Der Mädchenhandel

Part 1

Chapter 13,133 wordsPublic domain

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Anmerkungen zur Transkription

Der vorliegende Text wurde anhand der 1911 erschienenen Buchausgabe so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche Schreibweisen, insbesondere bei Personen- und Ortsnamen, bleiben gegenüber dem Original unverändert; fremdsprachliche Zitate wurden nicht korrigiert.

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SAMMLUNG LANGENSCHEIDT

BEITRÄGE ZUR KRITIK DER GEGENWART

DER MÄDCHENHANDEL

Alle Rechte vorbehalten.

DER MÄDCHENHANDEL

VON

MAJOR a. D. H. WAGENER

SCHRIFTFÜHRER DES DEUTSCHEN NATIONAL-KOMITEES ZUR BEKÄMPFUNG DES MÄDCHENHANDELS

1911

VERLEGT BEI

DR. P. LANGENSCHEIDT

BERLIN-LICHTERFELDE

Seinem alten Freunde, dem treuen Anhänger unserer Sache,

Königl. Preuß. Kammerherrn

=Friedrich Wilhelm Grafen von Keller=

als Zeichen aufrichtiger Verehrung

gewidmet vom

Verfasser

Inhalt

Seite

Einleitung 7

Der Handel mit Mädchen

Charakteristik des Mädchenhandels 9

Charakteristik der Mädchenhändler 13

Organisation der Mädchenhändler 14

Beispiele aus dem Mädchenhandel der Neuzeit 18

Die Opfer des Mädchenhandels

Die Beschaffung der Mädchen 33

Mittel zur Verführung der Mädchen 35

Die Prostitution 40

Die Reglementierung 43

Die Kasernierung als Ursache des Mädchenhandels 48

Informationsreisen über Bordellwesen 53

Der Salon Riehl 57

Scheingründe für die Beibehaltung der Bordelle 65

Gründe gegen Beibehaltung der Bordelle 71

Animierkneipen 73

Wege und Maßnahmen zur Bekämpfung des Mädchenhandels

Geschichtliches 75

Allgemeine Maßregeln 76

Der Kongreß in Madrid (1910) 82

Internationale Maßregeln 87

Polizeiliche Maßregeln 92

Gesetzliche Maßregeln 93

Der neue Strafgesetzentwurf 95

Die Tätigkeit der National-Komiteen 101

Deutsches National-Komitee 107

Ausblick 109

Einleitung

Am 12. September 1905 wurde in einer Versammlung der Kriminalistischen Vereinigung zu Hamburg die Behauptung aufgestellt, in Deutschland gäbe es keinen Mädchenhandel. Dieser ginge von Polen, Ungarn, Galizien über die Häfen des Mittelländischen und Schwarzen Meeres nach Amerika, der Levante und Südafrika. Es sei also Aufgabe +dieser+ Länder, den Mädchenhandel aus der Welt zu schaffen; Deutschland habe keine Veranlassung, besondere Maßregeln zu ergreifen. Diese Verhandlungen haben der Bewegung gegen den Mädchenhandel nicht unwesentlich geschadet. Viele Menschen glaubten natürlich den Richtern mehr als dem Deutschen National-Komitee und nehmen an, daß die Angaben des letzteren viele Übertreibungen enthielten und deshalb das große Publikum keine Veranlassung habe, sich an der Bewegung zu beteiligen.

Das Deutsche National-Komitee zur Bekämpfung des Mädchenhandels hat sich von Anfang an bemüht, dieser Ansicht entgegenzutreten und den Beweis zu führen, daß auch in Deutschland ein lebhafter Mädchenhandel besteht. Ich benutze deshalb gern die Gelegenheit, aus meinen Erfahrungen, die ich in langjähriger praktischer Arbeit habe sammeln können, das zu veröffentlichen, was ich für die Verallgemeinerung unserer Tätigkeit für nützlich und vorteilhaft halte. Ich habe nicht die Absicht, ein wissenschaftliches, juristisches Werk zu schreiben. Ich beabsichtige lediglich, die jungen Mädchen und deren Angehörige vor den Gefahren zu warnen, die ihnen im Ausland drohen, und den Beweis zu liefern, daß die Verhältnisse sich nicht ändern können, wenn wir nicht ebenfalls unsere Ansichten respektive unsere Lebensweise ändern. Außerdem will ich zeigen, daß der Mädchenhandel nur dann aus der Welt verschwinden kann, wenn die Bordelle beseitigt werden.

Der Kampf gegen den Mädchenhandel bewegt sich auf drei Gebieten: Information, Agitation und Organisation. Große Erfolge sind bisher nur auf dem Gebiet der Information erreicht, nicht ganz unerhebliche, wie weiter unten gezeigt werden soll, auf dem der Organisation erzielt. Die Agitation aber trifft überall auf die stumpfe Gleichgültigkeit des großen Publikums. Der Grund ist ein doppelter: einmal die Überschwemmung Deutschlands mit wohltätigen Vereinen, und deshalb die Schwierigkeit der Begründung neuer Vereine, dann aber das Gefühl, daß man einer nicht zu bewältigenden Aufgabe gegenübersteht. Vielleicht zeigen die folgenden Zeilen, daß es doch eine Möglichkeit gibt, das gesteckte Ziel zu erreichen, und vielleicht läßt sich der eine oder der andere Leser bestimmen, seine bisherige Zurückhaltung aufzugeben.

Der Handel mit Mädchen

Charakteristik des Mädchenhandels

Ehe ich die juristische Definition des Wortes „Mädchenhandel“ gebe, möchte ich ganz kurz die Verhältnisse beleuchten, die vor nunmehr zwölf Jahren zu der internationalen Vereinigung der meisten zivilisierten Nationen führten, welche sich die Bekämpfung des Mädchenhandels zur Aufgabe gestellt haben. Der Gedanke, daß der Sklavenhandel in jeder Gestalt verschwinden müsse, daß es also auch keine Geschlechtssklavinnen geben dürfe, war so mächtig, daß dagegen alle Verschiedenheiten der sonstigen Ansichten verschwanden und die Internationalität dieser Idee überall anerkannt wurde.

Was durch diese Zusammenarbeit bisher erreicht ist, und was noch zu erreichen bleibt, bildet den Hauptinhalt der folgenden Zeilen.

Der Mädchenhandel setzt sich, wie jeder Handel, aus Export, Import und Transithandel zusammen. Deshalb kommen auch alle drei Formen in allen Ländern vor, aber im allgemeinen ist eine dieser Formen in den einzelnen Ländern die bevorzugte. Deutschland hat in erster Linie einen Transitverkehr von Osten nach Westen und muß deshalb sein Augenmerk darauf richten, daß über die schlesische, posensche und preußische Grenze keine Mädchen hineinkommen und in Herbesthal und Emmerich resp. in Hamburg und Bremen, ev. auch nach den italienischen Häfen keine Mädchen herausgebracht werden. Trotzdem also die Verhältnisse ziemlich einfach liegen, sind sie doch noch recht wenig bekannt. Welche falsche Vorstellungen vom Mädchenhandel spuken noch in einzelnen Köpfen! Der Grund hierfür liegt in dem unglücklich gewählten Wort „Handel“.

Was wird alles als Handel bezeichnet?

Wie oft hört man von einem Verhandeln der Mädchen sprechen, wenn die Eltern ihre Tochter zwingen, einen ungeliebten Mann zu heiraten, damit sie eine gesellschaftlich gesicherte Stellung oder einen vornehmen Namen dafür eintauschen! Worin besteht die ganze Tätigkeit der Schadchen beim Abschluß jüdischer Ehen? Was tun die Orientalen, wenn sie sich Sklavinnen kaufen und sie zu ihren Neben- oder gar Hauptfrauen machen? Wie liegen die Verhältnisse in Japan und China? Niemand, der die Verhältnisse kennt, wird aber bei diesem Handel von einem strafbaren Mädchenhandel sprechen. Hierzu gehört 1. die Verschleppung und 2. die Versorgung +anderer+ mit käuflicher Ware, und zwar stets zum Zweck der Gewerbsunzucht. Wie die Erfahrung gelehrt hat, kommt man aber mit diesen beiden Gesichtspunkten nicht aus. Ob es möglich sein wird, einen für sich selbst betriebenen Mädchenhandel zu bestrafen, erscheint unwahrscheinlich. Das Deutsche National-Komitee hat allerdings zwei Fälle verfolgt, die beide die Möglichkeit eines Handels für sich selbst zu bieten schienen. Einmal hatte ein reicher Pelzhändler in Berlin einer Mutter die 16jährige Tochter für 20000 Mark abgekauft, um sie für sich auszuhalten. Es gelang der Polizei, das Mädchen zu befreien und die Mutter wegen Kuppelei zu verklagen. Da die Tochter aber ihr Zeugnis verweigerte, war die Bestrafung der Mutter unmöglich. Ein anderes Mal ließ sich ein in der Krim wohnender Gutsbesitzer jahrelang Kindermädchen, Wirtschaftsfräulein und Hausdamen nach seinem Gut kommen, von denen er verlangte, daß sie musikalisch seien, Deutsch sprächen und sich ihm zur Verfügung stellten. Da die Mädchen auf diese Bedingungen eingegangen waren und eine Klage weder erheben wollten noch konnten, erfolgte auch in diesem Fall keine Bestrafung. Obgleich dieser Gutsbesitzer der intellektuelle Urheber eines Mädchenhandels war, so würde ihn doch kein Gericht als Mädchenhändler bestrafen; es wäre sogar zweifelhaft, ob gegen die Vermittlerin eine Klage wegen Kuppelei Erfolg haben würde.

Im großen und ganzen ist der Mädchenhandel durch die Einrichtung der öffentlichen Häuser entstanden und wird jetzt beinahe ausschließlich durch diese Häuser unterhalten. Privatleute werden sich nur in Ausnahmefällen Mädchen kaufen können, und wenn sie es tun, werden sie niemals Handel mit ihnen treiben. Die Bordelle sind aber auf diesen Handel direkt angewiesen, weil sie einesteils durch die Krankheit der Mädchen, anderenteils durch den Geschmack ihrer Klienten fortwährend zu einem Wechsel gezwungen werden. Nun sind die Bordelle nach der Größe der Stadt, nach der Rasse der Bewohner, nach der Stellung der Besucher, nach ihrer Einrichtung und vor allem nach den Preisen so verschieden, daß nur ein kleiner Teil derselben als Quelle des Mädchenhandels angesehen werden kann. Die meisten öffentlichen Häuser haben es gar nicht nötig, sich um Neulinge zu bemühen, weil sich leider stets Mädchen in genügender Anzahl zum Eintritt in diese Häuser melden. Durch das Wohnen in den Bordellen ist ein Teil der Mädchen sittlich so gesunken und verkommen, daß sie gar nicht mehr die Kraft besitzen, sich zu einer anständigen Tätigkeit aufzuschwingen, und deshalb so lange wie möglich in diesen Häusern bleiben. Aber gerade die teuersten und elegantesten Häuser brauchen fortwährend frische Ware, und diese Neulinge kommen dorthin nicht von selbst, sie müssen gesucht und dann durch List und Betrug in diese Häuser geschmuggelt werden. Ihre Beschaffung ist die Aufgabe der Mädchenhändler. Diese sind international und bilden eine Reihe von Ringen, die das notwendige Material herbeizuschaffen suchen. Bei Beginn der Bewegung wußte man anscheinend von dieser Organisation so gut wie nichts. Es waren wohl einzelne Händler gefaßt worden, aber über ihre Verbindungen untereinander war wenig bekannt. Nach der allgemeinen Ansicht bestand in Buenos Aires eine Zentrale, welche ihre Agenten in die verschiedenen Länder schickte, um dort das notwendige Material für die eleganten Bordelle der ganzen Welt zu beschaffen. Diese Ansicht war eine irrige. Der Neid und die Mißgunst der Händler untereinander, der Unterschied im Geschmack, die Verschiedenheit der Sprache ließ eine Reihe von kleinen Ringen entstehen, die aus bestimmten Ländern und Gegenden die Versorgung der Bordelle in anderen bestimmten Ländern übernahmen.

Man muß sich das Verhältnis ähnlich denken wie bei den Wucherern. Die wirklichen Geldgeber bleiben im Verborgenen, die kleinen Halsabschneider vermitteln die Geschäfte und erhalten hierfür ihre Provision. Zu den bekannteren Firmen gehören: Jimi Withmann, Emanuel Scherz, Madame Hertzog, Franz Herlich, Franziska Schwarz, Georgine Eidselmann, bei weitem der größere Teil ungarische, polnische und galizische Juden.

Charakteristik der Mädchenhändler

Eine Charakteristik oder Schilderung der Mädchenhändler zu geben, ist schwierig. Wulffen[1] versucht in Nachstehendem eine solche:

„In psychologischer Beziehung ist zu bemerken, daß der Mädchenhändler, ein Kupplertypus, in erster Linie ‚Geschäftsmann‘ ist. Er kommt zu seinem Gewerbe durch wirtschaftliche Bedürftigkeit, Notlage und Gelegenheit. Häufig hat er zuvor in anderen Erwerbszweigen keine Erfolge gehabt. Er bedarf einzelner Charaktereigenschaften, vor allem der Schlauheit und Entschlossenheit, um mit Gewinn zu arbeiten; andererseits muß er nachgiebig und schmiegsam sein. Auch Überredungsgabe und Handelssinn beim Anwerben und Zuführen der Opfer muß er besitzen. Die Mädchen muß er mit Freundlichkeit und Aufmerksamkeit behandeln. Alle diese Eigenschaften finden sich bei dem Juden zusammen. Über das künftige Schicksal der geworbenen Mädchen macht er sich keine Skrupel. Wennschon er ein Menschenhändler ist, braucht er nicht gefühllos zu sein. Äußerlich führt er oft die Mädchen aus Not und Elend zu einem Wohlleben, um das er sie zuweilen beneiden könnte. Aus Beispielen weiß er, daß viele Mädchen selbst sich solches Leben wünschen. Er kann sich sogar einbilden, ihnen Gutes zu erweisen. Ihm selbst, dem die Behörden fortgesetzt auf dem Nacken sitzen, ist bei seinem Gewerbe auch nicht immer recht wohl. Die Hinterlist, mit der er beim Anwerben häufig -- nicht immer -- verfahren muß, das Gefühl der Überlegenheit, das er dem ins Garn gegangenen Mädchen und den getäuschten Behörden und Beamten gegenüber empfinden lernt, können in seinem Charakter zuweilen eine sadistische Härte entwickeln, die sogar, wenn er eine sinnliche Natur ist, mit Rücksicht auf das künftige Sexualleben seiner Opfer des geschlechtlichen Untergrundes nicht entbehrt. Dann erlaubt er sich kleine Vertraulichkeiten als Zeichen angeblicher Fürsorge. Der geile Mädchenhändler ist eine psychologisch interessante Erscheinung. Zuweilen fällt er plump aus der Rolle; aber die betörten Mädchen ahnen kein Unheil. Manchmal zeichnet ihn im Innern große Herzenskälte, ja Bosheit, aus. Gereizt, kann er leicht brutal werden. Die weibliche Geschlechtsehre achtet er für nichts. Das junge Weib ist ihm eine Ware, für die er nur die Sorgfalt des Händlers hat.“

[1] Staatsanwalt Dr. Wulffen, Der Sexualverbrecher. 18 Mk., geb. 20 Mk. Im gleichen Verlage.

Organisation der Mädchenhändler

Das Deutsche National-Komitee führt in seinen Listen über 1400 Namen von Leuten, die den Mädchenhandel wirklich ausgeführt oder sich wenigstens dessen verdächtig gemacht haben. Darunter sind alle Gesellschaftsklassen vertreten, besonders Stellenvermittler, Vermieterinnen, Zuhälter, Impresarien, Masseusen, Hebammen, Auswanderungsagenten. Natürlich treten sie nicht in dieser Stellung auf, sondern suchen eine möglichst harmlose Rolle zu spielen, um keinen Verdacht zu erregen. In Wien war eine Mädchenhändlerin Mitglied von vier religiösen Vereinen, in der Schweiz wohnte eine solche stets in christlichen Hospizen, in anderen Städten treten sie wieder als Fremdenführer und Droschkenkutscher auf. Auch Sprachlehrer befassen sich vielfach mit der Verkuppelung von jungen Mädchen. Ganz aufgedeckt ist die Organisation noch nirgends. Durch Verrat eines Mitgliedes, vor allem dadurch, daß er seine Verbindungen mit der Polizei zugab, ist in New York das Vorhandensein von drei großen Gesellschaften festgestellt. Die gefährlichste ist Tammany-Hall, dessen jüngste Mitglieder lediglich die Aufgabe hatten, die Mädchen zu verführen. Über ihr Treiben sind in der letzten Zeit mehrfache Publikationen erschienen, und man macht in New York Anstrengungen, diese „Kadetten“ völlig zu beseitigen.

Allerdings hat die unter John Rockefellers Vorsitz einberufene „White Slave Grand Jury“ durch ihre Untersuchungen festgestellt, daß die gegen New York erhobenen Vorwürfe nicht begründet sind, und daß „New York the cleanest great city in the world“ sei. Dieses Resultat ist aber mit großer Vorsicht aufzunehmen, seine Richtigkeit wird auch in Amerika selbst bezweifelt. Festgestellt ist jedenfalls, daß bestimmte Mädchenhändlerklubs bestanden haben und einer noch besteht. Daß man die Verbindungen dieser Klubs untereinander nicht feststellen konnte, ist sehr begreiflich. Die Mädchenhändler vermeiden es nach Möglichkeit, irgend etwas Schriftliches herauszugeben. Ihre Tätigkeit wird durch mündliche und persönliche Vermittlungen reguliert. Gerade hierin liegt ja die Schwierigkeit ihrer Verfolgung. Außerdem hat auch der Staatsanwalt Whitman eine sehr plausible Erklärung abgegeben: „Die Händler wußten, daß diese staatliche Untersuchung stattfinden würde und vermieden deshalb in der letzten Zeit jede Tätigkeit, welche zu einer Untersuchung oder Anklage Veranlassung geben könnte.“ Dazu kommt, daß sich die Untersuchung lediglich auf die Stadt New York selbst erstreckte, während von den übrigen Städten der Union nichts gesagt ist. Die Einwanderungskommission kommt zu einem völlig entgegengesetzten Resultat: Der Mädchenhandel hat in den Vereinigten Staaten einen so großen Umfang angenommen, daß die Einwanderungsbehörde aufs höchste beunruhigt ist. Die Behörde hatte Spezialbeamte beauftragt, Untersuchungen in New York, Chikago, San Franzisko, Seattle, Portland, Salt Lake City, Odgen, Butte, Denver, Buffallo, Boston und New Orleans anzustellen. Das Ergebnis war, daß New York als Hauptplatz in Betracht kommt. An New York reihen sich Montreal, Seattle, San Franzisko, San Antonio, Boston, Cleveland und Chikago.

Diese Spezialbeamten haben erneut die Verbindungen der Händler untereinander festgestellt. Einer unterstützt den anderen, und sogar ein ganz Fremder wird mit den nötigen Empfehlungen von dem Zunftbruder bereitwilligst aufgenommen und, wenn nötig, vor den Blicken der Polizei verborgen gehalten. Zurzeit kommen zwei große Organisationen, eine französische und eine israelitische, in Betracht. Diese beiden machen sich gegenseitig fortwährend Konkurrenz, halten aber gegen die Polizei, den gemeinsamen Feind, stets geschlossen zusammen. In mehreren Städten gibt es beständige französische Hauptquartiere, wo die französischen Importeure und Kuppler sich ein Rendezvous geben und ihre Geschäfte erledigen. Eine dieser Gesellschaften hatte sich unter dem Namen „New York Independent +Benevolent+ Association“ gesetzlich eintragen lassen. Diese Kommission stellt auch die innige Freundschaft zwischen den Händlern und gewissenlosen Polizisten an den Pranger. Es ist wiederholt festgestellt, daß die Polizisten fortlaufende hohe Gehälter bezogen, damit sie die ihrer Kontrolle unterstellten Häuser unbelästigt ließen. In New York war der Polizeipräsident und viele seiner Beamten angeklagt, mit den Mädchenhändlern unter einer Decke zu spielen. Der Präsident, dem nachgewiesen war, daß er persönlich Geld von den Mädchenhändlern genommen hatte, erschoß sich.

Die Untersuchungen dieser Kommission haben zu dem Erlaß des Gesetzes vom 26. März d. J. geführt, das den Mädchenhändlern schwere Freiheits- und hohe Geldstrafen androht.

Auch die übrigen Staaten Maryland, Rhode Island, New Yersey, Virginien, Massachusetts, Ohio, Süd-Carolina und Louisiana haben ebenfalls bereits Sondergesetze zur Unterdrückung des Mädchenhandels erlassen, ein weiterer Beweis, daß die Reinheit der Vereinigten Staaten doch nur eine geringe ist.

Es ist eben in der ganzen Welt dasselbe. Die verhandelten Mädchen sagen nichts aus Furcht vor den Händlern; die Unterbeamten schweigen, weil sie bestochen sind. Wenn also die höheren Beamten nicht energisch durchgreifen und das große Publikum nicht auffallende Tatsachen mitteilt, blüht der Mädchenhandel im Verborgenen ruhig weiter.

Die Schwierigkeit liegt hauptsächlich darin, daß die Mädchenhändler der ganzen Welt über sehr bedeutende Summen verfügen und deshalb durch Bestechung der unteren Polizeiorgane überall Gelegenheit finden, sich aus den schwierigsten Situationen herauszuziehen. Die Polizei ist natürlich stets entrüstet, wenn man ihr Bestechlichkeit vorwirft. Leider ist diese aber in vielen Ländern durch eine große Anzahl von Gerichtsverhandlungen nachgewiesen. Dazu kommt, daß die Hauptaufgabe aller Vereine und selbst der Behörden nicht darin besteht, die Mädchenhändler zu bestrafen, sondern zu verhindern, daß überhaupt Mädchenhandel getrieben wird. Mädchen, die in einem Bordell gewesen sind, finden in keinem anständigen Hause eine Stellung. Es kommt immer wieder darauf an, diese Zustände öffentlich bekanntzumachen und Mittel zur Rettung der Mädchen anzugeben. Bücher wie „Die weiße Sklavin“ von Elisabeth Schoyen oder „Der heilige Skarabäus“ von Frau Jerusalem enthalten zwar einige Irrtümer. Trotzdem kann man aus ihnen die verschiedenen Mittel der Mädchenhändler, um ihre Opfer gefügig zu machen, kennen lernen. Ich greife eine Anzahl von Fällen heraus, die in den letzten Jahren eine gewisse Berühmtheit erlangt haben.

Beispiele aus dem Mädchenhandel der Neuzeit

In Warschau lebte ein Zigarettenarbeiter mit seiner Frau und seiner bildhübschen 16jährigen Tochter Pauline. Durch unglückliche Verhältnisse war er gezwungen, von Herrn Israel Loput die Summe von 150 Rubel zu borgen. Dadurch kam er vollständig in die Hände dieses Mannes und siedelte mit ihm nach London über, während Frau und Tochter in Warschau zurückblieben. Nach kurzer Zeit forderte der Vater seine Familie auf, ihm nach London zu folgen, p. Loput würde ihnen das Reisegeld bringen. Natürlich fuhr Loput mit den Frauen nicht nach London, sondern über Genua nach Brasilien. In Rio de Janeiro veranlaßte Loput die Frau, ans Land zu gehen, während das Schiff nach Buenos Aires weiterfuhr. Dort verkaufte Loput die Tochter für 4000 Mk. an ein öffentliches Haus.

In demselben Jahr wurde in Pest der jüdische Mädchenhändler Hermann Bahr aus Galizien verhaftet, als er mit einem Transport von 25 Mädchen nach Konstantinopel abreisen wollte. Bahr, der dort ansässig ist, exportierte jährlich mehrere hundert Mädchen nach Konstantinopel, wo sie in Galata öffentlich für 400 bis 1500 Mk., je nach Schönheit, verauktioniert wurden. Die Mädchen wurden zunächst als Kassiererinnen oder Stubenmädchen mit großem Gehalt engagiert und über ihr Schicksal möglichst in Unkenntnis gehalten. Wenn sie dann die Wahrheit entdeckten, war ein Rückzug unmöglich. Bahr hatte zahlreiche männliche und weibliche Agenten und ein vollständig eingerichtetes Bureau. Seine Firma lautet: Bahr, Exporteur für den Orient.

In das Haus eines wohlhabenden Kaufmanns in Szatmar (Ungarn) ließ sich ein ehrbar aussehender älterer Herr einführen, der sich Oskar Klein nannte und sich auf einen Kunstmäzen aufspielte. Er entdeckte auch sehr bald, daß eine der Töchter des Kaufmannes, ein bildschönes Mädchen, eine geborene Opernsängerin, ein aufgehender Stern am Theaterhimmel sei. Er wolle der künftigen Größe die Wege zum Ruhme ebnen und, dank seinen einflußreichen Verbindungen, ein Engagement in München durchsetzen. Damit sei ihr Glück so gut wie gemacht. Die Eltern waren überglücklich. Der Vater übergab dem väterlichen Freunde die Tochter und händigte ihm außerdem zur Ausbildung 2000 Gulden ein. Herr Klein fuhr nun mit dem Mädchen und fünf anderen Kunstnovizen nach Konstantinopel, um dort angeblich ein deutsches Theater zu gründen, in Wirklichkeit aber, um die Mädchen zu verkaufen. Im letzten Augenblick gelang es den Mädchen, zu entfliehen.