Das Geschlechtsleben in der Deutschen Vergangenheit
Part 9
Beabsichtigte die Obrigkeit eine ihr unziemlich dünkende Mode aus der Welt zu schaffen, so wurde sie einfach den Stadtdirnen, dann weiters den weiblichen Angehörigen des Henkers, Pfaffenmägden und Jüdinnen aufgezwungen. Die Zittauer Kleiderordnung von 1353 enthält eine derartige Bestimmung. »Auch wollen die schoppen (Schöffen), dass keine Frau Kögel tragen solle noch keine jungfrauen, es seien dann züchtigers und henkersmägde -- die unter der Gewalt des Scharfrichters stehenden Stadtdirnen -- denen erlauben und gebieten die herren Kögeln zu tragen.« Zuwiderhandlungen gegen diese Kleiderordnungen zogen Stäupung, Stadtverweisung auf eine gewisse Zeit oder aller Kleider entblösst am Pranger ausgestellt werden, nach sich. Diese Bestrafung der Dirnen zeigt die ihnen entgegengebrachte Verachtung; denn selbst die grösste Übelthäterin ehrlichen Standes setzte man nicht entblösst den Blicken und der Roheit des Pöbels aus. Daher ist es nicht dem Anstandsgefühle zuzuschreiben, wenn man die Bordelle, ebenso wie die Lazarette, die Büttelei und die Ghettos, nach abseits der Verkehrsadern belegenen Örtlichkeiten verwies. In Hamburg durften »wandelbare Frauen« an keiner Kirche und in keiner zu einer Kirche führenden Gasse hausen.[36] Die Strassburger Verordnung vom 9. Oktober 1471 schärft aufs neue das alte Gesetz ein: »das alle hushelterin, spontziererin und die so offentlich zur unee sitzend oder buolschaft tribent, wo die in der stadt sessent, soltent ziehen in Bickergasse, Vinckengasse, Gröybengasse, hünder die muren oder an ander ende, die inen zuogeordent sint.«
[36] Bernh. Hesslein, Hamburgs berühmte und berüchtigte Häuser, S. 137.
Meist lagen die öffentlichen Häuser hart an der Stadtmauer, so in Würzburg und Frankfurt, oder an abseitigen Plätzen, an denen kein Markt abgehalten wurde, und die sonst weiter keine Hauseingänge besassen.
Nach den Bordellordnungen sollten die Freudenhäuser meist eine Stunde vor Mitternacht geschlossen und bis zum Einbruch der Nacht verschlossen gehalten werden, ebenso an den Vorabenden der Sonn- und Feiertage, wie an diesen selbst, wenigstens vormittags. Alle Männer hatten sich bei Schliessung zu entfernen bis auf jene, die die Nacht bei den Mädchen zubringen wollten. Ehemännern, Geistlichen und Juden war, wie bereits oben erwähnt, der Eintritt verwehrt, ebenso minderjährigen Knaben. Recht befremdlich mutet es an, wenn die Ulmer dem Ruffian befehlen müssen, Knaben von 12-14 Jahren nicht mehr im Hause zu dulden und wenn sie kommen sollten, sie mit Ruten aus dem Bordell zu treiben.
Über das Treiben in den Häusern sind aus naheliegenden Gründen nur spärliche Berichte vorhanden. Einer dieser wenigen ist die kurze Tagebuchaufzeichnung Fritz Schickers über seine Erlebnisse auf dem Reichstage zu Konstanz vom Jahre 1507.
»Ich ging eines Tages ins Freie und wandelte am See hin und her. Da begegnete mir des Herzogs Georgs Schreiber. Der nahm mich bei der Hand und sagte: ›Willst du mit mir gehen?‹ Fragte ich: ›wohin?‹ Antwortete er: ›wo hübsche Mädchen sind.‹ Wusste ich nicht, was ich antworten sollte und ging mit. Kamen wir in ein Wirtshaus, da sassen vielerlei Dirnen, wohl angetan, und hatten Blumen in den Händen und sahen uns lächelnd an. Wir aber liessen uns Wein geben und ich verfiel in tiefe Gedanken. Da kamen die Musikanten des Bischofs von Augsburg und spielten ganz lustig auf zum Tanze. Alsobald wurden die Dirnen ergriffen und fingen an zu tanzen. Die jungen Gesellen riefen mir zu, auch mitzutanzen, aber ich entgegnete: ›dessen bin ich nicht kundig.‹ Da setzte sich zu mir eine Dirne, reichte mir eine Blume, und sagte: ›wenn du den Tanz nicht liebst, was liebst du denn?‹ Sprach ich: ›eine Jungfrau.‹ Darauf sie: ›eine allein? Das ist nicht recht. Die anderen wollen auch nicht verachtet sein. Und hier bist du in der Fremde, sie weiss es ja nicht. Kommst du heim, ist alles wieder gut.‹ Da merkte ich wohl, was sie wollte, und bestellte noch mehr Wein, als wollte ich bleiben, ging aber und kam nicht wieder.«
Der blöde Schäfer hat wahrscheinlich dem Abenteuer nur deshalb einen solch harmlosen Abschluss gegeben, weil er fürchtete, sein Tagebuch einmal in den Händen der von ihm geliebten »Jungfrau« zu sehen. Weniger skrupulös waren andere, so ein Abgeordneter des Frankfurter Rates, der in Köln »zv den Frauen ging« und gewissenhaft seine dortigen Ausgaben verbuchte. Gleich ihm ein Strassburger Beamter, den sein Besuch auf »30 Pfennig« zu stehen kam. Ja, das Leben war damals billig! Man verargte übrigens den Junggesellen keineswegs den Besuch der Frauenhäuser, wenn sie nicht schon anderweitig gebunden waren. In Frankfurt a. O. lagen z. B. die Patricier tagein, tagaus im Bordell, ohne ein Hehl daraus zu machen. Der Aufenthalt im Bordell galt eben als eine Zerstreuung, die man der Jugend gerne gönnte.
Wenn es zufällig nicht gerade untersagt war, bestand eine Hauptaufgabe der Freudenmädchen darin, Kunden in das Haus zu ziehen. Sie standen zu diesem Zwecke bekleidet à la Lucas Kranach in den nach der Strasse führenden Fenstern, und »Etlichen lockend sij mit pfiffen, Dem andern guckend sij mit griffen, Dem drytten mit eym Facilett -- Taschentuch --, Den andern sij gelocket het Mit wyssen (weissen) schuhen, wyssen beynen, Dem mit ringlin, kreutzen, meyen.«[37] Also mit Blumen, die den Dirnen ebenso zubehörig waren, wie die Schleier.
[37] Thomas Murner, Geuchmatt, Kloster, VIII. 937.
Den alten Holzschneidern bietet die Parabel vom verlorenen Sohn häufig Gelegenheit, Bordellscenen darzustellen, so Hans Sebald Beham, M. Treu u. a. m. Gewöhnlich schliessen derartige Bilderreihen mit der gewaltsamen Entfernung des verlorenen Sohnes aus dem Freudenhause, der, nachdem er sein Erbgut im offenen Hause verprasst hat, nackt auf die Straße geworfen wird. Manchmal fliegt ihm noch der anrüchige Inhalt eines Geschirres nach.
Interessant übrigens dürfte die Thatsache sein, dass schon das Mittelalter die edle Zunft der Zuhälter kannte und nach ihrem vollen Wert zu schätzen wusste; denn eine Nürnberger Ordnung untersagt den öffentlichen Mädchen, zur Vermeidung von Streit, »sundere Bulschaft, die sy nennen ire liebe menner«, zu haben. In Frankfurt a. O. fristete ein vormals reicher Patricier, Hans Rakow, als Zuhälter einer Dirne, Agnese Schilling, sein Leben, wie Oskar Schwebel in »Renaissance und Rococo« (S. 77) erzählt.
Charakteristisch für die vorzeitigen Moralansichten sind die den Mädchen offiziell zuerkannten Kose- und Scherznamen, die teils von ihrer Herkunft, teils von besonderen, manchmal recht diskreten Körpereigenschaften ihre Entstehung herleiten. Wir finden in Leipzig eine »gemalte Anna« -- geschminkt oder vielleicht gezeichnet durch Pockennarben oder durch ein vom Henker aufgedrücktes Brandmal --, ein »klein Enchen«, in Freiburg eine »kugelrunde Katharina«, in Frankfurt eine »lange Anna« und in Berlin, laut Stadtbuch von 1442, »eine Else med den langen tytten«. Das Wohlwollen, das sich durch derartige Bezeichnungen ausdrückt, blieb aber nur auf die Dirnen beschränkt, solange sie sich in dem ihnen zugewiesenen Rayon befanden. In der Öffentlichkeit unterlagen sie der ganzen Verachtung, die das Mittelalter auf die ausserhalb seiner Gesellschaft stehenden Unehrlichen zu häufen gewohnt war.
Die Kinder der Dirnen, geächtet wie ihre Mütter, kamen ins Findelhaus. Der Besuch von Wirtshäusern, in denen ehrsame Bürger verkehrten, war für die Frauenhäuslerinnen arg verpönt. In der Kirche hatten sie bei dem Fronaltar, wo auch der Henker sass, Platz zu nehmen; Tänzen, an denen sich andere Frauen beteiligten, mussten sie fernbleiben; kurz, sie waren ein Staat im Staate mit eigenen Satzungen und Gesetzen, aus deren Grenzen sie nur mit Leibes- und Lebensgefahr heraustreten durften.
Die für die Freudenmädchen erlassenen Gesetze schützten sie andererseits aber vor allen Eingriffen in ihre Rechte, über die sie um so eifriger wachten, als sie gewichtigen Beistandes sicher waren. Mit besonderem Hasse verfolgten sie brotneidisch die »Bönhasen«, die nicht kasernierten, geheimen Prostituierten, die ihnen, den zünftigen, ins Handwerk zu pfuschen sich unterstanden. Der Fastnachtsspieldichter Hans Rosenplüt zählt in einem Dialoge alle diese unlauteren Wettbewerberinnen auf:
»Die gemeynen weib clagen auch ir orden, Ir weyde sey vil zu mager worden. Die winkel weyber und die hausmeyde, Die fretzen (fressen) teglich ab ir weide..... Auch clagen sie uber die closterfrawen Die konnen so hubschlich über die snur hauen Wenn sie zu ader lassen oder paden So haben sie junkher Conraden geladen«[38]
d. h. einen Galan zur Hand.
[38] Citiert bei Rudeck a. a. O. S. 30.
Darum nahm der Würzburger Rat den Beschluss zu Protokoll: »Man sol die schoenen Frawen beherbergen, berenden und mit in reden, davon zu stellen, sunde und schande zu meyden, wann der Frawenwirt clagt, es werde sein hawse zu einem egereten (Brachfeld).«[39]
[39] Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, I. 418.
Schien den Freudenmädchen der obrigkeitliche Beistand nicht ausreichend, dann griffen sie im Bewusstsein ihres Rechtes zur Selbsthilfe. Einen diesbezüglichen Vorfall zeichnete Heinrich Deichsler in seiner Nürnberger Chronik folgendermassen auf: »1500 Item danach an selben tag -- 26. November -- da komen acht gemaine Weib hie auss dem gemainen Frawenhaus zum burgermaister Markhart Mendel und sagten, es wer da unter der vesten des Kolbenhaus ein taiber (Blockhaus, Taubenschlag) voller haimlicher huren, und die wirtin hielt eemener (Ehemänner) in einer stuben und in einer andern junggesellen tag und nacht und liess sie puberei treiben, und paten in, er solt in laub geben (erlauben), sie wolten sie aussstürmen und wolten den hurntaiber zuprechen und zerstören, er gab in laub; da stürmten sie das hauss, stiessen die tür auf und schlugen die öfen ein, und sie zerprachen die venstergleser und trug iede etwas mit ir davon, und die vogel waren aussgeflogen, und sie schlugen die alten hurenwirtin gar greulichen.«
Noch einmal, 38 Jahre später, wiederholte sich in Nürnberg ein solcher Einbruch konzessionierter Hübschlerinnen in ein Winkelbordell, das sie demolierten und dessen Insassinnen sie im Triumphe in ihr eigenes Haus zerrten. Da sie es aber diesmal versäumt hatten, die obrigkeitliche Genehmigung nachzusuchen, erhielten sie einen derben Verweis. Häufig wendeten sich die Stadtdirnen unter Beilage langer Verzeichnisse bittlich an ihre Vorgesetzten, die namhaft gemachten geheimen Prostituierten zu strafen »von Gottes und der Gerechtigkeit wegen«.[40]
[40] Rudeck, nach Hüllmann, Städtewesen des Mittelalters, IV. 266.
In Frankfurt trug 1493 der Rat den Dirnen im Rosenthal auf, ein Mädchen, das auf eigene Faust lüderte, mit Gewalt in das Bordell zu bringen, falls sie nicht binnen 14 Tagen freiwillig zuzöge.[41] Die Dirnen, die sich obdachlos herumtrieben, in den Wirtshäusern und auf den Strassen ihrem Verdienste nachgingen, »dodurch ouch junge töchterlein angefürt und verfellet (verfürt) werdent, dovon vil bôses kompt«, sollen in Strassburg aufgegriffen und eingesperrt werden. Ausserhalb ihres Quartiers ertappte leichte Weiber wurden vom Büttel mit Fahne und Trommel in das Bordell zurückgebracht.
[41] Kriegk a. a. O. S. 322.
Die Wirtshäuser und Herbergen, in denen Reisende ihr Unterkommen fanden, waren im Mittelalter im primitivsten Zustand. Wie noch heute in sittlich tiefstehenden Ländern, waren die Herbergsväter meist auch Kuppler, die Dirnen zur Unterhaltung oder zum Anlocken von Gästen hielten. Gottschalck Hollen predigt in der _Dominica exaudi_ gegen derartige Übelthäter, indem er ihnen zum Vorwurf macht, dass sie Dirnen in ihre Häuser kommen lassen, um mit den Gästen und Saufbrüdern zu sündigen. Erasmus von Rotterdam in seiner klassischen Schilderung eines mittelalterlichen Hotels, erzählt von hübschen Mädchen, die den Gästen Gesellschaft leisten, zu allen Scherzen geneigt sind und sich gerne zur Zielscheibe aller Witze machen lassen. Und in den Schlafstuben: »da waren auch immer Mädchen da, lachend, herausfordernd, tändelnd; sie fragten unaufgefordert, ob wir etwa schmutzige Wäsche hätten, die wuschen sie und brachten die gewaschene uns zurück. Was soll ich noch hinzufügen? Wir sahen da ausser im Stalle nichts als Mädchen und Frauen, und selbst da brachen oft die Mädchen ein. Bei der Abreise umarmen sie einen und verabschieden sich mit solcher Teilnahme, als ob man ein Bruder oder ein naher Verwandter wäre.« So war es in Frankreich, und ähnlich wird es auch in Deutschland gewesen sein, wie die vielen diesbezüglichen Klagen und Fritz Schickers Tagebuch beweisen. Von Wien sagt Aeneas Silvius Piccolomini, dass schier alle Bürger Tavernen mit »lusten Fröwlein« halten, in denen umsonst zu essen gegeben wird, damit die Gäste desto mehr trinken sollten.
Wie die Dirnen gegen die unbefugte Prostitution Front machten, so übten sie auch einen Zunft- und Gewerbezwang aus, wenn sich irgend ein unglückseliges Weib in ihr Revier verirrte. Wie sie selbst verfemt waren, so brachte auch jede Berührung mit einer Ausgestossenen dem ehrlichen Mädchen ein Schandmal bei, auf das die Dirnen mit boshafter Schadenfreude hinwiesen. Ein markantes Beispiel dieser Art weiss Deichsler vom 22. September 1502 zu berichten: Ein junger Kornschreiber hatte ein Verhältnis mit einem jungen Mädchen, das er beredete, eine Nacht bei ihm zuzubringen. Statt sie in sein Haus zu führen, wie er ihr vorgespiegelt, brachte er sie ins Freudenhaus. Am frühen Morgen kamen die Bewohnerinnen des Bordells an das Bett des jungen Mädchens, setzten ihm den Strohkranz auf, das traditionelle Zeichen des Falles, und ihrer zwei nahmen sie zwischen sich, führten sie wie eine Braut öffentlich über den Obstmarkt einer Taverne zu, um dort mit süssem Wein den Eintritt des Mädchens in die »hurnzunft« zu feiern. Das Weinen und Barmen der Verführten weckte das Mitleid einiger Männer, die sie befreiten und die sich wehrenden Dirnen in die Flucht schlugen. Der schurkische Kornschreiber wurde eingelocht und auf zehn Jahre der Stadt verwiesen. Doch nicht allen dem Bordell Verfallenen wurde der Wiedereintritt in die Gesellschaft so leicht gemacht wie diesem Nürnberger Mädchen. Wo anders als gerade in Nürnberg wäre das kaum ohne umfangreiche und weitschweifige Ceremonien möglich gewesen. Nur »die Perle Deutschlands« erwies sich so entgegenkommend gegenüber Gefallenen, selbst richtigen Dirnen. Die anderen Städte und Städtchen, in denen Bordelle bestanden, ahmten darin dem Beispiele Nürnbergs, das sonst allen als Vorbild galt, nicht nach, obgleich sie es gekonnt hätten, denn selbst die unbedeutendsten Nester des deutschen Reiches mussten, schon um etwas in den Augen der seltenen Reisenden zu gelten, ihre Stadt-Bordelle haben. So unter anderen die im Mittelalter nur wenige Hundert Einwohner zählenden Flecken Quedlinburg, Schwabach, Acken an der Elbe, Oberehenheim, Wolkach u. a. m. Ausserhalb Nürnbergs gab es für die Hübschlerinnen nur drei Wege, dem infamierenden Banne des Freudenhauses zu entrinnen: die Heirat mit einem unbescholtenen Mann, den Übertritt in eine klösterliche Bussanstalt oder den Tod.
Die Ehe mit »anständigen« Männern wurde den »geschuhten Wachteln«, wie sie ein Fastnachtsspiel nennt, thunlichst erleichtert. Der Wirt musste sie ohne weiteres und schuldenfrei ziehen lassen, auch wenn sie noch so tief in seiner Schuld sassen; sogar für Aussteuer sorgte die Obrigkeit, denn: »Wer eine arme Sünderin aus dem Gemeinen Hause zur Ehe nimmt, soll vor allem andern eine Aussteuer von zwölf Gulden haben«[42], eine ziemlich bedeutende Summe für die damalige Zeit, die manche verfehlte Existenz zum Zugreifen veranlasst haben dürfte, wenn auch honette Männer es sich wohl überlegt haben werden, »ein verruchte dirn, Wol gewandert« heimzuführen. Der zweite Weg, der Eintritt in eine Bussanstalt, war leichter zu beschreiten, nur ward ein Rückfall in das gewohnte Lasterleben z. B. in Wien gleich mit dem Tode durch den Henker bestraft. Derartige Bussanstalten fanden sich ausser in Wien, in Nürnberg und Regensburg, fast in allen grösseren Orten Deutschlands. Welchen Zweck diese »Stiftungen der Reue« verfolgten, spricht klar der Steuerbefreiungsbrief Herzog Albrechts vom Jahre 1384 für das von mehreren frommen Ratsherren in der Singerstrasse in Wien gegründete Kloster aus. Es heisst darin, dieses Haus und Stift sei bestimmt: »für die armen Frauen, die sich aus den offenen Frauenhäusern oder sonst vom sündigen Unleben zur Busse und zu Gott wenden«. Das Volk glaubte freilich nicht so recht an vollkommene Bekehrung der schönen Sünderinnen, die, wenn es ungestraft sein konnte, ganz gerne wieder von der nun verbotenen Frucht naschten oder als Kupplerinnen ihrem einstigen Gewerbe neues Material zuführten. Die »jungen Bettschwestern«, die nun «alte Betschwestern« geworden waren, heuchelten und kuppelten gerne, zerstreuten sich in ihrer Langeweile durch Verlästerungen und Klatschereien. Murner zeichnete sie in seiner bissigen Weise in der Narrenbeschwörung V. 77:
»Beginentand ist's in der That! Das ihnen grosse Sachen sind; Jedoch gebären sie ein Kind Und laufen alle Klöster aus, Dazu in jedes Pfaffen Haus Und sind so niederträcht'ge Drachen, Dass Zwist sie überall entfachen, Ein Lotterläpplein hängen an, Wo es nur immer gehen kann, Und kuppeln stets geflissentlich -- #Dess# brauchen sie nicht zu schämen sich. Sie lügen leicht und lügen flink Und urteln über jedes Ding Und wissen, was ein jeder that Zu #Strassburg# in der ganzen Stadt, Und sind allesamt viel böser doch Als die Kupplerinnen im Dummenloch.[43] Gar lang' sie in der Kirche bleiben, Damit von Männern und von Weiben Kund werden alle Dinge ihnen: Drum sind's gottselige Beginen. Sie fressen allezeit die Füss'[44] Und sind in ihren Worten süss; Indes, wenn man sie allzumal Erkennt, ist's nichts als Gift und Gall'. Ach, wären sie in Portugal! Ach, wären allesamt zur Frist Dort, wo der Pfeffer gewachsen ist, Und dürften nicht zurücke denken! Wollt' ihnen gern das Weggeld schenken.«
[42] Holthaus, Gloss. 484, cit. bei Schultz, D. L.
[43] Eine übelberufene Strassburger Gasse.
[44] Küssen die Füsse der Heiligenbilder.
Nichtsdestoweniger haben im allgemeinen die Beginenanstalten unendlich viel Gutes gestiftet. Viele jener ehemaligen Buhlerinnen gaben sich mit vollem Herzen der Busse hin, wurden zu aufopferungsvollen Krankenschwestern und Pflegerinnen, die sich in zahlreichen Epidemien des Mittelalters gleich Heldinnen hervorthaten. Gar manchem jener ernsten und sittlich gefestigten Weiber winkte noch ein spätes Glück, da sie in dem dem Tode entrissenen Kranken einen Ehemann fanden, dem sie Treue bis zum Grabe wahrten. Es dürfte daher nicht ganz ungerechtfertigt gewesen sein, was der Vater in dem Nürnberger Gedichte, »Wie ain junger gsell weyben sol«, zu seinem Sohne bemerkt:
»Ich siehs und hör ess offt sagen, Das sy sindt geraten gar wol, Die jung waren püberei vol, Verlyssen den pübschen orden Und sind frumm eefrauen worden.«
Die Herren Pfaffen scheinen sich auch dann und wann ihre Liebsten aus abgedankten Dirnen rekrutiert zu haben, wie eines der polemischen Fastnachtsspiele Nicolaus Mannels durch folgenden Monolog der Pfaffenmagd Lucia Schnabeli beweist. Erst führt sie bewegliche Klage über den Bischof, dem sie jährlich vier gute rheinische Gulden als Duldegeld niederlegen muss, das noch erhöht wird, wenn sie ein Kind bekommen sollte. Dann fährt sie fort:
»Vor bin ich lang im frowenhus gesin Zu Strassburg da niden an dem Ryn, Doch gwan min hurenwirt nit so vil An uns allen, das ich glauben wil, Als ich dem bischoff hab müssen geben.«[45]
[45] Scherr, Frauenleben, II. 16.
Am Rheine wurden bisweilen gealterte Dirnen, die sich etwas Geld zu erübrigen gewusst hatten, Handelsfrauen, sogenannte Gremplerinnen, d. h. Zwischenhändlerinnen, die von den marktfahrenden Landleuten die Landesprodukte aufkauften, um sie mit Nutzen an die Konsumenten weiterzugeben. Murner gerät über diese »mit dem Judenspiess rennenden«, also Wucher treibenden Weiber, in helle Wut, die sich in den Worten äussert:
»Keine alte Hure ist am Rhein, Die Grempen nicht wollte sein. Wenn ein paar Eier man nur bringt Zum Markt, die alte Brecken (Hündin) springt Dorthin, (statt gleich den armen Leuten Den Unterhalt sich zu erstreiten Durch Arbeit) und ersteht die Eier, Verkauft sie noch einmal so teuer Und bringt so der Gemeinde Schaden ....«
Als gerechte Strafe für die von ihnen verursachte Verteuerung der Lebensmittel empfiehlt er, die Gremplerinnen mit Steinen um den Hals in den Rhein zu versenken.[46]
[46] Narrenbeschw. LXVII. 38 ff.
Im 16. Jahrhundert trat erst schüchtern und vereinzelt, dann allgemein ein Wechsel der Ansichten in Bezug auf die konzessionierten Lasterhöhlen ein. Man begann nach und nach die absolute Notwendigkeit der Bordelle in sittlicher und gesundheitlicher Beziehung in Zweifel zu ziehen, den bisher niemals angefochtenen moralischen Nutzen zu prüfen, und das Resultat dieser Erwägungen war schliesslich ein wenig befriedigendes. Dazu sanken die Erträgnisse der Freudenhäuser immer tiefer, so dass die Ruffiane kaum mehr ihr Leben fristen, geschweige denn die gewohnten Abgaben leisten konnten; ferner erschollen von allen Kanzeln der neuen protestantischen Geistlichkeit ernste Worte, die den Kreuzzug gegen diese Hölle auf Erden, gegen diesen Sündenpfuhl predigten, der jeden rettungslos den Klauen des Gottseibeiuns überlieferte, der seine verfluchte Schwelle um des Lasters willen überschritt. Alles dieses hat den Bordellen argen Schaden zugefügt, doch ihre endgültige Vernichtung bedurfte kräftigerer Ursachen, um die dem Volke gewohnte und oft nahezu unentbehrliche Institution für Jahrhunderte aus der Welt zu schaffen.[47]
[47] Erwähnt zu werden verdient, dass in Ulm, in dem 1537 die Frauenhäuser aufgehoben worden waren, 1551 die Zünfte ihre Wiedereinführung beantragten, »um grösseres Unwesen zu verhüten«, ebenso in Basel und 1562 in Nürnberg, dessen Rat bei drei Predigern und sechs Rechtsgelehrten erst ein Gutachten einholte, ehe er die Abschaffung der Bordelle vornahm (Kriegk a. a. O. S. 293).
Erst die gleich vom Anbeginn mit rasender Wut auftretende Lustseuche, die Franzosen- oder St. Jobs-Krankheit benannte Syphilis machte die Verbreitungsstätten dieser Pest, der Ärzte und Laien gleich ratlos gegenüber standen, dem Erdboden gleich. Namenloses Entsetzen erfüllte alle Gemüter ob dieser neuen, bisher unbekannten Seuche, die kein Alter, kein Geschlecht, keinen Stand verschonte, in allen Kreisen ihre Opfer suchte, bei den Patriziern der Städte, dem Adel, den Kirchen- und Kloster-Geistlichen, wie in den unteren Volksklassen. »Einer steckte den anderen an; aus Stadt und Dorf verstossen, irrten ganze Scharen von Männern und Weibern aus geistlichem und weltlichem Stande umher, bedeckt mit Eitern und Geschwüren, vom Kopf bis zum Fusse, winselnd und rettungslos. Vergebens waren zunächst alle bekannten Arzneimittel; ein langsamer, schrecklicher Tod erlöste die Leidenden.[48] Ärzte und Quacksalber überboten sich in abenteuerlichen Mitteln, die oft noch grässlicher waren, als die Krankheit selbst. Ein Dr. Arnoldus Weickard ordinierte Hundskot »wilder Heckrosen, und vom dörren Schaffapfel jedes gleich viel, wilder Rosenblätter und Silberglätt, jedes auch gleich viel, und mach drauss ein Pulver. Erst wasche das Geschwär mit des Patienten eignem Urin oder Wegbreitwasser, hernach streue das Pulver drein«.[49] Derartige Kuren im Dunkeln tappender Mediziner verschlimmerten natürlich nur den Zustand der Kranken, die man mitleidlos von sich stiess, in Erdhöhlen und Feldhütten verwies, bis man in leerstehenden Spitteln und Bordellen Plätze fand, in denen die Unglückseligen wenigstens gegen die Unbilden der Witterung geschützt, ihr elendes Leben fristen und sterben konnten. Ängstlich wich man den Syphilitischen aus, ebenso wie vordem den Aussätzigen, galt doch schon ihr Atem als Gift, eine Berührung ihrer Hand für tödlich.