Das Geschlechtsleben in der Deutschen Vergangenheit
Part 7
Ob Meister Freidank und Reinmar aus Erfahrung sprechen oder nur galant sein wollen, ist bei den dürftigen Nachrichten über der Dichter Leben nicht zu ermitteln. Anders steht es aber mit einem Priester, den wir bisher als recht widerhaarig kennen gelernt haben. Wenn dieser, nämlich Bruder Berthold von Regensburg, sich zu einer Empfehlung der Ehe aufschwingt, noch dazu in Argumenten, die auch heute noch nichts von ihrer Beweiskraft eingebüsst haben, dann sollte es doch zu denken geben. Also Hagestolz, horche auf, und beherzige, was Frater Berthold in seiner Predigt über die zehn Gebote sagt: »Darum du junge Welt, geh schleunig in starker Busse in dich, und zur Ehe, oder mit der Ehelosigkeit auf den Grund der Hölle. ›Bruder Berthold, ich bin noch ein junger Knabe, und die mich gerne nähme, die will ich nicht, und die ich gerne nähme, die will mich nicht.‹ Nun so nimm aus aller Welt eine zur Ehe, mit der du recht und gesetzlich lebest. Willst du die eine nicht, so nimm die andere; willst du die Kurze nicht, so nimm die Lange; willst du die Lange nicht, so nimm die Kurze; willst du die Weisse nicht, so nimm die Schwarze; willst du die Schlanke nicht, so nimm die Dicke. Nimm dir nur eine Ehefrau aus aller Welt. ›Bruder Berthold ich bin doch arm und habe nichts.‹ Es ist weit besser, dass du arm ins Himmelreich fahrest, als arm zur Hölle. Du wirst noch schwerer reich in der Ehelosigkeit als in der Ehe. ›Bruder Berthold ich habe mein Brot noch nicht!‹ Ich höre wohl, du willst die Ehe nicht. Da du nun die Unehe haben willst, so nimm dir wenigstens nur eine Einzige zur Unehe. Nimm diese an die eine Hand und den Teufel an die andere, und nun geht alle drei mit einander zur Hölle, wo euch nimmer geholfen wird.«[34]
[34] Weinhold a. a. O. I. 296 ff.
Dieselbe Meinung hegt Fischart in seinem Philosophischen Ehzuchtbüchlein:
»Wer da flieht den Rauch der Ehe, Fällt in eine Flamm' und ärger Wehe. Mancher den Regen flieht im Haus Und fällt darnach in den Bach da draus.«
Das geistvolle Schriftchen enthält noch manche, selbst heute recht beherzigenswerte Ehestandsregel.[35]
[35] Erneut und bearbeitet von G. Holtey Weber, Halle a. S., Hendel.
Nun _audiatur et altera pars_. Damit liessen sich Folianten füllen, doch mag hier nur der Bissigsten einer, Geiler von Kaisersberg, zu Wort kommen, da sich neben vielen Verbohrtheiten auch manch Körnlein Wahrheit in seiner Predigt birgt. Eine reiche Frau reibt ihrem Gatten täglich ihre Mitgift unter die Nase, sagt er; eine fruchtbare bringt mit ihren vielen Kindern selbst dann Sorgen ins Haus, wenn Reichtum vorhanden ist; fehlt dieser aber, so giebts Kummer und Not. Ist sie unfruchtbar, klagen sie um Kinder; ist sie schön, muss der Mann sorgen, dass auch andere ausser ihm sie begehrenswert finden. »Jedoch du nemmest für eine, was du wöllest, so bekommest du ein meister uber dich, die dir allzeit wider beffzet gleich als ein böser hundt. Diss ist der weiber natur und brauch, da sie alzeit den männern widerreden und antwort geben. Dann sie volgen irem natürlichen ursprung nach, nemlich, dieweil sie auss einem krummen ripp gemachet sein, so reden und bellen sie allzeit herwider und wissen auff alle ding ein antwort zu geben.«[36] Übrigens ist Geiler konsequent genug, auch die Weiber vom Heiraten abhalten zu wollen, indem er sie an das Sprichwort erinnert:
[36] Schultz, D. Leben, S. 260.
»Es ward nie kein mann, Er hett ein wolffszaan!«
Genützt haben aber die Redereien blutwenig. Die Leute heirateten doch, der Augsburger Kaufherr Burkard Zink viermal; in Köln am Sonntag nach Michaelis im Jahre des Herrn 1498 eine Frau sogar zum siebenten Male, nachdem sie bereits sechsmal Witwe gewesen war.
Die feile Liebe.
Wenn der ganze Verlauf der Geschichte der geistigen Entwickelung der Menschheit mit dem Leben eines Mannes verglichen wird, so ähnelt das Mittelalter in seiner Gesamtheit den Flegeljahren des Mannes, der -- halb Kind, halb Jüngling -- zwischen den diesen Entwickelungsjahren eigentümlichen Extremen schwankt. Der Geist hält mit dem Wachstum des Körpers nicht Schritt; langsam dämmert in ihm erst die Erkenntnis des Jünglings auf, während sich die Glieder recken und dehnen, das Blut schneller die Adern durchkreist, neue Gedanken erstehen, eckig und unreif wie der Körper. Das lieblich kindliche Gehaben macht einem selbstbewussten Auftreten, die zarte Kinderstimme dem rauheren Organe Platz. Das Schamgefühl, dem innersten Wesen des Kindes fremd, beginnt langsam zu erstehen, ohne sich jedoch noch voll entfaltet zu haben. Ganz so war es mit den Deutschen zwischen dem 12. und dem 16. Jahrhundert. Die auf sie aus zahllosen Kanälen einströmende Erkenntnis hatte ihnen viel von der Naivität früherer Zeit geraubt, ihre Ursprünglichkeit, die sich erst unter dem Einfluss ausländischer Sitten und der Schulbildung in viel späterer Zeit verlieren sollte, war für jetzt noch aufdringlicher und abstossender geworden als sie vordem war, da sie nun nicht mehr unbewusst sich bethätigte.
Das Geschlechtsleben entwickelte sich, je weiter das Mittelalter seinem Höhepunkte zukam, immer unverhüllter, bis es von der Naivität zur Gemeinheit gesunken war. Dem Grundsatze _naturalia non sunt turpia_ huldigte das Mittelalter in einer der Neuzeit unbegreiflichen Weise. Die intimsten Verrichtungen scheuten die breiteste Öffentlichkeit nicht[1], in Wort und Bild durften die widerhaarigsten Zoten ungescheut verkündet werden. Die Vorurteilslosigkeit in geschlechtlichen Dingen sah in dem Vorhandensein öffentlicher Dirnen und ihrer Benutzung etwas ganz Selbstverständliches. Die Sentenz von den Dirnen, die da seien, die Tugend der Bürgermädchen vor Versuchungen zu bewahren, war im Mittelalter allgemein, stammt daher keineswegs von Heine. Man duldete die Wollustpriesterinnen schon in frühester Zeit innerhalb der Stadtmauern oder in deren unmittelbaren Nähe ausserhalb des Weichbildes, wenn auch von Anbeginn an unter erschwerenden Umständen. Meist boten gewerbsmässige Kupplerinnen den öffentlichen Mädchen Unterschlupf. Sie sorgten einerseits für die Heranziehung von Liebhabern, andererseits für immer wechselndes Mädchenmaterial. Die engen Strassen der meist räumlich sehr beschränkten Städte und Flecken eigneten sich noch nicht zum Abfangen der Liebhaber ausserhalb der Häuser. In grossen Städten war dies allerdings anders. König Wenzel von Böhmen (1361-1419), ein gar galanter Herr, zog im nächtlichen Prag »als ein garczawn« (Junggeselle) auf der Streife nach »dy junckfrauen, die leider sind gemein« umher[2], die er demnach hoffen durfte auf den Strassen anzutreffen. Doch die Hauptrolle beim Liebesgeschäft spielten die Kupplerinnen, die sich aber nicht nur darauf beschränkten, ihre eigene Ware an den Mann zu bringen, sondern auch zu sonstigen Liebeshändeln gerne ihre Dienste boten. Eine kleine Novelle #Konrads von Würzburg#, eines der bedeutendsten und fruchtbarsten Dichter des 13. Jahrhunderts, beleuchtet sehr anschaulich das Wirken einer solchen Kupplerin aus Konrads Heimat, einer »vuegerinne«, die liebebedürftigen Pärchen ihr Haus zur Verfügung stellte. Eines Tages, als bei ihr Schmalhans Küchenmeister war, ging sie zur Kirche, um dort vielleicht Kunden einzufangen. Das Glück schien ihr hold, denn der Dompropst Heinrich von Rothenstein, einer der Chorherren am Münster, kreuzte ihren Weg. Die Fügerin wisperte ihm zu: »Eine schöne Frau entbietet Euch Freundschaft, Huld und Gruss, da ihr Herz und Sinn, Euch, würdiger Herr, in Treue zugewandt ist.« Dem Pfaffen schlug das Herz höher und schmunzelnd gab er der »lieben Mutter« eine Handvoll Münzen, indem er ihr ans Herz legte, nur alles in die Wege zu leiten. Frau Fügerin hielt nun freudig Ausschau nach der schönen Frau, die den feisten Chorherrn in ihr Herz geschlossen haben könnte, als ein »schön minniglich Weib« in das Gotteshaus trat. Die Kupplerin machte sich heran und vertraute ihr an, dass ein gar schöner »tugendlichster« Herr von ihrem Anblick todwund sei und nur sie allein im stande wäre, die Minnewunde zu heilen, die ihr Augenpaar geschlagen. Lachend willigte die Angesprochene ein, nach der Messe weiteres hören zu wollen. Die Kupplerin erstand nun einen seidenen Gürtel, um ihn der aus der Kirche Kommenden als Geschenk des Liebhabers anzubieten. Diesem Angebinde und der Überredungskunst der Fügerin vermochte die Tugend der Dame nicht standzuhalten. Sie versprach, sich nachmittags im Häuschen der Alten einzufinden. Pünktlich erschien sie im »behaglichen Kleide«. Die Kupplerin flog glückstrahlend zum geistlichen Herrn, ihn zum Stelldichein zu führen, doch leider hinderten ihn dringende, unaufschiebbare Geschäfte, dem lockenden Rufe zu folgen. Die arme Kupplerin sah sich um ihren sicheren Verdienst gebracht und trollte betrübt ihrem Hause zu, als sie einem stattlichen, reichgekleideten Herrn begegnete, der auch gerne bereit war, für den Chorherrn einzuspringen. Inzwischen harrte die Dame bei der Kupplerin neugierig der Dinge, die da kommen sollen. Sie erschrak aber bis auf den Tod, als sie in dem die Kupplerin begleitenden Herrn -- ihren eigenen Mann erkannte. Nun galt es frech sein und den dräuenden Spiess umkehren. Mit einer Flut von Schmähreden, Schimpfwörtern, Püffen und Schlägen überfiel sie den ahnungslosen Gemahl, der schliesslich noch glücklich war, die Verzeihung seiner betrogenen Gattin durch eine Unzahl von Versprechungen zu erlangen.[3]
[1] G. v. Below, Das ältere deutsche Städtewesen und Bürgertum, S. 32, 33.
[2] J. Wessely, Deutschlands Lehrjahre, I. 217.
[3] Hagen, Gesammtabenteuer, I. 193 ff.; Scherr, Frauenwelt, I. 247 ff.
Neben der Kupplerin nimmt eine Dame die Hauptstelle in dieser den Stempel der Natürlichkeit tragenden Novelle ein. Die Stadtbewohnerinnen waren auch kaum zurückhaltender als die Edeldamen und Dorfschönen, weshalb das lichtscheue Treiben der Gelegenheitsmacherinnen unheilvollen Einfluss auf die Moral ausüben musste. Mittels drakonischer Strafen suchte sich die mittelalterliche Rechtspflege denn auch der Fügerinnen zu entledigen. Aber die Verurteilungen von Kupplerinnen verheirateter Frauen zu Pranger, Steintragen, Stadtverweisungen[4], selbst zum Lebendbegraben -- »drivende meghede, de andere vrowen verschündet«[5] -- und Verbrennen, wie im alten Berlin[6], halfen dem Übel um so weniger ab, als die Fügerinnen bei dem überhandnehmenden Luxus ständigen Zulaufes der verschwenderischen Weiber sicher sein durften. Viele dieser Kupplerinnen waren, einst wie jetzt, in ihrer Jugend durch ihre nunmehrigen Kolleginnen auf die abschüssige Bahn gestossen worden und vergalten nun Gleiches mit Gleichem. Der Berner Dichter Nicolaus Manuel lässt in seinem Fastnachtsspiel »Vom Papst und seiner Priesterschaft« eine solch ausrangierte Dirne sprechen:
[4] H. Deichsler, Städtechroniken, XI. 657.
[5] Grimm, Rechtsalterthümer, 694.
[6] Schwebel, S. 242 ff.
»Ich freu' mich, dass ich kuppeln kann, Sonst wär' ich wahrlich übel dran; Ich hab mirs meisterlich gelehrt Und lange mich damit ernährt, Seitdem dass meine Brüste hangen Wie 'n leerer Sack auf einer Stangen.«
Gar manche putz- und gefallsüchtige Stadtdame war ihre eigene Kupplerin[7], andere wieder behalfen sich damit, dass sie ihr Gewerbe mit Hilfe ihres Ehemannes ausübten. Gegen solche Schandkerle, die eine grosse Nachkommenschaft zu verzeichnen haben, wettert Geiler von Kaiserberg: »Wenn sie kein gelt mehr haben, sagen sie den weibern: ›gehe und lug, das wir gelt haben; gehe zu diesem oder jenem Pfaffen, studenten oder edelmann unnd heiss dir ein gülden leihen und denck, komb mir nicht zu hauss, wo du kein gelt bringest, lug wo du gelt auftreibest oder verdienest, wenn du schon es mit der handt verdienest, da du auff sitzest.‹ Alsdann gehet sie ein ehrliche unnd fromme fraw auss dem hauss und kompt ein hur wider heim.«[8] Murner charakterisiert einen dieser Kuppler, der dem »ganzen Ort sein Weib gönnt« dadurch, dass er ihn, wenn ein guter Gesell zur Frau kommt, um Wein laufen lässt, von wo er erst nach »dritthalb Stund« zurückkommt. Tritt er ins Haus, so singt er laut, um sein Kommen bemerkbar zu machen u. s. w.[9]
[7]
Die Else sprach (zu ihrem Manne) darauf voll Wut: »Dass dich das Fieber rütteln thut! Wenn du mir nicht willst Zierden kaufen, So kann ich zu den Mönchen laufen Und zu dem Adel, zu den Pfaffen, Die werden mir wohl Kleider schaffen, Damit ich geh' wie ein ander Weib. Ich zahl' es ihnen mit Ehr' und Leib!«
Murner, Narrenbeschwörung, 86. 48.
[8] Kloster, I. 406.
[9] Murner, Narrenbeschw., 60.
Johannes Sarisberiensis erzählt im »Polycraticus«, lib. III cap. 13: »Wenn die junge Frau aus ihrem Brautgemach schreitet, sollte man den Gatten weniger für den Gemahl, als für den Kuppler halten. Er führt sie vor, setzt sie den Lüstlingen aus, und wenn die Hoffnung auf klingende Münze winkt, so giebt er ihre Liebe mit schlauer Heuchelei preis. Wenn die hübsche Tochter oder sonst etwas in der Familie einem Reichen gefällt, so ist sie eine öffentliche Waare, die ausgeboten wird, sobald sich ein Käufer findet.«
Der geschmeidige Italiener Aeneas Silvius Piccolomini, nachmals Papst Pius II., ein scharfer Beobachter, der gut zu schildern weiss und pikant zu erzählen liebt, beschreibt das mittelalterliche Wien, dem er in den sechziger Jahren des 15. Jahrhunderts einen Besuch abstattete, als wahres Paradies, die Bewohner aber als Ausbunde von Lasterhaftigkeit. Nach ihm sind alle Wienerinnen Ehebrecherinnen, alle Wiener Hahnreie oder Zuhälter. Ganz so schlimm, wie es der fromme Herr macht, der weder als Schriftsteller noch als Mensch ein Tugendbold war, der an übergrosser Wahrheitsliebe litt, wird es gerade nicht gewesen sein, wenn es auch ebensowenig in Wien wie in anderen grossen und reichen Städten klösterlich zuging. Die Verführung in den Grossstädten war nicht gering und die Frauentugend nicht immer klar wie ein Spiegel. Der Ehebruch war vormals nicht seltener als heutzutage, wenn auch die alten Gesetzbücher nicht so leicht darüber hinglitten wie die modernen Strafgesetzsammlungen. Die alten Volksrechte bestimmten bereits, dass Ehebrecherinnen, auch wenn sie ihr Verbrechen mit Wissen des Gatten begangen, hinzurichten seien. Der Gatte und der Liebhaber hatten nur Ehrenstrafen zu gewärtigen. Die »Hals- oder Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V.« von 1553 hingegen erkennt:
cxxij. »Item so jemandt sein _eheweib_ oder kinder, vmb eynicherley geniess willen, wie der namen hett, williglich zu vnehrlichen, vnkeuschen vnd schendtlichen wercken gebrauchen lest, der ist ehrloss, vnd soll nach vermöge gemeyner rechten gestrafft werden,« d. h. den Tod durch den Henker erleiden.
In der Curt Müllerschen Ausgabe der Halsgerichtsordnung findet sich folgender Fall angegeben:
»Und C. K. hat gestanden, dass er wohl gewust und zufrieden gewesen, dass sein Eheweib mit gedachtem Pfarrherrn Ehebruch begehen möchte; dann er seiner wohl zu geniessen verhoffet, und sich mit ihm derowegen um 100 Thaler vertragen, auch 53 Thaler darauf empfangen etc. Da nun gedachter C. K. auf seinem gethanen Bekentniss vor Gerichte freywillig verharren, oder des sonsten, wie recht, überwiesen würde: So möchte er, solcher Verkuppelung halben, mit dem Schwerdte vom Leben zum Tode gestrafft werden, V. R. W. Ad consult. Quaestoris M. Jul. 1587.«
In Zürich ersäufte man 1449 einen Zuhälter seiner Frau in der Limmat.
Waren die Frauen zu Lottereien geneigt, so gaben ihnen die Männer darin nichts nach, wenn man Geiler glauben darf, der da predigt: »Es gibt auch männer, die ein offentliche huren oder schottel neben der Frawen im hauss haben und halten.« Dem 15. Jahrhundert entstammt das Gesetz, einen Ehemann, der mit seiner Geliebten unter einem Dache wohnt, auf fünf Jahre aus der Stadt zu verbannen. Die gleiche Strafe trifft eine Frau, die ihren Mann verlässt, um mit dem Liebsten zu leben. Wer verheiratet ist und dies verschweigt, um durch Eheversprechen Erhörung zu finden, gleichviel ob Mann oder Weib, wird auf zehn Jahre der Stadt verwiesen.[10] Als 1459 in Nürnberg die Frau des reichen Kaufmannes Linhart Podmer des Ehebruches mit einem Schreiber überführt wurde, degradierte sie der Rat zur öffentlichen Dirne, indem er ihr verbot, gewisse Kleidungsstücke anzulegen.
[10] J. Brucker, Strassburger Zunft- und Polizeiverordnungen, S. 456.
Die Verkuppelung der eigenen Kinder bestrafte die »Karolina«, wie aus der citierten Stelle ersichtlich, gleichfalls mit dem Enthaupten; das alte Berliner Stadtbuch mit dem Scheiterhaufen. Dieses letztere Gesetzbuch zeichnete eine sittengeschichtlich äusserst interessante Kuppelei-Affäre auf.
»Jesmann und sein Weib wurden verbrannt wegen Verrates, den sie begingen an ihrem eigenen Blute, nämlich an ihrer Tochter, einem jungen Kinde, das sie unehrenhafter Weise übergaben dem Komtur von Tempelhof, der ein begebener (geistlicher) Kreuzherr war des Ordens St. Johannis -- (also ein Johanniter-Ordens-Ritter) -- Die unehrliche Frau, die Peter Rykime, vermittelte es nämlich, dass der Komtur die Maid wohl kleiden wollte mit schönem Gewande, und Gutes wollte er ihr geben genug; auch wollte er Jesmann und sein Weib sehr reich machen, und das schwur er ihnen auf sein Wort zu. Da brachten die Dreie dem Komtur das Kind entgegen bis an den Berg von Tempelhof, und dort empfing er es von ihnen, und trat in Unehre mit ihm ein. Drum wurden jene Drei verbrannt.« Der Herr Komtur ging natürlich straflos aus -- er war ja von Adel und noch dazu ein geistlicher Ritter, dem so leicht nichts anzuhaben war, selbst wenn man gewollt hätte, was aber den ehrsamen Herren vom hohen Rate nicht im Traume einfiel. Sie hielten sich lieber dafür an den bürgerlichen Übelthätern schadlos, und justifizierten diese nach Herzenslust, so z. B. des »Matthias Weib«, das man 1399 verbrannte, weil sie eines Klaus Jordans Ehefrau an den Jacob von dem Rhine (Rheine) verkuppelt hatte.[11]
[11] Schwebel, Gesch. v. Berlin, S 242 ff.; siehe auch Murner, Narrenbeschwörung XLI.
In Strassburg strafte man die Dienerschaft, die Kinder der Brotherrschaft, deren Freunde oder deren Mündel, verkuppelt hatten, gleichviel ob diese grossjährig waren oder nicht, den Knecht mit Ertränken, die Magd mit dem Ausstechen der Augen und Stadtverweisung. Wer als Knecht mit der Frau des Herrn eine Liebschaft hat, der Knecht oder die Magd, die ihre Herrin verkuppeln, verlieren zwei Finger der rechten Hand und werden verwiesen. Trifft der Herr den Knecht auf frischer That, so kann er ungestraft nach Gutdünken handeln.[12]
[12] Brucker a. a. O. S. 456.
Ungeachtet der tief eingewurzelten Immoralität erstarb die Achtung vor der jungfräulichen Reinheit niemals gänzlich, und die Folge war, dass Mädchen, deren Schande offenbar wurde, sich von der Missachtung, daneben noch von schweren bürgerlichen und kirchlichen Strafen bedroht sahen.
#Abtreibung der Leibesfrucht# und #Kindesmord# waren daher nichts Aussergewöhnliches.
Gegen das erstgenannte Verbrechen predigt Berthold von Regensburg: »Er (der tuifel) raetet ir eht, daz sie tanze oder daz sie ringe oder hüpfe und ungewar (ungefähr) trete oder valle oder daz sie sich harte über ein Kisten neige oder daz sie der wirt slahe.«[13] Gegen Kindesmörderinnen ging man mit unerbittlicher Strenge vor. Die »Karolina« befiehlt in den §§ 35 und 36 die Folter und den Tod. In Zürich ersäufte man Kindesmörderinnen, an anderen Orten begrub man sie in Dornen gebettet lebenden Leibes. Einer anderen Strafart ist bereits oben gedacht worden.
[13] B. v. R. bei Schultz, Höf. Leben, 598.
Zur Verhütung der Kindesmorde entstanden #Findelhäuser#, so 1452 in Frankfurt a. M. Nürnberg wies deren zwei auf, deren erstes 1331 errichtet wurde, denen als Gefälle das Gras in den Stadtgräben zustand. Auch in Freiburg im Breisgau und in Ulm sind »der funden kindlin hus« aus dem 14. und 15. Jahrhundert bekundet. Das Ulmer Findelhaus wies im 16. Jahrhundert manchmal an 200 und mehr »Fundenkindlin« aus.
Blieb unerlaubte Liebe ohne Folgen, so versuchte man wohl auch das verlorene Magdtum durch künstliche Mittel wieder herzustellen. Ein fahrender Schüler berühmt sich wenigstens:
»Welche den magtum hat verloren Der mach ich ein salben.«[14]
[14] Altdeutsche Wälder, II. S. 55.
Derartige Zustände erschienen mit der Zeit den Stadtobrigkeiten schon aus dem Grunde unhaltbar, als sie alle Stände in Mitleidenschaft zogen und selbst vor den Familien der stolzen Patricier nicht Halt machten.
Eine Regelung und polizeiliche Überwachung der Unzucht wurde schliesslich zur brennenden Frage, die durch Gründung von #Freudenhäusern# endgültig geregelt schien. Durch die Bordelle glaubten die Stadtväter Latrinen geschaffen zu haben, die den sexuellen Unrat auffangen und dadurch den honetten Teil der weiblichen Ortsbevölkerung vor Versuchung und Verseuchung bewahren sollten. Denn: »bei der Rücksichtslosigkeit, mit welcher die Menschen des Mittelalters Jahrhunderte lang der Wollust frönten, waren die Frauenhäuser eine Notwendigkeit, und zwar nicht nur zum Schutze ehrbarer Mädchen und Frauen, sondern auch damit die Unsittlichkeit einigermassen überwacht werden konnte.«[15] Die ersten Bordelle erstanden gegen Ende des 13. Jahrhunderts[16]; in Wien ist 1278 ein Freudenhaus urkundlich erwiesen, in Augsburg 1273[17], in Hamburg 1292, aber erst das 14. Jahrhundert sah sie allenthalben emporschiessen und sichtlich gedeihen.
[15] Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter, S. 292.
[16] Der gewaltigste deutsche Volksredner des frühen Mittelalters, Bruder Berthold von Regensburg († 1272), kennt schon Stadtdirnen. »Und diu gemeinen fröuwelîn, sie heizent aber niht fröuwelîn, man sie habent frouwennamen verlorn, und wir heizen sie die boesen liute auf dem graben.«
[17] Hormayrs histor. Taschenbuch v. J. 1836 S. 320.
Die Gegend der Stadt, in der diese Kasernen der Unzucht lagen, nannte die mittelalterliche Galanterie Frauengasse, Rosengasse (Berlin), Rosenhag (Hildesheim), Rosenthal (Leipzig), oder auch Kätchengasse, wie in Braunschweig; die Freude an Zoten erfand allerdings oft recht urwüchsige, heute arg verpönte, aber sehr bezeichnende Namen. Das Haus selbst nannte man: Bordell, Frauenhaus, Töchterhaus, gemeines, offenes, freies Haus, Jungfrauenhof; die Insassinnen: leichte, offene, gemeine oder gelustige Fräuleins, freie, unehrbare Töchter, üppige, thörichte Dirnen, Hübschlerinnen u. a. m.[18]
[18] Ein ziemlich eingehendes Register aller mittelalterlichen Bezeichnungen für Dirnen gibt Weinhold a. a. O. II. Bd. S. 19.
Bei der mittelalterlichen Vorurteilslosigkeit ist es begreiflich, dass die das Frauenhaus schützende Behörde ihren Nutzen aus dieser -- »gemein-nützigen« Anstalt zu ziehen gewillt war. Die Städte einerseits, andererseits die geistlichen Stifte oder die Adeligen, auf deren Boden diese Häuser standen, liessen sich ganz tüchtig bezahlen. Scheuten sich doch Kirchenfürsten, selbst Päpste nicht, sich an Frauenhaus-Erträgnissen Einkommen zu sichern -- ja, _non olet_ --, ebensowenig wie es als schimpflich galt, mit Bordell-Gefällen vom Kaiser belehnt zu werden. Die gefürsteten Grafen von Henneberg und die Grafen von Pappenheim hatten derartige Lehen zu eigen, die ihnen gewaltige Summen einbrachten.[19] Der Erzbischof von Mainz beschwerte sich im Jahre 1442 darüber, dass ihn die Stadt schädige »an den gemeinen Frauen und Töchtern« und »an der Buhlerei«[20], jedenfalls durch städtische Konkurrenzunternehmungen. Die Herzöge Albrecht IV. und V. waren Eigentümer eines Wiener Bordells, das sie einem Edelmann, Konrad dem Pappenberger, zu Lehen gaben.
[19] Scheible, Das Kloster, VI. Die Frauenhäuser und die fahrenden Frauen.
[20] v. Maurer, Gesch. der Städteverfassung in Deutschland, III. 109.