Der Kollektivismus und die soziale Monarchie
Part 28
Dieser Zweig der Landwirtschaft ist besonders wichtig und wird die Bestellung mehrerer Produktionsleiter in jeder Gemeinde bedingen. Für die Wartung der Tiere wird im Vergleiche zum bäuerlichen Betriebe einesteils zwar eine Ersparnis an Arbeit durch die Anlage von Zentralstallungen erzielt werden, andererseits aber durch allgemeine Einführung des Achtstundentags und durch Bestellung einer Stallwache für die Nachtzeit ein erhöhter Aufwand an Arbeitskräften stattfinden, da in unserem bäuerlichen Betriebe die mit der Wartung des Rindviehes betrauten Personen das ganze Jahr hindurch einen acht Stunden weit übersteigenden Dienst haben. Andererseits scheint eine völlige Zentralisation der Stallungen in den Gemeinden auch eine größere Gefahr für Seuchen zu bedingen, daher man schon bei der Anlage von Stallungen zu erwägen hat, was vorteilhafter ist, die Anlage mehrerer Stallungen, oder deren Vereinigung in einem Bau. Vielleicht genügt es, die Stallungen durch mehrere Scheidewände in isolierte Abteilungen zu zerlegen oder eine gut abgemauerte Abteilung zu errichten, welche vorkommendenfalls als Kontumazstall zu dienen hat, eine Vorsicht, die der Bauer nicht beobachten kann. Im Falle von Viehseuchen wird auch das Wartepersonal der kranken Tiere vollkommen zu isolieren sein, was auch nur im Kollektivstaat ausführbar ist. Sind nun die in der Viehzucht verwendeten Arbeitskräfte gründlich in der Erkennung der Krankheitssymptome der ansteckenden Viehkrankheiten unterrichtet, und ist eine nächtliche Stallwache eingeführt, so scheint der Kollektivismus ganz besondere Vorteile für die Unterdrückung der Viehseuchen zu bieten. Dabei kommt ja auch in Betracht, daß alle jene Gefahren für die Verschleppung von Viehseuchen hinwegfallen, welche durch den Marktauftrieb herbeigeführt werden. Endlich kann man sich im Kollektivstaat bei Ausbruch von Viehseuchen viel leichter zur Keulung auch bloß verdächtiger Tiere entschließen, als in unseren Verhältnissen, wo den Schaden der Einzelne zu tragen hat, oder die Entschädigung im öffentlichen Interesse zwar zugesagt, voller Ersatz aber immerhin zweifelhaft ist und dessen Erlangung Zeitverlust verursacht.
Für die Reinhaltung und rationelle Wartung der Tiere, besonders der Rinder, kann im Großbetriebe viel mehr geschehen, als im bäuerlichen Betriebe. Auch die Aufzucht der Tiere wird im Großbetriebe viel erfolgreicher sein.
Die Pferdezucht wird vielleicht eingeschränkt werden. Der maschinelle Transport und der Maschinenbetrieb in der Landwirtschaft wird, wenn er sich als ökonomisch erweist, vermehrt werden, und auch die Ausnützung der Pferde im Transport gewinnt durch die Zentralisation sehr erheblich. Gerade jener Transport, welcher heute vorzugsweise mit Pferden betrieben wird, der Transport von Landwirtschaftsprodukten aus den Dörfern nach den Städten, wird im Kollektivstaat, wenn die Bevölkerung nur im geringen Maß in Städten angesiedelt wird, bedeutend eingeschränkt werden, und es ist wahrscheinlich, daß in einem Bezirke von 20,000 Einwohnern der ganze regelmäßige Transport zwischen den Gemeinden und dem Bezirksort und zurück durch zehn Paar Pferde und eine Reserve von etwa ebensoviel Pferden sehr leicht wird bestritten werden können, und Ausnahmen werden vorübergehend nur dort vorkommen, wo größere Bauten durchzuführen sind. Was durch das Sammeln von Transporten an Ökonomie gewonnen werden kann, zeigen die Frachtbegünstigungen, welche die Eisenbahnen für Massentransporte bewilligen. Das System der Sammeltransporte ist aber für den Bauer nicht durchführbar, und darum braucht eine Dorfschaft für den Frachtentransport heute viel mehr Zugtiere, als nach Verhältnis der zu bewältigenden Lasten notwendig wäre. Auch Frächter braucht der Transport im Kollektivbetriebe viel weniger, wobei man für heute auch annehmen kann, daß mancher Bauer wenig danach frägt, ob er seine Fahrten nach der Stadt einschränken könnte, wenn er sich das Vergnügen einer Stadtfahrt machen will.
Eine beträchtliche Ersparung bringt im Kollektivstaat das Wegfallen der Märkte, insbesondere der Viehmärkte, mit sich. Da kein Kauf und Verkauf von Nutztieren im Inlandsverkehr stattfindet, erspart man alle damit verbundene Arbeit. Nur ein Teil der Umsatzarbeit im Viehhandel kommt als Handelsberufsarbeit in der Statistik in Rechnung, insofern nämlich Kaufleute und Agenten sich bloß mit dem Kaufe und Verkaufe von Tieren befassen. Wo aber der Bauer an Bauern verkauft oder von ihnen kauft, ist nicht von Handel als Beruf die Rede. Die Viehmärkte kommen auch nicht bloß als Zeitverlust in Betracht, welchen der Auftrieb der Tiere, das Schachern und der Heimweg verursachen, sondern es entsteht durch die Viehmärkte auch ein Verlust an Milch und Fleischgewicht, der im Umfange eines großen Reiches sehr viel beträgt. Es ist nicht uninteressant, sich mit den Kniffen vertraut zu machen, deren sich die Bauern bedienen, um sich wechselseitig zu hintergehen. So werden die Kühe am Tage vor dem Markte, auf welchen sie aufgetrieben werden, nicht ausgemolken, damit sie mit strotzendem Euter zum Verkauf kommen sollen.
Selbstverständlich muß auch im Kollektivstaat ein Austausch von Tieren zwischen den Ortschaften stattfinden, sie wechseln aber nur den Standort, nicht den Eigentümer, daher es nur einer Verwaltungsverfügung bedarf. Dabei entsteht allerdings auch ein Teil der mit den Märkten verbundenen Arbeit und Verlust am Werte der Tiere. Da es sich aber nur um die wirklich notwendige Veränderung und um die kürzesten Wege handelt, wird doch ein sehr großer Teil des Aufwandes, den unsere Märkte verursachen, erspart. Viele Bauern bringen die Tiere, die sie viele Stunden weit auf den Markt getrieben haben, wieder zurück, um sie dann an einen Nachbar in der Heimatsgemeinde oder sonst in der Nähe zu verkaufen. Für den Austausch der Tiere im Kollektivstaat ist auch nur der Abtrieb nach dem Bestimmungsort erforderlich, während auf dem Markte das Feilschen und Besichtigen von Tieren den ganzen Tag kostet. Kann man im Kollektivstaat die in andere Stallungen zu versetzenden Tiere an die täglich im Bezirk kursierenden Frachtwagen binden, so erspart man auch die Begleitung, und ist ein Austausch zwischen sehr entfernten Orten erforderlich, so hat die Verwaltung je nach der Zweckmäßigkeit die Wahl, die Tiere den ganzen Weg zurücklegen zu lassen, oder bloß eine Verschiebung von Gemeinde zu Gemeinde einzuleiten.
Ein Beispiel mag den Aufwand, den die Viehmärkte verursachen, deutlich machen.
In Ungarn und Kroatien wurden im Jahre 1900 in 72 Ortschaften 313 Viehmärkte abgehalten und
aufgetrieben verkauft % Hornvieh 1.147,361 452,761 40 Pferde 402,193 131,557 32 Schafe 428,589 208,606 48 Schweine 263,923 115,029 44 ------------------------------------ in Summa: 2.242,066 907,953 40
Es wurden also 1.335,000 Stück Vieh auf den Markt aufgetrieben und unverkauft zurückgebracht. Da im Kollektivstaat nur die wirklich in andere Ställe zu versetzenden Tiere abgetrieben werden, =so wären alle diese Tiere in ihren Ställen geblieben, und die= 907,000 =verkauften Stücke wären nur von Stall zu Stall, nicht aber auf dem Umwege über den Markt getrieben worden=. Für ganz Österreich-Ungarn kann man die Zahl der zwecklos auf den Markt gebrachten und unverkauft gebliebenen Tiere im Jahr mit 3,5 Millionen veranschlagen, wovon die Hälfte Hornvieh ist.
Alle diese Betrachtungen sollen nur dartun, welche ökonomischen Vorteile der Kollektivismus bietet, man wird aber gut tun, auch in Betracht zu ziehen, daß ein Staat wie Österreich nicht bloß zwei Millionen Arbeitstage oder 7000 Arbeitsjahre im Marktfahren verliert, sondern daß auch die Märkte eine Schule der Unlauterkeit und der Trunksucht sind.
Nachstehende Betrachtung zeigt auch einen andern Vorteil des Kollektivismus gerade in Beziehung auf die Milchversorgung der Städte, also in Beziehung auf den Produktionszweig der Viehzucht. Man könnte den ganzen Milchbedarf einer Kreisstadt mit einem Bevölkerungsstande von 4000-5000 Seelen, die Reisenden inbegriffen, durch eine einzige nächstgelegene Dorfgemeinde decken, wenn man folgendermaßen verführe. Der durchschnittliche Milchertrag einer Dorfgemeinde ist bei einem Viehstande von 360 Stück Rindvieh, und darunter 180 Kühen, etwa 1400 Liter. Stellt man nun in einer der Kreisstadt zunächst gelegenen Gemeinde nur Kühe, also etwa 350 Kühe, und zwar in der Periode der größten Milchergiebigkeit, also nach dem Absetzen des Kalbes ein, wo man auf 15 Liter Milch rechnen kann, so ergibt das eine Tagesproduktion von mindestens 5000 Liter Milch, welche reichlich genügt, um das Dorf und die Kreisstadt mit Milch zu versorgen. Vier bis fünf Gemeinden dieser Art könnten eine Provinzstadt mit Milch versorgen, und nur eine Großstadt würde den Milchbedarf aus größeren Entfernungen decken müssen. Zum Teil wird allerdings auch heute so verfahren. In den Vorstädten der großen Städte werden überall Kühe gehalten, welchen das Futter zugeführt werden muß, und die Natur der Sache bringt es mit sich, daß die Eigentümer die trocken stehenden oder schon wenig Milch gebenden Kühe verkaufen und dafür solche, welche im höchsten Milchertrage stehen, einhandeln. Aber in dem Maße, wie im Kollektivstaate, kann das nicht durchgeführt werden, weil immer Kauf und Verkauf notwendig ist und die Spekulation dadurch erschwert wird, auch wird in Wien z. B. wohl schwerlich der fünfte Teil des Milchbedarfs in dieser Weise gedeckt.
Der Güterumsatz, welcher in Milch und Milchprodukten und in Fleisch in einem Staate von 45 Millionen Einwohnern unter den Verhältnissen der heutigen Gesellschaftsordnung das Jahr hindurch zu bewältigen ist, ist von sehr beträchtlichem Umfange, und er hängt von dem Prozentualverhältnisse der städtischen zur ländlichen Bevölkerung ab. In den Dörfern erfolgt die Versorgung der Bewohner mit Milch auch heute beinahe ausschließlich naturalwirtschaftlich und ohne Vermittlung des Handels, was aber die Versorgung der Städte anbelangt, so bedarf der Umsatz an Milch, Milchprodukten und Fleisch der Vermittlung des Handels, der einen beträchtlichen Teil des Erlöses in Anspruch nimmt, beziehungsweise eine erhebliche Belastung der Konsumenten mit sich bringt. Man kann den täglichen Handelsumsatz an Milch, Milchprodukten und Fleisch in einem Staate von 45 Millionen Einwohnern mit 30 Prozent städtischer Bevölkerung auf mindestens 4 Millionen Kronen, in Deutschland aber auf mindestens 5 Millionen Mark im Tage berechnen, wenn man nämlich den Verbrauch mit nur 30 Heller für den Kopf und Tag veranschlagt. Der Jahresumsatz beträgt demnach in Österreich über 1400 Millionen Kronen und in Deutschland über 1700 Millionen Mark im Jahre. Außer den eigentlichen Handelskosten, die man gerade bei Milch auf reichlich 20 Prozent des Gesamterlöses veranschlagen kann, ist bei starker Besiedlung der Städte, welche Zufuhren aus ziemlich fernen Bezirken notwendig macht, auch der Aufwand an Transportkosten in Rechnung zu ziehen. Es ist ersichtlich, welche enorme Ersparnisse in diesen Artikeln gemacht würden, wenn die Bevölkerung so, wie hier vorgeschlagen wird, über das Land verteilt würde.
4. Kleinvieh und Geflügelzucht.
Auch dieser Produktionszweig wird im Kollektivstaat auf das vorteilhafteste betrieben werden. Die vollkommenste Ausnutzung aller Abfälle für die Fütterung von Tieren und die Verwertung aller Erfahrungen im ganzen Reich werden dazu beitragen. Ob die künstliche Fischzucht ökonomisch gerechtfertigt ist, wird leicht festgestellt werden können, und was die Jagd anbelangt, so wird sich erst zeigen, ob die Erhaltung eines mäßigen Wildstandes volkswirtschaftlich von Vorteil ist. Wenn nicht, kann das Volk die Ausrottung des Wildes beschließen. Es ist zu vermuten, daß das Wild, wenigstens in den Niederungen, viel mehr Schaden tut, als nach Abrechnung des Jagdaufwandes der Wert des Fleisches und der sonstigen Produkte ausmacht. Nachdem aber die Jagd als Vergnügen, nicht aber als Erwerb betrieben wird, kann man heute zu einem richtigen Urteile nicht gelangen.
Auch bei der Produktion von Geflügel und Eiern wird, wie schon mehrfach hervorgehoben wurde, das Staatseigentum vielleicht mit Vorteil durch Gemeindeeigentum ersetzt werden. Man erntet dann für die Gemeinde und legt der Staatsverwaltung keine Rechenschaft über Erzeugung und Verbrauch ab. Bei der Geflügelzucht, dann beim Obstbau und der Bienenzucht wird die freie Tätigkeit von Liebhabern sich sehr nützlich erweisen, daher selbe von Staats wegen zu ermuntern ist.
5. Wasserwirtschaft.
Die Wasserwirtschaft im Kollektivstaate verdient eine besondere Betrachtung, weil sich dabei die Vorteile des Kollektivismus recht anschaulich zeigen. Es scheint, daß hier, bei der Erörterung des kollektivistischen Betriebes der Landwirtschaft, der Ort ist, über diesen Gegenstand zu sprechen, weil das Wasser zwar für die verschiedensten Bedürfnisse in Betracht kommt, die Bewässerung aber die wichtigste Verwendung des Wassers ist.
In unserer Zeit des wirtschaftlichen Individualismus sind wir in der Wasserwirtschaft weit hinter dem Altertum und selbst hinter der Zeit der maurischen Herrschaft in Spanien, ja hinter der Zeit der Herrschaft der Inkas in Peru zurück. Das beweist, daß man dem Kollektivismus in allen Zeiten schon wiederholt näher gestanden ist als heute. Es scheint, daß man ein Privateigentum an Grund und Boden in alten Zeiten nicht anerkannte und daß sich der Landesherr auch als Eigentümer von Grund und Boden betrachtete. Das erleichterte in Mesopotamien und Ägypten die großen Wasseranlagen, welche in unserer Zeit kaum zustande gebracht werden könnten.
Das Wasser kommt in Betracht als Förderer der Landwirtschaft, als Förderer der Gesundheit, Reinlichkeit und der Lebenshaltung der Einzelnen, als Transportmittel, als Kraftquelle und als Grundlage der Fischzucht, endlich im Gegensatze zu alle dem als Zerstörer.
In Gebirgsländern wie Österreich ist das Wasser wegen seines Gefälles wichtiger als anderswo, sowohl nützlicher als gefährlicher. Es drängt sich demnach der Gedanke auf, welche Aufgabe der Staatsverwaltung in Beziehung auf die Wasserwirtschaft gestellt würde, wenn die ganze Wirtschaft verstaatlicht wäre. Der Staat hätte nicht nur allen Wasserschäden vorzubeugen, sondern auch alle natürlichen und regelmäßigen Wasserläufe und alle erforderlichen künstlichen Ansammlungen und Abläufe für die nützlichste Verwertung einzurichten und die gesamten Gewässer dem größten Nutzeffekte dienstbar zu machen. In unserer Zeit kann man oft bemerken, daß der Vorteil des einen zugleich der Schaden des andern ist. Man behauptet, daß die Abfuhr der Industriewässer oft zu großen Beschädigungen der Fischzucht und selbst der Hygiene führt. Das kann im Kollektivismus der Staat verhüten, und außerdem verteilt sich Nutzen und Schaden auf alle.
Was andere Produktionszweige anbelangt, so wird der Kollektivismus auf ihren Betrieb nicht besonders einwirken. Die Industrie wird nur den Vorteil haben, der aus dem ausnahmslosen Großbetriebe entsteht, und der Kollektivstaat hat ein Generalmonopol, aber nicht zur Bereicherung von Unternehmern, sondern zur Bereicherung des ganzen Volkes. Doch ist hier zu bemerken, daß dem Erfindungsgeiste für Maschinen und Werkzeuge, Arbeitsmethoden und Verwaltung im Kollektivstaate dieselbe Betätigung, ja vielleicht eine größere eröffnet wird, als in unserer industriellen Wirtschaft den Fabrikdirektoren und Unternehmern. Denn wer immer eine Verbesserung vorzuschlagen hat, wird Gelegenheit haben, seine Vorschläge zu veröffentlichen, wenn ihm die Staatsverwaltung kein Gehör schenkt, und so wird er es zu Versuchen bringen und, wenn sein Vorschlag sich bewährt, auch reichlichen Lohn ernten.
XI.
Die Verteilung im Kollektivstaat.
Nachdem der Kollektivstaat allein besitzt, steht es ihm zu, die Güter zu verteilen. Der Besitzende sucht von den Früchten seines Besitzes so viel als möglich für sich zu erhalten und für die Bewirtschaftung seines Besitzes so wenig als möglich Opfer zu bringen. So wird der Staat auch nur sein egoistisches Interesse im Auge behalten und das öffentliche Wohl über jedes Einzelinteresse stellen. Da aber der Staat unpersönlich ist, wird der Erfolg seiner Wirtschaft immer der Gesamtheit zu statten kommen.
Die Verteilung erfolgt nach den Volksbeschlüssen, welche in der Regel nur allgemeine Gesetze aufstellen, und Sache der Staatsverwaltung ist es, die Gesetze auf die einzelnen Fälle anzuwenden. Die Verteilung hat zum Gegenstande die Arbeit und die Güter.
1. Die Verteilung der Arbeit.
Jeder Arbeitsfähige, der nicht nach den Gesetzen von geregelter Arbeit befreit ist, ist zur Arbeitsleistung verpflichtet.
Die Verteilung der vorhandenen Arbeitskräfte auf die einzelnen Produktionszweige erfolgt nach den Volksbeschlüssen betreffend die Ausdehnung der Produktion auf den verschiedenen wirtschaftlichen Gebieten. Es ist klar, daß z. B. mit der Vermehrung des Betriebes der Eisenbahnen eine Vermehrung des Betriebspersonals gegeben ist. Ebenso gilt das von einer Vermehrung der Papierproduktion oder der Produktion von Büchern und Zeitschriften. Würde die Unterdrückung einer gewissen Industrie, z. B. der Biererzeugung, verfügt, so entfiele die darauf bisher aufgewendete Arbeit. Übersteigt die geforderte Produktion die Menge der verfügbaren Arbeitskräfte, so wird die Staatsverwaltung eine verhältnismäßige Reduktion aller Produktionen, oder jener Produktionen verfügen, für welche der Staatsverwaltung eine Latitude eingeräumt ist.
Die Staatsverwaltung ist hinreichend über die Fähigkeiten aller Individuen informiert, daß sie dafür verantwortlich gemacht werden kann, zu jedem Geschäfte den Brauchbarsten zu bestellen.
a) Der Arbeitstag.
Man wird ohne Zweifel einen Normalarbeitstag für durchschnittliche Arbeit gemeiner Art annehmen. Ich bin jetzt geneigt, den achtstündigen Arbeitstag als Regel gelten zu lassen, während ich früher zweifelte, daß damit in Europa, nämlich bei unserer großen Bevölkerungsdichte, eine genügende Produktion bestritten werden könnte, weil man bei den Bauern im Sommer eine 14-15 stündige Arbeitszeit antrifft. Allein ich habe mich überzeugt, daß das nur etwa 5 Monate dauert und daß bei den Bauern in der übrigen Zeit die Arbeit weit unter acht Stunden im Durchschnitte herabsinkt.
Dem Sozialismus ist nicht leicht durch jemand so geschadet worden, wie durch sozialistische Schriftsteller, welche durchwegs die Lehre aufstellen, daß, wenn wir unsere Gesellschaftsordnung verließen, wir nicht nur im Reichtum schwimmen würden, sondern auch die Arbeitszeit auf ein Minimum zusammenschrumpfen könnte. Man spricht nach Belieben von einer 4 oder 5 stündigen Arbeitszeit und Bebel, der übrigens durch einen gelehrten Herrn irre geführt wurde, verficht in seinem Buche: »Der Sozialismus und die Frau« die Lehre, daß im Sozialstaate -- oder, wie er es vorzieht zu sagen, in der sozialistischen Gesellschaft -- die Arbeit auf 2-1/2 Stunden im Tage für die Altersstufen zwischen 16 und 50 Jahren herabgesetzt werden könnte, wenngleich die Gesellschaftsmitglieder Anspruch hätten auf ein reiches Leben. Er ist irre geführt durch Hertzka, den er für einen Volkswirt hält, der aber ein Schwärmer ist, der die unglaublichsten Versprechungen macht, um seine Freilandprojekte zu propagieren. Er wollte durch die sorgfältigsten Erhebungen festgestellt haben, daß in Österreich diesseits der Leitha der Bedarf für 22 Millionen Menschen durch 650,000 Arbeitskräfte -- wahrscheinlich wurden sie mit 10 stündiger Arbeitszeit in Anschlag gebracht -- hergestellt werden könnte und daß die Erzeugung ihrer Luxusbedürfnisse nur die Arbeit von weiteren 315,000 Arbeitern erheischen würde, das alles bei reichlicher Versorgung und dem Bau von Familienhäusern, welche nur für die Dauer von 50 Jahren hergestellt werden sollten. Das wollte Hertzka durch eine Korrespondenz mit Unternehmern und Verwaltern ermittelt haben. Man kann sich denken, wie oberflächlich diese Ermittelungen waren.
Organisation und Maschinen, worin man in Nordamerika wohl schon das Äußerste erreicht hat, können uns noch vieles erleichtern, aber es ist genug, wenn sie uns Befriedigung aller Bedürfnisse bei achtstündiger Arbeitszeit gewähren und uns noch manche Anstrengungen und Widerwärtigkeiten abnehmen.
Von solchen Irrtümern müssen wir uns frei machen und wir dürfen den Arbeitern keine Versprechungen machen, die sich nicht erfüllen lassen. Da sie an 10 und 11 Stunden Arbeit gewöhnt sind, werden ihnen 8 Stunden Arbeit an 300 Tagen nicht zu schwer werden und da jede Verminderung der Arbeitszeit eine Verminderung der Genüsse mit Notwendigkeit zur Folge hat, so kann die richtige Festsetzung der Normalarbeitszeit als die wichtigste ökonomische Frage im Kollektivismus betrachtet werden. Eine achtstündige Arbeit erschöpft gewiß nicht so, daß die dadurch gewonnenen Güter nicht hinreichten, dem Körper alles wiederzugeben, was er in der Arbeit zugesetzt hat. Würde die Arbeitszeit noch beträchtlich herabgesetzt, so bedürfte man noch vermehrter Luxusgüter, um die freie Zeit auszufüllen und gerade, wo die Produktion der Güter zurückgeht, würde der Bedarf nach Gütern steigen.
Wenn Bebel auch noch möglichste Abwechslung in der Arbeit verlangt, so ist dagegen wohl auch zu bemerken, daß bei allen Arbeiten, die einige Geschicklichkeit fordern, Abwechslung nur auf Kosten der Produktivität zugestanden werden kann. Der Arbeiter würde also bei diesem Wechsel, wenn er häufig stattfände und nicht bloß zu dem Ende, um eine dem Individuum besser passende Beschäftigung zu finden, viel weniger leisten, und da im Kollektivismus jeder Schade die Gesamtheit trifft, würde das ganze Volk weniger genießen können, wenn der Grundsatz zur Anwendung käme, daß man mit der Arbeit beliebig wechseln kann. Zum Teile aber würde der Wechsel auch ökonomisch gerechtfertigt sein. Denn bei den bäuerlichen Arbeiten ist eine besondere Qualifikation nicht erforderlich und dort ist eine Abwechslung ohnehin gegeben und da auch die gewerblichen Arbeiter in den Sommermonaten zu den bäuerlichen Arbeiten herangezogen werden müssen, so ist einige Abwechslung ohnehin dort geboten, wo sie nicht ökonomisch verwerflich ist. Auch in den hauswirtschaftlichen Arbeiten dürfte ein Wechsel wohl statthaft sein, wenngleich die Leitung des Küchenwesens nur besonders begabten Frauen überlassen werden kann.
Ebenso unmöglich wäre es, jeden sich seine Arbeit vollkommen frei wählen zu lassen. Es darf sich niemand eine Arbeit wählen, zu der ihm die Geschicklichkeit oder die intellektuelle Fähigkeit mangelt, es können ferner zu keinem Berufe[44] und zu keiner Arbeit mehr Arbeiter zugelassen werden, als die festgesetzte Produktion erheischt und die wissenschaftlichen und künstlerischen Berufe müssen von materieller Arbeit befreien. Eben darum aber kann es niemand freistehen, sich einen wissenschaftlichen oder künstlerischen Beruf frei zu wählen, dazu können nur die als vorzüglich befähigt Erkannten zugelassen werden, weil das das Interesse des Volkes gebieterisch fordert.
[44] Unter Beruf verstehe ich jene Arbeit, die der Staat als Entgelt für die Versorgung annimmt.
Die achtstündige Arbeit gilt für die Durchschnittsarbeit; für Arbeiten, welche große Anstrengung erfordern oder sonst eine höhere Belastung der Arbeiter herbeiführen, werden andere Normen angenommen werden. Nach Maßgabe der Volksbeschlüsse wird der Normalarbeitstag entweder unveränderlich festgehalten, oder nur für den Jahresdurchschnitt angenommen, so daß eine Mehrleistung in der einen Jahreszeit durch eine Herabsetzung in den anderen Monaten wettgemacht wird. Außer dem Normalarbeitstage wird auch eine Normalzahl der Arbeitstage für das Jahr festgesetzt werden, wahrscheinlich 300 Arbeitstage im Jahre. Die landwirtschaftlichen Arbeiten werden eine genaue Feststellung der geleisteten Arbeitsstunden erschweren.
b) Sonntage, Feiertage, Ferien.