die _Person_, störender oder vernichtender Eingriff in den Bestand der Persönlichkeit, der diese oder jene Seite der Persönlichkeit treffen kann. Dies hindert doch nicht, daß ihr ganzes _sittliches Wesen_ einzig in jener Reaktion des sittlichen Willens,--wenn ein sittlich vollkommener Wille als der Strafende gedacht wird, in der Reaktion dieses sittlich vollkommenen Willens--gegen _das Böse_ bestehen kann. Das Böse aber ist einzig im Innern der Persönlichkeit als deren böser Wille. Darnach hat die Strafe ihre sittliche Bedeutung, nicht sofern sie in die Persönlichkeit überhaupt störend und vernichtend eingreift, sondern lediglich sofern dadurch der böse Wille getroffen, gebrochen, vernichtet wird. Die Strafe verfehlt ihren sittlichen Zweck, sie ist nicht Strafe, so sehr sie es nach der Absicht des Strafenden sein mag, wenn nicht in dem Gestraften das Bewußtsein entsteht, daß er gestraft und mit Recht gestraft sei, wenn ihm nicht in der Strafe die Nichtigkeit seines bösen Wollens und die sittliche Übermacht _des_ Willens, der die Strafe verhängt, zum Bewußtsein kommt. Sie verdient ihren Namen nur soweit dies der Fall ist.

Wie nun, so frage ich, steht es hiermit bei ANTIGONE, EMILIA GALOTTI, MARIA STUART und so vielen anderen? Erkennen sie die "Strafe", die ihnen angeblich zu teil wird, als solche an? Beugen sie sich, wenn auch widerstrebend, vor der sittlichen Übermacht dessen, der sie straft? Ist ihnen überhaupt die Macht, der sie unterliegen, eine sittliche?--Das Gegenteil ist der Fall. Also ist ihre "Strafe" thatsächlich keine Strafe. Die Wirkung in ihrem Innern, die allein der strafende sittliche Wille--wenn ihnen ein solcher gegenübersteht--wollen kann, bleibt unerreicht.--Damit haben auch wir die sittliche Befriedigung, die uns die Strafe gewähren soll, nicht gewonnen. Denn auch unser sittliches Bewußtsein, wenn es nicht vielmehr sittliche Verblendung ist, kann nur durch das Böse am Menschen verletzt, also auch nur dadurch befriedigt oder wiederhergestellt werden, daß dies Böse, daß das böse Wollen des Menschen durch die Strafe getroffen, und wenn es möglich ist, aufgehoben wird.

Doch es scheint, wir haben hier noch eine Möglichkeit außer Acht gelassen. Noch in anderer, als der eben bezeichneten Weise kann die "Strafe" sittliche Bedeutung haben: Sie wendet sich nicht gegen das böse Wollen in dem "Gestraften", sondern gegen das Böse oder Nichtseinsollende in der sonstigen Welt. Sie schreckt ab oder sie ermöglicht die Verwirklichung eines höheren, über die einzelne Persönlichkeit hinausgehenden sittlichen Zwecks.

Zunächst nun verdient auch diese "Strafe" den Namen Strafe nicht mehr.--Sollte die Schuld- und Straftheorie dennoch diesen Strafbegriff im Auge haben? Wer sind dann die Abgeschreckten? Wir, die Zuschauer? Werden wir bei manchen tragischen Helden nicht vielmehr wünschen, es ihnen an sittlicher Stärke und edler Leidenschaft gleichthun zu können? Oder wenn wir von dem abgeschreckt werden, was an ihrem Thun unvollkommen ist, werden wir dann nicht auch vor dem, was daran edel ist, zurückschrecken müssen, da doch ihr Thun als Ganzes die "Strafe" zur Folge hat?--Und welches sind die "höheren sittlichen Zwecke", deren Verwirklichung durch die Bestrafung der Helden ermöglicht wird?

Vergessen wir aber bei solchen Fragen eines nicht. Von der erhebenden Wirkung der _Tragödie_ ist hier die Rede. Soweit die Strafe als Mittel der Abschreckung oder der Verwirklichung höherer sittlicher Zwecke an dieser Wirkung teil haben soll, muß beides, die Abschreckung und die Verwirklichung höherer Zwecke, in der _Tragödie_ uns entgegentreten. Wo aber findet dergleichen statt? RICHARDs III. Fall führt eine glücklichere Zeit herbei. Aber gerade diese Wendung der Dinge gehört nicht mehr zur Tragödie als solcher. Und wie steht es in der Hinsicht mit den oben erwähnten Tragödien?

So kann uns jener "höhere", weil "strengere" moralische Standpunkt von unserem Widerspruche gegen die Schuldtheorie oder die Theorie der poetischen Gerechtigkeit nicht bekehren.

DIE "SITTLICHE WELTORDNUNG".

Es giebt aber einen anderen, nicht nur strengeren, sondern umfassenderen oder weitsichtigeren und _darum_ "höheren" Standpunkt, der jene Theorie zu rechtfertigen scheinen könnte. Suchen wir uns auch diesen Standpunkt verständlich zu machen.

Von Natur, so etwa könnte der Vertreter dieses Standpunktes sich vernehmen lassen, sind wir geneigt, unser sittliches Urteil zunächst auf das Einzelne und das Individuum zu beziehen. Indem wir uns als Persönlichkeit fühlen und uns das Recht unserer Persönlichkeit zuschreiben, können wir nicht umhin, auch anderen das Recht ihrer Persönlichkeit zuzuerkennen. Das Individuum, meinen wir, dürfe sich als solches bethätigen und sein Wollen, sofern es ein an sich gutes sei, behaupten, auch gegen die Schranken, die ihm die objektive Welt entgegenstellt, und in leidenschaftlichem Kampfe gegen dieselben. Nicht ihm, sondern der unvollkommenen Wirklichkeit falle die Schuld zu, wenn das Individuum mit seinem guten Wollen in diesem Kampfe untergehe.

Aber dieser Standpunkt, so meint man, bestehe nicht vor einer höheren Einsicht. Über dem Einzelnen stehe das Allgemeine, über dem Individuum der Zusammenhang der Welt, über dem individuellen Wollen die objektive Ordnung der Dinge. Nicht im Individuum, sondern im Ganzen, der Welt und ihren Ordnungen verwirkliche sich der "Weltgeist", die "Idee", das "Absolute". Und nur die Idee oder das Absolute habe ein absolutes Recht. Wer sich in "einseitigem" Wollen, in einseitiger Betonung seiner Persönlichkeit gegen die Ordnung der Dinge auflehne, lehne sich gegen die Idee auf und verfalle in Schuld. Und diese Schuld müsse sich rächen. Die Idee negire, die Wirklichkeit verschlinge den Schuldigen, und von Rechtswegen. Wir mögen seine Vernichtung menschlich beklagen, aber mit der Klage verbinde sich das erhabene und erhebende Bewußtsein von der siegenden Allgewalt der Idee. In diesem Bewußtsein, dem ehrfurchtsvollen Schauer vor der Idee, bestehe der Genuß der Tragödie.

Viel Wahres ohne Zweifel liegt in solchen Worten oder kann in ihnen liegen. Viel Unwahrheit aber, viel Mißverständnis kann sich dahinter verbergen. Und mit je größerem Pathos die Worte auftreten, um so größer ist die Gefahr des Mißverstandes.--Andererseits fragt es sich, wie viel von der Wahrheit, die in ihnen liegt, auf die Tragödie Anwendung findet.

Was meint man denn mit jener "objektiven Ordnung" der Dinge, deren Verletzung Sünde sei? Ist es die Ordnung der Dinge, so wie sie ist, der thatsächliche Bestand der Welt? Diese Ordnung der Dinge bekämpft und verletzt jedes menschliche Wollen und Handeln, nicht nur das des tragischen Helden. Jedes Wollen geht auf Veränderung des Weltbestandes. Was wirklich ist, das brauchen wir nicht erst zu wollen und wollend herbeizuführen. Die _Gesetze_ der Wirklichkeit freilich, die hebt unser Wollen nicht auf; die aber tastet auch das Wollen des tragischen Helden nicht an.--Wäre die objektive Ordnung so gemeint, und die Verletzung dieser objektiven Ordnung Sünde, so wäre jedes Wollen sündhaft und strafwürdig. Das Dasein des Individuums wäre das Nichtseinsollende. Die "absolute" Moral schlüge in die Moral der Selbstvernichtung um.

Indessen dies ist nicht die Meinung der Theorie, oder braucht sie nicht zu sein. Nicht jedes Wollen soll sich versündigen, wohl aber dasjenige, das seine "natürlichen und sittlichen Schranken" überschreitet. Aber was heißt dies? Ich kann zunächst die "_natürlichen_" Schranken meines Wollens in verschiedenem Sinne überschreiten. Ich will oder unterfange mich zu thun, was ich nicht hinausführen kann. Wenn ich aber im Voraus nicht weiß, oder nicht wissen kann, welche Umstände mein Wollen durchkreuzen werden, wenn der Zufall meine Absichten scheitern läßt?--Dann ist es lobenswert, daß ich gewollt habe, wenn und in dem Maße, als Ziel und Motiv meines Wollens löblich waren. Oder ich vertraute auf meine Kraft; auch solches Selbstvertrauen ist gut. Ja selbst, wenn mich der heftige Drang eines nicht unedlen Wollens der besseren Verstandeseinsicht zum Trotz an die Möglichkeit der Erreichung des Zieles glauben und in diesem Glauben handeln läßt, so hat dies größeren inneren Wert, als wenn es der kühlen Einsicht so leicht gelungen wäre mich zur Aufgabe meines Wollens zu bringen. Der Leichtsinn freilich, der die Augen schließt, wo die bessere Einsicht sich aufdrängt, der Übermut, das hartnackige Festhalten des sichtlich Unmöglichen, sie verdienen Tadel. Aber immer bleibt auch hier das gute Wollen gut. Und nicht "streng", aber bei aller Strenge doch gerecht, sondern ungerecht wäre die Strafe, die nur jenes Tadelnswerte ansähe und den guten Kern des Wollens, das Treibende der guten Gesinnung für nichts achtete.

Doch in dem Falle, von dem wir ausgingen, und vielen anderen, handelt es sich ja um kein Wollen, das in diesem Sinne seine natürlichen Schranken überschritte. ANTIGONE will nicht, was nicht in ihrer Macht läge. Sie will an ihrem Bruder die letzte Liebespflicht üben und sie übt sie. Nicht minder vollbringen MARIA STUART und EMILIA GALOTTI, was sie wollen.

Nur in einem völlig anderen Sinne _stoßen_ überhaupt die genannten, ebensogut wie alle tragischen Helden, mit Schranken ihres Wollens _zusammen_. Indem sie ihr Wollen verwirklichen, kommen sie in Konflikt mit der Macht des Schicksals und der Macht der Menschen, die für sie das Schicksal bedeuten. Sie beugen sich nicht vor solcher Macht; darum gehen sie unter. Daß sie sich nicht beugen, darin besteht ihr "Überschreiten der natürlichen Schranken"; sie sind "unmäßig" oder "übermäßig" in ihrem Wollen, wenn in der Geneigtheit, vor der Macht sich zu beugen, das "Maß" besteht. ANTIGONE bleibt bei ihrer Liebe dem Tyrannen KREON zum Trotz; darum muß sie sterben. MARIA STUART, deren Frauenwürde mit Füßen getreten wird, richtet sich stolz auf gegen ihre Feindin und entscheidet damit ihr Schicksal. Und auch EMILIA GALOTTI brauchte nicht zu sterben, wenn sie nicht ihre Unschuld gegen den Prinzen, in dem sich die Macht der Verführung mit der äußeren Macht vereinigt, aufrechterhalten wollte. Ist solche "Unmäßigkeit" des Wollens Sünde, dann allerdings sind alle die Genannten schuldig.--In der That ist es vielfach nichts anderes, als diese "Unmäßigkeit", die man den tragischen Helden zur Last zu legen weiß. Die "absolute" Moral, sie schlägt hier schließlich um in die bekannte Moral FALSTAFFs, nur daß FALSTAFF an der Stelle des Wortes Unmäßigkeit oder Übermaß, das weniger philosophisch klingende Wort "Vorsicht" gebraucht, und daß bei ihm die Vorsicht nur der bessere Teil der Tapferkeit, nicht wie hier, der bessere Teil aller Tugend überhaupt ist.

Es ist eben die ganze Theorie der Versündigung durch Verletzung natürlicher Schranken ein Widerspruch in sich selbst. Nicht was ist, ist heilig, sondern was ist, wie es sein soll. Dies ist keine Wahrheit, die man zu beweisen brauchte, sondern eine Tautologie. Nicht durch Verletzung dessen, was ist, nur durch Verletzung dessen, was sein soll, kann ich mich versündigen.

Es giebt aber freilich eine Stufenordnung dessen, was sein soll; ein System einander unter- und übergeordneter sittlicher Zwecke. Ein Inhalt meines Wollens mag an sich gut sein, aber er widerstreitet einem höheren sittlichen Zweck; dann ist mein Wollen doch böse. Jene Stufenordnung sittlicher Zwecke, jene Ordnung des Seinsollenden, das ist die _sittliche_ Weltordnung. Ihr entspricht die natürliche Ordnung der Dinge, oder sie entspricht ihr nicht. Soweit sie ihr entspricht, ist in der natürlichen Ordnung der Dinge die "Idee" verwirklicht. Oder was sollte die Idee anders sein, als der Inbegriff oder die Einheit des Seinsollenden. Die Verletzung dieser sittlichen Weltordnung, oder der natürlichen, soweit sie mit der sittlichen sich deckt, die nur ist Auflehnung gegen die Idee und ist Sünde.

Erst von hier aus kann die Frage gestellt werden, in wiefern doch am Ende auch das beste Wollen der tragischen Helden Verschuldung in sich schließen könne. Zugegeben, daß ANTIGONEs Wollen auf Edles gerichtet war. Aber hätte sie nicht durch die Rücksicht, zwar nicht auf KREONs Macht, aber doch auf das Wohl oder die Würde des Staates, dessen Herrscher er ist, sich abhalten lassen müssen, die Pflicht zu üben, die ihr die Liebe and das Gebot der Götter auferlegten? Hat nicht vielleicht MARIA STUART durch ihre Art der ELISABETH entgegenzutreten an der Zukunft ihres Volkes, an der Weltgeschichte, der Entwickelung der Menschheit oder dergl. sich versündigt? Und EMILIA GALOTTI und DESDEMONA? Ließe sich nicht auch bei ihnen ein frevelhafter Eingriff in die sittliche Weltordnung auffinden?--obgleich wir einstweilen nicht wissen, wo er gefunden werden sollte.

Hier gilt zunächst ein Einwand: es giebt keine Pflicht, die über die Pflicht der Aufrechterhaltung der eigenen sittlichen Persönlichkeit ginge, keinen sittlichen Zweck, dem die eigene sittliche Würde geopfert werden müßte, keine Forderung: Wirf dich selbst weg, damit für die Welt Gutes daraus entstehe.

Aber dies ist uns hier nicht das Wesentlichste.--Wo ist denn in SOPHOKLES' ANTIGONE der Staat, das Staatswohl, die Staatswürde? Wo pflegen denn in Tragödien überhaupt die Welt, die Weltgeschichte, die Menschheit aufzutreten? Die Frage klingt trivial. So trivial sie klingt, so entscheidend ist sie.

Wir kommen damit von neuem auf den eigentlichen Grundirrtum aller Weltanschauungstheorien. Das Kunstwerk, so sahen wir, repräsentiert eine Welt für sich und nichts geht uns bei seiner Betrachtung an und kann für seine Beurteilung in Betracht kommen, was nicht eben dieser Welt angehört. Dabei muß es bleiben, mag nun das Nichtdazugehörige Staat, Volk, Welt, Weltgeschichte, Weltordnung oder sonstwie heißen.

Ich suche diese Wahrheit, weil sie von so großer Wichtigkeit ist, hier noch an einem Beispiel aus einem anderen Kunstgebiet zu illustrieren. Was würde man sagen, wenn jemand bei der Betrachtung einer Bauernscene von ADRIAN VAN OSTADE Reflexionen darüber anstellte, ob die Bauern auf dem Bilde nicht besser thäten zu arbeiten und für ihr und ihrer Familie gedeihliches Fortkommen zu sorgen, als so den Tag zu verlungern; ob sie durch ihre Trägheit nicht Pflichten verletzen gegen ihre Dorfgemeinde, gegen den Staat, schließlich gegen die Menschheit?--

Ich denke die Antwort wäre einfach genug. Man würde--entweder dem Lästigen den Rücken kehren, oder ihn folgendermaßen zu belehren suchen. Die Bauern auf diesem Bilde, so würde man sagen, sind, wie du siehst, nicht wirkliche, sondern gemalte, nicht der Welt der Wirklichkeit, sondern der Welt des Bildes angehörige Bauern, und als solche können sie keine Verpflichtungen verletzen, als solche, die ihnen im Bilde entgegentreten und da von ihnen verletzt werden. So ist beispielsweise keine Gefahr, daß sie durch ihr Gebahren irgend eine, irgendwo in der wirklichen Welt vorhandene Dorfgemeinde schädigen. Sie können dies so wenig, als diese Dorfgemeinde sie in ihrer Trägheit und ihrem Behagen zu stören vermöchte. Das eine wie das andere könnte nur geschehen, wenn auch die Dorfgemeinde auf dem Bilde gegenwärtig wäre, also Bauern und Dorfgemeinde derselben Welt künstlerischer Darstellung angehörten, und wenn zugleich der Konflikt zwischen beiden mitgemalt wäre, oder aus der Darstellung ohne freie Zuthat des Beschauers einleuchtete.

Die Erde, so könnte der Belehrende verdeutlichend fortfahren, ist, wie du weißt, vom Monde sehr weit entfernt, so weit, daß von uns Erdbewohnern eine Berücksichtigung der Zwecke der etwaigen Mondbewohner mit Fug und Recht nicht verlangt werden kann.

Sehr viel größer aber noch ist die Entfernung zwischen der Welt dieses Bildes und der Welt der Wirklichkeit, oder unserer die Wirklichkeit betreffenden Gedanken. Sie ist genau so groß, wie überhaupt die Entfernung zwischen der Welt der Objekte, die nur in der Phantasie und für sie existieren, von der Welt der Wirklichkeit zu sein pflegt, nämlich unendlich groß. Es besteht eine absolute Kluft zwischen beiden Welten, die jeden Weg zwischen ihnen und jede Wechselwirkung völlig ausschließt. Diese Kluft ist, obgleich sie ohnehin einleuchtet, doch zum Überfluß versinnlicht durch den Rahmen des Bildes. In den Rahmen ist das Bild eingeschlossen, er schließt die Welt des Bildes ab. Damit ist uns gesagt, bis wohin bei Betrachtung des Bildes unsere Gedanken reichen sollen.

Was dann das Bild wolle?--Es will behagliches, sorgloses, humorvolles Dasein vor Augen stellen. Glück in der Beschränkung, auch wohl in der Beschränktheit. Den Wert, den dieses Glück an sich, so wie wir es da sehen, besitzt, nicht im Zusammenhang der Welt und Weltordnung, von dem nun einmal hier keine Rede ist, sondern abgesehen davon, diesen Wert will uns das Bild eindringlich machen und genießen lassen. Eben dazu ist es da, diese Heraushebung und Isolierung zum Zweck des reinen durch keine Weltrücksichten gestörten Genusses macht es zum Kunstwerk.--

Ganz ebenso nun, wie mit diesem Bilde, verhält es sich auch mit der Tragödie. So wie jene OSTADEschen Bauern keine Pflichten verletzen können, außer solchen, die ihnen im Bilde entgegentreten und da von ihnen verletzt werden, so können sich die Personen einer Tragödie an keinem Staat oder Volk, keiner Welt, Weltgeschichte oder Weltordnung versündigen, außer soweit der Dichter dergleichen in der Tragödie, in den Personen, ihren Worten und Handlungen sich verkörpern oder zur Darstellung gelangen läßt, und sie versündigen sich dagegen immer genau soweit, als sie eben in der Tragödie, der sie nun einmal ausschließlich angehören, sich dagegen versündigen. Niemand fürchtet, wenn der Held auf der Bühne Drohungen ausstößt, für die Sicherheit des Theaterpublikums und bietet zu seinem Schutze die städtische Polizei auf. Hier ist man sich der absoluten Trennung zwischen der Welt des Kunstwerkes und der sonstigen Welt wohl bewußt. Man weiß, jene Welt reicht bis zur Umrahmung der Bühne und nicht weiter. So sollte man auch nicht dem Helden Konflikte aufbürden mit Momenten der sittlichen Weltordnung, die mit dem Kunstwerk genau so viel zu thun haben, wie das Theaterpublikum und die städtische Polizei.