Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika
Part 8
»Der Vertrag mit Braunschweig -- schreibt Suffolk am 2. Januar 1776 an Faucitt -- mag Ihnen als Muster für den mit Hessen abzuschließenden dienen. Der König wünscht, daß wo möglich ein Vertrag dem andern gleiche. Können Sie daher den Schlieffen'schen Entwurf dem braunschweigischen Vertrag näher bringen, so ist es desto besser. Sollte Schlieffen dagegen auf seiner Parade mit Redensarten bestehen, so beharren Sie nicht auf ihrer Verwerfung, sondern behalten Sie sich wesentliche Punkte vor. Eine Ersparniß würde uns allerdings sehr erwünscht sein, indessen darf sie nicht unserm großen Zwecke im Wege stehen, welcher darin besteht, daß wir so schnell als thunlich möglichst viele Soldaten erhalten. Wenn deren 10,000 Mann zu erlangen sind, so wird hoffentlich ein Theil derselben früher als zur festgesetzten Zeit zu marschiren im Stande sein. Sie wissen selbst, von welch' ungeheurer Wichtigkeit eine frühzeitige Einschiffung ist.
Der erste Gegenstand, der Ihre ernste Aufmerksamkeit verdient, ist die Geldwährung, in welcher das Werbegeld und die Subsidien bezahlt werden sollen. Der Vortheil von fast fünfzig Prozent, welchen der Kassler Hof auf diese Weise über den Braunschweiger gewinnt, sollte eigentlich durch die außerordentliche Schnelligkeit in der Beförderung der Truppen ausgeglichen werden. Darauf kommt Alles an. Diesen Vorzug müssen wir wenigstens vom Landgrafen erlangen. Gehen Sie schlimmsten Falles aber auf alle seine Bedingungen ein, wenn Sie keine besseren festsetzen können. Das Verlangen der Werbegelder für Offiziere ist neu, sollte also nicht zugegeben werden. Die von Ihnen angenommene Art der Subsidienzahlung ist vom Könige gebilligt. Hoffentlich wird der Landgraf nicht darauf bestehen, daß die doppelte Subsidie noch ein ganzes Jahr nach der Rückkehr seiner Truppen in ihre Heimath gezahlt wird. Geben Sie höchstens sechs Monate zu. Die Löhnung der Truppen sollte eigentlich mit ihrer Rückkehr aufhören, jeden Falls aber muß sie mit dem Monate ihrer Rückkehr enden.
Der Separat-Artikel, welcher der Desertion der Truppen im Kurfürstenthum Hannover vorbeugen soll, kann keinen Theil eines Vertrages mit dem Könige von England bilden. Der Landgraf wird sich am besten gegen Desertion und die Abneigung der deutschen Soldaten gegen eine Seereise schützen, wenn er ihnen alle Vortheile der englischen Löhnung sichert. Sie dürfen diese Löhnung nur im Einschiffungshafen oder da anfangen lassen, wo die Truppen des Landgrafen Gebiet verlassen. Richten Sie ihre ganze Aufmerksamkeit darauf, daß die Einschiffung ohne Zeitverlust erfolgt, da die schnelle Beförderung der Hessen auf den Kriegsschauplatz von der höchsten Wichtigkeit ist. Wir müssen vor Allem jede Art Verzögerung verhüten, indem diese den Hauptvortheil der erwarteten Hülfe zu nichte machen würde.«
Die Vorschriften und guten Lehren, welche Suffolk hier gab, kamen zu spät. Schlieffen bestand auf seinen Forderungen und Faucitt mußte wohl oder übel nachgeben, weil sonst das ganze Geschäft gescheitert wäre. »Der Landgraf -- schreibt der Unterhändler am 1. Februar 1776 an Suffolk -- der keine Schulden, sondern sehr gute Finanzen hat, ist in diesen Dingen schwer zu behandeln; er hätte einfach sein Korps nicht marschiren lassen. Er hält den Krieg von nur kurzer Dauer und will sich sicher stellen.« Jetzt entdeckte denn endlich Suffolk auch, warum Schlieffen immer auf die alten Verträge zurückgegangen war. »Seine Vorliebe für Präzedenzfälle -- meint er bei Uebersendung der Ratifikation am 12. Februar 1776 -- hat sich hier nicht auf bloße Formalitäten beschränkt, sondern mit besonderm Geschick alle ihm günstigen zufälligen Bestimmungen aus früheren Verträgen zusammengesucht. In Anbetracht der Tüchtigkeit und Zahl der Truppen aber, und der Schnelligkeit, mit welcher sie marschfertig gemacht sind, sowie der Unbestimmtheit der Zeit, für welche sie in unsern Dienst treten, billigt der König die gegenwärtige Fassung der Artikel.«
Trotz aller dieser Zugeständnisse waren übrigens die Forderungen des Landgrafen noch nicht erschöpft. Er verlangte ferner die Erledigung seiner angeblichen Rechnungen für Hospitalauslagen, die aus dem siebenjährigen Kriege her rückständig sein und Lstr. 41,820. 14. 5 betragen sollten. Alles, was Faucitt erreichen konnte, war die Einwilligung, daß diese Ansprüche keine Paragraphen des neuen Vertrages bildeten; wogegen er deren sofortige Prüfung und eventuelle Erledigung versprechen mußte. Auch Suffolk beeilte sich, dem Landgrafen die beruhigendsten Zusicherungen zu geben, verzögerte aber die endliche Entscheidung und wagte, durch den zu diesem Zwecke eigens nach London gekommenen Schlieffen gedrängt, erst im Mai 1777 gegen Ende der Sitzung die Sache dem Hause vorzulegen.
Die Opposition führte den Beweis, daß der Anspruch schon vor vierzehn Jahren erhoben und als ungerecht verworfen worden sei. Die Minister waren nicht im Stande, das Gegentheil zu beweisen, behaupteten dagegen, daß der Anspruch nur geruht habe und in Ermangelung erschöpfender Beweise blos vorläufig abgewiesen sei. Obgleich seitdem keine neuen Beweise beigebracht waren, so erschien er ihnen jetzt doch in jeder Weise gerecht und billig, da es galt, einen so eigensinnigen und zugleich unentbehrlichen Geschäftsfreund wie den Landgrafen nicht vor den Kopf zu stoßen. Thomas Bishop, der zur Zeit des siebenjährigen Krieges mit diesem Zweige der Verwaltung der verbündeten Armee beauftragt gewesen war, wurde jetzt vom Ministerium auf's Neue angewiesen, die vorgelegten Rechnungen zu prüfen. Bei dem besten Willen, sich Lord Suffolk und dessen Kollegen gefällig zu zeigen und unbewiesene Belege für erwiesene anzunehmen, konnte er als höchste Summe doch nur Lstr. 29,321. 16. 8 zusammen rechnen, so daß also der Landgraf selbst im günstigsten Falle Lstr. 12,498. 17. 9 zu viel verlangte. Bishop gesteht aber selbst zu, daß er die Versicherung des Herzogs oder Erbprinzen von Braunschweig und anderer hochgestellter Personen, daß eine Rechnung richtig sei, stets als genügenden Beweis angenommen habe.
Bei den Verhandlungen im Hause selbst meinte der Oberst Barre, man könne sich zu den kleinen deutschen Fürsten jeder Schandthat versehen, sie wären froh gewesen, wenn sie für manche ihrer Forderungen aus dem siebenjährigen Kriege einen Penny für den Shilling erhalten hätten; auch der gegenwärtige Anspruch sei nichts als versuchter Schwindel. Baldwin wandte ein, daß der hessische Landgraf, wenn er eine gerechte Forderung gehabt hätte, nicht vierzehn Jahre auf ihre Bezahlung gewartet haben würde; er, der Redner, wisse aber, daß sie, weil unbegründet, ihrer Zeit unbedingt verworfen worden sei. J. Townshend betrachtete die geforderte Summe als neue Subsidie, als einen, jeden Engländer beschimpfenden Tribut. Burke erklärte die Ehre der Nation dafür verpfändet, daß der Anspruch nicht bezahlt werde. Booth erschien die ganze Sache deshalb verdächtig, weil sie so spät gegen Ende der Sitzung, wo die meisten Mitglieder vom Lande schon nach Hause zurückgekehrt seien, vorgebracht werde. Die Abstimmung erfolgte am 8. Mai 1777 und ergab eine Majorität von nur fünfzig Stimmen gegen zwei und vierzig zu Gunsten des Ministeriums. So wurden denn dem Landgrafen von Hessen unter dem Titel eines bisher unbefriedigten Anspruches für Hospital-Rechnungen aus dem siebenjährigen Kriege noch Lstr. 41,820. 14. 5 gleich 268,804 Thlr. 15 Sgr. bezahlt. Auf die inzwischen angelaufenen Zinsen verzichtete der Empfänger. Ob er es wohl gethan haben würde, wenn er seine Forderungen als richtig hätte nachweisen können?
Der Landgraf bot übrigens, nachdem das gegenseitige Verhältniß einmal vertragsmäßig festgesetzt war, Alles auf, um seinen Verbindlichkeiten auf's Gewissenhafteste nachzukommen. Bei seiner übermäßigen Geldgier, wie Faucitt seine Plusmacherei bezeichnet, hinderte ihn diese Gewissenhaftigkeit jedoch nicht, überall seinen Vortheil zu erspähen und wo sich nur eine Gelegenheit bot, die Ausgaben höher zu treiben. So benutzte er den im Vertrage gebrauchten unbestimmten französischen Ausdruck »attirail« der Artillerie (Zurüstung und Geräth) zur Berechnung aller möglichen Posten und Nebenforderungen, so daß Suffolk ganz erschrocken ob der angeschwollenen Rechnung Faucitt eiligst bat, doch ja in Zukunft unbestimmte französische Ausdrücke zu vermeiden. Außerdem wurde für Fuhren und Fuhrdienst, Transportwagen und Lederzeug besonders liquidirt; allein das englische Ministerium mußte, wenn auch widerwillig, Alles bezahlen, da es vorher auf die schleunigste Mobilmachung der hessischen Truppen gedrungen hatte.
Diese waren zur ursprünglich bestimmten Zeit, d.h. Mitte Februar, marschfertig, konnten aber so wenig wie die Braunschweiger ausrücken, weil seitens des englischen Marineministeriums die Vorkehrungen für die Beförderung der fremden Soldaten so liederlich und verspätet getroffen waren, daß die Transportschiffe erst zu Anfang März von England nach Bremerlehe abfahren konnten. So blieben die Hessen denn noch vierzehn Tage länger in ihren Quartieren. Die erste Division marschirte erst am 2. März zum Einschiffungshafen ab, wo sie zwischen dem 15. und 20. März eintraf. Faucitt musterte sie am 20. März in den englischen Dienst ein.
Er war ganz entzückt von den prächtigen Regimentern und schrieb in diesem Sinne am 25. März 1776 an Suffolk, wie folgt: »Die mit guten Büchsen bewaffneten Jäger sind kräftige und schöne Leute und von Jugend an gelernte tüchtige Schützen. Das Grenadierbataillon Linsing ist ein prachtvolles Korps, ein herrlicher Menschenschlag; die Mannschaften stehen sämmtlich noch in ihrer ersten Jugend und besten Kraft. Die Regimenter Garde du Korps (Oberst Wurmb), Prinz Carl (Oberst Schreiber), General Ditfurth (Oberst Bose), General Trümbach (Oberst Bischhausen) sind gleichfalls ausgezeichnet und für jede Art Dienst geeignet. Es ist schwer zu sagen, welches von ihnen das beste ist. Alle zusammen haben nur sechs Kranke und sechs Deserteure. Vier Regimenter sind schon eingeschifft, die Grenadiere werden morgen eingeschifft und die Jäger, sobald ein andrer Transport ankommt. Die Disziplin der Soldaten ist ausgezeichnet. Fünf andre Korps -- fährt Faucitt am 2. April fort -- sind vor diesen Tagen eingemustert: ein Grenadierbataillon, Oberst Block, die Füsilier-Regimenter Erbprinz, Oberst Hachenberg, Knyphausen, Oberstlieutenant Borck, Mirbach, Oberst Loos und Donop, Oberst Rosen. Alle fünf sind ungewöhnlich schöne Regimenter, vollständig uniformirt und bewaffnet und für jeden Dienst in der ganzen Welt tauglich. Ich erwähne die alten Leute nicht, weil ihrer kaum zehn bis zwölf sind, die älter als vierzig bis fünfundvierzig Jahre sein mögen. Nur in der Höhe der Mannschaften herrscht ein kleiner Unterschied vor; das erste Glied ist vielleicht einen halben bis einen Zoll größer als die übrigen, allein kein Mann war unter fünf Fuß acht Zoll, und alle Glieder waren einander gleich. Das Centrum war ein wenig kleiner, aber auch dieses besteht aus jungen, gesunden und gut aussehenden Burschen. Nur sieben Mann sind von diesen letzten fünf Regimentern desertirt, einer gestorben und drei krank. Die drei letzten Korps dieser Division -- so schließt Faucitt seinen Bericht vom 12. April -- sind das Grenadierbataillon, Oberstlieutenant Minnigerode, das Füsilier-Regiment Losberg, Oberst Heringen und das Rall'sche Regiment. Die beiden ersten sind ausgezeichnet und in jeder Beziehung tüchtig, sie sehen aus wie Veteranen; Rall's Regiment ist das schlechteste von Allen, die ich gesehen habe, sowohl was Größe als körperliche Stärke der Mannschaften betrifft. Es war bisher eines der Friedens- und Garnisons-Regimenter, welches schnell vollständig rekrutirt werden mußte. Der thätige und ausgezeichnete Oberst wird sie aber schnell einexerziren.«
Die Zahl der hier spezifizirten, die erste hessische Division bildenden und vom Generallieutenant Heister kommandirten Truppen belief sich im Ganzen auf 8397 Mann, nämlich Generalstab 25, drei Bataillone Grenadiere mit Stab jedes 529, also 1587, zehn Regimenter Infanterie mit Stab jedes 663, also 6630, und die Jägerkompagnie mit 150 Mann. Dazu kam noch die Artillerie, die aus 38 Geschützen und 557 Mann bestand, wovon 13 Stücke und eine Kompagnie mit dieser ersten Division eingeschifft wurden. Der letzte Mann derselben ward am 14. April in den englischen Dienst gemustert. Gegen Ende des Monats kam sie nach Spitehead und Portsmouth, mußte hier aber wieder einige Zeit liegen bleiben, weil auf den bisher benutzten Schiffen nicht Raum genug vorhanden war und erst einige neue beschafft werden mußten. So traf die erste Division, denselben Leiden und Beschwerden wie die Braunschweiger ausgesetzt, erst zu Anfang August in Staaten Island ein.
Die zweite Division Hessen konnte von Faucitt erst am 2. Juni in Ritzebüttel in den englischen Dienst gemustert werden, weil früher keine Transportschiffe zu ihrer Beförderung nach dem Kriegsschauplatze vorhanden waren. Sie hatte nach seiner Beschreibung nicht so kräftige und schöne Leute, als die erste Division, indessen übertraf sie doch seine Erwartungen. Das Zentrum hatte viele kleine Leute, doch waren sie jung und kräftig. Kaum ein einziger Soldat schien älter als siebenzehn bis achtzehn Jahre alt zu sein. Diese ganze zweite Division bestand mit Ausnahme des Wuttgenau'schen Regimentes aus lauter Garnisons-Regimentern, die besonders für den amerikanischen Dienst ausgehoben und kompletirt wurden und deshalb in jeder Beziehung schlechter als die erste Division, aber Alle noch geborne Hessen waren. Sie war gebildet aus den Regimentern Huyne, Stein, Knyphausen, Wuttgenau, Bünau und Wissenbach, sowie dem Grenadierbataillon Köhler und zählte nebst entsprechender Artillerie im Ganzen 3997 Mann. Divisions-General war der General-Lieutenant v. Knyphausen, während der General-Major Schmidt und der Oberst Loßberg die beiden Brigaden kommandirten. Beide Divisionen zählten somit im Ganzen 12,394 Mann. Die zweite kam erst Mitte Oktober in Amerika an und landete am 18. Oktober in der Nähe von New Rochelle am Long Island Sund, so daß sie noch einen rühmlichen Antheil an den militärischen Bewegungen des Herbstes 1776 nehmen konnte. --
Uebrigens begegnete der Landgraf schon bei der Aushebung und Vervollständigung dieser zweiten Division nicht unbedeutenden Schwierigkeiten, deren bedeutendste in der Desertion seiner eigenen Unterthanen bestand. Diese entliefen nämlich, um die Einreihung in eins der nach Amerika bestimmten Regimenter zu vermeiden, in hellen Haufen nach Hannover und in die benachbarten Staaten. Obgleich im §. 13. des Vertrags mit England versprochen war, daß die Flüchtlinge von den hannöverschen Behörden ausgeliefert werden sollten, so trat doch der aktive und passive Vorschub, den das Volk diesen Flüchtlingen überall leistete, der Ausführung dieser Bestimmung hindernd in den Weg. Das hannöversche Ministerium verhielt sich den Beschwerden des Landgrafen gegenüber ebenfalls ablehnend, indem es die Entlaufenen auf dessen bloße Angabe hin nicht einfangen und sich nicht zum Jäger und Büttel eines fremden Fürsten hergeben wollte. Der hessische Landesvater wandte sich deshalb durch Faucitt direkt an Suffolk, und ließ ihn bedeuten, daß dieser haufenweisen Flucht ein Ende gemacht werden müsse, wenn er in den Stand gesetzt werden solle, die erforderlichen Mannschaften und Rekruten zu stellen. Während einige Monate vorher jede Einmischung in diese Angelegenheit als unverträglich mit der Würde Englands kategorisch abgewiesen worden war, wurde jetzt im Interesse des Dienstes dem hannöverschen Ministerium befohlen, daß zur Verhinderung fernerer Desertion eine Art Kartell oder zeitweilige Uebereinkunft mit Hessen-Kassel geschlossen werden müsse. Gleichwohl hörte aber die Flucht dienstpflichtiger und tüchtiger Hessen nicht auf, sodaß der Landgraf vergebens selbst zu außerordentlichen Mitteln seine Zuflucht nahm. Dasjenige, von welchem er sich den meisten Erfolg versprach, war der Erlaß der halben Kontribution und des »Schreckenbergers«.[2]
»Es gereicht uns alle Mal zur beruhigenden Zufriedenheit -- heißt es in der Verordnung vom 30. Juni 1776 -- wenn wir unseren getreuen Untertanen Merkmale von unserer Landesväterlichen Zuneigung geben und ihnen, so oft es die Bedürfnisse des Staates nur immer erlauben wollen, die auf sich habende öffentliche Lasten erleichtern oder gar vermindern können.
In dieser gnädigsten Gesinnung, und damit erwänte unsere getreue Untertanen von dem noch nicht überall verschmerzten letzteren Kriege und darauf erfolgten Mißjaren und Teuerung sich desto eher wieder erholen, haben wir aus eigener Bewegung gnädigst beschlossen, daß dem ganzen Lande vom 1. Juli dieses Jares an, und so lange das der Krone England überlassene Auxiliaire-Corps abwesend sein wird, die Hälfte der ersten monatlichen ordinairen Contribution, wie sie in den Etats Unseres Kriegs Zal-Amts dermalen festgesetzt ist, oder durch die Ratifikation nach Publikation der neuen Katastern anderweit requirirt wird, nicht nur gänzlich erlassen, sondern auch die Erhebung der zu unserer Kriegs-Kasse fließenden _Schreckenberger_ bis zur Zurückkunft des Corps sistirt werden soll: jedoch also und dergestalt, daß unter der Contribution, die statt der Naturalleistung zu entrichtende Fourage und Militair Bau Fuhr-Gelder, keineswegs, unter dem Schreckenberger aber weder der zur Tilgung derer vom letzteren Kriege her noch unbezalten Gemeinde-Schulden, im Jare 1773 von Unsrer hessischen Landschaft verwilligte halbe Schreckenberger, noch auch die von Unsrer Grafschaft Schaumberg zu einigem Abtrage der Stadt Rinteln und Oldendorfischen Kriegs-Schulden ausgeworfene halbe Fräulein-Steuer zu verstehen, sondern so ein als andre, nach wie vor, zu erheben und beizutreiben ist.«
Diese landesväterliche Huld klingt wie ein Hohn auf das unglückliche Land. Serenissimus streicht für jeden der 13,000 an England verhandelten Unterthanen zuerst 30 Kronen Werbegeld, dann noch einmal 37½ Krone jährlicher Subsidie ein; England bezahlt und verpflegt außerdem seine Armee, die ihn also für die Dauer des Vertrages gar Nichts kostet, und er ist so gnädig, die halbe Kriegs-Kontribution und den Schreckenberger zu erlassen! Noch blutete Hessen an den Wunden, welche der siebenjährige Krieg ihm geschlagen, an den Kontributionen und Lasten, welche Freund und Feind volle sieben Jahre lang ihm auferlegt hatten; Gemeinde, Dörfer und Städte waren in Folge dessen tief verschuldet. Hier also wäre zu retten, zu lindern und zu helfen so leicht und lohnend gewesen; aber da hätte ja Serenissimus von seinem Gewinn zuviel abgeben müssen.
»Was von dem Blutgelde -- sagt ein konservativer Geschichtschreiber, W. Wachsmuth -- zur Verschönerung der Hauptstadt, Stiftung des Karolinums, einer Akademie &c. verwandt wurde, war wie wenn einem Hungernden Bonbons statt Brod gereicht werden. Der Schatz füllte sich vom Blut und von den Thränen des Volkes, das blos den Trost hatte, von den Kriegs-Kontributionen einstweilen nur die Hälfte bezahlen zu müssen.«
Ein Familienvater, der nur zwei Söhne als Soldaten stellte und etwa 50 Fl. jährlicher Steuern zahlte -- in diesem Falle wird sich die Mehrzahl der Bauern befunden haben -- erhielt davon einen halben Schreckenberger (also 3 Sgr.) und vielleicht ein paar Gulden halber Kriegs-Kontribution geschenkt; dagegen bereicherte er seinen Landesvater ein für alle Mal um 60 Kronen Werbegeld und um 75 Kronen jährlicher Subsidien. Das Volk scheint in der That so undankbar gewesen zu sein, die Sache von diesem nüchternen Zahlenverhältniß aus betrachtet und dem entsprechend die landesväterliche Gnade in ihrer ganzen Schäbigkeit gewürdigt zu haben, denn es entzog sich nach wie vor dem Dienste durch die Flucht, trotzdem daß die ganze hessische Grenze Tag und Nacht von berittenen Landjägern bewacht wurde.
Diese wohlbegründete Abneigung der Hessen gegen den Eintritt in das nach Amerika bestimmte Heer erschwerte dem Landgrafen sein Geschäft um so mehr, als die Anforderungen Englands täglich wuchsen; ja sie drohte seinem Säckel sogar sehr gefährlich zu werden. Zunächst wurden gegen Ende 1776 noch hessische Jäger verlangt. General Heister hatte ihre Bedeutung in den Long Islander Gefechten vom 27. bis 29. August 1776 erkannt und in einem aus Brooklyn am 3. September 1776 an Lord Suffolk datirten Briefe ihrer 800 Mann zur Vermehrung der englischen Armee für unbedingt nothwendig erklärt. Er wollte in ihnen einen den amerikanischen Riflemen ebenbürtigen, wenn nicht überlegenen Gegner schaffen. Der englische Oberbefehlshaber stimmte dem deutschen General bei, dessen leichte, von Donop geführte Truppen soeben die Siege bei Flatbush und Brooklyn entschieden hatten, und Suffolk bat sich in Folge dieser Gesuche sofort von Schlieffen die geforderte Anzahl, sowie 100 unberittene Husaren aus. Um sich den hessischen Minister geneigt zu machen, erklärte er ihm in einer Zuschrift vom 15. November 1776, daß der König von England den damals noch schwebenden Streit ob der an die Artillerie zu zahlenden Subsidien auf sich beruhen lassen und sich an den Geist des abgeschlossenen Vertrages halten wolle, daß Seine Majestät demnach, obgleich in demselben nichts über die Artillerie gesagt sei, die Subsidie für das Korps von 12,000 Mann im Verhältniß der drei Kompagnien Artillerie vermehren werde.
Für Schlieffen war dies eine Zugeständniß nur eine Aufforderung, ihrer noch mehrere zu verlangen. »Der Landgraf freut sich -- antwortet er am 25. November 1776 -- daß die Schwierigkeiten wegen der Subsidien der Artillerie endlich gehoben sind und hofft, daß seine Hospitalforderungen jetzt auch bald geordnet werden. (Es geschah, wie oben berichtet, im folgenden Mai.) Er wird sein Möglichstes thun, die 800 Jäger zu liefern. Sein eigenes Land hat deren allerdings nicht genug, allein Deutschland wimmelt davon. Wir werden sie in den benachbarten Staaten anwerben, falls nicht die Furcht vor der Seereise hindernd dazwischen tritt. Wir wollen übrigens gleich mit der Werbung anfangen, um zu sehen, wie schnell wir Erfolg haben werden. Der Landgraf will nur Freiwillige; das dauert etwas länger. Wir müssen also möglichst viel Zeit haben.«
Als Faucitt Anfang Dezember 1776 zum Abschluß des Vertrages wegen der Jäger in Kassel ankam, war der Landgraf bereits nach Italien abgereist. Indessen hatte Schlieffen Vollmacht, in seinem Namen zu handeln und abzuschließen. »Es ist ein Glück für Sie -- sagte er dem gläubigen englischen Kommissar bei dessen erstem Besuche -- daß Sie nur mit mir zu thun haben, denn der Landgraf ist äußerst übel gelaunt und in einer sehr veränderlichen Gemüthsstimmung (most exceedingly whimsical and uncertain in his homours and dispositions); es ist daher schwer mit ihm fertig werden.« Diese Eröffnung bedeutete natürlich nichts als neue außerordentliche Forderungen, die der gute Faucitt, wie wir gleich sehen werden, ebenso natürlich bewilligte.
»Ich habe -- schreibt Faucitt am 16. Dezember 1776 aus Kassel an Suffolk -- mit Schlieffen abgeschlossen und lege den Vertrag bei. Heister und Donop wollen keine Husaren, sondern berittene Jäger, wie sie im letzten Kriege hier verwandt wurden. Ich habe sie deshalb statt der Husaren engagirt. Für jeden Mann werden (außer dem gewöhnlichen Werbegeld von dreißig Kronen) noch fünfzehn Kronen Extra-Werbegeld bezahlt, da Sättel, Säbel, Pistolen, Sporen, Schuhe &c. außerdem geliefert werden müssen. Die Löhnung beginnt mit dem Tage der Aushebung. Ich wollte sie sieben oder fünfzehn Tage vor dem Abmarsch festsetzen, mußte aber nachgeben, weil das Korps vorher noch gar nicht bestanden und die Kosten seiner Aushebung ganz ausschließlich auf den Landgrafen fallen. Die Jäger werden hier erst geprüft werden, ob sie tauglich sind, und Anfang Februar marschfertig sein. Ich werde sie die Weser hinunter schicken.«