Der Kollektivismus und die soziale Monarchie
Part 19
Mit der Wahrhaftigkeit hängt der Freimut zusammen, es soll niemand seine Anschauungen über Dinge, welche im engeren oder weiteren Sinne das Allgemeine betreffen, absichtlich verbergen, sondern bei schicklichem Anlasse ohne Aufdringlichkeit bekannt geben. Tadelsucht ist übrigens zu unterdrücken. Nur jenem gegenüber, der sich im Irrtum befindet und fehlt oder an Fehlern krankt, ist freimütiger Tadel ohne Kränkung oder Herausforderung und ohne unnötige Bloßstellung vor anderen nicht nur gestattet, sondern, wo es nützlich scheint, sittlich geboten. Der Tadel unheilbarer oder geringfügiger Gebrechen, Splitterrichterei, absichtliche Herabsetzung anderer und offenbare Ungerechtigkeit sind zu unterdrücken.
7. Höflichkeit und Nachgiebigkeit.
Höflichkeit gehört zu den wichtigsten Tugenden der Jugend im Kollektivstaat.[33] Sie muß allgemein gegen jedermann geübt werden, etwas entgegenkommender gegen Vorgesetzte, Ältere, und gegen das weibliche Geschlecht. Sie umfaßt Dienstbereitwilligkeit, Gruß, Ersuchen, Dank, aufmerksames Entgegennehmen von Aufträgen, Ersuchen oder Mitteilungen, freimütiges aber höfliches Ablehnen unerfüllbarer oder ungerechtfertigter Zumutungen, Vermeidung der Unterbrechung der Rede anderer und Bereitwilligkeit, andere zum Worte kommen zu lassen. Die Höflichkeit macht sich in Reden, Mienen, Gebärden, in Zeichen der Zustimmung und des Beifalls, in der Anerkennung anderer, in Blicken, im Ausweichen bei der Begegnung, in der Sorgfalt um andere geltend.
[33] Schon vor 2500 Jahren war die Volksschule in China allgemein eingeführt und sehr vollkommen. Kein Dorf war ohne Volksschule, und der Unterricht der mit dem achten Jahre in selbe eintretenden Kinder umfaßte folgende Übungen: Das Begießen von Blumen, das Auskehren der Wohnräume, die Gebräuche der Welt, Zeremonien, Musik, Pfeilwerfen, Wagenlenken, Schreiben und Rechnen. Aber auch Höflichkeit wurde gelehrt, die Kinder sollten rasch und bescheiden antworten, mit Anstand eintreten und hinausgehen, Gäste höflich empfangen und hinausgeleiten. Diesen Unterricht empfing der Sohn des Kaisers wie der des Bauern, und so ist der Chinese heute noch höflich. Der seit mehreren hundert Jahren eingetretene Stillstand in der Kulturentwicklung Chinas ist der Herrschaft der barbarischen Mandschu zur Last zu schreiben, und die Volksschule ist verfallen.
Mit der Höflichkeit ist auch gegeben, daß man niemand beleidigt, niemand verdächtigt oder anderen Nebenabsichten unterschiebt, daß man zartfühlend allem ausweicht, was andere beschämen oder kränken könnte, oder an Herzeleid, vergangenes Verschulden erinnert oder lächerlich erscheinen läßt. Gegen die Beleidigungen und Verdächtigungen dritter soll man nur maßvolle Abwehr für genügend erachten und sich überhaupt nie in Wortwechsel einlassen oder nach Feststellung einer Meinungsverschiedenheit schreiend, verletzend oder hartnäckig behaupten, was, solange man eine Meinung nicht zurückzieht, ohnehin als festgehalten zu betrachten ist. Irrtümer soll man sich beeilen einzugestehen und aus einem Meinungsstreit immer mit Gleichmut und ohne Unfreundlichkeit hervorgehen. Kränkungen muß man sich beeilen gut zu machen, sie anderen leicht und von Herzen vergeben und niemand auch nur eine Stunde lang etwas nachtragen. Das soll man auch jederzeit deutlich zu erkennen geben.
8. Lebensart, Essen, Bewegungen, Konversation, Tanzen.
Lebensart muß den Kindern von frühester Jugend an angewöhnt und förmlich eingeübt werden. Dazu gehört nebst Höflichkeit und Bescheidenheit auch die Körperhaltung. Die Lebensart erfordert ein passendes Benehmen in allen Lagen des Lebens, ein Gefühl für das, was anderen gebührt, ein richtiges Benehmen bei Tische und in der Konversation, mit einem Worte Schicklichkeitsgefühl, vor allem den Frauen gegenüber. Wahrscheinlich wird man auch in Zukunft den Tanz pflegen und die jungen Leute darin unterrichten.
Die Konversation ist in unserer Zeit verwildert. Die Gegensätze sind so scharf, daß viele gar nicht miteinander verkehren wollen, andere über gewisse Themen keine Gedanken friedlich austauschen können. Die Erziehung im Kollektivstaat wird darauf gerichtet sein, zu lehren, daß man geduldig hören, niemand unterbrechen, entgegenstehende Ansichten mit wenigen Worten zu erkennen geben soll, daß niemand das Gespräch an sich reißen, niemand sich ganz davon ausschließen darf, und das ist in der Erziehung praktisch zu üben. Der Gebrauch unserer Frauen, mit der Konversation allerhand Handarbeiten zu verbinden, ist zu loben.
9. Hilfsbereitschaft.
Die Haupttugend, zu welcher der junge Mensch erzogen werden soll, ist Hilfsbereitschaft, der Wille, jedem in Gefahren und Leiden beizustehen, wo die staatliche Fürsorge fehlt oder zu spät käme. Ein Teil des Unterrichts wird der Kenntnis und Übung solcher Hilfe gewidmet sein, welche man zu leisten am wahrscheinlichsten wird in die Lage kommen. Es handelt sich nicht nur um den guten Willen, sondern um das Geschick und das Urteil, wie in vorkommenden Fällen zu helfen sei. Die Bedürftigkeit der Mitmenschen in jener vernünftigen Ordnung ist viel geringer als in der heutigen Ordnung der Dinge, darum werden es viel geringere Übel sein, welche uns veranlassen werden, anderen beizuspringen, zumeist solche, die heute kaum beachtet werden.
10. Pflichtgefühl.
Die wichtigste Tugend ist die gewissenhafte Erfüllung aller Pflichten gegen den Staat und die Gesellschaft. Sie fordert völlige Hingabe an den Beruf, gewissenhafte Schonung des gesellschaftlichen Eigentums und tunlichste Verhinderung jeder Beschädigung der gesellschaftlichen Interessen. Die Gewissenhaftigkeit wird auch bei Wahlen und Abstimmungen geübt werden müssen, bei welchen nicht Privatinteressen, sondern das öffentliche Wohl allein entscheiden soll. Die Geschichte unserer Tage wird reichliches Material bieten zum Beweise der Verächtlichkeit und Schädlichkeit des Parteitreibens.
In allen vorbezeichneten Richtungen wird die =ganze= Jugend erzogen und zur Selbsterziehung und wechselseitigen Erziehung angehalten werden.
Die Frage, welcher Zwangsmittel sich die Erziehung bedienen dürfe, kann auch nur die Zukunft beantworten. Die gelindesten Zwangsmittel sind die besten und nur, insofern mildere Strafen versagen, kann man zu härteren übergehen. Ununterbrochene Einwirkung, Beaufsichtigung und Beharrlichkeit sind die besten Erziehungsmittel. Der erfahrene Erzieher wird nach allgemeinen Grundsätzen verfahren und doch der Eigenart des Einzelnen gerecht werden.
Die eingehende Erörterung des Erziehungswesens war deshalb geboten, weil sie klar ergibt, daß der Kollektivismus durch seine Organisation vieles ermöglicht, was der Individualismus zu leisten nicht vermag. Die hier geschilderten Erziehungsaufgaben sind besonders darauf gerichtet, =alle= für das kollektive Leben geeignet zu machen.
Die »Neue, freie Presse« vom 20. September 1903 Seite 17 beschreibt die »Gemeinsame Erziehung von Mädchen und Knaben im Landeserziehungsheim« wie folgt.
»Ein eigenes Heim auf dem Lande vereinigt Schüler und Lehrer zu einem freien und kräftigen, gesunden und frohen Leben. Die Einfachheit ländlicher Verhältnisse erhellt den Geist des Kindes und macht ihn aufnahmefähig für alles Große und Schöne. Doch wird die erreichbare Nähe einer großen Stadt mit ihren mannigfachen Bildungsstätten ein wünschenswerter Vorteil sein. Das Leben auf dem Lande bietet auch die Freiheit der Bewegung -- Spiel, Laufen, Turnen, Wandern -- und die Arbeit im Garten, im Haushalte, in der Werkstätte, die den Körper stärkt und stählt. Das Bewußtsein der körperlichen Tüchtigkeit und der rege Wetteifer, wie ihn das Leben in der Gemeinschaft erzeugt, gibt gesundes Selbstvertrauen, gibt Ausdauer, Entschlossenheit und Mut. Und dieses Zusammenleben wird alle sozialen Tugenden natürlich und ohne Zwang um so leichter entstehen lassen, als zu dieser Gemeinschaft auch Lehrer gehören mit ihrer ganzen Persönlichkeit und in vertrautem Verkehr, als Kameraden und Freunde, darum als Leiter und Berater des jugendlichen Lebens.
Welche Vorteile sich aus diesem Zusammenleben für den Unterricht ergeben, ist offenbar. Daß auf Grund des persönlichen Verhältnisses eine Disziplin ohne Strenge und Rauhigkeit möglich ist, ist ein selbstverständliches Ergebnis des Gesamtgeistes, der Unterricht ist ein Teil des gesamten Lebens. Die Klassen sind sehr klein und ermöglichen das Eingehen auf die Eigenart des Einzelnen. Der Lehrer kennt genau den Vorstellungskreis seines Schülers und die Eindrücke, die ihn bewegen. So bieten sich ihm mannigfache Anknüpfungspunkte, die den Unterricht in steter Beziehung mit dem Leben erhalten.«
So ein Organ des wirtschaftlichen Individualismus. Ihm ist eine Erziehung ein Ideal, welche doch gerade in unserer Gesellschaftsordnung unmöglich ist. Und wie viel tiefer kann man das Problem erfassen im Kollektivismus, wo das System allgemein durchgeführt wird und selbst wieder nur einen Teil des gesamten Organismus bildet, in welchem alle Teile aufeinander berechnet sind.
Hätte der Staat immer so, wie es hier gefordert wird, seine Verpflichtungen gegen die Jugend erfüllt, =so wäre die Kaiserin Elisabeth nicht ermordet worden=, denn Luchenie war ein _outcast_, von frühester Jugend an hilflos, ohne Familie, Erziehung, genügenden Unterricht, auf den Umgang mit Elenden und Feinden der Gesellschaft angewiesen. Feinde der Gesellschaft! Ist nicht die Gesellschaft eine Feindin jener Armen? Tut denn =sie= ihre Pflicht? Hören wir.
Im August 1902 wurde über eine Verhandlung gegen eine einarmige Einbrecherin berichtet. Franziska Machelek war das Kind armer Eltern und vom 7. Jahre an verwaist. Vom Knochenfraß befallen, mit 21 Wunden am Rücken kam sie in ein Spital, wurde aber von da, =weil sie unheilbar war=, entlassen und heimgeschickt. Die Gemeinde wies sie fort und der Bürgermeister sagte. »Du mußt betteln«. Sie kam in eine Schule, aber nach 6 Wochen wurde sie krank und wohnte -- wie eine Aussätzige -- in einem verfallenen und unbewohnten Hause, und niemand kam zu ihr, =denn sie hatte eine ansteckende Krankheit=. Sie bettelte, aber sie stahl dann auch und wurde eingesperrt. »Das war ein Glück für mich, wenn ich im Arrest war, war ich froh.« Dreizehnjährig kam sie wieder in ein Spital und da =wurde ihr der linke Arm abgenommen= und erst mit 28 Jahren wurde sie gesund und lebte dann einige Zeit bei einer Tante, bis diese starb. Jetzt war sie wieder angewiesen zu betteln und zu stehlen. In der Strafanstalt erwarb sie etwas mit Sticken. Da sie einarmig war, mußte sie die Nadel mit dem Munde herausziehen und so stickte sie, =bis ihr der Mund geschwollen war=. Auf =diese= Art erwarb sie sich im Zuchthause einen Überverdienst von 5 fl 25 Kr. Als ihre Strafzeit um war, gab ihr die Strafanstalt von jenen 5 fl 25 Kr. nur 25 Kr. auf die Hand und ließ sie vom Schubführer nach Hause befördern. Dort angekommen, sagte der Bürgermeister, =die Strafanstalt habe für sie 5 fl eingesandt, damit seien die Schubkosten bezahlt=. Bald darauf wurde die Einarmige verführt und =als sie ein Kind gebar=, verlassen.
Sollte eine solche Gesellschaft keine Feinde haben?
Gibt es denn Pflichten gegen eine Gesellschaft, die keine Pflichten gegen uns hat?
6. Die Rechtspflege.
Eine Ziviljustiz im heutigen Sinne des Wortes gibt es im Kollektivstaate nicht. Da es weder Privateigentum, noch Vertrag zwischen Individuen, noch Erbrecht gibt, so entfällt auch jede Art von Rechten, die einen Anlaß zu Rechtsstreitigkeiten geben könnten.
Dagegen wird es allerdings eine Strafjustiz geben, die in der Regel disziplinarisch gehandhabt werden wird. Geringere Kontraventionen gegen die Gesetze, Beschädigungen des Staatseigentums oder des Lebens und der Gesundheit der Mitmenschen, werden je nach dem Grade der Beschädigung und der Entstehung aus Nachlässigkeit, Mutwille oder Bosheit entweder disziplinariter vom Verwaltungsbeamten, an den der Erziehung noch unterworfenen Personen vom Erziehungspersonale, geahndet, oder einer gerichtlichen Bestrafung unterzogen werden. Die Grenzen der dem Verwaltungsbeamten und dem Erziehungspersonale zustehenden Strafgewalt werden ziemlich eng gezogen werden. Es wird sich dabei nur um Verweise unter vier Augen oder vor größerer oder geringerer Öffentlichkeit, um Entziehung von Genüssen und um Strafarbeiten handeln. So kann einem Straffälligen der Urlaub eines oder mehrerer Jahre, oder ein Teil der gesetzlichen Arbeitsbefreiung nach Ableistung der regelmäßigen Arbeitsjahre, oder das Recht, die Arbeitsgemeinde am Sonntag zu verlassen, die Reisefreiheit, das Recht, an den öffentlichen Mahlzeiten und Festlichkeiten teilzunehmen, entzogen werden. Körperliche Strafen können bei jugendlichen Personen Anwendung finden, wenn alle sonstigen Erziehungsmittel versagen. Bei Erwachsenen können Gefängnis- oder Todesstrafe nur dann verhängt werden, wenn es sich um sehr schwere, aus Roheit und Grausamkeit hervorgegangene Verbrechen handelt. Mißbrauch der Amtsgewalt wird meistens durch Verlust der Amtsstellung und Einreihung unter die Arbeiter einfachster Art geahndet werden, wenn es sich um große und böswillige Vergehen handelt.
Schwerere Strafen werden nicht von ständigen Gerichten, die aus rechtsgelehrten Richtern zusammengesetzt sind, sondern von Volksgenossen, welchen vielleicht die Verwaltungsbeamten präsidieren werden, verhängt werden. Die Zahl der verbrecherischen Delikte wird sehr beträchtlich abnehmen und mit der Vereinfachung der rechtlichen Beziehungen unter den Menschen, werden auch die Delikte einfacher, ihr Tatbestand leichter festzustellen und die Anwendung der Gesetze von Fachkenntnissen weniger abhängig werden.
Statt der heutigen Gefängnisse würde es sich empfehlen, Strafgemeinden einzurichten, in welchen die Arbeitslast größer, die Genüsse vermindert und eine harte Disziplin eingeführt würde. Die Todesstrafe würde wohl sobald als möglich abgeschafft werden. Denn so harte Strafen sind nur in unserer Gesellschaftsordnung erforderlich, um von verbrecherischen Handlungen abzuschrecken, zu welchen unsere Gesellschaftsordnung viel mehr Gelegenheit und Anregung bietet, als der Kollektivismus, der den unrechtmäßigen Erwerb erschwert, den rechtmäßigen Erwerb erleichtert und den Lohn erhöht.
Hier sei noch besonders darauf verwiesen, daß die strafbaren Handlungen bald auf ein Zehntel oder Zwanzigstel herabgehen werden. Unter den Motiven zu strafbaren Handlungen werden fortbestehen: Sinnlichkeit, Liebe, Eifersucht, Zorn, aber auch diese Motive werden weniger schwer wiegen, weil die sorgfältige Erziehung die Sitten mildert und weil die ganze Einrichtung der Gesellschaft darauf gerichtet ist, der menschlichen Seele einen anderen Inhalt zu geben. Verbrechen aus Habsucht werden nicht vorkommen, weil es unmöglich sein wird, diesen Hang durch verbrecherische Handlungen zu befriedigen. Die Naturalwirtschaft und das ausnahmslose Staatseigentum machen das unmöglich. Das Geld ist das beste Werkzeug der Diebe. Sachen trägt man nicht davon, könnte man das aber auch, man könnte sie nicht verbergen, nicht verwerten, nicht genießen, ja man wäre der Entdeckung beinahe sicher. Eben deshalb wären auch politische Verbrechen ohne Reiz. Denn, mag man auch Blut vergießen und Bomben werfen, Schätze dadurch erwerben kann man doch nicht, wenn man das Prinzip des unveräußerlichen Staatseigentums nicht aufgibt. So werden strafbare Handlungen selten werden.
VIII.
Der Kollektivismus und der allgemeine Fortschritt.
1. Die Fortbildung.
Wenn auch der regelmäßige Volksunterricht mit dem vollendeten achtzehnten Lebensjahre abschließt, so wird damit die erziehliche und belehrende Beeinflußung der Staatsbürger nicht eingestellt werden.
Zunächst werden diesem Zwecke die Vorträge dienen, die regelmäßig von Zeit zu Zeit in den Abendstunden werden abgehalten werden und von welchen bereits in V, 3, a, _Alinea_: »Außer ihm« die Rede war. Die Auswahl der Gegenstände und die Auswahl der Personen zu treffen, die zu Vorträgen werden eingeladen werden, wird Sache des Pädagogen sein, der sich mit den Ärzten und Unterrichtspersonen zu beraten und die Wünsche, die im Schoße der Gemeinde laut werden, in Erwägung zu ziehen haben wird. Die Richtung, welche die geistige Entwicklung jeder Gemeinde nehmen wird, wird dafür maßgebend sein. Ebenso werden bedenkliche Neigungen, welche überhand zu nehmen drohen, auf diesem Wege zu bekämpfen sein.
Vorträge dieser Art, analog den heutigen populären Vorlesungen der Universitätsprofessoren, aber in jeder Gemeinde und in jedem Quartier, und viel eingehender und im Anschlusse an den Schulunterricht, werden vor allem die Pädagogen und Fachlehrer zu halten haben, besonders zu dem Ende, um die Erwachsenen mit jenen Fortschritten bekannt zu machen, welche die Gegenstände des Volksunterrichtes seit dessen Abschlusse gemacht haben, wodurch ja auch das Erlernte immer wieder eingeprägt wird. Das wird es ja auch den Eltern erleichtern, mit der Schule Hand in Hand zu gehen.
Auch die Ärzte werden sich an diesen Vorträgen beteiligen und alles bekämpfen, was dem sanitären Fortschritte und der Veredelung des Menschentums gefährlich werden könnte.
Insofern es sich um technische und wissenschaftliche Erfindungen handelt, wird man es nicht an Demonstrationen und an Berichten über praktische Einführungen und deren Erfolg fehlen lassen, um die gesamte Bevölkerung an der Verbreitung der Erfindungen zu interessieren.
Dabei wird man es aber nicht bewenden lassen, sondern auch Personen von hohem wissenschaftlichen Range zu Vorlesungen einladen, um das Wissen nach ein und der anderen Richtung, wie dies in den besonderen geistigen Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung liegt, zu vertiefen, besonders dann, wenn die Bevölkerung an der Erforschung gewisser historischer Fragen oder gewisser Gebiete der Naturschätze einen besonderen Anteil nimmt und diese Vorträge neue Impulse zur Mitarbeit bieten können.
Immer sind die Rückwirkungen hervorzuheben, die die neuen Forschungen, Erfindungen und Entdeckungen auf die Verlängerung, Verschönerung und Bereicherung des Lebens nehmen können und auch der wirtschaftliche Wert der Erfindungen darzulegen.
Ferner werden künstlerische Vorführungen in Gesang, Musik, Deklamation, die nicht geradezu ein Theater voraussetzen, in jeder Gemeinde stattfinden, um die Sitten zu veredeln und an das Schöne zu gewöhnen. So auch wird man Wanderausstellungen von Bildern und plastischen Werken veranstalten und Vorträge über ihren ästhetischen Wert damit verbinden. Die Zahl der zu diesen Darbietungen und Belehrungen befähigten Personen wird so groß sein, daß es keine Schwierigkeiten bieten wird, allwöchentlich einen Abend solchen edleren Vergnügungen zu widmen.
Einen erziehlichen Einfluß werden auch die Reisen bieten, welche jedem ermöglicht werden sollen. In XI, 1, b, _Alinea_: »Nimmt man nun«, wird der Vorschlag gemacht, jedem Arbeiter einen jährlichen Urlaub von 14 Tagen zu erteilen und in dieser Zeit soll es dem Beurlaubten freistehen, die heimatliche Gemeinde zu verlassen und Reisen innerhalb des Staatsgebietes zu unternehmen. Diese Reisen sollen einen ununterbrochenen Verkehr mit allen Reichsgenossen ermöglichen und Belehrungen aller Art vermitteln und diese Reisen, welche zu Fuß, auf dem Fahrrad und mit den Eisenbahnen und Schiffen unternommen werden, werden viel dazu beitragen, alle Bewohner des Reiches in jenen engen Verband zu bringen, den Plato ein »Königliches Geflecht« nennt. Alles Mißtrauen, aller Neid, alle Mißgunst werden ertötet werden, wenn man sieht, wie auch andere schaffen und daß auch andere, insoferne sie nicht verdienter um das Volk sind, nichts genießen, was man nicht selbst hat oder haben kann. Auch diese Reisen wirken fortbildend.
2. Das Vereinswesen.
Das Vereinswesen hat der Staat zu fördern, so weit es sich um Vereinszwecke handelt, die im öffentlichen Interesse gelegen sind und insoferne diese Vereine eine materielle Unterstützung brauchen. Die Vereinsmitglieder haben dem Vereinszwecke ihre freie Zeit zu widmen und die Erfüllung ihrer Arbeitsverpflichtung dem Staate gegenüber unvermindert einzuhalten. In Anbetracht der Wichtigkeit der Vereinszwecke kann es sich darum handeln, den Vereinen solche materielle Mittel zuzuwenden, welche die Vereinsmitglieder nicht schaffen können. In einem beschränkten Maße können sie allerdings auch die materiellen Mittel aufbringen, insofern es sich nur darum handelt, einen Teil der zur Verteilung gelangenden Konsumtibilien beizutragen.
Die staatliche Förderung wird verschiedenes umfassen. Die Regierung wird, spontan oder auf Antrag die Statuten entwerfen und die Bedingungen feststellen, unter welchen sie ihre Unterstützung zusagt, sie wird die Werbung von Mitgliedern erleichtern durch Ankündigungen in den Blättern und durch Versendung von Prospekten an die Gemeinden, sie wird unter der Bedingung einer lebhaften Beteiligung von Mitgliedern Behelfe bereitstellen, so Noten und Instrumente für musikalische Vereine, Chemikalien und Apparate für Vereine zur Förderung der Chemie, Instrumente und Apparate für Beobachtungen in der Meteorologie, Astronomie und für biologische Untersuchungen, zur Herstellung von Präparaten u. dergl., sie wird den Sportvereinen Boote, Automobile, Pferde, Hunde zur Verfügung stellen und Prämien zur Aneiferung der Mitglieder bewilligen, dem literarischen Vereine nach Maßgabe seiner Bedeutung vielleicht eine Druckerei einrichten, Werke aus dem Auslande besorgen; für Zusammenkünfte können Reisebewilligungen und Urlaub koncediert werden und unter Umständen können sogar Gebäude aufgeführt werden, um besonders wichtigen Vereinen die Erreichung des Vereinszweckes zu erleichtern, oder den Eifer der Mitglieder anzuspornen. Es sei nun gestattet, einige besonders wichtige Vereinszwecke zu erwähnen.
Außer dem in VI, 8, d, Bemerkten dient ein Reichsverein für =Rechnungskontrolle=, =Statistik= und =Volkswirtschaft=. Die Verrechnung der gesamten Verteilung der Arbeit und der Produkte erfolgt nach VI, 8, durch regelmäßig publizierte statistische Ausweise. Obwohl nun dieselben jedermann zugänglich und in öffentlichen Blättern enthalten sind, ist doch anzunehmen, daß diese Publizität nicht genügen wird, um eine genaue Kontrolle durch das Volk sicherzustellen. Das Material ist so massenhaft, daß man annehmen kann, es werde sich schließlich niemand um die Verrechnung kümmern, als die berufenen Organe der Staatsverwaltung, wobei allerdings die niederen Ämter von den höheren, aber auch letztere von den niederen überwacht werden.
Um eine sichere und intensive Kontrolle durch das Volk zu veranlassen, wird das Zustandekommen eines Vereins erwünscht sein, welcher aus vielen tausenden von Mitgliedern bestehen müßte, die sich nach einem von ihnen angenommenen Plane in die Arbeit der Überprüfung zu teilen und die Zusammenstellungen nachzurechnen, sowie die ersten Aufstellungen mit den in den Gemeinden aufliegenden Originalrechnungen zu vergleichen hätten. Es wird dann nicht leicht ein Irrtum oder gar eine Falschbuchung übersehen werden, besonders, wenn für die Entdeckung von Irrtümern oder Fälschungen Prämien ausgeworfen würden, welche die Staatsverwaltung dem Vereine zu bewilligen hätte.