Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte
Part 18
Da uns auch ferner an unterschiedlichen Orten nicht geringe Beschwerung und Ungelegenheiten dadurch entstanden, daß wir Bürgschaft für gute Freunde eingegangen, so haben wir gleicherweise hierdurch verabredet, nicht mehr hinfüro auf solchen Handel einzugehen. Nur wenn etwan einer von uns von einem guten Freund angegangen würde, dem es füglich nicht wohl abgeschlagen werden könnte; so soll doch keiner von uns beiden Bürgschaft über 300 Thaler hoch bewilligen; auch, ehe besagte Summe nicht wieder abgezahlet, soll durchaus keine neue Bürgschaft eingegangen werden.
_Wofern nun einer_ von uns _diese nothwendige freundliche Vereinigung_ in einem oder anderem Stücke auch nur _im geringsten übertreten wird_, so soll der Übertreter dem anderen, so oft es geschieht, _eintausend Gulden zur Strafe_ ohne Widerrede erlegen. Und da sich's schließlich nach dem Willen Gottes zutragen möchte, daß einer von uns beiden während der drei Jahre mit Tode abginge, (was doch Gott gnädig verhüten und abwenden wolle), so soll doch nichts weniger derjenige, so am Leben bleibet, sich der Verpflichtung in allen Punkten und Clauseln, so lange die Endschaft der Frist völlig erreicht ist, erhalten. Diesem Vertrag also beschriebenermaßen fest und unverbrüchlich nachzukommen, uns demselben nicht im geringsten widersetzlich zu machen, vielmehr alles dasjenige, wie obsteht, ehrlich und aufrichtig zu halten, haben wir einander mit Hand und Mund bei unserer adeligen Ehr', Treu und Glauben zugesichert und versprochen, inmaßen wir es hierdurch nochmals kraft dieses Briefes zusagen und versprechen. Ursprünglich sind _dieses Briefes zwei eines Lautes gemacht_, eigenhändig geschrieben, unsere angeborenen Petschafte wissentlich daran gehängt, von jedem mit eigener Hand unterschrieben. Jechlicher hat einen solchen Brief zu sich genommen. Welches geschehen den _ersten Januar Anno_ nach der gnadenreichen Geburt Christi 1592 _zum glücklichen Anfange des heutigen Tages und eingetretenen fröhlichen neuen Jahres_. -- Christoph Vitzthumb von Eckstädt. -- Vespasian von Reynsberg.
In gewissen Ämtern waren die neuangestellten Beamten verpflichtet, die gewöhnlichen Gebote des Anstandes zu befolgen und im Trinken Maß zu halten. So mußte ein gewisser Andreas Röbel, als ihm seitens des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg im Jahre 1577 ein Amt verliehen wurde, ein Schriftstück ausstellen, in dem es unter anderem hieß: »Desgleichen will ich mich des Vollsaufens _enthalten, und uff jeder Mahlzeit mit zween ziemblichen Bechern Biers oder Weins die Mahlzeit schließen_. Infall ich aber, ohne Ihr Churfürstliche Gnaden erlaubniß dieses vbertretten Vnd ich drunken befunden wurde, Als soll vnd will ich mich, sobaltt ich gefordert werde, in _der Kirchen einstellen vnd mir vierzig Streiche weniger einen, von denen, so Ihro Churfürstliche Gnaden dazu verordnen werden, mit der Rutte geben lassen_.«
Alle diese Maßregeln halfen natürlich nichts, denn gerade verbotene Früchte schmecken bekanntlich am süßesten und die offene Liebe zum Trunk wurde zu einer heimlichen, »von der niemand nichts weiß«. Gegen das Laster des Trinkens war kein Kraut gewachsen, was schon das Ambraser Liederbuch anerkennt, indem es ein Rezept »wider die Trunkenheit« ganz im Stil der damaligen ärztlichen Verordnungen angibt. Das amüsante Schriftstück lautet:
»Recipe: 1 Mäßlein Entenmilch, 1 Maß Gänsschweiß, 1 Kannen voll Winds, 1 Loth von einer eingemachten Futtertaschen, die drei Jahr im Mist gelegen, Solches alles thu durch einander und temperirs zusammen und seihe es durch ein eichen Brett, das drei oder vier Ellen dick ist, und wenn du es wilt gebrauchen, so geh in eine alte Badstub, die in fehr Jahren nicht geheizt worden ist, und schwitz fein, darnach geh an die Sonn um Weihnachten, wenn sie gar heiß scheinet, und schmiere den Nabel auf dem Rucken, darnach leg dich ein Stund oder zwei nieder und schlaf so lang, bis ich dich aufwecke und laß dich fein warm zudecken mit einem alten Nasengarn, damit der Nabel nicht erkalt, und laß dir den Kopf mit Kräutern reiben, da die Bauern das Korn mit ausdreschen, einmal oder drei. Wo dir aber von abgeschriebenen Recepten das Kopfweh nicht vergehen sollte, so laß dir bei Zeiten den Hals zuknüpfen mit einem geweihten Mönchsgürtel, oder wo du alsbald nicht haben möchtest, nur mit einem Pfennigstrick, daß dir der Schmerz nicht hinab komme in Magen und Bauch. Es kann aber nicht jedermann das Zuknüpfen erleiden, sterben viel davon.«
5. Der geistliche Durst.
Ihr opfert Trank den Göttern? Ei, ei, was ficht euch an? Schickt's lieber uns in's Kloster, So ruft Sanct Columban.
Über die Verdienste der Kleriker um die deutsche Agrikultur ist bereits oben im Kapitel über den Wein gesprochen worden. Die Klöster benötigten reichen Erntesegens, um den Bedürfnissen des »heiligen römischen Reiches Immenschwarmes« zu genügen. Die Herrschaften führten meist, gleichviel ob Mönch oder Nonne statt eines gottgeweihten, ein Dasein wie Gott in Frankreich. Sie waren aller kleinlichen Lebenssorgen ledig, nahmen eine angesehene Stellung ein, die selbst die Mächtigsten nicht ungestraft anzutasten wagen durften und brachten ihre Tage in Ruhe und Beschaulichkeit hin: »Etliche gehn barhaupt, vil barfüßig, aber all miteynander müßig«, sagt Fischart in seinem bissigen »Bienenkorb«, und Brant erklärt im Narrenschiff die geistlichen Herren, sich vom Müßiggang ernährend. Das Beste war für einen Mönchsgaumen oder das verwöhnte Schnäbelchen einer zarten Himmelsbraut eben gerade gut genug. »Unsere Mönche«, klagt der Abt Peter von Clugny, der in der Kirchengeschichte den Beinamen des Ehrwürdigen führt, um 1130, »laufen von einem Ort zum andern, wie Habichte und Geier, wo sie den Rauch einer Küche sehen oder einen Braten riechen. Hülsenfrüchte, Eier, Käse und Fische sind ihnen zuwider, sie sind lüstern nach den Fleischtöpfen Ägyptens. Jetzt brechen die Tische von fetten Schweins- und Kalbsbraten, Hasen, auserlesenen Gänsen und Hühnern. Aber auch das ist manchem noch nicht genug; wir suchen ausländische Speisen, wir streifen in den Wäldern umher, wir suchen Fasanen und Turteltauben, wir mästen uns mit schwarzem und rotem Wildpret, damit ja der Knecht Gottes nicht Hunger leide.«[258] Was Wunder demnach, wenn Bernhard von Clairvaux (1091 bis 1153) mit Betrübnis erzählt, daß jeder, sobald er Mönch werde, über Bauchgrimmen klage.
Und wie im Essen, so war es auch im Trinken. Derselbe Bernhard von Clairvaux, ein asketischer Mönch, der auch Brennöl trank, wenn er kein Wasser zur Hand hatte, rügte die skandalösen Trinkgelage in den Klöstern und bemerkte, daß die Kleriker vor Beginn der Zechgelage ordentliche Weinproben abhielten, indem an den Klostertischen halbvolle Becher mit Weinen herumgereicht wurden, aus denen man durch Kosten und Riechen die für die betreffende Mahlzeit passendsten Sorten heraussuchte.
Bei Gelagen tranken die Äbte ihren Mönchen öfters in sancta caritate zu, wie der St. Galler Mönch Ekkehard bezeugt. Im zehnten Jahrhundert nahm jeder Mönch St. Gallens täglich fünf Maß Bier zu sich, außer dem Wein und Obstwein, der beim Frühstück, Mittag- und Abendessen getrunken wurde. Der gute Magen der Kirche huldigte von jeher dem Sprichwort: »Selber essen macht fett«, darum Walther von der Vogelweides Klage nach seinem Besuch in der baierischen Abtei Tegernsee:
Ich nam da wazzer, also nazzer muost ich von des münches tische scheiden.
Man lebte fein in der Klausur, und Folianten ließen sich über die Völlerei der Mönche füllen. Das alte Sprichwort: »Wenn die Mönche reisen, regnet es«, erklärt sich schon im Mittelalter ein Bäuerlein damit: »Die Mönche haben stets von dem vielen Wein, den sie trinken, den ganzen Kopf voll Dünste, diese Dünste werden dann von der Sonnenhitze ausgezogen und steigen in die Luft, wo sie zu Wolken werden, aus denen dann der Regen niederträufelt.« Hemmerlin in Zürich klagte über die Weinfässer in den Klosterkellern, die größer wären als die Zellen, und über die besoffenen Mönche, die mit lallender Zunge Buße predigten und mit vollem Wanst die Einhaltung der Fasten einschärften.[259]
Wie die frommen Herren das edle Naß zu schätzen wußten bezeugt, daß sie das beste Faß im Keller mit nutrimentum spiritus (Geistesnahrung) und den Weinkeller selbst bibliotheca subterranea (unterirdische Bibliothek) benannten.
Dabei waren die Kleriker keineswegs etwa besorgt, die Öffentlichkeit von ihren Symposien gänzlich fernzuhalten, im Gegenteil sie waren naiv genug, ihre Tafelfreuden mit Pinsel und Meisel verherrlichen zu lassen. In den Miniaturen ihrer Bibeln lassen sehr oft die künstlerischen Mönche ihren satirischen Gelüsten freien Lauf und zeichnen intime Szenen, die eigentlich eine Art Selbstverhöhnung darstellen. So zeigt eine Miniature einer moralischen Bibel des vierzehnten Jahrhunderts ein Gastmahl in einem Kloster, dem willige Dämchen beiwohnten.[260]
In den Kreuzgängen der Klöster enthalten häufig die Kapitäle recht bezeichnende Allegorien. So stellt im Kloster Maulbronn ein Kapitäl einen kleinen, nackten Mönch auf einer Weintraube reitend und Trauben naschend vor. In demselben Kloster befand sich, auf der dem Vorhofe zugewendeten Seite des Kirchengewölbes, ein Stilleben, auf dem eine Gans, umgeben von Küchengeräten, Würsten und Weinflaschen abgebildet war. Unter dem Bilde stand eine zu diesem profanen Werke gar treffend komponierte Sage mit unterlegtem Text; nur schade, daß von dem nichts weniger als geistlichem Liede nur die Anfangsbuchstaben des ersten Verses: A. V. K. L. W. H. -- Alle voll, Keine leer, Wein her! bekannt sind.[261]
Bei der fortgesetzten Gewöhnung an große Quantitäten Weines konnte es nicht ausbleiben, daß es die Mönche mit den trinkfestesten Rittern mit Leichtigkeit aufnahmen. In Bern tranken einmal drei Pfaffen in einem Jahre viertausendachthundert Maß Wein. Im Kloster Johannisberg konsumierten die Mönche solche Mengen des köstlichen Gewächses ihrer Gärten, daß sie 1453 durch eine Kommunion reformiert werden mußten.
Diese »Reformation« tat nicht nur Klöstern und Mönchen, sondern auch sehr vielen Kirchenfürsten not. Von der ältesten Zeit an, bis nahe zur Gegenwart, in der man vielleicht nicht genügsamer, wohl aber so vorsichtig geworden ist, seine kleinen Leidenschaften nicht an die große Glocke zu hängen.
Bischof Tietmar von Merseburg (976 bis 1019) erwähnt ganz treuherzig, daß der Erzbischof Tagino schlechter Zähne wegen sich mehr an das Trinken als an das Essen halten müsse. Überdies beklagt er aufrichtig den Fehler seines Mitbruders Thieddag von Prag, der über die Maßen viel trank. Thietmar bedauert dies lebhaft, knüpft auch gleich als Entschuldigung für den Prager Erzbischof die Bemerkung an, daß die Trunksucht Thieddags die Folge einer unverschuldeten Krankheit sei, die ihm die Hände derart zittern mache, daß er ohne fremde Hilfe keine Messe lesen könne. Anscheinend verwechselt der Verteidiger Ursache mit Wirkung. Auch des Bischofs fast leidenschaftliche Gastfreundschaft wird gelobt, wobei man sich des Argwohnes nicht erwehren kann, daß der fromme Herr allzugerne Trinkgesellschaft um sich gesehen habe.[262] Von dem Bischof Salomo von Konstanz sagt die Chronik, daß an der kaiserlichen Tafel niemand war, der so geistreich zu plaudern wußte, und mit so viel Anstand soff wie er. An den größten gastlichen Höfen namentlich an den drei kurfürstlichen am Rheinstrom, ferner in Salzburg, Würzburg, Bamberg, in Münster, in Passau, besonders aber in Fulda wurde im höchsten Stile geschwelgt.[263]
Die auserlesensten Tropfen der herrlichen Lagen, deren Besitz sich die geistlichen Herren rühmten, rannen ihre Kehlen hinab. Die Herren verstanden den Wein zu würdigen und würdigten ihn auch nach Gebühr. Sich zu betrinken galt nicht als Schande, aber eine Ehre war es, riesig trinken zu können, ohne berauscht zu werden.
Ein Weihbischof, dessen Goethe in seiner Beschreibung des Rochusfestes zu Bingen gedenkt, konnte sich in einer Fastenpredigt rühmen, daß ihn »der grundgütige Gott der besonderen Gnade gewürdigt _acht_ Maß trinken zu dürfen, ohne sich nachsagen lassen zu müssen, daß er darüber in ungerechtem Zorn auf irgend jemanden losgefahren, Hausgenossen oder Anverwandte mißkannt oder wohl gar die ihm obliegenden geistlichen Pflichten und Geschäfte verabsäumt.«
Die Herren Geistlichen tranken aber nicht nur selbst, sondern freuten sich stets, wenn sie Saufkumpanei fanden. Karl der Große erließ dagegen schon ein recht vielsagendes Gesetz. »Kein Priester noch Laie«, heißt es, »soll einen Bußtuenden zum Trinken einladen.«
Ebenso verbot er den Priestern den Besuch der Wirtshäuser, was später von der Kurie und den erzbischöflichen Stühlen selbst endlos oft wiederholt werden mußte, da die Mönche sich nicht scheuten, Kirchengeräte in den Schenken zu versetzen, liederlichen Tänzen beizuwohnen und mitzumachen, bei Zechgelagen die Sauglocke zu läuten und unflätige Mummereien anzuführen. Derartige Erlässe wiederholen sich fortwährend in der Vorzeit, und eben diese Wiederholungen zeigen deutlich an, wie wenig sie gefruchtet haben. So erließ z. B. der Bischof Philipp von Speyer fast alljährlich eine dringliche Ermahnung an die Geistlichkeit seines Sprengels, in dem das Tragen unehrbarer, anstößiger Kleider und das Toll- und Volltrinken ernstlich untersagt waren.[264] Da bekanntlich böse Beispiele gute Sitten verderben, waren die Schäfchen nicht besser als ihre Hirten.
In Hessen ging die Sache so weit, daß die Bauern die Bierkrüge mit in die Kirche nahmen, aus denen sie sich während der Predigt zutranken und mit deren Deckeln sie dem Pfarrer klappernd ins Wort fielen.[265]
Und nicht nur der Wein allein schmeckte der Geistlichkeit, beileibe. Sie verachteten auch keineswegs die edle Gabe des Gambrinus, die sie vertilgten, wo sie sie nur erlangen konnte.
Artikel 22 der alemannischen Gesetze verpflichtete jeden, der einem Gotteshaus angehörte, an dieses fünfzehn siclus (Seidel) Bier zu liefern.
Gleichzeitig begannen die Klöster selbst zu brauen, zum Teil mit solchem Erfolg, daß noch viele unserer Zeitgenossen mit der Zunge schnalzen, wenn man ihnen die mit feuchtfröhlichem Nimbus umgebenen Namen wie Augustinerbräu, Salvatorbräu, das ursprünglich von Paulaner Mönchen, vom Jahre 1561 ab, gebraut wurde, und viele andere Biere mit geistlichem Anstrich nennt.
Doch nicht die Mönchsklöster allein, auch die Nonnen brauten Bier, so in Nürnberg die Clarissinnen, von denen ein Sprüchlein besagt:
Den Nonnen am Anger von Sancta Clar' Gewährten zwei Herzog von Bayern, Daß sie ihr Bier sich selbsten brau'n, Drob' gab es viel Jubel und Feiern.
Anfänglich mögen sich die Klöster ihren Bedarf gebraut haben, denn das Konzil von Aachen bestimmt 817 auf das genaueste das Maß von Bier und Wein, das in den Klöstern verabreicht werden durfte.
Besonders reiche Klöster und Abteien, selbst größere Pfarreien, wie in Tetschen in Böhmen, besaßen eigene Hopfengärten, jedenfalls aber sehr oft bedeutende Brauereien mit Malzdarren für hunderte Malter Hafer. So das Kloster von St. Gallen, und Bischof Salomo von Konstanz, der sich um 915 dieses Besitzes dem Kaiserlichen Kammerboten gegenüber berühmte.
Schenkten die Klostergeistlichen ihre Bräue aus, so taten es Weltgeistliche ihren tonsurierten Brüdern mit Vorliebe gleich. Es entstanden geistliche Bierhöfe, so beispielsweise in Siebleben bei Gotha.
Die Geistlichkeit wurde oft geradezu zu Schankwirten.
»Abgesehen vom privaten Bierhandel der einzelnen Geistlichen existierten fast überall, wo sich Domstifte befanden, auch geistliche Bierstuben, sogenannte Domkeller, in denen regelmäßig fremde, sonst in der Stadt verbotene Biere zu haben waren, weil die Inhaber dieser Keller sich um Magistratsverordnungen durchaus nicht kümmerten, und von diesen höchstens nur insoweit Notiz nahmen, als äußerer Zwang dahinterstand, was, wie bei der Macht und dem ungeheuren Einflusse der Geistlichkeit leicht erklärlich, freilich nur selten der Fall war. Die Unsitte des Bierschankes seitens der Geistlichkeit war nicht etwa von kurzer Dauer, nein, sie erhielt sich jahrhundertelang aufrecht, und auch die Reformation machte ihr keineswegs ein Ende. Es fehlte übrigens auch nicht an protestantischen Geistlichen, welche in die Fußtapfen ihrer katholischen Kollegen traten, so daß noch am 17. November 1725 der Landgraf Ludwig des damals doch fast ausschließlich protestantischen Hessen-Darmstadt eine Verordnung erließ, worin er den von der Geistlichkeit ausgeübten Wein- und Bierschank für einen Eingriff in die bürgerliche Gewerbstätigkeit erklärte und bei hoher Strafe untersagte.[266]
Sie waren übrigens auch wohltätig, diese Braumönche, denn sie verschenkten an Bettler statt des Geldes als Almosen ein Glas Dünnbier. So
Bei St. Franzisko, im Kloster, Braut man vortreffliches Bier, Und bist du ein armer Teufel, Zahlst du keinen Heller dafür!
Das war freilich nur Dünn- oder Tropfbier.
Das gute »echte« tranken sie selber oder verschenkten es nur für schweres Geld, wie die Patres Benedictini ihren Likör, der sie um Millionen bereicherte. Die »tote Hand« hat es von jeher bis zum heutigen Tage verstanden, den Kern zu behalten und die Schale freigebig zu verabreichen:
Es braun d' Augustiner Mit Dampfkraft das Bier, Die Kraft behaltens selber, Den Dampf kriegen mir!
6. Das schwache Geschlecht.
Trinkt der Ritter und der Pfaffe, Trinkt der Bürger und der Laffe, Trinken Bauern, trinken Knechte, Und die Hufner und die Mägde.
_Mischke_, Der fahrenden Schüler Liederbuch (Berlin 1893).
In der guten alten Zeit des Germanentums bis in die Ritterzeit hinein, bevor diese jene Auswüchse ansetzte, die ihren Verfall zur Folge hatten, nahmen die Frauen an den Gastmählern nur teil, solange gegessen wurde. Wenn die Tische abgeräumt und die schweren Kannen aufgesetzt wurden, überließen sie den Männern das Feld.[267] Zu diesem Zwecke saßen auch die Damen abgesondert von den Herren am Tische, so heischte es die Gewohnheit[268], der Anstand.
Später änderte sich das ganz gewaltig. Böse Beispiele verderben gute Sitten, und darum steckte die Trinklust der Männer auch das schwächere Geschlecht an. Und wenn auch dem Trunke ergebene Frauen nicht so häufig waren wie Zecher, so kennt doch die Kulturgeschichte eine ziemliche Zahl trinkfester Frauen, die es mit den Herren der Schöpfung getrost aufnehmen konnten.
Schon der Minnesänger Oswald von Wolkenstein singt von einer Dirne zu Brixen in Tirol, die »Vil parell ausgesuggelt«.
Der Pokal Theudelindens, den Keyßler zu Monza sah, war zwei Fäuste dick und bestand aus einem einzigen Stück Saphir.
In den Trinkstuben und Ratskellern waren die Frauen gern gesehene Gäste, die sich ihr Glas schmecken ließen. Der Markgraf von Meißen nahm bei einem Besuch in Lübeck 1478 an dieser Sitte derartigen Anstoß, daß er Einen Ehrbaren Rat der Hansestadt zu einem Verbot dieses Gebrauches bereden wollte. Allerdings trieben es die vornehmen Bürgerinnen Lübecks auch etwas zu bunt, wie in meinem »Geschlechtsleben« nachzulesen ist.[269]
In dem 1551 in Leipzig erschienenen »Sendbrief an die vollen Brüder im deutschen Lande« heißt es: »Es üben solche Laster jetzund nicht allein die Mannspersonen, sondern auch die Weiber, nicht allein die Alten, sondern auch die jungen Kinder; die können allbereits einander ein Halbes zutrinken. Die Eltern lehrens auch wohl ihre Kinder. »Nu laß sehen«, spricht der Vater zum Söhnlein, »was du kannst, bringe ihm ein Halbes oder Ganzes!« Und über dies alles hat man solches Lasters der Trunkenheit kein Hehl, sondern kitzelt sich damit, als hätte man gar wohl gehandelt« usw. Thomas Murner behandelt die Trinkgelüste der Weiber in einem vielstrophigen Kapitel »Auf der Flasche Riemen treten« seiner Narrenbeschwörung.
Gegen Trunkenboldinnen erließ der Rat von Heilbronn den Erlaß: »Den Weibern, so dem Trunk ergeben, sollen vom Stadtknecht Zettel an den Kopf geheftet werden, mit den Worten: _Versoffene Krugsurschel_[270].« Ein Ratsprotokoll von Hall vom Jahre 1640 besagt: »Erhardt Geyers filia, die sich mit dem Trunk überladen und in der Kirchen evomieret, ward ins Hetzenest condemniret zur Abscheu, und dazu um 3 fl. gestraft.«[271]
Eine höchst seltsame Einrichtung in Württemberg waren die sogen. _Weiberzechen_, eigene Stiftungen, aus deren Erträgnissen die Frauen alljährlich einmal ein ordentliches Gelage halten durften, gleich wie fromme Seelen oder Nonnen Vermächtnisse für Bier hinterließen.[272] So bestand bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts in Ochsenbach eine solche Weiberzeche, die alljährlich am Sonntag Invocavit stattfand. Man nannte sie, -- nach dem altrömischen bona dea -- bekanntlich das Bacchusfest, an dem die Männer nicht teilnehmen durften -- _Bonnen Deen_. An diesem Tage war ein Räuschchen gerne verziehen, wie Vulpius angibt, der das Treiben bei der Weiberzeche näher beschreibt.
In die Bergstädte, wo Arbeiter mit ihren Familien aus allen Weltrichtungen hinströmten, war mit anderen lockeren Sitten auch die Trunksucht verschleppt.
Die »Kirchen-, Schul- und Spitalordnung der Bergstadt Joachimsthal in Böhmen«, von dem Luther-Biographen Mathesius (geb. 1508) 1551 zu Papier gebracht, besagt: »Die Weiber halten auf ihre Bierörter, die Jungfrauen lernen das Zechen. Knecht und Magd säuft mit, man wäscht die Beine in Wein, bis es heißt Fuimus Troes.«[273] Über das Trinken der Bauernmädchen klagt auch ein Artikel im 142. Band der Krünitzschen Encyklopädie, der sich auf die Sitten des endenden achtzehnten Jahrhunderts auf dem Lande bezieht, und von den Kölnerinnen behauptet ein altes Sprichwort: »Watt der Mann verdeent, versüfft das Wif«. Immerhin scheint die Lust an einem »guten deutschen Schluck und Trunk« bei den deutschen Damen der höheren Stände ungleich verbreiteter gewesen zu sein, als unter den Bürgerinnen und Bäuerinnen. So wollte denn auch Heinrich IV. von Frankreich keine deutsche Fürstentochter zur Frau, »weil er dann immer glauben würde, eine Weinkanne um sich zu haben«. Das Abstoßende einer trunkenen Frau empfand man übrigens auch im Mittelalter. Kaiser Friedrich III., nach ehemaligen Begriffen ein Temperenzler von reinstem Wasser, da er nur zum Abendessen und nur mit Wasser vermischten Wein trank, haßte die Trinkerinnen derart, daß er erwidert haben soll, als die Ärzte seiner unfruchtbaren Gattin Wein verordneten, er wünsche lieber eine unfruchtbare als eine weintrinkende Gemahlin zu haben.[274]
Die Weibesbild auch heben an, Einander zü zütrinken: Volle vnd halbe wie die Mann, Mein hertz wil mir entsincken. Wenn ich bedenck die sünde schwär, Vnd allen schaden so folgt her, Auß überfluß deß trinckens
läßt sich ein anonymer Dichter aus dem Jahre 1562 vernehmen.[275]
Es mußte schon stark hergehen, ehe man eine Frau von damals des »Trinkens« bezichtigen konnte, denn die holde Weiblichkeit verstand sich keineswegs auf das Nippen. Eine ätherisch-sezessionistische Jungfrau von heute würde sich entsetzen vor dem Paßglas, das die holde, so viel gefeierte Philippine Welser zu leeren gewohnt war -- zum Entzücken ihrer Anbeter, denn der Hals der Dame war so fein, zart und weiß, daß man ihr das rote Getränk innen die Kehle hinabgleiten sah.[276]
Die schöne Augsburgerin eröffnete auch in dem Trinkbuch von Schloß Ambras in Tirol, in das sich diejenigen mit Namen und Sprüchlein einzuzeichnen pflegten, die den Inhalt des drei Maß haltenden Willkommenhumpens um ein Erkleckliches verringert, im Jahre 1567 den Reigen der Frauen.
In der bereits erwähnten »fürtrefflichen« Hofordnung Ernsts des Frommen vom Jahre 1648 heißt es in § 7: »vor unsere junge Herrschafft und Fräulein, soll er jede Mahlzeit geben, insgesamt zwei Maaß Wein und fünffthalb Maaß Bier.« Da unter den »Fräuleins« junge Mädchen im zartesten Alter zu verstehen sind, so nötigt die Getränksmenge dieser Dämchen selbst einem gewiegten Trinker alle Achtung ab. Sieben Maß pro Tag -- das bringt heute höchstens eine Münchnerin fertig.