Das Geschlechtsleben in der Deutschen Vergangenheit

Part 6

Chapter 63,430 wordsPublic domain

sagt Hartmann von der Aue, und ähnlich urteilte mehr als ein Jahrtausend vor Schweinichen der byzantinische Geschichtsschreiber Prokopius von Cäsarea, der die Keuschheit solcher Bräute in Zweifel zieht. In manchen Gegenden machte man übrigens kein Geheimnis daraus, dass Probenächte wirkliche Proben auf die Ehefähigkeit der zukünftigen Ehegatten darstellten; ja man dehnte solche Prüfungen auf Wochen, selbst Monate aus, um, wenn sie zu Ungunsten eines der beiden prüfenden Teile ausgefallen waren, die Verlobung einfach aufzuheben.

Ein interessantes Dokument über ein derartiges Vorkommnis aus dem Jahre 1378 lieferte Prof. Kohler[21]. Darnach hatte ein Graf Johann IV. von Habsburg ein volles halbes Jahr die nächtliche Probezeit mit Herzlaude von Rappoltstein gehalten, doch schliesslich einen Korb bekommen, weil ihm die junge Dame alle männlichen Qualitäten absprechen musste. Kaiser Friedrich III., der sich mit der Prinzessin Leonore von Portugal durch seinen Verwandten verlobt hatte, jedoch mit der Vollziehung der Ehe zauderte, erhielt von dem Onkel der Braut, König Alfons von Neapel, das Schreiben: »Du wirst also meine Nichte nach Deutschland führen, und wenn sie dir dort nach der ersten Nacht nicht gefällt, mir wieder zurücksenden oder sie vernachlässigen und dich mit einer anderen vermählen; halte die Brautnacht mit ihr deshalb hier, damit du sie, wenn sie gefällt, als angenehme Ware mit dir nehmen, oder wo nicht, die Bürde uns zurücklassen kannst.« Mit der Tochter dieses Kaisers hielt Herzog Albrecht IV. von Bayern in Innsbruck das Beilager, die Hochzeit aber erst in München.

[21] Mitgeteilt im Wortlaut von F. Chr. J. Fischer, Ueber die Probenächte der deutschen Bauernmädchen, 1780, Neudruck S. 12 ff.

Unter der Landbevölkerung war das Probenacht-Unwesen ungleich verbreiteter, als in der anderen Gesellschaft des Mittelalters. Wann diese Sitte ihren Anfang genommen, verliert sich im Dunkel, jedenfalls bestand sie bereits im 13. Jahrhundert unter den Sachsen, denn Kardinal Heinrich von Segusio berichtete: die Sachsen hätten eine garstige aber gesetzmässige Gewohnheit, dass der Bräutigam bei der Braut eine Nacht schlafen, und sich nachgehends wohl entschliessen möge, ob er diese heiraten wolle oder nicht. In den folgenden Jahrhunderten standen die Probenächte in voller Blüte, wie aus der noch heute vielgenannten Monographie F. Christoph Jonathan Fischers hervorgeht:[22]

[22] Fischer a. a. O. S. 3 ff.

»Beinahe in ganz Teutschland und vorzüglich in der Gegend Schwabens, die man den Schwarzwald nennet, ist unter den Bauern der Gebrauch, dass die Mädchen ihren Freiern lange vor der Hochzeit schon diejenigen Freiheiten über sich einräumen, die sonst nur das Vorrecht der Ehemänner sind. Doch würde man sehr irren, wenn man sich von dieser Sitte die Vorstellung machte, als wenn solche Mädchen alle weibliche Sittsamkeit verwahrlost hätten, und ihre Gunstbezeugungen ohne alle Zurückhaltung an die Libhaber verschwendeten. Nichts weniger! Die ländliche Schöne weiss mit ihren Reizen auf eine ebenso kluge Art zu wirtschaften, und den sparsamen Genuss mit ebenso viler Sprödigkeit zu würzen, als immer das Fräulein am Putztisch.

Sobald sich ein Bauernmädchen seiner Mannbarkeit zu nähern anfängt, sobald findet es sich, nachdem es mehr oder weniger Vollkommenheiten besitzt, die hir ungefähr im ähnlichen Verhaltnisse, wie bei Frauenzimmern von Stande, geschätzt werden, von einer Anzahl Libhaber umgeben, die solange mit gleicher Geschäftigkeit um seine Neigung buhlen, als sie nicht merken, dass einer unter ihnen der Glücklichere ist. Da verschwinden alle Uebrigen plötzlich, und der Libling hat die Erlaubnis, seine Schöne des Nachts zu besuchen. Er würde aber den romantischen Wohlstand schlecht beobachten, wenn er den Weg geradezu durch die Hausthür nehmen wollte. Die Dorfsetiquette verlangt nothwendig, dass er seine nächtlichen Besuche durch das Dachfenster bewerkstellige. Wie unsere ritterbürtige Ahnen erst dann ihre Romane glücklich gespilt zu haben glaubten, wenn sie bei ihren verlibten Zusammenkünften unersteigliche Felsen hinanzuklettern und ungeheure Mauren herabzuspringen gehabt; oder sich sonst den Weg mit tausend Wunden hatten erkämpfen müssen, ebenso ist der Bauernkerl nur dann mit dem Fortgange seines Libesverständnisses zufriden, wenn er bei jedem seiner nächtlichen Besuche alle Wahrscheinlichkeit für sich hat, den Hals zu brechen, oder wenn seine Göttin, während dem er zwischen Himmel und Erde in grösster Lebensgefahr dahängt, ihm aus ihrem Dachfenster herunter die bittersten Nekereien zuruft. Noch in seinen grauen Hahren erzehlt er mit aller Begeisterung dise Abenteuer seinen erstaunten Enkeln, die kaum ihre Mannheit erwarten können, um auf eine ebenso heldenmütige Art zu liben.

Dise mühsame Unternehmung verschaft anfangs dem Libhaber keine andere Vorteile, als dass er etliche Stunden mit seinem Mädchen plaudern darf, das sich um dise Zeit ganz angekleidet im Bette befindet und gegen alle Verrätereien des Amors wol verwahrt hält. Sobald sie eingeschlafen ist, so muss er sich plötzlich entfernen, und erst nach und nach werden ihre Unterhaltungen lebhafter. Ja in der Folge gibt die Dirne ihrem Buhler unter allerlei ländlichen Scherzen und Nekereien Gelegenheit, sich von ihren verborgenen Schönheiten eine anschauliche Erkenntniss zu erwerben; lässt sich überhaupt von ihm in einer leichteren Kleidung überraschen, und gestattet ihm zuletzt alles, womit ein Frauenzimmer die Sinnlichkeit einer Mannsperson befridigen kan. Doch auch hir wird immer noch ein gewisses Stufenmass beobachtet, wovon mir aber das Detail anzugeben die Zärtlichkeit des heutigen Wolstandes verbeut. Man kan indess viles aus der Benennung #Probenächte# erraten, welche die letztern Zusammenkünfte haben, da die erstern eigentlich Kommnächte heissen.

Sehr oft verweigern die Mädchen ihrem Libhaber die Gewährung seiner letzten Wünsche so lang, bis er Gewalt braucht. Das geschiht allezeit, wenn ihnen wegen seiner Leibesstärke einige Zweifel zurück sind, welche sie sich freilich auf keine so heikle Weise als die Witwe Wadmann aufzulösen wissen. Es kömmt daher ein solcher Kampf dem Kerl oft sehr teuer zu stehen, weil es nicht wenig Mühe kostet, ein Baurenmensch zu bezwingen, das iene wollüstige Reizbarkeit nicht besizt, die Frauenzimmer vom Stande so plözlich entwafnet ...

Die Probenächte werden alle Tage gehalten, die Kommnächte nur an den Sonn- und Feiertagen und ihren Vorabenden. Die Erstern dauern solange, bis sich beide Teile von ihrer wechselseitigen physischen Tauglichkeit zur Ehe genugsam überzeugt haben, oder bis das Mädchen schwanger wird. Hernach tut der Bauer erst die förmliche Anwerbung um sie und das Verlöbnis und die Hochzeit folgen schnell darauf. Unter den Bauren, deren Sitten noch grosser Einfalt sind, geschiht es nicht leicht, dass Einer, der sein Mädchen auf dise Art geschwängert hat, sie wider verliesse. Er würde sich ohnfehlbar den Hass und die Verachtung des ganzen Dorfes zuzihen. Aber das begegnet sehr häufig, dass beide einander nach der Ersten oder Zweiten Probenacht wider aufgeben. Das Mädchen hat dabei keine Gefahr, in einen übeln Ruf zu kommen; denn es zeigt sich bald Ein anderer, der gern den Roman mit ihr von vorne anhebt. Nur dann ist ihr Name zweideutigen Anmerkungen ausgesezt, wenn sie mehrmals die Probezeit vergebens gehalten hat. Das Dorfpublikum hält sich auf diesen Fall schlechterdings für berechtigt, verborgene Unvollkommenheiten bei ihr zu argwöhnen. Die Landleute finden ihre Gewohnheit so unschuldig, dass es nicht selten geschiht, wenn der Geistliche am Orte einen Bauren nach dem Wohlsein seiner Töchter frägt, dieser ihm zum Beweise, dass sie gut heranwüchsen, mit aller Offenherzigkeit und mit einem väterlichen Wolgefallen erzehlt, wie sie schon anfiengen, ihre Kommnächte zu halten. Keyssler gibt in seinen Reisen (Hannover 1740, Brief IV, S. 21) uns eine sehr drollige Erzehlung von einem Prozesse, den die Bregenzer Bauren ehmals zur Verteidigung einer solchen Gewohnheit geführt haben, die sie #fügen# nennen. Die Kasuisten, die sich eben nicht immer von den erlaubten und unerlaubten Begattungsarten die richtigsten Begriffe machen, und manchmals dasienige für Sünde halten, was keine ist, und dasienige nicht dafür halten, was doch eine ist, ereiferten sich von ieher sehr über diesen ländlichen Gebrauch. Er musste ihnen daher sehr oft zum Stoff dienen, ihre Beredsamkeit auf eine sehr vorteilhafte und pathetische Weise zu zeigen. Die katholischen Landpriester, die mit dem Charakter ihrer Seelenbefohlnen zuweilen etwas näher, als die Protestanten mit den Ihrigen bekannt sind, und mithin die Untadelhaftigkeit dieser Sitte besser einsehen, äussern darüber mehr Duldsamkeit als die Letzteren, die nie unterlassen, ihre Bauren deswegen mit den heftigsten Strafpredigten zu verfolgen, und weil doch leider heutzutage, wo die Welt so ganz im Argen ligt, dise Züchtigungen nicht allezeit von Wirkung sind, so verabsäumen sie keine Gelegenheit, zur Vertilgung dises heidnischen Gräuels den weit kräftigeren weltlichen Arm zu Hülfe zu rufen .... Wenn es der Wolstand nicht untersagte, gewisse Forschungen nicht allzuweit zu verfolgen, und ihr endliches Resultat enthüllt darzustellen, so könnte ich ihn leicht überführen, dass dise Sitte nicht nur in der Physiologie des Menschen gegründet, sondern auch eine für die Bevölkerung sehr heilsame Anstalt sei. Demienigen Teil meiner Leser aber, der sich so schlechterdings nicht abfertigen lässt, und verschiedene Erläuterungen wünscht, muss ich an die Aerzte und an dieienigen Advokaten weisen, die vor den Ehegerichten Prozesse führen.«

Ausser diesen Probe- und Kommnächten herrschte überdies ein mehr als freier Verkehr zwischen den beiden Geschlechtern im Bauernstande. Bezeichnend dafür ist, dass z. B. in Bayern die Schlafstätten der Mägde und Knechte nicht voneinander gesondert waren, weshalb Ehebruch und Unzucht in erschreckender Weise grassierten. Maximilian, der grosse Kurfürst Bayerns, sah sich deshalb veranlasst, bei seinem 1598 erfolgten Regierungsantritt ein »Sittenmandat« ausgehen zu lassen, nach dem Schwangerschaften bei ledigen Weibspersonen mit Geldstrafen und Einschliessung in »die Geige«, ein geigenartiges Brett mit Einschnitten für den Kopf und die beiden Hände, gebüsst werden sollten; trotzdem verrechnete 1605 der Münchener Rentmeister in seiner Amtsrechnung über Strafgelder mehr als 300 uneheliche Kinder, »derjenigen nicht zu erwähnen, die nicht angezeigt wurden«. Dabei stand der Vermerk: »Es wollen sich auch sehr viele Adelspersonen in diesem Laster finden lassen.« 30 Jahre später sah sich Kurfürst Maximilian zu einer Strafverschärfung genötigt, die auf Ehebruch bei Männern auf fünf- bis siebenjährige Landesverweisung, und bei wiederholtem Pönfall das Schwert erkannte. Eheschänderische Frauen aus Bürger- oder Bauernstande traf fünfjährige Verbannung, Adelige der Verlust aller Ehrenrechte, und alle drei Stände im Wiederholungsfalle der Tod durch den Henker. Das Laster war aber so tief eingewurzelt, dass Maximilian durch ein späteres Reskript diese Strafen mildern musste.[23]

[23] Dr. Ed. Vehse, Geschichte des Hofes vom Hause Baiern, I. Band S. 115 ff.

Im allgemeinen jedoch war die Jungfräulichkeit der Braut unerlässliche Bedingung des Bräutigams.

»Noch besser wär eines Igels Haut Im Bett, als eine leide Braut«,

sagt Freidank.

Von den Ditmarschen ist bekannt, dass niemand von ihnen ein gefallenes Mädchen ehelichen durfte, denn »de eine hôre nimt vorsatzichlich, vorrêt ôk wol sîn vaterland«, und als Landesverräter wegen seiner Ehe zu gelten, wagte kein echter Friese. Zu Bonifazius' Zeiten war das Mädchen gezwungen, sich aufzuhängen. Über den Scheiterhaufen der Toten knüpfte man den Verführer auf.[24] Das Landrecht des als unkeusch verschrieenen Schwabens enthält eine Stelle, die ungefähr folgendermassen lautet: Wenn ein Mann sich eine Gattin genommen hatte, und beschuldigte sie, sie wäre bei der Hochzeit nicht mehr Jungfrau gewesen, so waren die Eltern des Mädchens verpflichtet, den Gegenbeweis anzutreten. Dieses geschah dadurch, dass man »jr junckfraulichnn zaichnn«, das heisst das Bettuch, auf dem sie die erste Nacht gelegen hatte, vor Gericht brachte. Wenn man nun an diesem erkannte, dass sie eine reine Magd gewesen, so wurde der Mann für seine Verleumdung mit 40 Schlägen und einer Geldbusse bestraft und er war gezwungen, das Mädchen als Ehefrau zu behalten; zeigte es sich aber, dass das Weib seine Jungfräulichkeit früher verloren hatte, so wurde sie aus dem Hause des Vaters verstossen, »darumb daz sy hurhait pflegnn hat in irs vaters haus«. In einigen Gegenden, wie im Thüringischen, handhabte man die Unzuchtsstrafe noch bis ins 16. Jahrhundert derart, dass eine zur Unehre gekommene Dirne sofort in Haft genommen, ebenso der Thäter, falls man seiner habhaft werden konnte, gefangen gesetzt wurde, bis die Trauung stattfand. Wollte der Bräutigam nicht »Ja« sagen, so that es der Gemeindediener für ihn: »Montag den 7. September 1579 sind Matthes Bechtold von Neustadt vnd Agnes Bäuerin von Coburgk, da sie von wegen geübter Vnzucht und Hurerey Kirchenbuss gethan vnd der Obrigkeitt straffe mit gebührlichen vnd willig gehorsam vff sich genommen, in der Büttelstube copulirt vnd ehelichen zusammen gegeben worden, auf das in ihr Kindlein, mit welches geburt die Mutter alda vberfallen, also cohenestirt, vnd von allen vnehren erledigt würde.«[25]

[24] Weinhold a. a. O. II. S. 19.

[25] Dr. Alfr. Hagelstange, Süddeutsches Bauernleben im Mittelalter, S. 69 ff.

Die Kirchenbussen waren, wie ich bereits bemerkte, ungleich empfindlicher als die Strafen der Sittenpolizei. Personen mit derartigen Delikten mussten vor Beginn der Messe mit einem weissen Stabe in der Hand oder Strohkränzen auf dem Kopfe, das Mädchen in Konstanz ausserdem mit einem Strohzopf vor der Kirchthüre stehen; in Rottenburg der Verführer in einem Strohmantel an drei Sonntagen in der Kirche sein. In den Dörfern oberhalb Rottenburgs musste er seine Liebste in einem Karren herumfahren, wobei die Jugend und die lieben Nächsten das Paar mit Schmutz bewarfen, ehe es von der Kanzel herab öffentlich seine Busse auferlegt erhielt.[26] In gewissen Fällen wurden die Dirnen ausgepeitscht und des Landes verwiesen.

[26] Hagelstange a. a. O. und Weinhold, Die deutschen Frauen i. d. M., III. Aufl., 2. Band S. 22 ff.

Ein Hauptbestandteil des Lobes, das Tacitus dem germanischen Eheleben spendet, besteht in der Hervorhebung der bei ihnen herrschenden Einweiberei: »Denn sie sind fast die einzigen Barbaren, die sich mit Einem Weibe begnügen; eine Ausnahme machen sehr wenige unter ihnen, und diese nicht aus Sinnenlust, sondern weil sie ihres hohen Standes wegen mehrfach umworben werden.«[27] Also Ausnahmen kamen vor, wie z. B. Ariovists Bigamie aus politischen Gründen, ferner bei den Merovingern und vornehmen Franken, so bei Pipin II., der zwei rechtmässig angetraute Frauen, Plectrud und Alpais, besass, ohne dass die Kirche dagegen Einspruch zu erheben wagte. Ja, die Kirche wusste stets den Launen der Mächtigen willfährig zu sein, denn auch sie war sich des Spruches »Mit grossen Herren ist nicht gut Kirschen essen« bewusst, und -- eine Hand wusch eben die andere. So bleibt, aller Beschönigungen zum Trotze, jene so viel angefochtene und anfechtbare Billigung Luthers und Melanchthons zu der am 4. März 1540 geschlossenen Doppelehe Philipps des Grossmütigen von Hessen mit der schönen Sächsin Margarete von Sal, dem Hoffräulein seiner Gemahlin, als hässlicher Fleck auf dem Charakterbilde dieser beiden grossen Männer haften.

[27] Tacitus, Germania, 18.

Die Angelegenheit erregte um so grösseres und unliebsameres Aufsehen, als das kurz vorher in Kraft getretene Strafgesetzbuch Kaiser Karls V. die Bigamie, »welche übelthat dann auch eyn ehebruch und grösser dann das selbig laster ist« mit dem Tode bestraft wissen wollte. Gegen weniger hochgeborene Übelthäter dieser Art kannte das Gesetz keine Nachsicht, und Meister Franz, der Nürnberger Scharfrichter, kann in seinen Aufzeichnungen[28] von vollzogenen Hinrichtungen an Bigamisten, selbst Trigamisten erzählen. Nur ein einziges Mal war in der deutschen Geschichte die Doppelehe nicht nur gesetzlich gestattet, sondern sogar behördlich angeordnet. Nach dem grossen Kriege war es, der Deutschlands Bevölkerung von sechzehn bis siebzehn Millionen auf etwa vier Millionen verringert hatte. Diesem Menschenmangel suchte man durch zum Teil befremdliche Auskunftsmittel zu steuern. Ein solches war unter anderen der am 14. Februar 1650 von dem fränkischen Kreistag in Nürnberg gefasste folgende Beschluss: »Demnach auch die unumgängliche dess heyl. Römischen Reichs Notthürft erfordert, die in diesem 30 Jerig blutigen Krieg ganz abgenommene, durch das Schwerdt, Krankheit und Hunger verzehrte Mannschaft wiederumb zu ersetzen und in das khünfftig eben dersselben Feinden, besonders aber dem Erbfeind des christlichen Namen, dem Türckhen, desto stattlicher gewachsen zu sein, auf alle Mitl, Weeg und Weiss zu gedenkhen, als seinds auff Deliberation und Berathschlagung folgende 3 Mittel vor die bequembste und beyträglichste erachtet und allerseits beliebt worden. 1.) Sollen hinfüro innerhalb den nechsten 10 Jahren von Junger mannschaft oder Mannsspersonen, so noch unter 60 Jahren sein, in die Klöster ufzunemmen verbotten, vor das 2te denen Jenigen Priestern, Pfarrherrn, so nicht ordersleuth, oder auff den Stifftern Canonicaten sich Ehelich zu verheyrathen; 3.) #Jedem Mannsspersonen 2 Weiber zu heyrathen erlaubt sein#: dabey doch alle und Jede Mannssperson ernstlich erinnert, auch auff den Kanzeln öffters ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, dass er sich völlig und gebürender Discretion und versorg befleisse, damit Er als ein Ehrlicher Mann, der ihm 2 Weyber zu nemmen getraut, beede Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge, sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhüette.[29]«

[28] Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte.

[29] Joh. Scherr, Deutsche Kultur- und Sittengeschichte, 10. Aufl., 322 ff.

Die Ehescheidung kam im Mittelalter verhältnismässig selten vor. Zu den Scheidungsgründen in der Übergangsperiode vom Altertum zum Mittelalter zählten einerseits Ehebruch, Mordversuch, Zauberei und Gräberschändung, andererseits zu hohes Alter des einen der Gatten, Unvermögen und Verweigerung der ehelichen Pflicht und böswilliges Verlassen.[30] Die offen und vor Zeugen geschlossene Ehe konnte nur wieder vor Zeugen aus beiden Familien rechtlich gelöst werden.[31] Als sich ein geordnetes Gerichtsverfahren gebildet hatte, wurde in aller Form der Ehescheidungsprozess geführt und das richterliche Erkenntnis öffentlich bekannt gemacht. Die Kirche strebte von Anbeginn bis zu ihrer vollen Machtentfaltung danach, die Scheidung möglichst zu erschweren. Die Nichtigkeitserklärung der Ehen konnte nur in Rom erfolgen, war daher für einen minder Bemittelten schwer, ja geradezu unmöglich. Desto mehr Gebrauch machten davon die Fürsten. Waren sie ihrer Frauen überdrüssig, oder boten sich durch eine andere Heirat neue Vorteile, so wurden, wenn kein anderer plausibler Scheidungsgrund aufzutreiben war, Zeugen beschafft, von denen das Vorhandensein eines verbotenen Verwandtschaftsgrades zwischen den Ehegatten beschworen wurde; Geld und Ansehen thaten das übrige, so dass die Lösung der Ehe durch päpstliche Gewalt keine Schwierigkeiten machte.

[30] Weinhold a. a. O., III. Aufl., 2. Bd. 38 ff.

[31] Grimm, Rechtsalterthümer, 454.

Später wurde durch den Wegfall der meisten der vorangeführten Scheidungsgründe die Lösung der Ehe noch weiter erschwert. Selbst Ehebruch der Frau wurde 829 schon als kein Grund zur Auflösung der Ehe betrachtet, ebensowenig wie das geschlechtliche Unvermögen. Hatte der Bauer seine Frau dem Nachbarn anzubieten (s. oben Seite 65), so sah man in der Frühzeit nichts Übles darin, wenn der Gatte sich einen, wenn angängig möglichst vornehmen, dabei natürlich möglichst kräftigen Stellvertreter suchte. Ein thüringer Ritter, der wegen Unvermögen keinen Erben von seiner Frau erhalten konnte, bat den Landgrafen Ludwig, den Gemahl der heiligen Elisabeth, ihn zu vertreten. Mit der Verleitung der eigenen Frau zum Ehebruch hatte ein derartiges Ansuchen um so weniger zu thun, als in einem solchen Falle jedes materielle Interesse in Wegfall kam und der Mann nur den derzeitigen Hauptzweck der Ehe, die Erhaltung und Fortpflanzung der Familie, im Auge hatte.

In einer Zeit, in der die kirchliche Lehre von der Verdienstlichkeit ehelicher Enthaltsamkeit Eingang fand, als der höchsten Frivolität eines Teiles der Gesellschaft die überspannteste Frömmigkeit gegenüberstand, blieben oder wurden manche Ehen bloss Scheinehen. Die Geistlichkeit pries dies sehr unlogisch, da sie doch die Ehe als Sakrament erklärt hatte, als ein heiliges Werk, dem der höchste Lohn im Jenseits gewiss war. Einige Fürstinnen und Fürsten erwarben sich durch dieses freiwillige und unter erschwerenden Umständen aufrecht erhaltene Cölibat den Heiligenschein. Sehr vernünftig erklärte sich aber die Synode von Schwerin anno 1492 gegen diesen asketischen Blödsinn. Ich habe bereits früher, beim Rittertum (Seite 49) einige dieser »Martyrerinnen« und Heiligen namhaft gemacht, die neben anderem Unsinn auch den Sport trieben, jungfräuliche Ehefrauen zu sein, die selbst den Verführungen der Flitterwochen nicht unterlegen waren, die die Vorzeit viel bezeichnender als wir: Kusswoche, Kirchenwoche, Zärtel-, Butter- und Honigwoche nannte.

Wie alles, was vom Menschen kommt und mit dem Schicksal zusammenhängt, hat auch die Ehe ihre Licht- und Schattenseiten, daher begeisterte Anhänger und erbitterte Widersacher. Einer der eifrigsten Fürsprecher der Ehe war D. Martinus Luther. »Die Ehe ist eine schöne herrliche Gabe und Ordnung«, dann weiter, dass der Ehestand »Gottes Ordnung und der allerbeste und heiligste Stand sei; darum sollte man ihn auch mit den herrlichsten Ceremonien anfahen um des Stifters willen, nehmlich Gottes, der da will, dass ein Männlein und ein Fräulein beisammen sein sollen« u. s. w.[32]

[32] Tischreden: »vom Ehestande«.

Freidank, ohnehin ein begeisterter Lobredner der Frauen, bei dem sich das schönere Geschlecht für das sinnige Kompliment zu bedanken hat:

»Vom #Freun# die #Fraun# sind zubenannt Ihre Freud' erfreuet alles Land; Wie wohl das Freuen der erkannte, Der sie zum Ersten Frauen nannte!«[33]

singt auch das Hohelied der Ehe in allen Tonarten:

»Wenn man alles sagen soll, So ist auf Erden keinem wohl, Als wer errang ein Weiblein traut Und fest auf ihre Treue baut.«

[33]

»Durch vröude vrouwen sind genant, Ir vröude ervröuwet ellin lant. Wie wol er vröude kante Der sie êrste vrouwen nante!«

Obige Übersetzung von Karl Pannier, nach dem ich auch ferner citiere.

Dann:

»Wer treues Weib errungen hat, Dem wird für seine Sorgen Rat.«

Oder Reinmar von Zweter, der über die Ehe sagt:

»#Ein# Herz, #ein# Leib, #ein# Mund, #ein# Mut Und #eine# Treue wohlbehut, Wo Furcht entfleucht und Scham entweicht Und zwei sind eins geworden ganz, Wo Lieb' mit Lieb' ist im Verein: Da denk ich nicht, dass Silber, Gold und Edelstein Die Freuden übergoldet, die da bietet lichter Augen Glanz. Da, wo zwei Herzen, die die Minne bindet Man unter einer Decke findet Und wo sich eins an's and're schliesset, Da mag wohl sein des Glückes Dach.«