Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika
Part 3
Zum Beweise dessen mögen dienen: »Briefe des Herrn v.S., worin derselbe seinem in C. zurückgelassenen Freunde verschiedene Werbehistörchen nebst einigen seiner eigenen Begebenheiten bis zu seiner Vermählung vor Augen legt. Leipzig 1765, bei Johann Gottlob Rothen, Buchhändler in Kopenhagen.« Herr v.S. ist einer jener zahlreichen und gewissenlosen Werbeoffiziere, welche von den Soldaten bedürftigen deutschen und selbst auswärtigen Staaten, z.B. England, in jeder günstig gelegenen, größeren Stadt unterhalten wurden und die Aufgabe hatten, mit List und Gewalt, Versprechungen und Geld, Wein und schönen Kleidern arme Teufel und leichtsinnige oder arglose junge Menschen als Soldaten anzulocken. Der Hauptheld dieser Werbehistörchen ist der Bursche des Herrn v.S., ein gewisser Schwarz, den sein Herr nicht müde wird, als ein Muster von Schlauheit, Verschmitztheit und Frechheit zu preisen. Der tugendhafte Schwarz bethört mit den gewöhnlichen Mitteln seine Opfer in den Wirthshäusern, entführt »wohlqualifizirte Subjekte« mit Gewalt oder verkleidet sich selbst in einen Handwerksburschen und läßt sich von einem nichts Böses ahnenden, neben ihm sitzenden Schustergesellen an einen Werbeunteroffizier, der im Geheimniß ist, verkaufen, worauf dann Schwarz das Heft umkehrt und seine Beute desto sicherer packt. Natürlich jubelt Herr v.S. über den reichen Fang und schafft ihn, von seinem Vorgesetzten ob seines Diensteifers und Erfolges belobt, rasch nach der Garnison. Ein ander Mal beraubt Schwarz gemeinschaftlich mit zwei Unteroffizieren einen Handlungsdiener, dem von ihnen die Wahl zwischen Soldatwerden und Auslieferung seines Beutels gelassen wurde, um hundert Dukaten und andere Kostbarkeiten. Der Kaufmann beschwerte sich bei Herrn v.S. Was thut dieser? Er geräth in solche Wuth, daß er seinen an der Wand hängenden Degen ergreift und den herbeigerufenen, ihres Verbrechens geständigen Unteroffizieren einige zwanzig Hiebe aufzählt. »Weil man aber -- erzählt Herr v.S. mit Selbstgefühl -- überdies in's Geheim von einer gewaltsamen Entführung des Tanzmeisters zu zischeln anfing, Lucinde (die Maitresse) mir auch beständig in Ohren lag, und durch die Begebenheit mit dem Kaufmannsdiener meine eigene Gefahr zu blühen anfing, so entschloß ich mich, ohne Abschied zu nehmen, aus der Stadt zu gehen, und fuhr den dritten Tag mit Lucinden, meinem Kutscher und Schwarz, der mir ein ander Mal klüger zu werden und bessere Vorsicht zu gebrauchen angelobet, nach M. zu dem Regimente.«
So weit Herr v.S. Ein gewöhnlicher Mensch, der nicht adliger Werbeoffizier gewesen wäre, würde, wenn er sich wie Schwarz und Herr v.S. bei ähnlichen zur Nacheiferung empfohlenen Heldenthaten hätte ertappen lassen, sein Leben lang in die Eisen gekommen sein; aber Herr v.S. ist »Kavalier« und wirkt als solcher für den allerhöchsten Dienst. Folgen wir nun dem in Schwarzischer oder Herr v.S.'scher Weise gestohlenen Rekruten an seinen Bestimmungsort, und lassen wir uns über seinen Transport dahin amtlich unterweisen. Wir finden diese Belehrung in dem Werke: »Unterricht für die Königlich Preußische Infanterie im Dienste der Garnison, auf Werbungen und im Felde. Berlin, in der Himburgischen Buchhandlung 1805.« Dieses Buch, welches also wohlgemerkt, gerade ein Jahr vor der Schlacht von Jena erschien, ist ein merkwürdiges Zeichen von der erstaunlich raffinirten Schärfe, zu welcher sich der preußische Dienst damals ausgebildet hatte, aber auch von der ganzen herzlosen Grausamkeit, deren ein gemeiner, auf schnelle Beförderung im allerhöchsten Dienste sinnender Norddeutscher fähig ist. Da heißt es im vierzehnten Kapitel vom Transport der Rekruten wörtlich: »Der Unteroffizier muß außer einem guten Seitengewehr auf dem Transporte stets ein Terzerol bei sich führen; er muß den Rekruten nie hinter, sondern immer vor sich gehen, ihn nie nahe auf den Leib lassen, und ihn bedeuten, daß der erste falsche Tritt, den er thut, ihm das Leben koste. Er muß beim Transport das Gebiet des Landes vermeiden, wo der Rekrute gedient hat, oder auch manchmahl, und unter gewissen Umständen sogar, aus dem er gebürtig ist.
»Er muß das Transportiren durch große Städte und lebhafte Ortschaften, wo möglich, vermeiden. Des Nachts muß er solche Wirthshäuser zum Quartier wählen, wo er und andere Werber seiner Macht immer einkehren, und wo der Wirth auf seiner Seite ist. In dem Nachtquartier selbst muß er die möglichste Vorsicht zur Erhaltung des Rekruten anwenden, demselben sich ganz auszuziehen und niederzulegen befehlen, dessen, so wie seine eigene Kleider dem Wirth in Verwahrung geben, und sich neben ihn, vorne nach der Thüre zu, hinlegen. Beim Transport muß er nicht erlauben, daß der Rekrute sich sehr umsehe, stehen bleibe, noch weniger sich mit Reisenden und besonders gar nicht in einer fremden Sprache unterhalte. Er muß den Rekruten auf dem Transport so lenken, wie man mit dem Zügel ein Gespann lenkt; die Worte: Halt, Marsch, Langsam, Geschwinde, Rechts, Links, Geradeaus müssen von dem Rekruten auf dem Fleck befolgt werden, sonst ist dies schon ein übles Omen, und des Unteroffiziers Autorität ist verletzt.
»Nie muß der Unteroffizier da einkehren, wo es dem Rekruten etwa zu frühstücken beliebt, sondern wo er zu diesem Behuf einmahl für allemahl einkehrt.
»In solchen Wirthshäusern, wo der Transport zu Nacht bleibt, muß eine eigene, für die Werber und Rekruten bestimmte Gaststube sein, die, womöglich in einem Oberstock ist und deren Fenster mit eisern Gittern versehen sind. Nachts muß kein Rekrute aus der Stube zu gehen genöthigt sein, sondern ein Nachtgeschirr zu beiderlei Bedürfnissen sich im Zimmer befinden.
»Die ganze Nacht muß eine Lampe im Zimmer brennen und neben selbiger ein unangezündetes Licht stehen. Der Unteroffizier muß seine Waffen dem Wirth Abends übergeben, damit nicht der Rekrute gegen ihn, in der Nacht davon Gebrauch macht. Morgens muß er sie sich wiedergeben lassen, sie nachsehen, frisch laden, oder wenigstens frisch Pulver aufschütten, sich anziehen, reisefertig machen, und dann erst den Rekruten aufstehen heißen, und ihm seine Kleider zum Anziehen wiedergeben. Beim Hineingehen in ein Wirthshaus und Stube muß der Rekrute der erste, beim Herausgehen der letzte sein; im Wirthshause selbst muß der Werber vor, der Rekrute hinter dem Tische sitzen. Hat der Rekrute eine Frau mit, so muß der Werber seine Aufmerksamkeit verdoppeln, die Frau muß auf dem Marsche vor dem Manne, niemahls aber hinter demselben, oder gar hinter dem Werber gehen.
»Sie muß eben so denen Commando-Wörtern auf dem Marsche gehorchen als der Mann, ebenso in den Nachtquartieren beobachtet werden, sich eben so unterwegens, wenn der Unteroffizier zu frühstücken wo einkehrt, wie der Mann hinter den Tisch setzen, eben so des Nachts nicht das Zimmer verlassen. Daß ein transportirter Rekrute während seines Transportes keine Feder anrühren, keine Briefe schreiben, keine Schreibtafel sich halten, selbst keine Bleifeder nicht bekommen darf, ist natürlich, so wie daß man dem Rekruten und seiner Frau vor dem Antritt des Transports, alle gefährliche Waffen, Terzerols, große Messer u.s.w. abnehmen muß und während dem Transport nicht erlauben darf, daß der Rekrute so wenig wie seine Frau, einen Stock, Knüppel oder Stab tragen darf.
»Auch muß es dem Rekruten nicht erlaubt sein, seine Frau vom Transport oder Nachtquartier ab, wohin zu schicken, mit selbiger eine fremde Sprache zu reden, oder ein sachtes Gespräch zu führen. Alles dies muß nicht statt finden und überhaupt der Unteroffizier auf alle Vorsichtsmaßregeln beim Transport denken, auf alle Handlungen und Worte des Rekruten Acht geben und darüber seine Ueberlegungen anstellen. Ist der Rekrut nur irgend zweideutig, so muß er sich auf Befehl des Unteroffiziers, die Hosenriemen entzwei-, die Hosenknöpfe abschneiden und die Hosen in der Hand tragen.
»Hat er aber vollends einen Versuch gemacht, zu echappiren, so muß er ohne Gnade geschlossen, oder ihm die Daumschrauben angelegt werden. Es ist schon übel, wenn es der Unteroffizier dahin kommen läßt, von seinem Gewehr Gebrauch zu machen, und den Rekruten blessiren oder tödten zu müssen.
»Bei sehr schönen, scheinbar resoluten, den Unteroffizier an Kräften überwiegenden Rekruten wird der Offizier gewiß so vorsichtig und billig sein und zu dessen Transport zwei Unteroffiziere geben. Ueberhaupt ist es, wenn es nur irgend angeht, immer besser, wenn einige Rekruten zusammen transportirt werden, damit mit Recht bald ein paar Unteroffiziere mit auf den Transport können gegeben werden. Es ist wegen Krankheitsfällen, Nachtwachen, wechselseitiger körperlicher Unterstützung, Ueberlegung und Berathschlagung, wo Seelenkräfte wirken müssen, wegen Aufmerksamkeit und Vorsichtsmaßregeln, kurz, wegen aller möglichen auf dem Transport zu beobachtenden und vorkommenden Ereignisse besser, wenn, selbst bei unproportionirten Verhältnissen der Rekruten zu den Transportirenden, einige Unteroffiziers beisammen sind. So schwer, wie es bei gehörigem Diensteifer, wenn sich der Unteroffizier nicht auf's Glück verlassen will, es demselben wird, einen einzigen Rekruten allein zu transportiren, so können zwei Unteroffiziere doch schon drei bis vier Rekruten, mit wenigerer Gefahr, drei Unteroffiziere mit noch weniger Risiquo sieben bis höchstens neun Rekruten transportiren.
»Allein, daß ein Unteroffizier zwei Rekruten transportirt, muß nie der Fall sein. Macht die größte Noth diesen Fall unvermeidlich, so ist dies schon traurig und für den Offizier sowohl wie den armen Koporal ohne Grenzen risquant. Wenn es platterdings unmöglich ist, daß der Offizier die Rekruten, bis der Transport stärker wird, bei sich behalten kann und deren Absendung durchaus nothwendig ist, so muß der Offizier in diesem Falle Jemand dingen, der dem Unteroffizier transportiren hilft. Es ist besser auf Vorsichtsmaßregeln einige Ausgaben zu verwenden, als die Rekruten einzubüßen, und das Leben des Unteroffiziers unvermeidlicher Gefahr auszusetzen. So wie dem Offizier, um so mehr noch dem Unteroffizier ist ein tüchtiger Hund äußerst nützlich. Nur muß derselbe gehörig abgerichtet sein, keinen Stock in der Hand eines Rekruten leiden, sowie sich derselbe in der Nacht rührt, oder aufsteht, anschlagen und seinen Herrn wecken, auf dem Marsche den Rekruten, wenn er aus dem Wege herausgeht, wieder in den Weg treiben; fängt der Rekrute an zu springen, denselben packen und nur auf seines Herrn Wort wieder loslassen, nicht leidend, daß der Rekrute etwas von der Erde aufnehme und lauter Künste können, die auf das bessere Transportiren des Rekruten abzwecken und dem Unteroffizier den Dienst erleichtern.
»Mancher Rekrute -- heißt es am Schlusse nach Aufzählung verschiedener Arten von Befreiungsversuchen -- sucht dadurch seine Befreiung zu erlangen, daß er an einem Orte, wo viele Menschen versammelt sind, oder beim Durchgange durch eine Stadt, über Gewalt oder ungerechte Anwerbung schrie. Hier muß der Unteroffizier den Schutz der Obrigkeit erheischen, und wird selbigen auch nach Vorzeigung seines Werbepasses und der von Zeugen unterschriebenen Capitulation des Soldaten gewiß erhalten. Der Unteroffizier mit einem Wort muß sich nicht irre machen lassen, sich nicht das Herz abkaufen lassen, niemahls die Gegenwart des Geistes verlieren oder wohl gar unentschlossen handeln, welches noch schlimmer ist, als wenn er unrecht handelt. Versucht der Rekrute, unternimmt er nur das mindeste, so muß er geschlossen werden. Alle Kosten, die der Rekrute durch Desertions-Anschläge nöthig macht, muß er selbst tragen, und kann ihm der Unteroffizier bis zu seiner Ablieferung das Handgeld abnehmen. Von jedem, in einem Orte vorgefallenen Exzesso, von jeder Maßregel, die der Unteroffizier zu nehmen gezwungen ward, muß er sich, um sich bei seinem Offizier auszuweisen, von der Ortsbehörde ein Attest geben lassen.
»Besonders muß dies geschehen, wenn der Unteroffizier in die traurige Nothwendigkeit gesetzt ward, den Rekruten zu schießen, mag er ihn nun entweder blessirt, oder getödtet haben. Der Fall, daß ein Rekrute dem Unteroffizier entkomme oder entwische, wird garnicht als denkbar, also auch nicht zu attestiren angenommen.«
Endlich ist der Rekrute glücklich eingebracht und wird zum Soldaten gestoßen, gemißhandelt und geprügelt: eine gebrochene Existenz, wenn er noch einen Funken Selbstgefühl in sich bewahrt hat, oder eine willenlose Maschine, wenn er sich in seine neue Lage findet und pünktlich »Ordre parirt.« Denn der Dienst wurde mit barbarischer Strenge und pedantischer Gewissenhaftigkeit, namentlich in den auf preußischem Fuß eingerichteten Heeren ausgeführt. »Es ist eine trostlose Sache, sich die Gefühle zu vergegenwärtigen, welche in Tausenden der gepreßten Opfer gearbeitet haben, vernichtete Hoffnungen, ohnmächtige Wuth gegen die Gewaltthätigen, herzzerreißender Schmerz über ein zerstörtes Leben. Es waren nicht immer die schlechtesten Männer, welche wegen wiederholter Desertion zwischen Spießruthen zu Tode gejagt oder wegen trotzigem Ungehorsam gefuchtelt wurden, bis sie bewußtlos am Boden lagen. Wer den Kampf in seinem Innern überstand, und die rohen Formen des neuen Lebens gewohnt wurde, der war ein ausgearbeiteter Soldat, das heißt ein Mensch, der seinen Dienst pünktlich versah, bei der Attacke ausdauernden Muth zeigte, nach Vorschrift verehrte und haßte und vielleicht sogar eine Anhänglichkeit an seine Fahne erhielt und wahrscheinlich eine größere Anhänglichkeit an den Freund, der ihn seine Lage auf Stunden vergessen machte, den Branntwein.« (Freytag, Neue Bilder S. 320.)
Natürlich waren die Desertionen häufig, und je näher der Grenze, desto zahlreicher, trotzdem daß die aus aller Herren Länder zusammengetriebenen Soldaten sorgsam gehütet wurden. In Grenzfestungen, wie z.B. Wesel a.Rh., waren sie zu diesem Behufe in drei Klassen getheilt: Ganzvertraute, welche Pässe erhielten und vor die Thore gehen konnten, Halbvertraute und endlich Unsichere, die gar nicht oder nur mit seltenen Ausnahmen in Begleitung eines Unteroffiziers oder eines Ganzvertrauten aus der Stadt durften. Wurde ein Soldat vermißt, so erfolgten drei Allarmschüsse vom Wall der Festung. Auf dieses Zeichen mußten die Grenzbauern die Grenze besetzen und von Posten zu Posten patrouilliren. Dazu im Voraus kommandirte Offiziere mußten sich auf die in Bereitschaft gehaltenen Pferde setzen und an der Grenze die Bauernposten revidiren. Für jeden eingebrachten Deserteur ward ein Fanggeld von zehn Thalern bezahlt. Wurde der Deserteur nicht gefangen und gelangte er glücklich »auf die Freiheit«, d.h. über die Grenze, wo sich Wirthshäuser zur Aufnahme befanden, so ritt der nachsetzende Offizier dahin, um ihn unter Zusicherung völliger Straflosigkeit zur Rückkehr zu bewegen. Hatte der Ausreißer überhaupt die Absicht zurückzukehren, so stellte er seine Bedingungen -- z.B. Ertheilung eines Trauscheines, d.h. die Erlaubniß, seine Liebste zu heirathen, oder Ertheilung eines Thorpasses &c. -- was Verhandlungen zwischen ihm und der Kompagnie herbeiführte, die meist mit Zugeständnissen von Seiten der letztern endigten.
Der Rückblick auf diese Einzelnheiten des damaligen Werbegeschäfts war deshalb nothwendig, weil mehr als die Hälfte der nach Amerika verhandelten Truppen in solcher Weise zusammengebracht wurde, und weil ohne die Detailkenntniß des mit der Rekrutirung verbundenen Unfugs ein Theil der spätern Erzählung durchaus unverständlich bleiben würde.
Während die größeren deutschen Staaten, wie z.B. Preußen und Sachsen, sich hauptsächlich durch ihre Armeen und deren _selbständige_ Verwendung zu europäischer Macht und Bedeutung emporschwangen, bedienten sich die kleineren Fürsten, wie Hessen, Braunschweig, Gotha, und Andere, ihrer Truppen, um ihre Einkünfte zu vergrößern und ihren Luxus zu befriedigen. Sobald nur ein Krieg drohte, boten sie den feindlichen Parteien ihre Truppen an und, je nach der Konjunktur des Marktes, erhielten sie höhere oder geringere Preise für ihre Waare. Bis zum siebenjährigen Kriege überstieg das Angebot meistens die Nachfrage, darum war der Artikel im Ganzen billig. Erst mit dem amerikanischen Kriege schlug das Verhältniß in sein Gegentheil um, so daß bei den täglich größer werdenden Ansprüchen an den Markt das Menschenfleisch immer theurer wurde. Wenn die großen Staaten untereinander und gegen dritte Subsidienverträge eingingen, so übernahmen die kleineren deutschen Fürsten für die kriegführenden Mächte einfach Truppenlieferungen gegen baare Bezahlung. Wenn auch jedes politische Moment von diesem Handel ausgeschlossen war, so nannten sie das schmutzige Geschäft doch des bessern Scheins wegen Subsidienvertrag oder versteckten es sogar hinter den komisch erhabenen Phrasen eines Schutz- und Trutzbündnisses. Unter den Ländern, welche trotz ihres verhältnißmäßig kleinen territorialen Umfanges, durch ihre politische Machtstellung ein entscheidendes Wort in der Politik jener Zeit zu sprechen hatten, standen Holland und später England oben an, und sie gerade waren wegen des eben bezeichneten Mangels zur Führung ihrer Kriege auf die Benutzung fremder Soldaten angewiesen. Holland zunächst hatte während des ganzen siebenzehnten und achtzehnten Jahrhunderts sowohl deutsche Fürsten als Generale und deutsche Soldaten als Truppen im Dienst, ein Verhältniß, welches durch die oranischen Statthalter vermittelt und in ein System gebracht wurde. Selbst die mächtigen Nachbarn der Generalstaaten verschmähten es nicht, diesen für größere politische Zwecke ganze Regimenter leihweise zu überlassen. So gab Preußen während der ganzen Dauer des spanischen Erbfolgekrieges seine Regimenter 8. (v. Scholten, Stettin), 9. (v. Budberg, Hamm) und 10. (v. Romberg, Bielefeld) in holländischen Sold. Für unsern Zweck kommt jedoch nur England näher in Betracht.
Schon im Laufe des siebenzehnten Jahrhunderts hatte es in seinen Kriegen gegen Holland kontinentale Miethstruppen in Sold genommen. So nahm z.B. Karl II. im Juni 1665 das Anerbieten des obengenannten Bischofs Bernhard von Galen an, wonach dieser ihm gegen die Generalstaaten 20,000 Mann zu Fuß und 10,000 Reiter stellte und für die Anwerbung der »Armada« 500,000 Thlr., während der Dauer des Krieges aber per Monat 50,000 Thlr. Subsidien erhielt. Doch erst nach seiner Revolution tritt England Ton angebend in die große europäische Kontinental-Politik ein, an der es sich früher nur in vereinzelten Fällen betheiligt hatte. Als Wilhelm von Oranien von den Whigs eingeladen wurde, nach England zu kommen und Jakob II. vom Throne zu stoßen, gewährte Wilhelms Onkel, der große Kurfürst von Brandenburg, die Mittel zur Unterstützung des Unternehmens, um England aus seiner schimpflichen Stellung als Vasallenstaat Frankreichs zu reißen. Er stellte 9000 Brandenburger zur Deckung von Holland; ein Brandenburgischer Feldmarschall befehligte das Heer, mit welchem Wilhelm in der Bucht von Torbay landete, das Regiment Brandenburg geleitete ihn nach dem Palast von St. James und nach Irland. Brandenburgische Truppen fochten unter dem Kommando Wilhelms bei Steinkirchen und Neerwinden, und ihnen dankte der König die Wiedereroberung von Huy und Namur. Der erste kontinentale Krieg, den England führte, war der spanische Erbfolgekrieg, in welchem Marlboroughs siegreiche Heere fast ausschließlich aus deutschen Hülfs- und Miethstruppen bestanden, wie denn überhaupt damals deutsche Truppen auf beiden Seiten kämpften: Hessen und Braunschweiger unter deutscher, englischer und holländischer Fahne, Bayern und Kölner unter den Franzosen. Der Handel, welchen die deutschen Fürsten zu Anfang des achtzehnten Jahrhunderts mit dem Leben ihrer Unterthanen trieben, war schon zu jener Zeit so schamlos, daß alle öffentlichen Blätter in England sie bitter tadelten und verspotteten, und daß die holländische Regierung ihren deutschen Bundesgenossen derb und verächtlich vorwarf, daß sie das Geld mehr liebten, als ihre Ehre.