Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte
Part 16
Der Sohn Johann Friedrichs des Großmütigen von Sachsen (1503--1554), der bekanntlich die Entscheidungsschlacht bei Mühlberg am 24. April 1547 verlor, weil er vorher zu tief in das Glas geschaut hatte, der ganz nach dem Vater geartete Johann Friedrich der Mittlere, war leidenschaftlich dem Trunke ergeben. Seine Schwiegermutter seufzte in einem Brief an ihn: »möge doch Gott geben, daß er von dem Zutrinken einmal ablasse«, und später bittet sie ihn, er »wolle doch nicht stets zutrinken, damit er dadurch nicht den Herrgott und seinen heiligen Geist von sich treibe.« Als Kurfürst Friedrich von der Pfalz seinen Sohn Ludwig nach Neuburg zu einer Kindtaufe gehen läßt, spricht er die Befürchtung aus: »Wenn mein Sohn nur vor Herzog Albrecht zu Bayern und Herzog Christoph zu Württemberg, beiden meinen Vettern und Brüdern, des Trunks halb kann gesund bleiben; denn diese beiden Fürsten sollen auch da sein.« Für den anderen Bruder, Hans Casimir, aber bangt die Mutter, als er sich zu Ansbach aufhält: »Habe nur Sorge, der Markgraf werd' mir ihn krank saufen.«[227]
Über den Berliner Hof unter dem Großen Kurfürsten äußerte sich der Kanzler von dem Borne. Da heißt es: »daß der meiste Haufe an demselben in einem wüsten und heidnischen Wohlleben, in Fressen, Saufen, Spielen und anderer Üppigkeit lebte und die meisten Sonn- und Festtage mit Banqueten, Turnieren, Ringrennen, Masqueraden, Balletts und andern weltlichen Wollüsten zugebracht würden. Aus der heiligen Taufe wäre eine wahre Crämerey gemacht worden. Mancher hätte sich solcher dazu bedient, um große Geschenke, Präsente und Kleinodien zu erwerben. Die Hochzeiten würden unter hohen und anderen Standespersonen mit solchem Aufwande, Überfluß, Fressen und Saufen gehalten, daß die Hochzeiter und jungen Eheleute an einem solchen Tage ihr Hab und Gut vergeudeten. Stürbe jemand, so wäre man wiederum bemüht, daß die Leichen stattlich begraben würden; und da es dazu oft an Mitteln fehle, so ließen die vom Adel auf dem Lande solche öfter ein Jahr und länger unbegraben stehen, damit es ja bei der Beerdigung recht köstlich hergehen möchte.«
Viele Adelige machten sich über das Trinkgesetz dadurch lustig, daß sie einander mit dem Zuruf zutranken: »Es gilt dir des Reichs Abschied wider das Zutrinken!« Ja sogar auf den Reichstagen selbst, an denen diese Verordnungen erlassen wurden, bezechten sich die hohen Herren bis zur Bewußtlosigkeit, so daß der Kaiser achselzuckend meinte: Man kann den Deutschen ebenso wenig die Gurgeln vor dem Wein verschließen wie den Spaniern die Hände binden, daß sie nicht wüteten.
1548 wurde den Predigern befohlen, von der Kanzel herab gegen das Zutrinken zu eifern, was 1577 noch einmal wiederholt wurde, um hierauf für immer in Vergessenheit zu geraten.
Die Verweigerung eines Zutrankes galt als ärgste Beleidigung, die der Beleidigte unverzüglich dadurch wettmachte, daß er dem Beleidiger den Wein oder das Bier ins Gesicht schüttete, wenn er nicht den Schimpf mit Blut abwusch. Textor schreibt darüber zu Anfang des siebzehnten Jahrhunderts: »Man helt einen für einen Feind, der nach etlichmal wiederholter Anmahnung nicht trinken will, und wird oft mit Blut und Todtschlag gerochen.«[228]
So wie man in der Vergangenheit keinen Geschäftsabschluß vorübergehen ließ, ohne ihn mit dem »Weinkauf« zu feiern und zu begießen, so war auch die Verleihung eines Lehen an einen Ritter oder Mannen die Gelegenheit, einen Lehensbecher auszutrinken, meist ungeheure Gefäße, die ganz gewaltige Weinmengen hielten.
Diese eigene Belehnungsart durch einen Becher wurde zwar nicht erst in der Ritterzeit eingeführt, denn vorher schon belehnte man mit einem Horn, doch scheint sie erst hierin recht in Schwang gekommen zu sein. Wie bei anderen Belehnungen und Übergaben, so hatte auch bei dieser Gattung der Becher eine sinnbildliche Beziehung auf die Eigenschaften des Mannes, denn wer ihn tapfer leeren konnte, erprobte seine deutsche Ritterlichkeit dadurch. Dieses bezeugt eine Urkunde bei Lüning, wo es von den Hohenlohischen Vasallen heißt: »hierauf (nach abgelegtem Eide) wird von den Herren Senioris und Lehenadministratoris Hochgräflichen Gnaden und auch den anwesenden Ministris zur neuen Lehensempfängniß gratuliert, und ihm sofort zur hochgräflichen Tafel angesagt, da er dann, nach dem alten deutschen Herkommen, den großen _Lehenbecher_, eine Öhringer Maaß haltend, Bescheid und damit vel quasi eine Probe tun muß, ob er auch ein gut deutsch geborner von Adel, und dem Vaterland hiernächst gute Dienste leisten könne.« In einer anderen Urkunde, den Friedbergischen Statuten, wird ausdrücklich gefordert, daß ein aufzunehmender Burgmann einen Becher, Patriarch vormals Krauß genannt, austrinken soll. Gleiche Gewohnheit herrsche bei den Eisenacher von Alvensleben und anderen Lehenshöfen.«[229]
Ein fester Trunk galt eben als Zeichen der Manneskraft und Strammheit und je größer der Zutrank war, der stets bis zur Nagelprobe geleert werden mußte, um so mehr wuchs die Achtung für den Mann, der einen solchen Humpen mit Anstand und ungerührt zu bewältigen wußte.
Es war daher eine natürliche Folge des überhand nehmenden Zutrinkens, daß sich daraus das _Wetttrinken_ entwickelte. Sebastian Münster, der berühmte Cosmograph, sagt diesbezüglich von den Sachsen: »Das Bier trinken sie also unmäßig, ja reizen und zwingen einander zu einem solchen Überfluß, _daß es einem Ochsen zu viel wäre_. Sie lassen es auch nicht dabei bleiben, daß sie sich volltrinken, sondern trinken so lang, bis sie wieder nüchtern werden, und das treiben sie den ganzen Tag und oft die ganze Nacht, und welcher den andern mit Trinken überwindt, der wird darum gelobt und ist ihm eine Ehre, er überkommt auch dadurch ein Kleinod, um welches er mit trinken gestritten hat, und zum Zeugnis seiner erjagten Ehre wird er gekrönt mit Rosen und anderen wohlriechenden Kräutern.«[230]
Das Wetttrinken zeugte jene Trinkkünstler, an denen das ganze Mittelalter so überreich war, Männer, wie den Rothenburger Bürgermeister Georg Nusch, der am 30. Oktober anno Domini 1631 »durch seinen gewaltigen Trunk Rothenburg rettete« vor der Verwüstung durch Tillys Scharen. Kaiser Karl suchte dem Wettrinken vergeblich durch wiederholt erlassene Gesetze zu steuern, von denen sich die meisten direkt gegen den Adel richteten, ohne aber die anderen Stände gänzlich zu vergessen.[231] Er bat die Gauältesten, mit gutem Beispiel in der Nüchternheit voranzugehen; ferner dekretierte er: »Wer im Heerlager trunken befunden wird, soll mit dieser Ausschließung bestraft werden, daß er so lange zum Trinken bloß Wasser bekommt, bis er bekennt, er habe Übel getan.« Ebenso sollten alle Dienstmannen, die den Heerbann versäumten und bei der angesagten Volks-Versammlung nicht erschienen, sich so viele Tage, wie sie ausgeblieben waren, alles Fleisches und Weines enthalten; dann sollte kein Trunkener vor Gericht klagen oder Zeugenschaft ablegen, aber auch »kein Graf zu Gericht sitzen außer nüchtern!«[232]
Die Mahnung des Winsbecke an seinen Sohn:
La dich niht ubergen den win, Den solt niht ze huse laden, Das dien Viende iht spotte din.
(Laß den Wein nicht über dich herrschen, lad ihn nicht in dein Haus, daß dein Feind nicht deiner spotte.)
war in keiner Periode der deutschen Geschichte überflüssig, aber am wenigsten im Mittelalter. Aus dem Übergang dieser Epoche zur neuen Zeit, in welcher der Sittenverfall aller Stände die großen Umwälzungen vorbereitete, die Reformation und den dreißigjährigen Krieg, gingen eine ganze Reihe typischer deutscher Trinker hervor. So der edle Graf Görz, von dem Aeneas Sylvius dann Fugger in seinem »Ehrenspiegel des Hauses Österreich« berichten, daß er oft in der Nacht aufgestanden sei, seine Kinder zum Trunk zu bewegen. Wenn sie geschlafen, hätte er seine Gemahlin eine Ehebrecherin gescholten und ausgerufen: das seien nicht seine Kinder, da sie eine ganze Nacht ohne Trunk auszuhalten vermögen! Dann jener Werner von Schulenburg, der 1490 am Hofe Herzogs Bogislaus X. von Pommern lebte, und von dessen Eß- und Trinkgier schier Unglaubliches erzählt wird.[233] Ferner Veit von Bassenheim, der sich wie der sagenhafte Boos von Waldeck von dem Rheingrafen das Dorf Hüffelsheim, von Winrich von Kniprode im Deutschordensschlosse zu Marienburg 1551 die Schloßhauptmannschaft erkneipte. Bei dem Ehrenmahl des Komthurs hatte jeder Gast ein silbernes Becken, acht Weinflaschen haltend, zu leeren. Dem Bassenheimer soll dies dreimal nacheinander gelungen sein. Ebenso soll es dem kurbrandenburgischen Oberkämmerer Kurt von Burgsdorf, der bei jeder Mahlzeit achtzehn Maß Wein zu vertilgen gewohnt war, geglückt sein, manch Schloß und Dorf im Trinkkampf zu erringen.[234] Endlich noch jener Fugger, der in Montefiascone »propter nimium est, est, mortuus est«, wie die noch vorhandene Grabschrift in der Kirche des italienischen Städtchens beweist[235] und Hauptmann Dionis Kleist in Kolbatz (etwa 1590), der drei Tonnen Bier als Schlaftrunk genehmigte.
Wer bei den ritterlichen Gelagen nicht über einen ausgepichten Magen verfügte, trank sich einfach zu Tode, wie dies 1521 bei mehreren Fürsten und hohen Adeligen auf dem Wormser Reichstag der Fall war.[236]
Nach Huttens »Gesprächbüchlein« wurden auf dem Reichstag zu Augsburg (1518) alle jene für Ausländer gehalten, die sich nicht alltäglich toll und voll tranken. Von dem Wormser Reichstag erzählt Friedrich Zorn in seiner Wormser Chronik[237]: »Es haben sich die edelleut mit saufen auf diesem Reichstag ziemlich säuisch gehalten; eins ebenda waren ihrer 24 zum schwanen, die aßen einander _rohe gäns zu mit Federn, Fleisch und anderm_ und tranken und verwüsteten 174 maß weins, denn sie zwungen einander mit wein. Item einen abend legten sie eine gesellschaft auf das reuhaus, hatten vor drum gebeten und ließen 34 tisch zurichten; sie lebten wohl, trunken und verwüsteten wein, daß man hätt drin mögen waten; der imbiß kost ob 200 fl., zerworfen wohl bei 100 gläser.« Ja, auf solchen Reichstagen ging es »herrlich und in Freuden« zu!
Auf dem großen Hoftage Friedrichs I., 1162 zu Mainz, waren auf dem Neumarkt durch eine verborgene unterirdische Leitung Brunnen hergestellt, aus denen wer wollte Wein schöpfte, »als wäre es Flußwasser gewesen.«
Bei dem Krönungsfest von Matthias Corvinus, dem Wilmolt von Schaumburg beiwohnte, gab es neben »manicherlai Kurzweil« »drei brunnen zuegericht, die drei tag und nacht on underlaß, der ain Malfasier, an ander mit guetem ungerischen wein, der dritt mit bier flußen, des reich und armb ein ieglicher mensch nach seinem lust und notturft trinken mocht. Es wart auch bei denselben brunnen uf dem markt ein köstlich credenz ufgericht, die also tag und nacht stuent, und wer trinken wolt, der gebraucht das silbergeschier«.
Kaiser Karl V. brachte zu einer Fürstenversammlung in Regensburg 3000 Eimer Wein mit, und ein österreichischer Erzherzog ließ sich 2000 Eimer nachkommen (ein Eimer etwa 96 Liter oder 60 Quartviertel).
Der Kurfürst Christian II., der 1610 den Kaiser Rudolf II. in Prag besucht, dankte beim Abschied mit den Worten: »Kaiserliche Majestät haben mich gar trefflich gehalten, ich bin keine Stunde nüchtern gewesen.« --
Wie und was man bei Hofe zu trinken pflegte, zeigt die noch ausführlicher zu behandelnde »fürtreffliche Hofordnung« Herzog Ernsts des Frommen von Sachsen vom Jahre 1648, in deren § 7 bestimmt wird: »vor unsere junge Herrschaft und Fräulein, soll er -- der Kellermeister -- jede Mahlzeit geben, insgesamt zwei Maaß Wein und fünfftehalb Maaß Bier«. § 8. »Auf die Mägdgen- und Officier-Tisch soll gerichtet werden, auf jede Person ein Maaß Bier und 3 und 1 halb Maaß Landwein ...« An hohen Festtagen »Weynachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten« und wenn bei Hof »die Communion gehalten wird« sollte extra eine halbe Maß Wein jeder Person gereicht werden.
Wenn ein Gast an diesen, als überaus mäßig geltenden Hof kam, dann war er an diese Trinkordnung nicht gebunden, denn in § 8 Nr. 7 heißt es: »Wenn Fremde zugegen, die noch trinken wollten, oder denen ein Trunk zu bieten wäre, soll der Maarschall, Oberschenke, oder Hoffmeister mit Zuziehung eines Cavaliers sie in die Kellerstube führen und ihnen à parte eine Ehre erweisen.«
Worin diese »Ehre« bestand, wie man sich bemühte, den Gast in der liebenswürdigsten Zuvorkommenheit krank zu trinken, zeigt folgender Bericht, der ein halbes Jahrhundert später als Herzog Ernsts Trinkordnung niedergeschrieben wurde, wo also die Sitten sich bereits bedeutend verfeinert hatten und das grobe Saufen in ein nobleres, darum aber nicht weniger heftiges Trinken übergegangen war.
Der bekannte Reisende und Memoirenschreiber K. L. Baron von Pöllnitz, der abenteuernd den größten Teil Europas durchzog, schildert einen von ihm im Jahre 1719 abgestatteten Besuch an dem Heidelberger Hof wie folgt.
Als Pöllnitz bei einer Mittagstafel dem Kurfürsten seinen Wunsch, den Faßriesen des kurfürstlichen Kellers zu sehen, vorgetragen hatte, versprach der Herr, ihn selbst hinzuführen. Er schlug seiner Tochter, der Erbprinzessin von Sulzbach, vor, nach Tisch zu dem Faß zu gehen, und als sich diese damit einverstanden erklärte, zog der ganze Hof, voran Trompeter mit schmetternden Fanfaren, nach dem Keller. Nachdem alles auf dem gefüllten Faß versammelt war, brachte der Kurfürst dem Abenteurer den Ehrentrunk zu. Er leerte einen großen goldenen Humpen, ließ ihn wieder füllen und durch einen Pagen dem Baron reichen. Der Anstand und die Schicklichkeit verlangte, daß der so Geehrte wiederum den Pokal auf des Kurfürsten Gesundheit austrinken mußte. Pöllnitz, der mit Schrecken in das Weinmeer blickte, bat sich als Gnade aus, in mehreren Zügen das Werk vollbringen zu dürfen. Der Kurfürst gewährte gnädig diese Bitte, und während er sich mit den Damen unterhielt, gelang es Pöllnitz, einen Teil des Weines unbemerkt zu verschütten. Der kleine Betrug ermöglichte es dem Abenteurer, dem Kurfürsten den bis auf den Grund geleerten Becher zu überreichen, was ein wohlgefälliges Schmunzeln des hohen Herrn hervorrief. Allein Pöllnitz triumphierte zu früh -- es blieb nicht bei dem einen Becher, auch die Damen tranken den Herrn zu, und Pöllnitz bemerkte mit Schrecken, daß ihm die Kräfte auszugehen drohten. Er stahl sich heimlich von dem Faß, aber vor der Kellertüre standen zwei Garde-du-Corps, die den Ausgang verwehrten. Pöllnitz bittet, beschwört die Soldaten, aber selbst eine Bestechung weisen sie zurück, so daß sich der arme Teufel, der für sein Leben fürchtet, unter dem Faß versteckt. Er wird aber gefunden, hervorgezerrt und mit Freudengejohle zur Gesellschaft zurückgeschleppt, der Kurfürst will Gericht über den Deserteur halten, doch dieser weigert sich, den Herrn, der in diesem Prozeß Partei sei, als Richter anzuerkennen, worauf der Kurfürst seine Tochter und deren Damen als Gerichtshof einsetzt. Der Prozeß beginnt in aller Form, der Kurfürst ist Ankläger, Pöllnitz der Beklagte. Trotz aller Verteidigungsreden wird der Verbrecher wider die »gute« Sitte verurteilt, sich zu Tode zu trinken. Der Kurfürst, als Souverän, mildert jedoch das Urteil. Er bestimmt, daß der Inkulpant sofort vier große Humpen, jeder etwa ein Quart enthaltend, zu trinken habe und dann während der nächsten vierzehn Tage, täglich nach der Suppe an kurfürstlicher Tafel einen solchen Becher auf seine Gesundheit. Pöllnitz, obzwar stark niedergedrückt, dankt aber dennoch dem Brauch gemäß »für die gnädige Strafe«. Das Urteil wird sogleich vollstreckt, der Baron trank seine vier Humpen, und wenn er auch nicht starb, so sank er doch leblos zu Boden. Als er viele Stunden später mit wüstem und schmerzendem Kopf erwachte, hörte er zu seiner Befriedigung, daß er nicht allein eine Weinleiche gewesen, da kein einziger Teilnehmer an der Partie, die Damen nicht ausgenommen, das Schlachtfeld aufrecht verlassen habe. Der Kurfürst hatte schließlich ein Einsehen, seinem Gast den Rest der Strafe gänzlich zu erlassen.[238]
Als Graf Chesterfield, ein englischer Reisender, sich um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts an den geistlichen Höfen zu Mainz und Trier aufhielt, glaubte er sich nach seiner Erklärung an den Hofstaat eines gothischen oder vandalischen Königs versetzt. Und wie man am galanten Hofe Augusts des Starken zechte, besonders wenn es galt »die Ehre der sächsischen Kavaliere im Wettstreit mit den Herren aus Polen zu retten«, und diesen letzteren den Aufenthalt am Hofe so angenehm wie möglich zu machen, ist hinlänglich bekannt.
Pöllnitz, der doch in Heidelberg üble Erfahrungen machte, während eines achttägigen Aufenthaltes in Würzburg keine Stunde nüchtern war, und die bischöfliche Tafel stets in vollster Bewußtlosigkeit verließ, teilt dennoch dem bischöflichen Hof zu Fulda den Rang als dem trinkfestesten Deutschlands zu. Wie es da zugegangen ist, bedarf keines weiteren Kommentares.
3. Ritter Hans von Schweinichen.
Guter Wein, schönes Weib und Gewissen rein, Das sind drei Stücke lieblich und fein.
Aus dem eben Gesagten läßt sich schließen, wie es in dem viel roheren sechzehnten Jahrhundert zugegangen. Einen hochinteressanten Einblick in diese Verhältnisse gewähren die Memoiren[239] des Schlesiers Ritter Hans von Schweinichen, dessen Leben für unseren Stoff viel zu wichtig ist, um nicht ausführlicher behandelt zu werden. Es können natürlich das Leben und die Taten des edlen Schlesiers, die 558 Seiten eines Buches füllen, nur im allerdürftigsten Umriß, ohne jegliche Schattierung, wiedergegeben und aus der Fülle der Begebenheiten nur die ausgewählt werden, die den ewigen Durst und die bis in das späteste Alter wiederkehrenden Zechgelage Schweinichens illustrieren.
Hans von Schweinichen wurde am Montag nach Johanni des Jahres 1552 auf Schloß Gröditzberg geboren und acht Tage später getauft. Bis zu seinem neunten Lebensjahr tummelte er sich wild im Elternhause herum, worauf er zum Dorfschreiber von Mertschütz geschickt wurde, Lesen und Schreiben zu lernen. Nach den Unterrichtsstunden hatte der Kleine die Gänse seiner Mutter zu hüten, bis ein Jungenstreich ihn dieses Ehrenamtes beraubte. Ein Jahr später brachte ihn sein Vater zum Herzog Friedrich III. von Liegnitz, wo er nun als Studiengenosse und Prügelknabe des späteren Herzogs Friedrich IV. zu gelten hatte. Der Herr Praeceptor und Erzieher der Knaben, bei denen ein Barthel Logau, ein Urahne des Dichters, als dritter im Bunde war, nahm es mit seiner Aufgabe sehr leicht, indem er sich von Hans manche Arbeit abkaufen ließ, »denn der junge Mann ging gern an die Buhlschaft zu schönen Jungfrauen, und hatte nicht Geld«.[240] Hansens dienstliche Obliegenheit bestand darin, dem Fürsten aufzuwarten, »auch mehrtheils, wann I. F. G. (Ihro Fürstl. Gnaden) einen Rausch hatten, im Zimmer liegen, denn I. F. G. nicht gern zu Bett gingen, wann sie berauscht waren«.
In der ersten Zeit seines Aufenthaltes am Hofe widerfuhr Schweinichen auch das Badeabenteuer, das ich an einem anderen Orte ausführlich erzählt habe.[241] Es ging überhaupt am Liegnitzer Hofe herzlich ungeniert zu. Der Herr Lehrer ging seinen Liebesabenteuern nach und der alte Fürst stieß sich bei galanten Anwandlungen in keiner Weise an die Anwesenheit von Zuschauern.
Die Jahre 1565--1566 brachte Hans teils zu Hause bei den Eltern, teils in Goldberg in der Schule zu, bis ihn eine Krankheit wieder nach Hause führte, wo er, wie er offenherzig gesteht »was ich in fünf Vierteljahren gelernet, in vierzehn Tagen wieder vergaß«.[242] Trotzdem der alte Schweinichen durch die für seinen Herzog geleisteten Bürgschaften in steter Geldverlegenheit war, bewies er doch seine Charakterfestigkeit dadurch, daß er ein Angebot von fünfhundert Talern jährlich kurz entschlossen ausschlug, als der Bieter, Bischof Logau, die Bedingung daran knüpfte, den Hans katholisch und Priester werden zu lassen. Der Adel von damals hatte eben zweierlei Gewissen. Das eine war für den Hausgebrauch und duldete keinen Flecken auf der sogenannten Ehre und keinen Angriff gegen den ererbten Glauben. Das zweite, für die Welt bestimmte, setzte sich, dehnbar wie es nun einmal war, mit Seiltänzergewandtheit über Kleinigkeiten, wie falsches Spiel, Mädchen betrügen, Begehung oder Duldung eines Straßenraubes, Foppen eines leichtgläubigen Geldleihers und ähnliche derartige unbedeutende Vorfälle hinweg. Wie die Alten sungen, so zwitscherten die Jungen, und schon 1570 bekannte Hans in seinem Tagebuch: »begonnte ich mich auch allbereit etlichermaßen um die Jungfrauen zu thieren und däucht mich in meinem Sinn Meister Fix zu sein«.[243] »Bin aber auf Hochzeiten geritten und sonsten, wohin ich gebeten wurde, mich gebrauchen lassen und fraß und soff mit zu halben und ganzen Nächten und machte es mit, wie sie es haben wollten.«[244]
1569 machte Hans den Zug Herzog Heinrichs nach dem Lubliner Landtag mit, der den armen Teufel von Duodezfürsten vollends zugrunde richtete. Ettliche Schlachtzizen machten sich den Spaß, die Liegnitzer mit der polnischen Königskrone zu narren, ein Scherz, der dem ohnehin dem Rande des Ruins nahen Herzog auf vierundzwanzigtausend Taler zu stehen kam, ganz abgesehen von der für ihn sehr unheilvollen kaiserlichen Ungnade, die er sich nebenbei zuzog. Bei der Heimkehr von der Fahrt nach Polen fand Hans seine Mutter auf der Bahre. Ein Jahr darauf war unser Junker zum erstenmal derart betrunken, daß er »zwo Nächte und zwei Tage nacheinander geschlafen, daß man nicht anders gemeint, ich würde sterben«. »Inmittels habe ich es nicht allein gelernet Wein zu trinken, sondern auch ziemlichen wohl gekonnt, daß ich wohl sagen kann, auch gemeinet, es wäre unmöglichen, daß mich einer vollsaufen könne, und habe es hernach stark kontinuirt. Ob es aber mir zur Seligkeit und guter Gesundheit gereichet, stelle ich an sein Ort,[245]« fügt er treuherzig voll Selbsterkenntnis hinzu.
1572 widerfuhr Hans das Pech, daß die »Jungfrau«, die er gerne sah, und mit der man ihn schon überall ins Gerede brachte, unversehens eines Knäbleins genaß, dessen Vater ein hübscher junger Schreiber war.
Von 1573 an datiert Schweinichens Ruf als Trinker. Auf der Reise, die er mit den Herzögen Heinrich und Friedrich nach Mecklenburg unternahm, -- der Alte war bereits 1570 gestorben -- hat Hans »mit meinem Saufen (ungeachtet, daß es keines Ruhmes wert und besser gelassen, als getan) einen großen Namen, denn ich mich diese Zeit nicht vollsaufen konnt«.[246]