Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte

Part 9

Chapter 93,494 wordsPublic domain

Der Champagner hat aber eigentlich gar keine Geschichte, denn niemand kennt seinen Ursprung, kein Dokument nennt seinen Erfinder. Selbst das Jahr, in dem zuerst die bekannten fünfmalhunderttausend Teufel entfesselt wurden, ist nicht mehr nachweisbar, trotzdem es nicht etwa in grauer Vergangenheit, sondern höchstens gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts zu suchen ist. Das Altertum und das Mittelalter kannten keinen moussierenden Wein. Der Sekt, in seiner Bedeutung als Schaumwein, ist neueren Datums und bekanntlich eine Erfindung Ludwig Devrients, der in der Weinstube von Lutter und Wegener in Berlin seinen Lieblingswein mit den Worten Falstaffs: »Gebt mir ein Glas Sekt«[139] verlangte, obgleich der dicke Schwerenöter Shakespeares darunter vino secco, d. h. trockenen Spanier oder Canarier verstand. Zum ersten Mal wird der Champagner 1718 mit dem Bemerken erwähnt, daß er jetzt seit etwa zwanzig Jahren bekannt sei. Dom Pérignon, »der 1638 geborene, 1715 verstorbene wohlbestallte Pater Kellermeister der Abtei zu Hautvilliers, soll zuerst gefunden haben, daß und wie es möglich ist, das Mousseux, welches jeder junge Wein in der Zeit der Gärung entwickelt, ihm dauernd zu erhalten. -- Ehre seinem Andenken.«[140] Er wurde »pétillant« genannt und das Volk beehrte ihn mit den Namen »Teufelswein« oder »Pfropfentreiber«; denn Teufelswerk schien der perlende Wein zu sein, bei dessen Bereitung Zauberei und allerlei unheimliche Mittel im Spiele waren. Heute wissen wir, daß es bei seiner Fabrikation meist, aber nicht immer, wenigstens bei vielen Sekten unseres schönen Vaterlandes nicht ganz mit rechten Dingen zugeht, und daß bei ihm nur eines unheimlich ist, -- seine Wirkung -- sofern er nicht lauter und rein, wie es jedem Weine, daher auch dem Champagner, zukommt.

Im achtzehnten Jahrhundert trank man in Norddeutschland einen aus dem _Birkensaft_ erzeugten Champagner-Wein, von dem Krünitz, nach Angabe seiner Anfertigung schreibt: »Das Produkt ist in allen Stücken dem Champagnerwein so ähnlich gefunden worden, als nur irgend seyn kann. Viele Kenner(?) haben mit Vergnügen diesen nachgemachten Champagner dem wahren vorgezogen.«(??)[141]

Auch Met und Bier kochte man, demselben Autor zufolge, aus dem vielseitigen Birkensaft, der sogar, wie der gelehrte Simon Pauli versichert, die Sommersprossen vertreiben und die Maden aus dem Käse verscheuchen soll -- was ich gerne glaube. Brrr!

Auch sonst noch hatte die Bacchusgabe, der edle Wein, die lobenswerte Eigenschaft, dem Wasser den Zutritt in den weingefüllten Magen zu verwehren, was unter gewissen Umständen von hohem Vorteil sein konnte.

Wie der Nürnberger Chronist Heinrich Deichsler erzählt, wurde 1500, den 17. März in Nürnberg eine Frau vieler Diebstähle wegen lebendig begraben; sie hatte schon einmal im Rhein ertränkt werden sollen. Sie sprach: »da het ich vor vier moß weins getruncken, vor demselben wein kunt kein wasser in mich kumen.«

5. Der Schnaps.

Der Branntwein, despektierlich Schnaps und Fusel, sonst auch Liquör benannt, erfordert nur wenig Worte, da das Mittelalter so glücklich war, ihn noch nicht unter die Volksgetränke zählen zu müssen.

Er taucht erst gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts auf (für den ersten Schnapsfabrikanten hält man den 1355 in Montpellier lebenden Arzt Villeneuve), wo man aber sofort seine Schädlichkeit erkannte und seinen Gebrauch einzuschränken suchte. Bereits 1360 wurde in Frankfurt am Main das Vermischen des Weines mit Branntwein untersagt.[142] Im ältesten Berliner Stadtbuch, nach Sellos Forschungen zwischen 1381 und 1391 begonnen, wird auch der Branntwein erwähnt, dessen Herstellung zeitweilig verboten war, weil er den »Kop« dumm mache. Der Nürnberger Rat verbietet ihn am Sonntag oder Festtag feilzuhalten, sonst aber ihn an der Schankstelle selbst zu trinken; später (1496) gestattet er, daß einer für einen Heller oder einen Pfennig auch im Branntweinschanke trinken darf, doch trat er 1496 dem »Mißbrauch und der Unordnung, der mit Nießung gebrannten Wassers Weins« verbunden war, energisch entgegen. 1522 wird in der Trautenauer Chronik des Simon Hüttel eingetragen von einem Schulmeister und Stadtschreiber: »er trank sich bei dem alten Hans Hoffman zum »nassen künig« im brantenwein zu tode.«[143]

Thomas Murner spricht allen denen, die am Sonntag Branntwein feil halten, das Seelenheil ab.[144]

Doch die, die dazu den Branntewein Noch an dem Sonntag haben feil, Verderben all ihr Seelenheil; Wenn andre Leut' zur Kirche gehn, So bleiben sie am Bänklein stehn Und einen neuen Schwatz beginnen. Was bei dem Handel sie gewinnen? Der Pfennig, den er ihnen bringt, Sie in die Hölle niederzwingt. Und wenn die alten schnöden Weiben Solch einen Handel nicht mehr treiben, Sind ihnen noch zwei Ding' bekannt: Sie kuppeln und zaubern in dem Land. Sie müßten alle sein verbrannt![144]

Wie die Süß- und Kräuterweine, so entstammte bis zum sechzehnten Jahrhundert der Branntwein der lateinischen Küche. Er wurde mehr als Essenz und Arznei, denn als Genußmittel betrachtet und nur von den Apothekern und zwar aus reinem Wein, vielleicht auch aus Weintrebern gebrannt. Durch den Apothekervertrieb wurde er aber im Preise derart in die Höhe geschraubt, daß er nur stellenweise allgemeine Verbreitung fand, wenn auch Andreas Muskulus in seinem Spielteufel[145] von Branntweintrinkern spricht, ebenso wie Sebastian Münster in seiner »Cosmographie« sagt: »Dieser schandliche Brauch ist jetzt auch in das ganze Teutschland kommen, daß man jetzund die starken Wein also unmäßig trinkt, gleich wie _gesotten Wasser_, daraus viel Nebels entspringt.«[146] Immerhin grassierte das Schnapstrinken in vielen Gegenden derart, daß Gesetze dem neuen Laster Einhalt zu tun suchten, so in Nürnberg, Altorf, Grünberg i. S., Frankfurt a. O., Zittau und anderwärts. In Grünberg sollte, wie vordem in Nürnberg das Schnapstrinken während der Kirchenzeit eingestellt werden, ebenso in Meißen. »Aber wer tut?« fragte der Meißener Superintendent Strizenicus. »Ist ein solch Gesäufe, daß es eine Sünd und Schande ist. Wenn schon eine Obrigkeit es nicht leiden will, so ziehen sie über das Wasser, über die Brücke in ein ander Gericht; da siehet man durch die Finger und läßt allerlei Unfug unter der Predigt stiften und anrichten.« Zu Anfang des sechzehnten Jahrhunderts wiesen Zwickau 34, Zittau 40, Frankfurt a. Oder gar 80 Brennereien auf. In Berlin durfte noch 1574 der Schnaps nur in Apotheken feil gehalten werden, doch bestehen zwanzig Jahre später schon mehrere Brennereien, die dem Rate Abgaben entrichteten.

Zum Steuerobjekt wurde der »Spiritus vini« zum erstenmal 1543 in Altbayern erkoren.

Seine Grundstoffe waren, wie aus den Straßburger Zunft- und Polizeiordnungen hervorgeht, Früchte, »Biertrusen« also Biertreber, doch dürfte man außer aus Weintrusen, wie es der Straßburger Rat in Mandaten in den Jahren 1603, 1627, 1630, 1642, 1647 und 1666 befahl, vielleicht auch aus reinem Wein dieses Gift hergestellt haben. Wenigstens geht dies aus Savonarolas in Hagenau 1532 erschienenem Buche »de arte conficiendi aquam vitae« hervor. Wer aber aus den niederen Volksschichten zum Feuerwasser griff, begnügte sich natürlich mit geringerer Sorte, so die Bergleute Joachimsthals in Böhmen, denen der Luther-Biograph Mathesius (geb. 1508) in seiner Kirchen-, Schul- und Spitalrechnung vorwirft: morgens zum Branntwein, mittags zum Bier, abends zum Wein, wodurch das Dreigespann, der pöpelhafte Schnaps, nobler Liquör, Cognac, Absinth, das gut bürgerliche Bier und der vornehme Wein in holder Eintracht vor vierhundertzweiundfünfzig Jahren genau so vereint erscheint, wie er es noch heute bei dem trinkfesten Deutschen ist.

II. Wo man trank!

1. Wirtshäuser und Herbergen.

Im Wirtshaus ist gut leben, Wenn kömmt der heurig Wein.

Des Knaben Wunderhorn.

Die Wirtshäuser sind ein Zeichen der Civilisation. »Böse«, wilde Menschen haben zwar Lieder, wenn auch Seume das Gegenteil behauptet -- denn sogar die Räuber sangen z. B. »Ein freies Leben führen wir« und Rinaldo Rinaldini sein »In des Waldes tiefsten Gründen«, -- aber sie besitzen keine Kneipen. Die Innerafrikaner, die Australneger, die Indianer und die Malaien kennen ebensowenig die Institution der Gasthäuser, wie sie dem Urgermanen bekannt war. Der Gaugenosse trank in seinem eigenen Hause, bei der Sippe, bei Freunden oder sonst irgendwo, aber immer gratis. Hatte er es dazu, dann entschädigte er sich durch eine Gegeneinladung, aber als Schmach wäre es ihm erschienen, das Genossene bezahlen zu sollen oder Zahlung dafür zu heischen. Die Gastfreundschaft war allgemein und schrankenlos. »Kein zweites Volk gibt es, das für Gastmähler und Bewirtung eifriger besorgt wäre. Irgend einem Sterblichen ein Obdach zu verweigern, gilt als Frevel. Jeder bewirtet nach Vermögen den Gast mit einem Festmahl. Ist der Vorrat erschöpft, so führt der, der soeben noch Wirt war, den Gast an eine andere gastliche Stätte. In das nächstbeste Haus treten sie dann ein, auch wenn sie nicht geladen sind. Mit gleicher Freundlichkeit werden sie aufgenommen.«[147] Die Gastfreundschaft war und blieb noch lange eine geheiligte Sitte, der sich in späterer Zeit sogar die Gesetze annahmen. Mit strengen Strafen bedrohen die Kapitularien Karls des Großen jeden, der Bewirtung und Obdach versagte. Jedermann, der König selbst, war verpflichtet, den im Hausfrieden weilenden Gast als ein von Gott gesandtes Geschöpf zu behandeln und zu ehren.

Selbst dem Feinde wurde Speise und Trank nicht versagt, ja sogar durch Diener entgegengebracht. Die Entstehung der Kneipen fällt mit dem Gebrauch zusammen, den Überschuß an selbstgebrautem Bier oder Wein eigener Fechsung im Tausch oder gegen Entgelt abzugeben und dies Vorhaben durch Aushang eines Kranzes bekanntzugeben. »Wenn man ein schoeblin ußsteckt, daz ist ein zeichen, das man bier da feil hat«, sagt Geiler von Kaisersberg[148] und ein ander Mal »... ein Würt, der henckt ein Schild auß vnnd schreibt daran, hie Wein.«

Außer dem Birken-, Weinblätter- oder Reisigbündel kommt auch der Drudenfuß als Wirtszeichen vor, der dem Gottseibeiuns den Eintritt in das Gasthaus verwehren sollte; wie leicht konnte sich nicht der leibhaftige ††† in der Gestalt eines harmlosen Reisenden, selbst eines Mönches über die Schwelle stehlen!

Wer an solchen Verkaufstätten seinen Bedarf an Getränken in Gebinden erstand, dem wird auch kaum ein Trunk versagt worden sein, den er als Kostprobe wohl umsonst erhielt, wenn er kaufen wollte oder gekauft hatte, für den er aber im anderen Falle zahlen mußte, da die den Verkauf besorgenden Wirtschafter oder Hörige nicht Eigentümer des Getränkes waren, daher kein Recht hatten, Gastfreunde damit zu bewirten. Derartige Kneipen gab es bereits zu Karls des Großen Zeiten, denn eines seiner Kapitularien spricht von ihnen, indem es den Geistlichen deren Besuch verbietet.[149]

In der ursprünglichen, weitgehenden und unbedingten Form, wie sie Sitte früherer Zeit und Gesetze vorschrieben, konnte freilich die Gastlichkeit nicht weiter geübt werden, als mit dem zwölften Jahrhundert der Reise- und Wanderverkehr im ganzen Abend- und Morgenland jene gewaltige Zunahme erfuhr. Selbst die schon durch ihre Satzungen für Aufnahme dürftiger Reisender verpflichteten Klöster begannen zurückhaltender zu werden, wie Walters von der Vogelweide Spruch über den Tegernsee erkennen läßt. Sie beschränkten ihre Gastfreundschaft auf Reisende aus geistlichem Stand und wirkliche oder angebliche Waller nach Rom oder zum heiligen Grabe. Auch die Ritter auf den Burgen drückten sich in mehr oder weniger zarter Weise vor unliebsamen Gästen.

»Es gab seit unbestimmt früher Zeit in Dörfern, die an Straßen oder Saumpfaden lagen, ein Haus, wo Rosse und Reiter oder Fuhrmann rasten konnten, und wo außer dem Futter für die Gäule Brot nebst Wein oder Bier, je nach dem Landstrich, verabreicht wurden. Diese »Schenken« oder »Krüge« wurden von dem Geleitsherrn, dem Inhaber des Straßenregals, zu Zinslehn ausgetan und von einem der Dorfinsassen, der darum in der Hauptsache doch Landmann blieb, nebenbei betrieben. Sie lagen noch nicht gerne mitten im Dorfe, sondern meist an einem Ende; bedächtige Bauernklugheit sagte sich, es sei besser so. Aus demselben Grunde kam man auch nur zögernd dazu, Herberge über Nacht zu gewähren; in den Weisungen und Vorschriften, die der Geleitsherr in der Regel mit der ausgetanen Konzession verband, kehrt beständig wieder, der Wirt brauche nur dann Herberge zu geben, wenn er wolle. Wenn er sie gewährte, was er in unverdächtigen Fällen gegen Geld oder gute Worte wohl meistens tat, so bestand sie darin, daß der Reisende es sich in der Gaststube auf der Ofenbank oder auch auf einem Bund Stroh bequem machte, und der Knecht irgendwo in der Nähe der Pferde sich einen Winkel suchte. Ein eigentliches Vergnügen war das Reisen damals überhaupt nicht, sondern ward durchaus unter die mehr oder minder notwendigen Übel, sowie in Gestalt der Pilgerfahrten unter die Kasteiungen und Bußen gezählt.

Mit jenen Schenken am Wege oder, wie man in Norddeutschland sagte, Krügen und Landkrügen lebten auf dem alten Römerboden Oberbayerns und der Alpenlande die dort wohl nie ganz verschollenen tabernae der Römer wieder auf und bildeten sich nunmehr, unter dem Hinzukommen des Herbergwesens, zu Gast- und »Tafernwirtschaften« aus, wie sie sich daselbst noch heute bezeichnen. Überhaupt, auf diese Weise ist das Dorfwirtshaus als eine den Ortsbewohnern wichtige Einrichtung entstanden, infolgedessen von dem Ende des Dorfes weg in dessen Mittelpunkt, neben die Kirche, wo es solche gab, gerückt worden. Vor oder selbst in der Kirche waren seit alters die gemeinsamen Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte der einzelnen besprochen, besorgt, vor Zeugen vollzogen worden. Nun schob man sich nach dem Kirchgang, statt auf dem Kirchplatz bei der Linde herum zu stehen, ins Wirtshaus hinein oder setzte sich zur guten Jahreszeit auf die Bänke, die vor diesem zurechtgenagelt waren. Und dann allmählich ging man auch an Werktagen nicht immer vorüber. Ja, die Burschen führten die jungen Mädchen dahin, wenigstens in verschiedenen keckeren und minder sparsamen Teilen Deutschlands, was die mittelalterliche Literatur zahlreich erkennen läßt; die Spinnstuben wurden vielfach durch diesen neuen Wettbewerb abgelöst, ebenso der Tanzplatz unter der Dorflinde.«[150]

Mit dem Aufblühen der Städte, als der neuerstandene dritte Stand sich zwischen Adel und Bauer einschob, bemächtigten sich die Städter neben anderer, bisher dem Feudalherrn allein zugestandener, auch des Rechtes, Schenken und Herbergen zu halten. Die heilige Elisabeth blieb die erste Nacht nach ihrer Vertreibung von der Wartburg »in einer wintaberne« zu Eisenach.[151] Seit dem zehnten Jahrhundert führten Ummauerungen, Marktgerechtsame zur Entstehung wirklicher Städte im mittelalterlichen Sinne, die nicht nur ihren Bürgern, sondern auch den in ihren Mauern zeitweilig befindlichen Fremden ein behagliches Dasein und Schutz gegen räuberische Überfälle boten. Daß man daher lieber in den Städten als im dörflichen Krug zu nächtigen begehrte, war nur zu natürlich. Die Städte mit ihren periodisch wiederkehrenden Märkten einerseits, andererseits als Absatzgebiete gewisser Waren, waren eben das Ziel der reisenden Kaufleute, die seit den Kreuzzügen zu erhöhter Bedeutung gelangten und sich zu einem festgefügten Stand ausbildeten. Den Bedürfnissen dieser Reisenden entsprechend, die Gastfreundschaft nur gegen Zahlung begehrten, und für alle die vielen fahrenden Gesellen, die jahraus jahrein die mittelalterlichen Landstraßen bevölkerten, jene ewig wandernden Gaukler, Bettelmönche und Bettler, die froh sein mußten, für Geld ein Unterkommen zu finden, gestalteten sich die Wirtshäuser aus.

Der Zustand der Schenken und Herbergen war bis zum Anbruch des regelmäßigen Reiseverkehrs der denkbar primitivste. Überdies waren beide vielfach, besonders auf dem Lande, wo eine in alle Töpfe guckende Polizei nicht vorhanden war, Stätten der niedrigsten Unzucht, gegen die sehr häufig die behördlich angestellten Frauenwirte Front zu machen gezwungen waren.

Unter diesen Umständen war es den Geistlichen, wie erwähnt, schon unter Karl dem Großen mit Recht verboten, Schenken zu besuchen, was sie aber trotzdem nicht unterließen; hielten doch sogar viele von ihnen selbst solche und nicht immer im besten Rufe stehende Kneipen.

Die Synode der Kölner Diöcese im Jahre 1353, die von Eichstädt 1354, das Konzil von Salzburg von 1420, die Kirchenversammlungen von Prag 1421, von Straßburg im Elsaß 1435, die Synoden von Breslau 1456, von Konstanz 1464, von Schwerin 1492, sie alle befaßten sich mit diesem heiklen Thema erfolglos, wie schon die Wiederholung dieser Beschlüsse durch ein ganzes Jahrhundert beweist. Nur wenn einer der Geistlichen sich auf einer Reise befand, durfte er ein Wirtshaus aufsuchen.[152]

Bei dem Zustande, in dem die Herbergen während des ganzen Mittelalters waren, erscheint übrigens ihr Besuch als recht fragwürdiges Vergnügen, selbst wenn man das erotische Moment als Vergnügen betrachtet.

Oswald von Wolkenstein beklagt, daß man, zumal im Winter, in der Gaststube durch das Geschrei kleiner Kinder gestört werde. Godschalk Hollen sagt in seiner 33. Predigt (minica exaudi): »Viertens erbauen einige Häuser zur Aufnahme von Kaufleuten und Fremden, wie die sind, die weite und geräumige Häuser errichten mit vielen Kammern und Bettstätten, um täglich zu ihrem Nutzen Ankommende zu empfangen. Sie sollen sich ihren Gästen gegenüber so benehmen, erstens ein freundliches Gesicht zeigen, denn die Heiterkeit des Gesichtes und freundliche Rede und gütiges Zureden machen den Wirt berühmt. Zweitens sollen sie ihnen Speisen in Fülle geben zum Sattwerden nach Stand und Zahl der Gäste und Auslagen, damit sie nicht Plünderer der Gäste scheinen, eigentlich mehr »Straßenräuber« als Gastgeber. Drittens sollen sie für die Sicherheit der Gäste Sorge tragen ...

Doch sündigen diese Gastwirte auf viele Weise. Erstens, wenn sie Possenreißern an Festtagen vor der Messe zu essen und zu trinken geben, die zu der Zeit in der Kirche sein, Messe und Predigt hören sollten; zweitens, wenn sie Wein oder Bier mit Schädlichem mischen, und das tun sie zu ihrem Gewinn und des Nächsten Schaden. Drittens sündigen sie im Maße, daß sie falsche Maße haben. Viertens, wenn sie wissentlich gestatten, daß sich Leute betrinken, fluchen, Gott und die Heiligen lästern, Würfel spielen. Fünftens sündigen sie, wenn sie wissentlich Dirnen in ihre Häuser kommen und mit ihren Gästen und jenen Saufbrüdern sündigen lassen, oder wenn sie Possenreißer (histriones) mit ihren Beischläferinnen, die nicht durch die Ehe verbunden sind, erhalten. Sechstens sündigen sie, wenn sie zeitlichen Gewinnes wegen ihren Gästen unziemliche und verbotene Speisen vorsetzen, z. B. in den Fasten oder am Freitage Milchgerichte, Eier, und sündigen nicht wenig, sowohl, wenn sie solche Speisen essen, als wenn sie sie auftragen. Siebentens sündigen sie, wenn sie zuviel ihren Tischgästen anrechnen, denn sie sollen ihren Gästen mäßige Preise machen, so daß sie für die Mühen und die Beschäftigung genüge haben. Achtens sündigen sie, wenn sie schlechte Dienerschaft haben, die die Gäste betrügt, und sie das wissen, ohne es zu ändern.«[153]

Dieses Sündenregister bestätigt die berühmte klassische Schilderung eines Gasthauses, die Erasmus von Rotterdam in einem 1520 geschriebenen Reisebrief gibt.

»Kommt einer an, so grüßt ihn niemand. Es soll nicht so aussehen, als ob man viel nach Gästen fragte. Man kann sich die Lunge aus dem Leib schreien, ehe jemand hört, und man steht draußen und friert. Endlich wird in der geheizten Stube ein Fensterchen aufgemacht und ein Menschenkopf schiebt sich vor, wie eine Schildkröte aus der Schale. Gibt es Nachtherberge? -- Gott sei Dank, er nickt gnädig -- wir können bleiben. Von vielen Worten sind sie nämlich nicht; die Frage nach dem Stall beantwortet eine Handbewegung. Man führt sein Pferd selbst an die Krippe, sorgt für Futter und Streu, denn kein Knecht rührt auch nur den Finger.

Nun darfst du, mein Lieber, in die geheizte Stube gehen. Wie du bist, wie du gehst und stehst, mit deinen kotigen Stiefeln, in deinen durchnäßten Kleidern, mit deinem Mantelsack. So trittst du in die gemeinsame Gaststube. Hier kannst du deine Stiefel ausziehen und dir Pantoffeln geben lassen; hier kannst du das Hemd wechseln, deine Kleider trocknen, deine Stiefel putzen. Die andern genieren sich auch nicht -- hier kämmt sich einer, hier l...st sich einer, hier wäscht sich einer, hier trocknet sich einer, -- Waschwasser steht bereit, aber nur ein einziges Waschbecken für alle, und dieses so unsauber, daß man es zu allererst waschen möchte. Wagt einer ein Wort zu sagen und sich zu beschweren, so bekommt er Grobheiten -- wenn es ihm hier nicht passe, so möge er eben anderswohin gehen. An die hundert Menschen sind in der einen Gaststube beisammen: Reitende, Fahrende, Schiffer, Frachtfuhrleute, Schüler und Handelsleute, Weiber, Kinder, Gesunde, Kranke, die Abenteurer, die Spieler fehlen nicht -- und das schreit, lärmt, skandaliert durcheinander, wie bei dem Babylonischen Turm.

Kommst du vielleicht nachmittags um 4 Uhr an, so wirst du doch vor 9 oder 10 Uhr nichts zu essen bekommen, Freundchen; denn es wird nicht eher angerichtet, als bis voraussichtlich alle Gäste beisammen sind, damit kein überflüssiges Gelaufe stattfinde. Also etwa um 9 Uhr abends taucht ein alter graubärtiger, struppiger, sauerblickender, schmutziger Kellner mit geschorenem Kopfe auf und überzählt mit grämlicher Miene, ohne einen Laut von sich zu geben, mit den Augen die anwesenden Gäste, und je mehr ihrer anwesend sind, desto stärker wird der Ofen geheizt, mag es draußen noch so warm sein, denn es gilt als Hauptsache einer guten Bewirtung, die Gäste schwitzen zu machen. Es ist zum Ersticken! Kann einer den Dunst nicht vertragen und öffnet ein Fenster, dann heißt es sofort: Zumachen! -- Antwortet er, es werde ihm übel, dann sagt man: Suche dir ein anderes Wirtshaus! Es bleibt nichts übrig, als zu schwitzen.

Dann werden die Tische gedeckt. Grob wie Segeltuch sind die Tücher, die der Alte auf die Tische legt. Nun ist der große Augenblick gekommen, alles setzt sich. Reich und Arm, Herr und Knecht, alles durcheinander, kein Standesunterschied, gewöhnlich acht an einem Tische, so harren sie der Mahlzeit. Da erscheint der sauersehende Ganymed und setzt vor einen jeden einen hölzernen Teller und einen Holzlöffel, dann etwas später ein Trinkglas. Nachher bringt er ein Stück Brot, mit dem man sich, ehe die Suppe fertig ist, die Zeit vertreibt. Nämlich ein Stündchen, währenddessen man sein Brot kurz und klein schneiden und kauen kann. Endlich kommt der Wein auf die Tafel. Ist der sauer! Ich biete dem Aufwärter einen Groschen, daß er mir einen besseren bringe. Er tut, als höre er es nicht und wiederhole ich mein Anliegen, so schnauft mich der Kerl an: Hier sind schon viele Grafen und Markgrafen eingekehrt und kein einziger hat sich über den Wein beschwert; steht er dir nicht an, so suche dir eine andere Herberge! Denn nur die Adeligen ihres Volkes halten sie für Menschen. Bald kommen mit großem Gepränge die Schüsseln. Erst eine Suppe mit Brotstücken; ist es ein Fasttag, eine Brühe mit Gemüsen übergossen.