Der Kollektivismus und die soziale Monarchie
Part 13
Bei den in diesem Abschnitte entwickelten Vorschlägen wird von der Statistik das Äußerste an Genauigkeit vor ihrer Veröffentlichung die größte Schnelligkeit und Allgemeinheit gefordert und es wurde gezeigt, daß diesen Anforderungen mit spielender Leichtigkeit entsprochen werden kann. Sich über die Verteilung von Produkten, die ihrer Natur nach sofort konsumiert werden müssen, so rasch als möglich zu orientieren, ist für den Kollektivismus offenbar ein Bedürfnis. Niemand würde es aber für möglich halten, daß das ohne erheblichen Arbeitsaufwand an einem dem Verrechnungstage nächstfolgenden Tage =und zwar zur Orientierung eines jeden Einzelnen= möglich sein wird, wenn ich mir nicht die Mühe genommen hätte, diese Arbeit zu unternehmen. Das durfte aber nicht bloß in allgemeinen Sätzen behandelt werden, sondern erforderte eine anschauliche Darstellung, die jeden Zweifel ausschließt. In abstrakten Sätzen ist schon Unsinn genug gegen und für den Kollektivismus geschrieben worden, daß ich mich davon ferne halte.
Freilich wirken bei der Verrechnung auch die Art der Verteilung der Bevölkerung, die Beamtenorganisation, und die Ersetzung des Familienhaushaltes durch den Gemeindehaushalt mit, aber diese Einrichtungen entsprechen so sehr zugleich dem Fortschritte im Volksunterrichte, in der Volkserziehung, im geselligen Leben und nach vielen anderen Richtungen, daß die hier erörterten Vorteile keineswegs erkauft werden durch irgend welche Übelstände anderer Art, =sondern die Organisation ist gleich fruchtbar für alle Arten von Produktion und Verteilung=, ganz insbesondere zwar für die idealsten Interessen, aber, wie gezeigt werden wird, auch in hohem Maße für die materiellen Interessen.
Für die hauptstädtischen Verteilungen wäre die Statistik noch viel einfacher. Die Reichshauptstadt würde einen Bevölkerungs- und Verpflegstand haben, der dem eines Kreises vergleichbar wäre. Für Milchprodukte wäre die Hauptstadt eine Konsum-, nicht aber, oder jedenfalls nur im geringsten Maße auch eine Produktionsstätte, für Fleisch eine Produktionsstätte nur dann, wenn Mastanstalten und dem entsprechend auch Schlachthäuser in die Hauptstadt verlegt würden. Zu untersuchen, ob das ökonomisch wäre, ist nicht Aufgabe dieser Arbeit und wahrscheinlich würden verläßliche Beobachtungen über die ökonomischen Vorteile und Nachteile erst im Kollektivstaate möglich sein.
Die ökonomische Statistik der Hauptstadt würde, abgesehen eventuell von der Auseinandersetzung mit dem Hofhaushalte nach dem Kapitel IV, wenn die Monarchie fortbestände, in einem Kreisblatte veröffentlicht werden, da die Reichshauptstadt ihres Umfanges wegen einen eigenen Kreis zu bilden hätte. Die Bevölkerungs- und Verpflegstandsstatistik dieses Kreises wäre allerdings einigermaßen kompliziert, wegen des beständigen Wechsels der Fremden und des Verpflegstandes. Dagegen hätte diese Statistik wenig mit der Güterproduktion zu schaffen, da die Reichshauptstadt ihren Bedarf an Gütern größtenteils vom flachen Lande bezöge und nur Finalproduktion betreiben würde.
Für den Hofhaushalt wäre eine besondere Statistik aufzustellen. Diese hätte zunächst auszuweisen, daß der Hofhaushalt nicht mehr an Gütern vom Gesamthaushalt bezieht, als das Volk bewilligt hat. Außerdem wäre auch eine innere Verwaltungsrechnung aufzustellen und in angemessenen Formen zu veröffentlichen, nachdem auch diese Gebarung das Volk ebenso angeht wie jede andere, und weil nicht das Privatinteresse der Familien des Monarchen und des Adels, sondern das allgemeine Volksinteresse allein für diese Gebarung maßgebend sein darf.
Was den Verbrauch anderer Güter für die Ernährung anbelangt, welche nicht wie Fleisch, Milch, Eier u. dergl. dem raschen Verderben unterliegen, insbesondere den Verbrauch von Mehl und den verschiedenen Gewürzen, so werden diese Güter auch den einzelnen Gemeinden und Quartieren im Verhältnisse zum Verpflegstande zuzuweisen sein, ähnlich wie es oben bezüglich der Zuweisung von Milch gezeigt wurde. Allein es wird sich da nicht um tägliche Zuweisungen handeln, es wird genügen, wenn die Zuweisung reichlich für einen Monat im vorhinein erfolgt und die Monatsstatistik den Verbrauch nach Maßgabe des Verpflegstandes feststellt und den Überschuß ausweist, wonach dann eine neuerliche Zuweisung zur Deckung des Monatsbedarfs zu erfolgen hätte.
Ebenso wäre es mit den Heiz- und Beleuchtungsstoffen zu halten. Für den Verbrauch dieser Stoffe wäre der Verpflegstand wohl nicht maßgebend. Insoweit Heiz- und Beleuchtungsstoffe in den Betriebsstätten verbraucht werden, kommen sie nicht als Aufwand für die Einzelnen, sondern als Aufwand in der Produktion in Betracht. Insofern es sich aber um den Aufwand zur Beheizung und Beleuchtung der Schlafhäuser und der dem geselligen Leben gewidmeten Räume handelt, würden für die Verteilung der Rauminhalt und das Klima maßgebend sein. Auch hier wird ein statistischer Monatsausweis vollkommen genügen.
Was die Wohnbauten und die Nutzbauten für landwirtschaftliche und industrielle Zwecke anbelangt, so werden sie getrennt auszuweisen sein. Für die Bauten genügt eine Jahresstatistik. Diese wird für die Wohnbauten insbesondere den Rauminhalt der Schlafstuben, der Kommunikationen, Treppenhäuser, Aborte und Bodenräume, dann der dem geselligen Leben, der Schule und dem Amte gewidmeten Räume ausweisen. Dieser statistische Ausweis hat zunächst nach Gemeinden und Quartieren zu erfolgen, woraus die Bezirkssummarien, Kreis-, Provinz- und Reichssummarien zu bilden sind. Das Verhältnis der Bevölkerungsziffer und der Wohnbautenstatistik wird ergeben, ob überall gleichmäßig für das Wohnbedürfnis gesorgt ist und worin die Vorteile der nach den Verteilungsgesetzen bevorzugten Personen bestehen. Dabei wird aber auch der Aufwand für die Ausstattung der Wohn- und Gesellschaftsräume in Betracht kommen. Dieser Aufwand findet seinen Ausdruck in der Anzahl der aufgewendeten Arbeitstage, jede Art von Arbeit reduziert auf einen gemeinen Arbeitstag, und in der Menge und Art der aufgewendeten Materialien. Aber auch für die Bauerhaltung und die Instandhaltung der Ausstattung wird ein statistischer Jahresausweis zu liefern sein. Analog ist der Bestand, die Neuerrichtung und die Instandhaltung der Nutzbauten statistisch nachzuweisen.
Ebenso ist es mit dem Inventar zu halten. Es ist zu trennen das Inventar für die Wohn- und Gesellschaftsräume vom Inventar an Werkzeugen und Maschinen für den Betrieb der Urproduktion und der Industrie. Das Kücheninventar gehört ebenso wie das Kellerinventar zu dem Inventar der ersten Kategorie. Auch bezüglich des Inventars handelt es sich um den Bestand vom Vorjahr, um Neuanschaffungen, um Erhaltungsaufwand und um Abschreibungen.
Noch eine dritte Art von Inventar wird man aufzustellen haben, nämlich von Gegenständen, die für die Zwecke der Kunst und Wissenschaft dienen. Dahin gehören Bücher und den Büchern verwandte Gegenstände, wie Atlanten, Sammlungen von Käfern u. dergl. Dann Medikamente und andere Bedürfnisse des ärztlichen Dienstes, Instrumente und Apparate und die örtliche Verteilung aller dieser Sachen. Für die Zwecke des Sanitäts- und Unterrichtsdienstes und der Kunst und Wissenschaft werden auch Verbrauchsgüter gewidmet werden müssen, worüber eine besondere Nachweisung zu liefern sein wird. Was musikalische Instrumente und sonstige Behelfe für diese Kunstübung anbelangt, so könnte wohl die Nachfrage größer sein, als mit dem Vorrat zu befriedigen wäre. Darum soll für diese Verteilung die Mitwirkung der Vereine, VIII, 2, _Alinea:_ »Sehr zu fördern« mitbestimmend sein.
Am Schlusse des Jahres wird eine eigentliche Statistik aufgestellt werden, umfassend die Bevölkerung, den Gesamtbesitz an unbeweglichen und beweglichen Sachen, die Gesamtproduktion, den Gesamtverbrauch im Laufe des Jahres und den Gesamtvorrat an verbrauchbaren Gütern, welcher auf das kommende Jahr zu übertragen ist. Diese Statistik aber baut sich auf aus der Statistik der Gemeinden, Bezirke, Kreise und Provinzen, welche im Reichssummarium zusammengefaßt werden. Ebenso wird es mit der Bevölkerungsstatistik, der Sanitäts- und Erziehungs- und Unterrichtsstatistik zu halten sein.
VII.
Der Kollektivismus und die Erhaltung, Vermehrung und Veredlung des Volkes.
1. Die Bevölkerungspolitik.
Der Kollektivstaat hat nicht nur die Aufgabe der Produktion und Verteilung der Sachgüter und der persönlichen Dienstleistungen im weitesten Sinne des Wortes, sondern er hat, da unser größtes Gut die Mitmenschen sind, besonders auch Einfluß auf die Propagation und Veredlung des Volkes zu nehmen.
Dem Lande gehört jeder an, der von seinen im Lande heimatsberechtigten Bewohnern gezeugt wurde. Wie sonst die Staatsbürgerschaft erworben wird und wie sie verloren geht, bestimmen die Gesetze, auch, inwiefern von Inländern mit Ausländern erzeugten Kinder als Inländer zu betrachten sind. Es scheint der Natur der Sache zu entsprechen, daß die Kinder der Staatsbürgerschaft der Mutter folgen. _Mater certa, pater incertus._
Die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts beweist, daß ein Steigen der heimatsberechtigten Bevölkerung innerhalb gewisser Grenzen erträglich ist. Dagegen ist nicht zu bezweifeln, daß eine allzu rasche Vermehrung der Bevölkerung von Übel wäre, weil die Pflege, Ernährung und der Unterricht einer allzu zahlreichen Nachkommenschaft eine zu große Anzahl von Arbeitskräften in Anspruch nehmen würde und demgemäß auch die Wohnungsbauten zu rasch vermehrt werden müßten. Auch beweist die Erfahrung, daß kein Volk der Erde sich in dem Maße vermehrt, als nach der Zeugungskraft der Menschen möglich wäre.
Ein Geburtenüberschuß von eins vom Hundert im Jahre würde schon in siebzig Jahren zur Verdoppelung der Bevölkerung führen, und das müßte schon in zwei- bis dreihundert Jahren eine Übervölkerung zur Folge haben. Die Meinung, daß dem durch Auswanderung leicht abgeholfen werden könnte, wäre falsch, weil man, insofern für die Zeugung nur das Recht des Einzelnen, nicht das öffentliche Interesse in Betracht kommt, nicht leicht ein Gesetz aufstellen könnte, =wer= auszuwandern hat, und es auch, sobald die Überproduktion von Menschen in Europa allgemein würde, unmöglich wäre, den Transport des Überschusses in überseeische Länder zu bewältigen. Auch bringt es die Natur der Sache mit sich und lehrt die Erfahrung, daß durch die Auswanderung die besseren und tüchtigeren, insbesondere die arbeitsfähigeren Elemente außer Land geführt werden, während die kinderreichen Familien zurückbleiben. Bei allgemeiner Übervölkerung müßten sich die benachbarten Völker wechselseitig gefährlich werden, da es viel näher liegt, den Nachbarn den Boden streitig zu machen, als den Menschenexport im Großen zu betreiben.
Trotzdem könnte man im =Kollektivstaat= an eine solche zwangsweise Expatriierung denken und jene, die die bevölkerungspolitischen Gesetze nicht beobachten, des Staatsbürgerrechtes berauben und gewaltsam außer Landes schaffen, zu welchem Ende man Kolonien in unbewohnten oder schwachbevölkerten, aber fruchtbaren überseeischen Ländern errichten oder sonst einen Ausweg, wovon später die Rede sein wird, finden müßte. Das setzt aber eben voraus, daß man zwischen legitimen, den heimischen bevölkerungspolitischen Gesetzen entsprechenden, und illegitimen Zeugungen unterscheide, daß man also doch bevölkerungspolitische Gesetze erließe und die Expatriierung als Strafe verhängte. Dann aber ist die Zeugung kein gleiches Recht für alle mehr.
Es ist ein großer Irrtum, wenn man die tatsächliche Zahl der Geburten in unserer heutigen Gesellschaftsordnung für das Ergebnis der natürlichen Fruchtbarkeit der Menschen hält. Die Zahl der Geburten wäre aber eine viel größere, wenn die Menschen sich in der Propagation lediglich von den Gesetzen der Natur beherrschen ließen. Die mannigfaltigsten Lebensgrundsätze, die mehr oder weniger mit der Sittlichkeit vereinbar sind, nehmen Einfluß auf die Verminderung der Zeugungen. Scheinbar einwandfrei ist die Enthaltsamkeit jungfräulicher Frauenspersonen, welche sich der Ehe enthalten oder keine entsprechende Ehe einzugehen Gelegenheit finden. Es ist aber immer noch die Frage, ob diese Enthaltsamkeit nicht große Übel im Gefolge hat. Die nicht befriedigte Natur fällt oft dafür weit größeren Verirrungen anheim. Wir wissen, daß Unzucht mit geschlechtsunreifen Kindern, mit Tieren und andere Verirrungen sehr häufig vorkommen und wahrscheinlich viel häufiger, als beobachtet wird. Noch viel größer als der Einfluß der völligen geschlechtlichen Enthaltsamkeit ist der Einfluß der oft als unsittlich verworfenen Maßnahmen, welche auf Unfruchtbarkeit der Umarmungen abzielen oder die Frucht zu beseitigen berechnet sind. Die abscheulichste Ursache der Verminderung der Geburten ist die Prostitution.
Bekanntlich ist die Geburtenziffer in Tirol eine auffallend niedere, und in diesem Lande kann man folgendes beobachten. Unter den Bauern findet man häufig, daß die Mädchen das Alter von 45 Jahren und darüber erreicht haben, ehe sie zur Heirat schreiten, und oft verzögert sich die wirkliche Eheschließung bei Bräuten in diesem vorgeschrittenen Alter noch um ein oder zwei Jahre, so daß die Absicht, von welcher sie geleitet werden, unverkennbar ist. Es scheint, daß diese Ehen widerlicher sind als manche andere Verirrung ähnlicher Art.
So viel ist gewiß, daß für die Menschen zwingende Verhältnisse vorliegen müssen, die eine natürliche Vermehrung als unheilvoll erscheinen lassen, wenn sie zu so mannigfaltigen und oft auch abscheulichen Mitteln greifen, die natürliche Vermehrung einzuschränken. Es ist gewiß, daß die mit der Kultur vereinbare Regelung der Volksvermehrung das schwierigste Problem ist, das den Menschen gestellt ist, und man kann nur wünschen, daß es im Kollektivstaat eine richtige Lösung finde, wenn auch vielleicht erst nach Generationen.
Man muß annehmen, daß unter 100 Menschen mindestens 20 Frauenspersonen leben, die sich im zeugungsfähigen Alter befinden. Sinkt trotzdem die Zahl der Geburten bei allen Völkern unter fünf vom Hundert, bei vielen bis auf nahezu zwei vom Hundert im Jahre, so kann man sich vorstellen, welchem Zwange der Verhältnisse die Menschen ausgesetzt sein müssen. Und selbst rohe Völker verhalten sich der Propagation gegenüber nicht anders als die Kulturvölker. So hat der spanische Reisende Azarra bei wilden Völkern in Südamerika Gewohnheiten konstatiert, die offenbar darauf berechnet waren, Totgeburten herbeizuführen und die Kindersterblichkeit zu vermehren. Die klassischen Völker haben die Aussetzung neugeborener Kinder für erlaubt gehalten, sie scheint auch bei Juden vorgekommen zu sein, ebenso bei den Germanen. Was die Juden anbelangt, ist die Aussetzung des Moses ein klassisches Beispiel.
Der Geburtenüberschuß, welcher für die Propagation entscheidend ist, hängt nicht allein von der Zahl der Geburten ab, sondern vom Verhältnisse der Geburten zu den Todesfällen, und wird in einem Lande die Versorgung des ganzen Volkes durch den Kollektivstaat nach den Grundsätzen geleistet, welche hier entwickelt worden, so muß man annehmen, daß die Todesfälle auf viel weniger als 1,5 vom Hundert im Jahre herabgingen, weil ein so niederer Prozentsatz der Sterbefälle schon heute in vielen sanitär gut eingerichteten Städten beobachtet wird. Nimmt man nun an, daß die Sterbefälle auf 1,2 vom Hundert im Jahre herabgingen, so wäre die wünschenswerte Maximalzahl der Geburten auf 17 bis 20 vom Tausend im Jahre zu veranschlagen. Eine Geburtenziffer von wenig über 2 Prozent wird auch heute schon tatsächlich in Frankreich, Tirol und manchen Staaten von Nordamerika beobachtet, obwohl gerade in Nordamerika Platz genug wäre, sich im Lande auszubreiten. Es wird demnach im Kollektivstaat Gegenstand der jeweiligen Volksbeschlüsse sein, die Grundsätze für die Bevölkerungspolitik festzusetzen, die Verhältniszahl der Geburten zu normieren und der Staatsverwaltung die Maßregeln vorzuschreiben, durch welche auf die Einhaltung dieser Verhältniszahl hingewirkt werden soll.
Vorausgesetzt, daß solche Gesetze und Maßregeln für zulässig erachtet werden, entsteht die Frage, wem die Zeugung verwehrt werden soll und wie diesen Gesetzen Achtung zu verschaffen ist. Dabei wird die weibliche Bevölkerung zuerst in Betracht kommen, weil es nur darauf ankommt, wie die Frauen, nicht wie die Männer sich zu diesen Gesetzen verhalten. Nach dem, was wir in VII, 3, über die freie Liebe entwickeln werden, ist übrigens kaum zu erwarten, daß sich jemand den staatlichen Vorschriften wegen der Ehe und Zeugung nicht fügen wird, und es wäre eher zu besorgen, daß eine Eheflucht einrisse, die ihrerseits dem Staate gefährlich werden müßte, daher man daran wird denken müssen, die Ehe den dazu Berufenen wünschenswert zu machen. Doch wollen wir zunächst prüfen, wie der Übervölkerungsgefahr vorgebeugt werden könnte.
Man könnte die Einschränkung der Zeugungen nach zwei verschiedenen Richtungen normieren. Entweder würde man zwar jeder Frauensperson die Zeugung gestatten, aber nur bis zu einer bestimmten Anzahl von Kindern, also für etwa zwei Kinder, oder man würde eine größere Anzahl von Frauenspersonen von der Zeugung ganz ausschließen, den anderen aber die Zeugung von Kindern ohne jede Einschränkung freigeben. In beiden Fällen würden jene Geburten, welche im Widerspruche mit den Gesetzen stattfänden, als illegitim anzusehen sein.
Bei dem heutigen Stande der Dinge wäre der zweite Weg der bessere. Er würde uns die Möglichkeit bieten, die gesündesten Frauen und, wenn die Ehe beibehalten würde, die gesündesten Männer auszuwählen und ihnen die Propagation freizugeben, diese aber den anderen ganz zu verwehren.[22] Da die Gestattung der Zeugung noch nicht bedingen würde, daß von der Erlaubnis Gebrauch gemacht und welcher Erfolg erzielt wird, so müßte durch ununterbrochen fortgesetzte Beobachtung des Verhältnisses der Geburten zu den Todesfällen festgestellt werden, ob die Verehelichungsbewilligungen vermehrt oder vermindert werden sollen. Auch dazu würden die Bevölkerungstabellen dienen, die in VI, 8, e, angeführt worden sind.
[22] Nach einem Berichte der »Politisch anthropologischen Revue« III S. 398 hat ein russischer Großgrundbesitzer eine Züchtung besonders schöner Menschen mit großem Erfolge versucht, indem er unter seine Arbeiter nur schöne Menschen aufnahm und die Ehen der Schönsten unter ihnen begünstigte. So kamen 40 besonders viel versprechende Paare zustande, von welchen schon 100 außerordentlich schöne Kinder gezeugt wurden, unter welchen wieder die erste Ehe geschlossen wurde zwischen einem reizenden Mädchen und einem Antinous von einem Jüngling.
Man könnte nun dagegen sagen, daß niemand das Recht habe, jemand das Zeugen von Kindern zu verwehren. Es scheint aber, daß man mit diesem Rechtsgrundsatze den Kollektivismus unmöglich machen würde. Darum hat auch der Liberalismus, dem der Kollektivismus verhaßt war, jenes Recht der freien Selbstbestimmung in der Liebe und Ehe verbunden mit dem sozialen Gesetze, daß niemand als die Erzeuger für die Kinder, welche geboren werden, zu sorgen habe, vertreten, und diese Grundsätze konnten nur die Folge haben, daß die Übervölkerung zwar keine allgemeine, wohl aber eine Plage für die einzelnen Familien wurde. Man tröstete sich damit, daß jeder schlafe, wie er sich bettet. Allein es waren ja nicht bloß die Eltern, die die Lasten der allzu zahlreichen Geburten zu tragen hatten, vielmehr die erzeugten Kinder selbst und mittelbar doch auch die Gesellschaft, welche keineswegs unberührt bleibt von dem Elend und der Verkümmerung eines großen Teiles der Mitbürger und von der Verwahrlosung der Jugend. Darum gerät die Gesellschaft auch wieder mit sich selbst in Widerspruch, denn es werden Werke der Mildtätigkeit eingeleitet, um dem Elende, das die Gesetze verschuldet haben, abzuhelfen, und so schwankt man hin und her und macht wieder teilweise gut, was der Theorie nach nur die Eltern, aber nicht die Gesellschaft angeht. Allein wirklich interessiert sind weder die Eltern noch die Gesellschaft, sondern vor allem jene, die gezeugt werden und von der Erde, auf die man sie pflanzt, doch nicht Besitz ergreifen dürfen und, wenn sie ihren Platz auf Erden fordern, grausam bestraft werden. Sie sind nicht im Unrecht, wenn sie ihren Eltern und der Gesellschaft fluchen, denn so rechtlos, wie der Besitzlose, ist kein Tier. Die Besitzlosigkeit ist die ärgste Sklaverei, und wenn man den Enterbten zuruft, »so arbeitet doch«, ein Ruf, den am frechsten jene erschallen lassen, die nicht arbeiten und welche aus der Zwangslage der Besitzlosen wucherischen Gewinn ziehen, so vergißt man doch, daß das Leben nicht mit der Arbeitstüchtigkeit beginnt, daß der Ärmste auch zur Arbeitstüchtigkeit und zur Arbeitsfreude nicht erzogen wird und daß die Arbeit auch nur für jenen ist, der Arbeitsgelegenheit hat. Das ist ja eigentlich der Sinn der Armut, daß der Arme von dem =Rechte=, zu arbeiten, ausgeschlossen ist und daß er, was zweifellos ein angeborenes Recht ist, den Boden zu bebauen und sich von seinen Früchten zu ernähren, als Recht nicht geltend machen darf, weil man ihn einen Dieb nennt und als solchen bestraft, wenn er nach den von der Erde freiwillig hervorgebrachten Früchten greift oder er sich anmaßt, die Früchte in Anspruch zu nehmen, die er selbst der Erde abgewinnt. Bei solchen Umständen und bei solchen Rechten der Gesellschaft gegenüber hat der Überschüssige offenbar das Recht, ihr zuzurufen: »Ihr habt uns nicht zeugen lassen dürfen!«
Es wird übrigens in der künftigen Gesellschaft das gesellschaftliche Recht, die Zeugung zu beschränken, um so weniger bezweifelt werden, als dem Kollektivstaate durch die Zeugung von Kindern Verpflichtungen auferlegt werden, nämlich die Kinder zu erhalten und zu erziehen. Denn wenn der Staat allein über alle Früchte verfügt und alles Nationaleinkommen verteilt, von wem könnten die Kinder Versorgung und Erziehung beanspruchen, als eben vom Staate?
Und auch in der heutigen Gesellschaftsordnung anerkennt man ein Recht des Staates, die Erzeugung von Kindern zu erschweren oder zu begünstigen. Das Recht steht dem Staate ohne Zweifel zu, wenn er auch nach den Grundsätzen des Liberalismus gegenwärtig davon keinen Gebrauch macht. Es hat bis in die neuste Zeit hinein Gesetze gegeben, welche die Ehe erschweren, oder, im Falle eines Rückganges der Bevölkerung, sie begünstigen. Ebenso maßen sich in vielen Gegenden, wo das Zweikindersystem volkstümlich ist, die älteren Kinder das Recht an, den Eltern bittere Vorwürfe zu machen oder sie dem Spotte preiszugeben, wenn sie von weiterer Zeugung nicht abstehen. Ein Interessenkonflikt innerhalb der Familie liegt zweifellos vor und wenn es uns verletzt, den Streit ausbrechen zu sehen, so ist es doch sicherlich eine natürliche Quelle der häßlichsten Familienstreitigkeiten, oft der Anlaß zu Verbrechen und Mordtaten, sobald die Zeugung über eine gewisse Grenze hinaus fortgesetzt wird, oder verwitwete Personen, die schon erwachsene Kinder haben und noch zeugungsfähig sind, zu einer zweiten Ehe schreiten. Man kann es wohl in Zweifel ziehen, ob einer oft lächerlicher Begierde wegen der Anteil älterer Kinder am Erdenglücke so ganz mit Recht geschmälert werden darf, besonders dann, wenn es sich um das Schicksal erwerbsunfähiger Kinder handelt. Und wie häßlich ist es, wenn solche Fragen zwischen sich nahestehenden Verwandten aufgeworfen werden. Jedenfalls ist es besser, wenn sie, wie im Kollektivstaate, nur zwischen den Einzelnen und dem Staate zum Austrage kommen, da es hier nur vernünftige Grundsätze sein können, nach welchen sie ausgetragen werden.