China und Japan: Erlebnisse, Studien, Beobachtungen
Part 15
Die kostbaren Juwelen werden von den Damen im Haar getragen. Ueberhaupt gefiel mir an ihnen der Kopfputz am besten, denn die Gesichter sind gewöhnlich mit einer dicken Schicht Puder bedeckt, über welche die Damen noch eine ebenso dicke Schicht von Rot legen, das bis an die Augenbrauen reicht. Sie suchen diese Malerei auch keineswegs zu verbergen, sie ist ehrlich, offen und dick aufgetragen, und gewiß kann sich niemand rühmen, eine chinesische Dame jemals zum Erröten gebracht zu haben. Die Augenbrauen werden zuweilen ausgezupft oder abrasiert, stets aber mit Holzkohle derart nachgezeichnet, daß sie etwa die Form des Mondes an den ersten Tagen nach Neumond besitzen. Was Wunder, daß mir unter solchen Umständen das Haar am besten gefiel? Auch hier werden falsche Haare zu Hilfe genommen, ganz so, wie es bei Damen, die unseren Rassen näher stehen, zuweilen auch der Fall sein soll. Nur ist es den Chinesinnen leichter, die Haarfarbe des Chignons zu treffen, denn sie sind durchweg rabenschwarz. Eine blonde oder rote Chinesin würde vielleicht größeres Aufsehen erregen als die siamesischen Zwillinge. Junge Mädchen tragen das Haar lang herabfallend. Frauen verleihen ihrem gewöhnlich sehr üppigen Haarwuchs erhöhten Glanz dadurch, daß sie es in harzigen Flüssigkeiten baden und sorgfältig kämmen. Haarbürsten sind den orientalischen Völkern unbekannt.
Durch Zufall sah ich einmal mit Hilfe des Feldstechers der Haartoilette einer Dame zu, eine gewiß verzeihliche Indiskretion, wenn man bedenkt, daß ich sie nur in ethnographischem Interesse, und um die Europäerinnen vielleicht etwas Neues zu lehren, beging. Die blatternarbige Schöne saß auf ihren Fersen auf dem Boden. Sie kämmte ihr reiches Haar von der Stirne glatt zurück und hob es etwas vom Kopfe dadurch, daß sie einen Finger darunter hielt. Dann wurde der flache Haarstrang am Scheitel nach vorn umgebogen, so daß er eine Schleife bildete, und mit einer Nadel festgesteckt. In ähnlicher Weise bildete sie mit dem Seitenhaar Schleifen, die weit vom Kopfe abstanden, und steckte sie am Scheitel mit Nadeln fest. Dann schmückte sie das Haar mit Juwelen und Blumen, von denen die hübscheste in ein kleines schmales Gefäß gesteckt wurde, das sie in dem Haar verbarg.
In den mittleren Provinzen Chinas wird das Haar von rückwärts nach aufwärts gekämmt und in einem hohen, vom Kopfe abstehenden Bogen nach vorn geführt, wo es festgesteckt wird. Ein chinesischer Poet besingt eine Schöne mit folgenden Worten: „Wangen wie die Mandelblüte, Lippen wie die Pfirsischblüte, den Leib wie ein Weidenblatt, Augen, so munter wie in der Sonne glitzerndes Wassergekräusel, und Füße wie die Lotosblume.”
Würden unsere Damen die Lage ihrer Schwestern bei den anderen Völkerrassen aus eigener Anschauung kennen lernen, so würden sie uns wahrscheinlich größeren Dank wissen für die gewiß beneidenswerte Stellung, welche wir ihnen, wir wollen es zugeben, auch mit vollem Rechte eingeräumt haben. Die Chinesen vergleichen beispielsweise die Stellung der Frau zum Manne wie jene der Erde zum Himmel, wobei der letztere selbstverständlich durch das starke Geschlecht dargestellt wird. Die Geschlechter sind in dem uralten Reiche der Mitte keineswegs gleichberechtigt wie bei uns. Der Chinese huldigt der Frauenschönheit und Frauentugend nicht wie wir, er besingt und umschwärmt sie nicht, Frauenwünsche und Frauenlaunen sind ihm nicht Befehle, die Ritterlichkeit und Höflichkeit, mit welcher unseren Damen, wie sie meinen, noch viel zu wenig begegnet wird, ist den Chinesen vollständig unbekannt. Der Mann herrscht dort, die Frau dient, dem Manne allein gehört das öffentliche Leben, die Frau bleibt im Hause, der Mann genießt vollständige Freiheit, die Frau ist dem Willen des Mannes unterworfen. Sie tritt überhaupt nicht an die Oeffentlichkeit und wird im großen ganzen als ein geringeres Wesen angesehen. Die Geburt eines Sohnes ist ein Freudenfest im Hause und in der ganzen Familie des Chinesen; die Geburt einer Tochter wird kaum berücksichtigt. Fragt man einen Chinesen, ob er Kinder besitze, so wird er das nur auf die Söhne beziehen und die Töchter gar nicht mit nennen, ja, es ist Thatsache, daß Tausende von neugeborenen Mädchen jährlich ermordet werden. Armut und übergroßer Kindersegen sind die Hauptursachen dieses verbrecherischen Gebrauchs. Von den Eltern selbst wird der Kindermord selten begangen; das Kind wird gewöhnlich der Hebamme übergeben oder vielleicht an einer Polizeistation oder an dem Kreuzungspunkt von Straßen weggelegt. Wird es gefunden, bevor es dem Hunger oder den Unbilden der Witterung unterlegen ist, so wird es einem der vielen in den Städten bestehenden Waisenhäuser übergeben und dort großgezogen. Die Regierung hat den Kindermord in mehreren kaiserlichen Edikten verdammt und mit Strafe belegt; er ist auch in den meisten Gegenden nicht so häufig, wie es angenommen wird, nur in Schantung und Honan scheint er überhand genommen zu haben. Uneheliche Kinder werden stets beseitigt. Auch bei Knaben kommt es zuweilen vor, besonders wenn sie mit Gebrechen behaftet sind, oder wenn die abergläubigen Eltern der Meinung sind, daß das Kind von bösen Geistern besessen ist. So wurde mir in Tsining am Kaiserkanal erzählt, daß kürzlich ein Knäblein in das dortige Waisenhaus gebracht wurde, das auf der Brust von Raben ganz zerhackt war. Ein christlicher Chinese soll es vor den Stadtmauern gefunden haben. In Tsining und Tsautschou-fu kommt das Weglegen von neugeborenen Töchtern besonders in Zeiten von Hungersnot sehr häufig vor. Gewöhnlich werden die armen Wesen schon im Elternhause getötet, die Leichen aber über die Stadtmauer geworfen, wo sie von Hunden und Raben gefressen werden. Ein chinesisches Sprichwort sagt: ~Igo guinia pango örr~, d. h. „eine Tochter ein halber Sohn”, und wenn in einer Familie der Reihe nach mehrere Töchter geboren werden, so wird häufig auch in den besseren Ständen eine Tochter geopfert, in der Hoffnung, daß bei der Seelenwanderung ihre Seele doch in den Körper eines Knaben kommen dürfte.
In den meisten Großstädten befinden sich eigene Kindertürme, gemauerte Behälter, in welche die Leichen neugeborener Kinder geworfen werden, um die Beerdigungskosten zu ersparen. Aber es ist unrichtig, daß sie zur Aufnahme lebender weggelegter Kinder dienen.
In vielen Familien gleicht das Leben der Mädchen und Frauen, natürlich nur nach europäischen Begriffen, einem langsamen Hinsterben, denn sie sind an das Haus gefesselt, keine Frau darf es ohne Bewilligung ihres Gatten verlassen, und thut sie es, so kann der Mann sie einem anderen Manne als Konkubine verkaufen. Man hat mir von vielen Frauen erzählt, welche das Haus jahrelang nicht verlassen haben. Freilich darf man sich unter den Häusern der Reicheren nicht etwa solche wie die unserigen vorstellen. In China wohnen ganze Familien, oder vielmehr Familiengruppen, mit zahlreichen Männern, Frauen, Kindern und Sklavinnen in einem ausgedehnten Häuserkomplex mit Gärten und Lotosteichen, Lusthäuschen, Hallen und Tempelchen, alles von einer hohen Mauer umschlossen, aber über diese Mauer hinaus gelangen die Frauen nur selten. Sie haben ihre eigenen Häuser und Gemächer, und schon als Kinder von sechs bis sieben Jahren werden sie von ihren Brüdern und Vettern, mit einem Worte, von den Männern so viel als möglich abgesondert. Selbst in den Räumen der ärmeren Klassen dürfen Knaben und Mädchen nicht auf denselben Matten sitzen oder gemeinschaftlich ihre Mahlzeiten einnehmen. Ja, einem alten chinesischen Gebrauch zufolge sollen Frauenkleider mit jenen der Männer nicht auf denselben Nagel gehängt werden; Frauen sollen nicht an denselben Stellen baden, an welchen sich Männer zu baden pflegen; die Frau darf auch nicht mit dem Manne essen. Zuerst stillt er seinen Hunger, dann kommt die Frau. In den untersten Volksschichten können diese Gebote natürlich nicht eingehalten werden, aber in den höheren Ständen werden sie streng beachtet.
Erreicht das Mädchen ein Alter von dreizehn bis fünfzehn Jahren, so wird sie von den Eltern verlobt, ja sehr häufig findet diese Verlobung schon statt, wenn die Kinder kaum das fünfte oder sechste Jahr erreicht haben. Von einer selbständigen Wahl ihrer Gatten ist natürlich niemals die Rede. Nur in seltenen Fällen hat das Mädchen der besseren Stände Gelegenheit, andere Männer wenigstens flüchtig zu sehen, aber selbst wenn zwei junge Leutchen auf solche Art Zuneigung zu einander fassen sollten, müssen die Eltern ihre Zustimmung geben. Ein chinesisches Sprichwort sagt darüber: ~T’schü t’schi yu ho, pi ku fu mo~, d. h. „will man ein Weib freien, so muß man sich an die Eltern wenden”. Die Eltern sind die unumschränkten Gebieter über ihre Kinder; diese werden niemals zu Rate gezogen, und nur von Seite der Männer darf eine Heiratsaufforderung ergehen, niemals von den Mädchen. Papa und Mama des zukünftigen Ehemannes, selbst wenn er erst acht oder zehn Jahre alt sein sollte, lassen durch eigene Heiratsvermittler in den verschiedenen, ihnen im Range annähernd gleichen Familien nach einem passenden Mädchen Umschau halten. Ohne Heiratsvermittler giebt es in China keine Heirat. Der Chinese sagt: ~Tien schang wu yün pu hsia yü, ti hsia wu mei pu t’scheng t’schin~, „wie der Himmel ohne Wolken keinen Regen spenden kann, so kann auch keine Heirat stattfinden ohne Heiratsvermittler”, wobei diese Vermittler meistens pfiffige, alte Weiber sind.
Die beiden Familien erkundigen sich eingehend nach den beiderseitigen Verhältnissen, und sind diese befriedigend, so wird die Summe festgestellt, welche die Eltern des angehenden Ehemannes den Eltern der Braut zu zahlen haben, denn die Ehe in China ist im Grunde nichts weiter als der Ankauf einer Frau. Unrichtige Angaben dürfen dabei nicht gemacht werden, sonst erhält der schuldige Papa vom Gerichte hundert Stockstreiche verabreicht, und die Geschenke, welche der Braut beim Abschluß der Verlobung gemacht werden, müssen zurückgeschickt werden. Auch darf kein Zwang eintreten. Sollte es sich herausstellen, daß jemand die Tochter eines freien Mannes zur Ehe mit seinem Sohne oder einem sonstigen Anverwandten gegen den Willen ihrer Eltern oder Vormünder veranlaßt hat, so wird er gerichtlich erdrosselt. Die Tochter wird aber niemals nach ihren Wünschen gefragt, obschon die chinesischen Mädchen doch auch Herzen haben. Ihre Pflicht ist es, den Eltern zu folgen und sich fürs Leben an jenen zu ketten, den die Eltern für sie angenommen haben, mag auch das Herz dabei zu Grunde gehen. Deshalb kommen auch in China Liebestragödien gar nicht selten vor. Will die junge Braut sich der Ehe mit einem ihr verhaßten Manne entziehen, so bleibt ihr nichts übrig, als Selbstmord zu begehen.
Sind die Erkundigungen, wie gesagt, befriedigend ausgefallen und die Verträge unterzeichnet, so sendet der Bräutigam seiner ihm gänzlich unbekannten Braut Verlobungsgeschenke, unter denen sich als wichtigstes häufig dieses nützliche, aber keineswegs besonders angesehene Haustier, eine Gans befindet. Die Gans gilt in China wie in Korea als das Symbol der ehelichen Treue. Mit der Annahme der Gans ist das Mädchen verlobt, obschon sie je nach ihrem Alter häufig noch Jahre warten muß, ehe ihr das zweifelhafte Glück zu teil wird, Frau zu werden. Was immer in manchen Werken über China behauptet werden mag, es kommt doch nur selten vor, daß Männer unter zwanzig Jahren, Mädchen unter fünfzehn Jahren wirklich heiraten.
Man kann sich die Gefühle eines solchen eben aufblühenden jungen Mädchens vorstellen, wenn sie den chinesischen Verlobungsring, die Gans, erhält. Sie hat keine Ahnung von dem Aussehen und Charakter des Menschen, mit dem sie für ihr ganzes Leben verbunden werden soll. Von ihren Eltern und Brüdern oder gar von Bekannten kann sie darüber wenig erfahren; denn vom Tage ihrer Verlobung an wird sie noch strenger gehalten als zuvor. Sie darf mit Fremden gar nicht verkehren, und sollten ihre Eltern Besuche erhalten, so muß sie sich aus dem Raume entfernen.
Wie ihre kleinen Füßchen, die goldenen Lilien, so werden auch ihre Gefühle, ihr ganzes inneres Wesen und Sein absichtlich verkrüppelt, und es wäre unverständlich, wie chinesische Mädchen unter solchen Umständen noch fröhlich sein, lachen und scherzen können, wüßten wir nicht, daß sie eben keine Ahnung von den glücklichen Verhältnissen haben, unter denen ihre kaukasischen Schwestern in Europa und Nordamerika leben. Ihr Horizont reicht nicht weiter als die Mauern ihres Heims, ihre Urteilsfähigkeit ist eingedämmt durch die althergebrachten Formen und Sitten, ihre Lektüre, wenn sie lesen gelernt haben, beschränkt sich auf langweilige Klassiker, Theaterstücke und chinesische Erzählungen, denn Bücher über Länderkunde, Geschichte und dergleichen giebt es nur wenige.
Am Tage der Ehe wird sie von einem Freunde ihres Gatten abgeholt, in eine rote Sänfte eingesperrt und so nach ihrem zukünftigen Heim getragen. Aber ihre Stellung bleibt nach wie vor die gleiche, denn sie erhält keinen eigenen Hausstand. Als Mädchen war sie die unterwürfige Dienerin ihrer Eltern und älteren Brüder, als Frau ist sie die Dienerin ihrer Schwiegereltern und ihres Gatten. Der Verkehr mit dem Elternhause hört auf, die Eltern ihres Gatten sind nun ihre Eltern, und selbst wenn ihr Gatte sterben sollte, so bleibt sie in der Familie desselben und darf zu ihren eigenen Eltern nicht zurückkehren. Dies ist sogar der Fall, wenn der Tod ihres Verlobten vor der Heirat erfolgen sollte. Ein derartiges Los ist gewiß nicht beneidenswert. Sie gelangt mitten unter Fremde, die ihr nicht immer mit Liebe begegnen, ohne Murren muß sie die Befehle ihrer neuen Mutter, der Herrin des Hauses, ausführen, sie selbst hat nichts zu sagen, ja sie findet mit Beschwerden bei ihrem Manne kaum irgendwelche Unterstützung, denn als erstes Gebot im chinesischen Familienleben gilt die Unterwerfung gegenüber den Eltern. Zeigt die junge Frau Unwillen oder Trotz, so kann sie von ihrem Manne geschlagen werden. Hilfe findet sie nirgends. Nur durch sklavische Befolgung ihrer Pflichten, durch Demut und Unterwürfigkeit kann sie sich allmählich die Neigung ihrer neuen Verwandten erwerben; wird ihr aber ein Sohn geboren, so ist ihre Stellung gesichert, sie wird fortan mit Achtung und Liebe behandelt. Während des ersten Monats nach der Geburt ihres Kindes ist sie das Opfer einer Menge eigentümlicher Gebräuche. Mutter, Vater, ja ihr eigener Gatte meidet das Gemach, in dem die Kranke liegt. Niemand als ihre Dienerin darf es betreten, und ein großer Strauß von Immergrün, über der Thür aufgehängt, warnt alle Besucher vor dem Eintritt. Ja die letzteren dürfen sogar ihre großen roten Visitenkarten nicht abgeben. Alle Personen, die mit ihr in demselben Hause wohnen, selbst Fremde, die das Haus während dieses ersten Monats betreten sollten, werden unrein und dürfen beispielsweise bis nach Ablauf des Monats keinen Tempel betreten. Stirbt die unglückliche Mutter während dieser Zeit, so hat sie im Fegefeuer bestimmte Strafen auszustehen, bis sie aus demselben durch besonders vorgeschriebene Tempelopfer befreit wird.
Ist das junge Wesen, dem sie das Leben gegeben hat, ein Mädchen, so wird die Stellung der jungen Frau womöglich noch ungünstiger, denn nicht nur, daß sie in der Achtung ihrer Eltern und Verwandten sinkt, ihr Gatte wird sich auch bald, wenn es seine Mittel erlauben, nach einer zweiten Gattin, oder vielmehr nach einer Konkubine umsehen. Die chinesischen Gesetze erkennen freilich nur eine Frau, und zwar die erste, als die rechtmäßige an, allein sie gestatten es dem Manne, so viele Konkubinen in sein Haus aufzunehmen, als er ernähren kann oder will. Diese Art der Vielweiberei kommt hauptsächlich bei den wohlhabenden Kaufleuten und Mandarinen vor, in den ärmeren Klassen nur selten. Dennoch sind mir auch hier derartige Fälle vorgekommen. Meine Bootsfrau in Canton, ein energisches, sparsames, flinkes Wesen, erzählte mir selbst, daß ihr Gatte sich eine Konkubine im Hause hielte, und beklagte nur das schwere von ihr sauer erworbene Geld, welches er ihr für diesen Zweck abpreßte. Ruderte sie mich mit ihren starken Armen auf dem breiten Strom umher, dann kam ihr Gespräch immer wieder auf ihren verlumpten Mann zurück und auf seine zweite Frau, die sie im Hause dulden mußte. Aus jedem Worte sprach ihre Eifersucht. Sind die Chinesinnen denn keine Frauen? Mein Dolmetscher in Canton besaß drei Frauen, jener in Chinkiang zwei. Durch Zufall begegneten wir diesen letzteren in der Straße, häßliche, ärmlich gekleidete Wesen: die eine war in einer Seidenzucht beschäftigt, die andere verkaufte den chinesischen Bootsleuten im Hafen Eßwaren. Wie ich mir nachher von einem Zollbeamten sagen ließ, hatte der gute Lin Tun Fung seine zweite Frau nur ins Haus genommen, weil er durch ihre Thätigkeit seine Einnahmen vermehrte.
So gefügig und duldsam die chinesische Frau auch sein mag, eine Nebenbuhlerin im Hause muß ihr doch arge Seelenschmerzen bereiten, denn nicht selten kommt es vor, daß sie durch allerhand kleine Mittelchen trachtet, ihre Schwester oder sonst eine Anverwandte ihrer eigenen Familie mit ihrem Manne zusammenzubringen, damit er sie als Konkubine wähle. Mehrere Konkubinen sind weniger schlimm als eine einzige. Um die Ruhe seines Hausstandes zu sichern, weist der Gatte der zweiten Gattin gewöhnlich eine eigene Haushaltung an, denn ein chinesisches Sprichwort sagt: „Ein Schlüssel macht keinen Lärm, zwei Schlüssel verursachen Gerassel”. Auch wenn die erste Frau ihm Söhne geboren haben sollte, nimmt der Chinese gerne noch eine zweite Frau; besonders Schiffer, Boots- und Handelsleute, die viel auf Reisen gehen, und wohlhabendere Beamte, welche die Bäder besuchen wollen. Seine erste Frau kann er nicht mitnehmen, weil ihr die Leitung der Hausgeschäfte obliegt, als Reisefrau nimmt er die zweite mit.
Der Ausdruck zweite oder dritte Frau ist nicht in diesem Sinne zu verstehen, denn nur die erste ist wirklich seine legitime Frau, und bei ihren Lebzeiten darf er keine zweite heiraten, er darf auch keine solche an die Stelle der ersten setzen, also ihre Stellungen in seinem Haushalte vertauschen. Die Nebenfrauen sind nur Konkubinen und unterstehen der wirklichen Gattin; sie werden auch nicht mit demselben Ceremoniell wie die letztere geheiratet, sondern einfach ihren Eltern abgekauft, und dabei kann der Gatte wenigstens dem Zuge seines Herzens folgen, lieben und in sein Haus aufnehmen, wen er will.
Die Nebenfrauen eines Chinesen sind, wie bemerkt, der Autorität der ersten Frau unterworfen. Diese allein hat im Hause zu befehlen, und das ist vielleicht die einzige Genugthuung, die ihr nach ihrer Demütigung durch den Gatten bleibt. Mädchen der besseren Stände werden auch für Nebenfrauen nicht hergegeben; gewöhnlich entstammen sie den armen Volksklassen, sind möglicherweise Sklavinnen oder sogar Dienerinnen aus dem eigenen Hausstande. Ihre Kinder müssen sie aber der ersten Frau abtreten, welche die Mutter aller Kinder ihres Gatten wird und mit diesem allein über ihre Eheschließung und alle andern Verhältnisse zu verfügen hat. Die wirklichen Mütter dürfen keine Einsprache erheben.
In Arbeit, Erziehung der Kinder und Verwaltung des Hausstandes vergehen die Jahre, und je älter sie wird, desto mehr steigt ihr Ansehen. War ihr Gatte der älteste Sohn der Familie, und sterben seine Eltern, so hat sie die höchste Stellung in der Familie erreicht, ist umgeben und hochgeachtet von den Frauen der jüngeren Brüder, ihren Kindern und Enkeln, die alle unter ihrer Leitung in demselben Häuserkomplex wohnen. Stirbt ihr Gatte aber noch bei Lebzeiten seiner Eltern, und solange sie jung ist, so gilt es nicht für anständig, wenn sie sich einen zweiten Gatten nimmt, und die Fälle einer Wiederverheiratung kommen bei Witwen von Beamten niemals, bei solchen der höheren Stände nur selten vor. Aber ein chinesisches Sprichwort sagt: ~t’ieu yan hsia, niang yan tschia, wu fa k’o tschy~, d. h. will der Himmel regnen und deine Mutter wieder heiraten, so kann sie nichts daran verhindern. Um die althergebrachten Sitten zu wahren und angesehenen Familien die Schande zu ersparen, eine Witwe ihres Hauses in ein anderes Haus übertreten zu sehen, werden standhafte Witwen in China auf eigentümliche Weise belohnt. Ich habe in chinesischen Städten und Dörfern häufig freistehende Thorbogen aus Stein, mit Inschriften bedeckt, wahrgenommen. Ursprünglich dachte ich, sie wären Triumphbogen, zum Andenken an kriegerische Thaten oder tapfere Generale aufgeführt. Aber diese tapferen Generale sind in diesem Falle gewöhnlich standhafte Witwen oder besonders brave Töchter gewesen. Ich kann mit meinem bescheidenen Europäerverstand freilich nicht begreifen, wie es bei einer Witwe besonderer Standhaftigkeit bedarf, nach den gewöhnlich sehr traurigen Erfahrungen der ersten Ehe dem Ansturm neuer Freier zu widerstehen. Aber in China scheint die Sache doch anders aufgefaßt zu werden, denn dieser tapfere Widerstand wird dem Distriktstaotai gemeldet, dieser macht einen Bericht an den Provinzgouverneur, und der letztere sendet ihn sogar an den Kaiser in Peking. Ich fand zuweilen in der Pekinger Staatszeitung Edikte, mit welchen Seine Majestät anordnet, daß der Witwe X. X. oder der braven Tochter Y. Y. in ihrem Heimatsorte ein Triumphbogen zu errichten sei. Wieder die verkehrte Welt. Bei uns sind es große Staatsmänner und Kriegshelden, welchen solche Ehren erwiesen werden, in China Mädchen und Witwen.
Stirbt die gesetzliche Frau eines Mannes, so darf er sich wieder verheiraten oder eine seiner Konkubinen zur ersten Frau erheben, die mit zunehmendem Alter endlich die Herrschaft über den ganzen Familienclan erhält. Ja, sollte sie in dieser höchsten Familienstellung ihren Gatten verlieren, so tritt nicht etwa der älteste Sohn an dessen Stelle als Leiter der Familie, sondern die Mutter bleibt es in unumschränkter Weise bis zu ihrem Tode. Der Chinese sagt, seine legitime Frau sei wie der Mond, die Konkubinen wie die Sterne, und alle drehen sich in ihrem Laufe um die Sonne, den Mann.
Die chinesischen Ehen sind nicht etwa unauflöslich. Die Gesetze nennen sieben Gründe für die Ehescheidung, welche die gesellschaftlichen Verhältnisse des Reiches der Mitte grell beleuchten. Sie sind: Ehebruch, Unfruchtbarkeit, Eifersucht, Ungehorsam, Diebstahl, Aussatz und Geschwätzigkeit. Auch kann die Scheidung auf gegenseitiges Einverständnis erfolgen. Sollte der Mann bei Ehebruch seiner Frau die Scheidung nicht verlangen, so setzt er sich der Bestrafung durch Stockstreiche aus; sollte sie während seiner Abwesenheit eine neue Ehe eingehen, so wird sie erdrosselt; nur wenn diese Abwesenheit drei Jahre dauert, kann sie nach Anmeldung bei den Gerichten ihre Freiheit erlangen.