Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 27. Band, 1880 Organ des Germanischen Museums

Part 2

Chapter 23,267 wordsPublic domain

Das Manuale ad usum insignis Ecclesiae Sarum (Append. Manuale et Processionale ad usum insignis Ecclesiae Eboracensis, Publicat. of the Surtees Society, 1874, vol. 63) p. 33 enthält die +benedictio mensae+ in folgender Form: „Benedicite -- (dicat +Sacerdos+). +Respond.+: Deus. -- Ps.: Oculi omnium... Gloria Patri... Kyrie eleison... Pater noster. +Sacerdos+: Benedic, Domine, nos et dona tua quae de tua largitate sumus sumpturi. Per Christum Dom. nostr. +Lector+: Jube Domne benedicere“ etc. und dann +post prandium+: „+Sacerdos+: Deus pacis et dilectionis maneat semper nobiscum. Tu autem Domine miserere nostri. Deo gratias. Ps.: Confiteantur... Deinde dicit +Sacerdos+ Capitulum: Agimus tibi gratias, omnipotens Deus, pro universis beneficiis tuis, qui vivis.. etc. Ps.: Laudate, VV. RR. Retribuere dignare etc.“ Das in Rede stehende Manuale ist der Abdruck einer Ausgabe vom Jahre 1506, welcher ein Manuscript aus dem Anfange des 15. Jahrh. zu Grunde lag.

Der Mönch Udalricus schickte von Clugny dem Abte Wilhelm von Hirsau eine Abhandlung über die Consuetudines Cluniacenses (Migne, Patrol. lat. tom. CXLIX, fol. 711). Das Cap. 23, lib. II bespricht: „Qua disciplina maneat in refectorio“. Hier findet sich das liturgische Tischgebet bereits ganz in der später üblichen Weise; insbesondere heißt es daselbst: „... erectus manu et ore ita benedicit: Benedic, domine etc.“ und nachher: „.. erectus: Agimus tibi gratias...“ Das Schreiben Udalrici mon. ist aus dem Jahre 1086.

Ein Zeugniß aus dem 9. Jahrhundert bietet das Sacramentarium des Abtes Grimaldus von St. Gallen (Migne, Patrol. lat. tom. CXXI, fol. 850, Nr. 127), welches der Substanz und selbst bereits theilweise dem Wortlaute nach das Tischgebet enthält: „Benedicantur nobis, Domine, dona tua, quae de tua largitate nobis ad remedium deducta sunt, qui es Deus benedictus in saecula“.

Die Gallicanische Liturgie (Sacramentar. Gallican. ed. Mabillon, Paris 1729), welche bereits in der +Karolingischen+ Zeit außer Uebung kam, hat folgendes Gebetsformular: „ad mensam: Benedicantur nobis, Domine, dona tua, quae de tua largitate sumturi sumus, qui vivis et regnas etc. +Post mensam+: Gratias tibi agimus, omnipotens aeterne Deus, qui nos de tuis donis satiare dignatus es, per famulos illos.“

Das Formular, welches aus Psalmversen, anderweitig in der Liturgie vorkommenden Stücken und besonders gewählten Gebeten besteht und wechselsweise gesprochen wird, hat sich ohne Zweifel in den Klöstern herausgebildet. Die oben erwähnte Stelle aus den Gewohnheiten der Cluniacenser-Mönche beweist dafür. Aber auch die Regel des Patriarchen der abendländischen Mönche, des heil. Benedict, welche bereits im Anfange des 6. Jahrhunderts geschrieben wurde, bietet einen Anklang, wenn es daselbst heißt: cap. 43. „Ad mensam qui ante +versum+ non occurrerit, ut simul omnes +dicant versum et orent+...“ und weiter unten: „qui ad illum +versum+ non praesens fuerit, qui post cibum dicitur“. Merkwürdiger Weise ist jedoch die Geschichte des liturgischen Tischgebetes von den liturgischen Schriftstellern fast nicht behandelt, und eben so wenig finden sich genügende literarische Nachweise auf Grund älterer handschriftlicher oder gedruckter Formulare.

Das Gebet selbst ist durch das ganze Mittelalter bis auf die Neuzeit ununterbrochen in kirchlichem Gebrauche geblieben; es bedienen sich dessen ebensowohl der Weltklerus, wie die Ordensgeistlichen. Seit der durch das Concil von Trient angeordneten Revision der liturgischen Bücher ist die Benedictio mensae in den Anhang des Breviers aufgenommen, wo sie sich zwischen die Commendatio animae und das Itinerarium clericorum mit den nach den kirchlichen Festzeiten wechselnden Versikeln und Responsorien eingeschaltet findet.

+Mainz.+ +Friedrich Schneider.+

Ein Weisthum vom Jahre 1479.

„Ick Johan thon Broyle[2] richter bynnen Statlon van weggene myns leyven gnedigen hern von Monster (be)[3]kenne vnd betuge (_bezeuge_) in dessen apenen (_offenen_) besegelden breue dat ick sat (_saß_) in eynem gehegheden gerichte des h(oues) to Statloen dat dar vor my ghekommen ys Albert Bernynck myt Johanne Tegeder[4] thon Broyle synen g(ewune)nen vorspreken vnd vraggede dar eyn recht ordel dar eyn man vnd eyn frouwe weren vnde weren bey(de) eynweldich[5] in den hoff vnde de frouwe storue vnd hadde gyne (_keine_) kynder, de ze na leyte (_die sie nachließe_, _hinterließe_) wes m(yn) her (_meinem Herren_) daran voruallen were bestedet an Ludeken Kampes de dar vb wysede vngesmedet golt[6] buckene schoe vnde kleyder de myt syden beneyt (_benähet_) weren vnde den schulten syn vordel[7]. Went (_da_, _weil_) dyt (ge)richtliken vor my gescheyn ys so hebbe ick Johan ton Broyle richter vorg. myn ingesegel an d(essen) breff doͤn hangen. Datum anno domini MCCCClxxix des Frygdages na des hillighen cruce(s) dage invencionis“ (1479, Mai 7).

Da dieses Urtheil, dessen Kenntniß ich der Güte des Gutsbesitzers Herrn A. Krampe in Nordwalde bei Münster i. W. verdanke, am Gericht des Hofes zu Loen gefragt und gewiesen wurde, so stand zu vermuthen, daß das Loener Hofrecht v. J. 1363 einige Anhaltspunkte gewähren würde. Artikel 12 desselben[8] enthält denn auch eine ähnliche Bestimmung:

„Item vortmehr (_ferner_) storue eyne frouwe, de des ampts recht hadde vnd hedde sie eyne dochter, die men mochte hören doer (_durch_) eyne eikene planke, de engeue noch erue noch gerade, mer hedde sie gelt oft (_oder_) buntwerk offte buckene scho offte syden wandt, dat geue sie tho recht vnd enhadde sie gene dochter, so gyfft sie eyn gerade, den hove syn vordel oer kleidunge vnd wat die natel begaen“...

Das Weisthum vom Jahre 1479 unterscheidet sich dadurch, daß es gemünztes Gold, bockslederne Schuhe in den Sterbefall der kinderlosen Hofesfrau aufnimmt, dagegen die Gerade, Kleidung und was die Nadel begangen, nicht erwähnt, während das Loener Hofrecht Geld, Buntwerk, bocklederne Schuhe und Seidengewand als Sterbefall einer Frau bestimmt, deren Tochter man durch eine eichene Planke hören kann.

Wie die Verschiedenheit des Mortuariums in den vorgeführten zwei Fällen zu erklären ist, vermag ich nicht zu sagen. Man könnte meinen, sie sei dadurch begründet, daß das eine Mal von einem Hof mit Amtsrecht, das andere von einem Hofe schlechthin die Rede ist. Aber bei dem letzteren verfällt nach Art. 35 des Loener Rechts die Gerade dem Hofschulten.

Das in der Urkunde von 1479 ausgesprochene Urtheil ist im Loener Hofrecht nicht enthalten. Unerklärlich bleibt immer, warum für zwei gleiche Fälle zwei verschiedene Urtheile von demselben Hofgericht -- allerdings in einem Zwischenraum von mehr als 100 Jahren -- gewiesen werden.

+Nürnberg.+ +Mummenhoff+.

Schreiben Markgraf Friedrichs des Aelteren von Brandenburg

+an Sebald Rieter zu Nürnberg, 30. Januar 1487.+

Fridrich von gottes gnaden marggrave zu Brandenburg.

Unsern grus zuvor. Lieber getreuer, wir sein jetz ettlich teg bei unsern lieben oheimen von Sachsen etc. gewest. Haben uns ir lieb vnder anderm gebeten, mit inen auf irer swester und mumen eelichs beiligen[9], hinein gein Braunsweigk zu reiten. des sein wir zu thon also in willen und nachdem wir uns versehen, das auf solichem eelichen beiligen das ritterspill, rennen und stechen geubt werde, bitten wir dich gar gutlich, hast du ein aigen stechzeug, du wollest uns den leihen. Wo du aber kein aigen zeug hetest, so wollest uns ein entlehen und den unserm hernaschmaister dem Knechtlin antworten. So wir dann von solichen eelichen beiligen wider anheims komen, wollen wir dir den von stund wider schicken. Wo auch der verloren oder was daran zerbrochen wurd, wollen wir gar gütlich bezalen und es in gnaden gein dir erkennen. Datum Culmbach am Dinstag nach conversionis Pauli anno etc. lxxxvii.

(Aus dem k. Kreisarchive zu Nürnberg.)

+Nürnberg.+ +Mummenhoff+.

Unrichtige Siegelabbildung.

In der Zeitschrift: „der deutsche Herold,“ Nr. 8 und 9 vom September v. J. wurde die hier folgende Abbildung (Fig. 1) des Siegels Hugonis de Lapide aus den Jahren 1286 und 1292 mitgetheilt und dazu bemerkt, es zeige „2 +vollständig isolierte+ und durch ein dazwischen gelegtes Ritterschwert von einander getrennte Adlerhälften“.

Da eine langjährige Erfahrung mich gegen alle Abbildungen mittelalterlicher Siegel mißtrauisch gemacht hat, und da meinem Stilgefühle dieses „+Ritterschwert+“ in der angegebenen Verwendung -- als heraldisches, wie als sphragistisches Novum -- etwas verdächtig vorkam, war ich äußerst begierig, das Originalsiegel kennen zu lernen. Durch die liebenswürdige Bereitwilligkeit des Magistrates der alten Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen erhielt ich die betreffende Pergamenturkunde, datiert „in crastino Palmarum 1292“, mit dem Siegel Hugonis de Lapide, zur Einsicht, und theile hier (Fig. 2) eine diplomatisch getreue Abbildung dieses in mehrfacher Beziehung sehr interessanten Siegels mit.

Der Vergleich dieser beiden Abbildungen zeigt, daß mein Zweifel in die Richtigkeit der obigen Abbildung (Fig. 1) gerechtfertigt war. Von einem „+Ritterschwert+“ zwischen den beiden halben Adlern ist keine Spur vorhanden; was für das Kreuz (die Parierstange) des Schwertes angesehen worden, sind nur die, bei mittelalterlichen heraldischen Adlern so häufig vorkommenden, hier nur halben, Knöpfe oder Kugeln an den Schwänzen.

Die Theilungslinie, welche die beiden halben Adler des Wappens trennt, ist auf +diesem+ Siegel, im Verhältniß zu anderen ähnlichen gespaltenen Wappenschilden auf Siegeln jener Zeit, ausnahmsweise stark angegeben. Von einem Doppeladler ist daher hier keine Rede; das Wappen besteht vielmehr aus zwei halben Adlern, und zwar mit versetzten Tinkturen (welchen? ist natürlich aus dem Siegel mit Sicherheit nicht zu bestimmen), ganz ähnlich dem Wappen der Badwegen, Nr. 446 der Züricher Wappenrolle[10].

Für die versetzten Tinkturen in dem Wappen Hugonis de Lapide spricht die zu jener Zeit noch willkürliche, d. h. die Farbe nicht bestimmt bezeichnende, Schraffierung, hier Punktierung, des +rechten+ Feldes und des halben Adlers im +linken+, glatten Felde, welche noch zum Theil deutlich zu erkennen ist.

Dieser Umstand macht dieses Siegel für die Sphragistik noch +besonders+ interessant; denn nach meiner bisherigen Erfahrung ist die Schraffierung eines +Wappenthieres+ auf mittelalterlichen Siegeln eine +äußerst seltene+ Ausnahme (mir ist im Augenblick kein zweites Beispiel bekannt); wogegen +andere Wappenbilder+, z. B. die sog. +Heroldstücke+, und die +Felder+ häufig schraffiert oder damisciert graviert wurden.[11]

Der Holzschnitt Fig. 1 ist wieder ein neuer Beweis, wie vorsichtig man bei Beurtheilung von Abbildungen mittelalterlicher Siegel sein muß, zumal wenn dieselben, wie im vorliegenden Falle, in heraldischer und sphragistischer Beziehung dem Kenner ganz Ungewöhnliches darstellen, und daß in solchen Fällen die Autopsie des Originals, oder doch wenigstens eines guten Gipsabgusses, für den Forscher durchaus geboten ist, wenn er ein +gründliches+ Urtheil darüber abgeben will.

+Kupferzell.+ F.-K.

Ein (fingierter) Kupferstich.

Herzog Adolf August von Holstein-Plön, welcher in kaiserlichen Kriegsdiensten 1704 in Liegnitz stand, überschickte am 2. October selben Jahres in seine Heimat nachfolgendes +Pasquill+, welches ihm von Wien zugegangen war: Beschreibung eines (fingierten) Kupferstiches, welche die damalige politische Weltlage (spanischer Erbfolgekrieg) in der beliebten allegorischen Manier des Rococo zeichnet.

(Staatsarchiv Schleswig A. VII, Nr. 534.)

„Auf einem Kupferstich welcher aus London arrivirt, war folgendes zu sehen.“

„Erstlich präsentirte sich ein kostbarer Triumph-Wagen, auf welchem der so gemeinte König in Spanien Duc d’Anjou saß, auf selbigem kutschierte der König in Frankreich Ludovicus XIV. Die Leitseile waren lauter Gold und Silber. An diesen Wagen waren 6 Pferde gespannt, das erste präsentirte den Churfürsten von Bayern, das zweite den Churfürsten von Cölln, das dritte den Herzog von Parma, das vierte den Herzog von Mantua, das fünfte den Ragazzi, das sechste den Pabst mit einer Larve wegen der verdächtigen Neutralität. Auf beiden Seiten liefen mit brennenden Fackeln der Cardinal Portocarero im Spanischen, der Cardinal d’Estrée und Cardinal Janson im Französischen und drittens der Cardinal Radzicofsky im Polnischen Habit wegen der Faction mit Schweden. Bei Abfahrung des Triumph-Wagens zeigte sich ein Portal, darinnen ein kostbarer Herr zu sehen war, über welchen an einem Faden eine Krone hing, darüber sah man 5 österreichische Larven mit dieser Ueberschrift: Bonis Omnibus. Neben dem Portal saßen bei einem Tische unter dem Schatten eines verdorrten Lorbeerbaumes der Prinz von Wallis und der Prinz von Conti à l’ombre spielend. Der Prinz von Wallis hatte in seiner Hand den Schellenkönig andeutend was ihm sein Vater für eine so große Schelle durch Verlust seines Königreiches angeleget habe. Der Prinz von Conti hielt in der Hand s. v. die Eichel-Sau andeutend was er für eine große Sau in Polen aufgehoben habe, welche beide den vorbeigehenden Duc d’Anjou zu dem darbeistehenden leeren Sessel auf ein Spiel einladeten. Bei Herannäherung des Triumph-Wagens war vor diesem ein Schlagbaum, welchen England, Holland, Portugal und Savoyen zuzogen. Nach diesem aber zeigte sich in seinem geheimen Cabinet der Kaiser, nebst ihm der Römische König, vor denen der itzige Kriegs-Präsident (Prinz Eugenius) aufwartete. Bei der Thür aber zeigten sich 3 sehr fromm und einfältig stellende Patres Societatis mit Bettel-Säcken auf den Puckeln. Der Kammer-Präsident hatte auch einen leeren Sack in der Hand, und in bemeltem Cabinet hingen auf allen Seiten an den Wänden lauter leere Säcke, mit der Ueberschrift Capitation-Steuer, Vermögen-Steuer, der Herren Stände Gelder, der Prälaten Gelder, des gemeinen Mannes Gelder. Worauf Ihre Majestät der König auf die Jesuiten zeigend zu dem Kammer-Präsidenten sagte: Hi sunt qui multa bona habent, posita in annos plurimos. Auch (_Auf?_) dieses sagte gedachter Herr Kammer-Präsident zu denen Patribus: Dum tempus est operandi bonum, saltem animus noster est, ut reddatis Caesari, quod fuit Caesaris. Hierauf antworteten die dabeistehenden Patres; der erste sagte: Dominus providebit. Der andere: Aurum et argentum non est nobis. Der dritte: Ex inferno nulla est redemptio. Worauf Ihro Majestät der Kaiser sie tröstend, sagte: Cadent a latere vestro mille et decem millia a dextris vestris ad vos autem non appropinquabit malum. Nach diesem zeigte sich der Kaiser in seiner Retirade schlafend, hinter welchem stund Pater Müller Ihro Majestät der Kaiserin Beichtvater, dem Kaiser die Prophezeiung des Patris Aretoni vorlesend. Nächst darbei hielt P. Bischof das Licht. Vor dem Kaiser aber stund Pater Meregati mit einem großen Fliegen-Wedel, dem Kaiser die Spanischen Mücken zu vertreiben. Dieses alles beschloß Pater Wolff der, wie es schien, eine große Menge Hunde nach sich zog.“

+Schleswig.+ R. +Göcke+.

Entwurf eines Pokales mit Deckel aus der Mitte des 16. Jahrhunderts.

Unter den Handzeichnungen des germanischen Museums befindet sich eine Reihe von Entwürfen für Goldschmiede zu den Gefäßen, wie sie vom 15.-17. Jahrhundert so beliebt waren. Wir haben daraus auf Sp. 267 u. 268 des vorigen Jahrganges unseres Blattes einen gothischen Doppelpokal veröffentlicht und lassen heute eine Zeichnung folgen, die nach dem Stile der Darstellung etwa der Mitte des 16. Jahrh. angehören muß. Leider ist das Papier fast dicht rings um die Zeichnung abgeschnitten und diese auf neues Papier aufgeklebt, so daß etwaige Angaben über den Meister oder ein Monogramm weggeschnitten sind. Das Wiener Museum hat seiner Zeit eine Reihe solcher Gefäßzeichnungen publiciert, die als Entwürfe des Meisters Hans Brosamer gelten. Eine gewisse Verwandtschaft zwischen unserer Zeichnung und jenen Werken ist nicht zu läugnen; aber der Entwurf steht auch anderen Meistern der Zeit kaum weniger nahe.

+Nürnberg.+ A. +Essenwein+.

Extract Schreiben aus dem kays. feltlager bey Ofen, den 16. July 1684.

Dieser Brief ist in ein Aufschreibbuch des 16. Jahrhunderts, über das ich ein anderes Mal genauer zu berichten gedenke, eingetragen. Die leeren Blätter sind nämlich in späterer Zeit zu verschiedenen Einzeichnungen benützt worden, und zu diesen gehört auch nachfolgendes Schreiben. Dasselbe ist besonders deswegen interessant, weil wir daraus ersehen, mit welchem

Siegesbewußtsein man damals die Einnahme von Ofen erwartete, eine Hoffnung, die aber nicht erfüllt wurde. Unser Berichterstatter schreibt:

„Den 11ten dito seindt wür aus der Insul St. andre über die Schifbrugen gerucket, alda wir den Feindt in völliger Patalia angetroffen, welcher mit großer Furia und unbeschreiblichen geschrey auf unsere Leith loßgangen, in Mainung selbige zu umbringen[12], und weilen der Paß etwas eng in das Waßer zu sprengen, ist aber der Gestalten von uns empfangen worden, das er mit hinterlaßung vieler Todten, das feld also raumen und sich bis hinter Ofen würcklich berendt, und seindt vnsere Leith schon in den Stadtgraben an die Mauren kommen. sobald vnsere Patarien verfertiget, wird man mit 22 halbe kardaunen beschießen. wann sich die Belagerten nit beßer defendieren, so hoft man deßen innerhalb 8 Tägen mit der Hilf Gottes Maister zu werden. Der Feind hat sich, so er unseren Marsch und Belagerung vernummen, 3 Meil wegs von Ofen hinwerths begeben. Allhier will man sagen das der General Leßla die Esecker Brugen abgebrendt habe; wo deme also were, so kamme kein Bain von dem Feind daruon. Gästern ist der Herr Paladinus Regni mit seinen Vngern auch zu uns kammen[13].“

+Innsbruck.+ +Oswald Zingerle+.

(Mit einer Beilage.)

Verantwortliche Redaction: Dr. +A. Essenwein+. Dr. +G. K. Frommann+.

Verlag der literarisch-artistischen Anstalt des germanischen Museums in Nürnberg.

Gedruckt bei +U. E. Sebald+ in Nürnberg.

BEILAGE ZUM ANZEIGER FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.

1880. Nº 1. Januar.

Chronik des germanischen Museums.

+Nürnberg+, den 15. Januar 1880.

Unsere Münzsammlung hat zum Jahresschlusse eine höchst werthvolle Bereicherung erhalten. Die reuß’schen Münzen waren bis jetzt nur in der neueren Abtheilung vertreten; einige kleine Stücke der älteren Abtheilung dienten nur eben dazu, zu zeigen, wie groß die Lücke sei. Um sie zu füllen, hat Se. Durchlaucht Fürst Heinrich XIV. Reuß j. L. dem Museum eine Sammlung von 122 Gold-, größeren und kleineren Silber- und Kupfermünzen vom 17. bis zum Beginne des 19. Jahrhunderts übersenden lassen, nur Stücke, die fast ohne Ausnahme selten sind, zum Theile zu den höchsten Seltenheiten gehören, daß wir also wol in dieser Reichhaltigkeit die Serie nie hätten erwerben können, auch wenn die Mittel uns zur Verfügung gestanden hätten.

Die Angelegenheit unseres Handelsmuseums hat, wie schon in der letzten Nummer des vergangenen Jahres angedeutet wurde, in Bremen dankenswerthe Förderung erhalten, indem durch freundliche Bemühungen der Herren Kaufmann H. Jungk und des Architekten H. Müller eine Subscriptionsliste in Umlauf gesetzt wurde, welche die Betheiligung der Herren und Firmen: J. H. Bachmann, H. Bischoff u. Co., Leopold Engelhardt u. Biermann, Theodor Fischer u. Co., H. Jungk, Dr. jur. H. H. Meier, Gebrüder Melchers u. Co., Migault u. Ruyter, Heinrich Müller, Natermann u. Hurm, Ferdinand Nielsen, Chr. Papendiek u. Co., E. Pavenstedt, Julius Quentell, J. Schultze u. Wolde, Alb. Nic. Schütte u. Sohn, kaufmännischer Verein „Union“, C. H. Wätjen und D. Heinr. Wätjen mit je 1 Antheilschein zur Folge hatte. Die Handelskammer in Lübeck betheiligte sich mit 2 Scheinen. Eine Anzahl interessanter Geschenke ist gleichfalls eingelaufen und wird im Jahresberichte des Handelsmuseums Erwähnung finden. Wir hoffen in den nächsten Monaten auch aus andern Städten günstige Berichte bringen zu können, nachdem erfreulicher Weise das Interesse für die Sache immer weiter in die Kreise der Kaufleute vordringt.

Im Pflegschaftswesen haben sich seit unseren Mittheilungen in Nr. 8 des vorigen Jahrganges folgende Veränderungen zugetragen.

Eine +neue+ Pflegschaft wurde gegründet in +Hildesheim+. Pfleger: +Fr. Küsthardt+, Bildhauer, seit 18. Oktober v. J. Als +weitere+ Pfleger wurden aufgestellt in +Görlitz+: v. +Keszycki+, k. preuß. Kammerherr, seit 1. April v. J. +Leipzig+: Frhr. v. +Seckendorff+, k. Regierungsrath, seit 22. November v. J. +Potsdam+: Professor +Heinr.+ v. +Dehn-Rotfelser+, k. Regierungs- und Baurath, seit 1. November v. J.; +Gottgetreu+, k. Hofbaurath, seit 15. Oktober v. J.; +Haushoff+, Direktor der Gewerbeschule, seit Oktober v. J.; +Bernh. Ragotzky+, emer. Pfarrer, seit 1. November v. J. und +Max Wellmann+, k. Bauführer und Sec.-Lieutenant der Landwehr, seit 15. Oktober v. J.

Nachstehende Pflegschaften wurden +neu besetzt+: +Bautzen+. Pfleger: +Dr. Hugo Helbig+, Gymnasiallehrer, seit 1. Januar d. J. +Bergzabern+. Pfleger: +M. Lang+, Pfarrer, seit 19. Dezember v. J. +Dinkelsbühl+. Pfleger: Dr. +G. Schepß+, k. Studienlehrer, seit 10. Okt. v. J. +Donauwörth+. Pfleger: +M. Rösle+, Buchhalter, seit 5. November v. J. +Dortmund+. Pfleger: +Otto Uhlig+, Buchhändler, seit 1. September v. J. +Eßlingen+. Pfleger: +C. Weychardt’+sche Buchhandlung seit 1. Januar d. J. +Frankfurt+ a. M. Pfleger: +Hugo+ Freiherr v. +Bethmann+, seit 7. Dezember v. J.; +Ferd. Günther+, Kunsthändler, seit 15. Oktober v. J. und +L. Ricard-Abenheimer+, Wechselsensal, seit 7. Dezember v. J. +Kitzingen+. Pfleger: +Christian Fertig+, k. Notar, seit 10. Oktober v. J. +Lohr+. +J. Koch+, Rechtsanwalt, seit 8. Oktober v. J. +Marktbreit+. Pfleger: +Richard Plochmann+, Stadtpfarrer, seit 1. November v. J. +Mediasch+. Pfleger: +Fr. Karl Heinrich+, Gymnasialrektor, seit 1. Oktober v. J. +Mellrichstadt+. Pfleger: +Friedr. Kehr+, k. Bahnexpeditor und Stationsvorstand, seit 1. Oktober v. J. +Osnabrück+. Pfleger: +C. A. Hartmann+, Prorektor am Rathsgymnasium, seit 1. Januar d. J. +Tauberbischofsheim+. Pfleger: +Dr. Oster+, Direktor des Progymnasiums, seit 15. Oktober v. J. +Ulm+. Pfleger: +Ludwig Frey+, Buchhändler, seit August v. J. +Werneck+. Pfleger: +Alfons Söder+, Curatus an d. k. Kreis-Irrenanstalt, seit 1. Januar d. J. +Windsheim+. Pfleger: +Karl v. Linck+, Apotheker, seit 18. Oktober v. J.

Seit Veröffentlichung des Verzeichnisses in der vorhergehenden Nummer wurden folgende +neue Jahresbeiträge+ bewilligt:

Von =Vereinen: Landshut.= Liberaler Verein 20 m.