Der Kollektivismus und die soziale Monarchie

Part 18

Chapter 183,348 wordsPublic domain

Die Eigenart Österreichs scheint es zu bedingen, daß in diesem Lande die lebenden Sprachen mehr gepflegt werden als anderwärts und dieser Staat kann gerade dadurch auf die höchste Stufe der Kultur gehoben werden. Österreich braucht die Doppelsprachigkeit und liefert den Beweis, daß es kaum eine nennenswerte Belastung der geistigen Kräfte ist, wenn auch den Massen die Erlernung zweier lebender Sprachen auferlegt wird. In Österreich sind Arbeiter, Dienstleute, selbst Bauern, die zwei österreichische Idiome gut sprechen, gar nichts seltenes und sie zählen nach Hunderttausenden, vielleicht nach Millionen. Da sie diese Sprachenkenntnis erwerben, ohne vom Staate die geringste Unterstützung zu genießen, so muß man annehmen, daß ein darauf eingerichteter Volksschulunterricht die Doppelsprachigkeit zu einer allgemein verbreiteten Eigentümlichkeit machen könnte. Daraus würde sich ohne Zweifel eine nationale Eigentümlichkeit entwickeln, die ganz eminent kulturförderlich sein und die Intelligenz wesentlich erhöhen müßte. In diesem Falle würde man es durchzusetzen trachten, daß jeder Nichtdeutsche als zweite Sprache die deutsche erlernt, und umgekehrt jeder Deutsche eine der anderen Sprachen des Reiches sich zu eigen macht. Der Friede im Lande scheint das zu bedingen und inwieferne dadurch die Intelligenz erhöht würde, müßte die Erfahrung lehren. Um das zu erreichen, müßten sich die Eltern entschließen, ihre Kinder in bestimmten Altersepochen aus dem Hause zu entlassen und einer entfernten Gemeinde und in dieser bestimmten Personen zur Pflege und Erziehung zu überlassen. Das wäre übrigens an sich vielleicht ein Vorteil für die Erziehung, wenn eine besonders gute Wahl getroffen wird. Das System, welches in Österreich gerade von der bäuerlichen Bevölkerung früher ziemlich begünstigt wurde, nennt man dort den »Wechsel«, weil es meistens durch Kindertausch zwischen zwei Familien in Ausführung gebracht wurde. In neuerer Zeit soll es weniger Anwendung finden, weil die Regierungen es nicht begünstigt haben und die nationalen Heißsporne es zu unterdrücken suchen.

Hier verweise ich übrigens auch auf VII, 2, _Alinea_: »Was nun die Ehebewilligung usw.«

g) Fachschulen niederer Ordnung und für fremde Sprachen.

Außer den Elementarschulen und den Hochschulen, in welch' letztere die vorzüglichsten Schüler der Elementarschulen entweder unmittelbar oder nach Absolvierung einer Vorbereitungsschule übertreten können, braucht man Fachschulen der verschiedensten Art, welche auf Bezirksorte und Kreisstädte zu verteilen wären. Es würden dort die tüchtigsten Arbeiter in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gewerben für leitende Stellen ausgebildet werden, abgesehen davon, daß ihnen vielleicht auch Gelegenheit zu Informationsreisen im Auslande geboten würde. Weitere Fachschulen werden für Musik, bildende Künste, Dichtkunst und das Schauspiel errichtet und ebenso für auswärtige Sprachen.

h) Andere Anstalten der Volkserziehung.

Der Jugenderziehung wird nicht nur das Erziehungspersonal und der Elementarunterricht zu widmen sein, sondern es wird auch an anderen Anstalten, die zur Entwickelung von körperlichen und geistigen Anlagen dienen, nicht fehlen dürfen.

1. Schwimmen.

Vor allem wird man die Kinder so früh als möglich zum Schwimmen anhalten und von den für diesen Zweck in jeder Gemeinde und jedem städtischen Quartier zu errichtenden Schwimm- und anderen Badeanstalten ist in IX, 1, _Alinea_: »Eine solche Gemeinde« die Rede.

2. Schlittschuhlaufen.

Dasselbe gilt vom Schlittschuhlaufen, wozu gleichfalls überall Gelegenheit geboten werden soll.

3. Reiten.

Minder allgemein wird das Reiten gelehrt werden, weil die Anzahl der Reitpferde, die der Staat halten kann, kaum dafür ausreichen könnte. Nach dem für solche Fälle geltenden Verteilungsgrundsatz wird das Reiten nur jenen gelehrt und gestattet werden, welche dazu am meisten Geschicklichkeit an den Tag legen. So lange der Krieg nicht ganz aus der Welt geschafft werden kann, wird das Reiten immer eine wichtige Stelle unter den zu pflegenden Geschicklichkeiten einnehmen, weil die Kavallerie immer mehr an Wichtigkeit gewinnt.

4. Turnen.

Die Wichtigkeit des Turnens für die Zwecke der Jugenderziehung ist längst anerkannt. Es wird also in keiner Gemeinde an dem vollständigen Geräte fehlen dürfen.

5. Radfahren.

Ob das anstrengende Radfahren sich als nützlich für die Jugend erweisen wird, wird wohl erst zu erproben sein. So weit es förderlich ist, wird auch diese Kunst der Jugend beigebracht werden müssen. Von jeder Art Geräte zu Sportzwecken und anderer Art gilt, daß es zum gemeinschaftlichen Gebrauch aller dient, die davon Gebrauch machen können, daher ein Verteilungsgrundsatz aufgestellt werden muß, wie sich die Benützer in den Gebrauch zu teilen haben. Ist das Geräte verhältnismäßig auf die Gemeinden und Quartiere aufgeteilt, so kann es den letzteren überlassen werden, sich diesfalls selbst Gesetze zu geben.

6. Bewegungsspiele und Kindersport.

Daß neben dem Turnen und Schlittschuhlaufen auch Bewegungsspiele aller Art gepflegt werden sollen, versteht sich von selbst und man wird immer neue erfinden. Wahrscheinlich werden es die nützlichsten sein, welche am meisten geübt werden und sich auch am längsten erhalten, für den Rudersport ist nicht überall Gelegenheit.

7. Verstandes- und Gesellschaftsspiele.

Eine große Bedeutung haben die Verstandes- und Gesellschaftsspiele. Dabei kann der Jugend auch die Anregung zu Spielen in größerem Umfange gegeben werden, zum Besuch- und Konversationsspiel, Kriegsspiel und Parlamentspiel und manche Spiele von heute können ersetzt werden durch Anteil an wirklicher Arbeit, statt der Puppen werden die Mädchen kleine Kinder pflegen helfen, statt des Küchespielens an der Speisebereitung teilnehmen.

8. Reisen der Jugend.

Zu den wichtigsten Bildungsmitteln gehört das Reisen. Schon in frühester Jugend können Ausflüge auf ein oder zwei Meilen Entfernung unternommen werden und wenn so zwei oder drei Gemeinden eine gleiche Anzahl von Köpfen sich zuschicken, so werden diese Kinder eben in Nachbargemeinden ihre Mahlzeiten einnehmen, ohne die Wirtschaften irgendwie zu belasten und der ganze damit verbundene Aufwand wird in der Abnützung des Schuhwerks bestehen. Dabei werden die Kinder andere Personen kennen lernen, Werkstätten und Fabriken sehen, die ihnen noch nicht bekannt waren, Bergwerke kennen, landschaftliche Schönheiten genießen lernen, irgendwelche Merkwürdigkeiten sehen und die jungen Leute sollen, ehe sie in die Schule kommen, im ganzen Bezirke zuhause sein, Wege und Stege, die Wasserläufe und Gebirge kennen und alle Ortschaften nennen können zur Vorbereitung ihrer später immer ausgedehnteren Ortskenntnis. In späteren Jahrgängen soll sich die genaueste Ortskenntnis auf die ganze Provinz erstrecken und als Lohn für hervorragende Verdienste kann sich die Erlaubnis darstellen, entfernte Städte zu besuchen oder Gebirge in anderen Provinzen zu besteigen, wobei gleichfalls jeder Aufwand für die Volkswirtschaft vermieden wird, wenn die jungen Leute die ohnehin leeren Plätze auf den Eisenbahnen, in den Wohnhäusern fremder Gemeinden, an ihren Tischen einnehmen und es wird gar nicht notwendig sein, ihnen eine Begleitung mitzugeben, da sie unter Aufsicht des Eisenbahnpersonals und der Mitreisenden, dann des Unterrichtspersonals der besuchten Städte und Gemeinden stehen.

Das kann der Jugend zu statten kommen durch zwölf Jahre an schulfreien Tagen und in den Ferien, also an etwa 100 Tagen im Jahre und die Ferialreisen können mit einer großartigen Zirkulation der Jugend von Kreis zu Kreis, von Provinz zu Provinz verbunden werden, wobei sie zahllose höchst bildende Anregungen empfangen wird, welche minimale oder gar keine Kosten verursachen. Die begabtesten Volksschüler der höheren Jahrgänge werden gegen Ende der Schulzeit ihr ganzes Vaterland gesehen haben und die Geographie ihres Reiches, das ja auch ihr Besitz ist, nicht nur aus den Büchern, sondern aus der Anschauung kennen und es wird ihnen zur Aufgabe gestellt werden, überall dem Zusammenhang der Wasserläufe und der großen Gebirgszüge ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden.

9. Touristik der Jugend.

Daß viele der Ferienreisen zu Fuß zurückgelegt werden müssen, wobei man besondere Ausdauer und Schnelligkeit vielleicht zum Gegenstand einer Preiszuerkennung machen wird, da sich ja Zeitpunkt des Abganges und der Ankunft durch amtliche Bestätigungen der Verwaltungsorgane leicht kontrollieren läßt, ist selbstverständlich. Dabei soll aber auch die nicht weniger kühne Bergbesteigung mit zu den Freuden und Übungen der Schuljugend gerechnet werden. Die Natur der Aufgaben des Kollektivstaates bringt es mit sich, daß alle Gebirge für die Touristik aufgeschlossen werden, was der Staat nicht leistet, werden die Nachbargemeinden aus eigenen Kräften besorgen. Auch da kann ein Wettbewerb nach demselben Grundsatze ermöglicht werden für jene, welche innerhalb eines Jahres am meisten hohe Berge besteigen und dabei die größte Kühnheit und Ausdauer an den Tag legen. Doch soll man hierin vernünftige Grenzen einhalten und tollkühne Unternehmungen eher unterdrücken, als fördern. Alle Jugendfreuden sollen zur Veredelung der Menschenrasse dienen und jeder soll einen Schatz froher Jugenderinnerungen angesammelt haben, ehe er in die Periode der Arbeit eintritt, in der er dem Staate rückerstattet, was er empfangen hat und das Kapital ansammelt, aus welchem ihm eine gleich frohe Zeit des hohen Alters gewährt wird, das er in Rüstigkeit verbringen und genießen soll, vielleicht wieder im Anschlusse an jene Jugend, die mittlerweile herangewachsen ist.

10. Lektüre, Unterhaltungslektüre und Lektüre zur fachlichen Ausbildung.

Ein wichtiges Förderungsmittel der Jugend ist die Lektüre, welche ihr zwar mit Auswahl, aber reichlich zur Verfügung gestellt wird. Literatur und Bibliothekswesen werden an anderem Orte, VIII, 4, erörtert werden. Der Staat ist ja auch die großartigste Leihbibliothek, die man sich denken kann, und jedes Buch der in- und ausländischen Literatur von einigem Wert ist in einem kollektivistischen Staate =jedem= zugänglich, nicht bloß in Städten, sondern in jedem Dorfe und Einödhofe und selbst auf den Alpen. Bücher zirkulieren wie die Menschen in einem ununterbrochenen Strome. Bloße Unterhaltungslektüre soll besonders zum Gegenstande des Vorlesens in größeren Versammlungen junger Leute gemacht und dann eine kritische Besprechung daran geknüpft werden. Dadurch wird der Vortrag und die Zungenfertigkeit geübt, Zeit erspart und die weiteste Verbreitung der besten Werke sichergestellt. Wenn die Unterrichtspersonen, die besonderes Urteil in der schönen Literatur haben, eine kritische Besprechung einleiten und die Kunst, mit Verständnis zu lesen, lehren, so wird dieser Genuß wieder außerordentlich fruchtbringend und förderlich wirken, wie es keinem Zweifel unterliegt, daß uns die hohe Kultur unsrer Zeit es möglich macht, durch den Genuß Arbeit zu schaffen und in der Arbeit zu genießen, so daß das ganze Leben mit Lebensfreuden ausgefüllt werden kann.

Allein viele jungen Leute werden sich mit Lektüre nicht nur im gewöhnlichen Wortverstande unterhalten, sondern irgend einen Zweig des Wissens neben dem allgemeinen Unterrichte zu einem Lieblingsstudium machen und die Lehrpersonen werden Jedem, der solche Privatstudien betreibt, die Quellen nachweisen und zugänglich machen, aus welchen er fortschreitende Belehrung schöpfen kann. Bemerkt man einen Erfolg, so wird man seinem Wissensdrang immer intensivere Nahrung zuführen, ihm Sammlungen, Zeichnungen und andere Darstellungen, Instrumente und Apparate, selbst Chemikalien und andere Stoffe zugänglich machen, so daß jene, die man zur Aufnahme in die Hochschulen empfiehlt, schon langjährige Studien betrieben, wissenschaftliche Aufsätze geliefert, Forschungen verfolgt und für die Zwecke der Hochschulen Beobachtungen angestellt und Naturprodukte gesammelt und auf diese Art den Beweis geliefert haben müssen, daß sie unter allen Altersgenossen die hervorragendste Eignung für die wissenschaftliche oder eine künstlerische Laufbahn besitzen. Dabei wird man Konzentrierung und Spezialisierung verlangen und in irgend einem kleinen Zweiglein des Wissens oder Könnens das Eindringen bis in die tiefsten Falten des Studiums, die Kenntnis einer Pflanzenfamilie bis in alle ihre Spielarten, einer Raupe in allen Abarten, ihre Lebensbedingungen, Anatomie und Physiologie und Umwandlungsbedingungen fordern. Alle Wanderungen, Reisen und Bemühungen dieser Anwärter auf eine höhere Laufbahn werden immer ein und demselben Ziele dienstbar zu machen sein; etwas Neues zu erforschen, etwas neu darzustellen, eine vollständige Sammlung zustande zu bringen, einen mechanischen Gegenstand von offenbarer Nützlichkeit zu erfinden, ein neues chemisches Präparat, eine neue Anwendungsart oder -Form der elektrischen Kräfte zu entdecken, wird man sich beeilen, ehe man das 18. Lebensjahr vollendet, um unter der großen Zahl von Berufenen auserwählt zu werden und den Ruf an die Universität zu erlangen, an welche nicht die Söhne reicher Bürger, hoher Beamter, des alten Adels oder der Professoren, sondern nur jene berufen werden, die schon in diesem noch jungen Alter ihren Beruf erwiesen haben werden.

11. Handfertigkeitsunterricht und Haushaltungskunde.

Daß Handfertigkeitsunterricht mit dem Schulunterrichte zu verbinden ist, ist längst dargetan und dazu ist in einer kollektivistischen Gemeinde die beste Gelegenheit geboten. Es wird ohnehin in jeder Gemeinde eine mit allen Werkzeugen und einfacheren Apparaten ausgerüstete, mit Wasserkraft, Dampf oder Elektrizität betriebene mechanische Werkstätte zu finden sein, wo man die dringenden Ausbesserungen geringerer Art von Werkzeugen, Apparaten, Maschinen und Hausgeräten besorgen kann und dort wird man den Handfertigkeitsunterricht erteilen, um jene herauszufinden, welche sich für die Industrie und Technik eignen, während die weniger Tauglichen sich der Landwirtschaft, den geringeren industriellen Arbeiten und dem Bergbau widmen müssen. Ebenso werden die Mädchen praktischen und auch theoretischen Unterricht für weibliche Handarbeiten, Haushaltungsarbeiten, Küche, Viehzucht und Gartenkultur empfangen. Man macht jetzt eben überall Versuche, solchen Unterricht auch auf dem Lande einzubürgern, aber es fehlt zumeist an Geld und somit auch an Lehrkräften. So werden alle jene begabteren Kinder ermittelt werden, die man in die landwirtschaftlichen, gewerblichen, forstlichen oder Haushaltungsfachschulen aufnehmen und dann als Vorarbeiter, Werkführer, Haushaltungsvorsteherinnen, Köchinnen usw. oder für das Erziehungs- und niedere Lehrfach ausbilden wird. Auch für Zeichnen, Modellieren oder Musik hervorragend befähigte Kinder werden in Vorbereitungsschulen aufgenommen, vielleicht noch in den Jahren der Volksschulpflicht und müssen sie deshalb an einen Bezirks- oder Kreisvorort versetzt werden, so werden ihre Eltern entweder auch versetzt oder sie werden von diesen an dort domizilierende Freunde oder Verwandte verwiesen, welche die Stelle der Eltern vertreten. Die Mitbeschäftigung an den wirklichen Arbeiten in Feld und Stall, Küche und Hauswesen, Kinderwartung und Krankenpflege wird der beste Handfertigkeits- und Haushaltungsunterricht sein oder wenigstens als Vorbereitung der Tüchtigsten für Fachschulen dienen.

12. Vereine und Selbstzucht der Jugend.

Die Erfahrung wird erweisen, ob der Jugend die Bildung von Vereinen und die, wenigstens versuchsweise, Übernahme der Selbstzucht gestattet werden soll. Man sagt, man habe in Amerika mit einer Art von Jugendrepublik sehr gute Erfahrungen gemacht, in welche verwahrloste Kinder aufgenommen und der Zucht ihrer schon gebesserten Altersgenossen überlassen und so geheilt und für die Gesellschaft brauchbar gemacht wurden. Die Behandlung der jugendlichen Übeltäter soll eine sehr harte gewesen sein, aber gute Früchte getragen haben. Bewähren sich solche Versuche, so mögen sie fortgesetzt werden, andernfalls sind die Vereine aufzulösen, die Selbstzucht wieder einzustellen und die unmittelbare Wirksamkeit der Erziehungs- und Lehrpersonen und der Mütter wieder herzustellen. Von der Förderung des Vereinswesens ist in VIII, 2, die Rede, und es wird in der Regel keinem Bedenken unterliegen, auch der Jugend den Beitritt zu den Vereinen der Erwachsenen, wenn auch vielleicht ohne Stimmrecht, zu gestatten. Nur dürfen sie dadurch vom Unterricht nicht abgelenkt werden.

13. Sicherstellung einer gleichmäßigen Jugenderziehung.

Da es wünschenswert ist, daß das ganze Volk ohne Ausnahme einen gleichmäßigen Elementarunterricht und Erziehung empfange, ohne irgend eine Bevorzugung oder Zurücksetzung, soweit nicht die Eltern durch ihre eigene Bemühung, Unterrichts- und Erziehungsarbeit ihre Kinder mehr fördern, und nachdem es den Anschein hat, als ob die Kinder der Personen, die in den Städten und der Hauptstadt angesiedelt sind, einen Vorzug genössen oder zu anderen Vergnügungen Gelegenheit hätten und vom Landleben ihrerseits ausgeschlossen wären, so ist es von Belang, hier einige Worte darüber zu sagen.

Jene Eltern in den Städten, die erziehungspflichtige Kinder haben, werden am besten ihre Wohnungen an der Peripherie angewiesen erhalten, wo die Städte ans Freie stoßen und mit den nächstgelegenen Dörfern zusammengrenzen. Erziehungs- und Lehrpersonen werden dieselben sein wie in den Dörfern, Lehrmittel ebenfalls, das Zusammenkommen dieser Kinder mit den Dorfkindern, die Spaziergänge und Ausflüge in der freien Landschaft, die Berührung mit den landwirtschaftlichen Anstalten wird ihnen gleichfalls geboten werden, so daß sie keine andere Erziehung empfangen als die anderen Kinder.

Eine Ausnahme bilden vielleicht die Kinder der monarchischen Familie und des hohen Adels, welchen man die Erziehung im Hause und mehr abgeschlossen von der übrigen Bevölkerung wird sichern wollen. Es scheint das zum Teil nicht unbegründet, weil dieser Teil der Jugend eine viel mannigfaltigere Ausbildung in einheimischen und fremden Sprachen empfangen soll, die manche Änderung in der Erziehung und im Lehrplane nötig machen könnte. Auch wird bei ihnen das Hauptgewicht auf gesellige Talente zu legen sein. Aber trotzdem wird man erwägen, ob nicht auch solche Kinder ihren Unterricht und die Erziehung wenigstens bis zum 12. Jahre mit den anderen Kindern auf dem Lande empfangen sollten.

i) Ethische Erziehung.

Obwohl die ethische Erziehung von der physischen und intellektuellen nicht zu trennen ist, so soll darüber doch noch einiges besonders bemerkt werden. Den hier entwickelten Gesichtspunkten gemäß wird eben auch die materielle Versorgung der Kinder und ihre intellektuelle Erziehung einzurichten sein.

1. Mäßigkeit.

Diese ist mit der streng geregelten Versorgung bereits zum Gegenstande der Erziehung gemacht. Die Nahrung darf nie übermäßig zugeführt werden, gieriges und hastiges Essen ist zu verhindern, Alkohol und manches andere auszuschließen. Auch in anderen Dingen ist Mäßigkeit und etwas Abhärtung anzugewöhnen. Kinder sollen in allem mit Geduld warten, bis sie an die Reihe kommen, Arbeit, Lernen und Spiel sollen entsprechend abwechseln und ein rasches Übergehen von dem einen zum andern, die sofortige Hingabe an das jetzt Vorliegende eingeübt werden. Das Verlangen nach Dingen, die ihnen nicht ohnehin geboten werden, ist zu unterdrücken, nichts darf man sich abtrotzen lassen; will man ab und zu besonderen Wünschen Gehör geben, so sind Tage und Stunden zu bestimmen, wo sie vorgebracht werden und im Falle der Ablehnung wäre die Wiederholung oder Eigensinn strafbar. Was das Essen anbelangt, so kann man Kinder beobachten, die im frühsten Alter über die Sättigung nicht hinausgehen und einen Rest übrig lassen, wenn ihnen gleich nicht allzuviel vorgesetzt worden ist. Verweichlichung im Nachtlager, der Kleidung, planloses Herumlungern oder untätiges Ausruhen darf man nicht dulden.

2. Schamhaftigkeit, geschlechtliche Moral.

Schamhaftigkeit ist von der allerfrühesten Jugend an zu pflegen. Mienen und Gebärden, Reden sind auf das sorgfältigste zu überwachen, die Phantasie nie auf Dinge zu richten, die kennen zu lernen nicht an der Zeit ist. Dann aber ist es wahrscheinlich, die Erfahrung wird das lehren, besser, der Neugierde zuvorzukommen und in ernsten Worten die geschlechtlichen Fragen wie andere Gegenstände des Unterrichtes darzulegen und die notwendigen Selbstbeschränkungen zu erklären. Unter welchen Umständen der junge Mensch zur Besiegung unzeitiger Triebe sich dem Arzte anvertrauen soll, wäre beizeiten zu lehren, und vor den Folgen der Ausschweifungen zu warnen. Die Frage, wie das Geschlechtsleben überhaupt einzurichten wäre, läßt sich heute nicht ermessen, und davon war in VII, 3, die Rede. Danach wird sich aber die Erziehung der Jugend in Beziehung auf geschlechtliche Dinge zu richten haben.

3. Reinlichkeit und Körperpflege.

Auch Reinlichkeit und Körperpflege ist von der frühesten Jugend an einzuimpfen. Alle dazu erforderlichen Behelfe müssen vorhanden sein, der Gebrauch der Bäder in reichlichem Maße ununterbrochen gefordert werden. Zähne, Haare, Nägel müssen auf das sorgfältigste gepflegt, die Kleidung reingehalten werden, auch darf man es nicht hingehen lassen, daß junge Leute sich unordentlich gekleidet blicken lassen.

4. Ordnung und Pünktlichkeit.

Auch auf strengste Ordnung muß man sehen. Die jungen Leute müssen verhalten werden, alles in Ordnung zu bringen, ehe sie den Waschtisch, das Spiel, die Lernstube verlassen. Der Erzieher braucht nicht ungeduldig zu werden, man führe nur den Übeltäter sofort zurück und lasse nicht ab, bis Ordnung gemacht ist, und der junge Mensch wird bald seine Fehler ablegen. Ebenso ist Pünktlichkeit in der Erfüllung aller Aufgaben, auch wo sie nur durch das Spiel bedingt sind, unnachsichtlich zu erzwingen. Kein Zögern oder Widerstreben ist zu dulden. Daß Anordnungen sofort und ohne Zaudern zu erfüllen sind, muß so selbstverständlich sein, daß gar kein Widerstand aufkommt. Man darf sich auch durch passiven Widerstand nie, nicht ein einziges Mal irre machen lassen, sobald etwas angeordnet ist, und im übrigen lasse man Freiheit walten, wo sie unschädlich ist. Pünktlichkeit ist auch dann zu fordern, wenn etwas freiwillig übernommen wurde.

5. Wahrhaftigkeit

muß gleichfalls gefordert werden. Ganze, volle, rückhaltslose Wahrhaftigkeit. Noch schlimmer als die Unwahrheit ist die hinterlistige Zweideutigkeit, die Verdrehung der Wahrheit durch Einseitigkeit. Wer von dem einen das Gute, von dem andern das Schlechte verschweigt, dagegen den ersteren tadelt, den anderen lobt, ist ein Lügner. Man nennt das Parteilichkeit, es ist aber Lüge und soll strenger geahndet werden als die einfache Unwahrheit. Diese Wahrhaftigkeit hat sich auch auf das Bekenntnis eigenen Verschuldens und auf die Anzeige fremden Verschuldens zu erstrecken. Inwiefern die letztere nur über Befragen der berufenen Personen oder auf eigenen Antrieb zu geschehen hat, wird durch Vorschriften zu regeln sein.

In der heutigen Gesellschaftsordnung gilt die Denunziation als diffamierend. Das bezieht sich aber nur auf Denunziationen zum Nachteil der eigenen Partei und Gesellschaftsklasse und zum Vorteile einer mißliebigen politischen Gewalt, oder fremder Parteien und Gesellschaftsklassen. Da im Sozialstaate die volle Souveränität beim Volke, nicht in den Händen eines Tyrannen ist, da ferner die Strafen selten und außerordentlich milde sind, und alle Strafen auch das Wohl des Bestraften bezwecken, kann im Kollektivstaat ein Recht, eigenes oder fremdes Verschulden zu verheimlichen, nicht anerkannt werden. Übrigens können anfangs Ausnahmen für schwerere Fälle von Delikten gemacht werden, insofern Verwandte näheren Grades zur Anzeige zu bringen wären. Auch Geheimnisse des Liebeslebens sind als berechtigt anzusehen. Mit wahrheitsgemäßer Informierung der =kompetenten= Personen hat aber Splitterrichterei nichts gemein.

6. Freimut.