Der Kollektivismus und die soziale Monarchie
Part 7
Außer ihm werden in jeder Gemeinde (Quartier) mit volksschulpflichtigen Kindern sieben oder acht Fachlehrer für die acht oberen Klassen bestellt werden und der Unterricht in den ersten vier Klassen wird vier Personen des weiblichen Erziehungspersonales überlassen werden können. Der Pädagoge und die Lehrer werden sich verdient machen, wenn sie sich ab und zu an den Vorträgen beteiligen, die vor der gesamten Gemeinde über die Fortschritte in den einzelnen Wissenszweigen nach Art der _university extension_ gehalten werden sollen, wobei übrigens auch auf Gelehrte, Forscher, Akademiker, höhere Lehrpersonen und Erfinder gerechnet werden wird und wobei tunlichst viele Demonstrationen vorgeführt werden sollen. Da man annehmen kann, daß die Volksschullehrer der acht oberen Klassen in wissenschaftlicher Beziehung auf der Höhe unserer heutigen Mittelschulprofessoren stehen werden, kann der populärwissenschaftliche Vortrag an mindestens einem Tage in der Woche für jede Urgemeinde gewiß sichergestellt werden.
Sind besondere Klassen für Mädchen eingerichtet, so werden für selbe weibliche Fachkräfte zu bestellen sein. Für die Überwachung des Erziehungs- und Schuldienstes werden im Bezirke, Kreise, der Provinz höhere Lehrpersonen, Einzelne oder Kollegien, zu bestellen sein, welche den Geschäftsgang zwischen den untersten Organen und der Zentralverwaltung zu vermitteln haben.
Wir wissen, welches Interesse unsere Universitäten für die psychologischen Versuchsanstalten in neuerer Zeit gezeigt haben. Sie werden nützliche Vorarbeiten leisten, welche dem künftigen Erziehungs- und Verwaltungsdienste zustatten kommen werden. Doch wird man sich dann mit vereinzelten Beobachtungen nicht begnügen, sondern soviel als möglich Beobachtungen an jedem einzelnen Individuum machen und die einzelnen Personen zu Selbstbeobachtungen heranbilden.
Die Unterrichtspersonen werden 4 oder 5 Lehrstunden im Tage geben können, nachdem die Zahl der Schüler 25 in einer Klasse nicht übersteigen soll und demnach auch die Revision der Aufgabenhefte weniger Arbeit macht.[9] Die Ferien werden wohl etwas kürzer bemessen werden als heute.
[9] Da in einer Gemeinde von 1000 Köpfen nicht mehr als 240 Kinder und junge Leute von 6-18 Jahren wohnen und eine beträchtliche Abweichung von dieser Durchschnittsziffer nach VI, 2, leicht vermieden werden kann, diese Anzahl von Schülern sich aber auf zwölf Jahrgänge verteilt, davon die oberen Klassen nicht stärker, sondern schwächer besetzt sind, ist die Maximalzahl von 25 unüberschreitbar. Dem Lehrer arbeiten auch jene begabten Schüler in die Hand, welchen die Korrepetition überlassen werden kann.
Der Volksunterricht ohne Spezialschulen und höhere Unterrichtsanstalten wird in einem Staate von 45 Millionen für die acht höheren Jahrgänge 360,000 Personen in Anspruch nehmen, nämlich 8 Lehrpersonen für 1000 Bewohner. Vom untergeordneten Erziehungspersonale ist in VII, b, die Rede. Es haben sich die Lehrkräfte an der Erziehung selbstverständlich mit zu beteiligen und besonders die Oberaufsicht im Verein mit den Pädagogen zu besorgen. Es werden ferner auch die Lehrkräfte vorzüglich zu Hilfsarbeiten für die Verwaltungsbeamten herangezogen werden und die statistischen Kalkulationsarbeiten besorgen oder, sofern die Menge dieser Arbeiten so groß wäre, daß Schulkinder zu deren Bewältigung herangezogen werden müßten, diese Arbeiten organisieren und leiten.
Außerdem erwartet man von den Lehrpersonen nicht nur, daß sie sich in den Fortschritten ihrer wissenschaftlichen Fächer auf dem Laufenden erhalten, zu welchem Ende ihnen die Verwaltung entsprechende Wochenschriften zusenden und mindestens in den Bezirksvororten vollständige Sammlungen der wissenschaftlichen Behelfe einrichten und fortlaufend ergänzen wird, sondern es wird auch vorausgesetzt, daß sie sich an der Forschung beteiligen, in welcher Richtung durch Vermittelung der Akademie eine gewisse Art von Organisierung stattfinden könnte, daß nämlich jedem gewisse Forschungsprobleme zugewiesen würden.
Auch den Lehrpersonen würden regelmäßige Zusammenkünfte am Bezirksvororte und den Vertretern der einzelnen Fächer am Kreisvororte zur Pflicht gemacht.
Zeigt es sich, daß die Frauen für den Betrieb der Wissenschaften als Schüler, Lehrer und Forscher eine der der Männer ebenbürtige Veranlagung haben, so wird es sich empfehlen, ihnen die Hälfte aller Lehrkanzeln offen zu halten.
b) Höherer Unterricht.
Zur Pflege der eigentlichen Wissenschaft und Kunst und der Technik in allen ihren Zweigen dienen die Hochschulen, welche in der Reichshauptstadt vereiniget werden.
Die Gründe dieser Konzentrierung sind folgende: Da die Reichshauptstadt in einem monarchischen Staate, wir haben hier Österreich im Auge, das eine habsburgische Monarchie bleiben oder zerfallen muß, der regelmäßige Wohnsitz der Familien des höchsten Adels ist, so entwickelt sich naturgemäß dort die höchste Blüte geselligen Lebens, also jene Atmosphäre, in welcher, wenn sie der richtige Geist erfüllt, das geistige Leben die meisten Anregungen empfängt. So wohl angebracht der Individualismus auf dem Gebiete der Forschung und der Kunst ist, so hat sich auch für dieses Gebiet des menschlichen Schaffens die Organisation zum Teile bewährt, wie die organisierte Kooperation der Sternwarten sich längst als förderlich erwiesen hat. Gerade jene großen Geister, die an der Spitze der geistigen Bewegung wirken, bedürfen auch ihrerseits der mannigfaltigsten Anregungen, sind dafür am meisten empfänglich und verbreiten auch wieder die mannigfaltigsten Anregungen, die gerade bei den hervorragendsten Männern und Frauen ihres Kreises am befruchtendsten wirken. Es hat also kaum einen Zweck, diese Personen zu trennen und in eine größere Anzahl von Orten zu zerstreuen, sie werden sich am wohlsten fühlen in einer großen Zentrale, welche alles umfaßt, was groß und herrlich ist, an Geist, schöpferischer Kraft und andererseits wieder an Schönheit und äußeren Vorzügen. Damit ist nur gesagt, daß ein solcher Mittelpunkt des geistigen Lebens gegeben sein wird, nicht daß die geistigen Größen dorthin gebannt werden müssen, da sie, sofern sie ihr Beruf daran nicht hindert, sich auch in die Stille der Einsamkeit zurückziehen mögen. Der Staat könnte einem Virchow auch auf jeder Alpe ein wissenschaftliches Institut ersten Ranges einrichten und ihm einen Stab von Hilfsarbeitern beigeben. Aber das sind jedenfalls Ausnahmsfälle und es wird schwerlich ein Rufer im Streit der Wissenschaft ein solches Bedürfnis empfinden.
Diese Schicht der Bevölkerung bedarf für ihre Wirksamkeit eines unermeßlichen Schatzes an Gütern, Sammlungen, Bibliotheken, Maschinen, Stoffen und Instrumenten, ein Schatz, der in seiner ganzen Vollständigkeit nur an einem Orte vereinigt sein kann, dort aber Allen zugänglich sein wird, die seiner bedürfen.
Es gibt im kollektivistischen Staate keinen Grund, der eine Dezentralisation dieser Anstalten wünschenswert machen würde. Im kollektivistischen Staate sind Provinzen, Kreise, Bezirke keine sogenannten historischen Individualitäten, sondern ihre Hauptorte Knotenpunkte für Administration, Reiseverkehr, Umsatz von Gütern und diese Städte haben keinen Grund, auf die Reichshauptstadt eifersüchtig zu sein. Denn in diesen Städten gibt es keine Eigentümer von Häusern und Grundstücken, die, auf die Erhöhung des Wertes ihres Besitzes bedacht, einen Anlaß hätten, die Errichtung einer Anstalt innerhalb des Weichbildes ihrer Stadt zu verlangen, ein Begehren, das sich in der heutigen Gesellschaftsordnung als politischer Faktor geltend macht. In unserer Gesellschaftsordnung macht sich der Besitz immer zum Schaden des Gemeinwohles geltend. So wie die Unbewohnbarkeit der Dörfer für Menschen, die eine höhere Kultur beanspruchen, demnach auch die ungesunde Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Ortschaften, so ist auch wieder die Dezentralisation, wo sie nicht am Platze ist, lediglich eine Folge unserer Gesellschaftsordnung und demnach können die Erfahrungen unserer Tage keinen Beweis dafür liefern, daß die Verlegung der Universitäten in kleinere Städte irgendwie von Vorteil ist. Übrigens wird es von der politischen Geschichte, die Österreich bis zum Übergange zum Kollektivismus durchzumachen haben wird, abhängen, ob eine gleichberechtigte Metropole für Ungarn in Budapest aufrecht zu erhalten sein wird.
Die heutige Gestaltung der Universitäten wird in einer vernünftigen staatlichen Einrichtung kaum noch mehr einen Bestand haben können, ja es scheint, als hätten sie sich auch für die heutige Gesellschaftsordnung überlebt. Das Überwiegen der theologischen und juristischen Studien, obwohl diese beiden Fakultäten nichts als Abrichtungsanstalten für den praktischen Dienst der Kirche und der heutigen Staatsverwaltung sind und sie als wissenschaftliche Forschungszentren gar keinen Wert haben, ist ebenso unnatürlich, wie das Zusammenpferchen mannigfaltiger und unendlich reicher wissenschaftlicher Disziplinen in einer einzigen philosophischen Fakultät und der Ausschluß der Technik, Bodenkultur und Forstwirtschaft, dann der Kunst aus dem Bereiche der Universitäten, wonach viele ebenbürtige Gebiete geistigen Schaffens an der Universität gar nicht vertreten, viele kümmerlich vertreten, dafür aber die rückständigen Disziplinen in den Vordergrund geschoben sind. Brutanstalten des Aberglaubens stehen wahrem Wissen nicht nur gleichberechtigt an der Seite, sondern sie überwuchern und dominieren, und so wird Vieles an den künftigen Universitäten zu hohem Ansehen gelangen und als gleichwertiger Teil einer wahren _universitas scientiarium et artium_ am Hochschulleben teilnehmen, während Vieles nach und nach absterben wird, was vor 800 Jahren in Bologna oder Padua, oder in Paris eine hervorragende Rolle spielte. Es verdienten diese Wissenschaften schon heute keinen hervorragenden Platz mehr, und sie werden im Kollektivstaat nur kulturgeschichtlich in Betracht kommen.
Die Universität wird als Forschungsanstalt im organischen Verbande mit der Akademie stehen und über unermeßliche Mittel für Forschungszwecke verfügen. Da der gesamte Verwaltungs-, Sanitäts- und Unterrichtsdienst mit wissenschaftlich gebildeten Personen besetzt sein soll, wird ein jährlicher Ersatz von 20,000 Abiturienten der Hochschulen erforderlich sein und es werden demnach an 100,000 Universitätshörer die Hochschule frequentieren, zu deren Ausbildung eine Anzahl von etwa 10,000 Professoren erforderlich sein wird, welche in einem Staat, wie Österreich in den verschiedenen Landessprachen zu dozieren haben werden.
Die staatliche Organisation verträgt im allgemeinen keine Überproduktion auf irgend einem Gebiete. Man wird daher den Hochschulunterricht in jedem Fache auf eine gewisse, nicht allzu eng bemessene Zahl von Hörern beschränken und wird wenigstens für einen bestimmten Teil von Lehrfächern vorschreiben, welche Kollegien die Studierenden zur Ausbildung für einen bestimmten Beruf zu hören und welche Seminare sie zu besuchen haben werden. Da der Staat die Absolventen auch zu versorgen und auch Jene zu erhalten hat, die keine wissenschaftliche Tauglichkeit erlangen, wird der Staat nicht nur die Berufung an die Universität auf jene beschränken, welche sich am besten dafür eignen, sondern es wird auch zu den Obliegenheiten der Professoren und ihrer Assistenten gehören, sich von den Fortschritten der Hörer in ihren Studien zu überzeugen, wozu eben die Seminare die Gelegenheit bieten.
Als stimmfähigen Bürgern des Reiches, eine Eigenschaft, die man wahrscheinlich mit dem zurückgelegten achtzehnten Jahre, also vor Eintritt in die Universitätsstudien, erlangen wird, wird den Studierenden Anteil an den öffentlichen Angelegenheiten natürlich freistehen, ja Pflicht sein, aber die politische Demonstration, wie sie in unserer Zeit betrieben wird, wird man der studierenden Jugend ganz verwehren. An den geselligen Vereinigungen sollen sich die Lehrkräfte tunlichst beteiligen. Renitente Hörer wird man heimschicken und zu Sense und Sichel greifen lassen.
Auch am höheren gesellschaftlichen Leben werden die Studierenden Anteil nehmen und sie werden daher Einladungen zu Hof und von Seite des Hochadels erhalten und ebenso werden ihnen die Bildungsanstalten offen stehen, welche dem ästhetischen Bedürfnisse entgegenkommen; Theater und musikalische Veranstaltungen u. dergl.
Der Wechsel der Unterrichtsfächer und des wissenschaftlichen Berufes, für den sich die Hörer ausbilden, wird zu gestatten sein, wenn es sich nicht bloß um eine Laune handelt und dabei wird es nicht darauf ankommen, ob die Studienzeit verlängert wird.
Mädchen werden als gleichberechtigte Hörer zu den Universitätsstudien zugelassen werden, nach Maßgabe jedoch des Bedarfes für jene wissenschaftlichen Berufe, die den Frauen eröffnet werden.
c. Die Akademie.
Es wurde bereits hervorgehoben, daß die Akademie als oberste Vereinigung aller Jener, die auf dem Gebiete des geistigen Vermögens über alle hervorragen, in einem organischen Verband mit der Zentralhochschule stehen soll. Der Akademiker bekleidet den höchsten Rang im Staate, wird in der Regel aus der Reihe der Hochschulprofessoren hervorgehen, entweder durch die Wahl der Akademie selbst, mit oder ohne Bestätigung des Monarchen, seinen Platz einnehmen oder von der Unterrichtsverwaltung ernannt werden, er wird unabsetzbar sein und die größten Ehrenvorzüge und materiellen Vorteile, immer mit Ausschluß jeden Eigentums, genießen. Inwiefern seine Familie an jenen Vorteilen, so lange er lebt, teilnimmt, wird zu erwägen sein. Wenn zu den materiellen Vorteilen auch ein reicher Hausstand, ausgedehnte Wohnungs- und Repräsentationsräume gehören, werden Frau und Töchter allerdings die oberste Leitung des Hauswesens und der Hausgenossen über sich haben können, aber im allgemeinen ist der Grundsatz zu beobachten, daß Verdienste nicht vererbbar sind und der Lohn sich auf denjenigen zu beschränken hat, der sich verdient gemacht hat. Es gibt nur einen Erben, den Staat, und so erbt er auch die Verdienste.
Der Akademiker kann auch zugleich Professor sein, jedenfalls werden ihm alle wissenschaftlichen Institute seines Faches für seine eigenen Forschungsarbeiten und die seiner Hilfsarbeiter zu Gebote stehen und, so wie die Zahl der Akademiker eine unbeschränkte ist, da mit der Ausdehnung und fortgesetzten Spaltung und Differenzierung der verschiedenen Wissenschaften sich immer neue Lücken auftun werden, die man auszufüllen genötigt sein wird, so wird sich auch die Akademie nach den jeweiligen Bedürfnissen in Sektionen und Unterabteilungen gliedern, welche gesonderte und Einzelberatungen möglich machen. Die Aufgabe der Akademie wird es sein, jeweilig die wichtigsten Forschungs- und Kunstziele für die nächste Zeit festzustellen und bekannt zu machen.
Die Akademie wird nicht nur Forscher, sondern auch Techniker und Künstler jeder Art, welche einen alle überwiegenden Rang erklommen haben, als gleichberechtigte Mitglieder aufnehmen und sich nicht auf jene wissenschaftlichen Zweige beschränken, die heutzutage in den Akademien vertreten sind.
Der naturwissenschaftlichen und astronomischen Forschungen wegen wird sich das Reich nicht mit dem vaterländischen Boden allein begnügen können, sondern wissenschaftliche Stationen in allen Teilen der Erde zu errichten trachten, welche unter der obersten Leitung der Akademie stehen. So wird der Kollektivismus auf allen Gebieten einen Fortschritt entfesseln, welcher alles übertrifft, was bisher bekannt war und für dessen Befruchtung die heutige Gesellschaftsordnung die Mittel nicht schaffen kann.
Noch sei erwähnt, daß das weibliche Geschlecht von den Lehrkanzeln der Hochschulen und von den curulischen Stühlen der Akademie keineswegs ausgeschlossen sein wird, vielmehr die Lehrkanzeln für Frauenkrankheiten und das weibliche Geschlechtsleben mit Inbegriff der anatomischen, pathologischen und physiologischen Hilfsinstitute der Gynäkologie geradezu den Frauen als Forschern, Lehrern und Schülern reserviert sein werden.
Die Fachabteilungen der Akademie werden auch der Verwaltung Anfragen zu beantworten und Anträge und Gutachten zu erstatten haben. Sie werden auch literarische Arbeiten begutachten.
VI.
Dauernde Einrichtungen und Verwaltungsbehelfe.
1. Die Wohnungsansiedelungen.
Die heutigen Wohnungsansiedelungen sind für den kollektivistischen Staat ziemlich ungeeignet und nur weil eine völlige Umgestaltung innerhalb kurzer Zeit unmöglich ist, wird man sich anfangs mit den vorhandenen Wohnbauten und Ortschaften behelfen müssen. Im nachfolgenden werden die Wohnungsansiedelungen verschiedener Ordnung besprochen, wie sie mit Rücksicht auf Produktion, Verwaltung, Erziehung, Unterricht, Geselligkeit, die Bedürfnisse des Einzelnen und der Gesamtheit im Kollektivstaate einzurichten wären.
Insbesondere wird man Wohnungsansiedelungen irgend welcher Art nicht in solchen Gegenden dulden oder errichten, wo erfahrungsmäßig größere Gefahren von Elementarereignissen drohen, Lawinen, Eruptionen von Vulkanen, Erdbeben, Überschwemmungen usw.
a) Urgemeinden und Dörfer.
Die Gemeinden niederster Ordnung, welche man bisher Dörfer oder Weiler nannte, wollen wir die Urgemeinden nennen. Sie sollen die gesamte produktive Bevölkerung beherbergen, nicht nur die der Urproduktion sich widmende, wesentlich bäuerliche Bevölkerung, sondern auch die gesamte Industrie- und gewerbliche Bevölkerung wird ausschließlich in diesen Urgemeinden und den Bezirksvororten, welche schon um eine Stufe höherer Ordnung sind, angesiedelt und dadurch dem Übelstande abgeholfen, daß der Bildungs- und Kulturstand der Bauern und der Industriebevölkerung ein wesentlich verschiedener ist. Die Dorfbewohner können unter den heutigen Verhältnissen nur eine sehr unvollkommene Schulbildung erlangen, während die in den Städten angesiedelte industrielle und gewerbliche Bevölkerung in den städtischen Volks- und Bürgerschulen eine viel höhere Ausbildung erlangen kann. Auch die Weltanschauung dieser beiden Bevölkerungsschichten ist heute eine wesentlich verschiedene. In den Dörfern hat Klerus und Religion eine viel größere Bedeutung als in der Industriebevölkerung der Städte. Und wenn diese beiden Volksschichten in den Urgemeinden und Bezirksvororten angesiedelt und die Städte nur einer ausgewählten Bevölkerung höherer wissenschaftlicher Ausbildung, dann den Hochschulen und dem Reiseverkehr vorbehalten werden sollen, so soll das nicht geschehen, um die Ausbildung der Industriebevölkerung zu verkümmern, sondern vielmehr um sie beträchtlich über das heutige Niveau hinauszuheben, aber die heutige bäuerliche oder Dorfbevölkerung ihr in der Ausbildung vollkommen gleichzustellen.
Aber nicht nur dieses wesentlich soziale Bedürfnis soll durch die hier vorgeschlagene Ausdehnung der Urgemeinden und die damit zusammenhängende Verteilung der Bevölkerung befriediget werden, auch zahlreiche wirtschaftliche Vorteile hängen damit zusammen und die Ermöglichung einer, das ganze Volk umfassenden staatlichen Erziehung, ein intensiverer Landbau, eine größere Frachtökonomie und vieles andere ist davon abhängig. Auch eine wirkliche Assanierung der ländlichen =und= der städtischen Ansiedlungen ist anders, als wie die Ansiedlungen hier gedacht sind, kaum möglich.
Durch diese Verteilung der Bevölkerung und die Einrichtung der Urgemeinden, welchen im Wesentlichen die nächst höhere Stufe der Wohnungsansiedelungen, die Bezirksvororte, beizuzählen sind, soll die Besiedelung der Urgemeinden auf rund 1000 Köpfe gebracht werden, welche höchstens 240 Kinder im schulpflichtigen Alter, das für den kollektivistischen Staat vom 6. bis zum 18. Jahre, also zwölf Jahre dauern soll, enthalten wird. Das gibt eine entsprechende Anzahl von durchschnittlich 20 Schulkindern in jedem der Schuljahrgänge und ermöglicht einen außerordentlich vollkommenen Volksschulunterricht, welchem entsprechend der Unterrichtsdienst, wie in V, 3, a, dargestellt, organisiert sein soll.
Alle Altersstufen sind in einer solchen Urgemeinde genügend besetzt, die Geselligkeit wird eine reichhaltige sein und, hält man sich an eine solche Maximalzahl von 1000 Köpfen, so kann man die Urgemeinden nach einem gewissen Schema erbauen, hat nicht nötig der Volksvermehrung wegen die bestehenden Ansiedlungen zu erweitern, sondern wird für sie immer wieder neue Urgemeinden erbauen. Ein solches Schema für die Urgemeinden, wie es in seinen Hauptzügen nachfolgend geschildert wird, steht doch einer großen Mannigfaltigkeit und Individualisierung der einzelnen Urgemeinden, insbesondere in der Architektur, der dekorativen Ausschmückung und in der Benützung der Terrainverhältnisse nicht im Wege.
Wie der Bevölkerungsstand der Urgemeinden, nicht pedantisch aber innerhalb gewisser, durch die Verwaltungsinteressen gezogener Grenzen, konstant erhalten werden kann, ist in VI, 2, genau angegeben.
In der Urgemeinde wird es sich empfehlen, die eigentliche Wohnungsansiedlung von den Wirtschaftsgebäuden und Betriebsstätten zu trennen, besonders weil die Stallungen einen schlechten Geruch verbreiten und sich dort Ungeziefer und Insekten aufhalten, welche lästig werden. Auch andere Betriebsstätten verderben die Luft, daher es am besten wäre, wenn sie von der eigentlichen Wohnungsansiedlung durch einen breiten Streifen dichten Waldes getrennt wären. Die Landstraße (oder Eisenbahn, Kanal usw.) wird an den Wirtschaftsgebäuden und Betriebsstätten vorbeiführen und zwischen ihnen und der Wohnungsansiedlung eine Zweigstraße, vielleicht mit einer Geleisanlage, hergestellt werden.
Die Mitte der eigentlichen Wohnungsansiedlung wird ein großer Bau -- den ich Gemeindepalast nennen will -- einnehmen, in welchem sich Küchen, Wäscherei, Keller, gewisse Arten von Bädern, dann die Versammlungssäle für die gemeinsamen Mahlzeiten und Geselligkeit, Schulzimmer, Amtsräume und Bibliothek befinden. In vier großen Gebäuden, welche den Gemeindepalast umgeben, könnten je 256, zusammen 1024 Schlafzellen (richtiger Wohnungseinheiten für die Nachtruhe) erbaut werden, nämlich in 4 Gebäuden, jedes mit 4 Flügeln, die von einer Zentralstiege aus zugänglich sind, und in jedem der vier Stockwerke, einem Hochparterre, 1., 2. und 3. Stock, je 16 Wohnungseinheiten, 8 zu beiden Seiten des Kommunikationsganges, enthalten. Diese Wohnungseinheiten würden nach Wunsch der Ortsinsassen in Wohnzellen zum Alleinbewohnen, oder größere und kleinere gemeinschaftliche Schlafgemächer, oder auch Familienwohnungen abgeteilt. Zwischen diesen fünf großen Gebäuden wären Gärten anzulegen, Freibäder und Eislaufplätze einzurichten und Verbindungen durch gedeckte Gänge herzustellen. Für gewisse Arten von Bädern wäre in jedem Stockwerke der Schlafhäuser Vorsorge zu treffen. Um die Fäkalien jeden Tag entfernen zu können, wird es sich empfehlen, die Abortgruben durch unterirdische Gänge zu verbinden und diese an einer entsprechenden Stelle ins Freie münden zu lassen. Nach bestimmten Typen wäre für Beheizung, Beleuchtung, Ventilation, gesundes Wasser, Spaziergänge usw. vorzusorgen. In manchen Beziehungen können auch Verschiedenheiten in den Gemeinden zugestanden werden, daher es sich empfehlen würde, jeder Gemeinde ein bestimmtes Maß von Aufwand, ausgedrückt in Material und Arbeit, zu dem Zwecke einzuräumen, um Gemeindeanstalten nach dem Wunsche der Ortsbewohner zu errichten, welche ihnen besondere Annehmlichkeiten bieten und eine Individualisierung der Ansiedlungen ermöglichen sollen. Man könnte an Wintergärten, Volieren, Glashäuser, Aussichtstürme, Parkwege denken. In diesen Urgemeinden, mit Einschluß der Bezirksvororte, von welchen sofort die Rede sein wird, sollen 95-98% der Bevölkerung angesiedelt sein, ja mehr noch, da in den städtischen Ansiedlungen der größere Teil der Besiedelung die Reisenden sind, wovon wieder die meisten beurlaubte Bewohner der Urgemeinde sein werden.