Der Kollektivismus und die soziale Monarchie
Part 27
Auch in den Kreis- und Provinzstädten wird der Typus der Urgemeinde mit Wohnhäusern und einem gemeinsamen Palaste für je 1000 Bewohner zur Geltung kommen und diese Städte werden sich aus einer größeren Zahl solcher Quartiere zusammensetzen. Daneben aber werden große Hotels für Reisende und hervorragende Inländer errichtet werden, welche vom allgemeinen Wohnungscharakter abweichen und eine große Pracht an Wohnräumen und Mobiliar zeigen sollen. In diesen Hotels wird auch die Verpflegung der Insassen, seien es Reisende oder ständige Bewohner, eine kostbarere sein. Die Verwaltung auch dieser Häuser wird übrigens den Verwaltungsbeamten der Quartiere untergeben sein, die den Hauptstock der Bewohner beherbergen.
Diese Quartiere werden auch die Masse der Bevölkerung der Reichshauptstadt aufnehmen. Für Hof und Adel und die geringe Anzahl sehr bevorzugter Personen werden prächtige Wohnungen in den von Alters her bestehenden Palästen genug vorhanden sein. Doch sollen auch diese Paläste in den Verwaltungsbezirk eines Quartiers einbezogen werden.
Auch die Reichshauptstadt wird eines gänzlichen Umbaues bedürfen, doch wird vorher für die Masse der Bevölkerung vorgesorgt werden müssen, weil ein Überfluß von Wohnungen in den großen Städten vorhanden ist und dort die Bauten bei weitem nicht so sehr dem kollektivistischen Betriebe unangemessen sind, wie in den Dörfern.
2. Die Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses.
Die Verwendung der nach den Verteilungsgrundsätzen auf die Gemeinden entfallenden Nahrungsmittel zur Speisebereitung wird Sache der Vorsteherin der Küche sein. Es dürfte sich empfehlen, die Wahl dieser Vorsteherin den Gemeindemitgliedern zu überlassen. Ohne Zweifel wird man Kochschulen errichten, um eine größere Anzahl von Kochkünstlerinnen heranzubilden. Der Arzt wird sein Augenmerk darauf richten, daß nur vollkommen unverdorbene Materialien in der Küche in Verwendung genommen werden. Auch sonst hat er auf Beobachtung aller Rücksichten auf die Hygiene zu dringen und alle Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß die Kost genügend, aber nicht übermäßig sei. Die Ernährungswissenschaft ist noch sehr unentwickelt und wird im Kollektivstaat große Fortschritte machen.
Mancherlei wird der Beschlußfassung der Gemeinde vorbehalten werden. So die Speisestunden und die Verteilung der Nahrung auf die einzelnen Mahlzeiten. Ebenso die Abwechslung der Gerichte und die Reihenfolge, sowie inwieferne an Sonntagen oder an gewissen Festtagen reichlichere Mahlzeiten geboten werden sollen. Ist die Menge der verbrauchten Nahrungsmittel im Durchschnitt den Verteilungsgrundsätzen entsprechend, so wird der Staat kein Interesse haben, den Gemeinden in diesen Dingen Vorschriften zu machen. Nur wird die Einteilung der Stunden für die Mahlzeiten dem Fortgange der Arbeit nicht hinderlich sein dürfen. Die Einzelnen werden ziemlich freie Hand haben in der Wahl der Gerichte und es wird darin mehr Freiheit herrschen, als heute in der Familie.
Wenn die Ernährungswissenschaft sehr ausgebildet sein wird, wird man in der Nahrung auf Alter, Geschlecht, Beruf und auf den jeweiligen Kräfteverbrauch Rücksicht nehmen und die Nahrungsvorschriften zu individualisieren suchen.
Bei der hier angenommenen Organisation der Gesellschaft wird die Staatsverwaltung Einfluß genug gewinnen, um auf Vermeidung des Alkohol- und Tabakgenusses hinzuwirken und wenigstens die heranwachsende Jugend davor zu bewahren. Auch der Verwaltungsbeamte wird dafür zu sorgen haben, daß in der Küche die größte Reinlichkeit beobachtet und keine verdorbenen Nahrungsmittel verkocht werden.
Die französische Kriegsverwaltung hat für die Mannschaft ein Kochbuch verfassen lassen und dadurch Hygiene, Reinlichkeit, ökonomische Verwertung der Materialien und tunlichste Rücksicht auf den Wohlgeschmack zu fördern gesucht.
3. Die Bekleidung.
Die ganze Bevölkerung ist mit Arbeitskleidern, Gesellschaftskleidern und Festkleidern zu versorgen. Der Aufwand wird ein abgestufter sein nach Kategorien. Die Massenproduktion wird einer gewissen Mannigfaltigkeit nicht im Wege stehen. Bei den Stoffen wird das in VIII, 9, e, erwähnte Wahlrecht zur Geltung kommen. In jedem Bezirke oder wenigstens in jedem Kreise werden Produktionsanstalten errichtet werden, welche für Wäsche, Kleider, Hüte und Beschuhung zu sorgen haben und die fabrikmäßig hergestellten Erzeugnisse jedem Einzelnen anpassen sollen. Da der Staat für so viele Millionen von Individuen zu sorgen hat, kann die fabrikmäßige Erzeugung mit größter Berücksichtigung der individuellen Körperverhältnisse vereinbart werden.
Die abgetragenen Kleider fallen wieder der staatlichen Produktion zu, welche das Brauchbare wieder verwendet und die gänzlich abgenützten Stoffe einer Umarbeitung, die Hadern der Papierbereitung zuführt. Gesellschafts- und Festkleider werden in gewissen Zeitintervallen geliefert, so daß die tunlichste Schonung der Kleider im Interesse des Trägers liegt. Die Arbeitskleider sollen besonders dem Berufe angepaßt sein und vollkommen Schutz gegen Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und die mit der Arbeit verbundenen Gefahren bieten. Man wird darauf halten, daß jeder nach beendeter Arbeit sich vollkommen reinigt und badet und dann die Gesellschaftskleider anlegt. Insofern jemand dauernd mit Schmutzarbeiten zu tun hätte, oder durch die Art der Arbeit, der er sich widmet, gehindert wäre, sich jeden Tag vollkommen zu reinigen, würde er wohl für diese Zeit aus dem geselligen Leben ausscheiden.
Die Statistik der Stoffeproduktion gibt einen genauen Maßstab für die Grenzen des Verbrauches. Wer unter sonst gleichen Umständen kostbarere Stoffe wählt, wird die Kleider entsprechend länger tragen müssen. In der Bekleidung wird ein weiter Spielraum gezogen werden zwischen dem einfachsten Arbeiter der Rohproduktion und den Höchstverdienten. Letzteren werden die kostbarsten Stoffe und die sorgfältigste Arbeit zugestanden und man mag ihnen auch zugestehen, daß sie die Gesellschaftskleider nach einem halben Jahre, einem Monate, ja einer Woche gegen neue Kleider vertauschen.
Den Frauen wird man erlauben können, sich die Gesellschaftskleider nach ihrem individuellen Geschmacke aufzuputzen. Sie werden bei der Verteilung der Konsumtibilien, VIII, 5, besonders auf solche Gespinnste und Stoffe reflektieren, welche ihnen gestatten, etwas für Putz zu tun. Ob man der hervorragenden Frauenschönheit gewissermaßen von Staatswegen wird huldigen dürfen durch Zuweisung besonders prächtigem Kleidungsstoffe, ist eine ebenso heikle Frage wie die, ob es statthaft ist, hervorragend schöne Mädchen und Frauen in größerem Maße an Festlichkeiten und geselligen Vereinigungen höherer Art teilnehmen zu lassen. Es ist anzunehmen, daß Frauenschönheit einen Anspruch geben wird, eine Stellung in den städtischen Ansiedlungen zu erhalten und so mag dem ästhetischen Bedürfnisse, schöne Frauen in den Vordergrund zu schieben, Genüge geschehen.
Hier mag eingeschaltet werden, daß die Juwelen und sonstiger kostbarer Frauenschmuck ebenso Kollektiveigentum sein müssen, wie alles andere. Dieser Schmuck wird in Schatzkammern verwahrt und bald diesen, bald jenen Hals zieren. Bei Hochzeiten, imposanten Festlichkeiten höherer Ordnung werden die Frauen und Mädchen, welche daran teilnehmen, nicht bloß nach anderen sozialen Rücksichten gewählt als heute, sondern insbesondere auch nach körperlichen Vorzügen und bei solcher Gelegenheit werden die Schönsten nach künstlerischen Rücksichten gekleidet und geschmückt und es wird der kostbare, seit tausenden von Jahren aufgespeicherte Schmuck eher den Hals einer schönen Volksschullehrerin, als einer häßlichen Gräfin zieren.
4. Die sonstigen Bedürfnisse, außer Wohnung, Nahrung und Kleidung.
Wie es damit gehalten wird, ist aus obigen Schilderungen zu entnehmen. Von Erziehung und Unterricht, Krankenpflege und ärztlicher Hilfe war in V, 2, und 3, c und VII, 5, die Rede; um jedermann Reisen zu ermöglichen, sollen nach XI, 1, b _Alinea_: »Nimmt man nur« jährliche Urlaube erteilt werden und die Reiselegitimation würde die Anweisung auf die gewählten und bewilligten Beförderungsstrecken enthalten. Man könnte 100 Eisenbahnmeilen im Jahre als Minimum verteilen und etwa in der Form anweisen: Innsbruck -- Salzburg -- Salzburg -- Innsbruck -- Innsbruck -- Bludenz -- Bludenz -- Innsbruck. Die Reisebewilligung würde mitinbegreifen freie Station in allen Urgemeinden und Bezirksgemeinden des namhaft gemachten und in der Reiselegitimation zu limitierenden Reisegebietes, in den Städten und der Reichshauptstadt nur, wenn sie ausdrücklich namhaft gemacht sind. Analog wäre die Verteilung der Benützung anderer Reisegelegenheiten einzurichten und die Benützung unbesetzter Velocipedes wäre jedermann frei. Der Besuch von Theatern und Konzerten usw. würde das Recht voraussetzen, sich in der betreffenden Stadt aufzuhalten. Andere Erlustigungen würden nur die reichliche Verteilung der Behelfe voraussetzen. Das Lesebedürfnis wird durch Verleihung befriediget, wobei bei Neuerscheinungen der höhere Rang Anspruch auf frühere Zuweisung begründen würde. Auch die Gestattung des Domizilwechsels würde einem Bedürfnisse der Arbeitsbefreiten entgegenkommen, wobei aber die Wahl des Aufenthaltes in Städten einzuschränken wäre. Besonders bei dem Domizilwechsel sind die Arbeitsbefreiten der höheren Berufe zu bevorzugen. Man könnte den Arbeitsbefreiten des niedersten Berufes den Domizilwechsel in Urgemeinden und Bezirksgemeinden ein oder zweimal im Jahre, denen der höchsten Berufe ohne Beschränkung der Zahl und der Orte einräumen.
Die Einräumung von Auslandsreisen, XII, 2, wäre wohl nur für Bevorzugte oder zu Ausbildungszwecken tunlich. Im Verkehr mit ähnlich organisierten Nachbarstaaten würde ein Austausch von Reisebewilligungen vertragsmäßig geregelt.
X.
Die Sachproduktion im Kollektivstaat.
Von den Zweigen der Sachproduktion soll hier nur die Landwirtschaft besprochen werden, weil in derselben der Kleinbetrieb heute noch vorwiegt und weil die kollektivistische Organisation der Produktion gerade auf die Landwirtschaft am meisten umgestaltend wirkt. Es ist nicht nur die Produktionsweise, welche dabei in Betracht kommt, sondern auch die örtliche Verteilung der Bevölkerung.
Es ist ein Gebrechen unserer Zeit, daß man, auf den internationalen Gütertausch rechnend, sich nicht den Kopf darüber zerbricht, ob die heimische Landwirtschaft soviel Nahrungsmittel zu erzeugen vermag, als zur Erhaltung der heimischen Bevölkerung notwendig ist. Ein Land, das der Zufuhren von Nahrungsmitteln aus Rußland und Amerika bedarf, um seine Bewohner zu ernähren, kann einmal bittere Erfahrungen machen. Die russische Bevölkerung vermehrt sich in solchem Maße, daß sie bald auf eine Ausfuhr von Nahrungsmitteln wird verzichten müssen und auch Nordamerika, dessen Bevölkerung sich in 100 Jahren verfünfzehnfacht hat, wird in wenigen Dezennien den Export von Nahrungsmitteln einschränken müssen. Ja, die Nahrungsmittel sind ein so unentbehrliches Produkt, daß die Länder, welche im Überflusse produzieren, sich bald dahin einigen werden, sie mit einem Ausfuhrzolle zu belegen.
Bekannt ist, daß die bäuerlichen Arbeiter immer mehr nach den Städten gravitieren, daß die gewerbliche Bevölkerung sich immer mehr vermehrt und die bäuerliche abnimmt. Daß das auf die Ausdehnung der Lebensmittelproduktion von Einfluß sein muß, ist auf der Hand liegend. Der Kollektivstaat kann diesem Übel abhelfen und meine organisatorischen Vorschläge sind darauf berechnet.
In der Landwirtschaft macht sich die von mir vorgeschlagene Verteilung der Bevölkerung, die nur im kollektivistischen Staate durchgeführt werden kann, nach zwei Richtungen nützlich. Da nämlich, sobald die Verteilung der Bevölkerung über das Land nach den Bedürfnissen des öffentlichen Wohles, des Volkswohles, stattfindet, ein viel größerer Prozentsatz der Bevölkerung in den ackerbautreibenden Landgemeinden angesiedelt wird, wird den landwirtschaftlichen Flächen beinahe alles wiedererstattet, was ihnen in der menschlichen Nahrung entzogen wird. Die der Landwirtschaft wieder zugeführten menschlichen Fäkalien werden um die Hälfte mehr betragen als heute, wo ein großer Teil durch die Schwemmkanäle der großen Städte in die Flüsse abgeleitet wird.
Aus der für den Kollektivstaat brauchbaren Verteilung der Bevölkerung wird aber noch ein anderer ausschlaggebender Vorteil für die Landwirtschaft entspringen. Nachdem die Industriebevölkerung, die heute zum überwiegenden Teile in den Städten wohnt, im Kollektivstaate beinahe ausnahmslos in den Dörfern angesiedelt wird, sind zur Zeit der Ernte und in anderen Perioden, wo die Landwirtschaft plötzlich vieler Hände bedarf, viel mehr Arbeitskräfte zur Verfügung, als heute. Die Industriebevölkerung kann in dringenden Fällen aufgeboten werden, der landwirtschaftlichen Bevölkerung ihre Unterstützung zu gewähren und ebenso werden die landwirtschaftlichen Arbeiter im Winter der Industriebevölkerung zu Hilfe kommen können.
In der Landwirtschaft ist es von der größten Wichtigkeit, daß jede Arbeit genau zur richtigen Zeit vor sich geht. Man darf nicht zu früh noch zu spät säen, pflanzen und ernten und oft hängt die Rettung der Feldfrüchte davon ab, ob eine Arbeit einen Tag früher oder später vorgenommen wird. In katholischen Ländern machen die vielen Feiertage und die strenge Beobachtung der Sonntagsruhe oft Schaden, wenn schon die katholische Geistlichkeit im Interesse der Landwirtschaft manche Konzession macht.
Der Kollektivismus gestattet in dieser Hinsicht eine größere Anpassung der Arbeit nach Zeit und Umständen. Wenn in den benachbarten Gemeinden A, B und C die Höhenlage so verschieden ist, daß die Zeit der Reife von Gemeinde zu Gemeinde um 3 bis 4 Tage variiert, so ist in Betracht zu ziehen, ob es sich nicht empfiehlt, die Arbeitskräfte je zweier Gemeinden mit denen der dritten zu vereinigen, wenn in dieser allein der günstige Zeitpunkt für die Ernte gekommen ist. Dabei wird man aber auch die dadurch bedingte Wanderung der Arbeiter als ökonomischen Verlust in Rechnung zu stellen haben, insofern sie größere Wegestrecken zur Arbeitsstelle zurücklegen müssen.
Es entsteht die Frage, ob die Staatsverwaltung in der Lage sein wird, eine intensive, gleichmäßige und rationelle Bearbeitung des Bodens zu erzielen, wenn das Eigentumsinteresse der Bauern wegfällt, das umsomehr, nachdem der Großgrundbesitz mit der Ausnützung der Arbeitskräfte keineswegs die besten Erfahrungen macht, kleinere Grundbesitzer aber, die nicht der bäuerlichen Bevölkerung angehören, in der Regel gar keinen Ertrag zu erzielen vermögen, ihre Arbeiter wenig leisten, viel verzehren und sie auch wohl bestehlen. Der Kollektivismus ist aber mit solcher Bewirtschaftung nicht zu vergleichen. Ein Spekulant, der ohne Kenntnis der Landwirtschaft ein Gut erwirbt und selbst bewirtschaftet, selbst nicht mitarbeitet, die Morgenstunden verschläft, und in allem von einem Knechte abhängig ist, der umso besser fährt, je mehr der Eigentümer Schaden leidet, wird natürlich schlimme Erfahrungen machen und die Arbeitskräfte nicht so ausnützen können, wie sie im Kollektivstaat ausgenützt werden können und sollen. Auch wird ein solcher Gutsbesitzer unzufrieden sein, wenn ihm das Gut keine entsprechende Verzinsung des Kapitals abwirft, das in der Regel unverhältnismäßig hoch ist, weil unsere Gutspreise viel zu hoch sind. Solche Güter wechseln auch den Eigentümer sehr oft und auf einen unkundigen Besitzer kommt zumeist ein anderer, der ebenso wenig von der Verwaltung versteht.
Die Verwaltung im Kollektivstaat ist eine stabile, es liegen die Erfahrungen früherer Jahre vor, man weiß, was man den Arbeitern zumuten kann, der Verwaltungsbeamte und seine Organe müssen schon vom frühen Morgen Dienst machen, wenn die Arbeiten beginnen und so wird es nicht fehlen, daß eine richtige Bearbeitung erzielt wird, wobei auch in Anschlag zu bringen ist, daß zur unrechtmäßigen Zueignung der Früchte in der zukünftigen Ordnung weder eine Gelegenheit noch eine Versuchung vorliegt.
1. Die Kultur der Zerealien.
Sie wird einen eigenen Zweig der landwirtschaftlichen Produktion bilden und der Verwaltungsbeamte wird daher einen dazu geeigneten landwirtschaftlichen Arbeiter mit dessen Oberleitung betrauen. Der Leiter wird Abteilungsführer bestellen, die ihn unterstützen. Für den Anbau der verschiedenen Feldfrüchte im Staate wird die Eignung des Bodens und der durch die Verteilung bedingte Transport der Erzeugnisse vom Erzeugungsorte zur Verkaufsstelle in Betracht kommen. Es mag sein, daß bestimmte Gebiete in Ungarn sich so zum Weizenbau eignen, daß man in Österreich auf mehr und gehaltreicheren Weizen rechnen kann, wenn er nur in Ungarn angebaut wird. Das bedingt aber wieder die Notwendigkeit, den Weizen oder das Weizenmehl von dort nach allen anderen Teilen des Reiches zu verfrachten, insoferne es nicht ökonomischer erscheint, den Weizen zum Teil über die westlichen Grenzen nach dem Auslande zu liefern und eine gleiche Menge aus Rumänien und Südrußland einzuführen. Dabei wird aber die Verwaltung noch eine Frage zu prüfen haben, ob nämlich eine völlige Vereinigung der Kultur einer Frucht auf einem engbegrenzten Gebiete nicht eine größere Gefahr einer totalen Mißernte bringt, als die Verteilung des Anbaues auf das ganze Reich, wenngleich mit geringerer Rücksicht auf die Vorzüge des Bodens. Die oben erwähnten merkantilen Vorteile werden beim Anbau schwerlich in Rechnung gezogen werden können, weil zur Anbauzeit die wahrscheinlichen Ernteergebnisse noch nicht übersehen werden können, welche einen internationalen Ausgleich mit verschiedenen Auslandsstaaten zur Folge haben müssen. Eher wird man trachten, sich vom Auslandshandel unabhängig zu machen und dabei wird eine rationelle Einlagerung der verschiedenen Körnerfrüchte von Vorteil sein. Diese Einlagerung ist tunlichst zu dezentralisieren, ganz im Gegensatze zur heutigen Methode, Zentrallagerhäuser anzulegen. In alledem ist ersichtlich, daß eine zentralisierte Wirtschaft viel unabhängiger von Zufällen ist, alle maßgebenden Verhältnisse besser übersehen und die Arbeitskräfte mit weit größerer Bewegungsfreiheit dorthin lenken kann, wo der dringendste Bedarf danach ist.
Der Gesamtplan für den Anbau der Zerealien wird alljährlich auf folgende Art zustande kommen. Jeder Verwaltungsbeamte in den Landgemeinden wird mit Rücksicht auf frühere Erfahrungen, auf die Bodenbeschaffenheit, die Fruchtfolge und die wahrscheinlichen Witterungsverhältnisse angeben, welche Flächen für den Anbau überhaupt und zum Anbau der einzelnen Fruchtgattungen zur Verfügung stehen und welches der wahrscheinliche Ernteertrag sein mag. Da auf manchen Flächen zweierlei Fruchtgattungen angebaut werden können, wird er entsprechende Alternativvorschläge machen, aber das Gutachten dahin abgeben, welche Fruchtgattungen auf diesen Lagen das beste Erträgnis versprechen, und dieses Gutachten wird er genau begründen und mit den statistischen Ausweisen belegen. Dabei können auch die meteorologischen Beobachtungen einer Reihe früherer Jahre von Belang sein. Diese Vorschläge der einzelnen Gemeindeverwaltungsbeamten werden in einer Kommission, die der Bezirksbeamte einberuft, überprüft und aus den ihm vorliegenden Vorschlägen setzt der Letztere seine Alternativvorschläge für den ganzen Bezirk, der Kreisbeamte für den ganzen Kreis, der Provinzbeamte für die ganze Provinz zusammen und nachdem selbe bei der Zentralregierung eingelangt sind, erfolgt von dort die definitive Aufteilung des Anbaues der Zerealien. Dabei mögen auch die restlichen Vorräte der verschiedenen Fruchtarten in Betracht kommen.
Die Kreis- und Provinzbeamten werden schwerlich so, wie die Bezirksbeamten eine Überprüfung der Vorschläge vornehmen können, während der Bezirksbeamte wohl so mit den Lokalverhältnissen und den sachverständigen Personen vertraut ist, daß ihm ein Urteil zugetraut werden kann. Die Zentralverwaltung teilt den Anbau der einzelnen Fruchtgattungen auf die Provinzen, die Provinzialverwaltung auf die Kreise, die Kreisverwaltung auf die Bezirke, der Bezirksbeamte auf die Gemeinden auf.
Selbstverständlich wird die Staatsverwaltung bedacht sein, den Bodenertrag durch künstliche Düngung zu erhöhen. Auch für Ersatz der menschlichen Arbeit in der Landwirtschaft durch Maschinen wird nach Tunlichkeit zu sorgen sein, wenn auch die wichtigsten landwirtschaftlichen Maschinen nur in den ebenen Landstrichen Verwendung finden. Die Arbeitsersparnis durch Maschinen kommt im Kollektivstaat nicht einer Arbeiter- oder Unternehmergruppe, sondern dem ganzen Volke zugute, daher jeder gleichmäßig daran interessiert ist, daß die Maschinen überhaupt und daß sie vorzugsweise dort zur Anwendung kommen, wo der Erfolg am größten ist.
Es ist klar, daß beim Betriebe der Landwirtschaft alle Ergebnisse der Wissenschaft ausgenützt werden müssen, aber man darf darum die Erfahrungen der Ungelehrten nicht gering anschlagen. Es ist noch nicht erwiesen, daß der heutige Großbetrieb dem bäuerlichen landwirtschaftlichen Betrieb, was die Ausbeute anbelangt, überlegen ist, obgleich dort in der Regel nach theoretischen Prinzipien verfahren wird. Die finanziellen Erfolge der heutigen Ökonomen kommen für uns deshalb nicht in Betracht, weil sie meist auf Kosten des Menschenmaterials erzielt werden. Der landwirtschaftliche Arbeiter im bäuerlichen Dienste ist viel besser gehalten als der im herrschaftlichen Dienste angestellte Knecht. Dafür versumpft der Letztere.
2. Der Futterbau.
Dem Futterbau ist die größte Sorgfalt zuzuwenden, weil die Vermehrung des Viehstandes davon abhängt und diese für die Volksernährung von hervorragender Bedeutung ist. Auch für diesen Zweig des Landbaus wird aus den Reihen der landwirtschaftlichen Arbeiter in jeder Gemeinde ein Leiter bestellt werden. Es liegen aus Nordamerika Nachrichten vor über die Erfindung der Züchtung von Mikroben, welche die Fruchtbarkeit des Klees und verwandter Pflanzen außerordentlich erhöhen sollen. Diese Erfindung müßte man so schnell als möglich einführen.
3. Die Viehzucht.