Part 3
Am leichtesten ist die Arbeit dort, wo materielle Not herrscht; deshalb kommen auch noch heute die meisten verschleppten Mädchen aus Polen, Ungarn, Galizien, Rumänien und Südrußland. Dort gibt es Gegenden, in denen die Mädchen einen täglichen Verdienst von 50 bis 60 Pfennig haben. Dafür sollen sie wohnen, leben und sich kleiden. Daß sie dies nicht können, liegt auf der Hand. Sie sind also allen Vorspiegelungen am leichtesten zugänglich. So ist es gekommen, daß die öffentliche Meinung auch noch heute den Mädchenhandel als eine aus den östlichen Ländern stammende Einrichtung betrachtet. Kupplerinnen, die in den kleinen Städten und Dörfern herumreisen, teilen den Agenten die Adressen hübscher und lebenslustiger Mädchen mit. Zu ihnen reist dann ein Agent, als Abgesandter eines Haziendabesitzers aus Südamerika mit einem vollständigen Ehekontrakt, in dem dieser dem Mädchen, in dessen Bild der Heiratslustige sich angeblich verliebt hat, goldene Berge verspricht. Natürlich ist dies alles Schwindel. Das Mädchen hat sich möglicherweise überhaupt nicht photographieren lassen und eine derartige Stellvertreterheirat hat nirgends in der Welt Gültigkeit. Der Agent bringt schöne Kleider, elegante Wäsche und (falsche) Schmucksachen mit und gewinnt durch sein liebenswürdiges Auftreten sehr bald die Neigung des Mädchens und das Vertrauen der Familie. Die meisten dieser Trauungen werden rituell durch einen Helfershelfer, der als Rabbiner auftritt, mit gefälschten Papieren und Dokumenten abgeschlossen. Sie sind deshalb ungültig, ein Umstand, der dem Mädchen verschwiegen wird. Das junge Paar reist dann durch Deutschland über Havre nach London und von dort nach Argentinien. Vielfach bleibt der stellvertretende Ehemann unter dem nichtigen Vorwand, wichtige Geschäfte zu haben, in London zurück, und die junge Frau muß die Auslandreise allein antreten. In dem Ankunftsort wird sie von einem Freunde ihres Mannes in Empfang genommen und direkt in ein Bordell gebracht. Sie ist der Landessprache nicht mächtig, kann nicht lesen und schreiben und ist deshalb außerstande, ihren Angehörigen von ihrem Schicksal Kenntnis zu geben. Diese bleiben in dem Glauben, daß ihre Tochter verheiratet ist, während sie einem frühzeitigen Tod in den Lasterhöhlen entgegengeht. Dies ist der typische Fall des Mädchenhandels, der auch den Anstoß zu der internationalen Bewegung gegeben hat. Eine so plumpe Täuschung kommt in keinem der übrigen Fälle vor, obgleich auch hier mit der Vorspiegelung falscher Tatsachen gerechnet werden muß. Bei der Benutzung der Leichtgläubigkeit, der Dummheit und das Leichtsinns muß man leider auch den Müttern einen großen Teil der Schuld beimessen.
Wenn ein 14jähriges Mädchen die Schule mit den mangelhaftesten Kenntnissen verlassen hat, soll und will sie natürlich sofort Geld verdienen. Die Eltern, die in ihrem Kinde häufig etwas ganz Besonderes erblicken, sind sehr einverstanden, wenn sie sich der Kunst widmen will. Sie fallen also mit Vorliebe auf die Inserate hinein, in denen junge hübsche, und gut gewachsene Mädchen zur Ausbildung als Sängerinnen, Tänzerinnen oder Radfahrerinnen gesucht werden. In den meisten dieser Vorbereitungsanstalten gehen die Mädchen moralisch zugrunde und nehmen dann gern ein Engagement ins Ausland an, um dort ihr Glück zu machen. Einer solchen überstürzten Auswanderung kann man allerdings einen Riegel vorschieben, indem man ihnen die Ausstellung eines Auslandspasses verweigert. Aber erst in der allerletzten Zeit ist man auf dieses Auskunftsmittel verfallen.
Übrigens sind nicht nur die Schülerinnen der Volksschulen dieser Verführung ausgesetzt. Es sind verschiedene Fälle bekanntgeworden, in denen Kupplerinnen als Lehrerinnen in höhere Töchterschulen eingetreten sind und die Schülerinnen durch ihre Schilderungen zur Flucht aus dem Elternhause veranlaßt haben.
Mittel zur Verführung der Mädchen
Die Fälle von Mädchenhandel, die ins Unendliche vermehrt werden könnten, zeigen sämtlich die gleiche Entwicklung. Die Mädchen werden durch Inserate aufmerksam gemacht, dann von Agenten aufgesucht, erhalten von ihnen die verlockendsten Anerbietungen, sollen als Stützen, Gesellschafterinnen, Buchhalterinnen ins Ausland gehen und dort viel Geld verdienen. In Wirklichkeit verbirgt sich unter allen diesen Angeboten stets dasselbe Schicksal, ein Leben in Schande und Unehre in irgendeinem Bordell. Wie oft ist dies nun in der Presse der ganzen Welt in ausführlicher Weise auseinandergesetzt, und wie ist es möglich, daß trotzdem die jungen Mädchen ihren Verführern immer wieder Glauben schenken? Alle die Gründe: Not, schlechtbezahlte Frauenarbeit, Veränderungssucht, Mangel an sittlichem und religiösem Gefühl usw. verschwinden hinter den beiden Hauptmotiven „Eitelkeit“ und „Heiratslust“. In unserer materiellen Zeit will sich niemand unterordnen, sondern jeder selbständig dastehen. Geradezu lächerlich ist es doch, daß diese Unterordnung, wenn sie notwendig ist, äußerlich nicht zum Ausdruck gelangen soll. Das ehrliche Wort „Dienstmädchen“ soll womöglich verschwinden und in „zweite Stütze“ verwandelt werden. Möchte doch jemand den Mädchen klarmachen, daß sie gerade als Dienstmädchen die besten Aussichten für ihre Zukunft besitzen und am leichtesten einen tüchtigen Mann finden! Was soll ein Arbeiter mit einem jungen Mädchen anfangen, die zwar auf der Schreibmaschine arbeiten und Bücher führen, dafür aber keine Suppe kochen kann? Wie viele junge Mädchen verdammen sich hierdurch selbst zur Ehelosigkeit! Das glauben sie aber leider nicht. Der Verführer, der Agent des Mädchenhändlers setzt ihnen auseinander, daß die Aussichten im Ausland, sich zu verheiraten, viel größer seien als in der Heimat, und dieser Grund ist für sie ausschlagend. Wir erleben es ja bei uns täglich, daß Dienstmädchen ihr sauer verdientes Geld einem Heiratsschwindler zur Anschaffung der Möbel aushändigen und jede Warnung in den Wind schlagen. Mir ist es selbst passiert, daß ein junges Mädchen, welches angeblich aus Brasilien einen Heiratsantrag erhalten hatte, von der Reise dorthin nicht abzubringen war. Meine Gründe, mit denen ich ihr bei ihrem ersten Besuch zu beweisen suchte, daß es sich um einen Heiratsschwindler handelte, wies sie mit den Worten zurück: „Ach was, Sie gönnen mir mein Glück nur nicht.“ Nach vier bis fünf Tagen kam sie wieder und bat unter Tränen, man solle ihr die 600 Mk., die ihr der Schwindler abgenommen hatte, doch wieder verschaffen. Diese Lust zum Heiraten, dieses Bestreben, auf eigenen Füßen zu stehen, wird von den Mädchenhändlern in der geschicktesten Weise ausgenutzt. Man setzt den Mädchen auseinander, daß z. B. in Buenos Aires 75% Männer und nur 25% weibliche Bewohner existieren, und daß deshalb die Aussicht, sich zu verheiraten, dreimal so groß sei als in der Heimat. Dies ist fast immer ausschlaggebend. Auch sind die Ehen natürlich viel glänzender und reicher als zu Haus, weil dort niemand die Familie des Mädchens kennt. Der Deutsche läßt sich ja so leicht durch fremde Verhältnisse bestechen. Wenn nun einem Mädchen, welches von der Welt nichts gesehen hat, so glänzende Gehaltsverhältnisse in Aussicht gestellt werden, ohne daß ihnen gleichzeitig klargemacht wird, daß das teure Leben das höhere Gehalt illusorisch macht, so ist es begreiflich, wenn die Warnungen nicht befolgt werden.
In München erließ eine in der Fürstenstraße wohnende Dame Zeitungsinserate, in denen gebildete Mädchen als Stütze der Hausfrau ins Ausland gesucht wurden. Eine sich meldende junge Dame wurde von einer angeblichen Gutsbesitzersfrau nach Kairo engagiert. Dem jungen Mädchen wurden die glänzendsten Versprechungen gemacht. Trotz aller Warnungen eines hiesigen erfahrenen Beamten, der den wahren Sachverhalt ahnte, konnte das Mädchen den verführerischen Versprechungen nicht widerstehen und reiste nach Kairo ab. Nach kurzer Zeit traf eine Karte ein, in der das junge Mädchen in den flehentlichsten Ausdrücken bat, man möge ihm doch Hilfe bringen, da es in ein öffentliches Haus verschleppt sei.
Unter den Inseraten, in denen Gouvernanten, Bonnen, Kinderfräulein und Kellnerinnen gesucht werden, befindet sich eine große Zahl höchst bedenklicher Offerten.
Der Wortlaut derselben ist gewöhnlich kurz und harmlos:
1. Brettlquartett, junge Damen, gute Figur, gesucht. Offerten U 128 postl. W. 15.
2. Suche nach Ungarn Kinderfräulein mit und ohne Zeugnisse. Off. usw.
3. Günstige Placements für deutsche Bonnen, Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen, Warschau.
4. Nettes gebildetes Fräulein zu einer älteren Dame gesucht. Gehalt 42 Mk. pro Monat, dauernde angenehme Stelle. Angaben möglichst mit Photographie.
Diese sind um so gefährlicher, weil sie in der Regel in den zuverlässigsten Zeitungen (z. B. „Daheim“) veröffentlicht werden. Genaue Erkundigungen sind hier dringend geboten.
Unglückliche Familienverhältnisse zwischen Tochter und Stiefmutter oder Folgen eines Verhältnisses geben den Kupplerinnen bequeme Gelegenheit, die Mädchen zur Auswanderung zu veranlassen. Vertrauensvoll versprechen sie den Mädchen, für das Kind sorgen zu wollen, da diese ja mit dem Kinde nirgends eine Stelle erhalten können, verpflichten sich auch, wieder gute Familienverhältnisse während der Abwesenheit der Tochter anzubahnen. Letzteres tun sie nie, und die armen Kinder übergeben sie einer Engelmacherin. Da die Mädchen in diesen Fällen keinem Menschen ihre Pläne anvertrauen und infolgedessen auch keinerlei Erkundigungen einziehen, macht ihr Transport keine Schwierigkeit. Sie erhalten die genaue Adresse, wo sie sich einzufinden haben, man gibt ihnen auch das Billett, und selbst wenn sie dann fühlen, daß sie das Opfer einer Verschleppung geworden sind, haben sie nicht die Kraft und den Mut, Anzeige zu erstatten und nach Hause zurückzukehren.
Gerade in Deutschland hat man sehr häufig einen, gewissermaßen, ungewollten Mädchenhandel feststellen können. Eine junge Verkäuferin, eine Konfektioneuse, fängt mit einem Angestellten des Warenhauses ein Verhältnis an, das bekannte „Sie geht mit ihm“. Sobald die Eltern dies entdecken, nehmen sie dem Mädchen die Disposition über ihre freie Zeit. Hiergegen bäumt sich ihr Stolz auf und sie leiht nun den Einflüsterungen ihres Liebhabers, der sie zur Flucht verleiten will, ein williges Ohr. Plötzlich sind die beiden verschwunden und nach Paris, London, Kopenhagen durchgegangen. Sie bilden sich ein, dort sofort eine geeignete, gutbezahlte Stellung zu erhalten. Bei ihrer mangelhaften Sprachkenntnis ist dies natürlich sehr schwierig. Die wenigen Mittel, die sie mitgenommen haben, sind sehr bald aufgebraucht, ihre Sachen versetzt, und so sitzen sie in einer fremden Stadt vis-à-vis de rien. In seiner Verzweiflung zwingt der Mann das Mädchen, auf die Straße zu gehen und durch Prostitution den Lebensunterhalt für beide zu gewinnen. Will das Mädchen dies nicht, so entdeckt sie sich ihren Eltern. Diese endlich wenden sich an das Deutsche National-Komitee und bitten um Rückschaffung ihrer Tochter.
Die Prostitution
Für diejenigen Leser, welche den Ursachen des Mädchenhandels nachgehen und diese zu erforschen versuchen, wäre es vielleicht notwendig, eine vollständige Geschichte des Mädchenhandels zu liefern. Dies ist nicht möglich, einmal weil man meist nur auf Vermutungen angewiesen ist, dann aber vor allem, weil der Zweck dieser Zeilen ein ganz anderer ist, als die Kenntnis der Sachverständigen zu vermehren. Das Publikum, an welches sich dieses Buch in erster Linie wendet, sind, wie bereits erwähnt, die Eltern und Angehörigen der jungen Mädchen und ev. diese selbst. Sie müssen erfahren, welche Gefahren ihnen drohen, und die Mittel kennen lernen, wie sie diesen Gefahren entgehen können. Daß der Mädchenhandel seit sehr langer Zeit besteht, ist unzweifelhaft; ebenso zweifellos ist es aber auch, daß er in jedem Lande und bei jedem Volke anders betrieben wurde. Übereinstimmend kann man wohl behaupten, daß, wenn man von Adam und Eva absieht, die Polygamie die erste Form der Ehe war, und daß sich aus dieser erst allmählich die Einehe entwickelte. Wenigstens haben wir bei wilden und unzivilisierten Völkern diese Entwicklung beobachten können. Die Käuflichkeit der jungen Mädchen war also das Gewöhnliche und eine anerkannte Tatsache. Als die Einehe zur staatlichen Institution erhoben wurde, entwickelte sich durch die bisherige Polygamie allmählich die Prostitution, d. h. der Kauf auf kurze Zeit und mit der Möglichkeit der Abwechslung. Wir finden deshalb schon im 38. Kapitel des 1. Buch Mosis die Prostitution als feststehende Einrichtung. Durch die Prostitution entstanden die Kuppler, aus diesen die Mädchenhändler. Ihr Auftreten war aber ein wesentlich anderes als in unserer Zeit. Das Sklavinnenwesen, die Einrichtungen der Kebsweiber, die haremartigen Häuser der Großen verlangten andere Mittel, als die gegenwärtige Lieferung für Bordelle. Um das Sich-selbst-Anbieten der Mädchen auf der Straße zu hindern, entschloß man sich zur Einrichtung der Bordelle. Man nimmt an, daß Solon der erste gewesen ist, durch den diese Häuser geschaffen sind. Inwieweit dies begründet ist, läßt sich mit Sicherheit nicht feststellen. In einer Reisebeschreibung „Periplus maris erythraei“ wird von einem Handel indischer Mädchen nach Ägypten gesprochen und hierbei Freudenhäuser erwähnt. Die meisten der Bordellbewohnerinnen waren Sklavinnen. Später liest man, daß auch Kriegsgefangene zum Eintritt verdammt wurden. Die älteste Form dieser Häuser wird ungefähr so gewesen sein, wie wir sie heut noch in Pompeji sehen können. Nachdem man sich dann erst einmal an die Bordelle gewöhnt hatte und ihre Einrichtung nicht für unmoralisch hielt, sondern als vorteilhafte und praktische Behandlung der Prostitution betrachtete, nahmen, besonders im Mittelalter, die Städte die Verpachtung dieser Frauenhäuser selbst in die Hand, zogen aus denselben große Einkünfte und veranstalteten in ihnen luxuriöse Feste nicht nur bei Empfang der Fürsten, sondern auch bei allen anderen sich bietenden Gelegenheiten. Der lange Bestand der Bordelle hat jetzt die Ansicht über ihren Nutzen und ihre Vorteile derart befestigt, daß die städtischen Verwaltungen der meisten Länder in der Kasernierung und Reglementierung das beste Mittel sehen, die Prostitution zu überwachen. Ob es notwendig ist, die Prostituierten anders zu behandeln als die übrigen Menschen, ist eine vielumstrittene Frage. Die Erfahrung und die Geschichte hat uns gelehrt, daß Sittenlosigkeit und Unzucht jedes Staatswesen zugrunde richtet. Daß also der Staat Gesetze gibt, die den Schutz dieser sittlichen Güter im Auge haben, ist sein Recht, ja sogar seine Pflicht. Nur darf er durch die Gesetze und namentlich durch ihre ungerechte und unlogische Handhabung das Übel nicht vergrößern, statt es einzuschränken. Der § 361 No. 6 des Deutschen Strafgesetzbuches lautet folgendermaßen: „Mit Haft wird bestraft eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes erlassenen polizeilichen Vorschriften zuwiderhandelt, oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt.“
Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet also: gewerbsmäßige Unzucht ist zwar strafbar, wenn aber ein Polizeibeamter die Erlaubnis hierzu erteilt, tritt Straflosigkeit ein. Dies ist dermaßen unlogisch, daß die Änderung dieses Paragraphen bereits bei der jetzt bevorstehenden Revision des Strafgesetzbuches vorgesehen ist. Der im Entwurf vorgeschlagene § 305 No. 4, welcher die Gewerbsunzucht regeln soll, lautet: „Mit Haft oder Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft eine Person, welche abgesehen von den Fällen des § 250, gewerbsmäßige Unzucht treibt, wenn sie die in dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung oder des öffentlichen Anstandes erlassenen Vorschriften übertritt. Der Bundesrat bestimmt die Grundsätze, nach denen diese Vorschriften zu erlassen sind.“
Der letzte Absatz wird auf großen Widerspruch stoßen, da er die Regelung einer so wichtigen Frage den Regierungen überläßt und keine gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht. Die Kasernierung ist, wie wir gesehen haben, schon jetzt im Deutschen Reiche auf Grund des § 180 verboten. Trotzdem bestehen auch bei uns sehr viele heimliche Bordelle, deren Beseitigung erst dann möglich ist, wenn über die Wohnungsfrage der Prostituierten genaue Vorschriften erlassen sind. Vorläufig ist diese Frage noch nicht geregelt. Die jetzige Gesetzgebung bestraft die Gewerbsunzucht nur unter bestimmten Voraussetzungen, dagegen denjenigen, der an eine Prostituierte vermietet, prinzipiell wegen Kuppelei. Dies muß und soll auch geändert werden.
Die Reglementierung[2]
Hiermit hängt die Frage der Reglementierung eng zusammen. Diese soll nach den Wünschen der Abolitionisten geradeso verschwinden, wie die Kasernierung. Darüber, wie man ohne Listen Prostituierte feststellen will, sind sich diese Kreise noch nicht klar. Ich gehe absichtlich nicht näher auf diese Frage ein, da die Reglementierung mit dem Mädchenhandel nichts zu tun hat. Wir können zufrieden sein, daß in dem neuen Entwurf das Wort „Polizeiaufsicht“ verschwunden ist. Denn die Stellung unter Polizeiaufsicht erfolgt völlig ungesetzlich. Wenn sich die Mädchen auf der Polizei melden und persönlich darum bitten, in die Dirnenliste eingetragen zu werden, um ihrer Bestrafung zu entgehen, so läßt sich hiergegen nichts sagen. Wenn aber, wie dies häufig geschieht, die Polizeibeamten den Mädchen auflauern in dem Augenblick, wo sie mit einem Begleiter aus einem Absteigequartier kommen, und sie dann wegen gewerbsmäßiger Unzucht anzeigen, so ist dies durchaus ungesetzlich. Zu einer Vernehmung des Begleiters, ob er dem Mädchen Geld gegeben hätte, die jetzt häufig stattfindet, ist der Polizist nicht berechtigt, da er in diesem Augenblick gewiß nicht Gehilfe der Staatsanwaltschaft ist. Noch viel weniger hat er das Recht, das Mädchen in die ominöse Liste einzutragen, nur weil sie für ihre Gunstbezeugungen Geld erhalten hat. Dann müßte ja jedes junge Mädchen, welches ein Verhältnis hat, in diese Liste eingetragen werden. Denn ob ich dem Mädchen einen Pelz oder eine Uhr oder zehn Mark schenke, ist zwar quantitativ verschieden, moralisch aber ganz gleich. Das Entscheidende der Prostitution liegt doch darin, daß die Prostituierte ihren Körper wahllos gegen Geld jedem überläßt und aus dem hieraus bezogenen Gewinn ihren Lebensunterhalt bestreitet. Daß dies der Fall ist, wird selten ein Mädchen zugeben, sie wird immer ein Gewerbe nachzuweisen versuchen, sei es Stubenvermieterin, Blumenmacherin, Masseuse, Schauspielerin usw., aus dem sie ihre Einnahmen bezieht. Übrigens hat sich durch diese Form der Eintragung ein sehr großer Übelstand ergeben. Die minorennen Mädchen dürfen in diese Liste nicht aufgenommen werden, müssen also täglich wegen gewerbsmäßiger Unzucht bestraft werden. Die Überweisung an die Fürsorgeerziehung kommt für diese Mädchen zu spät. Sie können sich an die dortige strenge Zucht nicht mehr gewöhnen, unternehmen fortwährend Fluchtversuche und unterliegen unausgesetzt neuen Bestrafungen, ohne dadurch im geringsten gebessert zu werden. Die übrigen Fürsorgezöglinge werden durch sie sittlich verdorben, so daß man ihre Rückkehr mit wenig günstigen Augen betrachtet.
Zweifellos gibt es Mädchen, die ausschließlich von dem Gelde leben, welches sie durch gewerbsmäßige Unzucht verdienen. Hinsichtlich der Beaufsichtigung der Prostitution bleibt es nun freilich nötig, daß über diese Mädchen eine Liste geführt wird, durch die ihre Wohnungen kontrolliert werden können. Diese Liste muß aber anders angelegt werden als bisher. Sie darf nicht von der Willkür der Polizei abhängig sein. Die Polizeiaufsicht ist eine von dem Strafrichter zu verhängende Strafe und darf nicht von einem beliebigen Polizisten verfügt werden. Das Strafgesetzbuch gibt der Polizei hierzu kein Recht. Durch Beobachtung der Tanzlokale, der berüchtigten Restaurants, der Mädchen, die sich auf der Straße selbst anbieten, durch Anzeigen der Hausbesitzer ist es leicht, diese Liste zu führen und auf dem laufenden zu erhalten. Stehen Mädchen in diesen korrekt angelegten Listen, dann kann man sie auch offiziell als Dirnen oder Prostituierte bezeichnen und betreffs ihrer Wohnungen gesetzliche Vorschriften geben.
Wie wenig die Reglementierungsfrage selbst bei den Mitgliedern der verschiedenen National-Komitees geklärt ist, konnte im Jahre 1906 auf dem Kongreß von Paris festgestellt werden. Dort war von den französischen Abolitionisten die Frage aufgeworfen: „Ist die Reglementierung der Prostitution dem Mädchenhandel schädlich oder nützlich gewesen?“ Diese Frage wurde an 17 Komiteen gestellt. Es haben aber nur acht darauf geantwortet, und von diesen waren nur drei -- Holland, Schweiz und Deutschland -- als Gegner der Reglementierung aufgetreten. In Wirklichkeit war aber auch Deutschland nur Gegner der Kasernierung und nicht der Reglementierung. Da aber diese Frage in erster Linie auf die Kasernierung Bezug nehmen sollte, so mußten wir, um unsere Stellung zu bezeichnen, angeben, daß wir die Schädlichkeit der Reglementierung anerkennen.