Der Kollektivismus und die soziale Monarchie
Part 32
Ich komme nun zur Besprechung eines weiteren Irrtumes, nämlich, daß die staatliche Produktion nicht so ergiebig sei wie die Privatproduktion. Man folgert das daraus, daß in einigen Fällen, wo ein oder die andere Fabrik von Staats wegen betrieben wurde, ein Aufschwung ihres Betriebes erst dann eintrat, als die Fabrik in Privatbesitz überging. Die Erfahrung, die man mit der Post, der Telegraphie und dem Eisenbahnbetrieb machte, worin sich der Staatsbetrieb bewährte, fertigt man damit ab, diese Erfahrungen seien nicht beweismachend für andere Produktionen, weil es sich da nur um Verkehrsanstalten handle. Niemand hat aber je versucht, aus der Natur des Staates abzuleiten, weshalb er zum Betriebe der Produktionsanstalten unbrauchbar sein soll. Man spielt gerade den Egoismus des Privatunternehmers als so unendlich förderlich aus und bedenkt nicht, daß im Kollektivstaat der Egoismus des ganzen Volkes sich in derselben Richtung geltend machen würde, da jede Verbesserung im Produktionsbetriebe dem ganzen Volke zum Vorteile gereicht, sei es, daß in einem Produktionszweige Arbeit oder Material erspart, oder ein besseres Produkt erzeugt, oder die Fruchtbarkeit des Bodens erhöht wird. Der Erfindungsgeist wird im Kollektivstaat außerordentlich gefördert, und so kann es nicht fehlen, daß das Sinnen und Trachten Aller darauf gelenkt wird, die Produktion zu fördern. Man wird die Erfolge der einzelnen inländischen Produktionsanstalten untereinander und mit ausländischen Anstalten gleicher Art vergleichen, und so auf beständigen Fortschritt bedacht sein. Dabei kann es nur von Vorteil sein, daß die allgemeine Volksbildung so weit über die gegenwärtige entwickelt wird und daß die heutigen Schäden der Produktion ganz in Wegfall kommen. Diese Schäden sind zwiefacher Art. Erstens die Versuchung, aus einem gemeinschädlichen Betriebe der Produktion Vorteil zu ziehen, Nahrungsmittelfälschung, Förderung der Unsittlichkeit, Betrug usw., und zweitens die Gefahr, daß ganz unberufene Leute ein Unternehmen gründen, das zugrunde gehen muß, ja, daß blühende Unternehmungen nach dem Tode des Gründers in die Hände eines unfähigen oder leichtsinnigen Erben kommen und dann wieder verfallen. Bilanziert man diese Gebrechen der Privatunternehmung mit ihren vermeintlichen Vorzügen, so wird sich der kollektivistische Staatsbetrieb, vielleicht nach einer kurzen Übergangszeit, immer als der bessere erweisen.
Der Kollektivismus verteilt aber auch ökonomischer und besser. Ökonomischer, weil er die Handelsarbeit erspart und besser, weil er alle Volksbedürfnisse verhältnismäßig befriedigt, worauf die Privatunternehmer ihr Augenmerk nicht richten. In letzterer Beziehung ist der Kollektivismus auch wieder schon durch seine Verteilung produktiv. Denn, da er alle geistigen und physischen Kräfte des Volkes entwickelt, fördert er das wichtigste Betriebsmittel der Produktion, die Menschenkraft.
Die Lobredner der Privatunternehmungen sind vor allem die Privatunternehmer und dann ihre Soldschreiber. Aber auch jene, die die reine Wahrheit suchen, argumentieren doch nur aus einzelnen Fällen, die keine allgemeinen Schlüsse gestatten und würden sie die notleidenden Privatunternehmungen mit in Rechnung ziehen, so würden sie zu ganz anderen Ergebnissen gelangen.
Daß der Staatsbetrieb der ökonomisch beste wäre, folgt aus den Erfolgen der Trusts, welche einzig und allein des unermeßlichen Umfanges der Kapitalien und Betriebe wegen ökonomischer produzieren, als die Kleinbetriebe und da dem Umfange nach der riesigste Trust sich zum Staatskollektivismus verhält, wie das Kleingewerbe zum Trust, so sind die ökonomischen Vorteile unermeßlich. Nicht das Talent der Trustteilnehmer ist volkswirtschaftlich entscheidend, sondern das Talent des Trust=beamten=.
Und dann ist ja der ganze Apparat eines judizierenden Staates ein ganz anderer, als es der eines produzierenden Staates wäre. Die Organe des heutigen Staates sind Juristen, die Organe des Kollektivstaates werden wirtschaftliche Talente sein und wenn man auch in der Gegenwart für einzelne Staatsfabriken technische Leiter bestellt hat, so waren sie doch immer abhängig von Hofräten und Ministern, die von technischen Fragen nichts verstehen und das hat die Tätigkeit der Techniker und der merkantilen Leiter immer lahmgelegt.
Es ist also ein ganz unbegründetes Bedenken, das so oft gegen den Staatsbetrieb ausgesprochen wird, daß er volkswirtschaftlich schlechter erzeugen würde und in keinem Falle kann es sich um einen solchen Vorzug der Privatunternehmung handeln, dessen wirtschaftlicher Effekt gegen die großen, auch ökonomischen Vorzüge des Kollektivismus in Betracht käme, die ich an vielen Stellen dieses Werkes dargetan habe. Wir hören nur allgemeine Phrasen, abstrakte Sätze, nirgends einen Versuch, das angebliche Unvermögen des Staates, mit Ökonomie zu produzieren, aus dem Wesen des Staates zu erklären, wo das Gebrechen aber in den Personen oder in der Organisation liegt, handelt es sich nur um einen Wechsel der Personen oder der Organisation. Die lautesten Schreier gegen den Staatsbetrieb sind die Unternehmer selbst und dann die politischen Agitatoren, welche im Solde der herrschenden Klassen stehen. Einen wissenschaftlichen Wert haben diese Redensarten nicht.
Die geringere Ertragsfähigkeit eines staatlichen Betriebes bei Geldwirtschaft ist nicht beweismachend für den geringeren volkswirtschaftlichen Betriebswert. Denn der Staat verwendet das geringere Einkommen für allgemeine Zwecke, der Privatunternehmer die größeren Einnahmen für die Befriedigung seiner Launen. Auch kann der scheinbar erfolgreichere Privatunternehmer die Arbeiter mehr bedrückt, oder den Abnehmern ein schlechteres Produkt geliefert, oder seine Kontrahenten hintergangen oder wie Rockefeller[47] durch unerlaubte Kunstgriffe vermehrt haben. Würde man also bestimmte Privat- und Staatsunternehmungen in einer für unseren Zweck brauchbaren Weise vergleichen, so müßte über jedes Vergleichsobjekt ein ganzes Werk geschrieben werden.
[47] Man sagt übrigens, daß Rockefeller nur durch den wirtschaftlichen Effekt des Massenbetriebes Erstaunliches geleistet habe.
Dann ist die Staatsproduktion seit einem halben Jahrhundert kaum mehr betrieben worden, in früherer Zeit aber war der Staat viel schlechter organisiert als heute, Unterschleife waren leichter und man war gewöhnt, den unbrauchbaren Verwalter, der Staatsbeamter war, im Amte zu behalten wie den unabsetzbaren Richter und den Brauchbaren bei den größten finanziellen Erfolgen abzulohnen, wie den Dutzendbeamten, während der Privatunternehmer ihm den zehnfachen Lohn bot. Hat doch Krupp einem Finanzgenie einen so hohen Gehalt geboten, daß er den Privatdienst der Stellung eines sächsischen Finanzministers vorzog, welche viel geringer dotiert war. Ich werde mich durch das Parteigeschrei gegen den Staatsbetrieb nicht irre machen lassen.
XIV.
Die Umwandlung der Staaten unserer Gesellschaftsordnung in Kollektivstaaten.
Der erste Schritt zur Einleitung der Umwandlung ist die Fortführung der hier versuchten Untersuchung und die Vervollkommnung der von mir gemachten Vorschläge. Diese Vorschläge betreffen nicht nur das Wesen des Kollektivismus, sondern auch die Organisation des Kollektivstaates und den Gebrauch, den der Staat von der ihm zustehenden wirtschaftlichen Macht machen soll. Es könnte sich daraus eine volkswirtschaftliche Schule entwickeln, welche für dieses größte aller Ideale Propaganda machen wird und wenn es in der Entwicklung der menschlichen Dinge liegt, daß wir zum Kollektivismus gelangen, so wird sich ein Umschlag in den Anschauungen vollziehen, der der Umwandlung vorhergehen muß. Wie der Liberalismus durch die Universitäten verbreitet wurde, so wird der Kollektivismus bald das Ideal der Universitäten werden. Es gibt allerdings Schichten unter den Gebildeten, welche sich, wie schon im vorhergehenden Abschnitte erwähnt wurde, durch das kollektivistische Ideal bedroht fühlen, so Juristen und Theologen. Allein wenn sie zur Überzeugung gelangen, daß die Umwandlung sich nur langsam vollziehen kann, so werden sie sich beruhigen und wir werden unsere Söhne eben nicht mehr Jurisprudenz oder Theologie, sondern Medizin oder Naturwissenschaften oder Technik studieren lassen. Statt der Juristen werden in Zukunft der Arzt und der Naturforscher im Staate herrschen und wenn das Ideal Feinde hat, so hat es naturgemäß auch Anhänger, welche den Kampf dafür aufnehmen und =die heute so schimpfliche Lage der Ärzte wird sie zu Aposteln der neuen Lehre machen=. Die Gegner sind einer Bewegung, die sich so Gewaltiges zum Ziele setzt, erwünscht, denn nur was sich im Kampfe durchringen muß, wird etwas Rechtes. Habe ich nicht mehr erreicht, als daß der Kollektivismus nicht mehr totgeschwiegen werden kann, so habe ich genug erreicht.
Und ist es noch niemand aufgefallen, daß die menschliche Gesellschaft alle Richtung verloren hat, daß sie seit dreißig Jahren vergeblich nach einem Ziele sucht: Wir wissen nicht, wo aus. Der Liberalismus hat sich überlebt, das _laissez faire, laissez aller_ hat ausgespielt, es muß einer schöpferischen Staatskunst Platz machen. Wir haben nur die Wahl, eine neue Gesellschaftsordnung zu suchen oder zu veralteten Zuständen zurückzukehren. Der Adel drängt sich wieder vor und die religiösen Fanatiker drängen nach der Wiederherstellung jener Kirchenmacht, die sich bis vor 200 Jahren so außerordentlich verderblich erwiesen hat. Ihre Verdrängung durch den Aufklärungsstaat war eine Erlösung, ein Sieg für alle Menschen. Dulden wir keine religiöse und keine ständische Reaktion, sie führen wieder zu allen Übeln, die die mit vielen Verbrechen befleckte, aber doch so glorreiche französische Revolution überwunden hat. Eine kollektivistische Schule, eine kollektivistische Partei, die sich aus den Gebildeten rekrutiert und sich die Universitäten, Hochschulen und Mittelschulen erobert, wird vorausgehen. Die Wirksamkeit der sozialdemokratischen Partei wird ihr in die Hände arbeiten, wenngleich ich meine, die kollektivistische Partei müsse, zunächst wenigstens, nicht in ihr aufgehen, sondern parallel mit ihr arbeiten. =Daß das Proletariat allein berufen sei, den Klassenstaat zu stürzen und den Kollektivismus ins Leben zu rufen, ist für mich kein Evangelium, aber mich zu bekämpfen, hat die Sozialdemokratie keinen Grund.=
Die praktischen Maßregeln zur Verbreitung des Kollektivismus sind leicht zu erkennen. Es handelt sich um die Fortsetzung der Verstaatlichung, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Verstaatlichung des Geldwesens, Verstaatlichung des Kreditwesens, Verstaatlichung der Volksschule, Inanspruchnahme einer Mitwirkung an der Erziehung für den Staat, Verstaatlichung des Großgrundbesitzes und aller jener Industrien, auf welchen heute die großen Konsumsteuern lasten, das sind die ersten Etappen der Umwandlung.
Weiter handelt es sich darum, den Staat in ein Erwerbsinstitut umzuwandeln. Er muß zu einem entsprechenden Vermögenseinkommen gelangen und dazu ist der erste Schritt die Schaffung eines Nationalvermögens, welches im Zusammenhange mit der Staatskreditreform und den verstaatlichten Kommunikationen zu einem wirtschaftlichen Übergewichte des Staates führen muß.
Auch die Rechtsanschauungen müssen sich ändern und darum muß man die Rechtsanschauung der in XIII erwähnten 5 Kirchenväter in die Gesellschaft einführen. Die Anschauung, daß reiche Leute einen Besitz innehaben, wofür sie dem Volke verantwortlich sind, gibt dem Staate das Recht, ihnen Lasten für diese Interessen aufzubürden. Man wird das Beispiel Englands nachahmen und in alle Ortschaften und Gebiete, wo die Sterblichkeit 25, 20, 15 per Tausend übersteigt, Kommissionen entsenden, die die Ursache, weshalb diese Sterblichkeit vorwaltet, ermitteln und Mittel zur Abhilfe vorschlagen. Man wird des ferneren von Großgrundbesitzern und Großindustriellen fordern, daß sie für einen ihrem Besitz entsprechenden Teil der Bevölkerung Wohnungen in richtig angelegten Niederlassungen herstellen, welche dem kollektivistischen Bedürfnisse entsprechen.
Späterhin wird das Erbrecht auf direkte Nachkommen einzuschränken und das Testaterbrecht, ausgenommen das Recht zugunsten des Staates zu testieren, aufzuheben sein und endlich werden die Geldstrafen und die Strafe der Vermögenskonfiskation zur Bekämpfung der besitzenden Klassen dienen. Die Geldstrafen für die Verbaldelikte, aber Geldstrafen bis zu einem vielfachen des Jahreseinkommens, würden bald zu einer Unterwerfung der Besitzenden führen, welche heute die Herren im Staate sind.
Auch Verfassungsänderungen, wonach das Abgeordnetenhaus die produktiven Klassen allein zu vertreten und die herrschenden Klassen ihre Vertretung im Herrenhause hätten, werden sich empfehlen. Endlich müßte man recht bald das stehende Heer durch ein Milizsystem zu ersetzen suchen, um die ungeheuren Geldmittel, welche dem stehenden Heere gewidmet werden, für Erziehung und Unterricht und für Altersversorgung frei zu machen.
Wenn das kollektivistische Ideal verständige Apologeten findet, werden es gerade die Monarchen sein, welche sich zuerst dazu bekennen. Das Gefühl der Verantwortung für all das Elend unserer Gesellschaftsordnung wird ihnen bald zu drückend werden, wenn es klar wird, daß es nur Privatinteressen sind, welche den wichtigsten Interessen des Volkes und der Kultur im Wege stehen.
Endlich kann es nicht fehlen, daß auch religiöse Anschauungen uns bald zuhilfe kommen werden. Doch wäre es nicht erwünscht, daß die religiös-kollektivistische Bewegung zu früh in Gang käme.
Die größten Schwierigkeiten werden sich darbieten, sobald man die Umbauten in Angriff nimmt, welche mit der Umgestaltung der Gesellschaftsordnung Hand in Hand gehen müssen und wenn der Staat selbst kollektivistische Gemeinden ins Leben ruft, obgleich noch eine völlige Verdrängung der alten Gesellschaftsordnung nicht stattgefunden hat. Eine Form zu finden, wie kollektivistisch organisierte Volksschichten mit nicht kollektivistisch organisierten neben einander leben können, ist sicherlich schwierig. Und doch haben wir für die Lösung dieses Problems Anhaltspunkte in den Mönchsorden, welche kollektivistisch organisiert sind und inmitten von Völkern leben, welche nichts vom Kollektivismus wissen. Denken wir uns die =wirtschaftliche= Organisation der Mönchsorden auf eine Bevölkerung, die keine religiösen Zwecke verfolgt, die Askese verwirft und die Zeugung pflegt, welche also Männer und Weiber, Erwachsene und Kinder umfaßt und welche die Produktion betreibt, also die Beschaulichkeit durch Arbeit ersetzt, so haben wir die Grundlagen einer kollektivistisch organisierten Bevölkerung, die mitten unter einer Bevölkerung lebt, die noch der heutigen Gesellschaftsordnung angehört. Doch sollen diese kollektivistischen Organisationen schon von allem Anfange an sich als Ortsgemeinden organisieren und nicht als bloße Gesellschaften innerhalb von Ortsgemeinden mit Privateigentum. Man würde demnächst mit Urgemeinden kollektivistischer Wirtschaftsreform beginnen. Der Staat hätte ein Kapital von vielen Millionen zu widmen, eine oder mehrere, etwa zwanzig neben einander gelegene Urgemeinden aufzubauen und sie zu besiedeln. Diese Besiedelung könnte zum größten Teil mit proletarischen Arbeitern, aber von hervorragend körperlicher Tüchtigkeit und Gesundheit, geschehen, aber sie könnte auch nicht produktive Volksschichten umfassen, Waisenkinder, Altersversorgungsberechtigte, welche für Rechnung der versorgungspflichtigen Gemeinden aufgenommen würden oder mit welchen ein Versorgungsvertrag geschlossen würde. So könnte auch die Aufnahme pensionierter Staatsbediensteter erfolgen, sagen wir von arbeitsunfähig gewordenen Arbeitern des Tabakmonopols, in die Altersversorgung aufgenommenen Staatseisenbahnbediensteten, Militärinvaliden, welche für Rechnung der versorgungspflichtigen Institute verpflegt würden, oder auch mit Geldpensionen versorgte Leute, welche sich mit ihrer Pension in die kollektivistische Versorgung einkaufen.
Mit den in die Besiedelung aufgenommenen proletarischen Arbeitskräften müßte zunächst ein Vertrag abgeschlossen werden, wonach sie naturalwirtschaftliche Versorgung als Lohn zu empfangen hätten mit dem Anspruch auf einen kollektivistischen Vermögensanteil nach Ablauf einer Reihe von Jahren, während welcher jeder Teil den Vertrag lösen könnte. Nach Ablauf jener Probezeit würde der Arbeiter wie ein kollektivistischer Bürger das Recht auf jede Art von Versorgung für sich und seine aus einer von der Verwaltung gebilligten Ehe entspringenden Nachkommen haben, freilich in der ersten Zeit nicht in jenem Ausmaße, wie der Anteil eines Kollektivbürgers nach vollendeter Umwandlung sich gestalten würde. So wie der Kollektivstaat späterhin inmitten von Staaten der alten Gesellschaftsordnung wird leben müssen, werden auch die so entstandenen kollektivistischen Volksschichten inmitten einer Bevölkerung leben müssen, welche noch der alten Gesellschaftsordnung angehört.
Diese Kollektivgemeinden werden bald die Kirchengüter und den Großgrundbesitz, deren Erwerb der Staat sich zuerst wird angelegen sein lassen, umgestalten und zugleich als Erziehungs- und Versorgungsanstalten und als große Hotels Erwerbsinstitute darstellen. Es werden kollektivistische Versuchsanstalten sein, welche aber nur einen Teil der Vorteile bieten können, die der siegreiche Kollektivismus nach Niederringung der alten Gesellschaftsordnung bieten wird. Man darf von solchen Versuchsgemeinden nicht fordern, was wir vom Kollektivismus eines großen Reiches erhoffen, aber einen großen Fortschritt wird man sicher erkennen.
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Es ist hier die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, daß die Verdrängung des Privatkredits durch den Staatskredit und der Geldwirtschaft durch die Naturalwirtschaft sich nur langsam vollziehen kann, und daß demnach die Verstaatlichung des Großbesitzes sich anfangs in derselben Form vollziehen muß, wie die Verstaatlichung der Eisenbahnen. Da sich aber die Rechtsanschauungen nach und nach auch verändern müssen, besonders sobald die Forderung nach erhöhtem Aufwande für die arbeitende Klasse auf Grund der von den Kirchenvätern verkündeten Rechtsgrundsätze zu einer religiösen Forderung des Christentums gemacht wird, müssen die Verstaatlichungsprinzipien immer ungünstiger für die Besitzenden werden. So ist es offenbar, daß der Großgrundbesitz in österreichisch Polen mit der Verpflichtung belastet werden wird, das Wohnungswesen der bäuerlichen Bevölkerung auf Kosten der Besitzenden umzugestalten. So werden auch der Großindustrie Verpflichtungen im Interesse der Arbeiterschaft auferlegt werden, welche die Verstaatlichung sehr erleichtern müssen.
Der Sozialreform wird auch der, wie es scheint, uns bevorstehende Weltkrieg sehr zustatten kommen, denn er wird einen allgemeinem Bankrott, nicht nur der Staaten, sondern auch der Großbesitzer im Gefolge haben, daher ich in meinem Roman »Österreich im Jahre 2020« auf Seite 59 prophezeit habe, daß der Weltkrieg zur Staatsomnipotenz führen muß. Besser freilich wäre es, die Umgestaltung würde früher in Angriff genommen und dadurch die Phantasie der Völker von jenen Interessen abgelenkt, die zum allgemeinen Kriege drängen.