Der Kollektivismus und die soziale Monarchie

Part 20

Chapter 203,250 wordsPublic domain

Im Zusammenhang damit hätte der Verein die Aufgabe, die Zweckmäßigkeit der statistischen Tabellen zu prüfen und auf neue Kombinationen und Methoden der Aufstellung und Summierung zu dringen. Die statistischen Tabellen sollen nämlich auch über die Richtigkeit der Verteilungsgesetze Aufschluß geben. Es ist denkbar, daß die Tabellen, richtig zusammengestellt, dartun können, ob die Ärzte, die Lehrer, die Grubenarbeiter mit Rücksicht auf den Rechtsgrundsatz der Verteilung, XI, 1, d, _Alinea_: »Der oberste Verteilungsgrundsatz« begünstigt oder zurückgesetzt sind. Obwohl jede einzelne Gruppe ein Interesse hat, nachzurechnen und ihre Interessen wahrzunehmen, würde sich doch jener Verein besonders dazu eignen. Es wird sich dabei besonders darum handeln, in den Gruppen neue Teilungen oder Zusammenordnungen vorzunehmen. Wenn alle Grubenarbeiter bezüglich der Sterblichkeit zusammengeworfen sind und nach der Gesamtsterblichkeit bei der Verteilung der Arbeit und der Genüsse nach demselben Maßstabe behandelt werden, so kann es sich als notwendig erweisen, die Kohlengräber auszuscheiden, wonach sich herausstellen kann, daß sie ungünstiger gestellt sind, als die anderen Grubenarbeiter, diese aber besser, als andere Berufe. Das zu entdecken und klar zu legen, wäre eine Aufgabe eines solchen Vereins. Dabei ist aber im Auge zu behalten, daß eine all zu kleinliche Spaltung der Arbeitergruppen deshalb nicht zweckmäßig ist, weil die statistische Tabelle nur als Material für Massenbeobachtungen einen Wert hat.

Dadurch nun, daß der Verein in letzterer Hinsicht sich nützlich erweist, fördert er zugleich die Volkswirtschaft, weil die Zweckmäßigkeit der Volkswirtschaft mit der Gerechtigkeit der Verteilung zusammenfällt. Die Begünstigung einer Gruppe ist eine Vergeudung im Verbrauche und die Zurücksetzung einer Gruppe beeinträchtigt deren produktiven Wert.

Von großer Wichtigkeit werden ferner =literarische Vereine= sein, weshalb auf diesem Gebiete die Gründung von Vereinen sehr wünschenswert sein wird. Selbe werden sich national und nach Gegenständen gliedern.

Es hat zwar die Staatsverwaltung zunächst die Aufgabe, welche heute die Verleger haben, nämlich die literarischen Produkte, welche sie für geeignet hält, zu veröffentlichen. Die Verleger treten heute als Unternehmer zwischen die Schriftsteller und die Leser für die literarischen Erzeugnisse. Bei dem großen Umfange von kaufmännischer Arbeit, die der Verleger zu bewältigen hat, kann er nur wenig Zeit der Prüfung von Manuskripten widmen und in keinem Fall kann er ein hervorragendes kritisches Verständnis für den Wert der ihm angebotenen Werke haben. Er ist demnach gezwungen, das Gutachten von Kritikern einzuholen. Der Verleger hat aber auch ein anderes Mittel, um gewinnbringende Geschäfte zu machen, wenngleich er die Manuskripte nicht zu beurteilen vermag. Er hält sich an Namen, sei es, daß der Schriftsteller schon bekannt ist und man darauf rechnen kann, daß seine Werke gesucht werden, oder daß der Verfasser ein Professor ist, der viele Zuhörer hat, daher man auf einen Absatz bei seinen Schülern hoffen kann. So bietet das Verlegerwesen, so unentbehrlich es in unserer Gesellschaftsordnung ist, weder eine Gewähr, daß alle guten Werke gedruckt, noch daß recht erbärmliche Arbeiten zurückgewiesen werden, da ja der Kolportageroman am ehesten Gewinn verspricht. Freilich wird der angesehene deutsche Verleger es verschmähen, diese Schundliteratur zu pflegen, aber sie findet doch ihre Verleger und darum wirkt das Verlegerwesen eher schädlich als veredelnd. Der rücksichtslose Spekulant wird beinahe sicher vermögend, während der ehrenvolle Verleger, der sich der Literatur verpflichtet hält, oft große Verluste erleidet. Die Ursache der großen Kosten der Bücher ist, daß die Bücher, welche Absatz finden, auch die Verluste hereinbringen müssen, welche der Verleger ohne sein Verschulden an anderen Werken erleidet.

Trotzdem nun das Verlegerwesen, wie überhaupt das Unternehmerwesen, eine sehr mangelhafte Einrichtung ist, so schrickt doch jeder Schriftsteller vor dem Gedanken zurück, daß der Staat der alleinige Verleger werden soll. Man glaubt, daß es nur Protektionskindern gelingen wird, das Erscheinen ihrer Werke zu erleben und das ist ein Hauptgrund, weshalb die Schriftsteller den Sozialstaat perhorreszieren.

Das hat nun auch einigen Grund. Würde nur die Staatsverwaltung darüber entscheiden können, ob ein Werk gedruckt werden soll, so würde das Verlagswesen nicht viel gewinnen.

Die Gesamtheit der Einrichtungen, welche den Schriftstellern im Sozialstaat eine Gewähr bieten, daß ihnen mit mehr Wahrscheinlichkeit als heute Gerechtigkeit widerfahren wird, wird in VIII, 4, d, 2, _Alinea_: »Der Anlaß« dargestellt, allein für die schöne Literatur werden die literarischen Vereine und für die wissenschaftliche Literatur die zahlreichen wissenschaftlichen Fachvereine an der Sichtung der Manuskripte sich beteiligen. Wenn die Manuskripte, die den Vereinen entweder von den Schriftstellern direkt eingesendet oder ihnen als einer Art Beirat von der Staatsverwaltung oder anderen verlagsberechtigten Körperschaften (VIII, ebenda) zugewiesen werden, unter die Vereinsmitglieder zur Prüfung verteilt und von ihnen darüber in Versammlungen referiert wird, so kann man annehmen, daß manches brauchbare Werk gerettet wird, das heute von einem Verleger zum anderen wandert. Allein man kann diese Vereine nicht bloß mit der Begutachtung betrauen, man kann ihnen auch das Verlagsrecht für eine gewisse Anzahl von Werken einräumen, nicht in dem Sinne, daß sie einen Unternehmergewinn erzielen, was der Natur der Gesellschaftsordnung, aber auch der Natur des Vereinswesens widerstreben würde, wohl aber in dem Sinne, daß sie die besten jener Werke in den staatlichen Druckereien zum Drucke zu befördern oder in ihrer eigenen Druckerei drucken zu lassen berechtigt werden, welche ihrem Rat entgegen zurückgewiesen wurden.

Die literarischen Vereine werden sich wahrscheinlich auch bemühen, der schönen Literatur eine bestimmte Richtung zu geben, sie werden den Schriftstellern vielleicht Winke geben können, wie die Werke zu verbessern seien und sie werden Vorleseabende veranstalten, um auch solche Manuskripte bekannt zu machen, die von Bedeutung erscheinen, obwohl sie nicht zum Drucke gelangen konnten.

Auch in einer anderen Richtung werden diese Vereine sich nützlich machen, wenn sie eine genügende Anzahl von Mitgliedern haben. Sie werden die Auslandsliteratur kennen lernen und Einfluß darauf nehmen, welche Werke in größerer Zahl vom Auslande angeschafft oder von welchen Übersetzungen veranstaltet werden sollen, denn wenn auch selbst dafür Verwaltungsorgane bestellt werden müssen, so wird es doch einer großen Zahl freiwilliger Kräfte bedürfen, um nur einen erheblichen Teil der Auslandsliteratur durchzuprüfen.

Daß also literarische Vereine ganz außerordentliches durch Begutachtung von Werken, durch Ermunterung zum Schaffen und Genießen und durch Beeinflussung der Richtung leisten können, welche die Literatur von Zeit zu Zeit einschlägt, ist nicht zu bezweifeln. Ebenso ist gewiß, daß der Staat sehr viel zur Förderung solcher Vereine tun kann und daß das Volk der Staatsverwaltung zu diesem Ende nach Maßgabe der Nützlichkeit solcher Vereine die erforderlichen Mittel bewilligen wird.

Außer diesen beiden Gattungen von Vereinen, den literarischen Vereinen und dem Verein zur Prüfung der statistischen Ausweise, werden für alle Zweige der Naturwissenschaft, der Produktion, der Geschichte, des Spiels und Sports, für Erforschung und Fortbildung der Sprache und für alle Arten von Künsten, vor allem die Musik und die bildenden Künste, Vereine zu schaffen sein, welchen gleichfalls ein Einfluß, analog demjenigen, einzuräumen sein wird, welchen man den literarischen Vereinen nach obigen Erörterungen einräumen wird.

Der Vereine für Musik und Kunst wird man sich besonders als Beirat für die Verwaltung bedienen bei streitigen Fragen der Verteilung, ob man diesen oder jenen in eine Fachschule aufnehmen soll, wem man Behelfe (Farben, Musikinstrumente oder Noten) zur Verfügung stellen, welche Werke man zur Ausführung bringen soll.

Hier wäre noch der =Vereinstätigkeit im Bibliothekswesen= zu gedenken. Auch im Bibliothekswesen wird sich freiwillige Kooperation nützlich machen. Der Staatsverwaltung obliegt es zwar, für die Vermehrung, Verteilung, Ordnung, den Schutz und die Versendung der Bücher Sorge zu tragen, je mehr freiwillige Mitarbeiter sie aber findet, um so vollkommener wird das alles geleistet werden. Man wird besonders die Studierenden der Hochschulen heranzuziehen trachten, um in recht kurzer Zeit Neuaufstellungen durchzuführen, Kataloge zu ergänzen und andere Arbeiten für Bibliothekszwecke durchzuführen.

Eine besondere Aufgabe der staatlichen Bibliotheksverwaltung wird es aber sein, jedem für seinen besonderen Zweck die Literatur nachzuweisen. Da wird nun diese Aufgabe gründlicher und mehr ins Einzelne gehend gelöst werden, wenn sich an diesen Literaturnachweisungen auch die Vereine beteiligen. Ein Privatunternehmen dieser Art, welches solche Nachweisungen gegen Entgelt lieferte, bald aber einging, ist vor Jahren in Berlin gegründet worden.

3. Die Sammlungen.

Die Sammlungen von Kunst- und Naturprodukten, welche heute nur zum Teil öffentliches Gut, zum größten Teile aber Privateigentum sind, haben heute schon einen sehr großen Umfang erreicht, werden aber im Kollektivstaat ins Unermeßliche anwachsen und ins Kollektiveigentum übergehen. Diesen Sammlungen gehören zwar auch die Bibliotheken an, von welchen aber hier nicht die Rede ist, weil sie anderen Zwecken zu dienen haben, als die Sammlungen von Gegenständen, welche Objekt der Betrachtung sind und meistens nur in einem oder wenigstens nur in wenigen Exemplaren vorhanden sind.

Im Kollektivstaat ist es Aufgabe der Verwaltung, die Sammlungen so aufzustellen, daß sie ihrem Zwecke am Besten dienen. Der Sammler von heute hütet seine Schätze und verbirgt sie zumeist vor seinen Mitmenschen und nur wenige adelige Häuser haben sich verpflichtet gehalten, einige solche Sammlungen, besonders Bildersammlungen, dem Publikum zugänglich zu machen. Der Kollektivstaat wird alle Sammlungen so aufzustellen haben, daß sie allen, vorzüglich aber jenen leicht zugänglich gemacht werden, welche ihrer für ihre Studien bedürfen. Da nun in Zukunft alle Bauten umgestaltet werden müssen, wird man darauf bedacht sein, ein System anzunehmen, nach welchem die Sammlungen zu verteilen sein werden, wie ja auch die Weltausstellungen nach vorher angenommenen Plänen eingerichtet werden, damit Gleiches und Gleiches vereiniget, Verwandtes nebeneinander geordnet werde.

Es wird nun weder möglich noch zweckmäßig sein, alle Sammlungen an einem Orte, etwa in der Hauptstadt, oder überhaupt in den städtischen Ansiedlungen, die nicht allzusehr ausgedehnt werden sollen, zu vereinigen und so scheint folgender Vorschlag als der annehmbarste.

In der Hauptstadt sollen Sammlungen aller Art aber nur in hervorragenden Typen aufgestellt werden. Ein kunsthistorisches Museum sollte Kunstprodukte aller Art aus allen Zeiten und erzeugt von allen Völkern der Erde zur Anschauung bringen, aber es können in der Zentralsammlung der Hauptstadt für jede Schule, jede Periode, jedes Volk nur einige wenige hervorragende Werke aufgestellt werden. Ebenso wird es mit der hauptstädtischen Sammlung technischer Erzeugnisse und der Naturprodukte zu halten sein.

Ins einzelne gehende Sammlungen sollen aber dann nach Gebieten systematisch aufgeteilt werden, so daß, wenn jemand alle Sammlungen bis in ihre kleinsten Verzweigungen besichtigen wollte, er das ganze Reich bereisen müßte. Es würden also einige Provinzen vollständige Bildersammlungen, und Sammlungen anderer Kunstwerke, andere vollständige Sammlungen der Werkzeuge, Apparate und Maschinen, oder kunstgewerblicher Erzeugnisse, andere Pflanzen, wieder andere der Tiere beherbergen und das Alles würde auch auf Bezirks- und Urgemeinden aufgeteilt werden. Dazu kommen dann die Präparate der Biologen und Embryologen und Histologen, welche dereinst einen solchen Schatz bilden werden, daß man am Sitze der Universität gewiß nur Typen zur Vergleichung aufstellen kann, wer aber alle vorhandenen Präparate kennen lernen will, sich die Mühe wird nehmen müssen, irgend einen Teil des Reiches zu bereisen, wo er, von Ort zu Ort wandernd, alles was jeweilig vorhanden ist, finden wird und zwar nicht nur die Präparate, sondern die gesamte darauf bezügliche Literatur und die Mikroskope und sonstigen Apparate, ohne welche die Sammlung von Sachkundigen nicht benützt werden könnte.

Diese Sammlungen werden von Jahr zu Jahr bereichert werden und nur in dieser Anordnung und Verteilung werden sie den größten Nutzen schaffen. Das ganze Reich wird eine vollständige Weltausstellung sein. Übrigens wird in der Metropole eine permanente Weltausstellung der neuesten Erzeugnisse des Menschengeistes errichtet werden, welche im jährlichen Wechsel immer das Neueste zur Anschauung bringen wird und nach Ablauf des Jahres werden die Ausstellungsobjekte in die stabilen Sammlungen wandern.

4. Zeitschriften, Bücher, Bibliotheken.

Dem Zeitungswesen muß man eine eingehende Betrachtung widmen, weil das Zeitungswesen auch in der künftigen Gesellschaftsordnung eine wichtige Rolle spielen wird und weil es einiges Nachdenken kostet, sich die Befriedigung jener Bedürfnisse im künftigen Staate klar zu machen, die heute durch die Zeitungspresse befriedigt werden. Dabei wird vor allem die Preßfreiheit in Betracht kommen, für welche man sich einen Platz in einer Gesellschaftsordnung nicht leicht denken kann, in welcher der Staat alleiniger Produzent ist. Es soll gar nicht darauf verwiesen werden, daß die politische Partei in der künftigen Verfassung keine Rolle spielen soll. Es wird vielmehr zu zeigen sein, daß im sozialen Staate Interessengegensätze und Opposition mit voller Freiheit zu Worte kommen können und außerdem ist zu zeigen, was die künftige Zeitung zu leisten haben und wie sie zu verbreiten sein wird.

Es wird also zu unterscheiden sein: a) die Presse für Staats- und allgemeine Angelegenheiten, b) die Fachpresse, 1. für Wissenschaft, 2. für Kunst und 3. für Technik und c) die Presse für Unterhaltung und schöne Literatur.

a) Die Presse für Staats- und allgemeine Angelegenheiten.

Hier wird es sich besonders darum handeln, der Opposition und den Interessengegensätzen eine Gelegenheit zu bieten, sich geltend zu machen und davon wird auch die Rede sein, doch sollen vorher in großen Zügen die Aufgaben, die Einrichtung und die Verbreitung dieser Presse geschildert werden.

Diese Presse wird sich gliedern in das Reichs-, Provinz-, Kreis- und Bezirksblatt. Während das Reichsblatt, das in Österreich in einer großen Zahl von Landessprachen zu erscheinen hätte, an jede Gemeinde zu senden ist, ist das Provinz-, Kreis- und Bezirksblatt hauptsächlich nur für die Gemeinden bestimmt, welche in der betreffenden Provinz, dem betreffenden Kreise oder Bezirke liegen. Allein trotzdem diese Blätter ein allgemeines Interesse nur für einen Teil der Gemeinden haben, so müssen sie doch in einer beschränkten Anzahl von Exemplaren überall hindringen. Es wird genügen, wenn nur wenigstens in jeder Kreisstadt mindestens einige Exemplare auch der fremden Blätter aufliegen. Sämtliche Provinz-, Kreis- und Bezirksblätter müßten also wenigstens in jeder Kreisstadt zu finden und von dort leihweise zu beziehen sein.

Ebenso ist es einleuchtend, daß ein größeres Bedürfnis besteht, das heimische Bezirksblatt und das heimische Kreisblatt als das Provinz- und Reichsblatt zu lesen und daß demnach die Gemeinden und Quartiere eine größere Anzahl von Exemplaren des einheimischen Kreis- und Bezirksblattes beanspruchen werden. Nachdem aber unter 1000 Einwohnern überhaupt nur etwa 600 eigenberechtigte Personen zu rechnen sind, davon auch nur ein Teil die Blätter lesen will und Wert darauf legen wird, sie am Tage des Erscheinens zu lesen, die meisten aber es sich genügen lassen, sie einmal in der Woche zu durchfliegen, so kann man schätzen, daß es genügt, wenn jede Gemeinde und Quartier je 10 Exemplare des heimischen Kreis- und Bezirksblattes und je 5 Exemplare des Provinz- und Reichsblattes erhält, die eine Woche lang im Lesesaal aufliegen.

Nur ein Exemplar aller Blätter wird in jeder Gemeinde und Quartier, vielleicht nur eines im Bezirke, dauernd aufbewahrt und gebunden. Die Sammlung der übrigen Exemplare zur Wiederverwertung des Papierstoffes wird sich im Kollektivstaat mit einer Sicherheit und Vollständigkeit vollziehen, welche in unseren anarchischen Zuständen nicht denkbar wäre.

Demnach wird die Versorgung =aller= Bewohner mit dieser Art von Blättern im Kollektivstaat schwerlich einen größeren in Arbeit ausgedrückten Aufwand verursachen, als heute die Versorgung einiger hunderttausend Zeitungsleser.

Man erspart aber auch unendlich viel an journalistischer Administrationsarbeit, weil diese im Kollektivstaat in nichts anderem besteht, als im Abzählen der Exemplare und deren Ausfolgung an das Zugbegleitungspersonal und die Frächter. Der damit betraute Schaffner hat nach einem ihm vorliegenden Schema in jeder Station in der er anhält oder die er durchfliegt, nur eine gewisse Anzahl Exemplare auszufolgen. Nicht einmal eine einzige Adresse zu schreiben ist notwendig.

Nachdem nun ersichtlich ist, daß die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit diesen Blättern gar keine Schwierigkeiten macht, handelt es sich darum, zu erörtern, was in denselben Aufnahme zu finden hat.

Den wichtigsten Inhalt bildet die Statistik der Bevölkerungs-, Güter- und Arbeitsbewegung, soweit sie nach VI, 8, täglich fixiert wird und in Beilagen auch jene, die wöchentlich oder monatlich fixiert wird. Letztere kann in 6, beziehungsweise 25 Tagespublikationen aufgeteilt werden, welche verschiedene Gebiete der Statistik umfassen und der Bevölkerung successive geliefert werden. Diese Blätter bringen weiter die Kundmachung der Verordnungen und Gesetze, Personalveränderungen, Ausschreibung von Stellen, welche an Bewerber zu vergeben sind, Geburts-, Trauungs- und Todesanzeigen, dann Nekrologe und die Verleihung von Auszeichnungen, endlich gewisse Vereinsnachrichten.

Weiter nun sind diese Blätter der Erörterung von Gesetzes- und Verfassungsvorschlägen und der Kritik der Verwaltung gewidmet. Hierin hat diese Presse die heutige Parteipresse zu ersetzen. Darum erscheint es notwendig, für jedes solche Blatt außer dem staatlich bestellten Schriftleiter auch einen oder mehrere Schriftleiter zu bestellen, die von der Bevölkerung nach einem zu bestimmenden Modus zu wählen sind und es muß ihnen ein bestimmter Raum des Blattes für ihre eigenen Erörterungen, wie auch für die Reproduktion jener Meinungsäußerungen eingeräumt werden, welche den einlaufenden Briefen zu entnehmen sind. Besteht noch irgend etwas den heutigen Parteien Verwandtes fort, so kann man sich recht gut denken, daß bei den Blättern höherer Ordnung fünf bis zehn solche Redakteure, die zu wählen sind, angestellt werden. Es ist evident, daß es zur Aufklärung viel mehr dient, wenn die verschiedensten Richtungen in ein und demselben Blatte vertreten sind, als wenn man verschiedene Anschauungen in verschiedenen Blättern aufsuchen muß. Auch ermöglicht diese Einrichtung, daß Rede und Gegenrede, Kritik und Gegenkritik gleichzeitig erscheinen.

Bezüglich der Verteilung des Benützungsrechtes der Zeitungen und des Rechtes, seine Anschauungen in diesen Blättern zu veröffentlichen, wird das Erforderliche in VIII, 9, c, gesagt.

Der der Statistik einzuräumende Teil eines solchen Blattes wird sehr umfangreich sein, am geringsten im Bezirksblatte, am ausgedehntesten im Reichsblatte. Denn im ganzen Reiche ist Produktion, dann Verteilung von Gütern und Arbeit viel mannigfaltiger, als in den einzelnen Bezirken. Es ist wohl nicht notwendig zu sagen, und geht aus VI, 8, hervor, daß das Bezirksblatt an statistischen Daten die Ortssummarien als Einzelposten und als Ergebnis das Bezirkssummarium, das Kreisblatt die Bezirkssummarien als Einzelposten und das Ergebnis als Kreissummarium bringen wird u. s. f., daß aber die Gesamtpublikation alle =statistischen= Einzelaufnahmen bringen wird mit Ausnahme der Einzelposten in den Gemeinden und Quartieren. Allein die Originalaufnahmen und Detailrechnungen der Gemeinden und Quartiere werden immerhin in vier oder fünf Exemplaren ausgefertigt, wovon eins im Gemeindepalast ausgehängt wird, während je ein Exemplar dem Bezirks- und dem Kreisbeamten zugestellt wird und so scheint eine genügende Kontrolle auch für Gemeinden und Quartiere gesichert zu sein.

In besonders erregten Zeiten, wo die Bevölkerung sich über Zeitungsberichte auf das Schnellste unterrichten will, so bei Wahlen, verfassungsmäßigen Beschlüssen, in Kriegsfällen, bei wichtigen Ereignissen im Leben hervorragender Personen, wird sich die Gemeinde im Bibliothekssaale versammeln und sich die Berichte vorlesen lassen.

b) Die Fachpresse.

Diese umfaßt alle Zweige der Wissenschaft, Kunst und Technik. Es werden demnach sicherlich sehr zahlreiche Blätter dieser Art, und wahrscheinlich als Wochen- oder Monatsschriften erscheinen. Die Herausgabe erfolgt von staatswegen von den betreffenden staatlichen Anstalten, aber es kann auch Vereinen das Recht der Herausgabe von Fachblättern eingeräumt und ihnen zu diesem Ende alles Erforderliche zur Verfügung gestellt werden. Die staatlichen Verteilungsgrundsätze bestimmen, wieviel Papier, Satz, Druckarbeit und welche Verteilung der Blätter an Einzelne und Gemeinden ihnen zugestanden wird. So zum Beispiel 16 Oktavdruckseiten in wöchentlicher Auflage von 2100 Exemplaren, wovon 2000 für jeden Bezirk und 100 als Freiexemplare für bestimmte, vom Vereine zu bezeichnende Personen zu rechnen wären. Bestehen in irgend einem Zweige der Wissenschaft, Kunst und Technik verschiedene Richtungen, zum Beispiel Theorien medizinischer Schulen, Neuerungen in der Malerei usw., so wäre denselben das Wort zu erteilen, analog den Andeutungen, welche darüber in dem Abschnitte VIII, 4, a, über die Presse für Staats- und allgemeine Angelegenheiten gemacht werden. Man könnte die Aufsätze, welche aufgenommen werden, vor der Veröffentlichung im Bürstenabzug einem Gegner des Verfassers, einem oppositionellen Vereine, einem Schriftsteller oder Künstler, gegen den sich die Kritik ausspricht, zusenden, damit entgegenstehende Anschauungen oder eine kurze Verteidigung in Fußnoten zur Geltung gebracht, oder eine Antikritik vorbereitet werden könne.

Was die Fachpresse auf technischem Gebiete anbelangt, so spalten sich die Fächer auch in sehr viele Zweige. Nicht nur die Technik im engeren Sinne, die Landwirtschaft, Forstkultur, Bergbau und die großen Industrien brauchen diese Presse, sondern nach den heutigen Erfahrungen wird man eine Fachpresse für jedes Gewerbe, für Gerberei, Textilindustrie, Keramik- und Brauindustrie ebenso, wie für Kleidermacher, Schuhmacher, Tischler und Gelbgießer schaffen müssen und es wird sich überall ebenso um die eigentliche Technik der Herstellung, wie um schöne Formen handeln, daher die meisten gewerblichen Fachblätter ihre Illustrationen ebenso haben werden, wie heute, nur viel reichlicher und eine allgemeinere Verbreitung.

c) Die Unterhaltungspresse und schöne Literatur.