Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika

Part 20

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Suffolk bedauerte, daß die Zerbster so viele Leute verloren hatten, daß sie kaum noch in Betracht kämen und befahl Faucitt, sie sammt und sonders wieder nach Hause zu schicken, wenn er nicht wenigstens ein Bataillon aus ihnen formiren könne. Die für sie bestimmten Transportschiffe wurden sogar abbestellt. Indessen gelang es dem Obersten Rauschenplatt und den mit den seinigen vereinten Bemühungen seines Bruders, des Majors Rauschenplatt, den auf weniger als ein Bataillon zusammengeschmolzenen Bestand seines Regimentes in Jever und Nachbarschaft auf 625 Mann, einschließlich der Offiziere, zu erhöhen, sodaß Faucitt keinen Anstand nahm, sie in den englischen Dienst einzumustern. Er ließ sie am 22. April in Stade einschiffen. Erst nachdem dies geschehen, schloß er am 23. April 1778 den Vertrag mit den Bevollmächtigten des Fürsten ab, die sich selbstredend jede von dem englischen Kommissär beliebte Bedingung gefallen ließen.

Dieser Vertrag wurde am 12. Mai 1778 dem englischen Parlament vorgelegt und am 13. Mai von ihm genehmigt. Er stimmt im Wesentlichen mit dem anspacher überein, sodaß wir uns wegen seiner näheren Bestimmungen füglich auf diesen beziehen können.

Das Regiment kam nach einer überraschend schnellen und günstigen Fahrt in den letzten Tagen des Mai vor Quebeck an. Die große Freude, das ersehnte Ziel so glücklich erreicht zu haben, wurde plötzlich in bittern Verdruß verwandelt, als den Zerbstern das Ausschiffen vom Gouverneur untersagt wurde. Durch eine grobe Nachlässigkeit der englischen Behörden, wie solche so häufig vorkam, hatte man vergessen, den britischen Befehlshaber von der Ankunft dieses Regiments zu benachrichtigen, der nicht wenig dadurch überrascht wurde und, so nöthig er diese Verstärkung auch hatte, auf diese dennoch so lange verzichten zu müssen glaubte, bis er von der britischen Regierung die weiteren Instruktionen erhalten haben würde. Am übelsten war der Oberst von Rauschenplatt daran, der auf dieses fatale Intermezzo ebenso unvorbereitet war. Als ihn der Gouverneur, trotz aller Versicherungen und Betheuerungen nicht an's Land lassen wollte, schickte er endlich mit der nächsten Schiffsgelegenheit seinen Quartiermeister Pannier direkt nach London, um über diese Vernachlässigung Beschwerde zu führen und die weiteren Weisungen des Ministeriums einzuholen. Erst Anfang August kehrte Pannier wieder zurück. Die armen Zerbster hatten demnach gegen drei Monate nutzlos und unthätig und Angesichts der Stadt Quebeck in den engen und ungesunden Schiffsräumen aushalten müssen.

Das Regiment blieb vorläufig in Quebeck und wurde, da es in seiner Ausbildung noch gegen die anderen Truppen sehr zurück war, vorzugsweise zu Arbeiten, sowie zu Munitions- und Gefangenen-Transporten benutzt. Nach Einstellung der Feindseligkeiten ward es 1783 nach Halifax versetzt. So kam es, ohne an irgend welchen kriegerischen Bewegungen Theil genommen zu haben, im September 1783 wieder zu Hause an. Während es in den ersten Jahren nach seiner Aufnahme in den englischen Dienst nur 613, resp. 625 Mann gezählt hatte, belief sich sein Aktivbestand in den beiden letzten Jahren des Krieges auf 945 Mann.

Empfindlicher als diese Verzögerungen war übrigens für die Ergänzung der englischen Armee in Amerika der Ausfall, den sie durch den in Folge des preußischen Verbotes nothwendig gewordenen Abbruch der Verhandlungen mit dem Herzog von Würtemberg erlitt. So schlecht dessen Armee auch beschaffen sein mochte, so wäre er, selbst nach dem Zeugnisse Faucitt's, doch mit einiger Nachhülfe an Geld immerhin im Stande gewesen, noch 1500-2000 Mann auf die Beine zu bringen. Es war lediglich die Sperrung des Rheins, welche die Würtemberger zu Hause hielt und den in Amerika kommandirenden englischen General ihrer Hülfe beraubte. Karl Eugen ließ zwar aussprengen, daß er, für seine überrheinischen Besitzungen Unannehmlichkeiten fürchtend, auf die Einsprache Frankreichs den Vertrag mit England rückgängig gemacht habe; aber das ist nicht wahr, Suffolk hat nie einen Vertrag mit ihm geschlossen. Der Herzog hätte nur zu gern englische Hülfsgelder genommen; indessen der alte Fritz verdarb ihm das Spiel. Uebrigens wußte sich der Würtemberger Soldatenhändler bald darauf zu helfen, zumal sich durch den großen Konsum der letzten Jahre das Geschäft bedeutend schnell wieder hob. Ohne nur seine Landstände zu fragen, überließ er nämlich im Jahre 1786 das von Rieger für den englischen Dienst geworbene Regiment, welches er nach dem Fehlschlagen der Unterhandlungen mit Faucitt auf den Asperg in Garnison geschickt hatte, auf 1000 Mann vermehrt, den Holländern, welche diese Truppen ebenso gut als die Engländer bezahlten und sie theils in Afrika am Kap der guten Hoffnung, theils in Ostindien verwandten. Für ihren Abmarsch dichtete Schubart das ergreifende Lied: »Auf, auf, ihr Brüder und seid stark!«

Wenn wir uns die damalige Lage der Dinge auf dem amerikanischen Kriegsschauplatze vergegenwärtigen, so werden wir die bedeutenden, wenn nicht entscheidenden Folgen der Politik Friedrich's des Großen noch besser würdigen können. _Washington_ lag nach dem für ihn unglücklichen Feldzuge des Herbstes 1777 von Mitte Dezember bis Mitte Juni 1778 in seinen Winterquartieren zu Valley Forge, allen Entbehrungen der Jahreszeit preisgegeben, unter allen Mißbräuchen und Mängeln einer desorganisirten Verwaltung leidend. Nie bis jetzt, selbst nicht nach den Niederlagen auf Long Island, hatte die Sache der jungen Republik so schlecht gestanden, denn nie war der Geist des Volkes und seine Widerstandskraft so sehr gebeugt und entmuthigt gewesen. Die zerlumpten und hungernden armen Teufel, die kaum mehr als 5000 Mann stark zu Anfang 1778 das amerikanische Heer vorstellten und damals unter _Steuben_ erst die Anfangsgründe der Disziplin lernten, wären keines ernsten Widerstandes fähig gewesen, wenn Howe sie mit einer überlegenen Streitmacht angegriffen hätte. Aber der englische General ließ die ihm günstigste Zeit zum Angriffe ungenützt verstreichen und entschuldigte seine Unthätigkeit mit dem Mangel an Leuten. Und gerade in diesem entscheidenden Augenblicke erlangte er die Kenntniß von Friedrich's Verbot, das ihm verläufig jede Aussicht auf weitere Verstärkungen abschnitt. Es sind darum nicht sowohl die 2000, höchstens 3000 Mann, deren verzögerte Ankunft oder gänzlicher Ausfall England so empfindlich schadete, als vielmehr die Ungewißheit für die Zukunft, welche jede sichere Berechnung ausschloß und England die Bezugsquellen für seine deutschen Verstärkungen ganz abzuschneiden drohte. Eben darin liegt die Bedeutung der Politik Friedrich's für den amerikanischen Krieg. Sie war in ihren Folgen für Washington soviel als ein neuer Bundesgenosse werth, sie gönnte ihm Zeit zur Erholung und half das Kriegsglück wenden. Ohne es zu wollen, erwies also der große König dem republikanischen Feldherrn einen wesentlichen Dienst.

Zehntes Kapitel.

Die Verträge, deren Abschluß in den vorhergehenden Kapiteln erzählt worden ist, mußten, wenn sie gültig werden und in Kraft treten sollten, selbstredend erst vom englischen Parlamente genehmigt werden, von dessen Entscheidung sogar wie bei der Armee des eigenen Landes, so auch bei den Hülfstruppen die Fortdauer und Auszahlung des Soldes für jedes neue Verwaltungsjahr abhing. Das Ministerium North konnte im damaligen Parlamente mit Hülfe der Abgeordneten vom Lande stets auf eine dienstbereite Majorität rechnen, behandelte deshalb auch in allen entscheidenden Fragen die Legislative mit einer geflissentlich zur Schau getragenen Geringschätzung und trat namentlich nach Außen hin mit einer so absoluten Sicherheit auf, als ob gar kein gesetzgebendes Votum in England existirte. Gleichwohl aber konnte es sich seinen konstitutionellen Verpflichtungen nicht entziehen und legte deshalb schon Ende Februar 1776 die mit Braunschweig, Kassel und Hanau abgeschlossenen Verträge dem Hause der Lords und Gemeinen vor.

Suffolk hatte rechtzeitig Sorge getragen, den betreffenden deutschen Fürsten die formelle Nothwendigkeit dieser Maßregel in möglichst günstigem Lichte darzustellen. Man werde sie allerdings angreifen, sogar ohne jede Schonung und in sehr harten Ausdrücken; allein das sei in einem konstitutionellen Staate einmal nicht zu vermeiden und ändere im Uebrigen nichts an dem bestehenden Vertragsverhältniß, indem Löhnung und Subsidien nach wie vor bezahlt werden würden. Diese letztere Gewißheit beruhigte denn auch die deutschen Landesväter. Eine deutsche unabhängige Presse gab es zu jener Zeit nicht. Der in allen anderen Fragen entscheidende und unabhängige Hofrath Schlözer stand als Göttingen'scher Professor mit seinem »_Briefwechsel_« auf Seiten des Königs von England, druckte also keine feindseligen Parlaments-Verhandlungen ab, und so hörten denn die Unterthanen nichts von der Charakteristik, welche die Minorität des englischen Parlaments von den deutschen Herrschern entwarf. Daran, daß die Mehrheit des gebildeten und denkenden Europa sie verachtete und durch die hier mitzutheilenden Verhandlungen sie erst recht verachten lernte, lag ihnen bei der guten Bezahlung herzlich wenig.

Die Verträge wurden im Hause der Gemeinen am 29. Februar 1776 zuerst debattirt. Lord North hatte bei Motivirung ihrer Einreichung auf die Nothwendigkeit der Maßregel hingewiesen und große Wirkungen von ihr erwartet. Es könne, sagte er, hier überhaupt nur auf die Beantwortung von drei an sich ganz klaren Fragen ankommen, nämlich:

1. ob die zur Miethe vorgeschlagenen Truppen nöthig, 2. ob die Bedingungen, auf welche hin sie beschafft würden, vortheilhaft seien, 3. ob ihre Stärke hinreiche, um die beabsichtigten Zwecke zu erreichen?

Ad 1. antwortete er, daß, da es die Absicht des Parlamentes sei, die amerikanischen Kolonieen zum Gehorsam zurückzubringen, dieselbe nicht besser als durch die Annahme dieser Maßregel erreicht werden könne, denn diese deutschen Soldaten seien wohlfeiler zu haben als englische Rekruten;

ad 2. kosteten die fremden Truppen, selbst abgesehen von ihrer verhältnißmäßigen Wohlfeilheit weniger als je vorher, zumal wenn der Krieg nur ein Jahr dauere;

ad 3. aber werde diese Streitmacht im Stande sein, vielleicht ohne fernern Blutverlust die Kolonien zu unterwerfen.

Lord _Cavendish_ hielt die vorgeschlagene Maßregel in allen ihren Theilen für verderblich. Sie sei die erste beunruhigende Folge des amerikanischen Krieges und entehre England in den Augen von ganz Europa. Es müsse sich in der erniedrigendsten Weise an einige kleine deutsche Staaten wenden und sich Unwürdigkeiten gefallen lassen, die bisher noch nie einem gekrönten Haupte, geschweige denn dem Beherrscher eines mächtigen und reichen Königreichs geboten worden. Der Redner erklärte sich aus folgenden Gründen gegen den Vertrag: Einmal erhalte das Hülfskorps Bezahlung, ehe es nur marschirt sei, dann empfange es ein zu hohes Werbegeld per Kopf; ferner zahle man den kleinen Fürsten doppelte Subsidien, die selbst dann noch fortdauerten, nachdem die Truppen in ihre Heimath zurückgekehrt seien, und endlich führe man ein Korps von 17,000 Fremden in die Besitzungen der englischen Krone ein, ohne es der Kontrolle des Königs oder Parlaments zu unterwerfen, indem es laut Vertrag nur unter dem Kommando seiner Generale stehe.

Lord _Irnham_ erörterte die staatsrechtliche Seite der Frage und erklärte die betreffenden Fürsten für nicht kompetent, solche Verträge, wie die zur Annahme vorliegenden, abzuschließen. Sie seien dem Kaiser Gehorsam schuldig und dürften ihr Land nicht einer Sache zu Liebe entvölkern, die in keiner Weise etwas mit dem Reiche zu thun habe, und welche dieses in den Augen Europa's verächtlich machen müsse als eine Pflanzschule für Menschen, die von Reicheren, aber Ungerechten und Sittenlosen gegen Bezahlung zur Unterdrückung der Schwachen und zur Aufrechterhaltung der Willkür gemiethet würden. »Ich will hier nicht von den Gefühlen jener Fürsten sprechen, die ihre Unterthanen für solche Zwecke zu verkaufen im Stande sind. Wir haben von Sancho Pansa's heiterm Wunsche gelesen, der für den Fall seiner Erhebung zum Fürsten bat, daß alle seine Unterthanen Mohren sein möchten, damit er sie alle verkaufen könnte und recht viel baares Geld in die Hand bekäme; aber dieser Wunsch, so lächerlich und unanständig er auch für einen Herrscher erscheinen mag, ist viel unschuldiger als die Handlungsweise der deutschen Fürsten, die ihre Unterthanen in einem zerstörenden Kriege opfern, und zu diesem Verkauf noch das Verbrechen hinzufügen, sie zur Vernichtung viel besserer Menschen, als sie selbst sind, auszusenden.« Dann aber könne die Verpflichtung, im Nothfalle den Länderbesitz des Landgrafen zu schützen, sehr unangenehm werden. Wenn nun der Kaiser, über die Handlungsweise seiner Vasallen entrüstet, eine Exekution vornehme und an England Entschädigungs-Ansprüche mache? Dann sei der König von Preußen an seiner Thür, der offenbar die Gelegenheit ergreifen werde, die diesseitige Regierung zur Zahlung der Lstr. 600,000 zu zwingen, um die sie ihn bei dem letzten Friedensschluß gebracht haben solle. Die Verträge seien in jeder Beziehung nicht rathsam und sogar schmachvoll für die Nation; man müsse ihnen also unbedingten Widerstand entgegensetzen.

Während _D. Hartley_ die vorgeschlagene Maßregel für die schmachvollste, unnatürlichste und heilloseste von allen bisher dem Parlament zur Annahme vorgelegten Vorschlägen erklärt, und während er vor den schlimmen Folgen warnt, welche eine derartige Hereinziehung fremder Mächte in den Streit haben müsse, und welche vor Allem jede Aussicht auf Wiederversöhnung abschneide, spricht James _Luttrell_ sein Erstaunen darüber aus, daß sich das Ministerium jetzt an das Parlament wende, um 17,000 Deutsche nach Amerika zu senden. »Großer Gott, für welchen Zweck! Um 180,000 ihrer Landsleute zu Sklaven zu machen, von denen viele, um unsern Schutz zu suchen, ihren Tyrannen entflohen. Meine Schätzung ist noch sehr gering, denn indem ich von Georgia und West-Florida ausgehe, wo einige deutsche Niederlassungen sind, komme ich nach Pensylvanien, einer der blühendsten und größten unserer amerikanischen Kolonieen, von deren Bevölkerung mehr als die Hälfte Deutsche sind, die kaum englisch sprechen. Die deutschen Niederungen am Mohawk-Fluß, die sich hinter New-York und New-Yersey ausdehnen, sind sehr kultivirt und gelten als das beste Land jener Provinzen. Einige tausend Deutsche sind die Ansiedler und Verbesserer jenes Landes und die nächsten Nachbarn der fünf Nationen. Sie handeln mit ihnen, sprechen ihre Sprache, und die Voraussetzung ist sehr natürlich, daß sie die Indianer überreden werden, die Streitaxt gegen die Truppen des Königs zu ergreifen. Die Deutschen haben einige bedeutende Niederlassungen am Connecticut-Fluß, wenn auch nur wenige in Neu-England und im Norden leben. Es scheint mir durchaus unthunlich, diese Ansiedler durch Waffengewalt mit einer solchen Handvoll deutscher und englischer Streitkräfte erobern zu wollen, allein ich glaube, diese Maßregel bietet unseren gemietheten Truppen eine ausgezeichnete Gelegenheit zur Desertion, weil ihnen von ihren bereits angesiedelten Landsleuten Land und Schutz versprochen werden wird. Diese kriegerischen Transporte, die wir ausrüsten, dienen so gut wie die mit Pfälzern beladenen Schiffe dazu, Amerika mit Deutschen zu bevölkern. Es scheint mir deshalb keine gute Politik, diese fremden Truppen zu miethen, einmal weil sie fünf mal soviel von ihren Landsleuten in Amerika und viele Indianer veranlassen werden, in die Provinzial-Armee einzutreten, dann aber, weil sie desertiren und Land brauchen werden, wodurch wir also die gemietheten Truppen gegen uns bekommen.«

Das Ministerium gab zu, daß die Bedingungen hart und die Ausgaben stark seien, kam aber wiederholt auf die Nothwendigkeit der Maßregel zurück, da es sich im gegenwärtigen Stadium des Kampfes nur um die Frage handle, ob England Amerika aufgeben oder seine Souveränität über die dortigen Kolonien wiedererlangen solle.

Das Königreich habe immer fremde Truppen nöthig gehabt, meinte der Kriegsminister Lord _Barrington_ -- um seine Kriege zu führen und die Regierung zu stützen; im Lande selbst seien jetzt keine Rekruten zu haben, und wenn der Handel mit den fremden Truppen nicht so vortheilhaft gewesen sei, als er wohl habe sein können, so habe man, nur durch die Nothwendigkeit gezwungen, die von den fremden Fürsten vorgeschriebenen Bedingungen annehmen müssen.

Edmund _Burke_ warf dem Ministerium mit vernichtendem Hohne vor, daß selbst zu einer Zeit, wo der Aufstand im Innern des Königreiches gewüthet und die völlige Auflösung der gesetzlich herrschenden Gewalt gedroht habe, kein so schimpflicher und theurer Handel abgeschlossen worden sei. Beim Beginne der Sitzung habe es geheißen, es solle kein fremder Soldat zur Bekämpfung der amerikanischen Kolonieen verwandt werden, jetzt könne auf einmal nichts ohne fremde Hülfe gethan werden, und zwar aus dem Grunde, weil diese letztere wohlfeiler sei. Zur Stunde lasse man auch den Vorwand der Wohlfeilheit fallen, denn es ergebe sich, daß England für jedes Tausend Fremder, die es in seinen Dienst nehme, gerade so viel bezahle als für fünfzehnhundert Eingeborene. Wenn Lord North beschuldigt werde, der Beförderer dieser Maßregel zu sein, so leugne er die Thatsache und behaupte, nur mit den übrigen Ministern des Königs gearbeitet zu haben; wenn sie aber einer andern Klasse Menschen zugeschrieben werde, so beanspruche er das ganze Verdienst dafür.

Oberst _Barré_, der alte Freund der amerikanischen Unabhängigkeit, fragte die Minister, ob das Tuch für die deutschen Truppen in England oder in Deutschland gekauft werden solle? Er bezweifle nicht, daß dieser Verkauf von Menschenfleisch sich für das Geschäft der Tuchfabrikanten von Hessen und Braunschweig als eben so vortheilhaft erweisen werde, als er sich schon gewinnreich für den Beutel der betreffenden Fürsten bewährt habe. Der König solle in einer Petition gebeten werden, seinen Einfluß dahin aufzubieten, daß die jetzt oder später in englischem Sold stehenden deutschen Truppen mit Tuch aus den englischen Fabriken bekleidet werden möchten. -- (Es sei hier in Parenthese bemerkt, daß der König in Folge dieses Antrages den Landgrafen von Hessen auch aufforderte, das Tuch für seine Soldaten in England zu kaufen, daß dieser aber die Bitte, als außer jeder Beziehung zu seinem Vertrage stehend, kurzer Hand abwies.)

Der letzte Redner im Unterhause war der Alderman _Bull_, der vom Standpunkte des liberalen Londoner Bürgers aus die Verträge angriff. Der Krieg, sagte er, den man gegen Amerika führe, sei ein ungerechter; er stütze sich auf Unterdrückung und sein Ende werde Elend und Schande sein. Das Ministerium solle es nicht dahin bringen, daß die Geschichtsschreiber sagen, daß russische und deutsche Sklaven gemiethet worden, um die Söhne Englands und der Freiheit zu unterjochen, und daß unter der Herrschaft eines Fürsten aus dem Hause Braunschweig der nichtswürdige Versuch gemacht worden sei, jenen Geist auszurotten, der seine Vorfahren auf den Thron brachte und sie trotz Verrätherei und Rebellion dort befestigte.

Aber alle diese Appellationen an Ministerium und König halfen nichts, die Minorität war zu schwach, und mit 242 gegen 88 Stimmen wurden die Verträge vom Hause an das Committee of Supplies verwiesen, welches selbstredend am 4. März zu deren Gunsten berichtete.

Bei den Lords kamen die Verträge am folgenden Tage, am 5. März 1776, zur Verhandlung.

Der Herzog von _Richmond_ beantragte zunächst, den König zu bitten, daß er Befehl gebe, den Marsch der deutschen Truppen und zugleich die Feindseligkeiten in Amerika einzustellen. Der Redner gab eine kurze Geschichte der mit dem Landgrafen von Hessen von 1702 bis 1762 abgeschlossenen Verträge, wies nach, wie sie bei jeder Gelegenheit ihre Forderungen erhöhten, bessere Bedingungen erpreßten und nie verfehlten, die frühere Erpressung als Präzedenzfall oder als Basis für einen spätern Vertrag aufzustellen. Das sei auch jetzt der Fall. Der vorletzte Vertrag habe die Subsidien nur für eine gewisse Zeit gewährt, der gegenwärtige verdoppele sie und werde England wohl anderthalb Millionen Pfund an Extrasubsidien kosten. Schlimmer als das seien aber der unbestimmte Wortlaut der Verträge, ihre zweideutige Ausdrucksweise und die darin aufgestellten gefährlichen Präzedenzfälle. Allerdings spreche der Vertrag von gegenseitiger Hülfsleistung und Bundesgenossenschaft, allein die betreffenden Ausdrücke seien nichtssagende Redensarten. Seinem Wesen nach sei der Vertrag nichts anderes, als ein nichtswürdiger Handel, um eine Anzahl Miethsknechte in Dienst zu nehmen, die gleich so und so viel Stück Vieh auf die Schlachtbank geführt werden sollten. Kein anderes gemeinschaftliches Interesse verbinde die beiden abschließenden Theile, als daß der eine möglichst viel Geld zahle und der andere möglichst viel erhalte. Aber selbst angenommen, daß die Verträge ein wirkliches Bündniß vorstellen sollten, was werde die Folge sein? England müsse im Falle eines Angriffes jenen Fürsten helfen, also für die Unterstützung von ein paar Tausend fremder Söldlinge nicht allein doppelt zahlen, sondern auch ihre Herren im Besitze ihres Gebietes schützen. Zu Ende des letzten französisch-amerikanischen Krieges habe Herr Mauduit berechnet, daß jeder französische Skalp 10,000 Pfd. gekostet habe. Die Lords möchten danach berechnen, was ein amerikanischer Skalp koste, wenn für 17,000 fremde Söldlinge anderthalb Millionen Pfund per Jahr zu bezahlen seien. Endlich aber sei die Gefahr vorhanden, daß Differenzen zwischen den Offizieren entstehen möchten und daß ein hessischer General den Oberbefehl erhalte, wenn dem Kommandirenden in Amerika etwas zustoßen sollte.

Lord _Suffolk_ (der uns schon bekannte Minister des Auswärtigen) vertheidigte natürlich dem Vorredner gegenüber die Politik der Regierung. Es habe derselbe -- sagt er -- keinen einzigen gewichtigen und stichhaltigen Grund gegen die zur Annahme vorliegenden Verträge vorgebracht, noch ein einziges Beispiel angegeben, wo von den früheren Verträgen mit den betreffenden Fürsten im Wesentlichen abgewichen sei. Im Inhalte stimmten sie beide überein, nur enthalte einer der gegenwärtigen Verträge einige pomphafte, hochtönende Phrasen mehr. Die Absicht des Ministeriums sei kein Bündniß mit Hessen gewesen, sondern nur die, ein Korps Truppen zu miethen, welches der Krieg in Amerika nöthig gemacht habe. Wenn der Krieg in einem Jahre beendet werde, so sei der Handel äußerst vortheilhaft, weil dann nur _eine_ jährliche doppelte Subsidie gezahlt zu werden brauche, die einer einfachen Subsidie für zwei Jahre gleich komme. Wenn nun der Krieg zwei Jahre dauere, so verliere die Regierung weder, noch gewinne sie, weil zwei Jahre doppelter Subsidien vier Jahren einfacher Subsidien gleich seien. Wenn aber der Krieg länger als zwei Jahre dauere, dann müsse er bekennen, sei der Vertrag unvortheilhaft für England. Aber selbst ungünstige Bedingungen müsse man hinnehmen, wenn man die Truppen brauche. Die Frage könne also nur lauten, ob man sie nöthig habe? Diese Frage müsse unbedingt bejaht werden. Zudem seien die Bedingungen, unter denen die Truppen geliefert worden, leicht und günstig, denn unter Berücksichtigung aller Umstände, der kurzen Frist, der Unannehmlichkeit des Dienstes in solcher Entfernung von Europa, sei er, der Redner, fast erstaunt, daß England diese Soldaten so billig erhalten habe. Der zum Schlusse vom Herzog von Richmond vorgebrachte Einwand zerfalle in sich, da der kommandirende General immer höher stehe als ein selbst im Dienstalter über ihm stehender General; die Gefahr, durch irgend welchen Zufall oder ein Unglück einen Fremden zum Obergeneral zu erhalten, sei also nicht vorhanden.