Der Kollektivismus und die soziale Monarchie
Part 9
Eher als eine Vermehrung der Vollbahnen wird für die Reisen innerhalb der Bezirke und von den Urgemeinden zur Bahn das Fahrrad, dann das Automobil, unter Umständen der Automobilomnibus, und für die gebirgigen Gegenden die elektrische Kleinbahn in Betracht kommen.
Wenn im Kollektivstaate Eisenbahnen oder neue Straßen oder ähnliche große Anstalten ausgeführt werden, ist der Arbeitsaufwand viel geringer als heute. Aller Besitz ist in =einer= Hand und es entfallen alle jene Geschäfte die notwendig sind, um die Geldmittel zu beschaffen, Arbeitsleute anzuwerben, Grund und Boden anzukaufen und die vielen Schwierigkeiten zu beheben, die entgegenstehende Privatinteressen verursachen.
Die Volksbeschlüsse, welche sich auf den Bau neuer Eisenbahnen, Kanäle und anderer solcher Kommunikationen beziehen, werden wahrscheinlich zu jenen gehören, welche nach III, 3, _Alinea_ »Das souveräne Volk« Anlaß geben, ausnahmsweise Abgeordnete zu wählen, obwohl auch solche Fragen in der Schweiz heute schon durch das Referendum entschieden werden, wenigstens insofern es sich um den Ankauf solcher Unternehmungen für den Staat handelt, wobei wir allerdings in Betracht ziehen müssen, daß ein fertiges, seit langem betriebenes Unternehmen leichter vom Volke beurteilt werden kann, als ein Projekt für die Neuschöpfung solcher gewaltigen Unternehmungen. Die Volksbeschlüsse aber, welche sich auf den für den Personentransport bestimmten =Betrieb= der Eisenbahnen und wohl auch anderer großen Kommunikationsanstalten beziehen, werden in der Art erfolgen, daß der Staatsverwaltung vorgeschrieben wird, wie viele Personenzüge regelmäßig jede Strecke zu befahren haben und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaße Sonderzüge einzuleiten sind. Auch die Geschwindigkeiten der Züge und die Zahl der bei den einzelnen Zügen einzustellenden Personenwagen werden durch Volksbeschlüsse vorgeschrieben werden. Dem entsprechend wird dann die Verwaltung alles einzuleiten haben, was dieser Verkehr bedingt. Ist die Gesamtlänge der Eisenbahnen z. B. für Österreich-Ungarn 12,000 deutsche Meilen, welche viermal, zweimal hin und zweimal zurück mit je soviel Sitzplätzen zu befahren sind, so ergibt das 48,000 Zugsmeilen täglich, wodurch die Produktionsmenge festgestellt erscheint.
Andererseits würden für die Verteilung der Plätze auf den Zügen allgemeine Normen erlassen.
Der Staatsverwaltung Vorschriften wegen des Betriebes der Transporte zu machen, wird weder notwendig noch zweckmäßig sein, weil die Transportbewegung von Produktion und Konsumtion (im weiteren Sinne, wonach auch Bezug von Sachen zur Benützung als Konsum gerechnet wird) abhängt und es sich nur um Ökonomie in der =Disposition= über die Güterverfrachtung handelt. Das ist nun offenbar Verwaltungssache und diese Dispositionen hängen auch von Umständen ab, die nicht vorauszubestimmen sind, so von Ernteergebnissen und von Elementarereignissen. Der Gütertransport ist übrigens ein integrierender Bestandteil des Produktionsbetriebes, weil die Produktion erst beendet ist, wenn die Güter am Verbrauchs- beziehungsweise am Benützungsorte angelangt sind. Daher geht jeder Warentransport für Rechnung des ganzen Volkes, nicht für Rechnung des Konsumenten, während heute die größere Entfernung vom Erzeugungsorte größere Kosten für den Konsumenten verursacht. Hierin liegt einerseits eine Versicherung des Einzelnen gegen den Zufall, der in der Ortsansässigkeit begründet ist, andererseits aber der große wirtschaftliche Nutzen, der in der Ersparung einer großen und wichtigen Arbeit für Spekulation, Verträge und Verrechnung begründet ist, wie auch andererseits die Verfrachtung ausschließlich für Rechnung des Staates allen Aufwand an Arbeit für Frachtversicherung entbehrlich macht. Übrigens werden diese volkswirtschaftlichen Vorteile des Kollektivismus zum größten Teile dort in Anschlag kommen, wo die Kosten der heutigen Gesellschaftsordnung an Handelsarbeit erörtert werden.[12]
[12] Was die Lage des Domizils heute für Wirkungen hat, empfinden die Beamten und Offiziere, die an manchem Orte um 20-30 Prozent teurer leben, als am andern, daher das durch Teuerungsbeiträge ausgeglichen wird. So gewährt der Staat =seinen= Organen heute in etwas roher Art das, was er als Kollektivstaat =allen= gewähren muß. Die Preisdifferenz zwischen verschiedenen Provinzen Österreichs in den Jahren 1830-1880, allerdings =vor= Entwickelung des Eisenbahnwesens, beträgt beispielsweise für Roggen 1832 2.11, gegen 4.33, 1833 1.65, gegen 5.16, 1845 3.02, gegen 6.24, 1848 3.76, gegen 7.50, 1879 3.98, gegen 8.80, und für Gerste 1830 1.51, gegen 5.50, 1839 2.28, gegen 5.79, 1848 2.85, gegen 6.27, 1880 4.37, gegen 9.36, also von 1 : 2 bis 1 : 3. Wie einfach löst der Kollektivstaat diese Frage und zugleich erspart er die Arbeit in den Administrationen.
So wie die Eisenbahnen, werden auch die Kanäle und die Schiffahrt auf Seen und Meeren für Rechnung des Staates und vorzüglich zur Frachtenbeförderung betrieben werden. Aber alle diese Kommunikationen dienen auch zur Personenbeförderung und zwar für Inländer mit Ausschluß der Geldwirtschaft. Daher werden die Anweisungen auf Beförderung von Reisenden nicht von den Verwaltungsämtern der Kommunikationsanstalten, sondern von den Verwaltungsbeamten des Domizils des Reisenden ausgefertigt. Der beurlaubte Arbeiter, der in eine andere Gemeinde versetzte Arbeiter erhält die erforderliche Anweisung auf Beförderung von seinem Verwaltungsbeamten. Fremde erhalten sie von den Verwaltungsbeamten der Einbruchstationen; Pensionisten gleichfalls von dem Verwaltungsbeamten des Domizils. Die Bewohner von Ortschaften, die an der Bahn, oder an Kanälen, Seen oder Meeresufern gelegen sind, können für beschränkte Entfernungen Anweisungen auf Beförderung für jeden Tag oder gewisse Wochentage erhalten, insofern dadurch der Dienst nicht gefährdet wird, und diese Anweisungen ersetzen die heutigen Abonnements. Das kann für Zusammenkünfte mit Verwandten und Freunden oder Versammlungen von größtem Interesse sein.
Wer auf solche Anweisungen Anspruch hat, bestimmen die Verteilungsgesetze. Ebenso bestimmen sie, wem Pferd und Wagen zu überlassen ist. Wahrscheinlich wird man eine Anzahl von Wagen, dann auch Reittiere, den Beamten, Ärzten und Lehrpersonen in jeder Gemeinde und Quartier nicht nur für Dienstfahrten, sondern auch für Lustfahrten und als Reitgelegenheit zuweisen. In größerem Maße wird man natürlich in den Städten Reitpferde und Wagen aufstellen.
b) Automobile.
Ob solche zum Transport von Waren und zum Massentransport von Personen zur Verwendung gelangen, wird ein Gegenstand ökonomischer Berechnung sein. Es ist wahrscheinlich, daß für größere Städte, die aber weniger besiedelt sind, als heute, das Automobil als allgemeines Verkehrsmittel gute Dienste leisten könnte. Als Sport wird das Volk die Automobilfahrt schwerlich betreiben können. Was den Aufwand für Automobile anbelangt, so würden die dynastische Familie und der Adel denselben aus den ihnen angewiesenen Mitteln bestreiten können und ebenso werden die Verteilungsgesetze bestimmen, welchen Personen, die die höchsten Stellen erklommen haben, Akademikern, Künstlern, Erfindern usw. Automobile und die Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen sind. Allein die Gefährdung von Personen und Sachen durch diesen Sport wird man nicht dulden.
Was den Transport und nicht nur den Transport auf den Eisenbahnen und mit Maschinenbetrieb, sondern auch den Transport mit Zugtieren anbelangt, so ist er im Kollektivstaat schon deshalb viel ökonomischer, weil er durchaus Massentransport ist. Die Versorgung der Produktionsstätten, die nicht an einer Eisenbahn liegen, mit Material wird auch nicht in geringen Mengen, sondern auch nach Tunlichkeit in Wagenladungen erfolgen. So braucht eine Schuhmacherwerkstätte viele Hunderte von Zentnern Leder, die Bekleidungsindustrie und Wäschefabrikation viele Tausende von Metern Stoff in einem Jahre, wobei übrigens zu bemerken ist, daß höchstwahrscheinlich Stoffe und Leder schon in den Webereien und Gerbereien zugeschnitten, auch Holz im Walde nahezu fertig bearbeitet werden wird, was bei der Massenfabrikation im Kollektivstaate das natürlichste ist.[13]
[13] Aus Pohlmanns »Geschichte des antiken Kommunismus und Sozialismus«, II. Seite, 165, ersehen wir, daß schon im griechischen Altertum die Arbeitsteilung soweit vorgeschritten war, daß es ein besonderes Zuschneidegewerbe gab und wie es scheint, nicht bloß für Schuhwerk, sondern auch für Kleider.
Die enge Zentralisation der Pferdetransporte ergibt auch bei diesen eine große Ersparnis an Begleitpersonen.
5. Telegraph und Telephon.
Beide Einrichtungen haben allgemeinen und privaten Zwecken zu dienen und, da die ersteren die wichtigeren sind, ist bei der Anlage beider vor allem den Bedürfnissen der Verwaltung Rechnung zu tragen.
a) Ihre Einrichtung und Benützung für allgemeine Zwecke.
Telegraph und Telephon haben sich der staatlichen Organisation anzuschließen, daher sie die Reichshauptstadt mit allen Provinzialstädten, diese mit den Kreisstädten, die Kreisstädte mit den Bezirksorten und die Bezirksorte mit den Urgemeinden zu verbinden haben. Bei den Verbindungen auf größere Entfernungen hat der Telegraph, in den kleineren Verzweigungen das Telephon, die größere Bedeutung. Inwiefern in den Gemeinden wieder eine Verzweigung des Telephons einzurichten wäre, ist eine Frage der Ökonomie. Selbstverständlich ist eine solche Verzweigung in den städtischen Gemeinden, aber auch in den Urgemeinden wird eine Abzweigung vom Gemeindepalast nach den Wirtschaftsgebäuden, vielleicht auch nach verschiedenen Teilen des Gemeindepalastes und nach den Schlafhäusern sich empfehlen. Ebenso könnte man an fliegende Leitungen nach einzelnen Arbeitsstellen denken, so nach den Feldern, Wiesen, und Wäldern, wenn die Entfernung dafür spricht, daß dadurch ökonomische Vorteile erzielt werden.
Die Verzweigung des Telephons bis in die Gemeinden erfordert keinen Aufwand, der größer wäre, als man schon heute macht, denn es würden dadurch im Ganzen nur 50-60,000 Sprechstellen für einen Staat mit 45 Millionen Einwohnern bedingt. Für die Verwaltung hat eine solche Verzweigung, vorzüglich des Telephons, die allergrößte Bedeutung, da sich diese Bedeutung für alle größeren Produktionsstätten längst erwiesen hat und jede Urgemeinde eine Produktionsstätte im großen Maßstabe ist. Alle Mitteilungen öffentlicher Natur werden so in kürzester Zeit allgemein verbreitet und es würde im Falle einer Kriegserklärung möglich sein, innerhalb einer Stunde das ganze Volk aufzurufen.[14]
[14] Die Fernsprechleitung zur Verbindung aller Gemeinden mit den Bezirksvororten, dieser mit den Kreisstädten, der Kreisorte mit den Provinzialorten und dieser mit der Zentrale würde in Österreich-Ungarn zirka 50,000 Kilometer Leitungsdrähte und 60,000 Sprechstellen erfordern. Deutschland aber hatte schon 1899 195,000 Sprechstellen, aber allerdings viel geringere Leitungslänge.
Jedes Verwaltungsamt würde in die unmittelbarste Verbindung mit jenen Kommunikationen gebracht. Besonders die Verwaltungsbeamten für Urgemeinden, Bezirke und Kreise würden das Telephon entweder in ihrem Arbeitszimmer, oder in einem ganz nahe gelegenen Raume haben, und keiner Hilfskräfte bedürfen, um untereinander zu verkehren. Da im Bezirksorte und den Kreisstädten oft Verbindungen des Telephons herzustellen sein werden, wird eine Bedienung des Telephons zu diesem Ende allerdings notwendig sein, aber man wird darum keine Beamten anstellen, sondern den Dienst durch das hauswirtschaftliche Personal versehen lassen. Besonders würde sich dazu jener Mann oder jene Frau eignen, welche im Bibliotheksaale ohnehin zu schaffen hat und in diesem Falle würde auch dort die Telephonzentrale ihren Platz haben. Es gibt auch noch andere Dienstleistungen, die an einen bestimmten Raum im Gemeindepalaste gebunden sind. So würde die Besorgung und Verwaltung der Vorräte an Kleidern und Wäsche und Konsumtibilien, VIII, 5, eine Frau den ganzen Tag über beschäftigen und an einen bestimmten Raum binden, wohin die Telephonzentrale verlegt werden könnte. Es ist zu beachten, daß sowohl die Bezirkszentrale als die Kreiszentrale, wenn keine Doppelleitungen bestehen, nur je zirka zwanzig Sprechstellen zu bedienen hat.
Eine ökonomische Frage ist die, ob sich nebst den oben geschilderten Verzweigungen der elektrischen Leitungen auch Transversalleitungen empfehlen, so daß man von einer Gemeinde auch mit Umgehung der Kreiszentrale mit Gemeinden anderer Kreise oder selbst anderer Provinzen in Verbindung treten könnte. Wesentlich ist die Organisation der Verwaltung so gedacht, daß die hierarchische Ordnung nicht umgangen werden und der Verwaltungsbeamte nur mit seinem Bezirksvorsteher, der Bezirksvorsteher nur mit seinem Kreisvorsteher verkehren soll. Aber eine Umgehung dieser Vorschrift wird sich durch den Mangel an Transversalleitungen nicht verhindern lassen. Für den Privatverkehr aber wären Transversalleitungen sehr wünschenswert, damit die Sperrung der wenigen Linien nicht zu oft eintreten und zu lange dauern soll.
Für die Kreis- und Provinzialstädte, welche nur 5,000 und 20,000 Bewohner und Fremde im Maximum beherbergen sollen,[15] wäre je eine Telephonzentrale und ihre Bedienung durch Angehörige des hauswirtschaftlichen Personalstandes für die Lokalgespräche vollkommen ausreichend und es wären der geringen Leitungslänge wegen vier- und fünffache Verbindungen der einzelnen Quartiere mit der Zentrale ohne erheblichen Aufwand herzustellen. Was aber die Reichshauptstadt mit einem Stande von 400,000 Köpfen an Bewohnern und Fremden anbelangt, so wäre vielleicht die Anlage von Zwischenzentralen zu empfehlen. Die Natur der Sache wird es mit sich bringen, daß auch in der Reichshauptstadt je zwanzig Quartiere zu einem Bezirke vereinigt und der ganzen Stadt ein Kreisbeamter vorgesetzt werde. Die Quartiere werden der Urgemeinde sehr ähnlich eingerichtet sein und einen von Schlafhäusern umgebenen Palast für Geselligkeiten und Mahlzeiten enthalten, in welchem der Quartierverwaltungsbeamte die Verwaltungsgeschäfte besorgt. So hätten auch die Bezirksbeamten und der Kreisbeamte in der Hauptstadt ihre besonderen Paläste für Verwaltungs- und Repräsentationszwecke und die Telephonzentralen wären in den, den Verwaltungskanzleien zunächstgelegenen Räumen dieser Paläste unterzubringen. Da diese Beamten höchst wahrscheinlich Kanzleidiener und Hilfsbeamte zur Verfügung hätten, so wäre für die Herstellung von Verbindungen der einzelnen Sprechstellen kaum ein besonderes Personal anzustellen.
[15] Uns erscheinen heute solche Normierungen sonderbar, da aber der Staat es ist, der Eigentümer von Grund und Boden und von allen Häusern ist und Jeden mit Wohnung zu versorgen hat, ist er in der Lage, die Bewohnerzahl aller Ortschaften zu normieren und er kann damit sehr wichtige Zwecke verfolgen.
Es scheint, daß nur der telegraphische Korrespondenzdienst der Kreisämter, Provinzämter und der Zentralverwaltung die Anstellung von eigentlichen Telegraphenbeamten, welche ausschließlich für den telegraphischen Depeschendienst angestellt werden, notwendig machen würde, und so dürfte auch das Bedienungspersonal für Telephone und Telegraphen außerordentlich vermindert werden können, bei viel intensiverer Ausnützung dieser Anstalten sowohl für Verwaltung, als für Privatgespräche und Privatdepeschen.
Die Verwaltungsgeschäfte werden bei kollektivistischer Organisation der Produktion und Verteilung viel einfacher und doch viel rascher und wirksamer abgewickelt, als die Verwaltungsgeschäfte der Privatunternehmer und Kaufleute. Vielleicht wird dem Leser das überzeugend dargetan durch den Abschnitt VI, 8, über die Statistik, welche die Grundlage für die Verfügungen der Verwaltungsbeamten bietet. Freilich werden allabendlich stattliche und enorm viele Zahlenreihen durch die elektrische Kommunikation von Amt zu Amt befördert, aber diese Telegramme ersetzen auch eine Unzahl von Telegrammen, welche heute die Kaufleute austauschen müssen.
b) Ihre Benützung für die Zwecke der Einzelnen.
Wenn auch die amtlichen Gespräche den Vorrang vor Privatgesprächen haben, so dient doch der telephonische und telegraphische Verkehr auch für die Gespräche und Mitteilungen der Einzelnen. Schon bei einer Einschränkung der telephonischen Verbindungen auf ihre Fortsetzung bis in den Gemeindepalast, somit bei der Einschränkung des Telephons auf etwa 60,000 Sprechstellen für einen Staat wie Österreich ist doch =jeder= Staatsbürger des Reichs mit =jedem= anderen Reichsgenossen telephonisch verbunden, wenn er sich nur in den Gemeindepalast bemüht und eine Zeit wählt, wo wahrscheinlich auch der Angesprochene im Gemeindepalaste seiner Urgemeinde sich aufhält, oder einer seiner Gemeindegenossen ihm die Botschaft zu bringen übernimmt. Letzteres wird vielleicht die Regel sein. Naturgemäß wird das Privatgespräch mit Bewohnern desselben Bezirkes die Regel sein, seltener werden Privatgespräche mit anderen Bezirken desselben Reiches und sehr selten solche auf größere Entfernungen sein. Es wird wohl auch die Wichtigkeit der Mitteilung entscheidend sein und es genügt wohl, daß für besondere Fälle jeder mit jedem telephonisch verbunden werden kann. Verbindungen mit dem Auslande sind auch möglich und das Vorrecht auf Benutzung des Telephons auf größere Entfernungen ist eine Verteilungsfrage.
Es werden auch Sammelgespräche vorkommen. So kann eine Person zu einer Zeit, wo das Telephon für dienstliche Zwecke nicht beansprucht wird, Mitteilungen und Fragen für zehn oder zwanzig Gemeindegenossen an zehn oder zwanzig Angehörige einer bestimmten Gemeinde richten, welche dort wieder von einer einzigen Person für viele übernommen werden. So kann das Telephon für Privatzwecke stärker ausgenützt werden.
Dem Zwecke dieser Untersuchungen entsprechend wird hier keinerlei Fortschritt in den heute bekannten Einrichtungen des elektrischen Verkehrs vorausgesetzt, nicht einmal die Einführung des Ferndruckers, der schon heute in Berlin in Verwendung steht, noch das Verfahren für beschleunigtes Telegraphieren von Viragh & Pollack, noch die drahtlose Telegraphie, die übrigens schwerlich je für eine Massenbenutzung brauchbar sein wird. Es handelt sich nur um organisatorische Fragen und darauf bezügliche Anregungen sind hier oben gegeben worden.
6. Die Post.
Sie wird auch zunächst der Verwaltung zu dienen haben und im Felleisen alles befördern, was von Amt zu Amt geht. Über diesen Gegenstand ist nichts weiter zu sagen, als daß die Post keine Geldsendungen befördert und für den Privatverkehr auch keine sogenannten eingeschriebenen Briefe oder Pakete. Sollte man doch etwas Ähnliches in Ausnahmefällen zulassen, so würden eingeschriebene Privatbriefe in die amtliche Korrespondenz aufgenommen und die Aufgabe vom Verwaltungsbeamten bestätigt werden. So könnten auch Wertsendungen, die nach dem, was über die Konsumtibilien in VIII, 5, gesagt wird, auch zwischen Privaten denkbar, aber jedenfalls sehr selten wären, befördert werden. Es wird nichts verschlagen, wenn solche Privatsendungen einen halben Tag länger als heute unterwegs sind, denn viel wichtiger, als die Beschleunigung von Privatsendungen dieser Art ist die Ersparnis im Aufwande für die Post, von der sofort die Rede sein wird.
Es bedarf nämlich im Kollektivstaate keiner besonderen Postämter mehr; der Briefkasten nimmt die abgehenden Briefe auf und die ankommenden kann man sich in der Gemeindekanzlei beheben oder bei den Mahlzeiten durch eine Frau des hauswirtschaftlichen Personals verteilen lassen. Die Briefkästen können mit Abteilungen versehen sein, wodurch schon der Absender eine erste Sortierung nach den Hauptrichtungen, die die Eisenbahnbeförderung einschließt, vornimmt. Dabei handelt es sich meist nur um zwei Richtungen der den nächsten Eisenbahnort durchfahrenden Eisenbahn, selten um drei oder vier Richtungen und ist einmal der Brief so in den richtigen Weg geleitet, so ist die weitere Instradierung vom Zugsbegleitungspersonale zu besorgen, wobei eine zweckmäßige Adressierung diese Arbeit sehr erleichtert. Man könnte vom Absender verlangen, daß er die Adressen mit Angaben versieht, die dem Zugbegleitungs- und Frachtpersonale die Instradierung erleichtern.
Nur in der Reichshauptstadt und den Provinzorten wird ein eigenes Postdienstpersonal anzustellen sein, um die Briefpost so rasch als möglich, etwa von Stunde zu Stunde, zuzustellen und die nach auswärts gehende Post zu sortieren.
Selbstverständlich ist die Post unentgeltlich und es kann jeder Bewohner des Reiches -- auch jeder Fremde -- Briefe und Karten aufgeben, so viel ihm beliebt. Beschränkt ist er nur insofern, als er nur eine bestimmte Menge von Papier, Kouverts und Briefkarten zur Verfügung hat, welche nach VIII, 5, als Konsumtibilien verteilt werden. Man wird daher sparen, um das Jahr über mit seinem Vorrate auszukommen, man wird aber auch von solchen Gemeindegenossen, die einen Überschuß haben, leicht Papier und Kuverts überlassen erhalten, wenn man alles verbraucht hat.
Man wird übrigens nur eine kleine Ecke der Adreßseite einer Karte oder eines Kuverts mit der Adresse beschreiben und kann den Rest für Korrespondenz benützen, da alle heute bestehenden Beschränkungen entfallen können. Es muß nur erkenntlich sein, daß das Schriftstück als Postsendung zu behandeln ist. Poststempel sind ganz unnötig.
Ein ganzer Pack Zeitungen, welcher auf der Adreßschleife die Zahlen einer Gemeinde trägt, kommt in die betreffende Gemeinde und wird dort den Lesern zur Verfügung gestellt und es entfallen auch hier wieder eine große Menge von Adressen und die Adressenregister. Es ist nicht uninteressant, daß die Post in einem Staat wie Österreich bei ganz ungenügender Entlohnung ihrer niederen Organe einen Aufwand von beinahe 180 Millionen Kronen im Jahre macht und daß der damit ausgedrückte Aufwand im Kollektivstaat beinahe ganz in Ersparung gebracht wird durch die Vereinfachung in der Verteilung, durch die Beseitigung der Geldwirtschaft, der Wertsendungen an Einzelne und durch Ausnutzung der Arbeitskräfte in der Hauswirtschaft und Zugsbegleitung. Es zeigt sich hierin der ökonomische Wert der durch den Kollektivismus bedingten und ermöglichten Organisation.
7. Tagesblätter der Verwaltung.
Wenn auch das Zeitungswesen, soweit es den Vereinszwecken, der Unterhaltung, der Kunst und Wissenschaft zu dienen hat, an einem anderen Orte zu behandeln ist, so muß doch hier noch das Zeitungswesen besprochen werden, insofern es der Verwaltung, der Statistik und der Erörterung der öffentlichen Angelegenheiten zu dienen hat, weil das zum Verständnisse des Verwaltungsapparates erforderlich ist. In seiner Gesamtheit zerfällt das Zeitungswesen a) in die periodischen Veröffentlichungen der Staatsverwaltung, die öffentliche Erörterung der Gesetzesvorlagen und Wahlvorschläge und in die statistischen Publikationen, welcher Teil des Zeitungswesens hier besprochen wird, und b) in die der Vereinspublikationen, der schönen Literatur, der Kunst und Wissenschaft gewidmeten Zeitungsorgane, die in VIII, 4, a, b, und c, behandelt werden.