Part 5
Mit der Anwerbung junger Mädchen für ihr Haus waren eine große Anzahl von Personen verschiedenster Art beschäftigt. Alte Frauen und junge Burschen näherten sich auf der Straße oder im Park vagierenden Dienstboten, von denen einige die Not oder der Leichtsinn zur Ausübung der geheimen Prostitution getrieben hatte, und erboten sich, ihnen einen guten Dienstplatz zu verschaffen. Dienstvermittlungsbureaus sendeten ihr junge Mädchen zu, und sogar in den Spitälern kam es vor, daß einer Patientin von ihrer Leidensgefährtin das Haus Riehl empfohlen wurde. Das Augenmerk dieser Agenten war vorwiegend auf Mädchen gerichtet, die kaum dem Kindesalter entwachsen waren. Die jüngste von allen war nach den Erhebungen Ottilie Geresch, die bei ihrem Eintritte 14 Jahre 3 Monate zählte. Damit sie noch jünger erscheine, wurden ihr die Haare gewaltsam abgeschnitten. Die Riehl und ein Mädchen hielten sie hierbei fest, da sie sich wehrte. Ein Mädchen wurde als Stubenmädchen angenommen, damit sie Deutsch bei der Riehl lernen sollte. Als die Mutter zu Besuch kam, hat sich die Tochter schnell als Stubenmädchen anziehen und so erscheinen müssen. Um die Mädchen leichter in ihre Netze zu locken, hatte sie außen an dem Hause eine große Tafel mit der Aufschrift „Kleidersalon Riehl“ angebracht.
Den Neueintretenden gegenüber war das Verfahren der Beschuldigten je nach dem Grade ihrer Verkommenheit ein verschiedenes. Den einen machte sie kein Hehl aus dem Geschäfte, dem sie in ihrem Hause nachzugehen hätten. Andere nahm sie entgegen den polizeilichen Bestimmungen, die das Halten jugendlicher Dienstboten in einem tolerierten Hause ausdrücklich verbieten, vorerst als Dienstboten auf... Es sind drei Fälle nachgewiesen, in denen die Eltern von der Riehl regelmäßige Zahlungen aus dem Schandlohne ihrer Kinder bezogen...
Das Leben der Prostituierten in diesem Hause gestaltete sich wie folgt: Am frühen Morgen, nachdem die Besucher das Haus verlassen hatten, wurden die Mädchen in die schon beschriebenen Schlafräume geführt, die sie die Kaserne nannten. Die Türen wurden hinter ihnen von außen versperrt, die Fenster dieser Zimmer waren mit Milchglas versehen und mittels eiserner Vorlegestangen versperrt. Die Mädchen schliefen dort bis in den Mittag; war das Mittagsmahl, das gemeinsam eingenommen wurde, aufgetragen, so öffneten sich die Türen der Kaserne, und in Reih’ und Glied verließen die Mädchen diesen Raum (76 cbm Luft = 9 cbm auf jede Person, in den Zellen des Landgerichts Wien 18-20 cbm für den Sträfling), in den sie sofort nach Beendigung des Mittagsessens wieder eingesperrt wurden. Sie verbrachten daselbst den Nachmittag und konnten die Kaserne nur verlassen, wenn die Wirtschafterin sie holte, weil ein Besucher sie verlangte. Erst abends wurden sie in den Salon geführt, in dem die Fenster in gleicher Weise verwahrt waren wie in den Schlafräumen.
Der Besucher, der mit einem Mädchen „aufs Zimmer“ ging, mußte von 10 Kr. aufwärts an die Riehl, bzw. die Pollak, die Vertraute der Riehl, bezahlen. Auch das sog. Strumpfgeld mußten die Mädchen bei Vermeidung von Beschimpfung und Schlägen abliefern. Beim Schlagen bediente sich die Riehl der Hand, des Schürhakens oder einer Hundepeitsche. Das Wehgeschrei mißhandelter Mädchen ist von Zeugen auf große Entfernung gehört worden.
Manchmal, wenn besonders zahlungsfähige Herren kamen, mußten sich die Prostituierten in Straßenkleidung vorstellen und wurden als Bürgertöchter und junge Frauen ausgegeben. Die Tageseinnahmen sollen 200-400 Kronen gewesen sein. Gleichwohl bekamen die Mädchen nie Geld in die Hände, die Riehl rechnete nie mit ihnen ab. Wollten Mädchen fort, so behauptete die Riehl vielmehr, das Mädchen sei ihr für Logis, Kost, Garderobe mehrere hundert Kronen schuldig, die sie erst abverdienen müsse.
Die Garderobe der Mädchen bestand aus zwei Hemden und Unterrock, Strümpfen und einem Paar Atlasschuhen; in der kalten Jahreszeit erhielten sie noch einen Schlafrock. Die Kleider, die sie ins Haus mitgebracht hatten, wurden ihnen beim Eintritt abgenommen und von der Riehl verwahrt.
Der Briefwechsel der Mädchen stand unter strengster Kontrolle; einlangende Briefe, die der Beschuldigten nicht paßten, wurden unterschlagen. Was die Mädchen schrieben, mußte der Riehl vorgelesen werden; fand sie etwas zu beanstanden, so zerriß sie den Brief und diktierte einen neuen, in dem das Mädchen sich glücklich pries, in diesem Hause Aufnahme gefunden zu haben.
Ein Ausgang wurde den Mädchen nicht gestattet; dem Hausbesorger war es aufs strengste eingeschärft, das Haustor stets versperrt zu halten: für den Fall, daß ein Mädchen entkam, war ihm sofortige Entlassung angedroht.
Juliane B. war vier Tage in einem Zimmer eingesperrt, so daß es ihr nicht einmal möglich war, auf den Anstandsort zu gehen.
Unter solchen Umständen kam es oft vor, daß ein Mädchen wochen-, ja monatelang nicht aus dem Hause kam. Nur ab und zu durften diejenigen Mädchen, mit denen die Riehl zufrieden war, den beim Hause befindlichen Garten betreten.
Zuweilen unternahm die Riehl mit einzelnen Prostituierten auch Ausfahrten, sie besuchte mit ihnen Vergnügungslokale, um die dort verkehrende Lebewelt auf ihr Unternehmen aufmerksam zu machen. Sie belud hierbei die Mädchen mit Schmuck und gab ihnen ihr Geldtäschchen zu tragen, um sie, wenn sie hätten ausreißen wollen, beschuldigen zu können, daß das Mädchen Schmuck und Geld zu stehlen beabsichtigt habe.
Im Hause mußten die Mädchen die Gäste zum Trinken animieren und sich selbst auf Kosten der Gäste betrinken. Der Ekel vor gewissen Perversitäten, die die Besucher von ihnen verlangten, die Furcht vor dem Schmerze, der damit verbunden war, wurde nicht geduldet; durch Beschimpfung und Mißhandlung wurde ihnen solche Empfindlichkeit ausgetrieben. „Ein böhmisches Madel muß alles machen!“ sagte die Riehl. Die Zeugin König zeigte dem Zeugen Bader große Striemen am ganzen Körper und ausgedehnte Blutunterlaufungen. Im Hause verkehrten viele „Prügelherren“, für die Hundepeitschen und Ruten zur Verfügung standen. Für das Prügeln bestand eine eigene Taxe, derzufolge die Klienten 50 bis 100 Kr. bezahlen mußten; die Mädchen erhielten aber nur die Prügel.
Die meisten Mädchen waren durch das fortgesetzte Nichtstun, durch die häufigen Alkohol- und Sexualexzesse derart entkräftet, durch die Mißhandlungen seitens der Riehl, deren Opfer oder Zeuginnen sie gewesen waren, derart eingeschüchtert, daß nur wenige energisch genug waren, ihre Befreiung zu betreiben. Bei solchen Anlässen pflegte Regina Riehl auch mit Polizei, Schub oder Arbeitshaus zu drohen, und diese Drohungen waren um so mehr geeignet, bei den größtenteils ganz unerfahrenen Mädchen zu verfangen, als sie ja beobachten konnten, wie gut die Riehl mit der Behörde auszukommen verstand.
Unternahm es ein Mädchen zu fliehen und mißlang der Versuch, so wurde es unter Prügeln zurückgebracht. Sich direkt an die Polizeibehörde zu wenden, war unmöglich, denn polizeiliche Revisionen fanden nur äußerst selten statt, und bei den ärztlichen Visitationen war eine offene Aussprache wegen der Gegenwart der Riehl oder der Pollak ausgeschlossen.
Maria Kotzlik hat sich selbst eine Verletzung beigebracht, um bei der Entlassung aus dem Spital fliehen zu können. Aber die Pollak überwachte bei ihren Besuchen die Fortschritte der Genesung und stand am Tage und zur Stunde der Entlassung mit einem Wagen vor dem Tore, in dem sie das Mädchen zur Riehl zurückbrachte.
Regina Riehl ist geboren 1860 in Wradisch, evangelisch-lutherischer Religion, Bordellinhaberin; bereits in den Jahren 1890, 1893 und 1895 insgesamt viermal wegen Kuppelei, zuletzt mit vier Monaten strengen Arrests vorbestraft. Ihr Freudenhaus hatte sie zu Wien zuerst in der Porzellangasse, dann Mühlgasse 3, Liechtensteiner Straße 15, zuletzt Grüne Torgasse 24. Ihr Mann war Buchhalter, später auch Prokurist. Sie sei auf den Gedanken, ein Bordell zu halten, gekommen, um sich einen Nebenerwerb zu schaffen. Sie habe Verpflichtungen gehabt, auch habe sie sparen und ihrem Manne zeigen wollen, daß sie eine gute Wirtin sei. Sie habe eine große Wohnung und an ein Fräulein vom Karl-Theater vermietet gehabt. Diese Dame habe Herren mit in ihre Wohnung gelockt und sie dann durch Geldversprechungen bewogen, ein „Aufführhaus“ zu halten. Ihr Mann habe aber davon nichts gewußt; sie habe das ganz heimlich betrieben. Die Einrichtung ihrer Häuser hat ihr 40000 Kr. gekostet. Das Haus in der Liechtensteiner Straße hat sie sich für 25000 Gulden gekauft. Die Honorare im Hause Riehl sollen angeblich für den Abend keine hundert Gulden eingebracht haben. Die „Glücksherren“ zahlten einen Gulden, die „Italiener“ ebenfalls, die Ärzte vom Allgemeinen Krankenhaus und Wiener Spital zahlten drei Gulden, die „Herren vorn Steueramt“ einen Gulden, Stammgäste fünf Gulden.
Die Helfershelferin Pollak ist am 4. Oktober 1838 in Pravonin geboren, mosaischer Religion, verheiratet, unbescholten, aber wegen Mädchenhandels in Untersuchung gewesen.
Die Riehl wurde zur Strafe des schweren, vierteljährlich durch einen Fasttag verschärften Kerkers in der Dauer von drei und einem halben Jahre und zu insgesamt 2800 Kr. Genugtuung für Freiheitsentziehung an einzelne Mädchen, die Pollak zu einem Jahre schweren Kerkers, verschärft mit zwei Fasttagen monatlich, verurteilt.“
Dieser Prozeß fand statt im November 1906. Es sei dies hinzugefügt für jene, die etwa glauben, es handle sich um einen Bericht aus grauer Vorzeit.
Die Entrüstung über dieser Veröffentlichung war aber eine ehrliche, nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern. In Deutschland fing man daraufhin an, auch gegen solche Leute vorzugehen, die Mädchen aus einem Bordell in das andere brachten. Früher hatte man diese unbehelligt gelassen, weil sie ja nur harmlose Reisebegleiter waren, jetzt behandelt man sie als Kuppler und Mädchenhändler.
Ein Bordellbesitzer, der aus Mährisch-Ostrau zwei Mädchen nach Lübeck brachte und in Berlin festgenommen wurde, erhielt wegen Kuppelei neun Monate Gefängnis. Seine Revision wurde vom Reichsgericht verworfen.
Trotz alledem ist die Zahl der Bordellanhänger noch immer sehr groß und einflußreich.
[3] Aus: Staatsanwalt Dr. Wulffen, Psychologie des Verbrechers. 2 Bde. 25 Mk., geb. 30 Mk. Im gleichen Verlage.
Scheingründe für die Beibehaltung der Bordelle
Frauen- und Sittlichkeitsvereine haben in Bayern, Württemberg und Baden Petitionen für Abschaffung der Bordelle eingereicht. Die Kammern waren nicht abgeneigt, diese berechtigten Wünsche anzuerkennen und die öffentlichen Häuser zu schließen. Da traten in den Kammern aller drei Länder die Minister persönlich auf und erklärten, daß sie trotz alledem das Bordell als beste Lösung der Prostitutionsfrage betrachteten, und zwar aus folgenden Gründen:
1. wird durch diese die Volksgesundheit am wenigsten geschädigt;
2. werden die Straßen rein gehalten;
3. wird die Prostitution lokalisiert;
4. werden die Besucher gegen Ausbeutung und Erpressung geschützt;
5. werden die Prostituierten verhindert, in Familien mit Kindern zu wohnen.
Ganz abgesehen davon, daß es sich bei der Kasernierung der Prostituierten nur um 5% aller Prostituierten handelt, es also ziemlich gleich ist, ob 100% oder 95% derselben frei umherlaufen, hat nur der fünfte Grund eine wirkliche Berechtigung. Es würde aber durchaus nicht schwierig sein, durch gesetzliche Bestimmungen diesen Übelstand zu beseitigen. Die Mittel anzugeben, in welcher Weise hier Abhilfe geschaffen werden kann, habe ich bereits oben angedeutet, und ich beschränke mich deshalb darauf, die ersten vier Gründe zu widerlegen.
Daß die Einrichtungen der einzelnen Bordelle sehr verschieden sind, habe ich schon oben erwähnt. Darin stimmen aber alle überein, daß in ihnen wöchentlich zwei bis drei ärztliche Untersuchungen der Mädchen stattfinden. Hieraus wird für die Besucher eine Art von Sicherheit hergeleitet, die in der Tat nicht vorhanden ist. Die Mädchen erhalten in den einzelnen Häusern täglich eine Anzahl von Besuchen, die, je nach Beschaffenheit der Mädchen und der Menge der Reisenden, die das ständige Publikum vermehren, zwischen 10 und 30 schwanken. In den Bordellen, in welchen die Zahl der Besucher in ein Buch eingetragen werden, ist die Maximalziffer 20. Daraus ergibt sich, da der Versuch, die Männer zu untersuchen, überall gescheitert ist, in 100 bis 150 Fällen wöchentlich die Möglichkeit einer Infizierung. Daß diese trotz aller Vorsichtsmaßregeln auch in der Regel eintritt, kann dadurch bewiesen werden, daß alle Bordellmädchen spätestens nach einem vierwöchentlichen Aufenthalt einem Hospital überwiesen werden müssen. Wenn sie nach ihrer Heilung für ihre Person auch immun sein mögen, so bieten sie doch stets die Gefahr der indirekten Übertragung. Es ist sehr selten, daß ein Mädchen in dasselbe Bordell zurückkehrt, in dem sie gewesen ist. Sie gilt dort als krank und wird deshalb von den stehenden Besuchern gemieden. Sie ist während ihrer Krankheit von ihrem früheren Brotherrn schon an ein anderes Haus verkauft worden. Hierin findet sich die Erklärung dafür, daß die Mädchen in verhältnismäßig kurzer Zeit so tief sinken. Daß sie die Gelegenheit benutzen, die im Hospital erlangte Freiheit zu behaupten, kommt selten vor. Sie halten sich für verpflichtet, ihre früher kontrahierten Schulden „abzuverdienen“, würden auch keine Stellung finden, um ein anderes Leben zu beginnen. Ich kann mich natürlich hier nicht über die mangelhafte Form der Untersuchungen näher auslassen. Das Faktum steht aber fest, wird auch von den Ärzten nicht bestritten, daß die Untersuchungen völlig unzureichend sind. Mikroskopische Präparate, die absolut notwendig sind, werden nur in den allerseltensten Fällen gemacht, und deshalb werden die Infektionsgefahren so häufig übersehen. Wie viele Männer haben sich die Krankheiten gerade aus diesen Häusern geholt! Eine Vermehrung der Untersuchungen und eine größere Gründlichkeit sind wegen der damit verbundenen Kosten nicht zu erreichen, würden auch noch aus anderen Gründen wenig ändern, weil jeder Besuch den Keim der Infektion in sich trägt, und die Mittel, diese Gefahr zu beseitigen, ungenügend sind.
Will man wirklich einschneidende Mittel anwenden, um die geschlechtlichen Krankheiten zu verringern, so soll man jedem Mann die Überzeugung beibringen, daß er sich einer bodenlosen Gemeinheit schuldig macht, wenn er als Kranker ein Mädchen besucht. Augenblicklich ist diese Ansicht bei recht wenig Männern durchgedrungen. Man kann sogar die Ansicht hören: „Ich bezahle ja, folglich habe ich das Recht des Besuches.“ Eine Erziehung der jungen Männer in dieser Beziehung würde wesentlich bessere Resultate erzielen, als die jetzigen oberflächlichen Untersuchungen.
Der zweite Grund der Bordellfreunde, daß die Reinheit der Straßen durch das Vorhandensein von Bordellen garantiert wird, ist eine unbewiesene Behauptung. Gerade auf diesen Punkt habe ich auf meinen Reisen im Ausland ganz besonders mein Augenmerk gerichtet und habe beim besten Willen keinen Unterschied entdecken können. Auch Huret, der unsere Zustände zwar objektiv schildert, aber doch ganz gewiß kein besonderes Wohlwollen für Berlin besitzt, gibt zu, daß die Prostitution in den Straßen von Paris sich mehr bemerkbar macht, als in den Straßen Berlins. Dabei gehört Berlin zweifellos zu den Städten, in denen die „Venus Vulgivaga“ am meisten in die Welt der Erscheinungen tritt. Ein schärferes Eingreifen der Polizei ändert diese Zustände im Augenblick. Ich habe eine Stadt kennen gelernt, in der ich trotz vierzehntägigen Aufenthaltes nicht +einmal+ angesprochen worden bin, während ich in deutschen Bordellstädten in zwei Stunden ungezählte Anerbietungen erhielt. Man ist in einem fundamentalen Irrtum befangen, wenn man glaubt, daß die Zahl der Prostituierten durch die Bordellmädchen verringert wird. Im Gegenteil wird sie sogar um diese Zahl vermehrt, da sich die Anzahl der einzeln lebenden Mädchen sofort in dem gleichen Maße vermehrt, als Mädchen in die Bordelle aufgenommen werden. Dies ist statistisch ziemlich sicher festgestellt. Ebenso ist es ein Irrtum, daß die auf der Straße sich anbietenden Prostituierten unserer heranwachsenden Jugend gefährlicher sind, als die in den öffentlichen Häusern befindlichen Dirnen. Gymnasiasten wagen es nicht, Mädchen auf der Straße anzusprechen, weil sie fürchten, hierbei beobachtet zu werden; auch haben sie Besorgnis, daß sie sich bei ihren Bewerbungen blamieren. In die öffentlichen Häuser gehen sie aber, sobald ein Wissender sie hierzu auffordert, und derartige Wissende finden sich leider in allen Kreisen.
Selbst der dritte Grund, die Lokalisierung der Prostitution, trifft nicht zu. Man braucht nur einmal die Bordellstraßen zu beobachten, wieviel Schulmädchen sich am Eingang derselben einfinden, nicht etwa aus reiner Neugierde, sondern um den Dirnen Konkurrenz zu machen. Wer dies nicht persönlich gesehen hat, hält es nicht für möglich, wie weit und wie tief die Unmoralität bereits um sich gegriffen hat.
Richtig ist es, daß die Besucher gegen Ausbeutung und Erpressung gesichert werden. Wenn die Zuhälter die Familienverhältnisse derjenigen kennen würden, die die Mädchen in öffentlichen Häusern besuchen, so würden sie in ähnlicher Weise vorgehen, wie dies jetzt bei Vergehen gegen § 175 geschieht.
Familienväter würden keinen Augenblick Ruhe haben, und Ehescheidungen würden in einer unglaublichen Weise zunehmen. Daß man versucht, dies zu verhindern, ist zwar praktisch, aber vom moralischen Standpunkt nicht zu entschuldigen. Der Umstand, daß die Männer glauben, auch heut noch polygamisch leben zu dürfen, darf die Gesetzgebung nicht beeinflussen. Der Staat kann sich unmöglich auf den Standpunkt stellen: „Die Männer können der Versuchung, die in geschlechtlicher Beziehung an sie herantritt, keinen genügenden Widerstand entgegensetzen; folglich muß der Staat dafür sorgen, daß diese Schwäche möglichst geringen Schaden anrichtet.“ Dieser Standpunkt hat in vielen Ländern dazu geführt, die öffentlichen Häuser zu konzessionieren und hierdurch die Inhaber derselben zu staatlichen Beamten zu machen und das Gewerbe der Prostituierten anzuerkennen. Es soll doch vorgekommen sein, daß von derselben Behörde an „die Prostituierte +Fräulein+ Anna Schulz“ und an die „Arbeiterin Marie Schulz“ geschrieben worden ist.
Auch der so häufig angeführte Grund, daß sich sofort heimliche Bordelle bilden würden, wenn man die öffentlichen verbietet, ist nicht zutreffend. Sobald ein Gesetz besteht, daß nicht mehr als zwei Prostituierte in einem Hause wohnen dürfen, ist die Bildung heimlicher Bordelle unmöglich. In Buenos Aires hatten die konzessionierten Häuser nur für drei Prostituierte Lizenz. Trotzdem sich abendlich eine große Zahl freier Prostituierter dort einfanden und so gewissermaßen „maisons de rendez-vous“ gebildet wurden, reichten die Besitzer schon nach einem Jahr die Bitte ein, die Anzahl ihrer Mädchen auf fünf erhöhen zu dürfen, da sie bei einem Bestand von drei Mädchen nicht imstande seien, die Häuser zu halten. Da man in Argentinien diese Häuser für nötig hält, wurde die Bitte bewilligt und das Halten von fünf Mädchen zugegeben.
Hier kommen wir auf den Punkt, wo das große Publikum in den Kampf gegen den Mädchenhandel eingreifen kann, allerdings erst dann, wenn das Wohnen der Prostituierten in einem Hause gesetzlich auf eine bis zwei beschränkt worden ist. Allerdings ist dieses Eingreifen nicht leicht. Einmal widerstrebt dem Deutschen die Anzeige bei der Polizei, er hält dies für unanständig. „Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“ Dann aber spricht auch die Furcht mit, daß der Zuhälter der Angezeigten an dem Denunzianten Rache nehmen wird. Beides kann umgangen werden durch Anzeige bei dem Hauswirt. Dieser braucht für seine Kündigung keine Gründe anzugeben, und muß andererseits sich gegen eine Anzeige bei der Polizei im eigenen Interesse schützen. Wenn also das Publikum dahin erzogen wird, dem Hauswirt mitzuteilen, daß eine Mieterin gewerbsmäßige Unzucht treibt, so ist die Möglichkeit gegeben, diese Zustände zu ändern, allerdings, wie erwähnt, wenn die Gesetzgebung sich der Angelegenheit angenommen hat und es unmöglich macht, daß eine größere Zahl von Prostituierten in einem Hause wohnt. Um dem Hauswirt die Möglichkeit zu geben, diesem Gesetz Folge zu leisten, müßte fernerhin die Polizei auf erfolgte Anfrage Antwort erteilen, ob eine Mieterin in der Dirnenliste steht oder nicht, was sie augenblicklich noch verweigert. Daß Familien mit schulpflichtigen Kindern nicht an Prostituierte vermieten dürfen, ist ja bereits in dem vom Kultusministerium und dem Ministerium des Innern gemeinsam gegebenen Erlaß vom Jahre 1907 verfügt werden. Auch diese Bestimmung muß Gesetzeskraft erlangen, damit die Kinder gegen den schädlichen Einfluß dieser Mädchen geschützt werden.
Gründe gegen Beibehaltung der Bordelle
Die Gegner der Bordelle nehmen dagegen folgende Stellung ein: § 180 des Strafgesetzbuches stellt das Halten von Bordellen unter Strafe. Jede Behörde, die diesen Paragraphen ignoriert, handelt ungesetzlich und kann hierfür zur Verantwortung gezogen werden. Schon das Bestehen dieser Häuser ist aus sittlichen Gründen für alle Frauen und Mädchen eine schwere Beleidigung, die nicht geduldet werden darf. Da die Gesetzgebung sie außerdem verbietet, so wird auch die staatliche Autorität untergraben und die Behandlung der Prostitution in Deutschland als völlig unlogisch angesehen. Auf der einen Seite die Häuser durch Gesetze verbieten, auf der anderen Seite sie durch Verwaltungsmaßregeln gestatten, ist eines gesetzlich denkenden Volkes unwürdig.
Zu welchen Konsequenzen der augenblickliche Zustand führen kann, wurde durch eine Gerichtsverhandlung in Trembowla (Österreich) drastisch bewiesen. Dort liegen zwei Regimenter in Garnison, und der Garnisonälteste richtete an die oberste Zivilbehörde einen Antrag, daß mit Rücksicht auf die große Garnison in Trembowla ein öffentliches Haus eröffnet wurde. Der Bezirkshauptmann erhielt den Befehl, diesem Antrag Folge zu leisten. Er beauftragte einen Herrn Jean Dziaduch, ein solches Haus zu eröffnen. Der Erfolg war natürlich für p. Dziaduch ein glänzender. Er machte so gute Geschäfte, daß er in kurzer Zeit ein reicher Mann wurde. Dies erregte den Neid der übrigen Gastwirte, die ihn wegen Kuppelei verklagten. Er wurde auch in der ersten Instanz zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Natürlich legte er Berufung ein, und da er den klaren Beweis liefern konnte, daß er auf obrigkeitlichen Befehl gehandelt hatte, wurde er in der zweiten Instanz freigesprochen. Will man die öffentlichen Häuser einführen, so muß man auch die Gesetzgebung danach einrichten und öffentlich bekennen, daß die Bordelle für Gesundheit und Moral des Volkes von so hohem Wert seien, daß man sie nicht entbehren kann. Dann dürfen sie aber keine Privatanstalten bleiben, sondern dann müssen sie staatlichen Beamten unterstellt werden. Dazu werden sich aber in keinem Lande der Welt die gesetzgebenden Faktoren bereit finden lassen.
Daß man die Gewerbsunzucht durch alle diese Einrichtungen großzieht, liegt auf der Hand. Je geringer die Gelegenheit zu Ausschweifungen ist, desto geringer wird auch allmählich das Bedürfnis werden. Man erzieht die Männer durch Vermehrung der Gelegenheit direkt zur Unzucht und gibt den Prostituierten eine staatliche Stellung, die sie, wenigstens in den Augen der Mädchen, pensionsberechtigt macht.
Wenn der Staat seine eigenen Gesetze nicht befolgt, kann man sich dann wundern, wenn sich auch die Verbrecher über diese Gesetze hinwegsetzen?