Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 27. Band, 1880 Organ des Germanischen Museums
Part 40
„Wo aber (S. 432) ist die erste und eigentliche Heimat des Mythus, und welches ist sein Alter? Wären wir an die Namen Bretten und Bretzwil gebunden, so gäbe die Antwort sich von selbst: wir würden damit auf celtisch-germanischen Boden und, da die älteste Nachricht über das Brittonische Todtenreich[273] sich um das Jahr 400 n. Chr. bei Claudianus findet, bis höchstens in die Anfänge der christlichen Zeitrechnung gewiesen und hierauf beschränkt sein. Indessen wir sind durch nichts genöthigt, uns so zu binden. Vielmehr, da ja auch den Griechen Hund und Hundeschwanz ein Symbol des Todes, da ferner auch ihnen die Vorstellung von einem Todtenreiche jenseit der Wasser und von nächtlichen Todtenschiffern geläufig ist (ich erinnere nur an Charon und an die Phäaken, wie Welcker dieselben geistreich deutet); da sodann auch sie, in Athen, unverkennbar schon aus unserem Mythus von einem Hunde erzählten, der bei dem Opfer des Diomos anstatt einer Wurst das Opferfleisch geraubt und bis nach dem Hügel und Platz des Herakles, dem fortan sogenannten Κυνόσαργες d. i. Hundsweiß (denn der Hund war weiß nach Pausanias) davongetragen; da endlich wiederum sie so mancherlei Dinge von der Erde aus unter die Gestirne ihres Himmels versetzt haben, z. B. gerade auch einen Hund, Mära, das Hündchen des Icarius, das noch als Stern der kleine Hund hieß: nun wohlan, so wird es kein Wagniß, es wird eher eine wissenschaftliche Nothwendigkeit sein, es wird auch dies wieder zum richtigen Verständniß eines bisher stets räthselhaften Ausdrucks helfen, wenn wir in Κυνόσουρα, dem griechischen Namen des kleinen Bären, den Hundeschwanz wieder erkennen, den nach deutscher Erzählung der Metzger in Bretten abgehauen hat...“
„Es wird (S. 434) kaum mehr nöthig sein“, schließt W. seinen Aufsatz, „einen nochmals unterscheidenden und wieder vereinenden Blick zurückzuwerfen und noch einmal eigens hervorzuheben, wie beide Hündchen also die Endlichkeit und den Tod bedeuten, das Hündchen von Bretzwil aber nur eben dies und weiter nichts, das von Bretten aber die Endlichkeit, welche in die Unendlichkeit, das Erdenleben, das durch den Tod in die Unsterblichkeit, in die Ewigkeit hinüberringt und dringt. Ich selbst habe das nur wiederholt, um schließlich besser darauf aufmerksam zu machen, wie sehr die Jetztzeit in dem Gebrauche des Sprichworts: „Es geschieht ihm wie dem Hündchen von Bretten“ abermals fehlgreift; denn sie wendet es auf Fälle an, wo Jemand nach langem, treuem, aufopferungsvollem Mühen zuletzt doch nichts als Unglück erfährt und zu Grunde geht -- gerade das Gegentheil der von uns ermittelten Idee des Mythus.“
So unläugbar und anerkannt auch immer die großen Verdienste sind, die Wilh. Wackernagel um die germanistische Philologie sich erworben hat, so hat sich doch auch bei ihm in diesem Falle jenes Zeichen unserer, die Wissenschaft nach allen Seiten ausbeutenden Zeit geltend gemacht, daß man jedem noch so einfachen Dinge einen gelehrten Namen zu geben versucht, leider meist mit der unlöblichen Absicht, damit es mehr scheinen solle, als es ist; wie man denn auch von anderer Seite versucht hat, für diese und andere verwandte Sagen die Quelle in dem Mythus von Juppiter Pistor aufzufinden (vergleiche Lewis, Untersuchungen über die Glaubwürdigkeit der altrömischen Geschichte, übersetzt von Felix Liebrecht, Hannover 1858, II, 266). Uebrigens gebührt die erste Idee, das Hündchen von „Bretten“ mit den alten Brittones oder Britten in Verbindung zu bringen, nicht einmal Wackernagel, sondern einem Sohne des kurpfälzischen Städtchens selbst: +Phil. Melanchthon+, und der erstere hat dieselbe nur von neuem aufgegriffen und nach seiner Weise weiter ausgeführt. Schon Melanchthon leitete den Ursprung seiner Vaterstadt „ἀπὸ τῶν Βρετανῶν“ her, oder von jenen Britaniern, die einst mit der Helene dem Kaiser Constantius im Kriege folgten, (vergleiche dessen Chron. Carionis, Wittenb. 1588, Lief. IV, p. 451 und Paul Hachenberg, Oratio de laudibus et praestantia Palatinatus ad Rhenum, p. 11 seqq.); und ganz derselben Meinung war auch schon 1593 Abraham Sauer von Frankenberg.[274] Nach Widder’s geograph.-histor. Beschreibung der Churfürstl. Pfalz, 1786, II, 189 erscheint aber unser Bretten als „Bredaheim“ schon im 8. und 9. Jahrh. in den Urkunden des Klosters Lorsch als eine Villa des Kraichgaus, und die allmähliche Verwandlung aus „Bredaheim“ in „Bretten“ vermittelte sich nach üblichem, pfälzischem Sprachgebrauche. (und analog so auch bei nicht wenigen anderen kurpfälz. Ortschaften) also: Bredaheim -- Bredheim -- Bredhem -- Brettem -- Bretten. Auch Trithemius in seinem Chron. Hirsaug. (Basil. 1559, Fol.) p. 129 schreibt „Bredheim“.
Nach Sigm. Friedr. Gehres, Kleine Chronik von Bretten (Eßlingen 1805. 8.) S. 8-11 befindet sich das Bildniß eines schwanzlosen Hundes, der zugleich als ein Wahrzeichen der Stadt gelte (ein anderes Wahrzeichen der Stadt vergl. S. 27) außerhalb des Chores der St. Laurentiuskirche,[275] und man pflege „seit unfürdenklichen Zeiten“ in der ganzen umliegenden Gegend von einem „der entweder seinen Proceß verspielt oder überhaupt in irgend einer Sache den Kürzeren gezogen hat,“ ironisch zu sagen: „Er kommt daher wie das Hündchen von Bretten“. Nachdem er sodann auch eine andere fabelhafte Nachricht über die Ursache dieser Darstellung wiedergegeben, wornach einst die belagerten Einwohner, um den Feind über ihre Noth zu täuschen, (ähnlich, wie andere Belagerte durch einen meckernden Schneider sich zu helfen suchten) einen +fetten Hund+ über die Mauern der Stadt in das feindliche Lager hätten springen lassen, der aber mit +abgehauenem Schwanze+ wieder in die Stadt zurückgeschickt und dessen Bildniß später, nach Abzug der Feinde, zum Andenken dieser Geschichte in der Kirche postiert worden sei, und nachdem er noch einer weiteren Sage erwähnt, daß der Baumeister der Kirche einen +Hund+ in seinem +Wappen+ geführt und mit jenem Hündchen, das er außerhalb des Kirchenchors ausgehauen, nur sein Andenken bei der Nachwelt zu verewigen gesucht habe, -- gibt Gehres (S. 10-11) die, wie ich glaube, einzig richtige, auch „durch die allgemeine mündliche Tradition“ gestützte Erklärung. Zu jenen Personen nämlich, welche zum Bau der Laurentiuskirche sehr beträchtlich beisteuerten und stifteten, gehörten ganz besonders die +Freiherren von Hundheim+, von deren Geschlechte auch mehrere in einem Grabgewölbe beigesetzt sind. Hiefür wurde ihnen, und besonders, weil sie einen +Hund+ als Sinnbild ihres Namens in ihrem Wappen führten, durch das besagte Bild eines Hündchens an der Kirche gleichsam ein Denkmal der Dankbarkeit errichtet. Daß dieses Hündchen zufällig ohne Schwanz erscheint, ist nebensächlich; auch liebten es bekanntlich die Baumeister des Mittelalters, an den Steingebilden ihrer Bauwerke Spott und Satire walten zu lassen. Uebrigens kursierte im 17. Jahrh. die Redensart auch in einer anderen, indecenten Fassung: „Das heisst auff die Bulschafft gange, wie Herr Hündlein von Bretten, dem der Boldrian an der Thür hangen blieb.“ Bernh. Hertzog, Schildwach (o. O. 1657. 8.), Bl. A viij b. Vergl. auch Reinsberg-Düringsfeld, Internationale Titulaturen I (Leipz. 1863. 8.) S. 73-74.
+Edenkoben.+ J. +Franck+.
Inventarium der Gerkammer[276] des Domes zu Brandenburg a. H.
Die Sammlung mittelalterlicher Meßgewänder im Dom zu Brandenburg a. H., welche, trotz der Hinweisungen Bocks in seiner Geschichte der liturgischen Gewänder auf ihre Bedeutung, außer der kurzen Nachricht, welche Schreiber dieses im Bär 1877, S. 86 ff. veröffentlicht, weiter noch keine Berücksichtigung seitens der bezüglichen Forschung und Literatur gefunden hat, ist dadurch besonders interessant, daß einmal die sämmtlichen Schränke und Truhen, welche zu ihrer Aufbewahrung dienten, noch heute in der Domsakristei vorhanden sind, und daß zweitens diese Schränke ein fast lückenloses Inventarium des gesammten Bestandes an kirchlichen Gewändern enthalten, wie er am Ende des 16. Jahrh. sich nicht nur im Besitze des Brandenburger Domkapitels befand, sondern bei den Eigenthümlichkeiten, welche der von Joachim II. in der Mark eingeführte evangelische Kultus bewahrt hatte, auch noch in wirklichem Gebrauch war. Auf die Innenseite der Truhendeckel und Thurflügel der einzelnen Schrankabtheilungen sind nämlich Zettel geklebt, welche die in den betreffenden Truhen und Schrankabtheilungen aufzubewahrenden Gewänder unter kurzer Beschreibung aufführen. Da solcher Inventarien nicht allzuviel existieren dürften, wird eine Veröffentlichung des in Rede stehenden in dieser Zeitschrift nicht unangemessen sein. Vorausgeschickt werde in Bezug auf das Alter des Inventars, daß es zwei, nicht völlig gleichzeitige Bestandtheile in sich faßt. Die Zettel sind nämlich mit großen lateinischen Buchstaben nach dem Alphabet von A bis N nummeriert, wozu dann noch einer mit Æ kommt. Die mit A. B. und Æ bezeichneten haben aber eine Handschrift, die mehr verschnörkelt und überhaupt ersichtlich später ist, als die der übrigen Zettel. Nun gehen die auf Æ verzeichneten Todesfälle, soweit sie sich feststellen lassen, nicht über 1604 herab; also werden diese Zettel in das erste Decennium des 17. Jahrhunderts zu setzen sein. Was die anderen, älteren, sämmtlich von derselben Hand geschriebenen betrifft, so wird auf I ausdrücklich der Dechant Ernst von Burgsdorf genannt, und zwar nicht, wie auf Æ, mit dem Zusatz „seligen“; sie müssen also zu dessen Lebzeiten, mithin zwischen 1581 und 1588 geschrieben sein.
Zu dem hier folgenden Abdruck ist zu bemerken, daß die Zahlen am Anfange der Zeilen auf den Zetteln nicht vorhanden sind, sondern hier nur zum Zwecke eines am Schlusse anzustellenden Vergleiches hinzugefügt werden, und daß die am Schlusse der Zeilen in Klammern hinzugefügten Buchstaben und Zahlen die noch jetzt in der Sammlung vorhandenen Stücke nach derjenigen Bezeichnung andeuten, welche sie bei Revision und Neuordnung der Sammlung durch den Schreiber dies im Jahre 1876 erhalten haben und in dem damals angefertigten handschriftlichen Kataloge führen. Einige Anmerkungen zu sprachlicher und geschichtlicher Erklärung werden unter dem Texte beigefügt werden.
A.
1. Drey Alben mit gulden blöcken[277] vndt einer gulden Stola. (Eine Alba erhalten A. 1.) 2. Drey Alben mit Viol blaw sammît blöcken vnd einer silbern Stola. 3. Drey Alben mit gruen guldin blöcken vndt einer gruen guldin Stola. 4. Drey Alben mit einer braunen vndt zweyen gelben Tammaschen[278] blöcken vndt einer gemeiner Stola.
B.
1. Drey Alben mit gruen attlaß blöcken, mit einer gruenen Attlas Stola. 2. Drey Alben mit blawen Attlas blöcken mit einer gemeinen Stola (Die Stola S. 1 ?) 3. Drey Alben mit geringen schwartzen blocken ohne Stola. 4. Ein weis gewircket[279] Altarthuch mit der passion. (V. 1) 5. Drey (corrigiert: Ein) Altarthücher (corrigiert: „er“ ausgestrichen) gemeiner Leinwandt. 6. Ein Altartuch blauw eingeschlagen[280] (V. 2)
C.
1. Ein kilch, die krangken zu communiciren (vorh.) 2. Ein corporale mit aller Zugehörung. 3. Eine Biblia mit silbern pogkeln. 4. Ein Evangelium vnd Epistell Buch mit gruenen vnd Roten sammet vberzogen. 5. Eine Agenda. 6. Zwey Handt tucher, so man bey der Tauffe gebrauchet vnd 7. Eine zinnerne kanne zur Kommunion gehörig.
D.
Dieser Zettel ist abgerissen. Nach dem noch vorhandenen Fragment sind es meist „Vorhänge“ von „geringer“ Qualität und zum Theil zerrissen gewesen.
E.
1. Eine Mahn blaw Tammaschen Casel mit einem guldin Creutz[281] vnd zweyen Diacon Rogken desselben (C. 1 u. D. 3)
2. Ein Weiss Tammaschen Casell mit einem seiden[282] vnd goldin Creutz sampt zweyen Diacon Rogken desselben (C. 2 u. D. 4 u. 5.?) 3. Zwey Diacon Rögke von gelben Tammaschen haben vorguldete Lowenkopffe vnd quaste[283], die Casel ist zum Berge[284] vorliehen worden wie das Spinde I besagt ... (D. 6 u. 7.) 4. Zwey Diacon Rogke von Cartegk[285] seindt gruen vnd gelb mit bunten seiden franssen.
F.
1. Diese Partie des Zettels ist sehr beschädigt; sie gibt eine genauere Beschreibung einer „leibfarbenen“ Casel mit einem „Perlin“ kreutz, darauf die heilige Dreifaltigkeit dargestellt ist, nebst dazu gehörigen Diaconröcken, bei denen von „vorguldetem Tuche“ die Rede ist. Das Uebrige ist nicht mehr zu entziffern. 2. Drey schwartze Tammaschen Kasel, zwey mit gulden vnd eine mit Einem seiden Creutz. 3. Ein Viola Braun Atlaß Casell vnd Zweyen Diacon Rogke, haben vorguldete gedreigte knöpffe[286] vnd quasten. 4. Ein Viola Braun schamlott[287] sampt zweyen Diacon Rogken ohne Creutz.
G.
1. Zwey Diacon Rögke von Rotem Sammit mit guldin Blögken[288] vnd bunten Bortten[289] (D. 12. 13.) 2. Ein Roht seiden Attlas Casell mit einem guldin Creutz vnd Zweyen Diacon Rögken, mit schwarzem sammit gebrehmet. 3. Ein Roth seiden Casell vnd Zweyen Diacon Rogken mit golde eingesprengt[290] mit grunen Chartegk gefüttert (wahrscheinlich D. 10. 11.) 4. Zwei kilche etc. (vorhanden.)
+Loburg.+ E. +Wernicke+.
(Schluß folgt.)
Zur Kunstgeschichte des 14. Jahrhunderts.
In der „Parva chronica monasterii s. Petri in monte crucis ad Werram ord. s. Benedicti“ (abgedruckt in „Rerum et antiquitatum germanicarum syntagma ed. Ch. F. Paullini“) findet sich pag. 299 folgende, bis jetzt unbeachtet gebliebene, für die Kunstgeschichte nicht uninteressante Notiz:
Anno domini 1306 +Clara de Gattersted+, subpriorissa nostra, cum ab infantia sua in dioecesi Fuldensi educata et rei pictoriae apprime perita esset, horas postea lusorias +in depingendis abbatibus Fuldensibus+ consumpsit a primo Sturmione usque ad quinquagesimum Henricum huius nominis quintum de Wilnau (1288-1313) diligenter occupata fuit, quos etiam omnes ac singulos ad vivum ita expressit et delineavit, ut pulchrius non potuerit optari. Dedit Henricus abbas ei pro raritate et artificio suo novum habitum et centum florenos rhenanos etc. etc.
Kreuzburg liegt nordwestlich von Eisenach. Das Frauenkloster daselbst gehörte höchst wahrscheinlich zur Jurisdiction des Fuldaer Abtes, welcher in diesen Gegenden ausgedehnte Besitzungen hatte.
Sollte etwa die +‚antiqua pictura‘ des Abtes Sturmius+ (744-779), von der Brower in seinen antiquitates Fuldenses II, 130 spricht, mit dieser Nachricht in Verbindung gebracht werden können?
+Fulda.+ Dr. +Joseph Rübsam+.
Sprüche aus Stammbüchern des 16. und 17. Jahrh.
Welcher nach grossen Weidtwerck stelt vnnd teglich Hundt vnd Ros helt Vnnd hat doch nicht viel Zinst vnd Rendt, des Kurtzweill niembt gar balt ein Endt. (16. Jahrh.)
Anfang, Betrachts Entt.
Wann Gott will, So ist mein Zill, Darauff Ich mich verlassen will. (Nürnberg, 1592.)
Gleich wie ann eim geschniczten bildt die farb verloren, das nichts mehr gilt, Also menschn sitt nicht gelten mehr, wenn sie verlorn han zucht vnd ehr.
Durch Teglich Sauffn vnnd Bannckhetiernn Thuet mancher Zucht vnnd ehr verliern; Derhalbenn wärt nicht für Erbar geacht, Der voll zu Beth geht alle Nacht. (Nürnberg, 1592.)
Regieren freundtlich vnd mit Willen, Thuet vil hass vnndt hader stillen.
Wer mit dem Kopff will oben aus, Der thut vil schaden vnnd richt nichts aus. (16. Jahrh.)
Ob du wol recht hast, soltu doch Dein freund zu Zeitten geben noch; Denn guete freunndschaft Jedermann Auf solche weis erhalten kan.
Wenn du ein angenummen hast, So dennck, das du in nicht verlast, Es wer denn sach, das er legt sich wider die Wahrheit Offentlich.
Ein feinnes sprichwort wie man nent: anfang, bedenckh alzeit das Enndt.
Vnd nichts ohn Rath vnd wissen thu, welchs dich mecht bringen in Vnru.
Dan keinne schant zu fragen ist, Ob du schon alt vnd verstendig bist. (16. Jahrh.)
Weil dirs wol geht vnd glückh zufelt, Güette freündt vmb dich Seindt vngezelt; fehlt aber noth vnd Trüebsal ein, So laßt man dich wol bleiben allein. (1593.)
+Stockerau+ in Niederösterreich. C. M. +Blaas+.
Bruchstück eines mittelhochdeutschen Messgebetes.
Ueber das in Nr. 10 des Anz., Sp. 305 f. aus einer Fuldaer Hs. mitgetheilte mhd. Meßgebet läßt uns Hr. Professor Dr. Steinmeyer in Erlangen freundlich die Bemerkung zugehen, daß dasselbe bereits in der Zeitschrift für deutsches Alterthum, Bd. 18, S. 455 von ihm veröffentlicht u. ebend., Bd. 19, S. 103 nachgewiesen sei, daß dasselbe später von Freidank aufgenommen wurde.
Die Redaction.
Verantwortliche Redaction: Dr. +A. Essenwein+. Dr. +G. K. Frommann+.
Verlag der literarisch-artistischen Anstalt des germanischen Museums in Nürnberg.
Gedruckt bei +U. E. Sebald+ in Nürnberg.
Mit einer Beilage.
BEILAGE ZUM ANZEIGER FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.
1880. Nº 11. November.
Chronik des germanischen Museums.
+Nürnberg+, den 15. November 1880.
Wenn es heute und zu andern Zeiten wenig zu bedeuten hätte, ob die Niederschreibungen unserer Chronik gerade vom Tage des Abschlusses datiert sind, so lag doch im vergangenen Monate, wo wir auf die Kölner Domfeier Bezug nahmen, viel an der richtigen Datierung, und gerade da hat ein neckischer Zufall die Ziffer des Datums verändert. Unsere verehrten Leser werden die falsche Zahl wohl als bloßen Irrthum erkannt haben.
Wenn wir schon die erfreuliche Thatsache, daß die Anmeldungen zur Leistung von Jahresbeiträgen im laufenden Jahre jene der nächstvorhergehenden bedeutend übersteigen, als Zeichen der Anerkennung unserer Anstalt ansehen dürfen, so gereicht es uns doch zu ganz besonderer Genugthuung, daß wir heute an der Spitze der neuen Anmeldungen den Namen des ältesten Sohnes des deutschen Kronprinzen, Sr. Kgl. Hoheit des Prinzen Wilhelm von Preußen anführen dürfen. Von sonstigen Anmeldungen haben wir der Betheiligung der Städte Güstrow und Meißen am Städtesaal Erwähnung zu thun.
Zum Handelsmuseum zeichneten die Herren Heimbach und Königsberger in Frankfurt a. M., Heinrich von Ohlendorff in Hamburg je einen Antheilschein.
Von größeren einmaligen Gaben für das Museum führt unser heutiges Verzeichniß eine solche von 100 m. von Herrn Rittergutsbesitzer Weiß auf Burkersdorf und eine solche von 50 m. von Herrn Kaufmann J. A. Adami in Bremen auf.
Seit Veröffentlichung des Verzeichnisses in der vorhergehenden Nummer wurden folgende +neue Jahresbeiträge+ angemeldet:
Von =regierenden Häusern=. =Preussen.= Seine Königl. Hoheit Prinz Wilhelm von Preußen 30 m.
Von =öffentlichen Kassen=. =Mindelheim.= Stadtmagistrat (statt früher 6 m.) 7 m. 80 pf.
Von =Vereinen=. =Freiberg= (Sachsen). Gewerbeverein 3 m. =Mergentheim.= Lesegesellschaft „Museum“ 2 m.