Das Geschlechtsleben in der Deutschen Vergangenheit

Part 8

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Manche Städte verwandten die Einkünfte aus den offenen Häusern zu gemeinnützigen Zwecken, so Wien für den Wirt des Untersuchungsgefängnisses.[21] Die Aufsicht über die Frauenhäuser behielt sich an vielen Plätzen der Magistrat selbst vor, an anderen wieder bildete sie eine Obliegenheit des verachtetsten Beamten, des Scharfrichters oder Stockers, der sich dafür von jeder einzelnen Dirne entlohnen lassen durfte. In Nürnberg z. B. war »der Züchtiger« gleichzeitig Bordellwirt, in Berlin der Büttel. Das Berliner Frauenhaus lag bis 1420, wo es einging, in der Rosengasse bei der Büttelei. Wenige Jahre vor seiner Auflösung (1407) führte es noch vierteljährlich ein halbes Schock Groschen an den Rat ab.[22]

[21] J. E. Schlager, Wiener Skizzen des Mittelalters, N. F. III. S. 375.

[22] Schwebel, Gesch. v. Berlin, I. 271 ff.; Streckfuss, 500 Jahre Berliner Geschichte, S. 25.

An der Spitze des Bordells stand der Frauenwirt, Kuppler oder Ruffian genannt, der der Stadt gegenüber verantwortlich für Ausführung der Hausordnung war und als Stadtdiener in Eid genommen wurde. In Würzburg hatten die Frauenwirte den Treueid dreimal, nämlich dem Rate, dem Fürstbischofe und dem Domkapitel abzulegen. Einer dieser Eide lautete: »Der Stadt treu und hold zu sein und Frauen zu werben.« Der Ulmer Ruffian beschwor: »vierzehn taugliche und geschickte, saubere und gesunde Frauen zu unterhalten.«[23] In Genf wurde die Dirnenkönigin, Regina Bordelli, in Eid und Pflicht genommen, die Ordnung unter ihren Standesgenossinnen aufrecht zu erhalten.

[23] Wilh. Rudeck, Geschichte der öffentlichen Sittlichkeit in Deutschland, S. 28.

Die Bordellordnungen regelten mit echt deutscher Gründlichkeit die Obliegenheiten der Frauen, »so an der Unehre sitzen«. Einige, allen diesen Vorschriften gemeinsame Hauptpunkte waren, dass kein Stadtkind und keine Ehefrau als Dirnen zugelassen werden durften. Juden, Ehemännern und Geistlichen war der Zutritt für immer, den anderen Gästen an gewissen Feiertagen und den Vorabenden dazu zu untersagen. Allen diesen Bestimmungen wurde durch die auf ihre Nichtbefolgung gesetzten harten Strafen der nötige Nachdruck gegeben. Recht übel ging es einem der armen Prügeljungen des Mittelalters, einem Juden, wenn man ihn im Bordell ertappte. »Auch wan ein wallpode einen juden bei einer christenfrauwen oder meide funde, unkeischheit mit ir zu triben, die mag er beide halten, do sol man dem juden sein ding abssniden und ein aug usstechen und sie mit ruden usjagen oder sie mogen umb eine summe darumb dingen«[24], stand in einem Mainzer Gesetz des 15. Jahrhunderts. Die Ehemänner hatten sich durch Strafgeld zu lösen. Da Wirte und Mädchen kein Interesse daran hatten, Ehemänner und Juden, die vielleicht ganz gute Kunden waren, aus ihrem Haus zu treiben, so werden sie oftmals ein Auge zugedrückt haben. Bei anderen Bestimmungen ging dies nicht so leicht, da der Aufpasser zu viele waren und Strafen den Wirt trafen. Deshalb wussten sich Ehefrauen, wie die von Lübeck im Jahre 1476, dadurch zu entschädigen, dass sie, das Antlitz unter dichten Schleiern geborgen, abends in die Weinkeller gingen, um an diesen Prostitutionsstätten unerkannt messalinischen Gelüsten zu frönen.[25] Am strengsten durchgeführt wurde die Bestimmung, keine ortsangehörigen Mädchen ins Frauenhaus aufzunehmen. Daher rekrutierten die Ruffiane ihre Dirnen von ausserhalb, besonders von Schwaben, das im Mittelalter seiner Mädchen wegen grossen Ruf besass und ein Hauptexportland für den Mädchenhandel bildete. Schwabinnen traf man in ganz Mittel- und Süddeutschland selbst in Venedig als Dirnen an. Ein alter Autor, Felix Fabri, rühmt ihnen nach, dass sie ebenso treu und arbeitsam, wie lieblich und »delicat« seien. Joannes Boëmus Aubanus Teutonicus, der 1535 in Lyon ein Buch »_Omnium gentium mores etc._« veröffentlichte, charakterisiert die Schwaben wie folgt: »Uebrigens da immer Gutes mit Bösem vermischt, und nichts vollkommen ist, so sind die Schwaben über die Massen zur Liebe geneigt, das weibliche Geschlecht gibt dem männlichen leicht zum Bösen nach ....«; ferner: »Es ist ein Sprüchwort vorhanden, dass das eine Schwaben das weite Deutschland genügend mit leichtfertigen Weibern überschwemme.«[26] Auch die sonstigen Pflichten des Frauenwirtes waren allerorten eingehend normiert. Es war ihm vorgeschrieben, wieviel er den Mädchen für Nahrung, Bett und Wäsche zu berechnen, was er ihnen für Essen und Trinken vorzusetzen und was er für jeden Besucher von den Mädchen zu fordern hatte. Er durfte die Mädchen weder verkaufen noch verpfänden, sie nicht am Ausgehen und am Kirchgang hindern, sie nicht zurückhalten, wenn sie wieder anständig werden oder heiraten wollten. Ferner war es ihm -- z. B. in Regensburg -- untersagt, die Dirnen zu schlagen, sondern er hatte sie, wenn sie Strafe verdienten, der Obrigkeit anzuzeigen. In der Bestallungsurkunde des Würzburger Frauenwirtes Martin Hummel von Neuenberg bei Basel, gegeben im Jahre 1444, finden sich die Bestimmungen: »Es sol auch furbass der Frawenwirt kein Frawe in seinem Haws wonend dj so swanger oder zu zeiten so sj mit Iren weyblichen Rechten (_mensis_) beladen noch auch sust zu keiner anderen zejt, so sj ungeschickt were oder sich von den Sunden enthalten wollt, zu keinem manne, noch sundlichen werken nicht noten, noch dringen in kein wejss.« Dirnen in allzu jugendlichem Alter durften nicht im Bordell sein. »Und welches töchterlein funden wurt des libes halben zuo dem werk nit geschicket sunder zuo junge ist, also das es weder brüste noch anders hette, das dazuo gehört daz sol mit der ruoten darumb gestrofet und dazuo der stat verwisen werden, bj libs strofe, so lange biss dass es zuo sinem billigem alter kompt.«[27]

[24] Grimm, Weistümer, I. 533.

[25] Becker, Geschichte der Stadt Lübeck, I. 281.

[26] Schultz, D. L., S. 4.

[27] Schultz, D. L., S. 179.

Der Regensburger Ruffian sollte von keiner »werntlichen Frau« etwas nehmen »oder sie ins Haus zu locken, dass dieselben unter dem Vorwand dieser Töchter ihr Unend desto bas treiben konnten, vielmehr wo solche Frauen hier wären, dieselben dem Stadtkämmerer anzuzeigen ....«, mit anderen Worten: keinen fremden Weibern und Gelegenheitsdirnen Unterschlupf bieten. Besonders anerkennenswert ist es, dass die bedauernswerten Geschöpfe, denen nach einem nicht immer selbstgewählten Leben voll Schmach meist der Schindanger als letzte Ruhestätte angewiesen wurde, von Amts wegen vor allzu grosser Ausbeutung geschützt waren. Der Ulmer Stadtrat schreibt seinem Frauenwirt genau die den Dirnen zu verabreichenden Speisen und die von ihm zu fordernden Preise vor; sogar um noch anderes kümmert sich der wohlweise und ehrenfeste Magistrat. »Ain yede fraw, so nachts ain Mann bey ir hat, soll dem Wiertt zu Schlaffgeldt geben ainen Kreutzer und nit drüber, und was jr über dasselbig von dem Mann, bey dem siy also geschlaffen hatt, wirdt, das sol an jhren Nutz kommen.«

Diese allerorts geübte, mitunter recht zöpfisch eingekleidete Humanität erweiterte sich mitunter zu einem Wohlwollen, dem eine gewisse Komik nicht abzusprechen ist. Auf der einen Seite dem tief gehasstesten und verachtetsten Manne der Stadt, dem Henker, unterstellt, wurden die Lustdirnen an anderer Stelle mit dem Bürgerrecht beschenkt, wenn sie eine geraume Zeit hindurch der Stadt, hauptsächlich aber der Stadtjugend »gute Dienste« geleistet hatten. In Nürnberg durften die guten Mädchen bis zum Jahre 1496 bei den Tänzen auf dem Rathaus und auf dem städtischen Derrer, wo die Privatfestlichkeiten der Patricier abgehalten wurden, erscheinen, Blumen verteilen oder feilhalten. Die übermütige Patricier-Jugend wird wohl manchmal ihr Mütchen an den armen, vogelfreien Mädchen gekühlt haben, die sich nicht alle ihrer Haut zu wehren wussten, wie die resolute Agnes aus Bayreuth, von der der Nürnberger Chronist Heinrich Deichsler erzählt: »Des jars (1491) am mitwochen nach Pauli (26. Januar) da het Hans Imhof mit sein sun Ludwig hochzeit, und des nachtz am obenttantz (Abendtanz) ra rupfet die wild rott auf dem rathaus und zugen der guten dirn, genant Payreuter Agnes, ir sleier auch ab; da zug sie ein protmesser auss und stach nach eim.« Sie verwundete einen ihrer Peiniger am Halse, entfloh auf den S. Sebaldkirchhof, wurde aber gefangen genommen und auf fünf Jahre aus Nürnberg verwiesen.[28] Später erhielten nur drei Freudenmädchen die Erlaubnis, zu Hochzeiten zu kommen und sich unter den Pfeiferstuhl -- heute Orchester -- zu setzen; dies währte bis 1546. Im 15. Jahrhundert erschienen in Rotenburg ob der Tauber und in Württemberger Städten die Frauenhäuslerinnen bei Hochzeiten, um ihre Glückwünsche darzubringen und mit einem Almosen heimgeschickt zu werden. Was mag die Brust der bedauernswerten Geschöpfe durchwogt haben beim Anblick der glückstrahlenden, kranzgeschmückten Braut, die ihnen verachtungsvoll das gebräuchliche Geschenk zuwarf? In Wien beteiligten sich die Hübschlerinnen bei Volksfesten, an denen sie, in duftigste Gewandung gehüllt, um ein Geschmeide oder ein Stück Tuch wettliefen. Am Johannistage umtanzten und durchsprangen sie die Sonnwendfeuer, wofür ihnen vom Rat und Bürgermeister der Donaustadt Erfrischungen gereicht wurden. Frankfurt am Main schaffte 1529 den Brauch ab, die Frauenhäuslerinnen bei offiziellen Festlichkeiten als Blumenmädchen heranzuziehen, entschädigte aber die Mädchen durch Sendungen von Speise und Trank in ihre Behausung.

[28] Schultz a. a. O. S. 269 ff.

In Leipzig wurde zu Fastnacht jeden Jahres die sogenannte Hurenprozession abgehalten. Die Frauenhäuser, spöttisch das fünfte Kollegium genannt, da die Studenten der Leipziger Universität, die nur vier Kollegien aufzuweisen hatte, bei den Dirnen emsig das fünfte Kollegium abhielten, lagen vor dem Halleschen Thore. Die Bewohnerinnen dieser Häuser sammelten sich zu Beginn der Fastenzeit zu einem Umgang, bei dem eine von ihnen einen Strohmann auf einer langen Stange gleich einer Prozessionsfahne vorantrug. Paarweise folgten die Kolleginnen, ein Lied wider den Tod singend, bis zur Parthe, in die der Strohmann geschleudert wurde. Durch diesen Umzug sollte die Atmosphäre der Stadt gereinigt werden, damit sie für die nächsten Jahre von der Pest verschont bleibe.[29]

[29] Rudeck a. a. O. S. 33.

In Würzburg erschien am Johannistage der Stadtschultheiss mit seinen Amtsdienern und einigen Freunden im städtischen Frauenhause, um dort ein vom Ruffian und seinen Töchtern gegebenes solennes Mahl unter Tafelmusik einzunehmen. Allmählich aber steigerten sich die Ansprüche der Gäste derart, dass auf Beschwerden des Wirtes hin der Stadtrat die vorzusetzenden Gänge auf Wein, Kirschen, Käse und Brot beschränkte.

Bei einem von den Geschlechtern (Stadtjunkern) zu Pfingsten 1229 zu Magdeburg veranstalteten Turnier, zu dem die Patricier der Nachbarstädte feierlich geladen worden waren, gab es als Turnierdank für den Sieger ein schönes Mädchen, Sophia mit Namen, wahrscheinlich eine Frauenhäuslerin, vielleicht aber auch eine Hörige, deren Los sich aber unverhofft günstig gestaltete. Ein alter Kaufmann aus Goslar gewann die Schöne und gab ihr die Aussteuer zu einer ehrlichen Heirat.

Hohen Besuchern hatten die städtischen Dirnen entgegenzuziehen und die Wege mit Blumen zu bestreuen, was ihnen von ihrer Stadt eine Gastung einbrachte.

Ihre Kleidung dürfte in unserem rauheren Klima kaum so provokatorisch duftig gewesen sein, wie die ihrer Zunftgenossinnen bei jenem Einzuge Karls V. in Antwerpen, zu Anfang des 16. Jahrhunderts, den Albrecht Dürer beschrieb und Hans Makart malte. Derartige Schaustellungen von Obscönitäten zu Ehren und zur Unterhaltung hoher Persönlichkeiten in breitester Öffentlichkeit waren besonders in Frankreich Mode. Als der junge Heinrich IV. von England 1431 in Paris einzog, machte der Zug in der St. Denys-Strasse vor einem Brunnen Halt, in dessen Bassin drei nackte junge Mädchen umherschwammen. Aus der Mitte dieses Bassins wuchs ein Lilienstengel empor, dessen Knospen und Blumen Ströme von Milch und Wein entsandten. 50 Jahre später empfing man den bigotten Ludwig XI. mit dem gleichen Schauspiel in den Mauern seiner Residenz. Ein andermal wurde ihm in Lille die Ehre und das Vergnügen zu Teil, auf offener Strasse, vor einer ungeheueren Zuschauermenge das Urteil des Paris an drei Grazien, die sich in hüllenloser Schönheit zeigten, wiederholen zu dürfen.

Soweit verstiegen sich nun wie bemerkt die deutschen Städte nicht. Als König Albrecht II. 1438 nach der Krönung in Prag Wien besuchte, erhielten nach den Stadtrechnungs-Protokollen die »gemain frawen, di gen den Kunig gevarn 12 achterin Wein«. 1435 liess der Wiener Stadtrat bei einem Besuche Kaiser Siegmunds die Mädchen der zwei Frauenhäuser auf Kosten der Stadt mit Sammetkleidern ausstatten. Derselbe Magistrat sandte 1452 dem König Ladislaus Posthumus »freie töchter« entgegen, um ihn an der Weichbildgrenze zu empfangen. Eine Wiener Chronik von 1484 sagt mit Bezug auf dieses Ereignis, Ladislaus wurde am Wiener Berg, an dem Zelte errichtet und Banner aufgesteckt waren, von Reich und Arm bewillkommnet. Unter den ihn Erwartenden befanden sich alle weiblichen Einwohner Wiens bis zu den kleinsten Mädchen, sowohl die »schönen Frauen« wie auch die ehrsamen Weiber der Handwerker und alle ohne Mäntel.[30]

[30] Schultz, D. L., S. 77.

Der vielgereiste Sigismund von Herberstein erzählt von seiner Gesandtschaftsfahrt nach Zürich im Jahre 1516: »Der brauch was, dass der bürgermeister, gerichtsdiener und gemaine weiber mit dem gesandten assen.«

Vielleicht lag dieser Sitte die an vielen Stellen geübte Absonderlichkeit zu Grunde, einem lieben Gaste auf Rechnung der Stadtväter oder, wenn der Gast auf einem Schlosse eingekehrt war, aus der Zahl der Untergebenen »schöne Weibsbilder zur Kurzweil« zur Verfügung zu stellen. Dem Landgrafen Ludwig von Thüringen schaffen »die zärtlichen Verwandten« eine Beischläferin, dem Diederich von Quitzow 1410 die Ratsmänner Berlins. Auch Beischläferinnen als Gerechtsame kommen vor. Ein Anherr Götz von Berlichingens hatte von seinen Lehnsherren, den Grafen von Kastell, alljährlich ein Mahl, Atzung für Pferde und Hunde und eine »schöne Frau« zu fordern. Im Dorfe Martinsheim besass der Domdechant von Würzburg noch 1544 das Privilegium, jedes Jahr im November zwölf reisige Pferde, ein Mahl und ein Mädchen geliefert zu bekommen.

Einen Stadtbesuch von hohen Herren wussten die Dirnen auch anderweitig geschäftlich auszunutzen, denn sie verstanden schon damals recht gut Reklame für sich zu machen. Als sich Kaiser Friedrich III. 1471 in Nürnberg aufhielt, schlangen eines Tages, als er vom Kornhause kam, »zwu hurn« eine lange silberne Kette um ihn, aus der er sich mit einem Gulden lösen musste. Ehe er seine Herberge erreicht, wiederholte sich das Spiel noch einmal.[31] Kaiser Siegismund, ein loser Schürzenjäger, der das schönere Geschlecht des ganzen heiligen römisch-deutschen Reiches als sein Eigentum anzusehen beliebte, zogen zu Strassburg eines schönen Morgens des Jahres 1414 mehrere lustige Dirnlein aus dem Bette. Kaum fand er Zeit, sich in einen Mantel zu hüllen, da sah er sich schon auf der Strasse, wo er tanzen musste, wie die flotten Weiber sangen. Der Kaiser war barfuss, darum kauften ihm die mitleidigen Weibsen um sieben Kreuzer ein Paar Schuhe, was der hohe Herr sich lachend gefallen liess. Ulm beleuchtete 1434 in etwas übertriebener Loyalität die Strassen festlich, wenn sich der Kaiser mit seinem Gefolge ins Bordell verfügte. In Bern erklärte sich der Stadtrat bereit, drei Tage hindurch dem kaiserlichen Gefolge auf städtische Kosten das Freudenhaus zur Verfügung zu stellen, wofür Kaiser Siegismund dem Berner Magistrate in einem offenen Schreiben herzlich dankte. Der gute Kaiser wusste solches Entgegenkommen gebührend zu schätzen und -- auszunutzen. Er war ein »tolles Huhn«, und seine Gemahlin, Kaiserin Barbara, ihrem Gatten mindestens ebenbürtig. Sie gingen beide ihre eigenen, schlammigen Wege und liebten beide, wo und wann sich Gelegenheit bot. Nach dem Tode ihres Gemahls zog die edle Kaiserin nach Königgrätz in Böhmen, wo sie bis zu ihrem Tode einen männlichen Harem unterhielt.[32]

[31] Wessely a. a. O. I. 226.

[32] Eros, Stuttgart 1849, II. 556.

Mit dem Wohlwollen gegenüber den Frauenhäuslerinnen ging aber meistens eine Strenge Hand in Hand, die jedes Überdieschnurschlagen der Dirnen verhüten sollte. Da gab es harte Strafen gegen das Herumstreichen auf den Strassen, gegen das Sitzen vor den Häusern, gegen das Anlocken von Liebhabern u. a. m. Die #Uniformierung# der Dirnen wurde unnachsichtlich durchgeführt, denn während des ganzen Mittelalters war den losen Töchtern eine Tracht vorgeschrieben, die sie durch irgend ein mehr oder weniger auffälliges Abzeichen von der Kleidung der ehrbaren Weiblichkeit unterschied. Schon im 10. Jahrhundert trugen Buhldirnen eine Art Uniform, nämlich ein kaum bis zum Oberschenkel reichendes, kurzärmeliges und eng anliegendes Oberkleid. Das engärmelige lange Unterkleid war vorn in ganzer Länge aufgeschnitten und liess die mit Beinlingen, den Vorläufern der Strümpfe, bekleideten Beine bis oben hin sichtbar werden. In England trugen um dieselbe Zeit die Dirnen unter dem Oberkleide straff anliegende Hosen.[33]

[33] Bruno Köhler, Allgemeine Trachtenkunde, III. S. 12.

Ein Frankfurter Ratsbeschluss von 1488 verordnet den feilen Weibern, sich in ihrer Tracht also zu halten, dass man sie sofort als das erkennen könne, was sie sind. Kurfürst Johann Cicero veranlasste 1486 den Berliner Rat zu dekretieren, dass die, »so an der Unehre sitzen oder sonst in unzimblichen, sündigen Wesen und gemein sein, sollen zu einem Zeichen, damit man Unterschied zwischen frommen und bösen Frauen habe, die Mäntel auf den Köpfen oder kurze Mäntelchen tragen.«[34] Das Meraner Stadtrecht des 14. Jahrhunderts gebietet: »es soll kein gemeines Fräule einen Frauenmantel oder einen Pelz tragen, noch an einem Tanze teilnehmen, bei dem Bürgerinnen oder andere ehrbare Frauen sind. Sie sollen auf ihren Schuhen ein gelbes Fähnle haben, woran man sie erkennen könne und sollen sich kein Futter von Feh, noch Silberschmuck erlauben.« In Strassburg wurde ihnen 1471 eingeschärft, weder Schmuck zu tragen noch Pelzwerk oder Seidenfutter zu verwenden; in Leipzig befahl 1463 der Rat den »wilden Frauen auf dem freien Hause«, kurze gelbe Mäntel mit blauen Schnüren umzuhaben. In Wien sollten die Hübschlerinnen ein gelbes Tuch, eine Hand breit und eine Spanne lang, an der Schulter befestigt tragen. In Basel waren ihnen Mäntelchen vorgeschrieben, die nicht über eine Spange weit unter den Gürtel hinabreichten; in Augsburg ein Streifen am Schleier; in Bern und Zürich deckten sie sich mit roten Kappen.

[34] Streckfuss a. a. O. S. 83.

In der Reichsgesetzgebung beschäftigte sich die »Neue Kaiserliche Ordnung und Reformation guter Polizei im Heiligen Römischen Reiche« 1530 im elften Artikel mit der Tracht der Frauenhäuslerinnen. »#Von gemeinen und unehrlichen Weibern.# Nachdem auch aus dem viel Aergernis im heiligen Reich entstanden, dass die gemeinen und andren unehrlichen Weibe Seide, Gold, Silber und andre ziehrliche Kleider antragen, davon manch fromm Weib und Töchter verleitet wird, auch dadurch unter Ehrbaren und Unehrbaren kein Unterschied zu erkennen: Gebieten wir ernstlich und wollen, dass die unehrlichen Weiber kein hochzierlich Kleider oder Geschmück, auch nichts Verbrämtes oder golden Schleier, sondern eine jede derselben sich nach des Landes Gebrauch tragen soll, darauf die Obrigkeit sondere Acht haben und das nicht gedulden soll.«

Das Verbot, Schmuck zu tragen, dürfte häufig umgangen worden sein, denn einzelne Gemeinden, wie Frankfurt a. M., mussten es oft wiederholen. Im Braunschweiger Museum hängt ein Bild von Lucas Kranach, das Porträt einer Demimonde seiner Zeit darstellend. Sie trägt ein breites rotes Barett, kostbares Geschmeide, sonst aber keine Gewandung mit Ausnahme eines feinen Schleiers, der ihren Körper duftig umhüllt.

Der Schleier gehörte zu den Attributen der verlorenen Jungfräulichkeit, da der Schleier fraulich das Haupthaar bedeckte, im Gegensatz zu den freifliegenden Locken der Jungfrau. Das Gedicht »Die Winsbekin« wünscht den Mädchen mit Ehren und ohne Schleier zu Bett zu gehen, und in einem von Uhland mitgeteilten Volkslied des 15. Jahrhunderts wird ein Einlassbegehrender von seiner Liebsten mit den Worten abgewiesen:

»Wol is nu, der da kloppet an? ik lat en doch nicht herin. Wenn ander megtlin krenze droegen, ein schlöier möst ik dragen. Ik schemde mi ser, ik schemde mi ser, jo lenger jo mer, van grund ut minem herten.«

Darum war es im 15. und 16. Jahrhundert hier und da Gewohnheit, den Mädchen, die sich nicht betrugen, wie sie sollten, von Amts wegen einen Schleier zuzustellen. So geschah es in Altenburg, in Wittenberg, wo man laut Ratsrechnung »zwey newe schleyer, so zwein beschlafenen meygden geschickt«. Nach der Rottweiler Hochzeitsordnung von 1618 durfte eine nicht mehr reine Braut beim Kirchgange keinen Kranz, sondern einen Schleier aufhaben, wie es das Mägdlein im Volksliede fürchtet. Deshalb haben die Augsburger Freudenmädchen den mit einem Streifen besetzten Schleier zu tragen, da »sie nicht dorffte barheitig gehen«, wie sprödere Mädchen. In Köln sollten sie 1389 rote Schleier (welen) haben, »up dat man sei kente vor andern vrawen«. In Altenburg war ihnen und der Frau des Scharfrichters, der »czuchtigeryn« aufgegeben, gelbe Läppchen auf dem Schleier zu befestigen, gleichwie in Leipzig, wo der gelbe Fleck von der Grösse eines Groschens sein musste. Diese gelben Schleier waren natürlich den Frommen im Lande ein Dorn im Auge, denn das verhasste Gelb war die Farbe der Galanterie seit der römischen Kaiserzeit her, wo die Modedamen Romas das gelbblonde Haar für allein schön erklärt hatten. Gelbe Stirnbänder und Schleier galten vom 12. bis 15. Jahrhundert für besonders modisch, sie kamen aber bald in Verruf, weil sie besonders gern von Halbweltlerinnen angelegt wurden. Sonst hätte Berthold von Regensburg nicht den Weibern predigen können: »Aussätzig am Kopfe sind die Frauen, die sich gar so sehr putzen an den Haaren und mit Binden und Schleiern, die sie gelb färben wie die Jüdinnen und Dirnen, die auf dem Graben streichen und wie die Pfaffenmenscher; niemand ausser diesen soll gelbes Gebände tragen.«[35] »Desgleichen tragen sie -- die Dirnen -- auch gäle Schleier, so gleich den hellischen Flammen sein; dieselben streichen und stercken sie zu offtermal, damit sie der hurenspiegel desto bass mögen zieren und herauss schmucken,« eifert Geiler von Kaisersberg.

[35] Schultz, Höfisches Leben zur Zeit der Minnesinger, S. 241.