Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte

Part 20

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... setzt euch, ihr Narren, und trinkt! Und trinkt, und trinkt, schrien auch die andern um die Wette, Und sauft, und saufet euch bis morgen in das Bette ...! ... Und alsobald füllt er das große Glas mit Bier, Und säuft dem ersten zu aufs Wohlsein der Scharmante, Ein Mädchen, welches er dem Namen nach kaum kannte. Den Schlüssel von der Tür hielt er, dem Zepter gleich, Als Hospes, in der Hand, und gab in seinem Reich Ein heiliges Gesetz, ohn' Abziehn auszutrinken. Oft ließ sein Richterarm den schweren Schlüssel sinken; Weh dem, der dies Gesetz als ein Rebelle brach! Wenn er das Donnerwort, pro poena, zu ihm sprach, So mußt' ein neuer Strom in seine Kehle fließen; Sonst stand er in Gefahr sein Mädchen einzubüßen. Das Bier bewies die Kraft, der falsche Witz fing an, Und alle prahlten nun Schandtaten, nicht getan ...«

Außer den gewöhnlichen Kneipereien, gab es an den Universitäten auch eine ganze Zahl von Gelegenheitsschmäusen, bei denen sich die Trinklust der Musensöhne Genüge leisten konnte. Da waren in erster Linie die _Depositionen_, deren sich jeder neu zugezogene Student, der _Beanus_ d. h. hec jaune = Grünschnabel, unterziehen mußte, um ein Pennal zu werden.

Eine ausführliche Beschreibung der diesen Orgien eigentümlichen »groben Bacchantereien« und den dabei geübten Unflätereien und Rohheiten steht in Scheibles Schaltjahr[294], kurz gibt sie Cornelius Relegatus, der Herausgeber des 1608 in Straßburg erschienenen Speculum Cornelianum[295] wie folgt:

Der Depositor examinirliche auch daneben Woher das Monstrum komme eben, Cornelius Antwort behendt Dann man ihn seiner Gestalt nach köndt Urtheilen, wie daß er fürwahr Ein beßlich Thier sey ganz und gar, Begabt mit zwey Hörnern groß Dern er begehrt zu werden loß; Dern ganz und gar so unbekandt Der löblich Mann Student genandt. Drauff wird er von ihm Deponirt Behawen, behobelt, wol abgeschmirt, Beschoren nach dem alten Brauch Ein Zahn ihm ausgerissen auch usw.

Alles was der angehende Student bei sich trug, selbst seine guten Kleider, wurde ihm abgenommen und in Getränke umgesetzt, die durch die Kehlen der Deponenten gejagt wurden.[296]

Da waren außerdem noch die Prüfungsschmäuse, denen wir schon im fünfzehnten Jahrhundert begegnen, und die sich als offizielle Festmähler bis zur Gegenwart erhalten haben. Sie waren allen Universitäten gemeinsam, und überall führte der Universitäts-Dekan den Vorsitz bei Tisch.

1496 werden in Leipzig der Dekan und die mit geladenen Examinatoren verpflichtet, streng darauf zu achten, daß den Geprüften nicht zu große Kosten aus dem Schmaus erwachsen. 6 Gerichte, an jedem Tisch ein Schoppen (una scopa) von besserem Wein, sonst Wein und andres Getränk nach Bedürfnis. (Leipziger Statuten 25--27).

Im Statut vom 20./II. 1412 war untersagt worden, daß der Kandidat wälschen Wein, Reinfal, Romagna Wein (romaniam) Malvasier oder sonstige kostbare Sorten verabreiche, höchstens zu Beginn des Mahles oder beim Dessert oder nach dem Dankgebet. (Leipziger Statuten 314. 10).

Beim zweiten Mahle -- jeder Kandidat gab drei Essen -- durften feine Weine nur gegeben werden, wenn sie vom ersten Mahl übrig waren, beim dritten gar nicht mehr, denn dann war natürlich nichts übrig.

Auf der Universität von Frankfurt an der Oder durften Bier und Wein zum Doktorat und Lizentiat frei, ohne Steuer, eingeführt werden.[297]

Das Menu eines solchen, von Dr. Christoph Scheurl in Nürnberg am 25. November 1525 gegebenen Diners, das Melanchthon durch seine Anwesenheit verherrlichte, bestand aus:

1) Ein sewkopff samt einem lentbrothenn (Lendenbraten) in einem Zislunlein (saurer Sauce);

2) Vorhann (Forellen) und esch (Äschen);

3) V. rephuner;

4) VII j vogel;

5) j. Koppen (Kapaun) zum gebroten (als Braten);

6) I I I j. h. (℔) hecht gesultzt;

7) Ein schweine wiltpret in einem pfeffer;

8) Keßkuchlein und ops;

9) Pistaci, latbergen, leckuchlein, confection.«

Dazu tranken die 12 Teilnehmer: 6 Maß Neckarwein, 3 Maß Rotwein, 6 Maß Reinfall, zusammen 23 Maß, also etwas mehr als 2½ Liter per Gurgel.[298]

Die Gelehrten und Professoren beteiligten sich gerne an solchen Schmäusen, da sie meist weder im Essen noch im Trinken Kostverächter waren, und ihre Einnahmen für gewöhnlich die Anschaffung von Leckerbissen verbot, wenn sie nicht zu nicht immer lauteren Mitteln griffen, ihre Finanzen zu verbessern, deren unschuldigstes noch der Bier- und Weinhandel war.

In allen Universitätsstädten und fast in allen Städten, die höhere Schulen besaßen, war es den Lehrern gestattet, Getränke zu ihrem eigenen Gebrauch abgabenfrei einzuführen, in Frankfurt a. O. sogar die Doktoren aller Fakultäten.[299] In Jena und in Altdorf genossen die Professoren die Freiheit, in dem Kollegienbrauhaus, so viel Bier sie für ihren Hausbrauch und Tischgenossen bedurften, tranksteuerfrei brauen zu dürfen. Ferner war ihnen durch die Statuten von 1569 ausdrücklich die Konzession erteilt, von dem der Universität gehörenden und später privilegierten Rosenkeller dort eingelagerten fremden und einheimischen Getränksorten an Bier und Wein ohne Steuerzahlung zu entnehmen.[300] Da nun die meisten Professoren Studenten bei sich wohnen hatten, so nötigten sie, wie dies in Jena Anlaß zu Klagen gab, ihre Einwohner fleißig zu trinken, »wofür sie ihnen bei allen strafwürdigen Vorfällen durch die Finger sahen.[301]«

»Überdies mag diese Abgabenfreiheit von der Getränkesteuer so manchen Professor zu einem stillen Haustrunk verleitet haben, der wohl häufig stärker ausfiel, als es für seine gelehrten Studien förderlich gewesen sein dürfte«, sagt Reicke[302], weshalb noch im 18. Jahrhundert den Fakultäten eingeschärft wurde, _keine versoffenen Professoren_ zu wählen.

Natürlich war es den Gelehrten verboten, dieses Vorrecht zum Nachteil der Schankwirte auszuüben, woran sie sich aber wenig gehalten zu haben scheinen, da viele von ihnen einen schwunghaften Ausschank betrieben. In Heidelberg gestatteten die Statuten von 1558 ausdrücklich den Lehrern der Hochschule, alljährlich zwei Fuder Wein auszuschänken. Görlitz hatte sich wiederholt über den Rektor magnificus und Stadtpfarrer Magister Schwoffheim zu beklagen, der fremde Biere ausschenkte. Als auch die Brauereien sich dieser Beschwerde anschlossen, wurde Schwoffheim nach Bautzen versetzt, wo er es ebenso wie vordem in Görlitz trieb. Die Görlitzer erhielten hierauf den Pfarrer Redhem, der aber in die Fußstapfen seines Vorgängers trat.[303]

Übrigens waren die gelehrten Herren auch sehr bedeutende Konsumenten, die es gemeiniglich ebenso wie ihre Hörer trieben. So der Jurist Scipio Gentilis, ein Italiener von Geburt, der sich mit den Studenten volltrank, mit ihnen des Nachts auf den Gassen herumstrich, schrie, polterte und lärmte und wehrlosen Bürgern den Degen ins Gesicht trieb.[304]

Der Typus eines gelehrten Vagabunden zur Zeit der deutschen Renaissance war der »Poetenkönig« _Eobanus Hessus_ (1488 bis 1540).

Zu Marburg in fröhlicher Schenke, Sitzt der Liebling der Musen, dem Weine so hold, Herr Eobanus Hessus, Ihm blitzt entgegen im Glase des Rheinweins Gold.

(Karl Preser)

Einst als er noch in Preußen am Hofe des Bischofs von Pomesanien lebte, forderte ihn einer seiner Mitzecher prahlerisch auf, einen Wassereimer, mit Danziger Bier gefüllt, auf einen Zug auszutrinken. Als Preis dafür ließ er einen kostbaren Ring in das Gefäß fallen. Hessus ließ sich nicht lange bitten, er leerte den Eimer rasch, ohne abzusetzen, bei der Nagelprobe fiel der Ring heraus. Hessus aber weist ihn zurück, verächtlich blickend fragt er den Herausforderer, ob er denn glaube, daß er um Lohn zu trinken gewohnt sei?«[305] Der Brandenburgische Hofastronom _Johannes Cario_, ein bedeutender Mathematiker, trank sich 1537 zu Tode, und ein ähnliches Schicksal widerfuhr dem Leibdichter des reisigen Kölner Erzbischofs Rainald von Dassel.

In Rostock ließen sich die Professoren von ihren Studenten zu den Nationalschmäusen führen, machten dort den größten Unfug mit, saßen mit ihnen auf dem Boden, tranken knieend, schrieen, blökten, schwärmten. Sie tanzen in ihrer Trunkenheit auf offenen Plätzen, »Stuben, Sälen, Gärten, Höfen, Vorwerken und Wiesen«. Besonders lächerlich sahen dabei die Theologen in ihren langen Röcken und Mänteln und gestutzten Harzkappen aus.[306]

Unter den gelehrten Trinkern genoß der Wittenberger Professor der Poesie _Friedrich Taubmann_ (1565--1613), der nebenbei als Hofnarr des Kurfürsten Christian II. amtierte, den größten Ruf. Seine Streiche gingen von Mund zu Mund, und um seine Person wob sich schließlich ein ganzer Sagenkranz von Witzen, Schlagfertigkeiten und Rüpeleien. Einst befragt, warum er immer fröhlich sei, da er doch keineswegs in günstigen Umständen lebe, antwortete er: »Ich habe genug, denn ich habe so viel, wie ich brauche. Habe ich gleich in Wittenberg keinen französischen Wein, so habe ich doch einen »Zesseuischen Goremberger«; gibt es auch diesen nicht, so gibt es doch Tischwein; gibt es keinen Tischwein, so gibt es Kuckuck[307]; gibt es diesen nicht, so gibt es Tischbier; ist kein Tischbier da, so gibt es Convent, ist auch dieser nicht vorhanden, so ist doch gottlob noch Wasser in der Elbe.[308]«

Von den vielen im Umlauf befindlichen Schnurren Taubmanns, die Friedrich Ebeling in seinem Buche »Zur Geschichte der Hofnarren. Friedrich Taubmann« gesammelt hat, sei eine für den Mann selbst und sein Zeitalter bezeichnende hier nacherzählt.

Die Herren am sächsischen Hofe nötigten einst Taubmann, so lange zu trinken, bis er den Wein wieder von sich gab. »Ihr Herren«, entschuldigte er sich, »wenn euer bestialisches Saufen eine Ehre ist, so ist mein unhöfliches Speien auch keine Schande!«[309]

Der Weltgeschichte gehört noch ein anderer Professor an, ebenso gelehrt wie Taubmann, doch nicht so klug und glücklich wie dieser, ein »armer Narr«, dessen geringer Verstand auf das roheste gewaltsam in Spirituosen erstickt wurde, Friedrich Wilhelms I. von Preußen Hanswurst -- _Jakob Paul Freiherr von Gundling_, geboren 1673 oder 1668, gestorben, besser gesagt zu Tode gemartert 1731 in Potsdam und begraben in einem mächtigen Weinfaß in Bornstädt bei Potsdam.[310]

Gundling war, wie erwähnt, kein großes Kirchenlicht, aber immerhin ein fleißiger Mensch mit nicht unbedeutendem Wissen in der Geschichte, der es auch im Leben zu etwas gebracht hätte, wenn ihn nicht ein böser Geist in den Kreis des Soldatenkönigs und seiner Kumpane beim Tabakskollegium geführt hätte. Ursprünglich Professor an der Ritterakademie und Rat und Historiograph im Oberheroldsamt, wurde er Zeitungsreferent beim Tabakskollegium, in Wahrheit aber ein mit Titeln überhäufter Hofnarr und damit die Zielscheibe der ungehobelsten und handgreiflichsten Rüdheiten der rohen Tafelrunde. Allabendlich war er betrunken, denn »im Weintrinken nicht zu ersättigen, klagte er immer über Durst, daher erhielt er auch oft ein vollgerütteltes Maß, womit ihn Hofleute und Offiziere reichlich beehrten, weil sie ihn dann desto besser genießen konnten. Besonders hatte er bei einem französischen Weinschenken namens Bleuset, seine Niederlage, von dem er selten nüchtern zurückkam.[311]«

Schon zu Gundlings Lebzeiten versuchten gelehrte Säufer, denen jegliches Ehrgefühl abging, Gundling aus seiner entwürdigenden Stellung zu verdrängen. So ein Dr. _Bartholdi_ aus Frankfurt a. O., der schließlich als Wahnsinniger in strengstem Gewahrsam, festgeschlossen mit einer Kette an einen Stock, gehalten werden mußte. Dann ein zweiter Tollhäusler namens _Kornemann_; der Helmstädter Professor Friedrich August _von Hackmann_, ein richtiger Abenteurer, und endlich Gundlings größter Konkurrent _David Faßmann_, den _Morgenstern_ endlich als letzter gelehrter Trunkenbold und Hofnarr ablöste.

Faßmann, geboren 1683 zu Wiesenthal in Sachsen, war der Verfasser der damals überaus beliebten und endlos fortgesetzten »Gespräche im Reiche der Toten«, ein außerordentlich vielgereister und sprachgewandter Mann, der sich aber nicht entblödete, die ärgsten Roheiten gegen Gundling auszuhecken oder sich zum Werkzeug der derben Einfälle des Königs herzugeben. _Magister Salomon Morgenstern_, gleichfalls ein Sachse aus Pegau, hatte in Halle Vorlesungen über Geschichte und Geographie gehalten, ehe er zufällig nach Potsdam kam, wo er als Hofrat und Mitglied des Tabakkollegiums verblieb.

Die fortwährende Vertilgung großer Getränkemengen, an die sich die meisten Studenten Jahre hindurch gewöhnt hatten -- brachten sie doch mindestens vier bis sechs Jahre, manche allerdings, wie ein Studiosus in Wittenberg, vierzig, in Leipzig sogar einer fünfundsiebzig Jahre[312] auf der Universität zu -- blieb, wie ich bereits sagte, nicht ohne Folgen für das spätere Leben der »vollen Brüder«.

Wie sich solche ehemalige Bursche mitunter in Amt und Würden benahmen, zeigt folgender Vorfall, der andererseits auch ein grelles Streiflicht auf die Gemütsrohheit und Herzlosigkeit der mittelalterlichen Richter wirft.

Anläßlich eines Strafprozesses unter Bischof Heinrich Julius v. Halberstadt-Braunschweig gegen rebellische Braunschweiger Bürger heißt es:

»Sie (die in der Folterkammer anwesenden Glieder des peinlichen Gerichtes) trunken einander fleißig zu, daß sie auch so toll und voll wurden, daß sie einesteils eingeschlafen ... Etwan in der dritten Woche kamen sie wieder, und als sie nun in solcher Trunkenheit ihr gefaßtes Müthlein ziemlichermaßen ausgeschüttet, seyn sie für diesmal davongegangen ... Zum dritten male bin ich abermals in die peinliche Kammer gebracht usw. und Hans Staub war so trunken und voll, daß er beim Tisch einschlief, und wann er hörte, daß ich etwas härter sprach, so wachte er auf und weisete mit den Fingern, sagend: ›Meister Peter, hinan, hinan mit dem Schelm und Stadtverräter‹, und wenn er solches gesagt, schlief er wieder ein vor Trunkenheit. Ingleichen soffen die anderen tapfer auch herum Wein und Bier und wurden aus Trunkenheit und sonsten so verbittert, daß nicht zu sagen.«[313]

Wie glänzend sich die Saufmanie auf unseren Universitäten konservierte, bedarf keiner Erörterung, wenn auch zugegeben sein mag, daß die nivellierende Zeit viele, wenn auch noch lange nicht alle ihr anhaftenden Roheiten in Vergessenheit gelangen ließ. »Frei ist der Bursch«, und frei soll er auch sein, frei wie die Wissenschaft, an deren Quelle er sitzt. Er kann dies aber schließlich auch ganz gut sein, ohne sich zum Trunkenbold zu trainieren, seine Gesundheit zu schädigen und seine Geisteskräfte zu schwächen.

8. Das Zech- und Saufrecht.

Was kümmern mich die Rechte? Was scheert mich das Gesetz? Wenn ich die trockne Kehle, Mit edlem Bierstoff netz'?

Auf den Universitäten bildeten sich im sechzehnten Jahrhundert gewisse Trinkregeln, ein »Jus potandi«, das jeder an den Gelagen teilnehmende akademische Bürger innehaben mußte. Es waren Vorschriften über die Art des Trinkens, über die Gesänge, die den Kommers beleben sollten, Verhaltungsmaßregeln jeder Art, gegen die ein richtiger Bursch niemals verstoßen durfte.

Im Gegensatz zu den altdeutschen »Tischzuchten«, den antizipierten Knigges, die vom vierzehnten Jahrhundert an bis zu Hans Sachs Zeiten, »in keiner Bibliothek fehlen durften«, da sie den Anstand bei Tisch genau festlegten[314], sahen die Zech- und Saufrechte weniger auf den Anstand als auf Beobachtung der vorgeschriebenen Zeremonien.

Ein etwa sechzig Druckseiten starkes Büchlein, das aus dem Anfang des siebzehnten Jahrhunderts stammen dürfte, befaßt sich mit diesen »wunderbarlichen Manieren, Ränken und Schwänken«, wie der Jesuit Franz Callenbach in der »Wurm-Logia vieler seltzamer Würmer« den Komment der »naßliebenden Brüderschaft« nennt, aus dem ich nun einen gedrängten Auszug geben will.

Der Titel der Flugschrift lautet:

»Neue artig und kurzweilige Disputation, in welcher das _Zech-_ und _Saufrecht_, sammt allen desselben Solennitäten, Gebräuchen, auch darinnen vorlaufenden Controversien und Strittigkeiten aus dem weltlichen Recht gezogen, kürzlich entworfen und beschrieben wird etc.

von Blasio Kielsauff, beider Wein und Bier Candidaten. Gedruckt im Jahr: Guter Wein erfreut durstigen Menschen ihr Herz.«

Eingeleitet wird das Buch durch ein Vorwort in Versform, das ich ganz gut an die Spitze meiner Arbeit hätte stellen können, so erschöpft es die deutsche Methyologie.

Ihr lieben Landsleut wohlbekannt, Sehr trinken acht vor keine Schand, Wir Teutschen seyn darzu geborn, Daß wir als Saufer stehen vorn, Uns Tag und Nacht bemühen wohl, Wie wir Becher und Krausen voll Ausleern solln bis auf den Grund, Mit Haufen schütten in den Schlund. Hierin gleichen wir in Teutschland Den Persiern und Griechen ganz, Ja triumphirn deßhalben gar Daß wir ihn's noch weit thun bevor. _Was_, _wie_, _wo_, _warum_ und auch _wann_ Man trinken soll? desgleichen dann, Ob viel daran läg oder nicht, Es trink der Herr oder der Knecht? Ja was des Trunkes Wirkung sey, Wird dich kürzlich berichten frei Bacchus der stark und mächtig Herr, Aller Saufbrüder Meister. Hör fleißig auf die Lehre sein, Laß zu Mund, Aug und Ohren ein, Fehl nicht im Trinken, nimm gut acht, Wann man dir einen zu hat bracht, Thu B'scheid, trinke aus und laß nichts stan, So spricht man, d' seyst ein teutscher Mann.

Germ. Weinschlauch.

1) Es vermahnet der vortreffliche und hochberühmte Jurist Paulus, daß man dasjenige, was täglich, ja schier alle Stund pfleg vorzugehen, wohl fassen, lernen und begreifen solle. Wenn nun aber (so viel ich weiß und verstehe) heut zu Tage nichts gemeineres, üblicheres und vornehmeres ist, als das Baccifest celebrieren und halten, das ist, sich bei den bis oben angefüllten und gleichsam mit Streichhölzern abgestrichenen Pokalen, Bechern, Gläsern und Krausen, von einem Tag, ja von einer Mitternacht zu der andern finden lassen, und derhalben zu besorgen, daß man uns vorwerfe, als Mutius gethan, es seye nämlich schändlich und unlöblich, daß ein Teutscher die Gesatz, Rechten und Gebräuch der Banqueten, Gast- und Mahlzeiten, bei welchen er sich täglich finden und antreffen läßt, nicht sollte wissen, noch dieselben, wie es zwar billig sein sollte, verstehen. Als hab ich nicht ohne Nutz und Frucht zu seyn erachtet, wenn ich etliche Observations vor mich nehme und dieselben denen zu Dienst und Besten erklärete, so sich mit der Zeit zu dem Studio juridico begeben möchten, damit daß die Jungen und in diesen Sachen noch Unerfahrenen geübt und erfahren, den Alten aber und Geschicktern der Sachen etwas mehrer nachzudenken ein mehrere Gelegenheit und Anlaß gegeben würde.

2) Belangend nun den Ursprung dieses bacchische Freß- und Sauffeste, so ist männiglichen bewußt und offenbar, daß dasselbe ein sehr altes und von vielen Jahren hergebrachtes Fest sey; wie nicht weniger fast allen Völkern gemein und bräuchig. Wegen der Zeit aber, weil die Teutschen solches Fest mit gebührender und möglichster Andacht und Devotion dem Bacchus zu Ehren celebriret und sich demselben ganz ergeben erzeiget haben, ist ihnen vor allen andern der Primat und Vorzug im selbigen aufgetragen und angeboten worden. Welchen Primat, Vorzug und erlangtes Lob sie noch bis auf diese Zeit mit Trotz hochmütiglich defendiren, verfechten und vor den andern allen ihnen vorbehalten. Von diesen nun und derselben Gebräuchen, Sitten und Gewohnheiten wird gegenwärtige Dissertation und Gespräch handeln und tractiren, welches ich aber vornehmlich und sonderlich von der Praxi academica (denn da begibt sich's am meisten) verstanden haben will.

3) Die Ehr, der Dienst und die Ceremonien, so diesem Gott Baccho müssen praestiret und angethan werden, bestehen in Fressen und Saufen. _Saufen_ ist ein ernsthafter mit Bechern, Gläsern, Krausen und dergleichen weinfähigen Geschirren vorgenommener Streit. _Zech-_ und _Saufrecht_ wird genannt, welches vom Saufen entsprungen und daher seinen Namen bekommen hat, in sich haltend die Gebräuch und Solennitäten dieses Festes, auch was einer dem andern, solchem Recht und Gesatz nach zu halten oder nicht, schuldig und verbunden sey, erklärend und anzeigend.

4) Causam primam, das ist der Ursprung und das Aufkommen dieses Festes, schreibe ich der Antiquität und der vorlängst verlaufenen Zeit zu. Die andern Ursachen, daher dieses Fest rührt, ist zum Theil der Liberalität und Freigebigkeit desjenigen, durch welches Unkosten die Saufereien angestellet und verrichtet werden, theils erforderts die Ehrbarkeit und dann auch zu Zeiten die Noth oder das Gesatz ...

Die folgenden Absätze handeln davon, warum das Wetter den Studenten zwingt, im heißen Sommer und im kalten, nebligen Herbst und Winter die Bücher bei Seite zu schieben und sich lieber mit Kommilitonen zu einem Trunk zusammenzutun, und welche andere Zwischenfälle sich ereignen können, das Studium zu lassen und zu trinken. Nach einer tiefsinnigen Betrachtung über die besten Bier- und Weinsorten, in der der Verfasser seine elf Lieblingsbiere und elf liebsten Weinarten verrät, geht er zum eigentlichen Komment über.

»Die Form, Manier und Weiß, zu trinken, wird erkannt und unterschieden aus dem Trinken selbst. Und seind vornehmlich zween Modi, oder zwo Manieren, als Totalis und Partialis.

Der erste als modus bibendi totalis wird genennet und ist derselbe, wenn man das contentum, das ist Wein, Bier und was dergleichen Getränk seyn mag, bis auf den Grund ler auszeuft und trinket, und solches geschieht entweder continue, das ist ohne einig wiederholten Athem auf einmal und auf einen Zug, oder aber discontinue, das ist mit wiederholtem Atem und nach und nach. Continue, das ist in einem Zug alles heraustrinken, wird entweder verrichtet Floricos oder Hausticos. Floricos trinken heißt und ist soviel, als nämlich den Rand des Gefäßes, in welchem das Getränk ist, mit den Lefzen des Mundes ringsherum umgeben und mit einem Sturm den zugebrachten Getrank in die Gurgel schütten, daher dann aus Widertrieb des Athems kleine Bläslein auffahren, welch die Unsern Flores, zu teutsch Blümlein oder Röslein, zu nennen pflegen. Hausticos wird aber getrunken, wenn man auf eine gemeine Weise alles ohne wiederholten Athem herausseuft.« Wer den Floricos-Trunk nicht ausführen kann, dem sei es verziehen, nicht aber dem, der Hausticos nicht zu trinken vermag, er »soll trinken, bis ihm die Augen übergehn.« Falls aber ein Tischgenosse einen Trunk, gleichviel ob Floricos oder Hausticos, beginnen sollte, dann hat er ihn auch zu Ende zu trinken.

»Dieser Trunk« nämlich Floricos und Hausticos, »gehet entweder nach der Ordnung und dem Reihen herum oder außer der Ordnung. In und nach der Ordnung gehet er herum, wenn man keine Person umgehet oder außen läßt, sondern den Trunk auf einen jeglichen, wie sie nach einander sitzen, auf der Reih läßt herumgehen. Ein solcher Rundtrunk ist, wie man ihn nennet, die _Gesundheit_, welcher um eines Gesundheit willen mit entblößtem Haupt stehend, von der ganzen Compagnia verrichtet und getrunken wird. Von diesem ist die Frag: ob es nämlich recht sey? Darauf antworten wir, daß zwar das Ende, dahin ein solcher Trunk vornehmlich gerichtet und angefangen wird, gut sey, die Mittel aber nicht so gar bequem; denn wem ist nicht bewußt und kundbar, wie viel derselben seyen, so mit dergleichen Gesundtrinken eines andern Gesundheit und Wohlstand procuriren und suchen wollen, ihre selbsteigene Kräften und Leibesgesundheit aber hiedurch schwächen und verlieren.

Unanständig ist es, auf seine eigene Gesundheit trinken zu lassen, hingegen darf es den »Veneris Knechten« hingehen, wenn sie ihrer Liebsten wohl aus Gefäßen »daß auch eine vierjährige Kuh nicht möchte oder könnte heraussaufen« trinken. Der Zutrank muß immer erwidert werden, auch wenn ein Gegner ihn ausbringt.