Das Weserbergland und der Teutoburger Wald
Part 4
Als ganz vom Urwald bedeckt dürfen wir uns unsere Gegend nämlich weder während der Anfänge menschlicher Besiedelung noch zu der Zeit denken, in der die Römer -- aus dem sonnigen Italien kommend -- ihre übertriebenen Schilderungen von »des Waldes Duster« machten. Wie hätte ein solches Land Weide für das Vieh der nomadisierenden ersten Bewohner, wie auch Acker für die seit dem ersten christlichen Jahrhundert seßhaft werdenden Stämme liefern können? Ein Wechsel von Gehölz und waldfreiem Boden wird stets vorhanden gewesen sein; doch hat sich mehr und mehr das Verhältnis zuungunsten des Waldes verschoben.
[Sidenote: Der Wald in der Neuzeit.]
Neue Ansiedelungen, vor allem die durch christliche Missionare und Klöster ins Leben gerufenen vor und nach Karl dem Großen, befriedigten ihr Landbedürfnis durch Rodungen. Erst seit dem dreizehnten Jahrhundert begegnen wir den ersten Anfängen von Maßnahmen zum Schutze des Waldes. Im sechzehnten Jahrhundert finden wir im Osnabrückischen die Vorschrift, daß auf jedem Hofe höchstens zwei Feuerstellen sein durften, nämlich das Haus des Besitzers und die »Leibzucht«, in welcher die Altenteiler wohnten. Auch war für Vollerben, Halberben und Kötter, die verschiedenen Stufen bäuerlicher Besitzerwürde, je ein Höchstmaß der Hausgröße vorgeschrieben, um den wertvollen »Obstbaum«, die für die Schweinemast unentbehrliche Eiche, nicht unnötig zu dezimieren. Später freilich räumte der Dreißigjährige Krieg grausam unter unseren Wäldern auf. Wie sich die Heere rücksichtslos das Brenn- und Nutzholz für ihre Zwecke holten, so konnten auch die Gemeinden die Forsten nicht schonen, wenn sie Geld zur Aufbringung von Kontributionen nötig hatten und nur durch rasche Befriedigung gestellter Forderungen ihre Ortschaft vor Einäscherung zu bewahren vermochten. Als nach dem Kriege die Volkszahl wieder stieg, sah man sich zur Hebung der Landwirtschaft wieder auf den Wald angewiesen. Hier holte man Laub und Plaggen als Streu, Gras und Kraut als Futtermittel, und hier ließ man auch das Vieh weiden, wodurch die natürliche Verjüngung des Gehölzes fast unmöglich wurde. So gab man den Wald, wenigstens als Hochwald, dem Untergange preis. Kümmerlicher Mittel- oder Niederwald trat an seine Stelle. Als die Marken im achtzehnten Jahrhundert aufgeteilt wurden, waren vielfach die Parzellen überhaupt für eine verständige Wirtschaft zu klein. Im Wiehengebirge und Osning liefen sie in schmalen Streifen über Berg und Tal. Da obendrein noch »Heide und Weide« gemeinsam blieb, war der Besitzer gar nicht in der Lage, sein Eigentum zu schützen, und niedriger Busch oder gar Heide waren die letzten Reste einstiger Pracht. Dieser Zustand hat sich dort auf weiten Strecken bis auf den heutigen Tag erhalten.
Günstiger liegen die Verhältnisse an der oberen Weser. Aber auch hier hat der Wald seine Zeiten der Verwüstung durchgemacht, und zwar aus ähnlichen Gründen. Dazu kam aber dort noch die übermäßige Inanspruchnahme des Waldes durch die Pottasche-Siedereien für Leinenbleiche und Glasfabrikation hinzu. Außerdem bot die Weser und die Leine gute Gelegenheit zum Verflößen des Holzes, und auch das reizte zum Abholzen.
[Sidenote: Heutige Verteilung des Waldes.]
Daß im neunzehnten Jahrhundert, welches fast gleichzeitig für die Landwirtschaft wie für die Forstkultur den Anfang einer verständigen und pfleglichen Behandlung der Natur bedeutet, die Wiederherstellung des Waldes im Süden besser gelang als im Nordwesten, erklärt sich aus den Besitzverhältnissen. Staats- und Gemeindebesitz zusammen umfaßt im Oberweser- und Diemelgebiet rund vier Fünftel, im Werregebiet nicht viel über ein Drittel, an der oberen und mittleren Ems und an der Hase wenig über ein Achtel des gesamten Waldbestandes. Zum Aufforsten aber sind natürlich langlebige Körperschaften besser befähigt als Private, denen für mehrere Generationen ein Verzicht auf jeglichen Ertrag zugemutet wird, wenn sie an Stelle auch noch so mageren Ackers oder dürrer Weide Waldbäume pflanzen sollen. Der lästigen Nebenbenutzer des Waldes entledigten sich Staat und Gemeinde durch Abfindungen, die auch dann nicht als allzu drückend empfunden wurden, wenn sie, wie besonders im Kreise Rinteln-Schaumburg, in Teilen des Waldes selbst bestanden, die dann der Urbarmachung anheimfielen.
Bei den Neuaufforstungen konnte man aber vielfach den alten Zustand nicht ohne weiteres wieder herstellen. Der verarmte Boden war nicht mehr imstande, Laubwald zu ernähren, und so mußte man denn die genügsame Kiefer als Pionier des Baumwuchses voranschicken; meist aber bot doch wenigstens die Fichte einen Ersatz für das entschwundene Buchengrün, das bis zum sechzehnten Jahrhundert noch fast alle Höhen überzog. Denn dieser herrliche Baum, dessen schlanke, silbergraue Stämme die grünen Kreuzgewölbe des deutschen Waldes am stolzesten tragen, gedeiht in unserem Klima vortrefflich auf allen Gesteinsarten der mesozoischen Formationen (Abb. 16). Gesellt aber hat sich ihm, wenn auch seltener in großen, geschlossenen Beständen, die Eiche, der am höchsten geschätzte Nutzbaum unserer Altvordern, der in den westfälischen Teilen unseres Gebietes früher stellenweise auch den ersten Platz einnahm. In der »Bramwaldischen Relation« von 1666 werden nur Buche und Eiche dort als waldbildend genannt. Ebenso stand es im Solling, und der Reinhardswald war fast ausschließlich mit Buchen bestanden, wogegen jetzt die Buche nur 45% des Waldbodens im Oberwesergebiet innehat.
Der Wiederkehr der alten Verhältnisse, die der Naturfreund mit Freuden begrüßen würde, steht nämlich mancherlei im Wege. Nicht auf allen Standorten leistet die Buche Genügendes, und die bequeme, schnell wachsende Fichte liefert als treffliches Nutzholz dem Forstfiskus Erträge, auf die er nicht verzichten kann.
Der Anteil des Waldes an der Bodenbedeckung beträgt in dem Oberwesergebiet von Münden bis zur Porta unter Ausschluß der zur Diemel und Werre entwässernden Landesteile 35,3%, wobei aber bemerkt sein mag, daß das rechte Weserufer waldreicher ist als das linke. Das Diemelgebiet hat 31,2%, das Werregebiet dagegen 21,6 und das obere und mittlere Emsgebiet nur 19,3%. Die entsprechenden Ziffern für Preußen und das Deutsche Reich sind 23,7 und 25,9%. Als Hochwald werden im Oberwesergebiet 96,8% bewirtschaftet, im Diemelgebiet 96,7%, im Werre- und oberen und mittleren Emsgebiet nur 72,0 und 77,6%. Laubholz bedeckt im Oberwesergebiet 77,9, im Diemelgebiet 75,6%, im Werregebiet 72,4, im oberen und mittleren Emsgebiet 52,3% der Waldfläche.
[Sidenote: Waldnutzung.]
Als Kultur- und Wirtschaftselement hat der Wald früher eine größere Bedeutung gehabt als jetzt. Ehe man die in den schwarzen Diamanten unseres Landes, vor allem Westfalens, aufgespeicherten Kapitalien an Energie erschlossen und die gerade in unserem Gebiete reichlich vorhandenen unterirdischen Kaliablagerungen ans Tageslicht gezogen hatte, war es der Wald, insbesondere der Buchenwald, welcher die für manche Fabrikationszweige unentbehrlichen Stoffe, Kohle und Pottasche, liefern mußte. In jedem ländlichen Haushalt gehörte noch vor dreißig bis vierzig Jahren ein »Bükefaß« zum notwendigen Inventar; das war eine große hölzerne Tonne, in der die Leinenwäsche mit Buchenaschenlauge behandelt, d. h. »gebükt«, wurde. Dieses Bleichen mit dem aus der Holzasche gewonnenen kohlensauren Kali wurde an einzelnen Orten in größerem Stile gewerbsmäßig betrieben, so in Uslar am Solling und in dem benachbarten Sohlingen, wo noch heute eine »Königliche Musterbleiche« besteht, freilich mit einer inzwischen veränderten Betriebsweise.
Große Massen Pottasche brauchten auch die Glashütten, deren es früher in allen waldigen Teilen unseres Gebietes, am Solling, an der Egge, am Bramwald, am Hils, am Deister und Bückeberg und an der Weserkette zahlreiche gab und zum Teil auch noch gibt. Der Wald lieferte ihnen außer Pottasche auch billiges Brennholz. Wie vieles Holz von ihnen verbraucht wurde, kann man sich vorstellen, wenn man hört, daß die kleine Glashütte Amelith im Solling in ihren blühendsten Zeiten 20000 ~kg~ Pottasche jährlich verwendet haben soll, und dabei bedenkt, daß 1000 ~kg~ trockenen Holzes etwa 3 ~kg~ Asche und diese 3 ~kg~ Asche etwa 1 ~kg~ Kali enthalten.
[Sidenote: Kohlenbrennerei.]
Ein anderes aus dem Holze gewonnenes Erzeugnis ist die Kohle; man bedarf ihrer noch heute zur Herstellung feinerer Stahlarten und anderer Fabrikate.
Zwar hat die verständige Gewinnung der Holzkohle, nämlich durch Abdestillieren der flüchtigen Bestandteile, die als Holzteer, Holzessig, Holzgeist, Aceton usw. mannigfach verwendbar sind, bei uns bereits Eingang gefunden. In Bodenfelde an der Weser z. B. ist eine solche Fabrik. Aber immer noch besteht auch die alte, zwar unzweckmäßige, aber poesieumwobene Kohlenbrennerei. Besonders im Bramwald, im Solling und im Vogler sieht man noch die Meiler dampfen. In der Nähe einer kühlen Quelle, die nach der heißen, staubigen Arbeit den erfrischenden Trunk spendet, hat sich der Köhler seinen Wigwam -- ich wollte sagen seine Köte -- aufgebaut (Abb. 19). Es ist ein kreisrunder, kegelförmiger Bau aus Stangen, Reisig und Moos. Oben befindet sich ein Rauchloch, von einem kleinen Regenschirm aus den gleichen Materialien überbaut. Eine Tür mit Schutzdach ist an der Seite angebracht, und an sie schließt sich ein gemütliches Sitzbänkchen. So macht das Ganze von außen einen recht behaglichen Eindruck. Der Innenraum mit seiner mehr als bescheidenen Einrichtung dient zugleich als Küche und Schlafzimmer. Denn der Köhler muß auch nachts in der Nähe seiner Meiler bleiben.
Will er eine neue Kohlenstelle anlegen, so muß er zunächst den Boden mit der Schaufel einebnen. Dann schlägt er zwei etwa 2 ~m~ lange dürre Stangen dicht nebeneinander in die Erde und steckt zwischen sie kurze Stückchen trockenen Fichtenholzes. So entsteht der »Quandel«, der später dazu dienen soll, den Meiler von der Mitte aus zu entzünden. Nun werden ringsum etwa 1 ~m~ lange Knittel Buchenholz in immer größer werdenden Kreisen aufgestellt, jedoch so, daß am Boden ein kleiner Tunnel vom Quandel bis zum äußersten Rande ausgespart bleibt. Dies ist »dat Stekelock«, das Loch zum Anstecken. Zwei bis vier Stockwerke von Scheiten werden regelmäßig übereinander gebaut, und dann wird ein niedriges Gitterchen aus Buchenzweigen, das später die Decke halten soll, herumgeführt; so ist denn der Meiler »holtrei«, d. h. holzfertig (Abb. 18). Nun aber muß er mit welkem Buchenlaube verkleidet werden, und darüber wird Erde geschaufelt und festgeklopft. Etliche kunstvoll in Form eines Geländers rings herumgestellte Scheite verhindern das Abrutschen des oberen Teiles der Erddecke (Abb. 20). Aber bereits vor der völligen Eindeckung wird der Meiler angezündet. Jetzt heißt es aufpassen! Denn das Feuer will »regiert« sein. Es darf nicht ausgehen, aber auch nicht mit lichter Flamme auflodern. Um den Luftzutritt, von dem alles abhängt, auf das richtige Maß zu bringen, dienen dem Köhler die »Rumen«, d. h. Räume oder Löcher in der Decke, die er mit der Stange öffnen oder mit Erde schließen, bald nach oben, bald mehr nach unten verlegen kann. Alle sechs Stunden besteigt er seinen Meiler auf einer rohen Leiter, die aus einem einzigen Baumstamm mit eingekerbten Stufen besteht (Abb. 20); er überzeugt sich von dem Gange des Verkohlungsprozesses und füllt die eingesunkene Kuppe mit neuen Holzstücken auf. Nach etwa acht Tagen ist die Kohle »gar«. Der Meiler wird durch vorsichtiges Abheben und Wiederauflegen des »Drecks« gekühlt, die Kohlen nach und nach mit dem eisernen »Riethaken« (Reißhaken) vorsichtig herausgezogen, nach völligem Erkalten in Säcke gepackt und zu Wagen fortgeschafft (Abb. 21).
[Sidenote: Holzverwertung.]
Ein großer wirtschaftlicher Wert kommt natürlich dieser alten Industrie nicht zu. Wesentlich mehr Menschen finden ihre Nahrung in den großen Holzverwertungs-Unternehmungen unserer Waldgebiete, besonders an der Oberweser. So werden in Münden Trockenfässer, Eisenbahnschwellen, Parkett- und Pflasterklötze, in Carlshafen Fässer und Wiener Möbel, in Bodenfelde, Kaierde und Alfeld Schuhleisten, in Lauenförde, Hameln, Münder und Springe Stühle und in einigen Orten der Hilsmulde sowie in Wertheim bei Hameln Holzpappe und -papier gemacht. Von dem Umfang der Gesamtfabrikation wird man sich nicht leicht einen richtigen Begriff machen; immerhin ist es vielleicht interessant zu hören, daß die beiden größten unter jenen Werken zusammen 31500 Raummeter Holz, d. h. einen Würfel von fast 31½ ~m~ Kantenlänge, im Jahre verarbeiten.
Erscheinen uns solche Ziffern hoch, so wird es uns anderseits wundern zu hören, daß in den beiden waldreichen Kreisen Uslar und Münden nur 15,7 und 11,4% aller im Hauptberuf erwerbstätigen Einwohner in Forstwirtschaft oder Holzindustrie ihren Unterhalt finden. Trotz dieser beschränkten volkswirtschaftlichen Bedeutung der Waldindustrien wird doch der Naturfreund an deren Bestehen seine Freude haben. Denn sie geben der Forstverwaltung Gelegenheit, das Buchenholz, das früher fast nur zum Brennen diente, nützlich zu verwerten, und so bieten sie eine erneute Gewähr für die Erhaltung unserer herrlichen Laubwälder.
~V.~ Bäuerliche Verhältnisse.
Das gesamte Weserberggebiet ist, was seinen landwirtschaftlichen Charakter anlangt, Bauernland; Großgrundbesitz findet sich in bemerkenswertem Maße nur im südlichen Teil des Regierungsbezirks Minden, wo die dem Herzog von Ratibor gehörige Herrschaft Corvey allein schon ein mächtiges Areal bedeckt; Zwergwirtschaften überwiegen an der Oberweser, in den Kreisen Münden und Hofgeismar. Die dortige niederdeutsche Bevölkerung ist nämlich stark mit mitteldeutschen Bestandteilen vermischt und folgt der fränkischen Sitte, nach der das ländliche Besitztum unter die gleichberechtigten Erben aufgeteilt wird, während sich der Hof in Niedersachsen und Westfalen als Ganzes vererbt.
[Sidenote: Bäuerliche Besitzverhältnisse.]
Hier bestehen von der gesamten landwirtschaftlich benutzten Fläche etwa drei Viertel aus Betrieben von 5 bis 100 ~ha~, d. h. aus Mittelbetrieben, unter denen wiederum die kleineren überwiegen. Sobald die Größe von 20 ~ha~ überschritten ist, kann der Besitzer fremder Arbeitshilfe nicht mehr entbehren. Diese gewinnt er, wenn auch neuerdings mit Schwierigkeiten, meist in der Form von Knechten und Mägden, die der Hausgemeinschaft angehören. Dazu kommen im Osnabrückischen und in Minden-Ravensberg seit dem siebzehnten Jahrhundert die sogenannten Heuerlinge deren der einzelne Hof zwei oder auch mehr hat. Die Entstehung des Heuerlingswesens ist wohl darauf zurückzuführen, daß die während des Dreißigjährigen Krieges heruntergekommenen Bauern das Bedürfnis empfanden, einzelne Teile ihres Besitztums zu verpachten, um sich so eine wenn auch bescheidene Rente zu sichern. Die Heuerlinge sind Landwirte nur im Nebenberuf. Früher waren sie meist Leinweber und haben sich, nachdem sie beim Niedergang der westfälischen Handleinenweberei eine furchtbare wirtschaftliche Krise durchgemacht hatten, zum Teil anderer industrieller Arbeit, u. a. auch der Zigarrenmacherei zugewendet. Ihr eigentümliches Verhältnis zum Hofbesitzer besteht darin, daß ihnen das Häuschen nebst 1½ bis 2 ~ha~ Land, worauf sie zwei Kühe halten können, zu äußerst geringem Pachtzins überlassen wird, wogegen sie wieder für einen sehr niedrigen Tagelohn arbeiten müssen, sobald der Bauer ihrer Hilfe bedarf. Niedersachsen kennt keine eigentlichen Heuerlinge. Wohl aber gibt es auch dort wie in Westfalen Industriearbeiter, die, um etwas Landwirtschaft zu treiben, einiges Land mit einem Häuschen gekauft oder gepachtet haben; aber sie treten zu dem ursprünglichen Besitzer in kein anderes als ein lockeres geschäftliches Verhältnis.
[Sidenote: Siedelungsformen.]
Ein anderer Unterschied zwischen beiden Gebietsteilen betrifft die Form der bäuerlichen Ansiedelung selbst. Es ist ja bekannt, daß die Höfe in Westfalen meist zerstreut liegen, in Niedersachsen aber mehr in geschlossenen Dörfern. Eine scharfe Grenzscheide läßt sich freilich nicht ziehen. Denn im sogenannten Einzelhofgebiet gibt es auch geschlossene Ortschaften und umgekehrt im Dorfgebiet Weiler und vereinzelte Höfe. Zwar herrscht östlich von der Linie Porta Westfalica-Externsteine das Dorf vor und westlich von ihr der Hof. Das hindert aber nicht, daß der ganze Nordfuß des Wiehengebirges von Dörfern umsäumt ist. Unerklärt ist bisher der Ursprung dieser verschiedenen Siedelungsformen. Denn Meitzens Annahme, daß der Einzelhof keltischen, das Dorf aber germanischen Ursprungs sei, hat fast allenthalben Widerspruch gefunden. Jedenfalls verrät sich das Dorf als eine gemeinsame Gründung einer beschränkten Zahl von Stammesgenossen. Als sie das Bedürfnis empfanden, von einer nomadisierenden Lebensweise, bei der der Ackerbau gegenüber der Viehzucht nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen konnte, zur Seßhaftigkeit überzugehen, da nahmen sie nach und nach einzelne Landstücke, Gewanne genannt, unter den Pflug, indem sie sie gegen den Einbruch des Wildes und des Weideviehes einzäunten und in Streifen unter sich aufteilten. Durch allmähliche Hinzunahme neuer Gewanne wuchs die Dorfflur auf durchschnittlich 300 bis 400 ~ha~. Gemeinsam aber blieb für Weide und Holznutzung der Wald, die Mark zwischen den Dörfern.
Dieser Zustand kettete in seiner Wirtschaftsordnung den einen Bauern an den andern und schuf den Flurzwang, wonach je ein Gewann von allen Besitzern zur gleichen Zeit und mit derselben Frucht bestellt werden mußte. Dies hatte für die alten Wirtschaftsweisen gewiß seine Vorteile, für die neue aber fast nur Nachteile. Bekanntlich ist dieses System erst im neunzehnten Jahrhundert durch die sogenannte Verkoppelung ganz beseitigt worden.
Auch die sonstigen Schicksale der Dörfer und Bauerschaften hüben und drüben sind durchaus nicht immer die gleichen gewesen. Als sich im dreizehnten Jahrhundert die von Karl dem Großen geschaffenen großen Grundherrschaften auflösten, wurden die halbfreien »Laten« in den alten welfischen Provinzen, sowie in Paderborn und Corvey frei und kamen als »Meier« in eine Mittelstellung zwischen Pächter und Besitzer, gerieten dagegen in Osnabrück, Minden, Ravensberg und Schaumburg in den Zustand der Eigenbehörigkeit, aus dem sie zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts, im Königreich Hannover sogar erst im Jahre 1836, befreit worden sind.
[Sidenote: Bauernhöfe.]
Höchst merkwürdig ist es, daß alle diese Wandlungen der Agrarverfassung, daß Kriege und wirtschaftliche Krisen den Bestand der Bauernhöfe selbst nur im verhältnismäßig geringen Maße anzutasten vermocht haben. Sowohl in Niedersachsen als besonders in Westfalen gibt es Höfe, die sich vielhundertjährigen Bestandes rühmen, und darunter gewiß manche mit Recht. Ich erinnere an die berühmten Sattelmeierhöfe bei Enger, deren Besitzer sich noch heute als Nachkommen jener freien Bauern betrachten, die mit Herzog Wittekind Freud und Leid teilten (Abb. 22). Ohne Adelsprädikat und ohne heroldsamtliche Anerkennung genießen sie bei ihren Landsleuten edelherrliches Ansehen. Bei dem Ableben eines Sattelmeiers wird drei Tage hintereinander zur »Königstunde« geläutet, die Leiche wird in der Kirche auf dem Chor niedergesetzt, und wenn sie zu Grabe gefahren wird, folgt dem Sarge wie bei Fürsten das Reitpferd.
Über das Alter des einzelnen Hofes ist es freilich meist schwer, einen urkundlichen Nachweis zu führen. Auffallend ist aber, daß die Hofgrößen in alter und neuer Zeit so wenig Unterschied zeigen. Freilich ganz ohne Teilungen ist es ja nicht abgegangen. Wie sollte man sich sonst die Ausdrücke Vollmeier, Halbmeier (im Osnabrückischen Vollerbe, Halberbe) und andere Bruchzahlen in der Klassifizierung der Bauern erklären? Auch tragen manche Familien noch in ihren Eigennamen die Spuren alter Hofzerlegungen: man denke an Nordmann, Nordmeyer, Nordhof, Ostermann, Ostermeyer, Osterhof usw. oder an Grotkord, Lüttjohann u. a. Den Teilhöfen ist es aber nicht selten gelungen, sich aus der Mark wieder zu ergänzen, so daß manchmal der Halbhof, zuweilen sogar die Kotstelle, größer geworden ist als der Vollhof.
[Sidenote: Hof und Familie.]
Der Hof ist der Stolz und gewissermaßen das Heiligtum der Familie. Nach dem Hofe nennt sich der Besitzer, nicht umgekehrt. Selbst landesherrliche Verordnungen haben es nicht hindern können, daß der Bauer, der eine Erbtochter heiratete, wenigstens im gewöhnlichen Leben den Namen seines Schwiegervaters und somit des Hofes führt. Oft weiß man den rechtsgültigen Namen eines alten Bekannten gar nicht und erfährt ihn nur zufällig, wenn er mit Gericht, Standesamt, Militärbehörde oder Pfarre etwas zu tun hat. Daß der Hof gegenüber dem Einzelwesen das Bedeutendere ist, zeigt sich auch bei den Eheschließungen. Hat der künftige Schwiegersohn oder die in Aussicht genommene Schwiegertochter die für eine gedeihliche Führung des Hofes und der Wirtschaft nötigen Eigenschaften und dazu den erwünschten Besitz, so werden sich die alten Leute bei ihren Verheiratungsplänen wenig um Neigungen oder Abneigungen der jungen kümmern. Ich sehe noch das entrüstete Gesicht eines alten Bauern vor mir, der sich einst bei meinem Vater über die Widerspenstigkeit seiner Tochter beklagte. Wie lächerlich er den Widerstand des Mädchens gegen sein wohlmeinendes Vorhaben fand, zeigt der Ausruf, mit dem er die Aufzählung der Vorzüge der betreffenden Partie schloß. »Niu hannelt et sick man blot noch um de Perßönlichkeit, un dorümme will de Saotan nich!«
[Sidenote: Hof und Erbrecht.]
Der Hof muß also »an der Reihe« erhalten werden. Er muß ungeteilt auf einen einzelnen Erben übertragen werden. Dieser heißt der Anerbe. Die Geschwister hat er abzufinden. Über die Höhe der Entschädigungen haben Gesetz und Herkommen verschiedenes bestimmt; daß die Leistungsfähigkeit des Gutes erhalten bliebe, war hierbei vor allem der maßgebende Gesichtspunkt. Denn auch der Grundherr, solange es einen solchen gab, und der Staat hatten ein Interesse an dem Vorhandensein zins- und steuerkräftiger Bauern.