Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868) Neue Folge. Fünfzehnter Band.
Part 47
=Berichtigung.= In der vorigen Nummer des Anzeigers ist auf Sp. 309, Zeile 13 v. o. „+Männern+“ statt Mannen, und ebendas. Zeile 19 „+wittenbergischen+“ statt „wirttenbergischen“ zu lesen.
Müller’s neuestes Künstlerlexikon.
Leben und Werke der Künstler aller Zeiten und Völker, der berühmtesten Baumeister, Bildhauer, Maler, Kupferstecher, Formschneider, Lithographen etc., von den frühesten Kunstepochen bis zur Gegenwart. 3 Bände. 137 Bogen. broch. (Ladenpreis 26 fl. oder 15 Thlr. 18 Sgr.)
Herabgesetzter Preis 10 fl. oder 6 Thlr.
Verlag von =Ebner & Seubert= in =Stuttgart=, zu beziehen durch alle Buchhandlungen.
+Bitte.+
Kennt einer der verehrl. Leser des Anzeigers ein Exemplar von
„+Geistliche Lieder+ auffs new gebessert zu Wittemberg, D. M. +Luther+. MDXXIX“ kl. 8[222].
so bitte ich dringend um gefällige Mittheilung darüber.
+Nürnberg.+ Dr. +Frommann+.
Verantwortliche Redaction: A. +Essenwein.+ Dr. G. K. +Frommann.+ Dr. A. v. +Eye.+
Verlag der literarisch-artistischen Anstalt des germanischen Museums in Nürnberg.
Sebald’sche Buchdruckerei in Nürnberg
ANZEIGER
FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.
Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang.
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ORGAN DES GERMANISCHEN MUSEUMS.
1868. Nº 12. December.
Wissenschaftliche Mittheilungen.
Noch ein Wort über den deutschen kaiserlichen Doppeladler.
„Adhuc sub judice lis est.“
Im elften Bande des Anzeigers für Kunde der deutschen Vorzeit von 1864 (Nr. 1-4) habe ich mir erlaubt, einen kleinen „Beitrag zur Geschichte des heraldischen Doppeladlers“ mitzutheilen, zu welchem Dr. A. Erbstein einen werthvollen „numismatischen Beitrag“ (in Nr. 5 u. 6 dess. Jahrg.) geliefert hat. Vgl. auch die Nachträge im Jhg. 1865, Sp. 236 u. 420 ff.
Die Akten über diesen interessanten Gegenstand sind zwar noch nicht geschlossen; allein es hat leider den Anschein, daß der für uns weitaus wichtigste Theil der Frage: wann und warum der (morgendländische?) Doppeladler den (abendländischen?) +einfachen Adler+ im Wappen der deutschen Kaiser verdrängt hat, +mit voller Sicherheit+ nicht mehr wird beantwortet werden können.
Meine früher bestimmt ausgesprochene Ansicht, daß erst Kaiser Sigismund den Doppeladler als kaiserliches Wappen angenommen habe, glaube ich aber jetzt theilweise berichtigen zu müssen.
Nachdem meine Zweifel über die Richtigkeit der Zutheilung der beiden Denare K. Otto’s IV. und K. Conrad’s IV. durch den erwähnten „numismatischen Beitrag“ gehoben worden sind, und nachdem mein gelehrter Freund Lisch mir die unter Nr. 1 abgebildete Zeichnung der Fahne Karl’s des Großen[223] aus der meklenburgischen Reimchronik Ernst’s von Kirchberg, vom Jahre 1378, mitgetheilt hat[224], glaube ich annehmen zu dürfen, daß der Doppeladler doch schon seit dem Ende des 12. Jahrh. -- also seit seinem Erscheinen in der deutschen Heraldik überhaupt -- als kaiserliches Wappen, wenn auch anfänglich und bis zu Sigismund nicht vom Kaiser selbst, und nicht ausschließlich, also mit dem einfachen abwechselnd[225], geführt und abgebildet worden ist.
Zu den bereits erwähnten Beispielen des Vorkommens des Doppeladlers als kaiserlichen Wappens aus der Zeit zwischen 1197 und 1378 kommt noch die bekannte Goldmünze K. Ludwig’s des Bayern[226] (1314-1347).
Die Behauptung L. v. Ledebur’s, daß K. Ludwig schon 1323 den Doppeladler im Siegel geführt habe, beruht auf einem Irrthum. Der Kaiser führte nämlich auf seinem, gewöhnlich als Rücksiegel gebrauchten, kleineren Siegel, wie hier unter Nr. 2 abgebildet, einen rückwärtsehenden, sog. „wiedersehenden“ Adler in natürlicher Stellung, mit der schönen, echt königlichen Devise[227].
Die Bemerkung in der Urkunde von 1323: „Geben zu Babenberg... under dem wiedersehenden Adler besiegelt“, hat wol meinen gelehrten Freund zu der Annahme verleitet, Ludwig habe auf diesem Siegel den Doppeladler geführt[228].
Römer-Büchner hat das Wort „wiedersehend“ auch mißverstanden und über dessen Bedeutung zwei viel zu gesuchte Hypothesen aufgestellt[229].
Auf dem großen Siegel III. A. 2. b K. Ludwig’s sehen wir auf der Spitze des Scepters einen (heraldischen, einfachen) Adler und zu beiden Seiten des Thrones (?) zwei wiedersehende Adler, auf den beiden, unter den Füßen des Kaisers liegenden Löwen stehend. Letztere beiden Adler, ebenso wie die Löwen, sind aber hier keine (heraldischen) +Wappen+bilder, sondern nur (symbolische, auch auf das Wappen sich beziehende) +Siegel+bilder[230]. Das zeigt schon der ganze Typus dieser Thiere. Einer ganz ähnlichen, wahrscheinlich +diesem+ Siegel nachgebildeten Zusammenstellung begegnen wir, beinahe gleichzeitig, auf dem Siegel König Johann’s von Frankreich v. J. 1352 (abgebild. im nouv. traité de diplom. V, Taf. C, Fig. 79). Auf diesem Siegel haben die Adler nur eine rein decorative Bedeutung, ohne alle Beziehung zu dem +Wappen+, welches auf dem Hauptsiegel nur durch die Lilie auf der Spitze des Scepters vertreten, dagegen auf dem Rücksiegel (IV. A. 2.) enthalten ist.
Ueber vermeintliche Kaisersiegel mit dem Doppeladler vor Sigismund schreibt Römer-Büchner a. a. O., S. 41: „Zwar gibt Gudenus in praefat. Sylloges Disp. pag. 20 Nachricht von einem zweiköpfigen Adler im kaiserlichen Contresiegel Karl’s IV.; da uns jedoch kein ähnliches Siegel vorgekommen ist, so wird sich diese Angabe auf ein falsches Siegel oder falsche Abzeichnungen gründen, wie wir z. B. bei v. Birken, Fuggerischer Ehrenspiegel des Erzhauses Oesterreich, S. 170, 178, 185 u. 350, die falschen Siegel mit dem zweiköpfigen Adler von Friedrich I. von 1166, Heinrich (VII) von 1228, Friedrich II. von 1245 und Karl IV. von 1368 finden.“
Was K. Karl IV. betrifft, so gilt von den beiden als Schildhaltern verwendeten Adlern auf seinem großen Siegel III. B. 2. b. dasselbe, was ich oben von den beiden Adlern auf dem Siegel III. A. 2. b. K. Ludwig’s des Bayern gesagt habe.
Seit Kaiser Sigismund blieb aber der Doppeladler das stereotype Wappen unserer Kaiser, während die deutschen Könige den +einfachen+ fortführten.
Bemerkenswerth für die vorliegende Frage bleibt immerhin, wie ich schon früher erwähnt, der Umstand, daß Sigismund, der schon als Reichsverweser 1402 den Doppeladler auf seinem Siegel IV. A. 1 geführt hatte[231], als römischer König und Erbe von Böhmen („romanorum rex et bohemie heres“, wie die Legende lautet) i. J. 1411 den +einfachen Adler+ im Siegel führte, dagegen i. J. 1419 als römischer König und König von Böhmen („romanorum ac bohemie rex“) wieder den Doppeladler annahm, den er auch als Kaiser beibehielt.
Nach den gewöhnlichen Regeln der damals sehr ausgebildeten und angesehenen Heroldskunst erscheint dieser Wechsel als ein auffallender Widerspruch, indem der Doppeladler unter den angeführten Verhältnissen das eine Mal als eine sog. Minderung, das andere als eine sog. Mehrung des Wappens zu blasonieren wäre.
So, wie ich die Frage jetzt ansehe, erscheint mir der Doppeladler auf dem Rücksiegel König Wenzel’s von 1376, auf den Siegeln der Herzoge Wilhelm und Albrecht I. von Bayern, der Söhne K. Ludwig’s d. Bayern, der Herzogin Katharina von Oesterreich, der Tochter K. Karl IV., der Stiefschwester K. Wenzel’s, ebenso als der +kaiserliche+, wie auf dem Siegel der Juden von Augsburg (als kaiserliche und Reichs-Kammerknechte) von 1298, auf dem Landfriedensiegel vom Jahr 1335, auf den Stadtsiegeln von Breslau aus dem 13. (?) Jahrh., von Friedberg 1334, von Lübeck 1369, von Antwerpen 1370, von den Seestädten 1368, auf dem der Stadt Solothurn von 1394 (und zwar auf diesem +gekrönt+; wol das +älteste+ Beispiel eines +gekrönten+ Doppeladlers); ferner auf den flandrischen Goldmünzen im 13. Jahrh. und denen der Kurfürsten von Trier im 14. Jahrh., am Galgenthor und am Eschenheimer Thurm in Frankfurt a. M. von 1343-48. Ja, selbst auf allen Siegeln, deren Inhaber in einem höheren oder niederen ministerialen Verhältnisse zum deutschen Reiche, resp. seinem Oberhaupte, gestanden, dürfte +diese+ Auffassung von der Bedeutung des Doppeladlers -- ob ganz oder theilweise angebracht -- die richtige sein. Das würde u. a. von dem unter Fig. XIV meines Beitrags zur Gesch. d. heraldischen Doppeladlers abgebildeten Siegel der kaiserl. Burggrafen von Henneberg und dem unter Fig. VI mit dem Wappen der Burgmannen von Gelnhausen der Fall sein.
Während in den beiden Originalhandschriften der Richenthal’schen Chronik, der Aulendorfer wie der Constanzer, und in der Ausgabe von Anton Sorg vom J. 1483 der +einfache Adler+ mit „römisch reich“ und der Doppeladler mit „Keysertum“ bezeichnet und in dem Reichsbanner der +einfache Adler+ abgebildet ist, sehen wir bereits auf Blatt 53 der kostbaren Bilderhandschrift aus dem Ende des 15. Jahrh. in der fürstlich Waldburg-Wolfegg’schen Bibliothek, sowohl auf dem großen kaiserlichen Banner als wie auf den Fähnlein und Dächern der Zelte, überall nur den Doppeladler.
Bei diesem Stande der Sache war es von großem Interesse für mich, als ich auf den unter Nr. 5 abgebildeten Grabstein K. Rudolf’s von Habsburg im Dome zu Speyer[232] aufmerksam gemacht wurde und einen Abguß des Brustschildes mit dem Doppeladler erhielt.
Durch dieses Denkmal schien der bisher fehlende historische Zusammenhang zwischen dem ersten Erscheinen dieses kaiserlichen Wappenbildes zu Anfang des 13. Jahrh.[233] und den Siegeln K. Sigismund’s hergestellt und dessen Vorkommen auf der erwähnten Goldmünze K. Ludwig des Bayern erklärt zu sein.
Je wichtiger aber dieses Denkmal für die Entscheidung der vorliegenden Frage war, um so genauer mußte untersucht werden, ob wir es wirklich hier mit einer +gleichzeitigen+ Arbeit zu thun haben.
+Dagegen+, d. h. für eine +spätere+ Ausführung des Monumentes, sprachen:
I. Der Stil des Ganzen und die sehr individuelle Auffassung der Figur, die nach Essenwein nicht mehr auf das 13. Jahrhundert hinzudeuten scheinen und nach v. Eye eher der Zeit Karl’s IV. entsprechen;
II. der Umstand, daß der Grabstein des Kaisers von Marmor gewesen sein soll, der vorliegende aber von Sandstein ist, und nicht im Dome, sondern in der Ruine des Johanniterhofes im Schutte gefunden wurde; und
III. der Doppeladler an und für sich[234] und seine für die damalige Zeit ungewöhnliche Form[235].
+Für+ die Gleichzeitigkeit des Denkmals sprachen jedoch:
I. Die Angabe Ottokar’s von Horneck in seiner Reimchronik, daß der Steinmetz die Figur Rudolf’s genau nach dem Leben gearbeitet habe, und als derselbe eine Falte im Gesicht mehr bekommen, ihm eigens nachgereist sei, um ihn nochmals genau zu betrachten und auf seinem Bilde auch diese Falte nachzutragen; wie denn auch der Ausdruck des Gesichtes wirklich +Porträt+ zu sein scheint.
II. So sehr die oben (unter III) angeführten heraldischen Bedenken auch zu beachten sind, für +unbedingt entscheidend+ möchte ich sie doch nicht erklären.
Der vorliegende Fall ist einer von den vielen auf dem weiten, aber theilweise noch immer sehr dunkeln Gebiete, der Alterthumsforschung, der sich eben so leicht zum Beweise für als +gegen+ eine aufgestellte Behauptung gebrauchen läßt.
Man kann nämlich mit eben so viel Wahrscheinlichkeit behaupten, der Doppeladler auf der Pektoralschließe des Grabsteines K. Rudolf’s beweise, daß derselbe erst lange nach seinem Tode verfertigt worden sei, als man behaupten kann, daß dieses Grabmal den Beweis liefere, daß schon Rudolf von Habsburg den Doppeladler als +kaiserliches Wappen+ geführt habe.
+Bewiesen+ ist aber damit das Eine eben so wenig wie das Andere.
Ich bin kein Freund solcher apodiktischer Behauptungen und begnüge mich gerne damit, die Frage nach ihren beiden Seiten angeregt und zu ihrer endlichen (?) Lösung das Meinige beigetragen zu haben; et je ne crois même en savoir moins pour cela.
Wenn auch allerdings im Mittelalter, namentlich vor der zweiten Hälfte des 15. Jahrh., die heraldischen Typen in den einzelnen Perioden (etwa von 50 zu 50 Jahren) so ziemlich ausgeprägt und constant waren, so kommt doch auch sehr viel darauf an, ob eine Wappenfigur auf Münzen, Siegeln oder auf Denkmälern dargestellt wurde und welchem Lande der ausführende Künstler angehörte. Bei auffallenden Formverschiedenheiten und Abweichungen von der gewöhnlichen, landläufigen Regel sind +beide+ Momente wohl zu beachten und ohne urkundlichen Beweis, der selbst durch Siegel nicht immer geführt werden kann, ist es nach meinem unmaßgeblichen Ermessen meist mißlich und gewagt, im einzelnen Falle darüber unbedingt abzuurtheilen und Hypothesen aufzustellen, die so wenig Wahrscheinlichkeit für sich haben.
Was aber am meisten dafür spricht, daß der Speyerer Grabstein nicht der ursprüngliche, und somit der auf demselben befindliche Doppeladler für die vorliegende Frage ganz ohne Werth ist, das ist eine Vergleichung desselben, resp. unseres obigen Holzschnittes, mit einem Bilde in der berühmten Ambraser Sammlung, wovon wir eine Abbildung des entsprechenden Theiles des Originals unter Nr. 6 mittheilen.
Freiherr E. v. Sacken schreibt darüber an Essenwein bei Uebersendung einer Photographie dieses Bildes: „Was den Grabstein Rudolf’s von Habsburg anbelangt, so weiß ich nur aus schriftlichen Nachrichten, -- ich selbst war nicht in Speyer -- daß derselbe durch die Franzosen 1689 und 1793 bis zur Unkenntlichkeit zerstört wurde. Schmidt sagt mir, es sei noch gegenwärtig der alte Grabstein dort, der aber sehr bedeutend restauriert ist. Ob Ihr Gypsabguß von diesem restaurierten oder einem darnach gefertigten neuen Steine sei, kann ich nicht bestimmen.
Die in Wasserfarben gemalte, aber auch schon etwas verblaßte Copie in der Ambraser Sammlung, von der ich eine Photographie beilege, ist jedenfalls unter K. Maximilian I. nach dem noch intacten Steine gefertigt[236]. Das Bild ist 6 Fuß groß und sehr gut, wahrscheinlich von dem Tiroler Kaspar Rosenthaler, der auch den großen habsburgischen Stammbaum in der Ambraser Sammlung malte. Die Inschrift stimmt genau mit Ihrem Holzschnitte überein, ebenso die Figur im allgemeinen, nicht so Kopf und Hände, die an dem Originale des Holzschnittes ohne Zweifel restauriert sind; auch Krone und Scepter sind anders geformt, und die Linke hält nicht den Reichsapfel, sondern die Büchse mit dem bei der Krönung gebrauchten Salböle. Auf dem Originale des Holzschnittes ist wol auch der +Doppel+adler auf dem Brustschilde eine neuere Restauration; denn auf unserem Bilde ist deutlich der +ein+köpfige schwarze Adler zu sehen.“
Mantelschließen mit Wappen finden sich häufig auf unseren ältesten Grabmälern, z. B. auf den Grabsteinen Graf Otto’s von Botenlauben, † 1244, und seiner Gemahlin Beatrix, † 1250, in der Kirche von Frauenrode (abgebildet bei Hefner-Alteneck, Trachten etc., I. Taf. 59 u. 60); auf mehreren Erbach’schen und auf dem Grabmal Graf Ulrich’s von Württemberg und seiner Gemahlin Agnes, einer gebornen Herzogin von Liegnitz, beide † 1265.
„Ulrich’s irdische Reste“ -- schreibt mein gelehrter Freund von Stälin (in s. wirtemb. Gesch. II, 484 u. 485) -- „wurden zuerst in Beutelsbach beigesetzt, im J. 1321 nach Stuttgart gebracht; in der dortigen Stiftskirche befindet sich sein steinernes Grabdenkmal, welches den Grafen mit seiner Gemahlin Agnes in ganzen Figuren darstellt und nicht sehr lange nach deren Tode, vielleicht für die neue Beisetzung der Gebeine in Stuttgart, gefertigt wurde.“
Da die Abbildung bei Sattler, Topogr. Gesch. 40, S. 34, ganz unrichtig ist, so theile ich hier unter Nr. 7 (in ½ Größe des Originals) eine genaue Zeichnung der Mantelschließe der Gräfin mit, auf welcher sich ihr Alliancewappen in eigenthümlicher Zusammenstellung befindet[237].
Zum Schlusse muß ich mir aber doch noch erlauben, meine bescheidenen Bedenken gegen einige in dem erwähnten „numismatischen Beitrage“ aufgestellten Behauptungen auszusprechen.
Das sehr frühe Vorkommen des Doppeladlers auf Geweben und als reines Ornament ist bekannt. Allein den heraldischen und ganz besonders den deutschen, kaiserlichen Doppeladler kann ich durchaus nicht für „ein Kind des Webstuhls“ halten.
Mag der Ursprung und die Bedeutung des Doppeladlers im Orient noch zu dunkel sein, in der deutschen Heraldik liegt ihm sicher eine tiefere Bedeutung zu Grunde, als die bloße mechanische Nachbildung fremdländischer Gewebe[238].
So sehr ich die allgemein anerkannte Autorität des Herrn Dr. A. Erbstein auf dem Gebiete der Münzkunde verehre, so kann ich doch, was das Verständniß unserer mittelalterlichen Wappenkunde betrifft (um deren tieferen Sinn sich die Münzmeister aus verschiedenen technischen und aus Zweckmäßigkeitsgründen oft sehr wenig gekümmert zu haben scheinen), mich seinem Urtheile nicht ebenso unterwerfen.
Ich muß daher die von competenten Richtern längst aufgestellte Behauptung aufrecht erhalten, daß der Doppeladler durch das monogrammatische Zusammenschieben -- wie es v. Ledebur ganz treffend bezeichnet -- zweier heraldischer Adler entstanden und in dieser Beziehung im kaiserlichen Wappen ein symbolisches (die Vereinigung des deutschen und des römischen Reiches bezeichnendes) Wappenbild ist und weder ein heraldisches Monstrum, noch ein blos symmetrisches Ornament.
Auffallend ist es, wie einer unserer größten Gelehrten[239] behaupten konnte, daß bei dieser Annahme „Schwierigkeiten darüber entstehen, auf welchen Beziehungen diese Verbindung beruhe,“ nachdem derselbe doch unmittelbar vorher in seiner historischen Erörterung der „+Zeichen, Fahnen und Farben des deutschen Reichs+“[240] selbst anführt, daß der +Doppeladler+, „+als besonderes Zeichen der römisch-kaiserlichen Würde im Gegensatz der deutsch-königlichen, die nun vorzugsweise durch den einfachen Adler bezeichnet werden sollte+“, angenommen worden sei.
Den Vergleich zwischen dem doppelgeschwänzten heraldischen Löwen[241] und dem Doppeladler (nicht dem blos doppelköpfigen, wovon ich nur +ein+ Beispiel kenne: die geschmacklosen Schildhalter auf dem großen Doppelsiegel Kaiser Sigismund’s[242], wovon dasselbe gilt, was oben von den Schildhaltern auf dem Siegel K. Ludwig IV. gesagt ist) kann ich eben so wenig gelten lassen, als zwischen diesem +stets aus zwei ganz gleichen Hälften+ bestehenden Adler mit den von mir bereits a. a. O. erwähnten Storchen und Hühnern mit zwei Köpfen und ähnlichen heraldischen sowohl, wie ornamentalen Figuren mit mehreren Köpfen an einem Leibe oder mehreren Leibern, bei welchem von einem Zusammenschieben zweier Thiere nicht die Rede ist.
Was meine aus Italien geschöpfte Angabe über das Wappen der Caetani betrifft, so kann ich zur Begründung derselben jetzt noch eine neuere Notiz aus derselben Quelle beibringen. Das ursprüngliche Wappen der Caetani waren allerdings zwei blaue Flüsse im goldenen Felde (d’or à une bande jumelle ondée d’azur); jetzt führen sie diese Flüsse schräg-rechts. Kurz vor Bonifaz VIII. soll jedoch ein Aquapita Caetani eine Giovanna d’Aquila geheiratet und deren redendes Wappen, den Adler, seinem Wappen einverleibt haben. In dem rothseidenen Pluviale quaest. sollen die (+einfachen+) Adler von Silber gestickt sein; ebenso soll sich aber auch das frühere Wappen in Silber gestickt darauf befinden. Relata refero.
+Kupferzell.+ F.-K.
Die Ausstellung des internationalen archäologischen Congresses zu Bonn.
(Schluß.)
Die Goldschmiedekunst der Renaissance vertraten vorzüglich zwei Prachtpokale im größten Maßstabe, die eigentlich als Tafelaufsätze zu betrachten sind, beide aus dem Besitze des preußischen Königshauses, der eine dem Benevenuto Cellini zugeschrieben, der andere dem Wenzel Jamnitzer. Aus dem 17. Jahrhundert war eine silberne Taufschüssel mit Kanne, der evangelischen Gemeinde zu Cleve gehörig, zu sehen.
Eine Anzahl romanischer und gothischer Leuchter aus Bronze fehlte auf der Ausstellung nicht, von denen der interessanteste ohne Zweifel im Besitze des Herrn H. Garthe in Köln sich befindet. Eine Reihe von Siegelstempeln, eine Serie von Münzen u. A. war speciell für die Fachmänner von Werth. Im höchsten Grade wichtig war eine große Anzahl messingener Aquamanilien, von denen die Antiquitätenhandlung von Goldschmidt in Frankfurt, die auch sonst manches Interessante geliefert hatte, allein 43 Stück, aus dem Besitze des † Hofbuchhändlers Hahn in Hannover stammend, ausstellte. In allen Größen waren hier Löwen, Hunde, Pferde, Drachen u. s. w. vertreten. Es zeigte sich im Ganzen, daß diese Gefäße, wie wir im Anzeiger, Jahrg. 1867, Sp. 260, frageweise andeuteten, wol vorzugsweise dem profanen Gebrauch gedient haben müssen; wie ja z. B. auch die zwei silbernen Löwen im Rathhause zu Lüneburg, aus dem 16. Jahrhundert, unzweifelhaft Profangefäße sind. Von wenigen Gefäßen der ganzen hier zur Schau gestellten Reihe möchten wir ein sehr hohes Alter annehmen; viele gehören sicher erst dem 16. Jahrhunderte an. Von den phantastischen Gestalten die interessantesten zu nennen, ist schwer. Am meisten fiel ein Mädchenkopf auf, aus dem 14. Jahrhundert mit süß lächelnder Physiognomie; eine Umschrift sagte: „Ancilla bin ich genannt, zu hove bin ich gerne erkannt.“ Zwei Aquamanilien in Gestalt von Hähnen waren fast identisch. Der eine trug auf zwei Flügelfedern die Inschrift: Anno Dni MCLV Cesaris Frid anno quarto in honorem dni S. Andreae. Barrast Refus me cpav. Wir glauben die Inschrift als spätere Fälschung annehmen und die Entstehungszeit beider Hähne in’s 14. Jahrh. setzen zu müssen. Ein Ritter zu Pferde (Eigenthum des Fürsten von Hohenzollern) gehört wol erst dem 15. Jahrh. an. Die spätesten, aber nicht uninteressanten waren jedenfalls eine Seejungfrau und ein knieender, vorn und rückwärts höckeriger Mann. Die ganze Reihe gewährte in der That einen höchst überraschenden Einblick in die Mannigfaltigkeit, mit der selbst gleiche Motive durchgebildet wurden, und gab einen deutlichen neuen Beleg für den phantastischen Sinn unserer Vorfahren. Aber auch als ein weiteres Resultat ließ sich feststellen, daß alle diese Gegenstände Produkte einer eigenen, für den Weltmarkt und Weltbedarf arbeitenden Industrie sind, die das massenhaft Erzeugte wol mittelst der Messen und Märkte in großer Zahl überall hin zur beliebigen Auswahl sandte. Von wo sie ausgegangen, ob von Nürnberg zugleich mit den geschlagenen Becken, ob vom Rheine oder den Niederlanden, ob, wie de Linas meinte, trotz der theilweise deutschen Inschriften, von Dinant, wagen wir nicht zu entscheiden. Wir kommen nun noch an eine Serie: die Manuscripte.