Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte

Part 10

Chapter 103,517 wordsPublic domain

Dann folgt eine andere Brühe, hierauf aufgewärmte Fleischarten, oder Pökelfleisch, oder Fisch, hierauf Hiersebrei; dann, wenn man beinahe satt ist, ein Braten. Aber hier sind sie sparsam und tragen ihn rasch wieder ab. Am Tisch muß man bis zur vorgeschriebenen Zeit sitzen bleiben und diese, glaube ich, wird nach der Wasseruhr gemessen. Endlich erscheint der bewußte Bärtige noch einmal, oder auch der Wirt selbst, der sich kaum von seinen Dienern durch die Kleidung unterscheidet. Dann wird auch besserer Wein aufgetragen, dazu alter madiger Käse. Die stärker trinken, sind dem Wirt angenehmer, obgleich sie um nichts mehr zahlen, als jene, die sehr wenig trinken; denn es sind diejenigen nicht selten, die mehr als das doppelte in Wein verzehren, als sie für das Essen zahlen. Es ist zu verwundern, welch Schreien und Lärmen nun anhebt, wenn erst die Köpfe vom Trinken warm geworden sind; keiner versteht den andern. Die Gaukler und Spaßmacher treten auf -- es ist kaum zu glauben, was die Deutschen an diesen Lappereien für Vergnügen finden. Diese fahrenden Leute singen und spielen, fiedeln und blasen, springen und pochen den Gästen die Ohren voll, die wohl oder übel zuhören und bis in die tiefe Nacht hinein aufbleiben müssen. Ist auch der Käse abgetragen, der ihnen nur schmeckt, wenn er stinkt und von Würmern wimmelt, kommt der Bärtige mit der Rechnung. Nämlich mit einer großen Tafel, auf die er mit Kreide einige Kreise und Halbkreise, so viel wie Gäste anwesend sind, gezeichnet hat. Diese legt er stillschweigend, mit einem Gesicht wie Charon, auf den Tisch. Die das Geschreibsel lesen können, legen einer nach dem andern ihr Geld darauf, bis die Tafel voll ist. Dann merkt er sich diejenigen, die gezahlt haben und rechnet nach; fehlt nichts an der Summe, so nickt er mit dem Kopfe. Niemand beschwert sich. Sollte es aber einer tun, so würde er angefahren: »Was für Bursche bist du? Du zahlst ja nichts mehr als alle anderen!« Wünscht ein Reisender gleich nach dem Essen schlafen zu gehen, so heißt es, er müsse warten, bis die übrigen sich niederlegen. Dann wird jedem sein Nest gezeigt, nämlich nichts weiter als ein Bett, denn außer diesem ist nichts vorhanden, was man brauchen könnte. Die Leintücher sind vielleicht vor sechs Monaten zuletzt gewaschen worden ...«

Diese stark grau in grau gefärbte Schilderung mittelalterlichen Herbergswesens wird auch von anderer Seite bestätigt. Namentlich die Grobheit der Wirte findet sich häufig gerügt. So im »Egerer Frohnleichnamsspiel« von 1490,[154] wo der Herbergsvater den heiligen Joseph anschnarrt:

Ei, lieber Alter, hast kein gelt So taugstu warlich nicht in die welt Mein haus wil ich wol so pas nützen; An (ohne) gelt ließ ich dich nicht auff einer penck (Bank, Ofenbank) sitzen.

Wenn nun auch diese Wirtshäuser nicht gerade das waren, was wir heute unter einer Penne oder einem Verbrecherkeller verstehen, da nicht nur die schlechten Elemente der Bevölkerung, sondern auch Reisende aus höheren Kreisen, die der Zufall in diesen Herbergen zu nächtigen zwang, sich an einem Tisch zusammenfanden, so überwogen doch fast immer die heimatlosen Existenzen, die der Herberge ihren anrüchigen Charakter verliehen. Sehr gerechtfertigt erscheint darum ein 1314 in Zürich ergangener Erlaß: »Jeglicher Wirt, wenn der Gast in sein Haus kommt, soll ihn heißen, sein Messer von ihm legen. Thut er's nicht, so soll er ihm weder zu essen noch zu trinken geben.«[155]

Die städtischen Herbergen waren, als unter polizeilicher Beobachtung befindlich, bedeutend besser als die ländlichen, wenn sie auch nicht alle im entferntesten so großartig gewesen sein mögen, wie sie Aeneas Sylvius, der spätere Papst Pius II., in seiner Beschreibung von Deutschland hinstellt. »Wo ist«, sagt er, »ein deutsches Gasthaus, in dem die Tische nicht mit Gold- und Silbergeschirr belastet wären?« Auch die von dem gelehrten Erasmus gerügte Grobheit scheint innerhalb der Stadtmauern in jene aufdringliche Liebenswürdigkeit umgeschlagen zu sein, die die Gastwirte auf dem Lande so ängstlich zu vermeiden suchten. Ein Züricher Ratsbeschluß aus dem Jahre 1402 läßt dies nämlich vermuten. Er befiehlt, »daß die Wirte den Gästen nicht nachgehen sollen noch laufen, noch keine Boten nachsenden sollen, daß die Gäste zu ihnen ziehen. Wohl mag der Wirt unter seiner Tür stehen und den Gast in sein Haus fordern mit Bescheidenheit. Bei einem Pfund Pfennig Buß.«[156] Im Fastnachtsspiel »Der Eulenspiegel mit den Blinden« von Hans Sachs, sagt Hans Wirth:

Kommt herein, lieb Gäst mir das sind, Ich hab gleich gestern geschlagen ein Schwein, So müßt ihr essen die Würste mein, Will euch anstechen eine Tonne Bier, Setzt euch, wir wollen essen schier, Geh, heitz ein, daß die Stuben thu schwärmen, Daß sich die frostig Gäst thun wärmen, Auf daß sie darnach mögen trinken Und hernach zu dem Bette hinken, Stellt euch zum Ofen und wärmt euch, Ihr dürft vor Niemand haben scheuch.

Auf dem Konzil zu Konstanz von 1415 war den Herbergswirten ihr Benehmen vorgeschrieben, ebenso eine Taxe aufgestellt, die angab, was sie für ein Bett, für ein Pferd, für Futter, für Speise und Trank usw. usw. zu nehmen hatten. Dies war auch nötig, denn das kleine Städtchen am Bodensee wies in jenen Tagen hundertdreiundachtzig »Würt« auf.[157]

Allerdings war in Konstanz wie anderswo früher eigentlich jedes Stadthaus in dem Sinne ein Gasthaus, daß der Eigentümer -- Wirt heißt heute noch in Norddeutschland der Hausbesitzer -- den Überschuß des selbstgebrauten Bieres an Gäste sei es frei oder gegen Bezahlung abgab. Mit dem Beginn der neuen Zeit traten aber, wie auf allen Gebieten der »bürgerlichen Nahrung«, auch im Gastgewerbe gewisse Normen ein, die das Ausschenken von Getränken gewissen Innungssatzungen unterwarfen. »Es ist«, besagt ein Züricher Ratsbeschluß von 1618, »einem Bürger wol erlaubt, etwa bei Zufälligkeit einen fremden guten Freund in seinem Haus ohne unterlaufende Gefahr mit Bescheidenheit, aber nicht oftmals gastfrei zu halten.«

In der ersten Zeit des Zunftzwanges konnte nur der brauberechtigte Bürger den Bierausschank ausüben. Wollte ein anderer Bürger diese Berechtigung erwerben, so mußte er sechs volle Jahre hindurch »Kruppbruder« bleiben, ehe er ein eigenes Brauhaus erbauen und das selbstgesottene Bier verkaufen durfte. Nebenbei hatte er noch die namhafte Summe von erst zwanzig, später sogar vierzig Gulden als Einkaufsgeld in die Gilde zu erlegen.[158]

Diese Wirtshäuser, von denen z. B. Erfurt um das Jahr 1300 in jeder Straße fünf bis sechs besaß, waren der Versammlungsort aller Müssiggänger, der Fremden und der Ortsangehörigen, die nicht in den mehr überwachten, daher vornehmeren Ratskellern zechen wollten, oder die keiner Korporation mit eigenen Trinkstuben angehörten. Daher waren denn auch die Winkelgaststuben den frommen Herren wie den Ehrenfesten und Gestrengen des hohen Rates ein Dorn im Auge, den die ersteren durch Predigten unschädlich zu machen suchten, während die letzteren die Rechte und Pflichten der Wirte dieser »Tafernen« durch Erlässe zu ordnen unternahmen. Da in den Ratskellern ausnahmslos gleich bezahlt werden mußte, so flüchteten sich hauptsächlich die Pumper zu den willigen Wirten, die in Hieroglyphen

Schnallen an die Wand geschrieben, Die Kreuze, die durch's Borgen blieben.[159]

Alle Wirte hatten die gleichen Zeichen. Ein Glas wurde durch einen Strich (|), zwei durch einen Winkel ([a]), drei = [b], vier durch ein Viereck, fünf durch die Schnalle ([c]) notiert, die merkwürdigerweise auch »ring« oder »ringling« hieß.[160]

[a] [b] [c]

| +------ +-----+ | | | | | | +-- | | | | | +------ +------ +-----+

In diesen Kneipen ging es meist sehr unehrbar zu. Die unzertrennlichen Begleiter der Völlerei, das Spiel und die Rauflust waren hier ständige Gäste und verleideten den besseren Elementen der Stadt den Aufenthalt in diesen Spelunken, die sie auch meiden konnten, da ihnen die Trinkstuben und meist, namentlich in Norddeutschland, die städtischen Ratskeller zur Verfügung standen.

Von den Wirtshäusern des Mittelalters hat nur eine ganz unbedeutende Anzahl die verheerenden Kriege und Niederreißwut vieler Städte zu überdauern vermocht. Wohl das älteste Wirtshaus dürfte jener weltberühmte Anbau der hl. Sebalduskirche in Nürnberg, das altehrwürdige _Bratwurstglöcklein_ sein, das vor zwei Jahren das fünfhundertjährige Jubiläum feiern konnte. An seinen kulinarischen Gaben ergötzten sich schon die Leuchten des alten Emporiums, Albrecht Dürer, Willibald Pirckheimer, Peter Vischer, Adam Krafft, Veit Stoß, Lazarus Spengler, Hieronymus Paumgartner, Hans Sachs, Konrad Grübel und viele andere mehr, deren Namen im Winde verwehten. Gleich Carmen Sylva, deren Gedicht

Ich las, was allhier geschrieben stund, Und weil ich die Herrn nit finden kunnt, So hab' ich auf ihrem Platze gesessen, In ihrem Geiste mich satt gegessen.

unter Glas und Rahmen in den engen Räumen hängt, hat sich mancher im Andenken an sie sattgegessen, vielleicht sogar ein Räuschlein angezecht.

Der Geist Johann Wolfgangs des Großen umschwebt ein anderes altes Gasthaus, den alten Keller in _Auerbachs Hof in Leipzig_, der schon 1438 bestanden haben soll, aber erst mit der Erbauung des Auerbachschen Hauses, 1529 bis 1530, von dem geschrieben steht im Leipzigischen Geschichtbuch von 1714: Anno 1525. So gehet auch die gemeine Rede, welcher ein alt geschriebenes Leipzigisches Chronicon beypflichtet, daß der bekannte Schwarzkünstler Dr. Joh. Faust vermittelst seiner Kunst, ein mit Wein gefülltes Fass aus Auerbach's Keller auf die Gasse geritten -- seine jetzige Gestalt annahm. Das Haus der Lübecker Schiffergesellschaft, das am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 1401 seinen Geburtstag hatte, ist erst viel später aus einem Klubhause zu einer Gastwirtschaft geworden.

An Ratskellern sind nur der Bremer und der Schweidnitzer Keller aus der Vorzeit auf uns gekommen.

Am 6. Mai 1405 wurde der Grundstein zum alten Bremer Rathause und damit zu dem Ratskeller gelegt, in dem Wilhelm Hauff so herrlich bei den alten Weinen aus dem siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert träumte. Mit scheuer Ehrfurcht betreten wir das Gelaß, von dem Hermann Allmers Spruch besagt:

Jahrhunderte hat hier gezecht In deutschem Wein, Geschlecht auf Geschlecht; Drum ehr' auch du den geweihten Ort -- Und, wie die Väter: Zeche fort!

Und der gemütliche Schweidnitzer Keller, Breslaus weltbekanntes Wahrzeichen aus dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert, in dem sich seit Jahrhunderten die Originale der alten Schlesierstadt ein Stelldichein geben. Die verräucherten, bei hellstem Sonnenschein halbdunklen Räume, die lauschigen Eckchen, in denen sich so gut trinken und, vom Bier bewältigt, nicken läßt, wie schmerzlich entbehrt man sie in den Bierpalästen der Großstadt und in den Weinrestaurants mit Lord-Oberkellner und uniformiertem Portier!

Wohl mögen noch in vielen anderen deutschen Städten Ratskeller aus verflossenen Jahrhunderten ein richtiges Greisenalter leben, aber keiner von ihnen allen reicht an den Breslauer und gar erst an den Bremer heran, von dem der trotz alledem und alledem gewaltige Heinrich Heine, sehr richtig erklärt:

Glücklich der Mann, der den Hafen erreicht hat Und hinter sich ließ das Meer und die Stürme Und jetzo warm und ruhig sitzt Im guten Ratskeller zu Bremen.

2. Ein nordischer Ratskeller.

Hoscha, wann wollen wir fröhlich seyn, Der kühle Wein Thut unerträglich warten, Die Gesellschaft auch versammelt ist Ohn bösen List, Sie mischet schon die Karten.

_Joh. Fischart_, Geschichtsklitterung.

Die pralle Sonne liegt auf dem menschenleeren, von den hohen spitzgiebligen Häusern umrahmten Marktplatz mit der Rolandsäule, dem Zeichen der Marktgerechtigkeit. Nur Schweine und Hunde durchwühlen die Überbleibsel der vom Wochenmarkte verstreut umherliegenden Gemüsestücke und Fleischreste.

Stolz, in majestätischer Ruhe aus allen anderen Gebäuden durch seine Größe hervorstechend, liegt das Rathaus da. Seine Giebel und Erker werfen tiefe Schatten auf das holperige Pflaster des Platzes. Die Hellebarde nachlässig haltend, lehnt einer der Stadtsöldner im Schatten eines der Vorsprünge, halb eingelullt von der mittägigen Stille und dem Gesumme der Fliegen, ab und zu einen sehnsüchtigen Blick in die dunkle Öffnung werfend, -- dem Eingang in den Ratskeller.

Nur wenige Stufen führen in den mollig kühlen Raum hinab, in dem »selbst das liebe Himmelslicht, trübe durch gemalte Scheiben bricht«.

Die elfte Stunde, die Mittagszeit des Mittelalters, ist noch nicht lange vorbei, darum geht es noch ruhig in dem nur von wenigen Gästen besetzten Raum zu.

In der einen Nische, hart an zwei großen, mit köstlicher Schnitzerei versehenen Fässern, die einen ihren Kunstwerken ebenbürtigen Wein bergen, schäumen zwei Humpen voll guten fremden Bieres vor zwei Rittern aus unfernen »festen Häusern«. Sie haben es sich bequem gemacht, die Recken mit den wetterharten, trotzigen Gesichtern. Helm und Küraß liegen zur Hand auf den vierbeinigen Stühlen, die Arme auf dem blankgebohnten Tisch aufgestemmt, plaudern sie von Krieg und Kriegsgeschrei, vom letzten Niederwurf der Kaufleute, der Beute und dem Lösegeld und flüsternd, sorgsam äugend, ob kein Horcher in der Nähe, beraten sie den nächsten Anschlag auf die beneideten und darum bitter gehaßten Bürger, die es sich beim Gewerk wohl sein lassen und hohnlächelnd auf die armen Stegreifgesellen herabsehen, deren stolze Namen und feste Häuser nur zu oft mit Armut gepaart sind, während die Truhen des Bürgers Kostbarkeiten in Fülle bergen.

Der Kellereingang verdunkelt sich, einige Stadtbewohner kommen die schmale Treppe hinab. Prächtig gehen sie einher, diese Bürger, die Seide, das feine Tuch ihrer Kleidung gleisst in den schrägen Sonnenstrahlen und spielt auf den Spitzen des Pelzwerkes, das trotz der Jahreszeit ihre Mäntel verbrämt. Behäbig, im Gefühl ihrer Würde, schreiten sie zum Stammtisch, auf den der Aufwärter den gewohnten Trank stellt. Bewundernd, wie zu höheren Wesen, sehen die Bauern und deren Frauen von den schmalen Fenstertischen zu den gestrengen Herrn hinüber, die ihnen nur dann einen Blick zusenden, wenn die Unterhaltung der Dörfler allzu laut zu werden droht.

Je weiter der Nachmittag vorrückt, desto mehr mehrt sich die Zahl der Gäste. Der Handwerker im Schurzfell kommt auf einen Stehtrunk, leutselige Pfaffen mischen sich unter die Laien; dort stimmt einer ein Schelmenliedlein an, in das andere fröhlich einstimmen, bis der Gesang mit einem Schlag jäh verstummt.

Ein stämmiger Mann ist eingetreten. Der lange, an den Spitzen ergraute Bart, das tiefernste Antlitz mit den scheu, doch nicht bösartig blickenden Augen, über die sich buschige Brauen wölben, das kurzgeschorene Haupthaar, all dieses mit der dunklen Kleidung, gegen die nur ein kurzes grellrotes Mäntelchen absticht, verleihen dem Manne ein fast ehrwürdiges Aussehen. Er tritt in die Mitte des großen Raumes, lüftet sein Barett, ohne seinen Gruß erwidert zu erhalten, sieht sich nach einem freien Tisch um, kein Platz daran darf besetzt sein, an dem er sich niederläßt. Mit abgewandten Gesicht stellt der Aufwärter einen henkellosen Krug vor ihm hin und mit dem Ende der ledernen Schürze faßt er ängstlich das Geldstück an, das seine Hand nicht berühren darf. Sorgsam trägt er es dem Wirte hin, der es abseits von der anderen Einnahme verwahrt. Non olet -- aber es könnte unehrlich machen, stammt es doch vom Schreckgespenst des Gemeinwesens -- dem _Henker_.[161]

Meister Angstmann hat seinen Krug geleert und nach höflichem Gruß gegen den Ratsherrntisch die nach ihm benannte Henkerstube verlassen. Das Treiben, das seine Ankunft nur auf einen Augenblick gestört hatte, nimmt seinen Fortgang.

In das Lachen, Schreien, Singen mischt sich das Rollen knöcherner Würfel, Flüche werden laut, denn die rauhe Zeit läßt trotz aller obrigkeitlichen und priesterlichen Verbote nicht von dem »vermaledeiten, gotteslästerlichen Fluchen«.

Die Leidenschaft des Spieles im Verein mit den hitzigen Getränken und der dumpfen, alkoholgeschwängerten Luft der engen Räume entflammt die Gemüter immer mehr und mehr; Messer blitzen, die Stühle werden zu gefährlichen Waffen, ebenso die Krüge. Die Anwesenden spalten sich in zwei Parteien, die, oft ohne die Ursache des Zwistes zu wissen, ingrimmig aufeinander losfahren, froh, ihre Kraft mit ebenbürtigen Gegnern messen zu können. Die Weiber der Raufer mischen sich kreischend und zeternd in den Streit, und die schrillen Schreie übertönen fast das Waffengeklirr und das Wutgeheul der Kämpfer. Reichen die Nägel und Scheltworte dieser Weiber nicht aus, so machen sie durch Bisse und grauenhaft-gräßlichen Griff den Gegner mitunter für immer kampfunfähig.

Der Lärm des Kampfes ist bis in die oberen Rathausräume gedrungen und die in einer Beratung gestörten »hochmögenden Herrn« drängen sich auf dem Treppchen, das aus den nüchternen Ratszimmern in das feuchtfröhliche Geschoß führt, wie es noch heute im Bremer Ratskeller zu sehen ist.

Die Herren vom Rat gebieten dem Kellerwirt Frieden zu stiften und sein Ruf, daß nun »all Fehd ein Ende haben müsse« übertönt das Getümmel. Mit Riesenkräften trennt er, unterstützt von seinen Knechten, die Kampfhähne, von denen manch einer blutend am Boden liegt. Wie Öl auf die erregten Meereswogen wirken seine Worte, denn jeder weiß, daß die Prügelsuppe von des Wirtes Fäusten böse schmeckt, und daß sie überdies noch den Nachteil hat, das Verbot, im Ratskeller zechen zu dürfen, nach sich zu ziehen.

Erst einer, dann mehrere Besonnene rufen nach der »Gertrudminne«, dem Versöhnungstrank, der nun die Runde unter den scheinbar wieder friedfertig gewordenen Gästen macht, von denen aber manch einer bei sich beschließt, die Fehde bis zur Abfuhr auf neutralerem und weniger gefährlichen Boden, als dem des Ratskellers, weiter auszufechten.

3. Trinkstuben und Klubs.

Was soll ein Mann, Der nicht all Tag saufen kann?

_Joh. Fischart._

Neben den Wirtshäusern und Ratskellern besaßen die mittelalterlichen Städte ihre nicht jedermann zugänglichen Trinkstuben, die, von gewissen Korporationen für ihre Mitglieder gegründet, auch nur diesen offen standen.

Besonders die Zünfte vereinigten sich nach getaner Tagesarbeit in ihren Trinkstuben, um hier gleichsam im Familienkreise ihrer Fachgenossen und gleichgesinnter Freunde die nur vom Deutschen erkannte Poesie des Trinkens zu genießen.

Dort saßen die ehrsamen Handwerker zusammen, in Norddeutschland beim Bier, im Süden beim Wein, kannegießernd, über Handwerksangelegenheiten Morgensprache haltend und verhandelnd über das Wohl und Wehe ihres Standes, bis die »Weinglocke«, wohl auch lange Glocke genannt, weil sie eine halbe Stunde lang gellte, im Sommer um neun, im Winter um acht Uhr Schluß gebot. In diese Trinkstuben verlegte die Zunft selbst und jeder ihrer Meister alle Feierlichkeiten. Die Freisprüche der Gesellen und Lehrlinge, Hochzeiten, Kindstaufen mit Gastmählern, Trinkgelagen und Tänzen fanden ebenso in den Gildenhäusern statt, wie die Totenschmäuse. Hier wurde das Brommelbier getrunken, das unverehelichte Meister bei gewissen Gelegenheiten als Strafe geben mußten. Diese Trinkstuben nahmen, je älter sie wurden, desto mehr den Charakter von Wirtshäusern an, in denen man auch häufig spielte. 1651 sieht sich der Straßburger Rat wiederholt genötigt, in den Zunftstuben das Spielen um Geld mit Würfel und Karten zu untersagen.[162]

In Nördlingen hatten 1446 die Trinkstuben das Privilegium auf Hazardspiele. Auf der Gesellschaft der Limburger zu Frankfurt a. M. wurde beim Spiele 1458 Jakob Stralenberger von Hert Weiß erstochen. Verwundungen kamen öfter vor. In Freiberg sollte der Schenke kein Geld zum Spiel darleihen, und auch auf Borg oder Kreide sollte nicht gespielt werden. Mehr als zwei Gulden durfte in Torgau keiner verspielen, Spielratten aber, die dem Spiele alle Tage frönten, wurde dieses ganz und gar verboten. Wie diese Bestimmungen aber selbstverständlich übertreten wurden, geht aus der Ausstoßung des Christoph Gering zu Augsburg hervor, der auf der Herrenstube nicht weniger als 7600 fl. verspielt hatte.[163]

Aller Zank und Hader, das Fluchen, Schwören, Gotteslästern, das ärgerliche Disputieren über den Glauben und das heilige Evangelium, das schädliche und schändliche Laster der Nachrede und Verleumdung, grobe, unzüchtige und leichtfertige Reden waren bei Strafe verboten. Wer aber in Torgau es wagte, den hochwohlweisen Rat zu kritisieren und am Ende gar über ihn zu räsonnieren, der mußte gewärtig sein, von dem Stubenherrn beim Rate angezeigt zu werden, damit sich dieser »mit weiterem Ernst und gebürlicher Strafe zu erzeigen wisse«. Der Strafe waren auch die Sänger schandbarer Lieder, die Gäste, welche ein ungestümes Geschrei erhoben und ein wildes Wesen führten, verfallen. Bei der drittmaligen Übertretung trat an Stelle der Geldstrafe halbjährige Verbannung von der geliebten Trinkstube. In Frankfurt war die größte Strafe die Ausschließung von der Gesellschaft.

Von diesen Zunfthäusern haben sich verhältnismäßig nur wenige bis zur Gegenwart erhalten. Entweder fielen sie den Deutschland so oft und gründlich verheerenden Stürmen oder später der Verschönerungssucht, die mit so vielem Altehrwürdigen vandalisch aufräumte, zum Opfer, wenn sie nicht ihren einstigen Bestimmungen entfremdet und zu anderen Zwecken verwendet wurden. Eines der prächtigsten Denkmäler eines dieser ehemaligen Zunfthäuser ist das _Schifferhaus_ in Lübeck, heute noch das Vereinslokal der Schiffergesellschaft, die am 26. Dezember 1902 auf ein fünfhundertjähriges Bestehen zurückblicken konnte.

Nach der ältesten erhalten gebliebenen Hausordnung waren die Brüder und Schwestern der Schiffergesellschaft gehalten, jeden Tag für die lebenden und verstorbenen Mitglieder zu beten. Am Gildetag fand ein Totenamt für die Dahingeschiedenen statt, woran sich eine sehr fidele Schaffermahlzeit schloß. Das noch heute bestehende und in seiner Hauptsache den ursprünglichen Bau aufweisende Schifferhaus wurde 1535 errichtet. In diesem Hause fanden die Schaffermahlzeiten statt, die ursprünglich mit Fastnachtsabend, später aber schon viel früher begannen. Die Kosten dieser Gelage hatten dazu bestellte Schaffer zu tragen. »Da man sich aber gegenseitig immer mehr zu überbieten suchte, so war es schließlich schwer, willfährige Schaffer zu finden. Sie zahlten lieber die hohen Strafen, als daß sie die Wahl zum Schaffer annahmen.« Bis zur Mitte des siebzehnten Jahrhunderts tafelten die Männer allein. Von da ab erscheinen Frauen bei den Schaffermahlzeiten, die tüchtig »mitschafften«.

Weitere ehemalige Zunftstuben sind die Artushöfe in Danzig, Elbing, Königsberg und Thorn, ferner Reste solcher in Frankfurt a. M., Nürnberg u. a. a. O.

Allgemein wurden die Zunfthäuser im sechzehnten Jahrhundert. »Vorher dienten den Zünften als Versammlungsorte häufig die Kirchhöfe, auch die Kirchen selbst, die ja überhaupt im Mittelalter mehrfach zu weltlichen Zwecken benutzt wurden. Privathäuser eigneten sich nicht als Versammlungsort, weil sie nicht räumlich genug waren.«[164]

Mitunter erhielt eine Zunft ihren Namen von der Benennung des Hauses, in dem sie zusammenkam. So hieß in Basel die Zunft der Gewandschneider (Kaufleute) von dem Haus »zum Schlüssel«, das sie zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts gekauft hatte, »die Zunft zum Schlüssel«. Ebenso hießen nach ihren Häusern die Bauleute »zu Spinnwetern«, die Scherer »zum Stern« usw. Auf gute Ausstattung ihrer Häuser legten die Zünfte großen Wert, wovon noch die kostbaren Geräte in den Museen Zeugnis geben.

Wie die Handwerker vereinigten sich die Honoratioren zu Trinkgesellschaften mit eigenen Stuben, von denen jede Stadt von Bedeutung wenigstens eine, Basel 1436 sogar zwei, eine für den Sommer, die andere für den Winter, hatte, »da sie ihre zechen pflegen zu halten«.[165]