Der Kollektivismus und die soziale Monarchie
Part 15
Auf das Eheleben der jungen Eheleute werden die Ärzte belehrend und aufklärend Einfluß zu nehmen suchen. Die Ärztin wird die junge Frau in den ersten Monaten auf das Beste beraten. Der junge Mann wird sich mehr beherrschen müssen als heute, die Frau wird sich auch dem geliebten Manne entziehen dürfen, wenn immer es ihr Wohl und das Wohl der Frucht ihrer Liebe erfordert. Wenn man die Lehren des Alphons von Liguori über die Pflichten der Frau kennt, so wird man sagen müssen, daß das Eheleben der Zukunft gerade das Widerspiel von dem sein wird, welches jener Moralist vorschreibt. Die Ärztin wird vielleicht durch ihren männlichen Kollegen auch auf den jungen Ehemann einwirken, wenn die Umstände es erfordern und die Ehe wird gewiß an Schönheit und Vernünftigkeit gewinnen, das Los der Frauen sich viel günstiger gestalten als es heute ist. Auch hierin muß man einen Fortschritt begünstigen und man kann nicht von allem Anfange an vom Kollektivismus das Vollkommenste erwarten. Die Kohabitation der Eheleute wird ein Privilegium bilden, es ist aber nicht ausgemacht, daß diese Kohabitation in bestimmten Perioden der Schwangerschaft nicht wird aufzuheben sein.[27]
[27] Ein Wiener Professor der Anatomie hielt im Februar 1902 in Wien einen öffentlichen Vortrag über die physische Veredlung des Menschen und stellte so ziemlich dieselben Forderungen auf, wie sie hier aufgestellt werden, aber er machte sich keine Gedanken darüber, daß diese Forderungen in unserer Gesellschaftsordnung nicht erfüllt werden können. Er ist für Aufrechterhaltung der Ehe, Schonung der schwangeren Frau bis zur Entbindung, Beseitigung des Mieders während der Schwangerschaft, gewiß sehr bescheiden, Vermeidung heftiger Bewegungen während dieser Epoche mit Inbegriff des Reitens und Schwimmens, Schaffung eigener Stätten, wo arme Frauen gebären können. Er ist gegen die Auswahl der Paare durch behördlichen Einfluß, aber, wie es scheint, für den Ausschluß aller schwächlichen und kränklichen Zeugungspersonen. Um alles das allgemein durchzuführen, braucht man den Kollektivismus und eine gesellschaftliche Macht über die Einzelnen, die nur der Kollektivismus bieten kann.
Die Lösung der Ehe wird zu ermöglichen, aber wahrscheinlich nicht zu begünstigen sein. Wenn sich heute schon Stimmen dafür erheben, die Ehe überhaupt nur auf Zeit und etwa für einen einzelnen Zeugungsakt zuzulassen, so kann davon zunächst gewiß nicht die Rede sein. Später mag man vielleicht zur Überzeugung gelangen, daß eine Scheidung, vorzüglich auf Verlangen der Frau, etwa nach der ersten Geburt, sehr leicht soll gestattet werden. Allein zunächst muß das System der Scheidung und eventuellen Trennung wie bei Akatholiken unter manchen Erschwerungen als das Vernünftigste gelten. Von der Frau ist die eheliche Treue auf das Strengste zu fordern und zwar nicht so sehr als ein Recht des Gatten als der staatlichen Interessen wegen, damit nicht unter dem Deckmantel der Ehe die Zeugung durch solche Männer ermöglicht werde, die von der Zeugung ausgeschlossen wurden.
Die Ehe wird beiden Teilen einige Beschränkungen auferlegen, die Unvermählten erspart sind. Daher ist manche Kompensation zu gewähren. Trauungsfeierlichkeiten, vielleicht größere Wohnungsbequemlichkeiten, gewisse Begünstigungen in den Honigwochen, vielleicht, aber doch nicht wahrscheinlich, Hochzeitsreisen, eher aber Urlaub für die erste Zeit der Ehe mit ruhigem Dahinleben an einem stillen Orte, der das engste und vertraulichste Zusammenleben in schöner Umgebung gestattet, mag einen Ausgleich gewähren für längeres Zuwarten, die Gebundenheit der Ehe und vor allem der jungen Frau für die Last der Schwangerschaft und Geburt. Ist die Auswahl zur Ehe eine besonders strenge, so wird man von einer verheirateten Frau mehrere Kinder erwarten, etwa vier. Wenn gleich die Erfüllung dieser Erwartung den Frauen gegenüber nicht erzwungen werden kann, da der Vorschlag Platos, dies in der Form auszuführen, daß man die zur Begattung bestimmten Paare am bestimmten Tage in die Tempel führt und in Gegenwart von Priestern zur Zeugung anhält, als brutal und absurd verworfen werden muß, so ist doch anzunehmen, daß es dem Einflusse der Frauenkurie, VII, 4, deren Hauptaufgabe es wäre, dafür zu sorgen, daß Frauen und Mädchen sich den gesellschaftlichen Bedürfnissen unterordnen, und dem Einflusse des weiblichen Arztes gelingen wird, den Widerstand jener verheirateten Frauen zu besiegen, welche den Liebesfreuden huldigen, aber nicht zeugen wollen, ein Gedanke, der in einer Gesellschaft wohl keimen kann, in welcher den von der Ehe ausgeschlossenen Mädchen nach den im Abschnitt VII, 3, entwickelten Vorschlägen, dieser Ausweg freigestellt wird. Es bedarf offenbar eines wohlorganisierten staatlichen Einflusses, um den einen das Zeugen zu verwehren und den anderen als Pflicht darzustellen. Theoretisch werden alle anerkennen, daß wegen des offenbaren sozialen Interesses die untauglichen Personen die Zeugung meiden, die tauglichen aber ihr nicht aus dem Wege gehen sollen. Aber der Einzelne wird nicht immer gelten lassen wollen, daß das Gesetz auf ihn Anwendung habe, schon deshalb, weil die Sachverständigen sehr oft fehlgreifen werden und Jene, welchen sie die Ehe gestatten, Krüppel oder Idioten zeugen und illegitime Geburten gesunden Kindern das Leben geben werden. Und aus diesem Grunde muß man auf die Mitwirkung der oben erwähnten Faktoren bauen.[28] Heute bleiben diese offenbaren gesellschaftlichen Interessen unberücksichtigt, insofern nicht vielleicht in einzelnen Fällen der priesterliche Einfluß sich =vorteilhaft= geltend macht.
[28] Ich machte in meinem Roman »Österreich im Jahre 2020« Seite 318, 319, 332 und 333 einen Versuch, den Einfluß der Frauen in einem Falle dieser Art zu schildern.
Die katholische Moral stimmt mit unseren Anschauungen nicht überein. Nach Alphons von Liguori soll sich die verheiratete Frau den Begierden ihres Mannes jederzeit opfern, selbst während einer Krankheit, und den maßlosesten Forderungen soll sie sich wie eine Sklavin hingeben. Die Wahrscheinlichkeit, einem siechen Geschöpfe das Leben zu geben, ist kein Grund, der Enthaltsamkeit rechtfertigen würde, denn Alles ist Gottes Wille.
Für die künftige Gesellschaftsordnung kann man sich übrigens recht wohl denken, daß nach einer Reihe von Jahren und nach der Geburt einer gewissen Anzahl von Kindern der eheliche Zwang aufhört und auch das Zusammenwohnen ein Ende nimmt. Unter gewissen Umständen wird man dann auch auf Gattentreue keinen Wert mehr legen, immer vorausgesetzt, daß keine Kinder mehr gezeugt werden.
Zu den Freuden der Ehe gehört auch das Zusammenleben mit den Kindern in den Stunden, die nicht der Arbeit gewidmet sind. An die Stelle der väterlichen Gewalt soll die mütterliche Gewalt treten, doch soll der Vater trachten, sich einen Einfluß auf die Entscheidungen der Mutter zu sichern und zwar durch Liebe und Weisheit. Im Falle der Scheidung oder Trennung folgen die Kinder der Mutter, insofern nicht der in VII, 5, b, erwähnte Fall des Verlustes der mütterlichen Rechte eintritt und eine Wahlmutter die Stelle der natürlichen Mutter einnimmt. Der Staat wird die Autorität der Mutter den Kindern gegenüber wahren und ein darauf berechnetes Zusammengehen der staatlichen Erziehungsorgane mit der Mutter fordern. Da im Falle der Verwaisung von Kindern, wie auch im Falle des Verlustes des mütterlichen Erziehungsrechtes für einen Ersatz durch Bestellung einer Wahlmutter gesorgt werden soll, wird der natürlichen Mutter das Recht zuzugestehen sein, für den Fall ihres Todes oder für den Fall ihrer Abwesenheit die Frau zu wählen, welche, wenn sie den Auftrag annimmt, zeitlich oder dauernd ihre Stelle als Wahlmutter zu vertreten hat.
Aber weder Frau noch Mädchen darf gezwungen werden, die Stelle einer Wahlmutter überhaupt oder einem bestimmten Kinde gegenüber zu übernehmen. Näheres über diesen Gegenstand enthält der Abschnitt VII, 5, b, _Alinea_: »In der Regel wird man.«
Daß der Staat einen Anteil an der Erziehung zu nehmen hat, ist eine selbstverständliche Sache und es ist dem der Abschnitt VII, 5, a, über die Erziehung gewidmet.
3. Geschlechtliche Sittlichkeit. -- Freie Liebe.
Die Forderung der geschlechtlichen Enthaltsamkeit außer der Ehe wird heute den Mädchen aus zwei Gründen mit größter Strenge auferlegt. Der erste Grund ist eben der, daß man einer Übervölkerung vorbeugen will, die am ehesten dadurch hintangehalten wird, daß die Männer die Freuden der Liebe infolge der Enthaltsamkeit der unverheirateten Frauenspersonen nur in der Ehe genießen können, welche dem Ehemanne die Erhaltung der von seiner Frau geborenen Kinder auferlegt, daher er die Ehe solange meidet, solange er nicht wirtschaftlich in der Lage ist, für die Familie zu sorgen. Alle diese Gesetze und Einrichtungen erschweren die Zeugung in dem Maße, als es die Gesellschaft braucht. Der zweite Grund für jene Forderung der Frauenehre ist die Oberherrschaft der Männer über die Frauen und die Anforderung, welche demnach erstere stellen, daß die Braut dem Gatten unberührt in die Arme geführt werde, obgleich den Mädchen ein gleicher Anspruch nicht zuerkannt wird. Zu den Einrichtungen, welche die Geburten vermindern, gehört auch die Prostitution, wodurch die Triebe der unverheirateten Männer im ausgiebigsten Maße durch verhältnismäßig wenige der Schande preisgegebene Frauenspersonen befriediget werden sollen und zwar ohne Wahrscheinlichkeit der Zeugung, welche diese Frauen zu umgehen wissen und der sie aus geschäftlichem Interesse entgehen wollen. Diese Zustände sind im höchsten Grade verächtlich, nicht deshalb, weil die Begattung außerhalb der Ehe stattfindet, sondern weil sie rein mechanisch, ohne gemütliche Neigung, ja ohne alle Achtung des Mannes vor dem Weibe, das er umarmt, mit der tiefsten Erniedrigung des Weibes vor sich geht, wenngleich manche Ehen in dieser Hinsicht sich von der Prostitution kaum unterscheiden.
Wir sehen, daß in unserer Zeit die sinnlichen Begierden in sehr hohem Grade die Mehrheit der Männer und Frauen beherrschen und es scheint, daß diese Vergeudung von Kräften im Geschlechtsleben der Tiere ganz unbekannt ist. Dagegen ist es allerdings zweifellos, daß es auch in unserer Zeit viele Männer und Frauen gibt, die sehr leicht enthaltsam leben könnten, aber man muß annehmen daß sie eine geringe Minderheit bilden.
Es kann nun sein, daß diese hochgradige Sinnlichkeit entweder eine Folge des Kulturbedürfnisses der Einschränkung der Geburten oder eine Folge der durch die Gesellschaftsordnung bedingten Zustände ist. Wir sehen bei allen Tieren, daß sie die Liebesakte einstellen, sobald der Zeugungszweck erreicht ist. Dafür aber vermehren sich alle Tiere ohne irgendwelche Grenzen und sie drängen zur Überproduktion, die nur durch wechselseitige Ausrottung unterdrückt wird. Die Menschen beschränken die Umarmungen nicht auf die Zeugungsakte und zwar in der Ehe so wenig, als außer der Ehe. Da nun der Kollektivstaat die Zeugungen auch beschränken müßte, so wird dieser Grund eines vielleicht unnatürlichen Kultus der Geschlechtsliebe nicht wegfallen. Diese Beschränkung ist ein offenbares Bedürfnis der Kultur und Kultur ist ja auch nicht wirklich natürlich, wenn auch nicht naturwidrig. Sie kann nur dann als vernünftig gelten, wenn sie eine Vervollkommnung der Natur in sich schließt und das setzt voraus, daß die Kultur den Naturzweck der Selbsthaltung besser erreicht, als die ursprüngliche Natur, wenn sie also ein längeres Leben verspricht.
Die heutige Gesellschaftsordnung ist auch insofern schuld an jener wahrscheinlich schädlichen Übertreibung des Liebesgenusses, als sie Gelegenheit zu großer Bereicherung Einzelner gibt, welche naturgemäß ein bloßes Genußleben führen und nur daran denken, neue Freuden zu ersinnen, während andere durch ihre Armut veranlaßt werden, dieser Genußsucht zu dienen und sie noch anzustacheln, um aus dem Reichtum anderer Vorteil zu ziehen. Es sind das Maitressen, Prostituierte und Kupplerinnen. Es ist zu vermuten, daß der Kollektivismus durch verhältnismäßige Verteilung der Arbeit und der Güter sowie durch größere Förderung der edleren Genüsse des Lebens zu einer Herabsetzung des ausschweifenden Geschlechtstriebes führen werde. Große und leicht erregbare erotische Sinnlichkeit wird man bald als eine Krankheit erkennen, die wie jede andere Krankheit durch die Ärzte zu bekämpfen sein wird. Nach ihren Erfahrungen wird man die Erweckung der Sinnlichkeit zu vermindern trachten, und sobald man die Sinnlichkeit nicht als sündhaft, sondern als krankhaft zu bekämpfen unternehmen wird, wird es auch von selbst gegeben sein, daß die jungen Leute aufhören, aus ihren Begierden ein Geheimnis zu machen. Dabei wird sich aber die Bestellung von weiblichen Ärzten als besonders wohltätig erweisen, weil die Mädchen und Frauen solche Bekenntnisse einem Manne weder ablegen mögen noch sollen.[29]
[29] In Tirol wird sich nicht leicht ein Bauernmädchen oder Bauernbursche der Beichte entziehen, aber zahllos sind die mir bekannt gewordenen Äußerungen von Bauernburschen und Mädchen der Landbevölkerung, daß man geschlechtliche Sünden nicht zu beichten brauche, weil sie natürlich seien. Nach dem, was ich selbst aus dem Munde der Leute vernahm, ist mir alles glaubwürdig, was andere drüber berichten. Adolph Pichler, aus Tagebüchern 1850-1899, Seite 311.
In welchem Maße nun Enthaltsamkeit sittlich geboten ist, kann nur auf Grund jener allgemeinen Beobachtungen beurteilt werden, die nur im Kollektivstaat möglich sind und welche die Hauptaufgabe der Sanitätspersonen bilden. Wenn in einem Volke eine naturgemäße Befriedigung des Geschlechtstriebes und eine naturgemäße Herabsetzung der erotischen Begierden allgemein verbreitet wird, so muß sich die Richtigkeit der Grundsätze, nach denen man verfährt, in einer größeren Langlebigkeit zu erkennen geben, und =einzig und allein der Einfluß einer gewissen Lebensweise auf die Verlängerung des Lebens ist der Maßstab ihrer sittlichen Berechtigung=. Im einzelnen Falle aber wird sich der Arzt schon aus gewissen Erscheinungen, die Zeiten der Ausschweifung oder der Enthaltsamkeit nachfolgen, ein Bild machen können, was zerstörend und was förderlich wirkt. Die sichersten Merkmale für die ärztliche Beobachtung werden psychische Erscheinungen sein, Herabsetzung bestimmter geistiger Kräfte, insbesondere Gedächtnisschwäche, Arbeitsunlust und anderes werden darauf deuten, daß der Natur Schädliches zugemutet wurde. Allein naturwidrige Enthaltsamkeit wird nicht minder schädlich wirken, wenn auch vielleicht andere Wirkungen hervorbringen.
Aufgabe der Ärzte wird es sein, nach Maßgabe ihrer Erfahrungen auch jene Erziehungsgrundsätze festzustellen, welche im allgemeinen oder individuell zur Hebung der Sexualethik führen können, wobei ich unter Sexualethik keineswegs sexuelle Enthaltsamkeit allein verstehe, sondern auch innerhalb der natürlichen Grenzen vernünftige Hingabe an die Genüsse des Liebeslebens. Diesen kommt ja nicht nur ein Wert für das Individuum zu, sondern die Liebe zwischen Mann und Weib ist der Anfang und die Quelle aller sozialen Ethik, weil die auf =wechselseitige= Befriedigung gerichtete Liebesbegierde vor allen anderen Freuden das Zusammensein der Menschen fordert und fördert. Darum müssen wir es als zweifelhaft betrachten, ob, wenn die Zeugung beschränkt werden muß, die Einschränkung des Liebesgenusses auf die Zeugungsakte vom Standpunkte des gesellschaftlichen Interesses erwünscht wäre.
Die Lösung der eben erwähnten Aufgabe der Ärzte wird aber durch die Mitwirkung der Lehr- und Erziehungspersonen ohne Zweifel gefördert werden, da die Erfahrung auf dem Gebiete der psychologischen Tatsachen in die Kompetenz allerdings des Arztes, aber auch in die Kompetenz der Lehrer und Erzieher fällt. Während nämlich die Fachkompetenz der Ärzte sich darauf beschränkt, zu erkennen, welche Lebensgrundsätze der Erreichung des Naturzweckes, nämlich ein hohes Alter sicherzustellen, förderlich sind, welche ihm schaden, ist es der Erzieher, dessen Aufgabe es ist, zu ermitteln, wie der Mensch zur Annahme dieser Lebensgrundsätze und dazu bestimmt werden kann, ihnen gemäß zu leben.
Für diese Organe der Gesellschaft würde zunächst in Frage kommen, inwiefern die zu frühe oder zu starke Erregung der geschlechtlichen Phantasie für die Sexualethik schädlich zu wirken geeignet ist. Diese Frage beschäftigte in den letzten Jahren den deutschen Reichstag. Eine allzu starke Erregung der Phantasie junger Leute kann die Folge des Betrachtens von Statuen oder Bildern sein, welche die nackten Menschen darstellen. Dabei kommt aber wesentlich in Betracht, daß infolge der Notwendigkeit der Bekleidung und der auf Schamhaftigkeit gerichteten Sitten ein solcher Anblick des Gegensatzes wegen viel stärker wirkt und unter gegebenen Umständen wirken kann, als er wirken könnte, wenn die Menschen sich, wie in heißen Klimaten, von Jugend auf an den Anblick unbekleideter Menschen gewöhnen würden. So ziemlich allgemein ist übrigens die Meinung, daß der Anblick von Statuen des nackten menschlichen Körpers viel weniger die Phantasie beeinflußt, als der Anblick von Gemälden, die denselben Gegenstand behandeln. Dabei ist von Belang die Farbe des Materials, sei es Stein, Bronze oder Holz, dann auch, daß Statuen in der Regel einzelne Menschen darstellen, auf den Bildern aber zumeist mehrere Menschen, auch verschiedenen Geschlechtes, zur Darstellung kommen. Zu bemerken ist, daß im kollektivistischen Staat infolge der alle Bewohner umfassenden Organisation eine Möglichkeit besteht, die Jugend bis zu einem gewissen Alter von jedem Anblicke von Bildwerken und Schaustellungen gewisser Art unbedingt fernzuhalten, was in unserer individualistischen Gesellschaftsordnung nicht möglich ist.
Es scheint ferner, daß mit Rücksicht auf die Einwirkungen auf die Jugend auch den Erwachsenen gewisse Beschränkungen auferlegt werden können. So wird ihnen der Genuß der Liebesfreuden nur verstattet sein, wo sie des Alleinseins versichert sind und nicht beobachtet werden können. Man wird Liebesleuten auch andere Vertraulichkeiten, das Küssen, Berühren, dort verwehren, wo es dritte gewahr werden können. Diese Beschränkungen dienen aber auch anderen gesellschaftlichen Zwecken. Der Anblick verliebten Gebarens hat für den Unbeteiligten etwas Anwiderndes, somit ist es rücksichtslos gegen andere, sie zu Zeugen selbst der geringeren Liebesfreuden zu machen. Wird sich aber der Liebende bewußt, daß dem so sei, so muß ihn die Gegenwart anderer stören, wenn er gesellschaftlich normal empfindet. Die Liebesfreuden werden durch die Einschränkung nach Zeit und Ort auch naturgemäß erhöht, daher auch die Liebenden von jenen Einschränkungen einen Vorteil haben. Endlich führt die schrankenlose Hingabe an die Liebesfreuden zur Trivialisierung oder zu krankhafter Ausschweifung.
Es unterliegt also keinem Zweifel, daß der Kollektivismus vom Staate nicht nur Produktion und Verteilung materieller Güter fordert, sondern auch eine dem Gesamtinteresse förderliche Regelung des Liebeslebens und der Propagation der Rasse. Die heutige Jugend neigt nun zwar zu einer anderen Meinung und erwartet vom Sozialismus Aufhebung aller Schranken des Liebeslebens, auch in der Ehe. Auch viele Frauen huldigen dieser Anschauung, zum mindesten solche, die zu den Schriftstellerinnen zählen. Man glaubt sich dadurch der Natur zu nähern. Allein die ursprüngliche Natur des Menschen war die Kulturlosigkeit, und zu dieser wollen wir ja nicht zurückkehren. Nur das müssen wir verwerfen, was mit der Herrschaft der Wenigen zusammenhängt; ist durch Herstellung der wahren Volksherrschaft diese Herrschaft Weniger abgeschüttelt, dann wird der Einzelne sich den Interessen der Gesamtheit unterwerfen müssen.
Nun entsteht die Frage, ob die freie Liebe zu dulden sein wird.
Unter freier Liebe verstehen wir Anteil an den naturgemäßen Freuden der Liebe zwischen Personen verschiedenen Geschlechtes, die nicht durch die Ehe verbunden sind. Daß die außereheliche Liebe aus religiösen Gründen verwerflich sei, Gott beleidige und im Jenseits gestraft werde, ist eine Anschauung, die Wenige teilen, und diese Wenigen haben kein Recht, anderen Gesetze vorzuschreiben oder sie zu kränken. Die Strenge der Grundsätze der katholischen Kirche in ihren Lehren über diesen Gegenstand ist in einem sonderbaren Widerspruche mit den tatsächlichen Verhältnissen in den katholischen Ländern von heute, welche durch 1200 Jahre vor dem Trienterkonzil noch viel schlimmer waren als heute. Und die heutige Kirche ist sehr nachsichtig mit den vielen Konkubinariern in der Priesterschaft, die in Kärnten, in Niederösterreich und in den slavischen Ländern einen sehr großen Prozentsatz betragen sollen. Hier kommt ja noch dazu die Eidbrüchigkeit und das Sakrilegium, welches nach den Lehren der katholischen Kirche mit diesen Priestersünden verbunden ist. Und da der Kanzler Gerson auf dem Konstanzer Konzil schon mahnte, man solle Nachsicht üben mit den pflichtvergessenen Priestern, da sonst nach den Erfahrungen von Jahrhunderten noch weit größere Übel zu erwarten sind, so läßt es auch die Kirche von heute nicht an Nachsicht fehlen, denn es ist mir in meinem Leben nur ein einziger Fall zu Ohren gekommen, daß ein solcher Priester von der geistlichen Autorität amoviert worden wäre, und das erst, nachdem bei einem gerichtlichen Falle die Verderbtheit dieses Priesters erörtert und allgemein bekannt geworden ist. Die Beschuldigung ging nicht nur auf einfaches Konkubinat, sondern auch auf Ehebruch und Blutschande.
Ist nun aber nach den in VII, 2, entwickelten Grundsätzen die Ehe eingeführt als ein zweckmäßiges Mittel, die Propagation im öffentlichen Interesse zu regeln, so ergibt sich daraus, daß die freie Liebe nur insofern geduldet werden kann, als sie unfruchtbar bleibt, und wir wissen, daß das nur von dem Willen der Liebenden abhängig ist. Dieser Art von Verbindungen das Unästhetische, Gesundheitswidrige und die Unsicherheit zu benehmen, wird die Aufgabe einer fortschrittlichen Entwicklung sein, aber wohl kaum je in vollkommen befriedigender Weise erreicht werden. Die Frauen in Indien, welche sehr kinderscheu sein sollen, sollen diesen Zweck ohne mechanische Hilfsmittel zu erreichen wissen. Jedenfalls sollte das von der Frau allein abhängen und der Mann weder Einfluß darauf nehmen können, noch darum wissen.[30]
[30] Diese Vorsichtsmaßregeln werden zumeist verworfen, und Adolph Pichler »Aus Tagebüchern« 1850-1899, Seite 310 nennt sie geradezu ekelhaft, was auch Schäffle dagegen einwendete. Diese Kritik ist aber in Anbetracht der unermeßlichen Interessen, die damit zusammenhängen, u. z. im Kollektivstaat öffentliche Interessen, keineswegs ausschlaggebend, und da wäre Duldsamkeit viel berechtigter als dem Konkubinat der Priester gegenüber. Dasselbe könnte man ja auch vom regelmäßigen Zeugungsakt sagen. Er setzt auf beiden Seiten Unterdrückung der Schamhaftigkeit voraus und in diesem Opfer, aus Liebe gebracht, liegt gerade der Zauber der Liebe. Daß die Unterdrückung der Fruchtbarkeit der Umarmungen allein den Vorwurf der Ekelhaftigkeit verdient und daß sie, wie Pichler meint, die wechselseitige Achtung untergrabe und der Treue Eintrag tue, ist ein offenbarer Irrtum; wäre aber auch in den Verhältnissen, die ich hier im Auge habe, nicht entscheidend. Ja, wenn der Ehemann nicht viel genügsamer wird, als er heute ist, wird -- ausnahmsweise oder vorübergehend -- auch in der Ehe die Unterdrückung der Fruchtbarkeit der Umarmungen wegen Schwäche, Krankheit oder besonderer Gefährlichkeit der Entbindung sich rechtfertigen lassen.