Der Begriff der Religion im System der Philosophie
Part 12
4. Die Psychologie bedeutet uns das Problem der Einheit des Bewußtseins für alle =Hauptrichtungen= und =Seitenwege=, die das Kulturbewußtsein einschlägt. Sofern diesem Kulturbewußtsein Normalität zuerkannt wird, soll kein Weg, den das Bewußtsein in der gesamten Kultur einschlägt, als pathologisch angenommen, sondern vielmehr seine Einordnung in die =ideale= Einheit des Bewußtseins, in die =Norm der Einheit= erzielt werden. Das ist das =erste= Erfordernis, welches die psychologische Einheit des Bewußtseins aufstellt.
5. Wenn nun aber jeder dieser Kulturwege des Bewußtseins in die Einheit einzuordnen ist, so ist damit die weitere Forderung ausgesprochen, daß keiner dieser Wege vor den anderen =vorangestellt= werden, keiner hinter dem anderen =verschwinden= darf; wenngleich für die Eigenart, sofern sie von der Selbständigkeit unterschieden werden soll, eine =Nebenordnung= vorgesehen werden muß. Die Einheit aber bürgt dafür, daß die Nebenordnung nur die einzelnen Glieder des Systems angeht, nicht aber die =Einordnung= in die Einheit gefährden und beeinträchtigen darf.
6. Diese Forderung kann auch dahin ausgedrückt werden: daß keines der Glieder, geschweige denn eine Eigenart, irgendeine Präponderanz, ein Übergewicht oder gar eine =Totalität= zu bedeuten haben darf. Diese Tendenz schadet am meisten der philosophischen Charakteristik der Religion. Und dieser Fehler gerade wird am wenigsten vermieden. Damit die Religion nur ja nicht weniger sei als Wissenschaft und Logik, als Sittlichkeit und Kunst, wird ihr ein Mehr, ein Vorrecht zugesprochen. Und darauf gerade zielen auch die Tendenzen ab, welche die Religion in =Phantasie= und =Gefühl= begründen wollen.
7. Wir gehen zunächst an unsere positive Aufgabe. Wir hatten die Frage gestellt: in welcher Weise und durch welche methodischen Mittel die Korrelation zwischen Mensch und Gott, in welcher die religiöse Eigenart besteht, sich in Vollzug bringen lasse, und zwar nicht nur überhaupt, sondern als Eigenart, und das will negativ sagen, nicht als Selbständigkeit. Die Frage betrifft daher mit der Religion zugleich die drei Vorderglieder des Systems. Wie werden sie erhalten, indem die neue Eigenart sich bildet? Und unter welchen Bedingungen bedient sich die Eigenart der drei selbständigen Glieder, um sich als Eigenart zu bilden?
Es kann sonach die psychologische =Einheit des Bewußtseins= für die Religion nicht darin in Frage kommen, daß sie etwa allein diese Einheit zu konstituieren, das Bewußtsein mit ihrer =Totalität= zu erfüllen, oder auch nur mit ihrem Übergewicht zu beherrschen hätte. Denn nur als eine Eigenart, nicht als eine Selbständigkeit soll =innerhalb= der Einheit des Bewußtseins die Religion Unterkunft finden. Ein Terminus, der für eines der selbständigen Glieder des Systems in legitimem Gebrauche ist, kann schon deshalb von der Religion nicht in Anspruch genommen werden. So erklärt sich die Auswahl unter den Affekten des Mitleids und der Sehnsucht, wie auch der Ehrfurcht, neben der Achtung, der Liebe und dem Gefühl überhaupt.
Wenn wir diese Voraussetzung im Auge behalten, werden wir unsere Frage zu einer positiven Beantwortung bringen können. Die =Nebenordnung= unter dem Gesichtspunkte der =Einordnung= muß die =Angliederung= der Eigenart an die selbständigen Glieder zu bewirken haben, und zwar die Angliederung =an alle drei= Glieder; es darf keines derselben in Wegfall kommen, wenn die Eigenart der Religion in voller Klarheit und Unzweideutigkeit zur Bestimmung kommen soll.
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8. Wenn wir nun so die Eigenart der Religion unter dem Gesichtspunkte der Einheit des Kulturbewußtseins begründen wollen, so haben wir zunächst die Angleichung an das Bewußtsein der =Erkenntnis= zu bewirken. Es ist damit die Grundforderung festgestellt, daß kein Konflikt zwischen Religion und Wissenschaft zu Recht bestehen kann. Es ist eitel Anmaßung, wenn sich die Religion ein höheres Recht zuspricht, einen tieferen Grund der Erkenntnis, als der der Wissenschaft zusteht, sondern die Eigenart, mithin das Eigenrecht der Religion ist bedingt zunächst durch die Angliederung an die Erkenntnis, sofern ihre Eingliederung in das System und in die Einsicht des Bewußtseins erstrebt wird. Die Grundlagen der Religion können daher auch nichts anderes sein als =Grundlegungen=. Die Idee des Guten ist und bleibt Idee. Die =Offenbarung= muß es daher als ihre idealste Interpretation anerkennen, wenn sie dem =Apriori= der Erkenntnis verglichen und analog gesetzt, und in dieser Bedeutung von dem Wandel der Ansichten als das =Ewige, das aller Entwicklung zugrunde Liegende= verstanden wird.
Bei keiner Frage der Erkenntnis darf die Beherrschung, die Unterordnung der Wissenschaft unter die Probleme der Religion zulässig sein. Die Freiheit der Wissenschaft muß die unverletzliche Voraussetzung sein für die Religion, sofern sie ein systematisches Glied der Einheit des Bewußtseins ist. Keine Form der =Mystik= darf gegen die Grundform der Erkenntnis angesprochen werden; keine =Intuition= als ein methodisches Organ der Erkenntnis, geschweige die =Phantasie=, die nur für Kunstgebilde in Frage kommen kann.
Ebensowenig darf die =Tradition= literarischer Quellen oder geschichtlicher Institutionen als eine selbständige Autorität angerufen werden. Die literarischen Denkmäler und die geschichtlichen Institute unterliegen allesamt dem einheitlichen allgemeinen Gesetze der Quellenforschung, welches ebenso für Poesie und Sage gilt, wie für Wissenschaft und Geschichte. =Eine Methode für die Eine Erkenntnis.=
9. Auch die =Dogmatik= der Religion hat sich dieser einheitlichen Methode zu unterwerfen. Die Abhängigkeit der Theologie von der Wissenschaft ist nur Schein und Vorurteil: sie ist vielmehr die Begründung der Theologie als Wissenschaft. Der Schein der Abhängigkeit beruht auf dem Mangel der Unterscheidung zwischen Eigenart und Selbständigkeit. Wie die Religion, so hat auch die Theologie nur Eigenart anzustreben. Und wie die Theologie in ihren literarischen und geschichtlichen Quellen von der Philologie und Geschichte in deren Methoden abhängig ist, so nicht minder in der Glaubenslehre von der Philosophie und insbesondere der Ethik.
Schon die Unterscheidung zwischen philosophischer und religiöser Ethik ist bedenklich. Die letztere dürfte sich eigentlich nur durch die Berufung auf die Religionsurkunden und deren Benutzung als Religion begründen. Vielmehr aber muß sie ihr allgemeines Fundament der wissenschaftlichen Erkenntnis in der philosophischen Ethik anerkennen und zugrunde legen. Ohne diese Eingliederung in die philosophische Ethik könnte die Eingliederung der Religion in das System und in die Einheit des Bewußtseins überhaupt nicht Problem werden. Es wird viel Unklarheit, viel Streit und Differenz vermieden, wenn diese Unterscheidung in der Behandlung der Ethik aufgegeben wird.
=Kant= hat mit dieser Disposition begonnen, insofern er die Theologie nur als »Ethico-Theologie« anerkennen wollte, so daß erst nach der Ethik der Katechismus folgen dürfe, aber er hat diese Disposition nicht aufrechterhalten, da er dennoch eine »Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft« auf die »Kritik der praktischen Vernunft« und auf die »Metaphysik der Sitten« folgen ließ. Es bleibt die Frage, ob die Religion innerhalb der bloßen Vernunft nur die Eigenart, oder auch die Selbständigkeit der Religion behauptet.
10. Wenn nun aber die Unterordnung unter die Erkenntnis von der Religion durchgeführt ist, so bleibt das positive Problem der =Eigenart= übrig. Was kann neben der Erkenntnis und ihr =gleichartig= die Religion zu versorgen haben? Hier stehen die intimsten Fragen der geschichtlichen Tradition und die zartesten Obliegenheiten der geschichtlichen Gesinnung auf dem Spiele. Was als Pietät der geschichtlichen Kultur zu denken und zu pflegen ist, das bezieht sich vornehmlich auf die Hütung und Deutung der religiösen Quellen, Denkmäler und Institute. Wie in der Kunst die =Idealisierung= die legitime Methode ist, so nicht minder in der Kunstpflege der Religion.
Die Idealisierung bildet die Vermittlung hier zwischen Erkenntnis und Kunst. =Kunst= ist es, was in der Technik, in der Handhabung, in der Charakteristik, in der gesamten Interpretation des Religionswesens zu leisten ist. Hier darf die Kollision zwischen der Wahrheitforschung der Wissenschaft kein sachliches Hemmnis bilden. Die Grenzen der Subjektivität müssen mit Einsicht und Toleranz anerkannt werden bei der Differenz der religiösen Überzeugungen. Diese muß natürlich und unvermeidlich eine Differenz bilden in der Interpretation der religiösen Quellen. Solange man die Stellen im =Jesaja=, die vom =Messias= sprechen, auf Christus bezog, ergaben sie einen anderen Sinn, als bei der vom Christentum unabhängigen Auffassung. Und was vom Messias jetzt allgemein zugestanden werden muß, müßte ebenso auch eingesehen werden für alle anderen Fragen des Gottesbewußtseins. Das Bild der =Psalmen=: »der Herr ist mein Hirte« erscheint in anderem Lichte, wenn Christus, als Lamm Gottes, zugleich der treue Hirte ist. Und das Bilderverbot des Dekalogs und der Gedanke der Einzigkeit Gottes nehmen eine geistige Änderung an unter dem wie immer geistigen Gesichtspunkte der Trinität.
11. =Kant= ist daher von einem richtigen Wahrheitsgedanken geleitet worden, als er die =Erhaltung einer Professur für das alte Testament in der hebräischen Ursprache= forderte. Denn was wir bisher aus dem psychologischen Gesichtspunkte und aus dem der Toleranz demgemäß als Pietät forderten, das ist auch streng wissenschaftlich geltend zu machen. Die =Übersetzung= in eine andere Sprache ist immer die Umgießung in ein anderes Gepräge des Geistes, so daß die Umwertung dabei unvermeidlich ist. Wird aber wenigstens die Sprache erhalten, so bildet der veränderte religiöse Horizont kein unüberwindliches Hindernis mehr für die Aufnahme des geistigen Inhalts in seiner ursprünglichen Bedeutung. Daher ist =die hebräische Urform= die unerläßliche Voraussetzung für das richtige Verständnis der alttestamentlichen Gedanken.
12. Was aber für das alte Testament gilt, das muß weiter gefordert werden für die aus ihr hervorgegangene jüdisch-religiöse Literatur, deren Homogeneität mit den Urquellen unverkennbar ist. Des alten Testaments selbst wegen ist daher die Erforschung von =Talmud= und =Midrasch=, sowie nicht minder auch der religiösen und insbesondere der =religionsphilosophischen= Literatur des Mittelalters als eine Forderung der wissenschaftlichen Wahrheit anzuerkennen.
Aus dem Kriterium der Wissenschaft ist diese Forderung auch zu erstrecken auf die Erforschung der gesamten späteren =christlichen= Literatur: nicht allein für das richtige Verständnis des neuen Testaments ist sie selbstverständlich, sondern auch auf die ganze fernere Entwicklung der religiösen Probleme im =Kulturbegriffe= des =Christentums= muß sie zutreffen. Denn eine =einheitliche= Erkenntnisweise bildet hier das Problem, das daher auch nur kraft einer einheitlichen Methode zu bewältigen ist. Das Prinzip der Einheit des Bewußtseins gilt zunächst auch für die =Entwicklung= als eine einheitliche, gleichartige, welche die Eigenart der Religion von ihren Ursprüngen an zu durchlaufen hat.
13. Endlich auch ist =Kants= Gedanke aus seinem »Streit der Fakultäten« in Ehren zu halten, der die =philosophische Fakultät= als die allgemeine wissenschaftliche Instanz auch für die Theologie zur Grundforderung machte. Durch diesen organisatorischen Grundgedanken ist nicht nur dem Universitätswesen erst die methodische Fundamentierung gegeben und gesichert, sondern auch alle kirchlichen Streitigkeiten werden durch diese wissenschaftliche Vorsicht hinweggeräumt, insofern der methodische Urboden als ein gemeinschaftliches Gut für alle Wissenschaften, und demgemäß auch für die Religion festgelegt wird.
So wird die Religion im Anschluß an die Erkenntnis als Eigenart gesichert, indem ihre Selbständigkeit, die nur ein unsystematisches Vorurteil ist, erledigt wird. Und die Einheit des Bewußtseins hat dadurch ihren festen Mittelpunkt, ihren unverrückbaren Schwerpunkt erlangt. Jetzt kann sie von keinem Anspruch mehr gestört werden. Kein Anspruch des =Gemütes= kann Anerkennung verdienen, der dem =Grundsatze der einheitlichen wissenschaftlichen Wahrheit= widerspricht und Abbruch tut. Es ist der Triumph systematischer Methodik, was hierdurch für die Religion, für ihre Eingliederung in das systematische Glied der Erkenntnis, für ihre Einordnung in die Einheit des Kulturbewußtseins gewonnen wird. Alle Forderungen des Gemütes, alle Ansprüche der geschichtlichen, der literarischen, der nationalen =Pietät= selbst werden befriedigt. Die Einheit der Erkenntnis ist die Parole für die Eigenart der Religion.
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14. Gegenüber der =Ethik= innerhalb der Einheit des Bewußtseins hat die Eigenart der Religion einen schweren Stand. Denn die ethische =Autonomie= scheint das ganze Gebiet der persönlichen Sittlichkeit notwendig und zureichend zu verwalten. Wenn dagegen die christliche Religion in Christus den =Mittler= zwischen Gott und Mensch annimmt, so konnte sie die =Idee Christi= nur als die =Idee der Menschheit= deuten, wenn auch nur der Schatten einer Autonomie verteidigt werden sollte, geschweige daß =Kant= anders als in dieser Idee die =zweite Person der Trinität= hätte fassen können.
Und ebenso verstehen wir die gegenwärtigen Bewegungen der =protestantischen Theologie= in dieser Richtung. Mehr oder weniger streng bewußt zielen sie auf die Vereinbarung des =Mittlers= mit der Autonomie.
Hierin besteht das schwerste Problem der systematischen Religion gegenüber der historischen Kultur. Wenn anders dagegen auch für das Christentum der Schwerpunkt der Religion im reinen Monotheismus liegen muß, so daß dem Begriffe des einzigen Gottes gegenüber der Begriff Christi nur ein sekundärer Begriff sein kann, so muß es der ferneren Entwicklung der ethischen, sowie der geistigen Kultur überhaupt, zugewiesen werden, an diesem Grenzfalle zwischen systematischer Religion und Kulturgeschichte allmählich Klärung zu schaffen. In den Grenzen der Religion gehen wir den Weg des =reinen= Monotheismus, der =keinen Mittler= zwischen Gott und Mensch, und keinerlei Deutung und Idealisierung eines solchen für die lebendige Religion zuläßt.
15. Nach dem Grundgesetze der =Autonomie= hat jedes menschliche Individuum zwar seine Schwachheit, seine =Sündhaftigkeit= zu erkennen, aber mit unbedingter Selbständigkeit seine Befreiung, seine =Erlösung= von dem Bewußtsein seines Abstands von dem sittlichen Ziele mit unablässigem Eifer =anzustreben=. Nur seine =eigene= sittliche Arbeit kann ihm Hilfe bringen. Es muß sein ganzes Selbst auf diese sittliche Arbeit konzentrieren, um ihren Sinn und Geist zu betätigen und zu erfüllen. Es wird nun aber von dem geraden Wege dieser sittlichen Arbeit abgelenkt, wenn es auch nur den Gedanken aufkommen läßt, daß ein Mensch oder selbst ein Gott ihm bei seiner menschlichen, selbständig menschlichen Arbeit einen unentbehrlichen =Beistand= zu leisten hätte. Die Ethik muß in ihrer Herrschaft über den Menschen ohne Einschränkung anerkannt werden.
16. Indessen was für das =Streben= gilt, gilt nicht auch für das =Gelingen=. Die individuelle Schwäche hängt doch auch mit der allgemein menschlichen =Schwachheit= zusammen. Und so liegt es schon im Bewußtsein des =individuellen= Abfalls von der Pflicht, daß die allgemeine Schwachheit anerkannt wird, und die menschliche =Unzulänglichkeit=, über die Schwachheit obzusiegen.
Hier tritt die Eigenart der Religion, in der Korrelation des Menschen mit Gott, in das System ein. Sobald der Mensch in der Erkenntnis seiner =Sünde= sich als =Individuum= erkennt und entdeckt, so tritt sein persönliches Verhältnis mit Gott in sein Bewußtsein ein. Als =Individuum= kann er nicht isoliert bleiben in seiner sittlichen Erkenntnis. Aber wenn selbst die ganze Menschenwelt sich um ihn versammelt, so könnte er von dem Gedanken seiner Verlassenheit und Vereinsamung nicht befreit werden, wenn er nicht in die Korrelation mit Gott eingestellt würde. In Gott hat er seinen Schwerpunkt für seine sittliche Welt gewonnen. In Gott hat er daher auch den Angelpunkt seiner =Befreiung= von dem notwendigen Bewußtsein seiner Belastung zu erkennen.
=Die Bedeutung Gottes besteht nunmehr in dieser persönlichen Bürgschaft=, nicht mehr nur in der menschheitlichen überhaupt. Der Unterschied der religiösen Eigenart von der ethischen Bedeutung Gottes wird evident. Diese steht nur ein dafür, daß es der Sittlichkeit niemals an der =Menschenart= mangelt, so daß die Sittlichkeit auf Erden sich nicht verwirklichen könnte. Aber daß =ich selbst in meiner isolierten Individualität= mit meinem redlichen Bemühen um =meine= Sittlichkeit, um ihre =Erhaltung= und =Wiedergewinnung= zustande komme, das kann mir der Gott der Menschheit nicht an sich verbürgen. Die Allheit, als welche die Menschheit zu denken ist, verbürgt nicht die Individualität, =als solche=. Dazu bedarf ich Gottes, als =meines= Gottes. =Mein eigener Gott ist der Gott der Religion.=
17. Wir erkennen die Eigenart, zugleich aber auch die Angliederung an die Ethik als Voraussetzung. Der religiöse Gott ist nicht selbständig, sondern durch die Ethik bestimmt. Und nur im innigsten Anschluß an die Autonomie und nur unter ihrer strengsten Aufrechterhaltung kann der religiöse Gott der Gott des ethischen Menschen werden. So begründet sich auch hier für die Einheit des Bewußtseins die Eigenart der Religion erst auf dem Grunde ihres Unterschiedes von der Selbständigkeit, mithin auf ihrer Einordnung in die ethische Grundbedingung. Und wenn =Kant= den Unterschied zwischen Religion und Ethik in die Auffassung des Sittengesetzes, als eines göttlichen Gebotes setzt, so darf in seinem Geiste das göttliche Gebot nimmermehr als Widerspruch oder auch nur als Einschränkung der Autonomie gedacht werden. Im Grunde kann ja aber auch der Autonomie nicht eine gleichsam psychologische Selbständigkeit zugesprochen werden, so daß sie eine Unabhängigkeit von aller literarischen Einwirkung zu bedeuten hätte. Einen solchen Widersinn gegen die menschliche Bildung und Erkenntnis kann sie wahrlich nicht bedeuten.
Es bliebe daher nach Kant für die Religion die Bedeutung offen: daß in ihr das Sittengesetz, welches für die Ethik als Autonomie gilt, in Übereinstimmung, in Identität gedacht werde mit dem Gebote Gottes. Woher aber weiß ich von dem Gebote Gottes? Die religiösen Urkunden können mir Belehrung geben, aber keine autoritative Anweisung. Die Deutung des Sittengesetzes, als des göttlichen Gebotes, kann sich daher nur erklären und rechtfertigen aus der Ansicht, daß ich aus eigener Vernunft, mithin aus Autonomie sie vollziehe. Und ich tue dies, weil und sofern ich Religion definieren, schaffen und begründen will.
18. Es bleibt daher nur die Frage, welche Berechtigung mir noch zusteht, diese Definition zu machen. Darauf antwortet unsere Methodik, insofern sie den systematischen Begriff der Religion festzustellen sucht. Zu dieser Feststellung gehört es, daß nicht nur die Angliederung an die Ethik hergestellt wird, sondern daß auch die Eigenart klargestellt werde. Und diese Klarstellung wiederum macht es erforderlich, daß nicht nur die Korrelation zwischen Mensch und Gott sich einstellt, sondern dieser Eintritt Gottes in das Blickfeld des Menschen =muß seinem Werte nach= auch aufgehellt werden aus dem Gesichtspunkte der Einheit des Bewußtseins =für alle Angelegenheiten unseres sittlichen Berufes=. Es würde sonst scheinen, als ob der Begriff Gottes zwar zulässig sei, aber wenn man sich des Bewußtseins der =Sünde= entschlagen, und alle sittliche Arbeit auf die Autonomie übertragen wollte, daß alsdann Gott und mit ihm die religiöse Eigenart sich erledigen ließe. Es könnte ja kontrovers bleiben, ob das Bewußtsein der Sündhaftigkeit sich nicht schlechterdings deckt mit der Erkenntnis eines momentanen Abfalls, welche letztere der Autonomie selbst zugerechnet werden könnte.
Aus diesem Zweifel heraus entsteht überhaupt die Meinung, daß =das religiöse Bewußtsein= eine =Spezialität= und eine überkommene Absonderlichkeit sei, deren wirklicher Kulturwert durch die reine Sittlichkeit hinlänglich und besser ersetzt werden könnte. Nach diesem Gedanken wird die Möglichkeit der religiösen Eigenart hinfällig. Wir wollen nun versuchen, unsere Methodik auch zur Entkräftung dieses gefährlichsten Einwands nutzbar zu machen; wollen =das allgemein Menschliche= der Religion zu erkennen suchen, nicht nur ihre theologische Spezialität, welche eine Selbständigkeit für sie ausmachen würde.
19. Der Ertrag der Korrelation mit Gott besteht für den Menschen in seinem Begriffe als Individuum, als Individuum seiner intimsten Sittlichkeit. Die Bedeutung der Religion muß sich daher erkennen lassen in der Bedeutung, welche sie für die Auswertung des Individuums hat, allezeit gehabt hat und für alle fernere Entwicklung haben kann. Die sittliche Kultur kämpft hauptsächlich mit der Antinomie zwischen der =Gemeinschaft= und dem Individuum. Und den verschiedenen Begriffen, welche =Recht= und =Staat= für die Gemeinschaft zur Entwicklung bringen, entsprechen auch die verschiedenen Bedeutungen des Individuums. Das Individuum wird =juristische Person=. Aber auch als solche unterliegt es den Schwierigkeiten, welche Wirtschaft und Verkehr, Arbeit und =Arbeitsvertrag= über das Individuum verhängen. So erklärt sich im neueren Recht und in der neueren Politik die Richtung auf die =Genossenschaft=, in welcher das Individuum seinen Leib und seine Seele verkörpern soll.
20. Dahingegen wird es vielfach in dieser Richtung der Politik fühlbar, daß dem sittlichen, =dem ethischen Individualismus=, =der persönlichen Verantwortlichkeit= durch die Konzentration des Individuums auf seine relative Gemeinschaft Abbruch geschieht. Das Individuum wird juristisch gesichert, aber ethisch gefährdet. So wird es verständlich, daß gerade die soziale Grundtendenz der neuen Zeit das religiöse Bedürfnis aufrechterhält: um das Problem des Individuums gegen das allbeherrschende Prinzip der Gemeinschaft in Kraft zu erhalten. Schon das Bewußtsein der individuellen persönlichen Verantwortlichkeit bedarf sorgsamer Hütung bei diesem Schutze der Individuen innerhalb ihres Milieus.
Die persönliche Verantwortlichkeit des Individuums, seine Verantwortlichkeit für alle seine Handlungen, seine Pflicht, alle seine Handlungen auf seine sittliche Autonomie hin zu prüfen, zu regeln, zu leiten und zu beleuchten, darf nicht geschmälert werden durch das moderne Bewußtsein von seinem sozialen Schicksal. Seine Verantwortlichkeit kann aber nur dann ernst, innig, fest und stark werden und bleiben, wenn trotz dieser sozialen Einsicht, und gleichsam ihr entgegengesetzt das Bewußtsein geweckt wird und wachbleibt: daß jeder Mensch, und wäre er in Ketten geboren, frei ist, =sofern er frei sein soll=, sofern er sich die Aufgabe stellen soll, frei sein zu wollen. Diese Einsicht gibt die Lehre der Ethik, und auf ihr beruht alle ethische Arbeit. Aber es ist der =Kulturwert der Religion=, diese ethische Einsicht lebendig zu erhalten, damit sie nicht verdunkelt werde von der sozial-ethischen Einsicht, welche das Individuum zu befreien strebt durch diese Erkenntnis und durch die Machtmittel der Gemeinschaft. Ohne diese Hilfe der Religion für die Erhaltung des Individuums besteht die Gefahr, daß die sozial-ethische Einsicht den anderen Gedanken verdrängt, weil er für die theoretische Einseitigkeit ein Hemmnis, und ferner auch allgemein ein mystisches Vorurteil zu bilden scheint. Dagegen hat die Religion ihre Eigenart einzusetzen.