China und Japan: Erlebnisse, Studien, Beobachtungen

Part 29

Chapter 293,050 wordsPublic domain

Auch sonst zeigt der Kaiser große Selbständigkeit; das Köpfen oder Degradieren der Generale während des Krieges mit Japan erfolgte direkt auf seinen Befehl; entgegen der Mehrzahl seiner Mandarine dringt er auf die Organisation seiner Armee nach europäischem Muster, und überlebt seine Dynastie die jetzige heftige Erschütterung, so dürften bald bessere Zeiten für China kommen, vorausgesetzt, daß er nicht durch irgend ein Pülverchen vorher aus dem Leben geschafft wird. Seine Hofschranzen, Eunuchen und mandschurischen Bannerleute sind natürlich bestrebt, ihn möglichst von dem direkten Verkehr mit der Außenwelt fernzuhalten und alles durch ihre habgierigen, stets offenen Hände zu leiten. Selbst Audienzen bei dem Sohne des Himmels müssen in vielen Fällen durch hohe Summen erkauft werden; Pfauenfedern, Mandarinknöpfe und sonstige Auszeichnungen sind ziemlich offen im Markt, kurz, alles ist demjenigen erreichbar, der zahlen kann. Zu diesen elenden Verhältnissen in der unmittelbaren Umgebung des Kaisers haben wohl auch die vielen Prinzen beigetragen, von denen nur die wenigsten standesgemäße Bezüge haben. Andere haben wohl Zutritt zu den obersten Aemtern und damit auch Einfluß, aber dafür keine Bezüge, und so lassen sie sich häufig ihren Einfluß bezahlen. Viele befinden sich in ganz untergeordneten Stellungen, ja sogar als Diener in den Gesandtschaften und bei Fremden, aber sie gehören doch zu dem kaiserlichen Clan, dessen Oberhaupt der Kaiser ist und der seine eigene Verwaltung und seine eigene Gerichtsbarkeit besitzt.

Die ganze prinzliche Gesellschaft ist in zwei Gruppen eingeteilt, deren erste, die Tsung-schih, nur die direkten Nachkommen des Gründers der Dynastie und ersten Kaisers umfaßt. Sie sind dadurch kenntlich, daß sie einen gelben Gürtel tragen. Die zweite, Gioro genannte Gruppe, umfaßt alle Abkömmlinge der Nebenlinien, und ihre Mitglieder tragen einen roten Gürtel. Die Gesamtzahl der männlichen Mitglieder des kaiserlichen Clans dürfte etwa sechstausend betragen; ein eigenes Familienamt in Mukden, der Hauptstadt der Mandschurei, verwaltet die Archive und kontrolliert die Ansprüche jedes Prinzen. Die ganze Gesellschaft ist je nach ihrer näheren oder entfernteren Verwandtschaft mit dem Kaiser in zwölf verschiedene Grade eingeteilt. Die Prinzen erster Klasse heißen Tsin Wang, d. h. Prinzen von Geblüt, und beziehen aus der kaiserlichen Schatulle eine jährliche Apanage von etwa 35000 Mark, Seidenstoffe, Lebensmittel, und verfügen außerdem über eine Hofhaltung von 350 Personen; Prinzen zweiter Klasse, Kiun Wang, d. h. Söhne der Prinzen erster Klasse, haben die Hälfte der genannten Einkünfte und Hofhaltung; Prinzen dritter Klasse, Beile, ein Drittel, solche vierter Klasse, Beitse, ein Viertel, und so fort bis herab zu der letzten Klasse, deren Mitglieder nur etwa zwölf Mark monatlich und einige Rationen erhalten. Etwa 500 Mark werden ihnen bei ihrer Verheiratung und eine ähnliche Summe für Beerdigungskosten bei etwaigen Todesfällen in ihrer Familie gewährt. Natürlich können sie damit ihr Auskommen nicht finden, und so nehmen sie zu allerhand unerlaubten Mitteln Zuflucht, um zu Geld zu kommen. Ja, Wells Williams erzählt in seinem ausgezeichneten Buche The middle Kingdom, daß sie nicht selten ihre Frauen zu Tode mißhandeln, um nur so oft als möglich die Beerdigungs- und Hochzeitskosten zu erhalten.

Von der Pracht der orientalischen Höfe, besonders der indischen und javanischen, ist in China nur sehr wenig zu sehen. Die goldstrotzenden, glänzenden Uniformen, Ordensketten und Sterne fehlen gänzlich, die langen weiten Gewänder sind wohl aus reichen schweren Seidenstoffen, aber mit Ausnahme der Brustplatten, welche die Abzeichen des Ranges bilden, schmucklos und in dunklen Farben. Der Kaiser verläßt seinen Palast nur, um sich nach einem Tempel zu begeben oder die Kaiserin-Exregentin zu besuchen. Einige hundert berittener Garden, dann die gelbe kaiserliche Sänfte, dann wieder einige hundert Garden mit Bogen und Pfeilen bewaffnet, das ist alles. Die rot-weiß-blau gekleideten Sänftenträger dürfen während der ganzen Promenade nicht miteinander sprechen, nicht spucken oder sich räuspern; gewahren die Garden irgend einen Neugierigen, so machen sie ihn durch wohlgezielte Pfeile darauf aufmerksam, daß der Anblick des kaiserlichen Zuges verboten ist.

Die Ausgänge nach den verschiedenen Tempeln, die Ahnenopfer und Besuche bei der Kaiserin-Mutter bilden beinahe die einzige Abwechselung in dem einförmigen, arbeitsvollen Leben des jungen Kaisers. Zuweilen läßt er sich auch in dem prachtvollen Park der verbotenen Stadt spazieren fahren. Festlichkeiten, Theater- und Tanzvorstellungen kommen nur selten vor, und auch zu diesen werden nur einige der nächststehenden Prinzen und Minister geladen, niemals Frauen. Gewöhnlich werden die Vorstellungen am folgenden Tage für die Kaiserinnen und Damen des Hofes wiederholt, und dann sind wieder die Herren abwesend.

Hofhaltung beim Kaiser von China.

Von den Chinesen, Tataren und Mandschuren in Peking ist über das höchst eigentümliche Frauenleben am Kaiserhofe nichts zu erfahren. Selbst die kaiserlichen Prinzen haben keinen Zutritt zu den kaiserlichen Gemächern. Die wenigen Festlichkeiten, die zuweilen bei Hofe gegeben werden, haben eigene, von den Kaiserpalästen getrennte freistehende Hallen zum Schauplatz, und auch dort kommen die Prinzen mit den Haremsdamen nicht in Berührung, weil bei diesen Festlichkeiten die Damen fehlen. Manchmal giebt die Kaiserin-Exregentin dem Kaiser und seinem Hofe Bankette oder Empfänge. Dann ist sie wohl selbst mit einer Anzahl ihrer Hofdamen zugegen, sitzt auf ihrem Throne und läßt sich von dem Kaiser und den Prinzen die höchsten Ehrenbezeugungen erweisen. Bei Banketten beläuft sich die Zahl dieser demütigen Kautaus, die der Kaiser auszuführen hat, auf sechsunddreißig. Aber auch zu der Kaiserin-Witwe werden nur Männer geladen.

Unter solchen Verhältnissen ist es ungemein schwierig, in das Leben und Treiben am Kaiserhofe zu Peking einzudringen.

Während meines Aufenthaltes in Peking gelang es mir indessen durch Zufall, Einblick zu erhalten in das große Zeremonienbuch, das Hwui Tien. In zweihundert dicken Bänden sind die genauesten Vorschriften für das ganze Thun und Lassen des Kaisers, der Prinzen und der Damen des Kaiserhofes verzeichnet, und besonders der achtundvierzigste Band ist voll des merkwürdigsten Zeremoniells. Daß dieses auch heute noch im vollsten Umfange gebräuchlich ist, geht aus den Mitteilungen der Pekinger Zeitung hervor, und diese beiden Publikationen gestatten es doch, sich eine richtige Vorstellung von dem Leben in dem chinesischen Olymp zu machen, selbst wenn es auch hinter den roten Mauern und unter den gelben Porzellandächern der Kaiserpaläste dem Auge des Sterblichen verborgen bleibt.

Der kaiserliche Hof mit seinen vielen Tausenden von Beamten, Eunuchen, Garden, Haremsdamen und Sklavinnen bildet ein kleines Reich für sich, mit eigenen Ministerien, eigener Gerichtsbarkeit, eigenen Finanzen, und der ganze Apparat ist gewiß viel größer als der Regierungsapparat so manchen europäischen Staates. Das Oberhofmeisteramt, hier Nuiwu Fu genannt, hat eine Anzahl von Ministern und Mandarinen, denen wieder sieben verschiedene Abteilungen untergeordnet sind. Die erste Abteilung besorgt das selbst für die chinesischen Olympbewohner Unentbehrlichste: die Verpflegung. Auch darüber enthält das Zeremonienbuch die genauesten Vorschriften, und es ist interessant, die Mengen von Lebensmitteln zu erfahren, die dem Kaiser vom Verpflegungsamte angewiesen werden. Täglich, so heißt es in den Vorschriften, sind Seiner Majestät vorzusetzen: 15 Kilogramm Fleisch in einer Schüssel und 3½ Kilogramm Fleisch zu einer Suppe zusammengekocht; 1 Kilogramm Schweinefett und ebensoviel Butter; zwei Schafe, zwei Enten und zwei Hühner oder anderes Geflügel und 75 Pakete Thee. Die Kaiserin erhält 10½ Kilogramm Fleisch auf Tellern, 6½ Kilogramm Fleisch mit Gemüsen zusammengekocht, eine Ente, ein Huhn oder anderes Geflügel, 12 Krüge mit Wasser und 10 Pakete Thee. Die Eunuchen, Hofdamen, Konkubinen und Dienerinnen erhalten täglich ebenso genau vorgeschriebene Rationen, deren kleinste aber immer noch aus 500 Gramm Fleisch und einem Paket Thee besteht.

Die zweite Abteilung des Hausministeriums ist der nächstwichtigen Sache, der persönlichen Sicherheit des Kaisers und seines Hofes, gewidmet und besorgt die Leibwachen, die Verteidigung des Palastes und die Garden, die den Kaiser auf Reisen begleiten. Diese Leibwachen belaufen sich zu gewöhnlichen Zeiten auf etwa sieben- bis achthundert Mann und gehören dem sogenannten Gelben Banner an, das sich durchweg aus Mandschuren zusammensetzt. Sie tragen bei Festlichkeiten prächtige seidene Uniformen, reich vergoldete Metallhelme mit dem fünfklauigen kaiserlichen Drachen geschmückt, sind aber nur mit Hellebarden und Schwertern bewaffnet. Einzelne Abteilungen der Garden tragen auch Pfeil und Bogen, aber während ich selbst im Palasthofe des Königs von Korea Gatlingkanonen sah, gab es in der purpurnen Stadt Pekings bis auf die jüngste Zeit keine Feuerwaffen.

Die dritte Abteilung der kaiserlichen Hofhaltung überwacht das Zeremoniell zwischen den einzelnen Mitgliedern der kaiserlichen Familie; die Herolde und Eunuchen dieses Amtes regulieren den Aufzug aller Haremsdamen, wenn sie zur Huldigung vor den Kaiser befohlen werden, sie stellen die Gefolge und die Ehrenwachen, die den Kaiser bei seinen Ausgängen begleiten, und versehen den Dienst bei allen Festlichkeiten und Audienzen. Interessanter ist die vierte Abteilung, denn ihren Beamten liegt die Auswahl der Damen für den kaiserlichen Harem ob, und weil diese Damen die größten Unkosten der ganzen Hofhaltung verursachen, ist dieser Abteilung auch die Einziehung der Steuern und kaiserlichen Revenüen übertragen. Die fünfte Abteilung hat die kaiserlichen Paläste und Gärten unter sich, besorgt alle Neubauten und Reparaturen und reinigt die Straßen der Hauptstadt, falls der Kaiser oder irgend ein Mitglied seiner nächsten Verwandtschaft Ausgänge unternimmt. Obschon sie niemals den Fuß wirklich auf den Boden setzen, sondern stets in Sänften getragen werden oder reiten, müssen doch alle Wege, die sie passieren, mit gelbem Sand bestreut werden. Für den Kaiser ist eine bestimmte Menge Sand vorgeschrieben, für die Prinzen je nach ihrem Range weniger. Die sechste Abteilung verwaltet die kaiserlichen Stallungen, Meiereien und Herden, und die siebente Abteilung hat die Gerichtsbarkeit über die Bewohner der kaiserlichen Stadt unter sich.

Am interessantesten sind unzweifelhaft die Befugnisse der vierten Abteilung, die sich mit dem Harem des Kaisers befaßt. Die Beamten dieser Abteilung sind selbstverständlich der großen Mehrzahl nach Eunuchen. Sie bleiben ihr Lebenlang unverheiratet und lassen sich nicht einmal auf Liebesabenteuer ein. Der männliche Artikel „der” wird ihnen nur aus Höflichkeit beigelegt. Sie tragen die Kleidung der Männer, aber keine Bärte. Ihre Zahl beträgt nicht weniger als dreitausend. Die für den Nachwuchs erforderlichen Leute sind nicht so leicht aufzutreiben, denn die Operationen der Eunuchentaufe sind keine Kleinigkeit. Man erwirbt deshalb gewöhnlich passende Knaben von ihren Eltern oder Anverwandten gegen Zahlung, überdies aber besteht seit 1829 ein Gesetz, demzufolge die Söhne aller wegen Familienmordes hingerichteten Verbrecher den kaiserlichen Haremsbehörden auszufolgen sind. Von diesen werden sie zu Eunuchen verwandelt, ob sie wollen oder nicht.

Dem Namen nach ist allerdings die Kaiserin-Mutter die Herrin über das ganze Heer der kaiserlichen Haremsdamen, in Wirklichkeit aber muß auch sie sich den Verordnungen der vierten Abteilung fügen. Wie viele Frauen der Kaiser im Laufe seiner kurzen Regierungszeit geehelicht hat, weiß er wohl selbst nicht. Auf ein Dutzend mehr oder weniger kommt es ja auch gar nicht an. Gesetzlich bestimmt sind ihm neben der Kaiserin noch neun Frauen zweiten Ranges, siebenundzwanzig dritten Ranges und einundachtzig Beischläferinnen verschiedener Klassen; nach welchen Verdiensten diese Damen in die Klassen eingeteilt werden, ist selbst in dem dicken Zeremonienbuche nicht enthalten, eine bedauernswerte Unterlassung. Es wäre wohl gegen das Ansehen des Sohnes des Himmels, jeweilig nur einer einzigen Gattin Herz und Hand anzutragen, und deshalb werden ihm immer gleich neun Frauen auf einmal zugeführt. Dazu wird alle drei Jahre im kaiserlichen Palaste eine große Mädchenparade abgehalten, wozu die Offiziere der mandschurischen Banner ihre sämtlichen im Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren stehenden Töchter ausrücken lassen müssen. Der Kaiser, begleitet von der Kaiserin-Mutter, hält die Revue ab und wählt die ihm zusagenden Mädchen aus. Sie bleiben nun bis zum vollendeten fünfundzwanzigsten Lebensjahr Beischläferinnen des Kaisers. Hierauf werden sie wieder in Gnaden entlassen, diejenigen ausgenommen, die mit kaiserlicher Nachkommenschaft gesegnet wurden. Diese können dann je nach ihren Verdiensten die ganze Stufenleiter durch die verschiedenen Klassen durchlaufen, ja sogar bis zur Kaiserin erster Klasse vorrücken. Auf hohen Rang und gesellschaftliche Stellung der Familie wird verzichtet. Jede Korporalstochter kann Kaiserin werden. Die Mutter des Kaisers Hien-fu, der von 1850 bis 1861 regierte, war ein blutarmes, den untersten Ständen angehöriges Mädchen und verkaufte in dem schmutzigen Gassengewirr Pekings Obst. Ihre außergewöhnliche Schönheit erweckte die Aufmerksamkeit des ersten Ministers, und ohne weitere Umstände wurde sie in den kaiserlichen Harem aufgenommen.

Der augenblicklich regierende Kaiser Kwang-Su bestieg am 4. März 1889 im Alter von fünfzehn Jahren den Drachenthron. Einem alten Gesetze zufolge mußte der Kaiser jedoch vor seiner Thronbesteigung in den Ehestand treten, und die Vermählung fand am 26. Februar desselben Jahres unter allerhand höchst eigentümlichen Gebräuchen und Zeremonien statt. Schon 1888 fand im Kaiserpalast zu Peking die erste Mädchenparade statt; Tausende von jungen, hübschen Backfischchen im Alter von zwölf bis sechzehn Jahren kamen, begleitet von ihren Vätern, durchwegs Mandschuren, angerückt, und die Kaiserin-Regentin traf die erste Auswahl. Einige Tage später wurden die gewählten Kandidatinnen einer zweiten, engern Wahl unterzogen. Diese wurden nun genau registriert und nach ihrer Heimat mit dem Bedeuten zurückgeschickt, daß sie sich für die dritte, entscheidende Wahl bereithalten möchten.

Am 28. Oktober 1888 wurde diese anbefohlen. Die dreißig jungen Mädchen wurden zunächst im kaiserlichen Palast festlich bewirtet; der Kaiser unterhielt sich mit ihnen und teilte dann der Kaiserin-Regentin seine Wünsche mit. Am 8. November 1888 wurde endlich in der Pekinger Staatszeitung verkündet, daß Yeh-ho-na-la, eine Maid von hoher Tugend, ansprechendem Aeußeren und geziemendem Benehmen, die Tochter eines mit der Kaiserin-Regentin verwandten Mandschugenerals, zur Gemahlin des Kaisers erwählt worden sei. Die Hochzeit konnte aber erst drei Monate später stattfinden, denn sie erforderte sehr umfassende, zeitraubende und kostspielige Vorbereitungen. Dem Volke wurde hierfür eine Hochzeitssteuer im Betrage von zwei Millionen Taels, also etwa acht Millionen Mark auferlegt, die Gesamtkosten der Hochzeitsfeier beliefen sich jedoch auf nicht weniger als siebeneinhalb Millionen Taels. Außerdem mußten die Provinzen noch eine Menge von Lebensmitteln, Kleiderstoffen und Material liefern; darunter auch die berühmte, die Manneskraft fördernde Ginsengwurzel und das Holz für die Särge des Kaiserpaares.

Die feierliche Verlobung fand am 4. Dezember 1888 durch ein großes Bankett statt, woran aber nur Frauen teilnahmen, während die Männer, darunter ein kaiserlicher Prinz, der Stellvertreter des Kaisers, in einem andern Raum bankettierten. Schon bei dieser Gelegenheit erhielten die Braut und ihr Vater kostbare Geschenke, die aber durch die eigentlichen Hochzeitsgeschenke weit in den Schatten gestellt wurden. Ein kaiserlicher Abgesandter überbrachte am 4. Januar 1889 in feierlichem Aufzuge folgende Geschenke: 200 Unzen Gold, 10000 Taels in Silber, ein Theegeschirr mit Kannen und Tassen aus massivem Golde, zwei silberne Waschbecken, 1000 Stück der kostbarsten Seide, 20 mongolische Reitpferde, vollständig gesattelt und gezäumt, und 40 Packpferde ohne Ausrüstung. Die Eltern der Braut erhielten ähnlich wertvolle Geschenke, ja selbst die andern Mitglieder der Familie und die Dienerschaft wurden reich bedacht.

Für den 26. Februar 1889 war die Hochzeit anbefohlen worden, und zwei Tage vorher sandte der Kaiser einen Prinzen nach den Tempeln des Himmels und der Erde, um den Göttern zu opfern, sowie nach dem kaiserlichen Ahnentempel, um den Vorfahren die bevorstehende Vermählung zu verkünden. Es geschah dies dadurch, daß diese Trauungsanzeige auf eine Atlasrolle geschrieben und diese vor den Altären der Ahnen verbrannt wurde. Am Hochzeitstag versammelte sich der ganze, aus Tausenden von Personen bestehende Hof, alle in kostbare neue Seidengewänder gekleidet und mit ihren Rangabzeichen, goldenen Phönixen, Mandarinknöpfen, Pfauenfedern und dergleichen versehen, in der großen Thronhalle (Taiho) des Palastes, wo auf zwei mit gelber Seide überdeckten Tischen die Insignien der Kaiserin, d. h. eine goldene Tafel mit der darauf gravierten Vermählungsurkunde und ein goldenes Siegel bereit lagen. Vor dem Thron wurde das goldene kaiserliche Scepter niedergelegt. Inzwischen beobachteten die kaiserlichen Astrologen unter allerhand Hokuspokus ihre astronomischen Instrumente und verkündeten endlich, daß der günstige, d. h. der den Geistern genehme Zeitpunkt für die Vermählung gekommen sei. Darauf begab sich der Kaiser in seinem mit goldenen Drachen bestickten Staatskleid in einer gelbseidenen Sänfte nach der Thronhalle, nahm dort den Kniefall des Hofes entgegen und besichtigte die Insignien der Kaiserin, alles unter dem großartigsten, bis in die geringsten Einzelheiten geregelten Zeremoniell. Während die Anwesenden kniend, mit der Stirn auf dem Boden, dalagen, verlas ein Zeremonienmeister die Trauungsurkunde: „Seine Majestät der Kaiser hat von Ihrer Majestät der Kaiserin-Regentin ein Edikt erhalten, demzufolge Yeh-ho-na-la, die Tochter des Bannergenerals Kwei-Hsiang, zur Kaiserin erwählt worden ist. Dem Uns ergangenen Befehl gemäß soll die Investierung der Kaiserin mit dem Scepter vorgenommen werden.”

Nun wurde dem mit der Investierung der Kaiserin betrauten kaiserlichen Prinzen das Scepter übergeben. Unter den Klängen der Tatarenmusik begab sich der Kaiser wieder in seinen Palast zurück, das goldene Siegel und die Vermählungstafel aber wurden in kostbare, ungemein reich geschmückte Drachensänften gelegt, um die sich nun der Festzug, der Prinz mit dem Scepter an der Spitze, gruppierte. Hinter den kolossalen Drachensänften wurde der gelbseidene kaiserliche Sonnenschirm einhergetragen; es folgten Minister, Mandarine, unzählige Schirm-, Fahnen- und Bannerträger und endlich die Eunuchensippe mit den Gewändern der Kaiserin in eigenen, prachtvoll vergoldeten Sänften. Vor dem Palast der Braut empfingen der Vater und die männlichen Anverwandten den Zug; die Eunuchen trugen die Insignien und das Kaiserscepter in die Gemächer der Braut, die vor diesen Zeichen ihrer künftigen Würde niederkniete und die vorgeschriebene Zahl von Kautaus machte. Zuvor hatte sie jedoch unter Beihilfe zahlloser weiblicher Zeremonienmeister, Herolde und Hofdamen das Hochzeitskostüm angelegt, das gewiß die Damen interessieren dürfte, zumal es meines Wissens in Europa noch nicht geschildert wurde. Das Kleid war von dunkelblauer, schwerer Seide mit goldenen, eingestickten Drachen und breiten Goldborten an den Aermeln und dem unteren Saume; auf der Vorderseite des Kleides prangten in Goldstickerei die chinesischen Schriftzeichen Wau-fu und Wau-scheu, d. h. immerwährendes Glück und langes Leben. Unterkleider und Schuhe waren von gelber Seide. Die Halsgeschmeide der Kaiserin, hauptsächlich aus Perlen, Diamanten, Türkisen und Korallen zusammengesetzt, sollen nach den Mitteilungen der Shanghaier Blätter einen fabelhaften Wert besitzen. Das Taschentuch war aus grüner Seide, reich gestickt und mit juwelenbesetzten Quasten und gelben Bändern geschmückt. Das wichtigste und kostbarste Stück war jedoch der Kopfputz, eine Mütze aus rotem Samt mit auf die Schulter fallendem Besatz von Zobelpelz, gelb gefüttert und durch diamantenbesetzte Samtbänder festgehalten. Auf der Mitte der Kappe erhob sich ein goldener Phönix, umgeben von einer Anzahl der kostbarsten Perlen. Rings um diesen Schmuck waren an der Kappe nach hinten andere goldene Phönixe befestigt, jeder mit achtundzwanzig großen Perlen besetzt, und auf der Hinterseite der Kappe saß ein goldener Fasan, dessen langer juwelenbesetzter Schweif über das Zobelfell fiel.

In diesem Aufzuge erschien die Braut vor den Eunuchen, die ihr nun das kaiserliche Edikt vorlasen und die an dem gleichen Nachmittag stattfindende Abholung nach dem Kaiserpalast verkündeten. Die Trauungstafel und das Siegel blieben bei ihr, das Scepter aber wurde wieder unter dem weitschweifigsten Zeremoniell dem vor der Brautwohnung harrenden Prinzen übergeben, der es dem Kaiser wieder zurückbrachte. Nachmittags besuchte der Kaiser mit seinem ganzen Hofstaate die Kaiserin-Regentin und gab hierauf in der Taihohalle feierlich unter Trompetengeschmetter und Trommelschlag den Befehl, die junge Kaiserin abzuholen. Sofort wurde der Hochzeitszug wieder mit dem Prinzen an der Spitze gebildet, aber diesmal fungierte an Stelle der Drachenstühle eine Phönixsänfte, mit gelbem Damast ausgeschlagen und von sechzehn Trägern getragen, denen die kaiserliche Palastgarde in ihren pompösen Uniformen mit goldenen Helmen und Pantherfellen folgte.