Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 27. Band, 1880 Organ des Germanischen Museums

Part 12

Chapter 123,637 wordsPublic domain

30) Die Mittheilungen der k. k. Central-Commission für Kunst- u. histor. Denkmale veröffentlichen im 1. Hefte des 6. Bandes Berichte des Conserv. Hrase über neuere Gräberfunde zu Hoch-Oujezd und Jaroměř; in Böhmen und des Oberingenieurs Leinmüller über solche bei Sajovic in Krain.

31) In der Versammlung des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg am 3. März 1880 zeigte Herr Pfarrer Dahlem einige merkwürdige Alterthümer aus Bronze namentlich einen interessanten breiten Armreif, zwei Haarnadeln und Zieraten vor, welche auf dem Gute Ankofen des Vereinsmitgliedes Herrn Hamminger gefunden wurden.

Sodann referierte der nämliche über ein neu aufgefundenes Reihen-Gräberfeld zwischen Regensburg und Prüfening, gegenüber von Winzer. Alle Anzeichen sprechen dafür, daß dasselbe aus merovingischer Zeit stammt, und daß hier die Bewohner des jenseits der Donau liegenden uralten, im Jahre 680 schon urkundlich genannten Ortes Winzer ihre Todten begruben, da das jenseitige, steil ansteigende Terrain für die Anlegung einer Begräbnissstätte keinen Raum bot. Bisher wurden 37 Beerdigungen bloßgelegt; dieselben gruppieren sich in fünf ungefähr parallele Reihen; die Leichen blicken ostwärts, die Tiefe der Gräber wechselt zwischen 5-8 Fuss; bei tieferen Beerdigungen finden sich mehrfach Doppelgräber; letztere scheinen nach der Gesichtsähnlichkeit in der Regel Verwandte zu bergen.

Sämmtliche Leichen lagen in Holzsärgen, wovon sich noch regelmässig Holzmoder erhalten hat; Eisennägel fanden sich an denselben im Gegensatze zu den zahlreichen römischen, die wir hier früher aufdeckten, niemals vor. Ueber Funde und Beigaben ist zu bemerken, dass sich Kohlen häufig, öfter auch Thierreste vorfanden; von Artefakten kommen häufig eiserne Messer, einige Eisenschnallen, Kammüberreste und +eine+ Bronzepincette vor.

Die Schädel tragen durchgehends den Charakter der Dolichokephalie, indem der mittlere Schädelindex etwas unter 73 beträgt; sohin gehören sie der nahezu unvermischten altgermanischen Race der Merovingerzeit an und dürften aus dem 6. oder 7. Jahrhundert stammen und ungefähr Zeitgenossen der berühmten Lombardenkönigin Theodelinde aus dem Agilolfingischen Hause sein.

(Autogr. Sitzungsbericht.)

32) In +Gnigl+ bei Salzburg wurden durch das Salzburger Museum Reste eines Mosaikfußbodens ausgegraben.

33) +Rottenburg.+ Wie früher, so wurden auch in den letztvergangenen Jahren beim Rigolieren von Hopfengärten und Graben von Kellern etc. verschiedene, meistens bronzene römische Münzen aufgefunden. Im vorigen Jahre aber wurde ein guter Fund gemacht: es kam nämlich beim Umgraben eines Grundstücks im Kalkweiler Feld (wo überhaupt schon verschiedene Alterthümer entdeckt wurden und wol noch zu finden sein werden) eine echt +goldene+ römische Münze mit vorzüglichem Gepräge vom Jahre 163 (nach Christi Geburt) zum Vorschein, welche nun für 40 Mark an einen Alterthumsfreund, Freih. Rich. v. König-Warthausen, veräußert wurde. Dieselbe hatte allein einen Goldwerth von 20 M.

(Schwarzw. Bote, Nr. 49.)

34) Heinrichs des Löwen Burg Tanquarderode zu +Braunschweig+, die ehemals einen Gebäudekomplex mit dem Dome bildete, hat sich, zu großem Theile eingebaut, in der spätern Burgkaserne zu Braunschweig erhalten. Eine große Bogenstellung im Erdgeschosse gab sich als zum Palas gehörig zu erkennen. In letzter Zeit hat man leider begonnen, diese Reste abzutragen, nachdem sie in Besitz der Stadt übergegangen waren. Es ist auch hier das alte Lied, so oft da und dort gesungen. Mangel an Pietät schiebt Verkehrsrücksichten vor, wo es sich doch nur um eine dem modernen Auge willkommene Liniierung der Stadtanlage handelt, und das schief dastehende, alte Gebäude soll fallen, weil äußerlich besondere Architekturformen nicht vorhanden sind, dasselbe also „unschön“ ist. Bei den Abbruchsarbeiten haben sich nun aber jene Bogenfenster mit Säulchen gefunden, wie beim Kaiserhause zu Goslar, der Wartburg, im Palaste Kaisers Friedrich I. zu Gelnhausen u. s. w., so daß auch die Umfassungsmauern sich aus der Zeit Heinrichs des Löwen herrührend zeigen; nach einer uns vorliegenden autographisch vervielfältigten Aufnahme läßt sich die ganze Langseite des alten Palas ohne Mühe und Aufwand wieder herstellen.

Hoffentlich wird dieser Fund Veranlassung geben, daß der merkwürdige Bau, statt demoliert zu werden, einer entsprechenden Restauration unterzogen wird und neben dem Dome in ursprünglicher Gestalt als Zierde der Stadt wieder ersteht.

35) In +Basel+ hat sich nach dem Anzeiger für schweizerische Alterthumskunde (Nr. 1) ein Komité gebildet, welches die Begründung eines Münsterbauvereins bezweckt, dessen Streben darauf gerichtet sein soll, das Aeußere des Münsters, das von den 1854-1856 und 1871 vorgenommenen Restaurationen unberührt geblieben ist und einem zunehmenden Verfalle entgegensieht, in würdiger Weise wiederherzustellen.

36) Die malerisch hoch auf dem Berge oberhalb Eichstätt gelegene ehemalige Residenz der Bischöfe von Eichstätt, die uralte, allerdings wiederholt, zuletzt im 17. Jahrh., umgebaute Willibaldsburg sollte, nachdem sie in letzter Zeit als Kaserne gedient, am 1. März d. J. versteigert werden. Es fanden sich jedoch keine Kaufliebhaber für das riesige Gebäude, so daß später dortige Bürger die Summe von 500 Mark boten. Zu den Ankaufsbedingungen gehört auch die, das Hauptgebäude im baulichen Zustande zu erhalten.

37) Im Verein für Geschichte der Mark Brandenburg legte Herr Stadtrath +Friedel+ die Proben eines zu Klementinenhof bei Sonnenwalde gemachten Münzfundes vor, der aus Wendenpfennigen der Zeit von 1000-1030 im Gesammtgewichte von mehr als zwei Pfund Silber besteht und besonders dadurch merkwürdig ist, dass die einzelnen Stücke so neu, wie sie aus der Pfanne gekommen, vergraben worden sind, und daß nicht nur die irdenen Töpfe, sondern auch die Reste der Leinenbeutel, in denen seiner Zeit der Besitzer seinen Schatz geborgen hat, noch vorhanden sind.

(Nordd. Allgem. Ztg., Nr. 93.)

38) Nach der „Karlsruher Zeitung“ wurde in den letzten Tagen des Monats Februar ein für die Wissenschaft interessanter +Fund+ gemacht, der mit Recht die Aufmerksamkeit der Philologen und Theologen auf sich zieht. Bekanntlich wurden im 8., 9. und noch im 10. Jahrh. in folgenden Klöstern (bis jetzt wenigstens nachgewiesen): Bobbio in Italien, Verona, Reichenau, Lorsch, Trier, Weißenburg i. E. und andern Orten alte Pergamenthandschriften, welche Werke des Cicero, Sallustius, des Granius Licinianus, Livius oder lateinische und gothische Bibelübersetzungen etc. enthielten, von den Mönchen abgewaschen oder abgeschabt und hierauf zum zweiten Male geglättet und wiederum beschrieben. Dies geschah, weil das Pergament damals sehr theuer war und die Technik der Bereitung dieses werthvollen Materials Rückschritte gemacht hatte. Auf diese Weise wurden die interessanten und wichtigen Funde von Gaius’ Kommentaren zum römischen Rechte, Cicero’s Werke über den Staat, die gothische Bibelübersetzung etc. in den reskribierten Handschriften wieder aufgefunden. Es ist kaum ein Land in Europa so reich an derartigen reskribierten, d. h. zum zweiten Male beschriebenen, Handschriften, als gerade das Ober-Rheinland. In Weißenburg i. E., in der Reichenau und in der Lorsch haben sich eine Anzahl solcher Handschriften erhalten und zu den werthvollsten Bereicherungen der Philologie Veranlassung gegeben. Im städtischen Archive in +Freiburg+ i. Br. fand neuerdings der städtische Archivar Poinsignon ein reskribiertes Blatt oder einen Palimpsesten, wie man diese Pergamentblätter nennt. Dasselbe wird von Sachkennern in die zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts verlegt. Es umfaßt Psalmen Davids und ist, da es alle Merkmale merowingischer, bezw. karolingischer Schrift trägt, wol aus einem überrheinischen Kloster nach Freiburg gekommen.

(Deutscher Reichs-Anzeiger, Nr. 64.)

39) Der steiermärkische Landesausschuß beabsichtigt vom nächsten Landtage einen Kredit von 6000 fl. zu verlangen, um das Landeszeughaus mit historischer Treue in jenen Zustand wieder zu versetzen, in welchem es sich als Waffenmagazin für 30000 Streiter vor zwei Jahrhunderten befand. Der Gedanke, dasselbe durch Ausmusterung der zu Tausenden vorhandenen ordinären Piken, Lunten und Radschloß-Musketen u. s. w. in ein Waffenmuseum umzuwandeln, wurde aufgegeben; es sollen vielmehr die Waffen genau so aufgestellt und geordnet bleiben, wie sie vor 200 Jahren zum Kriegsgebrauche bereit standen. Wenn die Ordnung und Reinigung des Waffenhauses durchgeführt und dasselbe den Fremden entsprechend zugänglich gemacht sein wird, dann wird niemand, der Graz berührt, versäumen, das Unicum eines completen historischen Zeughauses sich anzusehen. Der Landesausschuß beabsichtigt auch, zur Verwaltung und Beaufsichtigung des Zeughauses einen eigenen Zeughauswart anzustellen.

(Oesterreich.-Ungarische Kunst-Chronik, Nr. 8.)

40) In +Pritzwalk+ und in der Umgegend hat sich ein Komité gebildet, um in der Stadt Pritzwalk in den Tagen vom 15. bis 23. Mai eine +Ausstellung von Alterthümern aus der Priegnitz und den angrenzenden Kreisen+ zu veranstalten. Die Ausstellung soll in den Sälen des Garnatzschen Lokals stattfinden und sich erstrecken auf das kulturgeschichtliche Gebiet des Alterthums, des Mittelalters und der Neuzeit; auf Fundstücke aller Art; auf kirchliche Gegenstände; auf Waffen- und Rüststücke; auf Haus- und Wirthschaftsgeräthe; auf Richt-, Straf- und Folterwerkzeuge; auf Raritäten jeder Art; endlich auf das naturgeschichtliche Gebiet der Mineralogie und Geologie, der Botanik und Zoologie. Das Komité richtet an die Freunde des Alterthums, an Behörden, Kirchen, Schulen, Korporationen, Vereine, Innungen und Familien, besonders an die Rittergutsbesitzer, die Bitte, es durch leihweise Hergabe der in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände der obenbezeichneten Arten zu unterstützen. Die Kosten für den Transport werden nach Maßgabe der bei der Ausstellung zu erwartenden Einnahmen auf Wunsch gerne vergütet, auch ist das Komité erbötig, die Gegenstände selbst abholen zu lassen und nach Schluß der Ausstellung den Eigenthümern unversehrt wieder zuzustellen. Der Reinertrag des Unternehmens dient der Unterstützung des +Johanniter-Kreiskrankenhauses+ in Pritzwalk. Anmeldungen von Gegenständen mögen unter Bezeichnung des Ursprungs, soweit dies eben möglich ist, an den Schriftführer, Bürgermeister Beyer in Pritzwalk, gerichtet werden.

(Deutscher Reichs-Anzeiger, Nr. 55.)

41) Die Société Dunkerquoise pour l’encouragement des sciences hat je eine goldene Medaille von 200 Fcs. Werth für die beste Studie über das Leben und die Arbeiten des Charles Coquellin, sowie die Geschichte der Wissenschaften, Literatur und Künste in Seeflandern ausgeschrieben. Einreichungstermin 1. Okt. 1880.

=Oeffentliche Bitte an Bibliothekvorstände.= Im Begriffe, den in genauer, von dem Bibliothekar des Prämonstratenser-Stiftes Tepl, Hrn. +Philipp Klimês+, besorgter, Abschrift vorliegenden Tepler Pergament-Codex s. a. (1350?) (sig. ψ VI. 139), welcher eine =Deutsche Uebersetzung des Neuen Testaments= enthält, herauszugeben, gestattet sich die Unterfertigte an die TT. HH. Bibliothekvorstände und B.-Besitzer die ergebene Bitte zu richten, ihr von dem Vorhandensein weiterer, vor der ersten gedruckten deutschen Bibel geschriebener +deutscher+ Uebersetzungen des Neuen Testaments gefälligst Kenntniß zu geben, damit dadurch der Entscheidung der Frage, ob es mehrere selbständige oder nur +eine+ deutsche Hauptübersetzung gewesen, welche den vor Luther gedruckten deutschen Bibelübersetzungen zu Grunde gelegen, von der die übrigen nur als mit mannigfachen Veränderungen im Ausdrucke gefertigte Abschriften sich erweisen dürften, näher getreten werden könne. Für eine genauere Beschreibung der fraglichen Codd. würden wir ganz besonders dankbar sein.

=Die Verlagshandlung des Literar. Instituts von Dr. M. Huttler in Augsburg.=

Verantwortliche Redaction: Dr. +A. Essenwein+. Dr. +G. K. Frommann+.

Verlag der literarisch-artistischen Anstalt des germanischen Museums in Nürnberg.

Gedruckt bei +U. E. Sebald+ in Nürnberg.

ANZEIGER

FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.

Neue Folge. Siebenundzwanzigster Jahrgang.

=Nürnberg.= Das Abonnement des Blattes, welches alle Monate erscheint, wird ganzjährig angenommen und beträgt nach der neuesten Postconvention bei allen Postämtern und Buchhandlungen _Deutschlands_ incl. Oesterreichs 3 fl. 36 kr. im 24 fl.-Fuss oder 6 _M._

Für _Frankreich_ abonniert man in Paris bei der deutschen Buchhandlung von F. Klincksieck, Nr. 11 rue de Lille; für _England_ bei Williams & Norgate, 14 Henrietta-Street Covent-Garden in London; für _Nord-Amerika_ bei den Postämtern Bremen und Hamburg.

Alle für das german. Museum bestimmten Sendungen auf dem Wege des Buchhandels werden durch den Commissionär der literar.-artist. Anstalt des Museums, +F. A. Brockhaus+ in Leipzig, befördert.

ORGAN DES GERMANISCHEN MUSEUMS.

1880. Nº 4. April.

Wissenschaftliche Mittheilungen.

Margareta von Schwangau, Gemahlin Oswalds von Wolkenstein.

(Schluß.)

II.

Mein dinst wist Lieber Jorig, ich han vernummen wye ich in den ostern feiertagen haim hyn sol gan (_gen_) Hawenstain nu wais du wol das mir nit wissenleichen ist was man von yeder man entlehent hat da mit doch yettlesch an sein stat kaͤm da mit das wir kain nach ret haͤtten. Vnd ich waͤr wol daran dich schikaͤt dein herr selbert herain da mit das als an sein stat kam vnd was deines herren maynung sein was ich tuen sol hye alder (_oder_) czu hawenstain des wil ich also willig sein cze tuen Vnd sag mir deinem herren ich hab anders kain vorgeer wenn[48] denn christel narren wenn[49] der sneider nyemer hinen wolt peleiben Vnd der geier hacht vast das holcz auf. Vnd wenn des weins nyemer sey ob ich denn roten sol anczäpfen das liest du mich ouch her wider ein wissen lieber jörig vnd la dir deinen herren enpholchen sein das wil ich trewleich vmb dich verdienen Vnd schick mir denn ring der da ist von dem oswolt goltswit (!) vnd sichk (!) mir pein dem[50] richter von meran Vnd la dirs enpholchen gen dem pächlen des solt du genyessen Ouch las ich dich wissen das mir der purgkraff ab tyrol dye pharet[51] nit geleichen mag in den ostern feiertag wenn[52] er vnd sein weib auf nös wellen vnd möcht er mir den maul[53] geschiken wer der klain oder gros das säch ich vast[54] gerne vnd lieber jorig vnd last es mich agenkleich[55] alsant wissen wye ich mich halten sol das wil ich also tuͤen pein dem richter her wider ein Geben an meran des nagsten eritag[56] vor sand (......)tag ann domini xliiiii^o.

Dem erberen vnd weisen Margret von wolchen stain. jorigen meinem diener.

Original auf Papier.

III.

Mein freuntlichen willigen dienst wist allczeit beuor herczen liebster herr. das ir wol möcht[57] vnd wol ging das wer mir ein grosse frauͤd vnd las euch wissen wie etlich zu kastelrutt geredt haben vnd euch darczu v̈bel geflucht haben wie ir alle kümernuß vnd jrrsal die yeczunt in dem land sey vnd das man für Triendt geczogen sei vnd das man dem prettlein gefangen hab vnd das sein genommen hab vnd des geleichen dem Gerhart auch Mer haben si gesprochen es sey nyemant als schuldig an den sachen das man her Tibolten[58] nicht verschriben hab dann ir vnd wa ir jn gehindern möcht das tät ir gern vnd sei das euch die sach zu gutem gedeyhen werd das nem si ymmer wunder vnd hoffen ir sult hinfür in dem Rat nymer beleiben So werd es nicht acht tag darnach gesten[59] wenn ir aus dem Rat kombt man werd newer märe jnne wie es euch ergen werd Auch hat her Tibolt geredt E er euch richten well lassen v̈ber seine pawläut[60] als dann die brief aus weysent. E well ers der herschafft oder der lantschafft v̈ber geben zu lösen vnd pitt euch herczen liebster herr ir welt euch in allen sachen für sehen damit das euch kayn Smachait noch schad wider var wan (_denn_) ir euch wol dürfft für zesehen lieber her getraut dem Gufidawner nicht wann (_denn_) er vnd der Tunner vnd her Tibolt ain ding ist Auch las ich euch wissen wie man geredt hat ir habt laider der schintl zu vil auf dem dach[61] wer aber dasselb nicht So wolt man wol ainen weg treffen damit das ir die läut pei ainer geleichen liesset peleiben tut als wol herczen liebster herr wert ir lenger in dem Rat peleiben So schickt nach mir das wil ich jm mer vmb euch verdienen wann ich doch von euch nicht sein wil es sei da oder anderswa lieber herr ich hab vernommen wie mein herr von Brichsen an Meran nicht kommen sei nu han ich wol verstanden an seinen gnaden Möcht ir zu jm nicht komen das ir euch mit jm vnderrett hiet von der brief wegen wenn jm dann der Rat darumb verschrib das er euch die brief antworten sol des will er also willig sein zu tun auf ewr versorgnüss lieber herr möcht ir mit dem jösen gereden das er herwider käm oder vmb ainen andern frumen knecht damit das ir (_eur_) versorgt wert des pedörfften wir wol auf dem haus Auch las ich euch wissen das ich zwen ochsen kaufft han vmb 10 ducaten vnd j [Pfund] vnd hat der pasayer die viiij ducaten daran aus gericht Auch will der probst noch der hawß das smalcz nicht haben welt irs aber dem größ kopf geben der wils gern nemen 1 [Pfund] vmb viiij fierer vnd nicht höcher. Doch maynt der fräl er wolts zu Tramyn gar wol an werden wolt ir ims geben vnd was ewr wolgefallen sey das lat mich in geschrift her wider wissen vmb das vnd vmb ander sach wie es euch ergee oder wie ir mügt pei (_durch_) dem Geyr vnd schickt mir den zu stund her wider wann (_da_) ich sein nicht enpern mag zu dem haus vnd wais nicht anders oder es stond wol zu hawenstein Damit so phleg eur der allmächtig got. Geben zu Hawenstain am freitag nach gots leichnams tag Anno domini xlv.

Dem Edlen Strengen Ritter Margret von wolkenstain. herrn Oswalt von wolkenstain meinem lieben gemaheln etc.

Original auf Papier.

IV.

Ich vogt vlreich von matsch der Elter graue zu Kirchbergk Haubtmann an der Etsch vnd wir der gesworen Ratt an Meran edel vnd ander yecz an Stat vnd als Oebrist verweser des durchleuchtigen Hochgeboren fuͤrsten vnd herrn herczog Sigmunds Herczog zu Oesterreich vnd grauen zu tirol etc. vnsers gnaͤdigen lieben Hern vnd seiner lanndschafft der Egenannten graffschafft Bekennen als weilendt der edel Strenng Ritter Herr Oswalt von wolkenstain zwen slussel dy zu vnsers benanten gnaͤdigen Herrn Herczog Sigmunds etc. vnd seiner lanndtschaft verschreibung vnd ander etc. gehören dy selben sluͤssel vns nach abgang seines lebens widervmb In Ratt schon verpetschatt geben vnd geantwurtt sindt, von seiner gemahel Margarethen geboren von Swongew Also sagen wir dye benanten witib vnd alle ir vnd des benanten Herrn Oswaltz säligen Irs gemahels Erben Quitt ledig vnd loß getreulich vnd vngeuarlich zu vrchundt versigelt mit der Stat an Meran Insiegel vnd mein des Hawptmans petschatt Geben an Meran Am Montag Nach petri ad vincula nachster Anno etc. Im xlv^{to}

Original auf Papier.

V.

Wir Nachgeschriben Michel Tuͦmherr ze Brichsen, Oswaldt, Gotthardt, Leo vnd Fridreich von Wolkchenstein gebruder Bechennen vnd tun kundt mit disem brief, Als wir mit der edeln, vnserr lieben frawn und Muͤter, Frawen Margreten von Swangow, wittib, weylendt des edeln vnd vesten Ritters, herrn Oswaldts von Wolkchenstein seͤligen, vnsers lieben herren vnd vaters, vmb soleich vermachen vnd geschêfft so jr derselb vnser lieber herr vnd Vater getan vnd vermacht hat, miteinander gantz geaynt sein, nach Rat vnserr besundern herren freund vnd guͤnner, vnd nach laut der brief, so wir paiderseyt darumb haben, vnd nach soleicher aynung haben wir Sy, mitsambt denselben vnsern herren vnd freunden, mit fleisse vnd ernst gebeten, sich vmb das Haws Hawenstain anczenemen, vnd an vnserr stat ze vnderwinden, des Sy sich also, von solher vnser bete wegen, gewilligt hat, Darauf haben wir jr, dasselb Geslos Hawenstain, mit allen den Rênnten, Nutzen vnd guͤlten, so der vorgenannt vnser lieber herr vnd vater sêlig gelassen hat, vnd mit aller zugehoͤrd, Ingeben vnd empholhen, in mas als hernach geschriben stet, Also das Sy, dasselb haws hawenstain, geweltikchleich, an vnserr stat Innhaben, vnd in allen sachen getrewleichen, versorgen ausrichten vnd verwesen sol, als wir jr des vor mênikchleich getrawen Auch das Sy all Nuͤtz vnd guͤlt, vnuerrayt,[62] mit vollem gewalt jnnemen vnd inbringen sol, das doch dieselbigen Nuͤtz und guͤlt, angeslagen werden suͤllen, nach gemayner rechter herren guͤlt, vnd hoͤher nicht, vnd was die, nach soͤlhem anslag jn gelt bringen, vber die Nuͤtz vnd guͤlt, so jr denn jr lebtag voraus zugehort vnd nach ausweysung jrer geschefftbrief vnd vermachbrief geordent vnd geschaffen sind, dieselb Summ gelts, sol Sy vns obgenantten gepruedern, austayln, vnd vnser jgleichem yeds jars als lang Sy das haws Innhat, raichen vnd herausgeben, ainem als dem andern, als verr das yeds Jars geraichen vnd gelangen mag, getrewleichen angeuerd, doch zu gelegenleichen zeyten vnd fristen, das Sy zu dem gelt koͤmen muͤg, auch angeverd, vnd was jr von den obgenannten Nuͤtzen vnd guͤlten, vͤber dieselb vnser Summ geltz Nach herren guͤlt angeslagen, zu vͤberschatz zustet, vnd geuallen mag von demselben vͤberschatz sol Sy von vnseren wegen, Hawenstain jnnhaben versorgen vnd ausrichten, vnd darczu sol Sy von jrem tail, jrer obgenanten vermachung, all die weil Sy das Haws Innhat, zu notdurfft desselben hawses zu pessrung darlegen vnd sich gestoen[63] lassen, zwaynczig Markch perner Meraner Muͤnz vnd zal, zu hilf vnd stewr, damit Sy das haws dester pas bewaren und nach notdurfft ausrichten muͤg. Aber all ander vͤbertewr[64] derselben angeslagen Nuͤtz, stillen jr volgen vnd beleiben, vnuerrait damit ze tuͤn vnd ze lassen allen jren willen Nutz vnd frumen, von vns vnd allen vͤnsern erben ungehindert angeuerd, Wenn auch Ir das voergenannte haws jnneczehaben ze swer wurd, oder selber das nicht verwesen wolt, so stillen wir das guͤtleichen von jr ausnemen, Wêr auch, das wir obgenannte gepruder, der merer tail, das Haws an Sy eruordretten, so sol Sy ez denselben auch also guͤtleich an alles intragen, mitsambt den Nutzen und guͤlten ausserthalben jrer vermachung, abtreten vnd in antwurten, getrewleichen angeuerd, vnd ist vns auch nicht schuldig kaynerlay Raytung ze tuͤn,[65] von des obgemeltten anslags wegen, sunder wie oben begriffen ist, da sol ez bey besteen Auch sol sich, darnach yeder tail halten. Soleicher taidung[66] vnd verschreibung, so denn, vor diser obgenanten taîding zwischen vnser paiderseit beschehen vnd verschriben ist, vnd also geloben wir obgenante paide tail, jch Margret von Swangow wittib, vnd wir offtgemeldten gepruder jr Suͤn, alles vnd jgleichs wie oben geschriben stet fuͤr vns vnd all vnser erben veste vnd stete ze halten getrewleichen angeuerd, Des zu vrchunt der warheit haben wir payder seit fur vns vnd all vͤnser erben fleissikchleichen gebeten, den Hochwirdigen herren, herren Tybolden, erwelten vnd bestêtten Bischof ze Triendt vnsern lieben herren vnd vetteren das er sein aigen insigl an disen brief gedrukcht hat, jm, seinen erben vnd nachkommen an allen schaden, der pete Des versigelens sein geczewgen, der ersam her Hanns Nawpp vͤnser kaplan der Obern kapellen jm Tum ze Brichsen, Harms fraͤl vnd lienhardt von Lafay, vnd ander erber lewt mer, Das ist geschehen zu Castellrutt, am Freytag nach vͤnser lieben Frawen tag, als Sij geboren ist Nach Cristi gepurt vierczehn hundert jar vnd darnach in dem fuͤnf vnd vierczigisten jare.

Original auf Papier.

+Nürnberg.+ +Hans Bösch+.

Die Leipziger juristische Fakultät verurtheilt eine Kuh zum Tode.

Folgendes kulturgeschichtliche Curiosum, das wir der zuvorkommenden Mittheilung des Herrn Pastor Lohde verdanken, befindet sich im Kirchenbuche zu Machern, unweit Leipzig, und ist auch an anderer Stelle desselben Buches bestätigt: