Part 9
In erster Linie sollte sich jede Reiterin angelegen sein lassen, die Eigentümlichkeiten ihres Pferdes, dessen Charakter und Temperament zu studieren und kennen zu lernen, sie wird dann am ehesten den »Vergleich« mit ihm abschließen können, wie sie am besten mit ihm auskommt. Im allgemeinen wird sie ihr Tier meist zu allem willig finden, was sie von ihm verlangt, wenn es nicht der Natur oder den Kräften desselben zuwiderläuft, sie wird mit ihm dahin gelangen, wohin sie will -- was ja das Endziel und der Zweck des Reitens ist --, sie wird auch die Gangarten durchsetzen, die sie wünscht, aber dann hat sie dem Pferde auch Gegenleistungen und Konzessionen zu machen. -- Wir sehen, daß in einem gewissen Stadium des Fehlens der Selbstbeherrschung auch das Pferd darunter zu leiden hat, obgleich es, wenigstens häufig, gänzlich unschuldig an dem Unwillen der Reiterin ist. Dadurch aber schadet sich diese mehr, als sie glaubt, denn in dem gleichen Maße wie sie wird auch ihr Pferd nervös und -- unbequem werden. Nur gleichmäßige, ruhige Behandlung kann ein bequemes Pferd schaffen. Die angehende Reiterin kann weder den Grund irgend einer ihr unbequemen Angewohnheit des Pferdes beurteilen, noch rationelle Mittel dagegen anwenden, beides aber ist unerläßlich zur Abstellung des Übels, wenn nicht durch die angewendeten falschen, oft auch nur unvollkommen zum Ausdruck gelangenden Mittel eine neue Unbequemlichkeit, wenn nicht Schlimmeres hervorgerufen werden soll. Die Dame begnüge sich, aufmerksam, denkend zu reiten, um ihr Pferd und dessen eventuelle Unarten kennen zu lernen, dann wird sie auch bald dazu gelangen, denselben vorbeugen zu können, _bevor_ sie zur Ausführung gelangt sind. Wie schon angeführt, suche die Dame stets nur ein Pferd ohne besondere Eigentümlichkeiten zu erwerben und es dann durch Fleiß und Aufmerksamkeit, durch Achten auf sich selbst und ihre eigenen Eigentümlichkeiten auf demselben Standpunkt zu erhalten.
Das Pferd ist zwar im allgemeinen kein mit hervorragenden Verstandesgaben ausgezeichnetes Geschöpf, immerhin darf man aber an seine Leistungsfähigkeit in körperlicher wie geistiger Beziehung schon ganz beträchtliche Anforderungen stellen. Vermöge seines vorzüglichen Gedächtnisses empfindet es Abneigung und Zuneigung sowohl mit bezug auf den Menschen, wie auf gewisse Handlungen, hat ein feines Verständnis für seine Behandlung und weiß sein Benehmen danach einzurichten.
Das erste Erfordernis ist demnach, das Pferd gut zu behandeln, und ängstlich zu vermeiden, ihm ohne Veranlassung einen Schmerz zuzufügen. Ein solcher darf, wenn man sich ein williges und gehorsames Pferd erhalten will, nur als Strafverfahren zur Anwendung gelangen, wenn andere Mittel erschöpft sind. Ungeschick und Ungeduld, letztere oft ein Ausfluß der Stimmung der Reiterin, machen das Pferd oft widersetzlich und schließlich unreitbar. Die Reiterin wird daher gut tun, nicht alles nur dem Pferde zuzuschreiben, was ihr an ihm unbequem ist, sondern sie hat sich zu prüfen, ob sie nicht selbst die Veranlassung dazu war. Wo eine wirkliche Ungezogenheit auftritt, die nicht aus Furcht vor äußeren Eindrücken hervorgerufen wurde, soll und muß energisch mit Sporn und Peitsche gestraft werden.
Am sichersten wird stets diejenige Dame reiten, welche es versteht, mit dem Pferde in einem Gleichgewicht und in einer Schwere zu verharren, was durch ein Eingehen auf jede Bewegung des Pferdes und ein Fortgehen mit demselben ermöglicht wird. Das Festhalten des Gesäßes auf dem Sattel ist dabei von besonderer Wichtigkeit, denn es vermittelt die Gefühlsverbindung zwischen Pferd und Reiterin. Zwischen diesen beiden Faktoren findet nämlich eine fortwährende Gefühlsäußerung und Gefühlsübertragung, gewissermaßen ein Hin- und Hertelegraphieren von Empfindungen statt, welche in den beiderseitigen Gehirnen auslaufen und daselbst in dem einen die Vorstellungen von der jeweiligen Willensmeinung des anderen hervorrufen, auf welche dann die Entschließung zur Befolgung oder Nichtbefolgung des jenseitigen Willens eintritt. Die erste Bedingung, welche die Reiterin zu erfüllen hat, wenn sie Herrin ihres Pferdes bleiben will, ist selbstverständlich die, daß sie stets mit ihm zu einem Ganzen verbunden bleibt, also unter allen Verhältnissen festsitzt. Der ruhige Sitz und die Erhaltung des Gleichgewichts bei jeder Bewegung des Pferdes geben der Reiterin erst die wahre Beherrschung des letzteren, indem sie ihr die Herrschaft über das kräftige Hinterteil und somit über das ganze Pferd sichern.
Wie im übrigen der Sitz der Dame zu Pferde sein soll, hat bereits seine Besprechung gefunden.
Unerläßlich ist ferner die _weiche, stetige Führung des Pferdes_. Dasselbe kann nur dann auf alle Hilfen, welche die Willensmeinung der Reiterin darstellen, reagieren, wenn es so am Zügel steht, daß die kleinste Handbewegung der Zügelfaust genügt, den Willen der Reiterin dem Pferde verständlich zu machen und diesen zur Ausführung gelangen zu lassen. Je mehr es der letzteren gelingt, durch die Unabhängigkeit ihres Sitzes von der Zügelführung dem Pferde jeden unmotivierten Ruck und Druck im Maule zu ersparen, um so eher wird es geneigt sein, allen Anforderungen zu entsprechen. Die Weichheit und Stetigkeit der Hand liegt in der Federkraft des Gelenkes. Daran scheitern nicht nur viele Reiter, sondern auch manche Damen, denn die Weichheit der Hand ist gleichsam angeboren, sie kann aber auch erlernt werden, wenn der sichere Sitz bereits gewonnen ist, bevor die Zügelführung geübt wird. Es ist ebenso unrichtig, die Zügel mit eiserner Faust zu halten, d. h. die Pferde mit ganz starker An- resp. Auflehnung zu reiten, wie im Gegensatz dazu das Reiten »ohne Zügel«, da die Anfängerin sehr oft glaubt, daß sie sich ehestens eine weiche Hand aneignet, wenn sie ihr Pferd mit hängenden Zügeln reitet. Erziehen sich jene die sogenannten Durchgänger (da das Pferd müde wird, den ewigen schmerzhaften Druck auf die Laden zu ertragen), so geht bei der letzteren Art und Weise die andressierte Haltung des Pferdes und damit das Gleichgewicht verloren. In der weichen Zügelführung auf der Basis sicheren, von der Zügelführung unabhängigen Sitzes beruht das Geheimnis der Reitkunst, sowohl bei den Herren wie bei den Damen. Jede Abnormität, jede Unsicherheit des Sitzes setzt sich durch die Zügel auf das Maul des Pferdes fort, verursacht diesem Schmerz und gibt dadurch Veranlassung zu irgend welchen Unzuträglichkeiten. Daß in bezug auf sicheren Sitz die Damen auf dem Damensattel den Männern gegenüber im Vorteil sind, dürfte einleuchtend sein, und das ist einer von den Hauptpunkten, warum ich gegen den Herrensitz der Damen plaidiere, welcher außerdem noch wegen des für diesen Zweck ungünstigen Körperbaues der Damen noch unsicherer ist, wie der der Herren.
Soll die Zügelführung normal sein, so dürfen die Zügel nur so fest anstehen, daß das Pferd ihre Wirkung fühlt, ohne sich auf das Gebiß fest aufzulehnen. Die ungefähr 15 cm vom Leibe aufgestellte Zügelfaust muß dabei notgedrungen eine fortwährende, vom Leibe nach dem Halse des Pferdes gerichtete federnde Bewegung machen und den willkürlichen wie unwillkürlichen Bewegungen des Pferdekopfes folgen, um sofort sanft wieder in die Grundstellung zurückzukehren. Die Regelmäßigkeit dieser Bewegung wird zur »stetigen Hand«, zu welcher das Pferd bald Zutrauen gewinnt.
Aus alledem ersehen Sie, schöne Leserin, daß das Reiten doch nicht ganz so einfach ist, wie Sie es sich vielleicht gedacht haben. Wählen Sie den Damensattel, so werden Sie sehr bald -- sagen wir etwa in drei Wochen -- zu einem leidlich sicheren Sitz mit ein wenig Reitergefühl gelangen können, -- wählen Sie den Herrensitz, so werden kaum zwei Jahre ausreichen, um ein wirkliches Gefühl der Sicherheit auf dem Pferde zu erringen, ja vielleicht werden Sie es nie empfinden. Glauben Sie, daß es bei den Herren anders ist? Es gibt grade genug, denen man mit tiefer Überzeugung einen Damensattel empfehlen möchte -- leider gibt es aber keine »Kavaliere«, welche auf diesen Ratschlag eingehen würden.
V. Abschnitt.
Praktische Reitkunde.
1. Vorbereitungen.
Wenn Sie, schöne Leserin, nunmehr mit sich einig geworden sind, daß nach allem, was hier ausgesprochen ist, der Damenreitsitz für Sie noch gewiß der praktischste und -- ästhetischste ist, so treffen Sie Ihre Vorbereitungen. Wählen Sie Ihren Reitlehrer, studieren Sie, bitte, bitte, dieses Buch -- Sie dürfen auch ein anderes nehmen, ich bin nicht eifersüchtig -- recht eingehend, damit Sie in den Geist der Reitkunst ein wenig eindringen, -- geben Sie Ihre Toilette in Auftrag. Für die einsamen Lektionen in der Bahn wird sich wohl vorläufig etwas aus Vorhandenem zusammenstoppeln lassen -- und ziehen Sie es an. Vergessen Sie auch das notwendige neue, _feste_ Arrangement des Haares nicht und setzen Sie den für die Bahn bestimmten Hut auf. Es braucht kein Zylinder zu sein, vielleicht ein steifer Filzhut, wie ihn die Herren tragen. Sie müssen sich einmal erst zu Fuß an alle diese Neuerungen gewöhnen, damit Sie zu Pferde davon nicht verwirrt werden. Sodann leihen Sie sich einen Damensattel und ein Kopfzeug aus. Den Sattel schnallen Sie auf irgend einem Bock fest -- aber ja recht fest, -- die Kandare befestigen Sie etwa 1 Meter vor demselben, so daß Sie die Zügel bequem handhaben können.
Nun rate ich Ihnen, einige Tage lang auf Viertelstunden in den Sattel zu steigen, um Ihren Körper an die Haltung auf demselben zu gewöhnen, natürlich nachdem der Bügel passend eingeschnallt ist. Sie werden gleichzeitig dabei sehen, ob Ihr Ajustement auch zweckentsprechend ist, ob nichts drückt oder kneift, ob alles recht bequem ist. In die linke Hand werden Sie dabei die Zügel nehmen, in der Art, wie es im nächsten Kapitel Ihnen mitgeteilt werden wird, -- auch würden Sie gut tun, vom Sattel aus mit ruhigem Unterkörper -- der Oberkörper darf nach allen Seiten bewegt werden -- Ball zu werfen, wobei natürlich die Hauptsache ist, den Ball wieder aufzufangen. Die Zügel werden während des Ballspiels selbstverständlich fortgelassen. Wenn Sie in dieser Weise Ihre praktischen Studien beginnen, werden Sie in ruhig fortschreitender Weise sich bald einen guten und sicheren Reitsitz ohne besondere Unbequemlichkeiten angewöhnt haben.
2. Das Handhaben der Zügel.
Die Dame reitet ihr gut gerittenes Pferd meist nur auf Kandare, wobei die Trensenzügel herunter hängen, doch können dieselben auch mit anstehen. Zu diesen beiden Zügelführungen wird nur die linke Hand verwendet. Wird der Trensenzügel mit angefaßt, wozu Veranlassung vorkommen kann, z. B. um dem Pferde im Maul etwas Luft zu geben und die Kinnenkette etwas außer Wirkung treten zu lassen, so gelangt auch die rechte Hand mit zur Verwendung.
Die Stangen- oder Kandarenzügel werden mit der linken Hand folgendermaßen gehalten (Fig. 35):
Der vierte Finger wird von oben zwischen den rechten und linken Stangenzügel a und b hineingeschoben, darauf der die beiden Zügel zusammenhaltende Schieber bis an den Finger herangebracht und das herabfallende Ende c über den Zeigefinger gelegt. Der Trensenzügel dd wird mit seiner Mitte flach ohne Spannung darüber gelegt und nun dieser sowohl, wie das übrige Ende des Stangenzügels mit dem Daumen auf dem untersten Gliede des Zeigefingers festgedrückt, nachdem die vorschriftsmäßige aufrechte Stellung der Faust angenommen worden ist. Ist ein Schieber nicht vorhanden, so zieht man die Stangenzügel mit der rechten Hand, sie am zusammengenähten Ende c erfassend, so weit durch, bis man glaubt, daß sie richtig und gleichmäßig anstehen. Die Zügel müssen so in der Hand liegen, daß sie auf den untersten Fingergliedern ruhen. Will man den Trensenzügel mit anfassen (Fig. 36), so erfaßt die rechte Hand den rechten Trensenzügel a, von oben mit den ersten drei Fingern hineingreifend, und zieht ihn durch die linke Hand soweit durch, bis der linke Trensenzügel a ansteht, worauf man den rechten ebensoweit verkürzt und nun beide Fäuste gegeneinander in Entfernung von Faustbreite stehen läßt. -- Lehnt sich das Pferd in den schnelleren Gangarten so auf den Zügel auf, daß die linke Hand ermüdet, so nimmt man auch wohl die rechte Hand und legt sie leicht auf die linke Hand, wodurch man dieser die Führung erleichtert.
Das Damenpferd soll, unter der Annahme, daß sein Hals und sein Kopf korrekt stehen, tief geführt werden, d. h. so tief, als dies der hochliegende rechte Schenkel der Dame es zuläßt. Keinesfalls aber darf die die Zügel führende Hand aufliegen. Sie wird so gehalten, daß der Daumen, welcher die beiden Zügel festhält, oben liegt, die Knöchel nach vorn, die zur Faust geballten Fingerglieder gegen den Körper. Das kann nur erreicht werden, wenn das Handgelenk etwas konkav nach innen gebogen und der Ellenbogen im rechten Winkel gekrümmt leicht über der Hüfte liegt. Die führende Hand wird dann, wie etwa im vorigen Kapitel erwähnt, richtig etwa 10-15 cm vom Körper entfernt stehen. Diese äußerlich konkave Krümmung des Handgelenks ist von besonderer Wichtigkeit, sie allein erzeugt die _federnde_, stetige Hand. Nachgeben, annehmen, alles nur aus dem Handgelenk! Steht das Handgelenk grade zum Unterarm, so wird die nötige Federung vom Ellbogen ausgehen müssen, was leicht zu einer harten, unnachgiebigen Hand führt, und ist das Handgelenk nach außen gar konvex durchgebogen, so muß die Federung vom Schultergelenk ausgehen, während die Ellbogen abgespreizt werden. Die moderne Renn- und Jagdreiterei hat allerdings derartige Bilder gezeitigt, -- ich möchte aber jede Reiterin bitten, bei der alten Schule zu bleiben und jene »Mode« nicht mitzumachen, die grade für eine Dame höchst unschön aussieht.
Wie die verschiedenen Stellungen der Hand auf das Pferdemaul wirken, ist bereits in dem Kapitel über die Zügelführung und -Wirkung gesagt worden. Alle diese Bewegungen müssen ruhig, weich, aber ausdrucksvoll gemacht werden, damit sie das Pferd versteht, dürfen aber niemals in ruckende oder reißende »Zügelhilfen« ausarten. Danach würde man durch Vorgehen mit der Hand dem Pferde Luft geben, um es entweder aus zu enger Zusammenstellung herauszubringen, oder um es -- im Gange -- etwas zu animieren. Ein gut gerittenes Pferd soll allerdings bei weicher Anlehnung an das Gebiß auch in der Zusammenstellung zu stärkerer Gangart auf Schenkelhilfen hin animiert werden können. Eine stärkere Krümmung des Handgelenkes nach innen schraubt das Pferd wieder in engere Zusammenstellung oder zwingt es zu mäßigerer Gangart bezw. zum Halten. Die Wirkung der schraubenförmigen Drehungen des Handgelenkes wird verstärkt durch Hereinnehmen oder Herausgeben des kleinen Fingers. Hat das Pferd der Zügelhilfe Folge gegeben, geht die Hand wieder in die ursprüngliche Stellung zurück.
Die Handstellungen der Hilfen für die Wendungen sind ziemlich kompliziert -- ich sehe davon ab, sie hier näher zu beschreiben. Jedes gut gerittene Pferd wird in die Wendung treten, wenn die Reiterin die Gewichts-Hilfe (s. d.) dafür gibt, d. h. das Pferd auf derjenigen Seite mehr belastet, nach welcher sie wenden will, und dabei die Hand nach derselben (inneren) Seite verschiebt. Der innere Zügel verlängert sich dabei, während der äußere sich verkürzt. Diese konfuse Zügelhilfe hat aber keine irgend wie erklärbare Einwirkung auf das Pferd, die Hauptsache ist und bleibt die Gewichtsverlegung, welcher es folgt, während es auf die Zügelhilfe einfach dressiert ist. --
3. Die Hilfen.
Von den Hilfen, welche zur Leitung des Pferdes erforderlich sind, hat die Reiterin die _Gewichtshilfen_ und die _Zügelhilfen_ kennen gelernt. Dazu kämen in dritter Linie bei der Dame die Hilfen mit dem Schenkel und -- auf der rechten Seite -- mit der Reitpeitsche, welche letztere allerdings ziemlich unvollkommen, den rechten Schenkel des Reiters ersetzen muß. Ein gut dressiertes Pferd wird aber auch diesen Hilfen folgen, welche bei dem Reiten der Herren die vornehmsten sind, während ich sie beim Damenreiten erst in die dritte Linie stellen kann. Sie dienen dazu, das Pferd ans Gebiß und vorwärts zu treiben, und wirken deshalb entgegengesetzt den Zügelhilfen, welche das Pferd zurückhalten. Diese Hilfen bestehen in weichem Anlegen des linken Unterschenkels an die Rippen bis zum Gebrauch des Sporns oder Hackens, auf der rechten Seite unterstützt vom Anlegen der Reitpeitsche bis zum Klopfen mit derselben.
Ein gut dressiertes Damenpferd wird diesen Aufforderungen stets Folge leisten.
Es gibt aber noch andere Hilfen.
Die Hilfen sind eben die Sprache, welche die Reiterin mit dem Pferde spricht, mittels derer sie ihm ihren Willen kundgibt; jede Bewegung, die sie das Pferd machen läßt, geschieht durch eine Hilfe. Zu den Hilfen gehört auch der Zungenschlag, auf welchen zu hören sich die Pferde sehr leicht gewöhnen, wenn sie etwas munterer treten sollen. Begütigendes Zureden, Streicheln mit der freien Hand wirkt entgegengesetzt, um Pferde zu beruhigen, wenn sie heftig oder furchtsam werden, ebenso mit der Zügelfaust über den Mähnenkamm fahren. Überhaupt lernt das Pferd sehr leicht die Sprache der Reiterin sowie ihr ganzes Wesen verstehen, woraus sich erklärt, daß eine solche oft sehr zufrieden mit einem Pferde sein kann, welches ein Herr nur mit Unbequemlichkeiten reitet.
Eine vorzügliche Hilfe, um das Pferd aufzurichten und für eine Wechselung in der Gangart vorzubereiten, ist das Vorwärtsschieben der Hüften mit leichter Zurückneigung des Körpers, dem die Zügelhand folgt. Hierdurch wird das Pferd aufmerksam gemacht, daß die Reiterin eine Anforderung an dasselbe stellen will. Derartige Gesäßhilfen sind von besonderer Wichtigkeit. Sie können nur durch die Praxis erlernt und begriffen werden, fallen oft mit den Gewichtshilfen (Verlegung des Schwerpunktes) zusammen und haben im Kapitel »Von den Gewichtshilfen« bereits ihre Besprechung gefunden.
Am elegantesten sind die Hilfen, wenn sie dem Auge des Zuschauenden unbemerkbar bleiben, wie denn überhaupt eine möglichst adrette und unbewegliche, aber ja nicht steife Haltung bei allen Touren stets das eleganteste und dem Auge erquicklichste Bild einer Reiterin abgibt.
4. Die Strafen.
Ein Pferd zu strafen sollte die nicht firme Reiterin so lange als möglich vermeiden, besonders, ehe sie beurteilen gelernt hat, ob das Pferd tatsächlich eine Strafe verdiente oder ob sie nicht selbst die Veranlassung zu einer Unart des Pferdes gewesen ist.
Die Strafe erfolgt da, wo die Hilfe nicht ausreicht und bereits in entschiedener Weise gegeben ist, also wenn das Pferd anfängt, ungehorsam zu werden.
Die Strafen liegen nur innerhalb der Hilfsmittel des Sporns und der Peitsche. Strafen mit dem Zügel sind ganz auszuschließen und aus naheliegenden, auch bereits angeführten Gründen gänzlich zu verwerfen. Die Strafen mit der Peitsche werden hauptsächlich da ihre Anwendung finden, wo das Pferd gegen den Schenkel oder Sporen widersetzlich wird. Ehe aber die Reiterin die Strafe, gleichviel ob mit Sporn oder Peitsche, anwendet, versichere sie sich ihres Sitzes, denn das Pferd macht gewöhnlich dabei irgend eine heftige, oft ganz unvorhergesehene Bewegung, die die unvorsichtige Reiterin leicht aus dem Sattel bringen kann, wodurch selbstredend das Übel verschlimmert wird.
Es erhellt daraus, daß die Reiterin dem Pferde den Sporn nicht mit abgespreiztem Bein geben darf, damit der Sitz nicht gefährdet wird. Der Spornstich darf das Pferd nur dicht hinter dem Gurt treffen. Die Reiterin muß die Fußspitze dazu so weit nach außen drehen, daß diese Hilfe oder Strafe richtig gegeben werden kann. Das Zurücknehmen des Schenkels, um dem Pferde den Sporenstich in der Achse der Fußhaltung zu geben, würde dasselbe in die Weichen treffen, wo es kitzlich ist, -- demnach meist Opposition hervorrufen und mehr schaden als nützen.
Die Reitpeitsche wendet man auf des Pferdes rechter (oder linker) Schulter, und auf die rechten Rippen an.
Man darf mit der Peitsche ebenfalls nicht weit ausholen, damit dem Pferde die Strafe unbedingt überraschend kommt, dann aber muß kräftig und mit kurzem Ruck gestraft werden. Am besten reitet man mit einer nicht langen, aber kräftigen Reitpeitsche, welche bei einem Pferde, bei welchem man sich des Gebrauches der Peitsche versehen muß, am besten aufrecht in der rechten Hand getragen wird. Im übrigen kann die Reitpeitsche umgekehrt in die Hand genommen werden, d. h. mit der Spitze nach unten. Man hüte sich, das Pferd da zu strafen, wo es Furcht vor irgend etwas zeigt, weil dadurch nur eine Verschlimmerung des Übels eintreten würde. Dahingegen würde das Pferd bei Faulheit, wenn es die Hilfen nicht beachtet oder sich gegen die Reiterin widersetzt, zu bestrafen sein; besonders in letzterem Falle muß eine nachdrückliche Züchtigung erfolgen.
5. Das Anhalten (Parieren).
Das Anhalten, gemeinhin »Parieren« genannt, hat den Zweck, das Pferd aus irgend einer Gangart zum Stillstand zu bringen.
Um ein Pferd zu »arretieren« oder es anzuhalten, macht die Zügelhand eine leichte Bewegung nach oben, welche zur Versammlung des Pferdes dient; das Handgelenk dreht sich nach innen, der Oberleib nimmt eine leichte Neigung nach rückwärts ein und Schenkel und Reitpeitsche gehen etwas fester gegen die Rippen des Pferdes, wodurch dasselbe gezwungen wird, die Anhaltung auf der Hinterhand auszuführen. Dadurch wird die Vorhand entlastet, was hauptsächlich zu beachten ist. Je schneller die Gangart, aus welcher die Anhaltung erfolgen soll, um so kräftiger müssen auch die Hilfen, unter Rückbeugung des Oberkörpers sein, um die Anhaltung ganz mit der Hinterhand aufzufangen, doch empfiehlt es sich, nicht zu kurz anzuhalten, sondern aus dem Galopp erst zum kurzen Trab, eventuell auch zum Schritt überzugehen, und dann erst anzuhalten, wenn eine plötzliche Parade nicht unbedingt nötig erscheint. Will man nur die Gangart verändern, also beispielsweise aus dem Galopp in den Trab, oder aus dem Trab in den Schritt fallen, so gibt man die geschilderte Hilfe leichter, indem man _nach_ erfolgter Veränderung den Schenkel sofort antreibend wirken läßt. Jede Zügelhilfe muß _weich_, wie schon mehrfach erwähnt, nie reißend oder ruckend sein, aber kräftig nachwirken.
6. Die halben Anhaltungen.
Man bedient sich der halben Anhaltungen, um ein Pferd aus einer gestreckten Gangart, sei diese Galopp oder Trab, in ein gemäßigteres Tempo übergehen zu lassen oder auch, um es für eine stärkere Gangart vorzubereiten. Sie finden vorzüglich ihre Anwendung bei heftigen Pferden, welche sehr in die Zügel stürmen und ungern gemäßigte Gangarten gehen, und sind Verhaltungen des Ganges, welche zwar ähnlich wie die ganzen Anhaltungen gegeben werden, aber leichter, denn sie sollen das Pferd nicht zum Stillstehen bewegen, sondern nur seine Gehlust abschwächen. Sie dürfen nie ruckweise erfolgen, sondern haben wie die Paraden in einem schraubenartigen Annehmen und Nachgeben mit der Zügelhand zu bestehen, wobei Schenkel und Reitpeitsche in Aktion zu treten haben, damit die Anlehnung an das Gebiß nicht verloren geht. Wie die halben Anhaltungen ein Hauptmittel bei der Dressur bilden, um das Pferd auf die Hinterhand zu bringen, beizuzäumen und aufzurichten, dasselbe also ins Gleichgewicht zu setzen, so dienen sie auch dazu, das dressierte Pferd in demselben zu erhalten, wodurch es in Haltung und stet im Maule bleibt.
Pferde, die sich verhalten oder widerspenstig sind, resp. hinter die Zügel kriechen, bedürfen dieser Zügelhilfen nicht, sondern sind mit stets animierendem Schenkel zu reiten und gegen das Gebiß zu treiben.
7. Die Wendungen.