Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte

Part 2

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Etwa zwei Jahrhunderte nach Cassius Dio, um das Jahr 446, durchzog ein Byzantiner als Mitglied einer oströmischen Gesandtschaft Pannonien, um an den Hof König Attilas zu gelangen. Der Bericht, von dem nur Bruchstücke sich erhalten haben, die Gustav Freytag in meisterhafter Übersetzung der Vergessenheit entrissen hat,[28] ergeht sich in anschaulichen Bildern der Sitten und Gebräuche jener halbwilden Asiaten und des Hofes, dessen Mittelpunkt die Gottesgeißel Attila, der machtvolle Hunnenkönig, ist. Hier interessiert uns besonders die Bier behandelnde Stelle der Reisebeschreibung. »In den Dörfern wurden uns Lebensmittel geliefert« schreibt Priscus, »statt des Weizens Hirse, statt des (ihm gewohnten) Weines Met; auch die Knechte, die uns folgten, wurden durch Hirse ernährt und erhielten ein Gerstengetränk geliefert, die Barbaren nennen es Kamum (κάμον).«

In fast allen der bisher genannten Länder und in manchen anderen, wie auf der nördlichen Hälfte der griechischen Halbinsel, in Phrygien, im westlichen Kleinasien und in Armenien ist heute das selbstgebraute Bier vollständig vergessen.

Von dem Bier der Völker _Mittel-_ und _Nordeuropas_ berichtet als erster der kühne Seefahrer und Geograph des dritten Jahrhunderts v. Chr. Gb. _Pytheas von Massilia_. Auf seiner Fahrt nach dem fernen Thule beobachtete er bei den Küstenvölkern gemäßigter Landstriche: »wo Getreide und Honig gewonnen wird, da macht man auch Getränk davon« -- also Bier und Met.[29]

Den Winter der Scythen als Type der Nordvölker, ihre Pelzkleidung, ihre unterirdischen Höhlenwohnungen, das gegohrene Getränk an Stelle des Weines schildert in der Georgica[30] Virgil, vielleicht vom Hörensagen oder nach uns verloren gegangenen Quellen, vielleicht auch nach der Phantasie, die bei echten Dichtern so merkwürdig oft nie Geschautes richtig ahnt und zeichnet.

Im mittleren Frankreich war zu Anfang des letzten Jahrhunderts v. Chr. Gb. das Bier Volkstrank, während sich die Vornehmen bereits des eingeführten massaliotischen Weines erfreuten. Dieses keltische Bier, Korma benannt, erhielt sich in Nordfrankreich, Belgien und England bis zur Gegenwart. Kaiser Julianus Apostata (331--363) mochte einst dieses Bier gekostet haben, wofür er sich durch das Epigramm rächte:

Du willst der Sohn des Zeus, willst Bachus sein? Was hat der Nektar duftende gemein Mit dir, dem Bockigen? Des Kelten Hand, Dem keine Traube reift im kalten Land, Hat aus des Ackers Früchten dich gebrannt. So heiße denn auf Dionysos nicht, Der ist geboren aus des Himmels Licht, Der Fenemgott, der Geist'ge, Fröhlich-Laute, Du bist der Sohn des Malzes -- der Gebraute.

Der Fortsetzer des Tacitus, Ammianus Marcellinus, kennt die Gallier als Trinker, die sich in Ermangelung von Wein mit Surrogaten, dem Cider und Bier, behalfen.

_Die Germanen_ begannen von der Zeit an, in der sie sich dem Ackerbau zuwandten, der Bierliebhaberei zu fröhnen. Cäsar weiß noch nichts von Bier bei den ihm bekannten Völkerschaften Germaniens, wohl aber der anderthalb Jahrhundert spätere Tacitus und nach ihm Diodor. Den nordgermanischen Stämmen war das Bier seit in nebelgraue Ferne entrückter Vergangenheit, und nicht eine Sorte allein, bekannt. Im Alvîßmâl, dem Fragelied der Edda, will Donner, der Götterkönig, von dem Zwerge Alwiß erfahren:

So sag' mir denn Alwiß -- ich seh's ja voraus, Du weißt aller Wesen Geschichte: Wie mag wohl das _Ael, das man überall trinkt_ In der Welten jedweder genannt sein?

_Alwiß:_

Ael, -- bei den Menschen. Bei Asen Bier (bior); Die Wasen reden von Rauschtrunk, Der Hella ist Met und Hellflut bei Riesen, Bei Suftungs Söhnen -- Gesöff![31]

Die mitteldeutschen, bis zu den gallischen Grenzen vorgeschobenen und die an der Niederdonau angesiedelten Germanenstämme dürften von ihren Nachbarn in der Braukunst unterwiesen worden sein, wie ja bekanntlich alle Naturvölker als erste Gaben fortgeschrittener fremder Völker die beiden Danaidengeschenke, berauschende Getränke und Geschlechtskrankheiten, empfangen. So war es einst im alten Germanien, im fünfzehnten Jahrhundert in Amerika, im achtzehnten auf den Südseeinseln, so ist es noch heute in allen »der Civilisation eroberten« Landstrichen.

Das Bier faßte aber so festen Fuß bei den Deutschen, daß es auch in jenen Gegenden, wo schon der Weinstock trefflich gedieh, so am Rhein und an der Mosel, bis zum zwölften und dreizehnten Jahrhundert der Volks- und Haustrunk blieb, während der vornehme Wein nur zu Festgelegenheiten aufgetischt wurde. Schon der Umstand, daß der Rebensaft hoch im Werte stand und meist gekauft werden mußte, während man das Bier selbst herstellte und seine Zutaten keine nennenswerten Ausgaben verursachten, dürfte dem allgemeinen Gebrauch des Weines hinderlich gewesen sein.

Außerdem mochte manchem patriotisch denkenden und fühlenden Mann der Wein, als ein von den verhaßten Römern eingeführtes Getränk, unsympathisch gewesen sein, so daß er, schon aus Trotz, bei seinem vaterländischen Gerstensaft blieb. »Zu diesen gehörte wahrscheinlich der Franke Hozinus, der Heide geblieben war, obgleich der König und der größere Teil des fränkischen Volkes bereits die Taufe empfangen hatten. Als er einmal den König Chlotar († 561) mit seinem Gefolge, worunter der Bischof Vedastus von Arras war, zu einem Gelage geladen hatte, fanden die Gäste in dem Saale »volle Fässer mit Bier dastehen, wie es bei den Heiden Sitte ist«. Der für die Christen bestimmte Trunk wurde getrennt von dem »den heidnischen Göttern geweihten Bier dargereicht.«[32]

Dieser spezifisch heidnische Charakter des Bieres geriet mit dem Verschwinden des Heidentums in Vergessenheit, und das Bier wurde zum Alltagsgetränk, dessen Vorhandensein man überall voraussetzte. Noch 819 bestimmte ein Edikt Ludwigs des Frommen bei Einlagerung eines Bischofs als königlichen Gesandten, diesem zu verabfolgen: vierzig Brode, ein Schwein, drei Frischlinge, drei Hühner, fünfzehn Eier und drei Tonnen Bier. Vom Wein ist erst in einer späteren Verordnung Ludwigs die Rede, und da verlangt er für seinen Bevollmächtigten die verschwindend kleine Menge von neunzehn Sextarien.[33]

Nur in Süddeutschland, dem heutigen Dorado des Gerstensaftes, schlug im Mittelalter der billige Wein das Bier aus dem Felde, woran freilich die geringe Haltbarkeit des Bieres selbst Schuld trug.

Aber auch in diesen Weinländern wurde den Knechten und der Dienerschaft Bier gereicht. Wenn in einem vornehmen Haus der Weinvorrat einmal zu Ende ging, machte man es wohl ebenso wie die heilige Äbtissin Salaberga von Laon († ca. 665) die, als kein Salerner mehr im Keller war, »Bier sieden ließ«.[34]

Der Stoff des Mittelalters war wesentlich von dem unsrigen verschieden.

Als erste Bierwürzen dürften Eichenrinde, Wachholderbeeren, Baumblätter, bittere Wurzeln und Kräuter gedient haben, ehe der vermutlich aus Finnland oder einem anderen Teil des heutigen Rußland eingeführte _Hopfen_ bekannt wurde und Verbreitung fand. Der Zeitpunkt der Einwanderung des Hopfens, »das Salz des Bieres« nennt ihn der alte Tabernaemontanus, läßt sich nur annähernd bestimmen. Im neunten Jahrhundert sind schon manche Hopfengärten nachweisbar. Die heil. Hildegard, Äbtissin zu Ruppertsberg, führt ihn in einer Handschrift vom Jahre 1179 an, ebenso gedenkt Albertus Magnus, Albert, Graf von Bollstädt (1193 bis 1280), des Hopfens als Kulturpflanze. Als Zinsabgabe in den Urkundenbüchern des frühen Mittelalters spielt der Hopfen vielfach eine Rolle, besonders in Brandenburg und Mecklenburg. Im elften und zwölften Saeculum breitet sich der Hopfenbau über Bayern, Franken und Niedersachsen aus; in Schlesien jedoch wird er 1224 zum erstenmal erwähnt. Das dreizehnte Jahrhundert schätzte den Hopfen geradezu als vegetabilisches Kleinod, für das die ältesten erhaltenen Rechtsbücher, der Sachsen- und der Schwabenspiegel, energisch in die Schranken treten.[35] In Schweden stand er ein Jahrhundert später unter Königsfrieden, d.h. direktem Schutz des Königs, der den Friedensbrecher mit dem Tode bestrafte. In den böhmischen Stadtrechten, einer Verschmelzung des Brünner, Prager und Magdeburger Rechtes vom Jahre 1579 heißt es: »Einem Beschädiger der Weinberge, Gärten oder _Hoppegärten_ sollen _die Augen ausgegraben werden_; geschiet es aber bey nächtlicher Weile, so soll er _den Hals_ verlieren.«[36] Die Hochachtung für den Hopfen spricht auch folgendes altes Sprüchlein aus:

Der Hopfen ist ein brau Gewürz, Ein Kunigslob nur ihm gebürts. Der Braue thut ihm in die Pann Drinn wacker Bier er kochen kann. O wüßtest Du, Mensch und Christ Was Bier dem sündhafft Leibe ist!!!

Mit dem Entstehen der Klöster auf rheinischem Boden hebt ein neues Kulturzeitalter, das christkatholisch-germanische, für Deutschland an. So wie die Mönche den Laien in der Viehzucht, der Obstkultur und anderen Verbesserungen der althergebrachten Landwirtschaft als Vorbilder dienten, so waren sie auch die Meister im Keltern und Behandeln der Weine wie im Bierbrauen.[37] Die Kleriker hatten Muße genug, die Brauarten durchzuproben, bis sie das ihrem verwöhnten Gaumen zusagende Gemisch zu stande brachten, das freilich nur ihnen selbst und gewissen Gästen zu Gute kam. Für sonstige Sterbliche stellten sie den _Kovent_ her, dessen Würze durch Aufguß von Wasser auf die durch das erstgebraute Mönchsbier schon ausgelaugten Treber gewonnen wurde. Dieses Kovent war so dünn, daß es gar nicht als Bier galt, denn vom Pommernherzog Barnim wird in der Chronik gesagt: »Barnim ist ein sehr messiger Fürst gewest von Essen und Trinken; dan man hat ine ny ein Halbs oder Gantz trincken sehen, viel weiniger (!) ime ful gesehn; hat selten Bier getruncken, und Wein hat er nymmer getruncken on an seinem Ostertag; sunst ist sein Getrencke _Covent_ gewest oder, wo er den nicht gehabt, gut frisch Wasser.«[38]

Das Mönchsbier behielt seinen Ruf, bis der Wein seinen Stiefbruder aus der Gunst der Klerisei verdrängt hatte.

Der Grundstoff des Bieres war für alle Zeit das aus der _Gerste gebraute Malz_.

Bereits 1290 befahl die freie Reichsstadt Nürnberg den alleinigen Gebrauch der Gerste zu Brauzwecken und untersagte strengstens den Absud von Hafer, Korn, Dinkel, Roggen oder Weizen.

Litt schon das Gerstenbier nicht an übermäßiger Stärke, so war dies bei den anderen Getreidebieren noch weniger der Fall, sonst hätte auch der edle Hartmann von der Aue, der Dichter des Iwein, Armen Heinrich und anderer Perlen der mittelhochdeutschen Poesie, schwerlich zu behaupten gewagt, daß in einem Becher Wein mehr Kraft enthalten sei als in vierundvierzig Bechern Bier oder Wasser.[39] Schon die Zusammenstellung von Bier und Wasser gibt zu denken. Auch sein Wohlgeschmack dürfte nicht gerade überwältigend gewesen sein, denn in höheren, besonders höfischen Kreisen galt, wie bereits erwähnt, das Bier nur dann etwas, wenn an Wein Mangel herrschte.

Ja, jetzt war gern ich Söldner hier, Denn jetzund trinkt nicht Einer Bier, Da Überfluß an Speis' und Wein ...

heißt es im Parzival.[40]

So lange das gute Klosterbier ein begehrter Artikel war, wußten die Mönche, niemals faul, wenn es etwas einzuheimsen galt, aus dem Klosterbräu möglichst großen Nutzen zu ziehen. Ebenso wie sie ihr prächtiges Vieh für den Verkauf zogen und schlachteten, Getreide im Lohn mahlten und Brot buken, so gaben sie ihr Bier gern an zahlungsfähige Liebhaber ab. Zu diesem Zweck hielten sie vielfach entweder offene Schenken, wie dies schon im zwölften Jahrhundert vorkam, in denen, wie in Corvey, die Frauen der Hörigen das Bier feilboten,[41] oder sie verkauften mit den anderen Erzeugnissen der »Camba«, dies der Gesamtname für die klösterliche Großküche, Schlacht-, Back- und Braustuben, auch das Bier in größeren Mengen.

In Nürnberg setzte ein Kloster jährlich viertausendfünfhundert Eimer Bier ab. Jeder Bettler, der seine Bierstube betrat, erhielt einen Pfennig als Almosen, aber das Bier wurde ihm nur für Geld und zwar für zehn Pfennige verkauft.[42]

In vielen Gegenden schmeckte der aus dem Biervertrieb erzielte große Verdienst den geistlichen Herren derart, daß sie jede Konkurrenz vernichteten, indem sie sich das alleinige Recht zur Ausübung der Genuß- und Nahrungsmittelindustrie im Umkreis einer gewissen Landstrecke, den Bannofen, auch Bierbann und Meilenrecht genannt, zu sichern wußten. Den Klerikern machten dies natürlich sofort die weltlichen Machthaber nach, die für derartige gewinnbringende Erfindungen stets zu haben waren. Sie gingen noch einen Schritt weiter, monopolisierten die Mühlen und die Mahlgerechtigkeit, als deren untrennbare Bestandteile sie die Viehmast, Schlächterei, Bäckerei und Brauerei erklärten. Die brandenburgischen Fürsten besaßen noch im dreizehnten Jahrhundert diese Gerechtigkeiten, die sie als Lehen oder in Pacht weitergaben.

Als die Städte wuchsen und zu einer gewissen Macht gelangten, nahmen sie das Meilenrecht in ihre Privilegien auf. »Manche Städte trugen auch kein Bedenken, die Biermeile eigenmächtig zu vergrößern, indem sie behaupteten, nicht von ihren Toren, sondern von dem Grenzstein ihres Weichbildes ab könne die Bannmeile erst gerechnet werden. Wer dieser Zunftgewalt nicht eine noch größere entgegensetzen konnte, war gezwungen, sich ihr ruhig zu ergeben, so ungerecht auch diese Maßregel war.« Dieses im dreizehnten Jahrhundert seinen Ursprung nehmende Meilenrecht erhielt sich allgemein bis in das fünfzehnte Jahrhundert; ja man findet sogar noch in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, namentlich in kleineren thüringischen Städten, Spuren davon. Unter dieses Biermonopol fiel auch das Verbot, fremde Biere in die Stadt selbst einzuführen, was nur dem Rat gestattet war, wenn er ein solches Bräu in seinem Ratskeller ausschenken wollte.

Eine Formel für dieses Meilenrecht, dem alten Stadtrecht von Weißensee a. D. 1263 entnommen, lautete: »Auch haben wir fürstliche Verschreibungen, das Nymand off den Dorffen die an eyner nid weges zu legin sint, kein Tabern (Taverne, Schenke) nicht haben sullen, nach (noch) keyne fremden biher (Biere) schenken ny werde Im denen ober onser fürstliche Briffe zoerkannt, dorch Ihre onser orkunth offbracht.«

Da die Stadtbiere nun nicht immer nach jedermanns Geschmack waren, und auch Ratsherren sich hin und wieder an fremdem Bier gütlich tun wollten, so half man sich durch die Accise, über die noch zu sprechen sein wird.

Allerdings dehnte sich, wenigstens anfänglich noch, das Brauverbot in der Bannmeile nur auf das nicht für den eigenen Gebrauch bestimmte Bier aus. Der Haustrunk durfte nach wie vor im Hause hergestellt und mußte davon an die Herrschaft geliefert werden. So hatten die Nonnen von Falkenhorst vom Jahre 1090 ab von Allerheiligen bis Ostern »altes Bier« zu beanspruchen, jedenfalls eine Art Metbier, aus Gerste mit Honigzusatz, das sich nur in der kälteren Jahreszeit bewahren ließ.

Besonders der Bauer ließ es sich nicht nehmen, sich an seinem Eigenbräu zu erfreuen, das aber leider großenteils in die unrechte Kehle, nämlich die seiner Herrschaft, lief. Außer der Lieferung dieses Bieres hatten die »Grundholden«, die Hörigen, an gewissen Tagen auf dem Fronhofe zu erscheinen, um dort die Öfen zu heizen, in der Hofküche zu kochen, Brot zu backen, zu schlachten, Getränke zu bereiten und Bier zu brauen. Ihren Ehefrauen lag es ob, im Hause Malz zu sieden, das sie der Grundherrschaft abzuliefern hatten.[43] Erst das Zeitalter des dreißigjährigen Krieges hob diese Lasten teilweise auf, und bei dem neuerlichen Erstarken der Feudalwirtschaft kam sie fast gänzlich in Wegfall, da auch die Herrschaft meist lieber zünftig gebrautes Bier als eigenes verbrauchte.

Wo die Herrschaft die Braugerechtigkeit nicht selbst ausübte, sondern sie der Stadtgemeinde überlassen hatte, baute sich diese in der Regel ein eigenes Brauhaus, aus dem die Bürger ihr flüssiges Brod zu holen gehalten waren. Gewöhnlich aber war das Braurecht nicht an die Stadtobrigkeit, sondern an eine Anzahl von Bürgern vergeben, die nun das Recht in bestimmter Reihenfolge in ihrem eigenen Hause allwöchentlich ein- oder mehrmals, je nachdem Braubürger vorhanden waren, ausübten und meist durch einen berufsmäßigen Brauer Bier sieden ließen.[44] In Zittau hatte von altersher der Schützenkönig das Recht, sogenanntes Königsbier brauen zu dürfen und, falls er dieses Recht nicht selbst auszuüben gewillt war, das Privilegium käuflich an einen andern abzutreten. 1674 entspann sich darüber ein Streit, den ein Jahr später der Kurfürst von Sachsen entscheiden mußte.[45] Immerhin war nach dem Sachsenspiegel den Stadtobrigkeiten das Recht eingeräumt, das Anlegen von Brauhäusern und Malzdörren jedem zu verbieten, dem das Recht nicht zweifellos zukam.

Wurde in einem dieser brauberechtigten Häuser »ein Bier aufgetan«, so eilt der Brauer in eigener Person durch die Straßen und verkündete laut die willkommene Nachricht,[46] wie der Bader den frischgeheizten Ofen anzeigte. Diese Braubürger gründeten Braubürgerschaften, lange bevor der Zunftzwang und das Gildenwesen allgemein wurden. Diese Vereine wachten ängstlich über die Pflichten jedes einzelnen Mitgliedes, wie sie seine Rechte, wenn es sein mußte mit der Waffe in der Hand, vertraten.

Da dies an die Urzeit gemahnende Bierkochen in den einzelnen Häusern mancherlei Unbequemlichkeiten im Gefolge haben mochte, so wich dieses Brauen im Umherziehen gar bald überall den bürgerlichen Brauhäusern, die mit der Läuterung des Geschmackes immer vollkommenere Einrichtungen erhielten, und deren Bedienung sich, als das Zunftwesen entstand, auch als Gilde zusammentat.

Mit der Begründung der Brauerinnungen fällt in den Städten auch die Selbstbereitung des Hausbieres weg, das die zünftigen Brauer als Eingriff in ihr Handwerk betrachteten und als »Bönhasentum« verfolgten. Mit dem Jahre 1558 hörten im allgemeinen alle Privat- und Winkelbrauereien auf, und dort, wo sich keine Brauhäuser befanden, durften sich die brauberechtigten Bürger, aber nur diese, der sogenannten »Kruppbrüder«, d. h. Kleinbrüder der Brauerinnung,[47] bedienen. Diesen Kruppbrüdern, nicht vollberechtigten Innungsangehörigen, oder wandernden Brauknechten, in Bayern »Schrollen« genannt, war es gestattet im Lohn zu brauen, sich ihren Haustrunk herzustellen, bisweilen sogar drei bis vier Faß mehr, die sie mit ausdrücklicher Genehmigung des hohen Rates verschänken durften.

Mit dem Entstehen der Brauerinnungen beginnen auch schon die Klagen über Bierverfälschungen. In Verordnungen, die fast in allen Städten auftauchen, wurde gegen die Bierpanscher gewettert, ja sogar mitunter der Henker gegen diese »Nahrungsfälscher« in Tätigkeit gesetzt. In Halle a. d. S. wurde 1497 ein Braumeister _verbrannt_, weil er zwei Gebräu hallisches Bier verdorben hatte. In einer Philippika, die ein Dr. Mengering zu Anfang des siebzehnten Jahrhunderts gehalten hat, zetert er: »Die Bierbrauer oder Schankwirthe lassen Kofent oder frisch Brunnenwasser in die Fässer mit einspringen und wenn es in die Keller kommet, wird noch einmal geplantzschert und das Bier verderbet, daß es in den Körpern sitzen bleibet. Und wenn das Bier sommerenzend und sauer wird, wissen sie mit Kreide und anderen Dingen demselben einen lieblichen Geschmack zu geben. Sie nehmen Trebrich mit unter das Malz oder hängen Kukuks-Körner ins Faß, daß die Köpfe desto eher wüste und dumm werden. Schlechte Biere und Gauche heben sie auf, bis Feiertage oder Gelage sind, wo das Volk zuläuft; da wird Alles getrunken.«

Ein anderer Gewährsmann aus dem fünfzehnten Jahrhundert führt als weitere vielgebrauchte Verfälschungsmittel an: »Die wendische Prank, eine Art Trespe; sie nimmt den Kopf ein«; »die Trunkenbeeren, eine Art, ähnlich den schwarzen oder blauen Besingen (Heidelbeeren, Vaccinum), sowie der Pest, ein Staudengewächs, dem Rosmarin nicht ungleich; sie machen das Bier stark, bereiten aber Wehetage.« Die Pest, der wilde Rosmarin, Schweinporst, Sumpfporst (Ledum palustre) war der Hauptzusatz des Straßburger, Schweineporst genannten Bieres. Weniger gegen die Erzeuger dieses -- nomina sunt odiosa -- Bieres, als gegen Bierfälscher überhaupt, ist »Der Stadt Straszburg ernewerte Biersieder Ordnung« vom 15. Septembris 1665 gerichtet.

Außer durch derartige »Ordnungen«, die erfahrungsgemäß gar nichts, oder nur so lange halfen, bis sie wieder in Vergessenheit gerieten, suchte der wohlweise Magistrat das trinkende Publikum durch ein weiteres und viel radikaleres Mittel zu schützen. Er veranstaltete -- so eine Art Vorahnung des Reichsgesundheitsamtes -- übrigens ein sehr hübsches Wort, -- Bierprüfungen. Nach dem alten Historiographen Beckmann ging es dabei in Bernau in der Mark ebenso wie in vielen Städten Bayerns folgendermaßen zu:

Der Bürgermeister und die bei der Brauerei angestellten Personen verfügten sich mit dem Marktmeister und Vogte zu dem Brauer, dessen Bier untersucht werden sollte; vorher zogen sie sich jedoch sämtlich die Bierprobehosen an, die aus starkem, gelben Leder bestanden. Der Brauer empfing sie mit gebührender Hochachtung, stellte ihnen eine feste Bank hin und brachte einige Krüge voll schäumenden Bieres. Hiervon nahm der Marktmeister einen und schüttete ihn auf die Bank aus, während der Vogt diese gleichmäßig damit benetzte. Die Herrschaften setzten sich nun mit ihren gelbledernen Hosen darauf und zechten nach einer Sanduhr drei Stunden lang. Die Wirkung des Bieres im Kopfe erstens, das Quantum, welches sie getrunken zweitens und drittens die Kraft, die sie anwenden mußten, um ihre ledernen Hosen von der Bank loszureißen, auf der sie festgeklebt waren, bestimmten die Güte des Bieres.[48]

Das Bier mußte kleben, das war die Anschauung der Vergangenheit. Nur dann war es gut, wenn es »so malzreich wäre, daß es einem ganz zwischen den Fingern klebte und schmeckte auch wie lauter Zucker so süß, so daß, wer von demselben Bier nur ein Nößel getrunken hatte, hernachmals flugs danach predigen könnte«, sagt Schelmuffsky in seiner berühmten Reisebeschreibung.[49]

Gleich der Qualität des Bieres unterlag auch dessen Preisbestimmung der obrigkeitlichen Genehmigung. Der Stadtrat des Mittelalters mischte sich eben in alles, was innerhalb des Weichbildes vorging. Wie sie sich um die unbedeutendsten und sogar intimsten Dinge der Frauenhäuser kümmerten, so ließen sie sich natürlich auch das Recht nicht nehmen, den Brauern und Wirten Preise zu diktieren. Übrigens nahmen sich auch ab und zu die Landesherren solcher Angelegenheiten an, wie der sogenannte braunschweigische Bierbefehl beweist.