Der Sozialismus Einst Und Jetzt Streitfragen Des Sozialismus In
Chapter 11
Der Zweck des Staates ist also nicht der, dem einzelnen nur die persönliche Freiheit und das Eigentum zu schützen, mit welchen er nach der Idee der Bourgeoisie angeblich schon in den Staat eintritt; der Zweck des Staates ist gerade der, durch diese Vereinigung die einzelnen in den Stand zu setzen, solche Zwecke, eine solche Stufe des Daseins zu erreichen, die sie als einzelne nie erreichen könnten, sie zu befähigen, eine Summe von Bildung, Macht und Freiheit zu erlangen, die ihnen sämtlich als einzelnen schlechthin unersteiglich wäre.
Der Zweck des Staates ist somit der, das menschliche Wesen zur positiven Entfaltung und fortschreitenden Entwicklung zu bringen, mit anderen Worten, die menschliche Bestimmung, d. h. die Kultur, deren das Menschengeschlecht fähig ist, zum wirklichen Dasein zu gestalten; er ist die Erziehung und Entwicklung des Menschengeschlechts zur Freiheit.«
Das ist ganz im Sinne Fichtes gedacht, und ist in dieser sich so flüssig lesenden Darstellung, dieser klassisch gedrungenen Anreihung der Gedanken fast in der sozialistischen Literatur einzigartig. Lassalle geht dann weiter und zeigt, was der Staat unter der Herrschaft, er sagt nicht: des Arbeiterstandes, er sagt: unter der Herrschaft der _Idee_ des Arbeiterstandes sein und tun würde:
»Dies,« sagt er dann, »ist die eigentlich sittliche Natur des Staates, meine Herren, seine wahre und höhere Aufgabe. Sie ist es so sehr, daß sie deshalb seit allen Zeiten durch den Zwang der Dinge selbst von dem Staat, auch ohne seinen Willen, auch unbewußt, auch gegen den Willen seiner Leiter, mehr oder weniger ausgeführt wurde.«
Und weiter heißt es:
»Ein Staat also, welcher unter die Herrschaft der Idee des Arbeiterstandes gesetzt wird, würde nicht mehr, wie freilich auch alle Staaten bisher schon getan, durch die Natur der Dinge und den Zwang der Umstände unbewußt und oft sogar widerwillig getrieben, sondern er würde mit höchster Klarheit und völligem Bewußtsein diese sittliche Natur des Staates zu seiner Aufgabe machen. Er würde mit freier Lust und vollkommenster Konsequenz vollbringen, was bisher nur stückweise in den dürftigsten Umrissen dem widerstrebenden Willen abgerungen worden ist, und er würde somit eben hierdurch notwendig -- wenn mir die Zeit auch nicht mehr erlaubt, Ihnen die detaillierte Natur dieses notwendigen Zusammenhanges auseinanderzusetzen -- einen Aufschwung des Geistes, die Entwicklung einer Summe von Glück, Bildung, Wohlsein und Freiheit herbeiführen, wie sie ohne Beispiel dasteht in der Weltgeschichte und gegen welche selbst die gerühmtesten Zustände in früheren Zeiten in ein verblassendes Schattenbild zurücktreten.
Das ist es, meine Herren, was die Staatsidee des Arbeiterstandes genannt werden muß, seine Auffassung des Staatszweckes, die, wie Sie sehen, ebensosehr und genau entsprechend von der Auffassung des Staatszweckes bei der Bourgeoisie verschieden ist, wie das Prinzip des Arbeiterstandes von dem Anteil aller an der Bestimmung des Staatswillens oder das allgemeine Wahlrecht, von dem betreffenden Prinzip der Bourgeoisie, dem Zensus.«
Der Staat als die Kraft, die, ob sie will oder nicht, dem Fortschritt dient, das ist die sozialistische Staatstheorie Lassalles. Er trägt sie den Arbeitern als die ihre vor, um sie für sie zu gewinnen. Und im Angesicht der großen Klarheit seiner Sprache erübrigt es sich, den Gedankengang hier erst noch zu kommentieren. In späteren Reden kommt Lassalle wiederholt auf ihn zurück. So namentlich in den Prozessen, in die er im Anschluß an diesen Vortrag verwickelt wurde, der doch so außerordentlich gemäßigt gehalten war, in welchem er sich gehütet hatte, mit irgendeinem Wort zur Gewalt aufzufordern. Aber als er ihn als Schrift erscheinen ließ, ward diese auf Veranlassung des Staatsanwalts Schelling, einem Sohne des Philosophen Schelling, konfisziert und Lassalle vor Gericht gestellt, und zwar unter der Anklage, sich gegen den § 100 des alten Preußischen Strafgesetzbuches, den sogenannten Haß- und Verachtungsparagraphen, vergangen zu haben. Das war ein richtiger Kautschukparagraph, unter den sich alles mögliche bringen ließ. Er lautete:
»Wer Bevölkerungsklassen durch irgendwelche Schriften oder Reden zum Haß und zur Verachtung gegeneinander aufreizt, wird bestraft.«
Die Verfolgung führte zu zwei sehr bedeutungsvollen Prozessen, in denen Lassalle die berühmten Reden hielt: »Die Wissenschaft und die Arbeiter« und »Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen«. In der letztgenannten dieser Verteidigungsreden, die im Sommer 1862 gehalten wurde, entwickelt Lassalle noch einmal seine Unterscheidung der Staatsidee der Arbeiterklasse von der Staatsidee der Bourgeoisie. Er nennt unter Hinweis auf einen Ausspruch des hochangesehenen Philosophen und Philologen August Boeckh die letztere Staatsidee eine »moderne Barbarei«, und sagt dann:
»_Das uralte Vestafeuer aller Zivilisation, den Staat, verteidige ich mit Ihnen_ (nämlich den Richtern) _zusammen gegen jene_ (die liberalen) _Barbaren._«
Das ist der Staat nach der Lehre Ferdinand Lassalles. Ganz anders nach der sozialistischen Theorie, die begründet worden ist von Karl Marx und Friedrich Engels. Dort spielt der Staat eine wesentlich verschiedene Rolle. In den älteren Schriften und Aufsätzen von Marx, die zu Anfang der vierziger Jahre des vorigen Jahrhunderts geschrieben wurden, zeigt er sich meist noch als Anhänger des Staates, beeinflußt durch die Lehre Hegels, wenn er auch schon sehr über Hegel hinausgeht. Aber nachdem er sich der kommunistischen Bewegung zugewandt, sie in Frankreich studiert und ebenso über die englischen Verhältnisse sich orientiert hatte, kommt bei ihm und Engels, die wir immer zusammen nennen müssen, da sie von da ab gemeinsam gearbeitet, gegenseitig sich ihre Arbeiten gezeigt haben, so daß man bei vielen ihrer nun verfaßten Arbeiten nicht sagen kann, daß der eine oder der andere von ihnen der Verfasser sei, kommt in der von ihnen ausgearbeiteten sozialistischen Theorie eine durchaus andere Auffassung vom Staate zum Ausdruck. Man kann sie eine _kritische_ Staatsidee nennen, die nichts mit der Verehrung Lassalles für den Staat gemein hat. Schon in der Schrift, die Marx und Engels »Manifest der kommunistischen Partei« nannten und die im Winter 1847 geschrieben wurde, spielt der Staat eine Rolle. Am Schlusse heißt es dort:
»Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen, der Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle Produktionsinstrumente in den Händen des Staates, d. h. des als herrschende Klasse organisierten Proletariats zu zentralisieren und die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren.«
Im Anschluß daran werden die verschiedenen Maßnahmen kurz aufgeführt, die zu diesem Zweck getroffen werden würden, und dann heißt es abschließend:
»Sind im Laufe der Entwicklung die Klassenunterschiede verschwunden und ist alle Produktion in den Händen der assoziierten Individuen konzentriert, so verliert die öffentliche Gewalt den politischen Charakter. Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer anderen. Wenn das Proletariat im Kampfe gegen die Bourgeoisie sich notwendig zur Klasse vereint, durch eine Revolution sich zur herrschenden Klasse macht und als herrschende Klasse gewaltsam die alten Produktionsverhältnisse aufhebt, so hebt es mit diesen Produktionsverhältnissen die Existenzbedingungen des Klassengegensatzes, die Klassen überhaupt und damit seine eigene Herrschaft als Klasse auf.
An die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen und Klassengegensätzen tritt eine Assoziation, worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist.«
Hier wird das Wort »Staat« vollständig, und man darf annehmen absichtlich vermieden. Das Proletariat übernimmt die Staatsgewalt, entreißt der Bourgeoisie alle wirtschaftlichen und politischen Machtmittel, verwendet sie in seinem Sinne, und nachdem dies geschehen, entsteht eine große allgemeine Assoziation. Vom Staat ist keine Rede mehr.
In späteren Schriften von Marx und Engels kommt diese Haltung zum Staat noch schärfer zum Ausdruck. Nach der Niederwerfung der achtundvierziger Revolution lebten sie verbannt im Exil in London. Als in den sechziger Jahren die Arbeiterbewegung sich von neuem bildete, nahmen sie direkten Anteil an der deutschen Bewegung nicht. Sie hatten aber in dieser politische Freunde, mit denen sie brieflichen Verkehr unterhielten, auch suchten sie durch Aufsätze und Schriften erzieherisch auf die Bewegung einzuwirken. Einer dieser Freunde war Wilhelm Liebknecht, und die Fraktion, an deren Spitze er und August Bebel standen, galt lange Zeit in Deutschland als die eigentliche Partei von Marx. In den Organen, die Wilhelm Liebknecht damals redigierte, kamen aber naturgemäß vorwiegend Ideen von Liebknecht zum Ausdruck, von denen schon erwähnt wurde, daß sie stark vom französischen Sozialismus beeinflußt waren, daß Liebknecht ganz irrigerweise für das theoretische Mundstück von Marx genommen ward. Liebknecht gab dem 1869 von der damals unter seiner geistigen Führung geschaffenen sozialdemokratischen Arbeiterpartei gegründeten und von ihm redigierten Blatt den Titel »Der Volksstaat«, und er wie andere sprachen darin auch immer wieder von einem solchen Staat. Das war aber ganz und gar nicht nach dem Geschmack von Marx und Engels, und in der 1876/77 von ihm unter teilweiser Mitwirkung von Marx verfaßten Schrift »Herrn Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft« nahm Engels Gelegenheit, gegen diese Idee vom Volksstaat, wie Liebknecht sie vertrat, zu polemisieren, ohne letzteren zu nennen. Er legt dar, daß nach der Revolution des Proletariats die Entwicklung nicht zum Volksstaat, sondern zur Auflösung, zum Absterben des Staates führe. Die Kapitel der Schrift, die speziell den Sozialismus behandeln, sind von Engels später als Broschüre unter dem Titel: »Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft« herausgegeben worden, und wer es nicht vorzieht, das ganze Buch zu lesen, das überaus wertvolle Darlegungen über grundlegende Fragen der Philosophie, Ethik, Geschichtswissenschaft, Nationalökonomie und Sozialwissenschaft enthält, der sollte sich zum mindesten diese Broschüre anschaffen. Man kann sich keine bessere Vorführung der Grundgedanken der Marx-Engelsschen Soziallehre wünschen. In dieser Schrift nun gibt Engels gegen den Schluß eine zusammengefaßte Darlegung darüber, was nach der von Marx und ihm vertretenen Anschauung aus dem Staat wird, nachdem die Arbeiterklasse auf der zu ihrem Höhepunkt gelangten Entwicklung der kapitalistischen Gesellschaft die politische Gewalt erlangt hat. Er schreibt dort:
»Das Proletariat ergreift die Staatsgewalt und verwandelt die Produktionsmittel zunächst in Staatseigentum. Aber damit hebt es sich selbst als Proletariat, damit hebt es alle Klassenunterschiede und Klassengegensätze auf, und damit auch den Staat als Staat. Die bisherige, sich in Klassengegensätzen bewegende Gesellschaft hatte den Staat nötig, d. h. eine Organisation der jedesmaligen ausbeutenden Klasse zur Aufrechterhaltung ihrer äußeren Produktionsbedingungen, also namentlich zur gewaltsamen Niederhaltung der ausgebeuteten Klasse in den durch die bestehende Produktionsweise gegebenen Bedingungen der Unterdrückung (Sklaverei, Leibeigenschaft oder Hörigkeit, Lohnarbeit). Der Staat war der offizielle Repräsentant der ganzen Gesellschaft, ihre Zusammenfassung in einer sichtbaren Körperschaft; aber er war dies nur, insofern er der Staat derjenigen Klasse war, welche selbst für ihre Zeit die ganze Gesellschaft vertrat: im Altertum Staat der sklavenhaltenden Staatsbürger, im Mittelalter des Feudalismus, in unserer Zeit der Bourgeoisie. Indem er endlich tatsächlich Repräsentant der ganzen Gesellschaft wird, macht er sich selbst überflüssig. Sobald es keine Gesellschaftsklasse mehr in der Unterdrückung zu halten gibt, sobald mit der Klassenherrschaft und dem in der bisherigen Anarchie der Produktion begründeten Kampf ums Einzeldasein auch die daraus entspringenden Kollisionen und Exzesse beseitigt sind, gibt es nichts mehr zu reprimieren, das eine besondere Repressionsgewalt, einen Staat nötig machte. Der erste Akt, worin der Staat wirklich als Repräsentant der ganzen Gesellschaft auftritt -- die Besitzergreifung der Produktionsmittel im Namen der Gesellschaft -- ist zugleich sein letzter selbständiger Akt als Staat. Das Eingreifen einer Staatsgewalt in gesellschaftliche Verhältnisse wird auf einem Gebiete nach dem andern überflüssig und schläft dann von selbst ein. An die Stelle der Regierung über Personen tritt die Verwaltung von Sachen und die Leitung von Produktionsprozessen. Der Staat wird nicht »abgeschafft«, er _stirbt_ ab. Hieran ist die Phrase vom »freien Volksstaat« zu messen, also sowohl nach ihrer zeitweiligen agitatorischen Berechtigung, wie nach ihrer endgültigen wissenschaftlichen Unzulänglichkeit; hieran ebenfalls die Forderung der sogenannten Anarchisten, der Staat solle von heute auf morgen abgeschafft werden.«
Man sieht, es wird dem Staat im Grunde eine nur transitorische, zeitweilige Rolle zuerkannt, die wesentlich die einer unterdrückenden oder niederhaltenden Gewalt ist -- also das, was Lassalle gerade die Rolle eines Nachtwächters der jeweilig herrschenden Klasse nennt, und wenn mit dem Bestehen verschiedener Gesellschaftsklassen die Klassengegensätze und der Anlaß zur Niederhaltung von Klassen aufhören, hört nach dieser Theorie auch der Staat auf. Sie zieht sich durch alle Schriften von Marx und Engels und ist von letzterem später in der Schrift: »Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates« näher begründet worden. Gelegentlich spricht Engels wohl auch vom Staat als Produkt der Arbeitsteilung in der Gesellschaft und leitendem Organ der durch jene notwendig gewordenen Verwaltungsaufgaben, aber er geht auf diese Funktionen und ihre Zukunft nicht näher ein, sondern läßt hinterher immer nur den Staat als Organ der Niederhaltung aufmarschieren. Inwieweit diese Auffassung aufrechterhalten werden kann, oder welche von beiden Auffassungen die Marx-Engelssche und die Lassallesche, die zeitweilig in den Diskussionen der Sozialisten eine große Rolle gespielt haben, den Anspruch auf größere Richtigkeit hat, wird sich vielleicht zeigen, wenn wir nun auch Marx selbst über den Staat gehört haben.
Vierzehn Jahre bevor die Schrift von Engels über den Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates erschien, im Jahre 1871, hat Karl Marx sich genauer über den Staat geäußert in jener für den Generalrat der Internationalen Arbeiterassoziation verfaßten Denkschrift oder Ansprache über die Pariser Kommune von 1871. Im dritten Abschnitt dieser Schrift legt er dar, was eigentlich die Kommune von Paris bedeutet habe, was ihr tieferer Sinn und ihre tieferen Absichten gewesen seien. Er hat dabei, was ich nicht verheimlichen will, etwas sehr frei gearbeitet. Er hat das, was den Leuten der Kommune unbestimmt vorschwebte, in eine sehr klare und bestimmte Sprache, in die logische Entwicklung eines leitenden Gedankens gekleidet. Nachdem er dargelegt hat, daß die Pariser Kommune eine Regierung der Arbeiterklasse war und mit den Einrichtungen der alten Klassenherrschaft, mit Militär, Polizei usw. gebrochen hatte, fährt er fort:
»Die Pariser Kommune sollte selbstverständlich allen großen gewerblichen Mittelpunkten Frankreichs zum Muster dienen. Sobald die kommunale Ordnung der Dinge einmal in Paris und den Mittelpunkten zweiten Ranges eingeführt war, hätte die alte zentralisierte Regierung auch in den Provinzen der Selbstregierung der Produzenten weichen müssen. In einer kurzen Skizze der nationalen Organisation, die die Kommune nicht die Zeit hatte weiter auszuarbeiten, heißt es ausdrücklich, daß die Kommune die politische Form selbst des kleinsten Dorfs sein, und daß das stehende Heer auf dem Lande durch eine Volksmiliz mit äußerst kurzer Dienstzeit ersetzt werden sollte. Die Landgemeinden eines jeden Bezirks sollten ihre gemeinsamen Angelegenheiten durch eine Versammlung von Abgeordneten in der Bezirkshauptstadt verwalten, und diese Bezirksversammlungen dann wieder Abgeordnete zur Nationaldelegation in Paris schicken; die Abgeordneten sollten jederzeit absetzbar und an die bestimmten Instruktionen ihrer Wähler gebunden sein. Die wenigen, aber wichtigen Funktionen, welche dann noch für eine Zentralregierung übrig blieben, sollten nicht, wie dies absichtlich gefälscht worden, abgeschafft, sondern an kommunale, d. h. streng verantwortliche Beamte übertragen werden. Die Einheit der Nation sollte nicht gebrochen, sondern im Gegenteil organisiert werden durch die Kommunalverfassung; sie sollte eine Wirklichkeit werden durch die Vernichtung jener Staatsmacht, welche sich für die Verkörperung dieser Einheit ausgab, aber unabhängig und überlegen sein wollte gegenüber der Nation, an deren Körper sie doch nur ein Schmarotzerauswuchs war. Während es galt, die bloß unterdrückenden Organe der alten Regierungsmacht abzuschneiden, sollten ihre berechtigten Funktionen einer Gewalt, die über der Gesellschaft zu stehen beanspruchte, entrissen und den verantwortlichen Dienern der Gesellschaft zurückgegeben werden. Statt einmal in drei oder sechs Jahren zu entscheiden, welches Mitglied der herrschenden Klasse das Volk im Parlament ver- und zertreten soll, sollte das allgemeine Stimmrecht dem in Kommunen konstituierten Volk dienen, wie das individuelle Stimmrecht jedem andern Arbeitgeber dazu dient, Arbeiter, Aufseher und Buchhalter in seinem Geschäft auszusuchen. Und es ist bekannt genug, daß Gesellschaften ebenso gut wie einzelne in wirklichen Geschäftssachen gewöhnlich den rechten Mann zu finden und, falls sie sich einmal täuschen, dies bald wieder gut zu machen wissen. Andererseits aber konnte nichts dem Geist der Kommune fremder sein, als das allgemeine Stimmrecht durch hierarchische Investitur zu ersetzen.«
Diese Ausführungen stehen gedanklich in merkwürdiger Übereinstimmung mit dem Plane, den der von Marx so scharf kritisierte Proudhon in seiner Abhandlung über den Föderalismus und seiner Schrift über die politische Befähigung der arbeitenden Klassen entwickelt hat. Die letztgenannte Schrift, die man Proudhons politisches Testament nennen kann, ist nie ins Deutsche übersetzt worden. Sie ist gegen Ende 1864 geschrieben, als die Internationale Arbeiterassoziation im Entstehen begriffen war und in der Arbeiterschaft von Paris neues politisches Leben sich regte. Mit ihr wollte Proudhon, an dem der Tod schon nagte, der Bewegung eine Art politisches Geleitbuch geben. Er war, wie man weiß, Gegner des Staates, wenn er auch nicht Anarchist in dem Sinne war, wie man das Wort heute versteht, sondern dem Föderalismus und Kommunalismus huldigte. Der Staat sollte dadurch abgeschafft werden, daß die Nation sich in freien Kommunen und Verbänden von solchen von unten auf föderalistisch organisierte. Der Staat wird da -- was unter dem kaiserlichen Regime Frankreichs verständlich genug war -- nur als unterdrückende Macht aufgefaßt. Ganz wie sieben Jahre später bei Marx, der ihn Schmarotzergewächs, Auswuchs der Gesellschaft und unterdrückende Gewalt nennt. Von einer höheren Aufgabe oder Funktion des Staates ist bei Marx so wenig wie bei Proudhon die Rede, während nach Lassalle der Staat sogar eine hohe kulturelle Aufgabe selbst dann noch erfüllte, wenn er es gar nicht einmal wollte. Wo ist da die Wahrheit? Nach meiner Ansicht verkennt der von Marx entwickelte Plan vollständig die Rückwirkung der großen ökonomischen Zusammenhänge, was bei einem Manne wie Marx, der so großen Sinn für das Wesen und die Bedeutung der großen Produktion hatte, ganz besonders verwundern muß. Die hier entwickelte Auffassung ist vollständig kleinbürgerlich. Ein Gemeinwesen mit kleinbürgerlicher Wirtschaft und kleinbürgerlichem Verkehr läßt sich allenfalls nach Art des Kommunalismus auffassen. Ein Land aber mit modernen Industrieunternehmungen und den durch sie geschaffenen wirtschaftlich sozialen Zusammenhängen, die weit über die Gemeinde hinausgreifen, ist als bloßer Bund unabhängiger Kommunen undenkbar.
Man vergegenwärtige sich zum Beispiel nur das moderne vielverzweigte Verkehrswesen und die vielen anderen Wirtschaftsorganismen, deren Wirkungssphäre und Bedürfnisse eine Zwangsgesetzgebung notwendig machen, die an der Selbstbestimmung der Gemeinden keinen Hemmschuh finden darf. Der durch die große Industrie erzeugte Wirtschaftsverkehr stellt die Gesetzgebung der Nation vor ganz andere Aufgaben, als sie in einer kommunistischen Organisation ausreichend erfüllt werden könnten. Die letztere würde schon einfach an den Erfordernissen rationeller Flußwirtschaft versagen, bei der die örtlichen Interessen so verschieden liegen. Die Bewohner im Tale und an der Mündung haben ganz andere Interessen als die Bewohner der Berggegenden, von denen der Fluß herkommt. Vielfach sind Flüsse versandet, weil die Bevölkerung in den betreffenden Bergdistrikten die Wälder abgeholzt hatte. Die von den Quellen an in ihrem Lauf ungehemmten Flüsse nahmen so viel Erdreich mit, daß weiter unten Bett und Mündungen versandeten. Eine Flußwirtschaft, die den Fluß schiffbar erhält, braucht Gesetze und eine Überwachung, die vor keinen Sonderinteressen oder gar Launen der Gemeinden Halt machen. Haben wir doch selbst internationale Überwachungskommissionen für die Flußläufe von Donau, Rhein usw. Man verweist nun gern auf diese letzteren als Beweise dafür, daß sich solche Dinge auch auf dem Wege der freien Vereinbarung regeln lassen. Aber man vergißt dabei, daß diesen Kommissionen Verträge von _Staaten_ zugrunde liegen, bei denen schon die Sonderinteressen von Gemeinden und Bezirken einem großen Allgemeininteresse weichen mußten. Wären nicht schon Staaten gewesen, so wären jene Vereinbarungen nie zustande gekommen.
Der Plan des Kommunalismus ignoriert viele der bedeutenden Gesetzgebungs- und Verwaltungsaufgaben des modernen Staates, übrigens können auch die Gemeinden heute sich nicht mehr auf die kleinbürgerlichen Aufgaben beschränken, die Proudhon im Auge hatte. Die Bodenpolitik, Verkehrspolitik und Sozialpolitik sind bei vielen schon über diesen Rahmen hinausgewachsen. Ich darf daran erinnern, was meine Wenigkeit vor jetzt beinahe 25 Jahren geschrieben hatte in einem Artikel, der betitelt ist: »Die sozialpolitische Bedeutung von Raum und Zahl.«[1] Es wird dort aufgezeigt, wie sehr die räumliche Ausdehnung des Gebiets und die Vermehrung der Bevölkerung allein schon ganz neue Bedürfnisse schaffen und das Zustandekommen der Gesetzgebung wie ihre Aufgaben komplizieren.
[1] Wieder abgedruckt in Band II des Sammelwerks »Zur Theorie und Geschichte des Sozialismus«. Berlin 1904, 4. Auflage.
Man wird das in Deutschland praktisch erfahren, wenn hier Versuche gemacht werden, die in die Reichsverfassung der Republik grundsätzlich übernommene direkte Gesetzgebung in die Wirklichkeit umzusetzen. Das in der Schweiz heimische Referendum hat auch dort seine Nücken. Aber es ist ganz etwas anderes, wenn die Bürger der kleinen, von jeher republikanischen Eidgenossenschaft über eine Frage ihres weltpolitisch gesicherten Landes abstimmen, als wenn eine solche Volksabstimmung in einem Lande mit über 60 Millionen Einwohnern und in so schwieriger Lage wie Deutschland vorgenommen wird. Man kann mit der direkten Abstimmung wohl ganz einfache Fragen regeln, aber unmöglich kann man alle Angelegenheiten eines großen Landes durch solche Abstimmungen zur Entscheidung bringen, es müßte sonst jeder Bürger ein Ausbund enzyklopädischen Wissens sein.