Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte

Part 3

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In den letzten Jahren des siebzehnten Jahrhunderts hatte infolge von Mißernten im Harz und an der oberen Weser eine Teuerung geherrscht, die natürlich auch nicht ohne Einfluß auf die Bierpreise geblieben war. Die Brauer hatten infolge dessen den Bierpreis erhöht und wollten diese höheren Bierpreise auch beibehalten, nachdem der Preis des Getreides wieder gesunken war. Da hatten sie aber die Rechnung ohne die damaligen Herzöge von Braunschweig gemacht, welche folgende Verordnung erließen: »Von Gottes Gnaden, wir Rudolph August und Anton Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, fügen hiermit zu wissen: Was massen wir glaubwürdig, wiewohl zu unsern höchsten ungnädigen Mißfallen, berichtet worden, ob solte an denen meisten Orten des Hartz- und Weserdistricts, das Bier annoch in dem erhöhten Preise, als solches in denen letztern theuren Jahren zugeben verstattet worden, verkauffet werden. Ob Wir nun wohl der Allerhöchste wiederumb wohlfeile Zeiten beschehret, sich von selbsten der Billigkeit beschieden, und das Bier umb den gewöhnlichen Preiß wieder hingegeben haben: Nachdem jedoch das Gegentheil, und daß ihrer viele bei dem erhöhten Kauf geblieben sein sollen, beständig verlauten will, Wir aber ein solch unbillig und unchristlich Beginnen zu dulden keines Weges gemeynet seyn; So ist mit Vorbehalt schwerer Ahndung gegen diejenige, so sich dieses unzulässigen Vortheils gegen unsere gnädigste Concession gebrauchet, _Unser ernstlicher Befehl hiermit, daß das halbe Stübichen Breyhan, gleich hier schon geraume Zeit her geschehen, weiter nicht höher als vor zehn Pfennige, inclusive der doppelten Bier-Steuer, und so auch nach Proportion in Faß-Zahl verkauffet werden solle, bei unnachlässiger harter Straffe,_ so Jemand dagegen ferner zu handeln sich gelüsten lassen mögte. Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 24. Julii Anno 1702.« Jedenfalls ist das Bestreben dieser Landesväter, ihren Untertanen einen billigen Tropfen zu verschaffen, auch heute noch, nach zweihundert Jahren, anzuerkennen.

Die Brauer mußten natürlich, sowie sie sich zu fühlen begannen, ebenso wie jede andere Innung, ihren Schutzpatron haben, und ihre Wahl fiel denn je nach der Gegend, auf den heil. Martin, den heil. Leonhard, den heil. Adrian, bei den Kölner Brauern auf den heil. Peter von Mailand, den heil. Anton, den heil. Magnus. Aber alle Bierbrauergilden hatten einen Oberheiligen, den sie zwar nicht anbeteten wie die anderen Patrone, dem sie aber ehrfurchts- und hochachtungsvoll manches Trankopfer weihten -- _den heiligen Gambrinus!_

Von diesem sonderbaren Heiligen heißt es in einer alten Chronik: »Zu Jacobs Zeiten habe in Deutschland der König Gambrinus regiert, welcher auf deutsch Gampor oder Knüpfer genannt worden sei, weil er ein stattlicher Kriegsmann gewesen und seine Feinde aufgeknüpft haben soll. Gampor sei auch ein tüchtiger deutscher Hausvater gewesen, _der das Bier zu brauen verstanden und den Deutschen diese Kunst gelehrt habe_.[50]«

Dieser edle König Gambrivius oder Gambrinus hat weder gelebt, noch den Deutschen das Bierbrauen gelehrt. Sein Name ist eine Verballhornung von _Jan Primus_, was übrigens nicht, wie vielfach angenommen wird, erst durch neuere Forschungen erwiesen wurde, sondern schon Hans Sachs bekannt war. Eines seiner Gedichte:

Wer erstlich hat erfunden das Bier Und der vollen Brüder Turnier

beginnt:

Jamprimus ein kühner Held In Flandern und Brabant erwählt, Ein König streng, gerecht und frumm, Regiert in seinem Königtum usw.

Von diesem Jan Primus, Jan I., Herzog von Brabant, geboren 1251, erzählt die Überlieferung, wie er ein gar ritterlicher Herr und Bürgerfreund gewesen, der sich auch als Minnesänger in französischer und vlämischer Sprache hervorgetan und als Held 1292 in einem Turnier zu Bar zu Tode getroffen wurde. Mit der Bierbrauerei wurde er durch einen Zufall in Verbindung gebracht. Er war wegen seiner Leutseligkeit ein sehr volkstümlicher und allbeliebter Fürst und so kam es, daß ihm außer anderweitigen Ehrungen auch die Ehrenmitgliedschaft der Brüsseler Brauereigilde angeboten wurde. Herzog Jan nahm diese Auszeichnung auch dankbar an, was ihm in Anbetracht jener ritterstolzen Zeit besonders hoch angerechnet werden muß. Die Brauer von Brüssel aber waren über diese Gnade und Huld ihres Fürsten hoch entzückt und gaben ihrer Dankbarkeit dadurch beredten Ausdruck, daß sie das Bild ihres volksfreundlichen Fürsten in ihrem Gildenhause öffentlich aushängten. Daß man dem Herzog im Bilde den schäumenden Becher in die Hand gab, war natürlich; wollten doch die Bierbrauer nicht allein den Fürsten, sondern zugleich auch ihr Gewerbe ehren!

Später, als der brave Jan samt seinem Geschlecht längst im Grabe ruhte und der Schleier der Jahre sich über die Vergangenheit und ihre Ereignisse breitete, entstand aus »Jan Primus« »Gambrinus«; zugleich gab der etwas ungewöhnliche Standort des Bildes im Gildenhause, sowie der Umstand, daß auf ihm der schäumende Bierkrug sichtbar war, einem phantasievollen Kopf Veranlassung, dem farbigen Jan Primus alias Gambrinus die Biererfindung anzuhängen, eine Sage, die sich im Volksmund fortpflanzte und schnell allgemeinen Anklang fand. Doch halten wir ihn in Ehren, den wackeren Gambrinus, wenngleich er ebensowenig das Bier, wie etwa das Pulver erfunden hat; war er doch ein ritterlicher Herr und minniglicher Sänger, ein kräftiger Streiter und besonders, was ihm die Bierbrauer nicht vergessen werden -- ein fröhlicher Zecher.[51]

»Jedenfalls war Gambrinus nicht bloß einst der mächtigste König der ganzen Welt, denn seine Herrschaft geht heute noch von Aufgang bis Niedergang, kein König hat ein größeres Reich, keiner zählt mehr Untertanen; er wird von den Studenten noch heute ceremoniell canonisiert, ihm zu Ehren stiftete man Orden, Feste und Feiertage, sein Name ist unsterblich, seine Erfindung unvergänglich!«[52]

Von Gambrinus sind zahllose Bilder, natürlich alle aus späterer Zeit erhalten, deren ältestes wohl das in Aventins Baierischer Chronik (Frankfurt a. M. 1580) enthaltene sein dürfte. In römischer Rittertracht, den einen Arm eingestemmt, hält der Brabanter in der Hand einen Helm mit einer Krone. Auf dem Haupt trägt er einen Ährenkranz. Links mähen Bauern Korn, rechts wird eine große Biertonne gewälzt. Der Hauptunterschied zwischen diesem ältesten und den späteren Darstellungen besteht in der dem Gambrinus zugewiesenen Kleidung, denn fast alle diese bilden ihn in einem nur leise an die vlämische Rittertracht erinnerndem Phantasiekostüm, in der Hand den Pokal voll schäumenden Bieres ab. Unter dem ältesten Bild befinden sich folgende Verse, die der Geschichtsschreiber des Bieres, Dr. Grässe, dem Herausgeber der Aventinschen Chronik, Nicolaus Cisner, zuschreibt.

Gambrivius, genannt der Gämpffer, Ein kühner Held und starker Kämpffer, Gleich wie er geboren von Edlem Blut Hatt er ein Adelichen Mut, Er war gantz streng vnd ernst von Sitten, Kein Unricht ward bei ihm gelitten, Alle Freffel er gar kleinlich strafft, Die Frauen schützt und Frieden schafft, Wie wol man nicht beschrieben sind, Wo er vnd nachmals seine Kind, Nach ihm regiert han vnd geherrscht, So hat man dennoch das erforscht, Daß im Tornacher Stifft ein Statt, Gambrv[53] von jm den Namen hat. Darbey man wol abnemmen kann, Daß er daselbst regiert muß han. Er hat aus Gersten Malz gemacht Vnd das Bierbräuen erst erdacht. Wie er solches von Osirida Gelehrnet hat, vnd von Isida.[54] Vnd hatt gelebt der Kämpffer Kuhn, Wie die Historie zeigen thun, Da Belocho dem zehend König Assyrien war unterthänig.

Natürlich fehlte es auch dem Biere nicht an Feinden; denn wo die Menschen an etwas Freuden haben, finden sich sofort die Nörgler ein, die alles aufbieten, mit ihrem Geifer diese Freude zu vergällen. Im ersten Jahrtausend nach Christi Geburt predigte schon der verbissene Preußenapostel, der heilige Adalbert, gegen das Bier; 1039 verhängte Bischof Severus den Bann über alle Bierwirte und so geht es weiter. Ein Scribent, der 1515 in Erfurt ein Büchlein »De generibus obriosorum et ebrietate vitanda« herausgab, schreibt, daß in Polen, Rußland, Lithauen, Lievland, Masovien, Preußen, Pommern, Rügen, Stettin und der Mark Brandenburg das Bier Eingang gefunden hätte, besonders aber in Sachsen. »In diesen Gegenden wächst, wie gesagt, kein Wein, es wird aber trotzdem recht guter eingeführter getrunken; aber das Bier herrscht vor, eine dicke, dem menschlichen Körper schädliche Flüssigkeit, die, wie man wohl glauben darf, ein böser Geist zum Verderben der Menschheit erfunden, um mit diesem verderblichen Gift die meisten hellen Verstandeskräfte zu vernichten.«[55]

Den bayerischen Bierfanatiker dürfte die Nachricht interessieren, daß in ganz Süddeutschland, sowie auch in Bayern im Mittelalter das Bier außer Gebrauch gekommen war. Die jüngste Vergangenheit vermochte erst wieder durch die vervollkommneten Bereitungsarten und die dadurch bedingte Wohlfeilheit dem Bier die allgemeine Volksgunst wieder zu erringen. So berichtet Johannes Boëmus: »Das Volk in Franken unterscheidet sich in nichts, weder in Kleidung noch Gestalt von den übrigen Deutschen, ist ausdauernd und fleißig; beim Bestellen der Weinberge arbeiten Männer wie Weiber, keinem wird Ruhe gegönnt. Den Wein, den sie ernten, verkaufen sie ihrer Armut halber gewöhnlich und trinken Wasser. Das Bier verachten sie und lassen es nicht leicht bei sich einführen. In Würzburg wird es nur zur Fastenzeit und zwar außerhalb der Stadt auf Schiffen verkauft, damit die, welche sich des Weines enthalten, es statt Wasser haben können.«

Die beiden Hauptsorten der Vorzeit bildeten Gersten- und Weizenbier, die beide ihre Freunde und Gegner hatten. So zog Albrecht von Wallenstein, Herzog von Friedland, das Weizenbier jeder anderen Sorte vor. In einem Brief vom 2. Juli 1628 an den Feldmarschall Arnim vor Stralsund schrieb er: »Dieweil ich das Gerstenpier nicht trinken kann, bitt, der Herr thu die Anordnung, auf daß von Barth auf Anklam vor mich Weinzenpier gebracht wird.«

Das haltbare Lagerbier, das seitdem Weltruf gewonnen hat, braut man in Deutschland seit dem dreizehnten Jahrhundert. Von allen Sorten gelang es zuerst dem märkischen Lagerbier, sich einen Namen zu machen, den ihr aber bald die Stadt Zittau in Sachsen streitig machte.

_Zittau_ besaß 1390 die größte aller deutschen Brauereien. In ihrem Kupferkessel konnten zehn Eimer Bier auf einmal gesotten werden. Dieses Zittauer Bier brachte großen Wohlstand nach seinem Ursprungsort und war sogar einmal die Ursache eines wirklichen Krieges, eines Bierkrieges, wie sie im Mittelalter keineswegs selten waren. Da dieser Krieg länger währte als sonst die Bierfehden, und sein Verlauf typisch für alle derartigen blutigen Zänkereien war, so will ich ihn hier etwas ausführlicher behandeln. Bereits in der Maßordnung König Ottokars von Böhmen von 1270 geschieht des Zittauer Bräues Erwähnung und im vierzehnten Jahrhundert regelten schon Verordnungen die Art des Brauens und die Biersorten in Weizen- oder Tränkebier und in Gerste- oder Lagerbier.

Der große Absatz des Zittauer Bieres wurde wesentlich durch die Vorzüglichkeit des Gebräues bedingt, weshalb es auch in anderen Städten eingeführt ward; dazu kam noch, daß der Bierzwang dieser Stadt sich auf eine sehr große Fläche erstreckte, mithin viele Nichtzittauer genötigt waren, ihren Bedarf aus Zittau zu beziehen. Die Trefflichkeit des Zittauer Bieres war überdies weit und breit anerkannt. So gab z. B. König Wenzel IV. den Pragern im Jahre 1385 die Erlaubnis, Zittauer Bier einzuführen, und im Jahre 1390 untersagte zwar der Rat zu Prag die Einfuhr fremder Biere, nahm jedoch Zittauer und Schweidnitzer Bier von dem Verbote aus. Daher mußte es auch kommen, daß die benachbarten Görlitzer, die zwar selbst ein recht trinkbares Bier brauten, sich gern an einem Glase Zittauer gütlich taten. Das machte die guten Zittauer übermütig, so daß sie sich schließlich das Recht zusprachen, ihr Bier nach jeden beliebigen Ort ungehindert versenden zu dürfen, ohne jedoch den anderen Städten ein gleiches Recht in Bezug auf sich selbst einzuräumen; ja, ihre Dreistigkeit ging am Ende so weit, daß sie den Bierbann anderer Städte durchaus nicht mehr respektierten, sondern diese zur Abnahme ihres Bieres zwingen zu können vermeinten. Infolge dieser eigentümlichen Rechtsbegriffe sollte jener merkwürdige Zwist entstehen, welchen die Spezialgeschichte als »die Görlitz-Zittauer Bierfehde« kennt.

Die Stadt Görlitz trieb nämlich damals ebenfalls ein recht einträgliches Biergeschäft, sah sich aber häufig erheblich beeinträchtigt durch die rücksichtslose Handlungsweise der Zittauer, welche ungeniert ihr Bier über die Görlitzer Grenze brachten, trotzdem dies schon oftmals Anstoß zu ärgerlichen Reibereien gegeben hatte. Der Rat der Stadt Görlitz wollte aber jeden ernsthaften Streit gern vermeiden, wenn es nur irgend anginge; er erließ deshalb im Jahre 1490, als die Zittauer abermals einen großen Transport Bier in das Görlitzer Weichbild einführten, einen Warnungsbrief an die Störenfriede. Das machte aber nicht den geringsten Eindruck, man antwortete nur mit Drohungen. Solcher Frechheit gegenüber blieb den Görlitzern nichts anderes übrig, als sich in einem Beschwerdeschreiben an den Kaiser Matthias zu wenden, ihm den ihnen zugefügten Schaden zu klagen und um ernstliche Abhilfe dieser Ungebühr zu bitten. Der Kaiser schenkte auch den Bittstellern Gehör, und verbot zwar nicht den Privatgebrauch des Zittauer Bieres, erteilte aber von seiner Residenz Ofen in Ungarn aus den Befehl: »daß hinfüro Niemand das Recht fremdes Bier zu schenken, anderthalb Meilen ringsum Görlitz zu rechnen, führen solle, widrigenfalls die Görlitzer die Dawiderhandelnden als Verbrecher ansehen, nach Gelegenheit der Sachen strafen und das Bier wegnehmen möchten.« Ebenso schrieb der Landvoigt Wartenberg auf Teschen, an den sich die beleidigten Görlitzer gleichfalls gewendet hatten: »er habe den Zittauern befohlen, die Sache nicht weiter zu treiben.« -- Schon längst hatte die Görlitzer Jugend eine Gelegenheit gesucht, sich an den Zittauern und deren Anhängern zu rächen; auf Grund der kaiserlichen Weisung nun begab sie sich an diejenigen Orte, wo, ihrer Meinung nach, heimlich Zittauer Bier verschenkt wurde, und zerschlug dort sämtliche Gefäße. Zwar wollte jetzt der böhmische König Wladislaw vermittelnd einschreiten, allein keine Partei hörte auf ihn. Die Zittauer sandten, uneingedenk des kaiserlichen Verbotes, abermals eine große Ladung Bier in das Görlitzer Weichbild und die Görlitzer schickten ihnen eine Anzahl Bewaffneter entgegen, welche zwischen Ostritz und Hirschfelde, im sogenannten Busch, auf die Zittauer einhieben, sich des Bieres bemächtigten, sämtlichen Fässern Spund und Boden ausschlugen und den ganzen Inhalt auslaufen ließen. Seitdem heißt noch heute der Schauplatz dieser Heldentat die »Bierpfütze«.

Höchst gekränkt über dieses Verfahren, obschon sie selbst es einzig und allein verschuldet hatten, sannen die Zittauer auf Rache. Sie rüsteten sich also, baten mehrere ihnen befreundete Edelleute um Beistand und sandten den Görlitzern den Fehdebrief zu. Wider alles Völkerrecht aber zogen sie zugleich mit dem Boten kriegerisch aus und nahmen auf vielen Görlitzer Besitzungen Vieh und andere Wertgegenstände weg, so daß, noch ehe der Abgesandte Görlitz wieder verlassen hatte, schon ein Bauer aus der Umgebung mit der Schreckensnachricht in der Stadt eintraf, die Zittauer wären unverhofft ins Görlitzer Gebiet eingefallen, hätten die Bauern geprügelt, die Häuser geplündert, fünfundzwanzig Stück Pferde, sowie für drei Schock Groschen Frucht, für einen Schock Rinder und für sechs Schock Schweine außer dem baren Gelde und anderen Sachen geraubt und auch einige Gefangene mit hinweggeführt. Damit hatten die grimmen Zittauer indes ihre Rache noch nicht gekühlt. Von dem plumpen Handstreiche ermutigt, fielen sie nach drei Tagen zum zweiten Male unverhofft von Böhmen aus auf Görlitzer Grund und Boden ein, raubten abermals eine Menge von Kühen und Schafen und schleppten ihre Beute nach Zittau. Der dadurch verursachte Schaden wurde auf die für damalige Zeit sehr bedeutende Summe von sechsundsiebzig Talern veranschlagt. Jetzt endlich riß den Görlitzern die Geduld. Die Sturmglocke wurde geläutet, die kriegsfähige Mannschaft bewaffnet und ins Feld geführt. Leider aber kam man zu spät, die Zittauer waren längst über alle Berge. Die schneidigen Gesellen hatten noch das Hohnwort hinterlassen: »Die Görlitzer möchten sich ihre Kühe auf dem Zittauer Marktplatz wieder holen!«

Obgleich nun Görlitz mächtig genug war, seinen Gegnern die Spitze zu bieten, und die angetane Unbill rächen zu können, so beschloß der Rat dennoch, alle Feindseligkeiten zu vermeiden. Man begnügte sich also damit, Köslitz und die Weinberge bei Görlitz mit zweitausend Mann zu besetzen und an den Hauptmann zu Bautzen, sowie an den Landvoigt der Oberlausitz, Sigismund von Wartemberg, zu schreiben und um Schutz zu bitten. Dieser wurde den Görlitzern auch insofern gewährt, als der Rat nach Bautzen bestellt und von dem Voigt ein Richterspruch erlassen wurde: »Daß die Görlitzer zwar den Zittauern nicht wehren sollten, ihr Bier an ihre frühere Kundschaft zu versenden, daß die letzteren sich aber fürderhin jeder Feindseligkeit enthalten, allen verursachten Schaden ersetzen und die Gefangenen ohne Lösegeld freilassen sollten. Im Weigerungsfalle würde ihnen eine Geldbuße von sechstausend ungarischen Gulden, deren eine Hälfte die königliche Kammer, die andere aber dem beleidigten Teil zufiele, auferlegt werden.« Nach Publikation dieses Urteils zogen die Görlitzer ihre zweitausend Mann, nebst dem auf vierhundert Wagen liegenden Kriegszeug, Donnerbüchsen, Feldschlangen und Haken in die Stadt zurück.

Die Zittauer widersetzten sich jedoch auch diesem Richterspruche, so daß ein weitläufiger Prozeß daraus entstand, welcher von beiden Parteien in Prag geführt wurde. Ja, sogar der heilige Vater in Rom, dem die ganze Sache doch gewiß fern genug lag, wurde schließlich noch in diese Bierangelegenheit verwickelt und erließ eine Bulle gegen die Zittauer, weil der Pfarrer eines von diesen geplünderten Görlitzer Dorfes sich wegen der auch ihm widerfahrenen Beraubung an den Papst gewendet und um Beistand gebeten hatte. -- Erst im Jahre 1497 wurde der Prozeß endlich vom Könige dahin entschieden, daß die Stadt Zittau zur sofortigen Zahlung einer bedeutenden Geldsumme verurteilt und die gerade in Prag anwesenden Abgesandten des Zittauer Rates als Bürgen für die Erfüllung dieser Verpflichtung gefänglich eingezogen wurden. Allein auch diese Maßregel scheiterte an der Hartnäckigkeit der Zittauer, welche in höchster Erbitterung sich standhaft weigerten, die ihnen diktierte Strafsumme zu erlegen. Nur, nachdem sich schließlich noch die Städte Bautzen, Kamenz, Lauban und Löbau, welche mit Zittau und Görlitz schon von Alters her einen sogenannten »Sechsstädtebund« geschlossen hatten, vermittelnd in die Angelegenheit mischten, gelangte diese, in ihrer Art wohl einzig dastehende Begebenheit zu einem Abschluß und der Bierkrieg zu seinem Ende. -- Noch heutigen Tages soll man in Zittau im Tellerschen Bierhofe in der Neustadt, zum ewigen Wahrzeichen dieser Fehde, eine steinerne Abbildung in der Wand sehen, welche sich auf den Raub der Kühe bezieht.

Die Rauflust und Händelsucht der Zittauer war zwar durch diesen Streit auf einige Zeit, aber durchaus nicht für immer befriedigt, denn im Jahre 1530 zogen an die 400 Mann Reisige zu Fuß und Roß nach Eibau, welches zwar im Weichbilde von Zittau lag, aber einem Herrn von Schleinitz gehörte, und zerschlugen dem dortigen Richter ein Faß Laubaner Bier, trotzdem die Stadt Lauban von Alters her mit Zittau verbündet war. -- Auch im Jahre 1628 gaben sie einen neuen Beweis ihrer Bierwut, denn als im genannten Jahre ein Herr von Tschirnhaus als Verbannter mit Hab und Gut und Familie nach Zittau zog und sich sechs Fässer eigens gebrauten Bieres mitbrachte, da schossen die Zittauer von weitem Löcher in die Fässer, so daß sein Bier auslaufen mußte. Auf diese Weise trieben es die Lausitzer Raufbolde noch unterschiedliche Male, bis ihnen endlich, nachdem im Laufe der Zeit das Monopol- und Zunftwesen eine größere Beschränkung erlitten hatte, das Handwerk gelegt und der Bierbann aufgehoben wurde.

Auf einen märkischen Bierkrieg mit ungleich tragischerem Ausgang werde ich später noch zurückkommen, hier sei nur noch des Breslauer Bierskandals gedacht, der 1381 zwischen dem Rat und dem Domkapitel wegen Einführung des Schweidnitzer Bieres entbrannte.

Ein Vorrecht des Breslauer Stadtkelleramtes war es nämlich, fremde Biere in die Stadt einzuführen und zu verkaufen. Die Domgeistlichkeit setzte sich über dieses Privilegium hinweg und bezog gleichfalls fremde Biere, die sie teils selbst verbrauchte, teils in ihren Bierstuben sogar billiger verabreichte, als der Ratskeller, wodurch diesem bedeutender Abbruch getan wurde. Da ging endlich dem Rat die Geduld aus und er verbot den Fuhrherrn der Stadt, der Geistlichkeit überhaupt Bier zuzuführen. Wenn auch murrend, fügten sich diese der Anordnung.

Da sandte um die Weihnachtzeit des Jahres 1380 der Herzog Ruprecht von Liegnitz seinem Bruder Heinrich, damals Domdechant in Breslau, ein Fäßchen Schweidnitzer zum Geschenk. Ein hoher und ehrsamer Rat aber setzte den Fuhrmann, in damals beliebter rascher Justiz, ins Gefängnis und legte Beschlag auf das Bier. Darob ergrimmten die in ihren edelsten Gefühlen verletzten Domherren, denn wenn es sich um Essen und Trinken oder um Geld handelte, verstanden sie keinen Spaß; sie fuhren gleich das schwerste Geschütz auf und taten die Stadt in den Bann. Da kam König Wenzeslaus nach Breslau, um sich huldigen zu lassen. Er versuchte zwischen den beiden Kampfhähnen zu vermitteln, und da sich das Domkapitel nicht fügen wollte, gab er dessen Wohnstätten auf dem Dom der Plünderung preis und duldete, wie seine Mannschaften die Geistlichkeit dadurch verspotteten, daß sie zum Gaudium des Pöbels in geistlichen Gewändern durch die Straßen zogen. Auch die Einnahmen der Kirche belegte der König mit Beschlag, bis das Domkapitel zu Kreuze kroch, den Bann von der Stadt nahm, die versprechen mußte, die ihr von dem Kapitel zugefügten Unbilden zu vergessen. Die »Pfaffen« hingegen durften hinfort kein fremdes Bier an die Bürger mehr verkaufen, und nur ihren eigenen Bedarf von außerhalb decken.[56]

Eine andere Bierfehde zwischen Herrschaft und Bürgerschaft von böhmisch Kamnitz endete nach vierzigjähriger Dauer im Jahre 1795 mit dem Siege der Bürgerschaft.

Neben dem Zittauer Bier kannte die Vorzeit eine beträchtliche Anzahl von Sorten, die sich weiter Verbreitung erfreuten. Einige der hervorragendsten dieser Biere seien im nachfolgenden namhaft gemacht.

So besonders das einst vielgepriesene _Eimbecker_, aus dem dereinstigen Hauptorte des Fürstentums Grubenhagen, der Ahne des bayerischen, besonders des Bockbieres -- Ein-beck, Ein-bock -- von dem Murner sagt:

Hippokras und Malvasier, Rintab (Rivoglio-Wein) und _Eimischer_ Bier Sind sie tür (teuer) so sind sie guot,[57]

von dem sogar der reiche, stark verwöhnte Finanzmann Tucher 1508 ein Fäßchen als hochwillkommenes Geschenk entgegennahm.[58] Als Luther das Verhör auf dem Wormser Reichstag glücklich überstanden hatte, sandte Herzog Erich von Braunschweig, um dem erschöpften Mann seine Teilnahme zu bezeugen, eine Flasche Einbecker.

Von dem _Zerbster Bitterbier_ schrieb gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts der gelehrte Rektor Johannes Hübner: »Die Bürger brauen ein herrliches und gesundes Bier, welches bis nach Hamburg verführt wird. Wenn im Herbst das Brauen angeht, so wird in den Kirchen eine besondere Lobrede davon gehalten, wobey erstlich die Litaney und zuletzte auch das Tedeum gesungen wird, woraus man schließen kann, daß den guten Einwohnern gar viel an ihrer Braunahrung gelegen ist« -- denn:

Zerbster Bier und Rhein'scher Wein Dabei wollen wir lustig sein!