Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte
Part 15
So folget nun hieraus, daß sich alle Menschen billig solcher großen Gefahr wegen, sich selbst zum besten, vor'm Saufen hüten sollen, weil wir keine Stund' noch Augenblick vor dem Tod sicher sind und wohl bedürfen, daß wir immer nüchtern erfunden werden. Und soll ein jeglicher Mensch allzeit seine Rechnung also machen und gedenken: wie, wenn du diesen Tag, oder diese Nacht, oder diese Stunde sterben solltest, würdest du dich auch vollsaufen und so freventlich wider Gott handeln?
_Die vierte Ursach._
Die vierte Ursache, darum alle Menschen sich vorm Saufen hüten sollen, ist, daß wir alle Stund' des jüngsten Tages gewarten müssen. Denn da Christus von den Zeichen des jüngsten Tages redet, spricht er: Wenn ihr sehet, daß solches anfahet zu geschehen, so wisset, daß der jüngste Tag nahe ist.
Nun haben solche Zeichen nicht allein angefangen zu geschehen, sondern sind deren mehrenteils schon ergangen, und sonderlich in wenig Jahren daher oft und häufig gesehen worden.
Christus gibt ein Gleichnis von den Vögeln auf einem Vogelherd; diese sind niemals sicherer gewesen, gehen und hüpfen hin und her und sind sehr fröhlich, haltens dafür, als haben sie bei langer Weil nicht also wohlgelebet. Schwips, in einem Hui liegt das Netz über ihnen, und sind arme gefangene Vögel. Also, sagt Christus, wird dieser Tag auch schnell kommen über alle, die auf Erden wohnen.
So sollten nun alle Menschen abermal billig in Sorgen leben, sich vor dem Saufen hüten und alle Stunden gedenken: Wie, wenn heut' der jüngste Tag käme? Also würden sie das Saufen und andere Laster wohl unterwegen lassen und froh seyn, daß sie nüchtern blieben.
_Die fünfte Ursach._
Die fünfte Ursache, das Saufen zu meiden, ist, daß es einen Menschen zum unverständigen Narren macht.
Mancher kommt durch sein Saufen um seinen Verstand, welchen ihm Gott vor anderen verliehen hat, daß er ganz zum Narren wird. Mancher kommt drüber um sein Gedächtnis, daß er weder sich selbst noch andern nütz seyn kann. Und ich zweifle nicht, wenn wir Teutschen das Fressen und Saufen ließen, wir solltens mit Verstand und Witz vielen andern Nationen zuvortun.
Weil nun dem also, so sollten abermals alle Menschen Ursach daraus nehmen, sich hinfort für dem teuflischen, schändlichen und schädlichen Laster, dem Saufen, zu hüten.
_Die sechste Ursach._
Die sechste Ursach soll seyn, daß Trunkenheit eine Ursach ist zu allerlei Sünden. Denn wer trunken ist, der fraget weder nach Gott noch nach den Menschen; da müssen alle Flüche und Schwüre heraus, da flucht mancher aufs greulichste, wie er sonst, wenn er nüchtern ist, nicht pfleget. Da wird die Predigt und Gottes Wort verachtet und spöttisch davon geredt. Spricht jemand: Ach, Lieber, tu dies und das nicht, denn man hört in der Predigt, daß es Sünde ist, bald fähret ein Trunkenbold heraus: Was hab' ich am Pfaffen, er mag reden, was er will, so tu ich, was ich will, was hat er mir zu gebieten, ich will's tun und will den Schandpfaffen nicht ansehen!
Da wird Vater und Mutter, Herr und Frau, Richter und Oberherr verachtet. Saget man, dein Vater kommt oder der Richter kommt; -- bald hört man: was hab' ich am Vater, dem alten usw., was frage ich nach dem Richter, laß ihn immer kommen; wenn er mich angreift, soll er wohl sehen, daß ich auch Fäuste hab'. Ja, ein Trunkenbold soll wohl, wenn er heim kommt, Vater und Mutter schlagen, wo sie ihn nirgend strafen wollten. In Summa: da ist weder Ehr' noch Tugend.
Item, einem Trunkenen ist niemand gut genug, da ist ihm einer wie der andere, der Feind ebenso lieb als sein Freund. Da hört man ein greulich Schmähen und Lästern, einer schilt den andern einen Schelmen, dieser will's nicht leiden, schmähet ihn wieder, da erhebt sich alsdann ein solches erschreckliches Fluchen, daß sich die Sonn dafür entfärben möchte; diesen soll dies und jenes schänden, den andern ein anderes, bis es endlich zum Schlagen, Raufen und Würgen kommt, daß mancher seinen guten Freund, welchen er vorhin auf den Händen tragen wollte, erwürget.
Item, da höret man wenig züchtige Worte, viel unzüchtige, schandbare Worte und Zoten gehen allda, welche zur Hurerei und Unzucht Ursach geben. Da betrüget manchen der Teufel, daß er die Ehe bricht oder andere Unzucht übet, welchen er sonst sein Lebtag dazu nicht hätte bereden können.
Wenn nun der Saufteufel einen Menschen einnimmt, so sind die andern Lasterteufel auch nicht weit von ihm, als da sind: der Hoffartsteufel, Zornteufel, Lästerteufel, Fluchteufel, Trauerteufel(?), Neidteufel, Haßteufel, Mordteufel, Hohnteufel, Schmachteufel, Schandteufel, Hurenteufel, Geizteufel, Diebsteufel, Wucherteufel, Fraßteufel, Spielteufel, Haderteufel, Lügenteufel und dergl. Diese alle legen Hand zu Werk bei einem trunkenen Menschen, bis sie ihn in Jammer und Not bringen, und gerät ihnen oft allda eine Schanz, daß sie das bei ihm ausrichten, welches sie sonst nicht vermögen.
Man lieset davon, daß der Teufel einstmals einem Menschen Tag und Nacht keine Ruhe hat lassen wollen. Und da er ihn gefraget, was er doch von ihm begehre? soll er geantwortet haben; er wolle ihm keine Ruhe lasse, er willige denn ein, unter drei Sünden eine zu begehen. Fraget er: Was es denn vor Sünden wären? Da antwortet er: Er sollte entweder beim Weib seines Nachbarn schlafen, oder solle den Nachbar erwürgen, oder, wenn er davon nichts tun wollte, sollte er sich einmal vollsaufen. Da hab er in keins willigen wollen. Als aber der Teufel ihm gar keine Ruh lassen will, willigt er endlich ein, sich einmal vollzusaufen, als ob es nicht eine so große Sünd wäre (wie er meinte), als die andern zwei. Da er sich nun vollgesoffen und seiner Vernunft gleich beraubt war, bald sind der Hurenteufel und Mordteufel vorhanden und legen Hand zu Werk, betrügen den armen Menschen. Du hast dich dem Teufel zu Gefallen vollgesoffen; was hast du nun davon? Du hättest gleich so mehr gewilligt, bei des Nachbarn Weib zu schlafen, so hättest du doch Freud und Lust davon gehabt. Ich hab doch schon zuviel gewagt und dem Teufel zu Gefallen mich vollgesoffen.
Indeß malet ihm der Hurenteufel in trunkner Weis' des Nachbarn Weib für, wie sie so schön, so freundlich sey. Darauf gehet er also trunken hin, überredet sie und schläft bei ihr. Indeß kommt ihr Mann, der Nachbar, und wills rächen; aber dieser stellt sich zur Wehr und erwürget seinen Nachbar: beging also drei Sünden auf einmal.
_7. Die siebente Ursach._
Die siebente Ursach, um welcher willen alle Menschen sich vor dem Saufen hüten sollen, ist, daß das Saufen Schaden bringt an Ehr, Leib und Gut.
An Ehr, denn dadurch kommt man zu einem bösen Namen und bei allen ehrliebenden Menschen in Verachtung, daß niemand viel von ihm hält. Ha (spricht man), er ist ein voller Zapf, was soll er andre regieren oder lehren, da er sich selbst nicht regieren und lehren kann.
Daher kommts auch wahrhaftig, daß die Pfarrherrn und Prediger alsogar bei dem gemeinen Mann in Verachtung kommen sind, nicht allein ihre Person, sondern auch ihr Amt und Lehre, daß ihrer viele so ein böses Leben führen mit Saufen, Spielen, Fluchen, unverschämter und leichtfertiger Rede und andern Lastern.
Was soll ich tun? spricht man; ich sehe, daß es der Pfaff selbst tut; weil er seine Lehre nicht achtet, was soll ich ihrer denn viel achten? Wär es ihm ernst, so tät er selbst darnach. Siehe doch, wie könnte dem Teufel die Schanz besser geraten. Denn was sie mit ihrem predigen bauen, das reißen sie mit ihrem schändlichen Leben wieder darnieder, wo nicht zweimal mehr. Wehe aber solchen Pfarrherrn und Predigern; wie werden sie so schwere Rechenschaft geben müssen am jüngsten Gericht, nicht allein für ihre Person, sondern auch für alle diejenigen, welche sie mit ihrem Saufen und bösen Leben geärgert und ihnen Ursach zur Sünde gegeben haben. Also ist's auch mit den Oberherren und Regenten, also auch mit Hausherrn und Hausvätern und mit einem jeglichen Menschen, -- daß sie (wo sie sich vollsaufen) desto mehr in Verachtung sind.
Am Leibe aber bringt es Schaden; denn dadurch wird der ganze Leib, alle Gliedmaßen und alle Adern geschwächt, wie man in täglicher Erfahrung siehet. Ein Säufer hat die Nacht keine Ruhe und ist ihm nicht wohl. Schläft er ein, so hat er erschreckliche Träume. Morgens, wenn er aufstehet, (so er anders kann) befindet er sich noch beschweret, der Kopf tut ihm wehe, der ganze Leib ist matt, wie wenn er zerschlagen wär; er hat zu keinem Ding eine Lust, weder zum Essen noch Trinken, er sitzt, als wär er an den Kopf geschlagen. Da folget auch alsdann der Schwindel, rote Augen, böse, bleiche Farbe, Halsgeschwär, Brustgeschwär, Fäule an Lung und Leber, böser Magen etc. Endlich folget Verkürzung des Lebens, daß er vor der Zeit sterben muß.
Am Gut bringet das Saufen Schaden, denn dadurch kommt man um das, was Gott bescheret. Gott bescheret manchem, daß er sich, sein Weib und Kind davon ernähren, auch armen Leuten geben soll und könnte. Er gehet aber hin, versaufts, verschlemmts und verspielts; dafür läßt er sein armes Weib und Kind daheim Hunger und Not leiden. Da wird es nun einmal heißen: Gib Rechenschaft von deinem Haushalten! Weil nun dem also ist, daß das Saufen einem Menschen an Ehr, Leib und Gut Schaden bringt, folget abermals unwidersprechlich, daß alle Menschen, sich selbst zum besten sich dafür hüten sollen. -- Folget
_Ein Lied_
wider das vollsauffen vnnd Trunckenheit, Gedichtet durch einen vom Adel, Im thon: Nun freuwet euch, lieben Christen. Oder, Hilff Gott, wie geht das jmmer zu, das alles volck so grimmet.
Wenn es die Leut nit wolt beschweren, Ein Lied wolt ich jn singen: Doch muß ich mich daran nit kehrn, Gott helff dz mir gelinge. Weil ichs damit nit böse mein, So ich auß einem hertzen rein, Den schaden thu besinnen.
Welchen da bringt die Trunckenheit, So in vil Reich und Landen: Der hoch begnadten Christenheit, Hat genommen überhande. Das es auch niemand wehren kan, Ein jeder hat groß lust daran In hoch vnd niderm Stande.
In disem Laster üben sich, Die es selbs solten wehren; Dawider in ernst legen sich, Mit straffen vnd mit lehren. Weil sie aber selbs strefflich seynd, Bleibt vngestrafft die schwere sünd, Die Truncknen thun sich mehren.
Denn der grost theil der Oberkeit, Auch vil deß Priesters Orden; Brauchen hierin kein meßigkeit; Seynd Bachidiener worden; Ir lust steht nur in füllerey, Dencken nicht, das es sünde sey, Als Ehebruch, Diebstahl, Morden.
Denen nachfolgt der gemeine hauff, Von Adel, Bürger, Bauren: Meinen es sey der beste brauch: Zu vertreiben das trauwren. Vnd geben dem groß preiß vnd lob, Welcher dem Sauffen liget ob, Leßt sich daran nichts dauren.
Die Weibesbild auch heben an, Einander zu zutrinken; Volle vnd halbe wie die Mann, Mein hertz wil mir entsinken. Wenn ich bedenck die sünde schwär, Vnd allen schaden so folgt her, Auß überfluß deß trinckens.
2. Der Adel und die Bürgerschaft.
Jedes thier halt im trincken zyl, Vber natur trinckt keyns zuvil. Drumb im schnödigkeyt vbertrifft Eyn sauffer, der vil arges stifft.
(»Die Kunst wie man recht trincken soll, nit daß man Tag und Nacht werd voll« von _Gregorium Wickgram_, 1537.)
Als der Kurfürst Friedrich von Ansbach auf dem Totenbette lag, versammelte er seine Söhne um sich und legte ihnen die Pflege eines fürstlichen Hofes mit eindringlichen Worten ans Herz. »Sie möchten ihrer Ritterschaft Küche und Keller offen stehen lassen, das sei der Sold, den sie ihnen gäben; an ihr hinterließe er ihnen den höchsten Schatz.[215]« Und wie dieser Fürst, so sah der ganze Hochadel eine nicht selten bis zur Verschwendung gehende Gastfreundschaft als unbedingtes Standeserfordernis an, umsomehr, als diese deutsche Nationaltugend von alters her jedem deutschen Stamme, auch den heute längst abgefallenen, geradezu unerläßliche Pflicht war, deren Nichteinhaltung mindestens üble Nachrede im Gefolge hatte. In früher Zeit setzten die Burgunden für Versagen der Gastfreundschaft eine Strafe von drei Schillingen, und die Goten brannten dem dreimaligen Unterlasser dieses rein menschlichen Gebotes die Wohnungen ab. »Zu Bewirtungen und gastlichem Leben hat kein anderes Volk eine so unbeschränkte Neigung. Irgendwem, wer es auch sei, seine Türe zu verschließen, gilt als Unrecht.« »Jeder bewirtet den Gast an dem nach Kräften reichlich besetzten Tisch« sagt Tacitus[216] und dieses Urteil unterschreibt Caesar[217] mit den Worten: »Fremde darf man nicht mißhandeln; ihre Person ist heilig und unverletzlich, aus welchen Gründen auch immer sie das Land betreten; jedes Haus steht ihnen offen und freie Tafel zur Verfügung.«
Wenn in jener Zeit, in der die auf uns gekommenen Heldensagen sich abspielen, ein Gast in das befreundete Haus kam, begrüßte ihn die Lippe des Gastfreundes mit dem Kuß auf Wangen und Augen und als besondere Ehrung mit »Küssen an den munt.« Der Hausherr bestimmt genau, wen Frau und Tochter küssen sollen. Nach der ersten Begrüßung reichte die Frau oder die Tochter des Herrn dem Gaste _den Willkommen_ dar, den sie zuerst mit den Lippen berührt hatte. In der Edda schon kredenzt Gerda dem Schirner den Becher mit den Worten:
Heil dir, Heldensproß! Hier nimm den Eiskelch, gefüllt mit Firnmet![218].
Am fränkischen Hofe war es Sitte, den anlangenden Gästen den gefüllten Becher (poculum gratulatorium) hinzureichen und sie dann an der gemeinschaftlichen Tafel durch das Zutrinken zu ehren. Der Gattin des Fürsten kam es zu, ihrem Gemahl den Willkommen zu reichen. Als Authari, ein Langobardenkönig, um Theudelinde, Herzogs Garibald von Bayern Tochter, warb, entzückte ihn beim ersten Anblick ihre Schönheit derart, daß er an den Vater die Bitte richtete: »Wie mir Eure Tochter so ausnehmend gefällt, daß wir sie zu unserer Königin wünschen, so erlaubt, daß wir den Weinbecher aus ihrer Hand empfangen, wie sie es auch in Zukunft an unserem Hofe tun soll!«
Die Königin vertrat am Hofe Autharis demnach das einst so wichtige Amt _der Mundschenke_, die bereits zu Karls des Großen Zeiten hochvermögende Herren waren, so daß der Aufschwung vom Mundschenk zu einer der sieben Säulen des deutschen Reiches, zum Erzschenken des Kaisers, welche Stellung bekanntlich der »König von Beheim« bekleidete, kein allzu gewaltiger war.
Auch zum Abschied reichte man noch, und nicht nur dem Gaste allein, sondern auch z. B. scheidenden Truppen eine Trankspende dar.
So beschließt in Johann Struthius Spiel »Die Bekerung S. Pauli« von 1572[219] der Rat einer Stadt den Soldaten Sauls zu senden
»Vier große Kannen reinischen Wein Zum frewden Trunk ...«
Mit Geschenk, Kuß und Scheidetrank nehmen nach mittelalterlicher Sitte Gastfreunde voneinander Abschied.[220] Diese Förmlichkeiten wurden streng eingehalten. Bischof Salomo von Konstanz schenkte den zum Gastmahl geladenen Kammerboten kostbare Glasgefäße, und wiewohl sie, Groll im Herzen tragend, die Gläser zu Boden fallen lassen, daß sie zerbrachen, küssen sie einander doch und trinken des Abschieds Minne.[221] Ein Trunk Wasser war das Zeichen der Scheidung und Entsagung von allen irdischen Freuden und Genüssen.[222]
Aus diesem Willkommen entstand zweifellos das _Zutrinken_, das sich von Deutschland aus schon in der frühesten Zeit in der weiten Welt verbreitete.
Dem Minnetrinken der Germanen, das den Göttern und den Ahnen galt, setzte die christliche Kirche Verbot über Verbot entgegen, die weniger der Sache selbst als dem Gegenstand des Minnetrinkens galten. Schließlich, als nichts half, suchten sie an Stelle der Götter die heilige Dreifaltigkeit und die Gottesmutter zu setzen. Nachdem diese sozusagen offiziellen Hochs ausgebracht, wurde erst der Tischgenosse angeprostet. Dieses Antrinken machte Schule, so daß sogar der gewaltige Attila, die Gottesgeißel, diese Sitte mit germanischen Hilfsvölkern und deutschen Frauen nach seiner ungarischen Heimat verpflanzte. Er übte das Zutrinken als Zeichen der Wertschätzung angenehmer Gäste. Der Byzantiner Priscus, der im Jahre 446 mit einer oströmischen Gesandtschaft den Hunnenherrscher besuchte, schildert diese Gepflogenheit in folgenden Worten: »... Als wir alle nach dem Range saßen, kam der Weinschenk und bot dem Attila eine Schale Wein. Er nahm sie und grüßte den ersten im Range. Wer durch den Gruß geehrt wurde, stand auf und durfte sich nicht eher setzen, bis er entweder gekostet oder auch ausgetrunken und den Becher dem Schenken zurückgegeben hatte. Dem sitzenden Attila aber bezeigten auf dieselbe Weise alle Anwesenden ihre Ehrfurcht, indem sie die Becher nahmen und nach dem Heilwunsch daraus tranken. Jedem aber wartete ein besonderer Schenk auf, der nach der Reihe mußte, wenn der Schenk des Attila abtrat. Nachdem der zweite und die folgenden begrüßt worden waren, empfing Attila auch uns in gleicher Weise nach der Ordnung der Stühle«[223] -- also ganz, wie bei einem Liebesmahl im Offizierskasino!
Auch in weniger exklusiver Gesellschaft als bei Hofe wurde der Trunk auf das Wohlergehen und auf die Gesundheit des zu Ehrenden nie unterlassen, »... denn was konnte der Teutsche, im Zustande der Fröhlichkeit sein Gefühl mitzuteilen strebend, seinen Freunden und Geliebten besseres wünschen, als Gesundheit, das beste Gut, besonders in jener Heldenzeit, da Rüstigkeit und Leibesstärke die vorzüglichsten Eigenschaften waren? Oder was konnte seine Seele freier öffnen, um das Gedächtnis eines achtbaren Kriegers oder eines trauten Gesellen zu feiern, als sein süßes Naß?«[224]
Der spätrömische Dichter Venantius Fortunatus, geboren 530, Bischof zu Poitiers, gibt in seiner Reisebeschreibung »De itinere suo« die Schilderung eines von ihm besuchten Gelages am Ufer des Rheines: »Sänger sangen »barbaros leudos« (barbarische Lieder) zum Klange der Harfen. Umher lagerten die Zecher bei ehernen Bechern und tranken Gesundheiten um die Wette wie Rasende. Wer nicht mithielt, galt als Tor. Man mußte sich glücklich preisen, aus dem Trinken mit dem Leben davon zu kommen!«
Dieses Zutrinken artete bereits zu Karls des Großen Zeiten derart aus, daß sich dieser bekanntlich sehr mäßige Herrscher veranlaßt sah, im Kapitular 3 vom Jahre 789 zu verbieten, dem heiligen Stephan, ihm selbst oder einem seiner Söhne zu Ehren die Becher zu leeren. Später, als die Herrscher wieder beweihräuchert sein mußten und ihr Gottesgnadentum ihren Untertanen nicht eindringlich genug kund tun konnten, wurde das Gesundtrinken für das Regentenhaus befohlen. So besagt die Hoftrinkordnung des Kurfürsten Christian II. von Sachsen (1583 bis 1611): »Erstlich soll man trinken die herrschaftliche Gesundheit.«
Die trinkfesten Germanen werden, dem Gesetze nachkommend, das Kaiserhaus und die Heiligen aus dem Spiele gelassen haben, ohne jedoch das Hochlebenlassen gänzlich unterdrücken zu können. Es wurzelte viel zu tief in der Gewohnheit der Deutschen, um durch kirchliche und weltliche Verbote aus der Welt geschafft zu werden. So untersagte 1492 die Synode von Schwerin das Zutrinken auf das strengste. In Bern ward das »Niederlaendisch, lanzknechtisch, ja seuewisch zuotrinken« 1492 bei ein Pfund Strafe verboten. Der Nürnberger Rat dekretierte 1496 sogar für das Zutrinken fünf Pfund Heller Pön, Torgau verbot das Zutrinken von Ganzen und Halben, um »Räusche zu verhüten«!
Wie die kirchlichen und städtischen Behörden, so bemächtigte sich auch das Reich selbst der Sitte des Zutrinkens, die es auf dem Reichstag zu Worms im Jahre 1495 in den §§ 38 und 39 folgendermaßen aufzuheben suchte: »daß die Königlich Majestät allen Kurfürsten, Fürsten, Prelaten, Graven, Freien, Herrn vnd Stenden, schreibe und gepite, in jren Hofen, von yren Dienern, auch sust (sonst) allen jren Underthanen, das Trinken zu gleichen, vollen und halben nit zu gestaten, sundern das ernstlich zu strafen, vnd ist geratschlagt, daß sein Ko. Majestät solchs in seiner Gnaden Hofe zu verbieten vnd zu handhaben anfahe. Desgleichen, daß es auch durchaus in allen Velzcügen vnd Veltlegern (Feldzügen und Feldlagern) verboten vnd nit gestatet werde.«
Drei Jahre später drang Maximilian I., der Sohn des nüchternen Weinhassers Friedrich III., auf dem Reichsabschied zu Freiburg wieder darauf, allen »Standen, da sollich Zutrinken von Alter in Gewohnheit gewesst« einzuschärfen, daß »sollich Zutrinken nit gestattet, sunder abgestellt, vermitten (vermieden) und ernstlich gestraft werden.«
Wie wenig diese Erlässe gefruchtet, erhellt daraus, daß schon 1500 zu Augsburg ein schärferes Verbot erging, das, ganz wie seine Vorgänger, unbeachtet gelassen wurde. Der Adel vornehmlich kehrte sich nicht weiter an die ihm unbequemen kaiserlichen Vorschriften, deshalb wandte sich, im Jahre 1512 zu Köln, der Kaiser direkt an diesen, dem er recht logisch vorhielt: »Darumb und sonderlich, dieweil aus dem Zutrinken Trunkenheit, und aus Trunkenheit viel Gotteslästerung, Totschlag und sonst viel Laster entstehen, also daß sich die Zutrinker in Fährlichkeit ihrer Ehren, Seel, Vernunft, Leibes und Guts begeben: so soll in allen Landen eine jede Oberkeit, hoch oder nieder, geistlich oder weltlich, bei ihr selbst und ihren Untertanen solches abstellen, und das bei merklichen hohen Pönen verbieten.« Der zuwiderhandelnde Adel sollte von keiner Fürstlichkeit in Dienst genommen werden; die aber, »so minderen Stands wären, sollen sie an ihren Leibern hartiglich« bestraft werden. Und wenn die zuständige Gerichtsstelle säumig in Vollziehung des Urteils befunden würde, sollte das kaiserliche Kammergericht die Bestrafung vornehmen. Da aber diese Verordnung trotzdem gewissen Adelsklassen verhängnisvoll werden konnte, erzwangen diese die Zusatzklausel: »Aber an den Orten, da das Zutrinken von alters hero geübt und überhand genommen hat, sollen die Oberkeit allen möglichen Fleiß ankehren, solchs abzustellen«, also eine wesentliche Einschränkung, die das ganze Gesetz über den Haufen warf. Immerhin hatte der Erlaß den Erfolg, daß einige kleinere Potentaten dem kaiserlichen Beispiel folgten und ihre Völker gleichfalls mit ähnlichen Gesetzen beglückten, so auch der durch Hauffs Lichtenstein unsterblich gewordene Herzog Ulrich von Württemberg. Er setzte auf jedes Zutrinken, »es sy halbs, gar uß, oder in welcherlai gestalt« drei Pfund fünf Schillinge, was alljährlich viermal von den Kanzeln verkündet werden mußte.[225]
Die Erbitterung über diese Bevormundung drückt Johann von Schwarzenberg in seinem Büchlein vom Zutrinken oder Sendebrief der Stände der Hölle an die Zutrinker dadurch aus, daß er dem Kaiser sagt: »Ihre kais. Majestät sollen es erst ihren Gewaltigen am eigenen Hof untersagen« und ferner: »wenn alle anderen kaiserlichen Gebote und Ordnungen vollstreckt seien, sei es noch Zeit genug, auch das vom Zutrinken in acht zu nehmen.« Und als Kaiser Karl V., ebenso mäßig wie seine Ahnen, in der »Reformation guter Polizei« zu Augsburg in zwei Paragraphen den Artikel aufnahm »bei zimlichen Pönen und Straffen das Zutrinken zu meiden«, sagten sich die Fürsten schließlich selbst, daß diese ganze Gesetzgeberei nichts als ein Kampf gegen Windmühlen sei. Herzog Ernst von Lüneburg sagte zu Luther: »Wir wollten gern alle gute Christen sein, aber das Laster der Völlerei können wir nicht ablegen.« »Dazu solltet ihr Herren aber tun!« entgegnete Luther. »Wir tuns auch«, lachte Herzog Heinrich von Mecklenburg, »denn wenn wir Fürsten nicht dazu täten, _das Saufen wäre längst abgestellt_.«
Vom Hofe Johann Friedrichs von Sachsen sagt Luther in seinem »Wider Hans Wurst«:[226] »Hiermit will ich das Hofleben nicht entschuldigt haben, das sie selbst ein Säuleben heißen. _Es ist leider dieser Hof nicht allein, sondern ganz Deutschland mit dem Sauflaster geplagt; wir predigen, schreien und predigen dawider, es hilft leider wenig, es ist ein böses altes Herkommen in deutschem Lande, wie der Römer Cornelius_ (Tacitus) _schreibt, hat bisher zugenommen, nimmt noch weiter zu. Da sollten Kaiser, Könige, Fürsten, Adel zutun, daß ihm gesteuert würde._«